Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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Persistent identifier:
165555753X
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-34832
Title:
Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum
Sub title:
Staatsgrenzenüberschreitende lokale Integrationsprozesse
Author:
Schulz, Christian
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Fachrichtung Geographie der Univ. des Saarlandes Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Saarlandica
Year of publication:
1998
Number of pages:
178 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
182

Description

Title:
4. Die Rahmenbedingungen der kommunalen Zusammenarbeit
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
33

Table of contents

Table of contents

  • Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum
  • Cover
  • Serientitel
  • Title page
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Verzeichnis der Abbildungen
  • Verzeichnis der Tabellen
  • Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen
  • Introduction
  • 2. Die interkommunale grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa
  • 3. Der Saar-Lor-Lux-Raum
  • 4. Die Rahmenbedingungen der kommunalen Zusammenarbeit
  • 5. Die Agglomération Transfrontalière du Pôle Européen de Développement (PED) Longwy-Rodange-Athus
  • 6. Das Europäische Tal der Mosel
  • 7. Der Saar-Rosselle-Raum
  • 8. Vergleichende Analyse der Fallbeispiele
  • 9. Diskussion
  • 10. Fazit und Ausblick
  • 11. Zusammenfassungen
  • 12. Literatur
  • 13. Anhang
  • Gesprächspartner/innen der Experteninterviews
  • Gesprächspartner/innen der Gemeindebefragung
  • Fragebogen (deutsche Fassung)
  • Fragebogen (französische Fassung)
  • Saarbrücker Geographische Arbeiten
  • Cover

Full text

69 
te Großherzogtum sowie auf deutscher Seite die grenznahen Teile des Regierungsbezirks Trier sowie 
den saarländischen Landkreis Merzig-Wadern. Das operationelle Programm Wallonien-Lothringen- 
Luxemburg ist mit insgesamt 62,2 Mio. ECU (EU-Anteil 32,0 Mio. ECU) am besten ausgestattet. 
Nutznießer sind hier die französischen Départements Meurthe-et-Moselle, Meuse und Moselle, die bel¬ 
gischen Arrondissements Arlon, Bastogne, Neufchäteau und Virton sowie ganz Luxemburg. 
Grundsätzlich ist auch eine Förderung von Maßnahmen außerhalb der genannten Gebietskörper¬ 
schaften möglich, sofern diese „mit einer intensiven grenzüberschreitenden Zusammenarbeit verbunden 
sind“ und „nicht mehr als 20 % der Gesamtausgaben der betreffenden Programme in Anspruch nehmen“ 
(EUROPÄISCHE KOMMISSION 1994b: 16). Die nachfolgende Abbildung stellt die thematischen Schwer¬ 
punkte und die Aufteilung der Finanzmittel innerhalb der drei operaüonellen Programme dar. Bezugs¬ 
größe ist hier der jeweilige Gesamtumfang der Projekte, d.h. die Summe aus nationalen Beteiligungen 
und den zugewiesenen Geldern aus der Gemeinschaftsinitiative. 
Im deutsch-luxemburgischen Programm nimmt der Bereich Umwelt und Raumordnung mit 20,1 
Mio. ECU den weitaus größten Anteil ein. Hier schlagen vor allem zwei gemeinschaftliche Kläranlagen¬ 
projekte29 zu Buche, die jedoch nur zu geringen Teilen aus INTERREG-Mitteln kofinanziert werden 
(2,1 Mio. ECU). Im operationellen Programm Saarland-Lothringen-Westpfalz überwiegt der Bil¬ 
dungssektor mit insgesamt 16,28 Mio. ECU (davon 50 % EU-Förderung). Hierzu zählen Maßnahmen 
im Hochschulbereich, in der beruflichen Weiterbildung sowie zur Förderung der Zweisprachigkeit. Im 
lothringisch-luxemburgisch-wallonischen Programm dominiert der Bereich Verkehr. Hierzu zählt die 
Förderung des Ausbaus bzw. der Unterhaltung grenzüberschreitender Straßen- und Schienenverbindun¬ 
gen ebenso wie die Entwicklung des grenzüberschreitenden ÖPNV. Räumlicher Schwerpunkt dieser 
Maßnahmen ist die Agglomération Transfrontalière du PED Longwy-Rodange-Athus (s.u.). Inwieweit 
im einzelnen kommunale Projekte an den Maßnahmen partizipieren werden, läßt sich zum heutigen 
Zeitpunkt noch nicht absehen. Wie schon erwähnt, deutet jedoch vieles darauf hin, daß die Anzahl qua¬ 
lifizierter Anträge seitens der kommunalen Gebietskörperschaften deutlich steigen wird. 
Die bereits angesprochene Erweiterung der Gemeinschaftsinitiative um den Teil INTERREG II C 
betrifft auch den Untersuchungsraum. So kooperieren das Saarland, Rheinland-Pfalz, Belgien, Luxem¬ 
burg und die Region Lothringen im Rahmen der Raumentwicklung im Großraum Nordwest-Europa mit 
nordfranzösisehen Regionen, den Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen, den Niederlanden, 
Großbritannien und Irland. Zur Zeit wird unter anderem ein Vorhaben mit dem Arbeitstitel 
„Regionalparks als Instrumente der räumlichen Entwicklung“ vorbereitet. Im Bereich des vorbeugenden 
Hochwasserschutzes arbeiten die EU-Mitgliedstaaten zusammen, die im Einzugsgebiet von Maas und 
Rhein liegen (Frankreich, Belgien, Deutschland, Luxemburg, Niederlande). Dieser Programmteil fördert 
Einzelprojekte, die zur Minderung bzw. Vermeidung von Hochwassern beitragen. Die Teilregionen kön¬ 
nen in diesem Zusammenhang sowohl die Kofinanzierung von Einzelmaßnahmen (z.B. Anlage von 
Hochwasserrückhalteräumen) als auch von Studien beantragen. Auch hier erlaubt es die bisher kurze 
Programmlaufzeit nicht, Aussagen über den Effekt der eingesetzten Gelder zu treffen (SAARLAND 
1997:3f.). 
Zweifelsohne gaben bzw. geben Gemeinschaftsinitiativen wie INTERREG I und II wichtige Impulse 
zur Intensivierung der Zusammenarbeit entlang der Staatsgrenzen im Saar-Lor-Lux-Raum. So konnten 
nationale, regionale und lokale Träger zu zahlreichen Projekten motiviert werden, die sonst nicht bzw. 
nicht im jetzigen Umfang in Angriff genommen worden wären (s.u.). Wichtiger vielleicht noch als die 
Ermöglichung einzelner Maßnahmen erscheint jedoch die Tatsache, daß die in INTERREG II eingeführ¬ 
te Verpflichtung zur gemeinsamen Projektkonzeption und Abwicklung der EU-Gelder (s.u.) maßgeblich 
zu einer stärkeren Institutionalisierung der Zusammenarbeit beigetragen und damit zu einer neuen Quali¬ 
tät der Kooperation geführt hat, auf die im weiteren noch genauer einzugehen sein wird. 
29 
a) Ralingen/Rosport (3,35 Mio. ECU, davon 0,84 Mio. ECU Gemeinschaftsmittel = 25 %) 
b) Echternach/Weilerbach (15,71 Mio. ECU, davon 1,26 Mio. ECU Gemeinschaftsmittel = 8 %)
	        

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