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Parteien und Politik im Saargebiet unter dem Völkerbundsregime 1920 - 1935

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Bibliographic data

fullscreen: Parteien und Politik im Saargebiet unter dem Völkerbundsregime 1920 - 1935

Monograph

Persistent identifier:
1655608347
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-163733
Title:
Parteien und Politik im Saargebiet unter dem Völkerbundsregime 1920 - 1935
Author:
Zenner, Maria
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Thinnes & Nolte
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
Kommission für Saarländische Landesgeschichte
History
Volume number:
3
Year of publication:
1966
Number of pages:
434 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
435

Chapter

Title:
Zweiter Teil: Die Auseinandersetzung der Parteien mit dem Saarregime des Versailler Vertrages
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
172

Chapter

Title:
Erstes Kapitel: Die Rolle der Parteien bei der Einspielung des internationalen Regierungssystems
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
49

Contents

Table of contents

  • Parteien und Politik im Saargebiet unter dem Völkerbundsregime 1920 - 1935
  • Cover
  • Title page
  • Imprint
  • Dedication
  • Inhalt
  • Verzeichnis der Abkürzungen
  • Introduction
  • Erster Teil: Die Voraussetzungen des politischen Lebens im Saargebiet
  • Zweiter Teil: Die Auseinandersetzung der Parteien mit dem Saarregime des Versailler Vertrages
  • Erstes Kapitel: Die Rolle der Parteien bei der Einspielung des internationalen Regierungssystems
  • Zweites Kapitel: Die Mitwirkung der Parteien bei der gesetzlichen Ausgestaltung der innersaarländischen Verhältnisse
  • Drittes Kapitel: Politische Ideen, Strukturen und System der Parteien des Saargebiets
  • Dritter Teil: Die Auseinandersetzung der Parteien mit der Frage der Rückgliederung
  • Erstes Kapitel: Die Rolle der Parteien in den deutsch-französischen Saarverhandlungen des Jahres 1929/30
  • Zweites Kapitel: Die Auseinandersetzung der Parteien mit der Frage der Rückgliederung an das nationalsozialistische Deutschland
  • Zusammenfassung der Ergebnisse
  • Verzeichnis der benutzten Quellen und Literatur
  • Anhang (Statistiken und Quellen)
  • Personenregister
  • Kartenbeilage: Ergebnisse der Volksabstimmung vom 13. Januar 1935
  • Cover

Full text

Deshalb hielt Lord Robert Cecil es für notwendig, daß eine Art saarlän¬ 
disches Parlament mit Beratungsrechten geschaffen werde. So wurde vom 
Sekretariat die Frage der Schaffung eines saarländischen Parlamentes und 
die Ernennung der Kommissionsmitglieder einer ernsthaften Überprüfung 
unterzogen. Das Sekretariat drängte141, da es eine gefährliche Entwicklung 
der Gesamtsituation im Völkerbund fürchtete, wenn die Saarverhältnisse 
nicht gebessert würden. In enger Zusammenarbeit zwischen Regierungs¬ 
kommission und Sekretariat wurde deshalb die Verordnung über die Er¬ 
stellung eines saarländischen Landesrates erarbeitet142. Dabei blieb die Vor¬ 
aussetzung Raults erhalten, daß es sich nur um ein rein beratendes Gremium 
handeln könne. Die Protokolle über die Besprechungen zeugen davon, daß 
das Sekretariat teilweise geneigt war, der Bevölkerung größere Rechte zu¬ 
zugestehen, aber Raults Tendenz, immer durch gesetzmäßige Sicherungen 
jede Gefahr abzuschirmen, setzte sich durch. Außerdem schlug Rault die 
Erstellung eines Studienkomitees vor, das auch saarländischen Fachleuten 
einen Einfluß auf die Gesetzgebung der Regierungskommission sichern solle. 
Er plante eine solch großes Komitee, daß es fast dasselbe Gewicht gehabt 
hätte wie der Landesrat. In seinem Verordnungsentwurf rangierte es zudem 
vor dem Landesrat. In Raults Konzeption handelte es sich auch nicht um 
ein echtes Sachverständigengremium, sondern es sollte wohl eine Neutralisie¬ 
rungsinstanz gegenüber der zu erwartenden Opposition der politischen Par¬ 
teien darstellen. Colban erreichte, daß das Studienkomitee ein kleines Gre¬ 
mium wurde und daß es in der Verordnung an zweite Stelle rückte. (Es 
erlangte in Zukunft keinerlei Bedeutung143.) Äußerst aufschlußreich sind in 
diesem Zusammenhang auch die Bemühungen Raults, zum Zeitpunkt der 
Errichtung des Landesrates eine Verordnung einzuführen, die ihm im Saar¬ 
gebiet die Möglichkeit zum Einschreiten gegen die Presse- und Vereinsfrei¬ 
heit geben sollte. Er wollte das sogenannte „Gesetz Ebert“ übernehmen144. 
Colban vertrat mit Erfolg den Standpunkt, man könne nicht mit der einen 
Fiand geben und mit der anderen nehmen. Während diese Verhandlungen 
schwebten und die endgültige Verabschiedung bevorstand, wandten sich die 
saarländischen Parteien erneut am 18. März 1922 an den Rat mit einer 
Denkschrift über ihre Forderungen für die Kompetenzen des Landesrates145. 
Darin wurden echte Teilhabe an der Regierung des Landes, Immunität, 
geheimes gleiches Wahlrecht und Verhältniswahl mit festen Listen verlangt. 
Die Schwierigkeiten, die sich aus der Tatsache ergeben könnten, daß die 
Regierungskommission allein dem Rat des Völkerbundes verantwortlich sei, 
könne man dadurch beheben, daß strittige Fragen vom Völkerbund auf¬ 
141 Ebenda, Brief Colbans v. 3. 2. 1922 aus Paris an Gildhrist, daß er Morize energisch 
geschrieben und ihn auf die zu erwartende Haltung Englands hingewiesen habe. 
142 Ebenda Nr. 57, Aktenstück „Conseil Consultatif“ enthält die Protokolle über diese 
Sitzungen zwischen Colban und Gildhrist und Rault oder anderen Vertretern der 
Reg.-Kom.; die folgenden Ausführungen stützen sich auf diese Protokolle. 
143 Katsch, a. a. O., S. 4L 
344 Vgl. oben Anm. 142. Das deutsche „Gesetz zum Schutze der Republik" war nach der 
Ermordung Rathenaus verabschiedet worden; auch auf diesen Sachverhalt, der nicht 
mit den saarländischen Verhältnissen zu vergleichen sei, wies Colban hin. 
443 S.D.N. Dokument C. 191. M. 105. 1922. I. 
68
	        

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Zenner, Maria. Parteien Und Politik Im Saargebiet Unter Dem Völkerbundsregime 1920 - 1935. Saarbrücken: Thinnes & Nolte, 1966. Print.
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