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Das Mainzer Zunftwesen und die französische Herrschaft

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Das Mainzer Zunftwesen und die französische Herrschaft

Monograph

Persistent identifier:
1655536214
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-94752
Title:
Das Mainzer Zunftwesen und die französische Herrschaft
Sub title:
ein Beitrag zur Charakteristik ihres Gegensatzes
Author:
Schmitt, Friedrich
Place of publication:
Frankfurt a.M.
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
History
Year of publication:
1929
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
137

Chapter

Title:
III. Das Mainzer Zunftwesen unter kurfürstlicher und französischer Herrschaft
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
7

Contents

Table of contents

  • Das Mainzer Zunftwesen und die französische Herrschaft
  • Title page
  • Imprint
  • Dedication
  • Inhaltsangabe
  • Quellenangabe
  • Problem und Quellen
  • I. Das Mainzer Zunftwesen am Vorabend der französischen Revolution
  • II. Das Schicksal des Mainzer Zunftwesens während der ersten französischen Besetzung
  • III. Das Mainzer Zunftwesen unter kurfürstlicher und französischer Herrschaft
  • Anlage
  • Lebenslauf
  • Cover

Full text

101 
war, vermehrte sich um die Zahl der Gesellen, die nun eben¬ 
falls die Berechtigung hatten, einen Patentschein zu lösen. Die 
Konkurrenz verschärfte sich zusehends, und viele Handwerker 
waren ausserstande, für sich und ihre Familie den notwendigen 
Lebensunterhalt zu verdienen. Sehr bald ertönten Klagen, und 
die Forderung wurde laut, die Zahl der „Patentmeister“ doch 
einzuschränken. Besonders die Schuhmacher wurden ver¬ 
schiedentlich vorstellig. Die Zahl ihrer Meister war innerhalb 
kurzer Zeit von 200 auf 1000 gestiegen273) Keinen Verdienst 
mehr fanden die Kunstschreiner, Kunstschlosser, Goldsticker, 
Juweliere u. a. m., die in dem Hof, dem Adel und der Geist¬ 
lichkeit ihre Hauptkunden verloren hatten. 
Doch mit der Aufhebung der Zünfte war nicht jede Ord¬ 
nung auf dem Gebiete der Gewerbeverfassung geschwunden. 
Auf die straffe Zunftorganisation folgte zunächst ein wildes 
Chaos. Sehr bald fühlten jedoch die Zunftmeister die Not¬ 
wendigkeit einer Ordnung. Sie schlossen sich zusammen und 
schufen sich selbst in enger Anlehnung an die Zunftverfassung 
eine Innungs- oder Handwerksordnung. Diese musste von dem 
Maire genehmigt werden. Trotzdem verschiedene Eingaben 
von einer solchen Ordnung sprechen, war doch keine in den 
Zunftakten zu finden. Nur aus einem Vorschläge der Schreiner¬ 
zunft vom 9ten ventose 11. Jahr betr. die Schuldentilgung 
lässt sie sich ungefähr rekonstruieren. 
An der Spitze des Handwerks stand ein Vorsteher, der 
die Interessen des Handwerks zu vertreten hatte. Zu seiner 
Amtsausübung bedurfte er der Genehmigung des Maire. Jeder 
Lehrjunge wurde bei seinem Eintritt in ein gestempeltes Re¬ 
gister eingetragen. Nach bestandener Lehrzeit erhielt er von 
seinem Lehrmeister ein Attest und wurde in ein anderes Re¬ 
gister als Gesell eingeschrieben. Zur Unterkunft der durch¬ 
reisenden Gesellen waren besondere Herbergen bestimmt. Um¬ 
schau wurde von einem Meister gehalten. Zwecks Verpflegung 
der kranken Gesellen mussten die in Mainz arbeitenden monat¬ 
lich eine Auflage zahlen, die von einem Meister und einem 
Gesellen erhoben und dem Vorsteher zur Verrechnung über¬ 
geben wurde. Die Rechnungslegung fand halbjährlich statt, 
und die Aufstellung der Ein- und Ausgaben musste dem Maire 
zum Zwecke der Einsicht und der Genehmigung vorgelegt 
werden. Aufwiegler und solche Gesellen, die sich ungebühr¬ 
lich benahmen, wurden sofort aus der Arbeit entlassen. Reiste 
ein Gesell von Mainz weiter, so erhielt er ein Attestat 
ausgestellt.274) 
27Ä) Bockenheimer: F. K. Macke S. 68 f. 
274) M. St. 21/286.
	        

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Schmitt, Friedrich. Das Mainzer Zunftwesen Und Die Französische Herrschaft. Frankfurt a.M.: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 1929. Print.
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