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Logik

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Bibliographic data

fullscreen: Logik

Monograph

Persistent identifier:
1655060872
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-294152
Title:
Logik
Author:
Pfänder, Alexander
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
Miscellaneous
Year of publication:
1963
Number of pages:
1 Online-Ressource (XI, 359 Seiten)
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
371

Introduction

Document type:
Monograph
Structure type:
Introduction
Digitised pages:
30

Contents

Table of contents

  • Logik
  • Cover
  • Prepage
  • Serientitel
  • Title page
  • Imprint
  • Dedication
  • Preface
  • Homepage
  • Introduction
  • Die Lehre vom Urteil (I. Abschnitt)
  • Die Lehre vom Begriff (II. Abschnitt)
  • Die obersten logischen Grundsätze (III. Abschnitt)
  • Die Lehre von den Schlüssen (IV. Abschnitt)
  • A. Die Lehre von den unmittelbaren Schlüssen
  • B. Die Lehre von den mittelbaren Schlüssen
  • Sachregister
  • Personenregister

Full text

26 
Einleitung 
die Erkenntnis, speziell die wissenschaftliche Erkenntnis allerdings aus Urtei¬ 
len. Aber nicht jedes Urteil ist auch schon eine Erkenntnis. Sondern Urteile 
sind nur dann wirkliche Erkenntnisse, wenn sie nicht nur wahr sind, sondern 
wenn ihre Wahrheit auch ersichtlich oder erwiesen ist. Wer irgendeinmal ein 
Urteil aufgestellt hat, das zufällig wahr war, hatte damit noch keine Er¬ 
kenntnis gewonnen, solange er die W ahrheit dieses Urteils noch nicht ersicht¬ 
lich gemacht hatte. Die Wahrheit eines Urteils kann aber letzten Endes nur 
ersichtlich werden durch die Heranbringung des Verhaltens der von dem 
Urteil betroffenen Gegenstände an das Urteil selbst. Eine Untersuchung der 
Erkenntnis wird daher notwendig die Erkenntnisurteile nicht für sich, son¬ 
dern nur in Beziehung auf das Verhalten der von ihnen betroffenen Sachen 
betrachten müssen. Die Logik dagegen faßt die Urteile rein für sich ins 
Auge, ohne sie irgendwie zu messen an den bestehenden Sachverhalten, mit 
denen sie übereinstimmen wollen. Die Erkenntnislehre muß also notwendig 
ihren Gesichtskreis über den der Logik hinaus erweitern, indem sie die Be¬ 
ziehung der Urteile zu den gemeinten Gegenständen und ihrem Selbstverhal¬ 
ten in den Mittelpunkt ihrer Betrachtung rückt. Um dies zu erreichen, hat 
sie sich den YLr\.em\X.T\\$gegenständen selbst, unabhängig von den Urteilen, 
die darauf bezogen sind, zuzuwenden. Dann hat sie auf der einen Seite die 
Urteile von bestimmtem Bedeutungsgehalt und bestimmtem Anspruch auf 
Wahrheit vor sich, auf der anderen Seite dagegen die Gegenstände selbst und 
ihre Fähigkeit, durch ihr Verhalten die bestimmten Ansprüche der Urteile 
auf Wahrheit mehr oder weniger vollkommen zu erfüllen. 
Um nun aber den Gegenständen der Erkenntnis selbst sich zuwenden zu 
können, muß sie den Standpunkt der Logik verlassen und einen ganz ande¬ 
ren Standpunkt einnehmen. Denn vom Standpunkt der Logik aus, der fest 
in der Sphäre der Gedanken verankert liegt, sind die Gegenstände nur als 
die gedanklich gesetzten und beziehen, vermeintlichen Unterlagen der Ge¬ 
danken, nicht aber so, wie sie an und für sich sein mögen, zugänglich. Man 
muß daher aus der Sphäre der Gedanken und Meinungen zurücktreten und 
in diejenige Sphäre eintreten, in der die gemeinten Gegenstände von sich aus 
in ursprünglicher Selbstheit sich darbieten, um nun erkennen zu können, wie 
sie sich selbst zu den Ansprüchen der Gedanken, die auf sie gerichtet sind, 
verhalten, und wie und wieweit sie die Wahrheit und die Richtigkeit der 
Gedanken ersichtlich zu machen vermögen. Von diesem erkenntnistheoreti¬ 
schen Standpunkt aus sind dann die Gedanken nicht mehr, wie vom logischen 
Standpunkt aus, gleichsam von innen und in ihrer Mittelachse, sondern 
gleichsam von außen und von der Seite aus gesehen.
	        

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Pfänder, Alexander. Logik. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 1963. Print.
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