Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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Persistent identifier:
165555753X
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-34832
Title:
Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum
Sub title:
Staatsgrenzenüberschreitende lokale Integrationsprozesse
Author:
Schulz, Christian
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Fachrichtung Geographie der Univ. des Saarlandes Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Saarlandica
Year of publication:
1998
Number of pages:
178 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
182

Description

Title:
2. Die interkommunale grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
16

Table of contents

Table of contents

  • Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum
  • Cover
  • Serientitel
  • Title page
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Verzeichnis der Abbildungen
  • Verzeichnis der Tabellen
  • Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen
  • Introduction
  • 2. Die interkommunale grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa
  • 3. Der Saar-Lor-Lux-Raum
  • 4. Die Rahmenbedingungen der kommunalen Zusammenarbeit
  • 5. Die Agglomération Transfrontalière du Pôle Européen de Développement (PED) Longwy-Rodange-Athus
  • 6. Das Europäische Tal der Mosel
  • 7. Der Saar-Rosselle-Raum
  • 8. Vergleichende Analyse der Fallbeispiele
  • 9. Diskussion
  • 10. Fazit und Ausblick
  • 11. Zusammenfassungen
  • 12. Literatur
  • 13. Anhang
  • Gesprächspartner/innen der Experteninterviews
  • Gesprächspartner/innen der Gemeindebefragung
  • Fragebogen (deutsche Fassung)
  • Fragebogen (französische Fassung)
  • Saarbrücker Geographische Arbeiten
  • Cover

Full text

44 
Bassin Lorrain (HBL), einigen Bergbauzulieferem sowie dem oberschlesischen Bergbau in Kattowitz 
initiieren (Saarland 1992:9). 
2.2.4 Bewertung des Einflusses der Europäischen Union 
Wie gezeigt wurde, nimmt die Europäische Union im Rahmen ihrer Förderpolitik maßgeblichen Ein¬ 
fluß auf die Raumentwicklung in Europa. Im Sinne einer Stärkung der Kohärenz an ihren Binnengren¬ 
zen gilt den Grenzräumen dabei ein besonderes Augenmerk. Programme wie die Gemeinschaftsinitiative 
INTERREG sowie die Leitgedanken des Raumordnungsdokuments Europa 2000+ spiegeln die politi¬ 
sche Entschlossenheit wider, diese „Nahtstellen“ besonders zu fördern (EUROPÄISCHE KOMMISSION 
1995e). In ihnen sieht TRÄNHARDT (1993:74) sogar die Hauptnutznießer der europäischen Integration: 
„Die Grenzregionen, von denen viele in der Zeit der Konflikte zwischen den Nationalstaaten eher unter 
militärischen Gesichtspunkten betrachtet worden waren und wegen der rigiden Abschottung und der 
Undurchdringlichkeit der Grenzen große wirtschaftliche Nachteile hinnehmen mußten, können als die 
eigentlichen Gewinner der europäischen Integration bezeichnet werden“. 
Die Teilfinanzierung grenzüberschreitender Projekte durch INTERREG schlägt sich nicht nur mate¬ 
riell in den Maßnahmen selbst nieder, sondern impliziert(e) auch die Schaffung neuer, grenzüberschrei¬ 
tender Strukturen, auf die bei der Behandlung der Fallbeispiele in besonderer Weise einzugehen sein 
wird: „Die Verwaltung der INTERREG-Gelder zwingt dazu, den Rahmen der nationalen Rechtsordnung 
zu durchbrechen und neue Instrumente zur Verwaltung dieser Subventionen der Gemeinschaft zu ent¬ 
wickeln. Zwar sind die nationalen Behörden mit dem Instrument der EG-Fonds seit langem bestens ver¬ 
traut. Seit der Reform der Strukturfonds liegt aber eine ganz neue Anforderung vor, und zwar die Be¬ 
nennung einer einzigen Abwicklungsstelle pro grenzüberschreitendem Programm." (AUTEXIER 
1993:82). Die Forderung der EU-Kommission nach einem „rechtsfähigen Mittelempfänger“ führte in 
einigen Grenzregionen dazu, daß „eher lose Arbeitsgemeinschaften in stärker institutionalisierte Koope¬ 
rationsformen umgewandelt wurden“ (SCHABHÜSER 1993:663). So konstatiert auch die Region Loth¬ 
ringen: „La préparation de Linitiative INTERREG II a mobilisé les esprits, même si les moyens affectés 
s'avèrent en deçà des espérances“ (PRÉFECTURE DE LA RÉGION LORRAINE 1994:99). Hinzu kommt, daß 
die EU-Förderung nur anteilig erfolgt, nationale, regionale und lokale Partner sind also zur Kofinanzie¬ 
rung gezwungen, wodurch die „vertikale und horizontale Abstimmung über grenzübergreifende Ziele 
und Projekte zugenommen“ hat (SCHABHÜSER 1993:663). Die Verfügbarkeit umfangreicher Finanzmit¬ 
tel und damit verbundene Verteilungsstreitigkeiten haben zudem auch die politische Ebene wachgerüttelt 
und „die Diskussion über die Bildung von Euregio-Parlamenten angefacht“ (a.a.O.:664). 
Der deutsche Städtetag wertet die Förderpolitik der EU weniger positiv, da der in Deutschland 
„weitgehend erreichte Abbau von Mischfinanzierungen und der Tröpfchen Wirtschaft [...] durch die EG 
unterlaufen werden“ könnte. Dies könne „weittragende Auswirkungen haben, weil damit zwangsläufig 
eine bürokratische Gängelung kommunalen Handelns verbunden“ sei. Zudem stünde „gerade bei der 
EG-Förderung der Verwaltungs- und Politikaufwand zur Erlangung von Fördermitteln in den meisten 
Fällen in keinem vertretbaren Verhältnis zur dadurch eintretenden Verbesserung der Finanzlage der 
Stadt“ (ANONYMOUS 1993:391). Ähnliche Klagen sind von Kommunalpolitikern aus Rheinland-Pfalz 
zu hören, wonach das Land seinen Anteil an Mischfmanzierungen in dem Maße senke, wie EU-Gelder 
verfügbar werden. Es wird somit eine heimliche Refinanzierung des Landeshaushaltes konstatiert, die 
nicht im Sinne der europäischen Programme sein kann. Diesen Argumenten widerspricht die Tatsache, 
daß sich besagte Förderprogramme einer sehr großen Beliebtheit seitens der Kommunen erfreuen. 
Alles in allem können der europäischen Raumentwicklungs- und Förderpolitik wertvolle Impulse an¬ 
gerechnet werden, die die Binnengrenzen überwinden helfen. Durch finanzielle Anreize werden Aktivitä¬ 
ten initiiert, die ohne dieses „Zuckerbrot“ nicht oder noch nicht ergriffen worden wären. Als Konse¬ 
quenz wird die Reform nationaler Rechtssysteme im Hinblick auf eine Ausweitung der 
„außenpolitischen“ Kompetenzen regionaler und lokaler Gebietskörperschaften notwendig, um die
	        

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