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Logik

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Bibliographic data

fullscreen: Logik

Monograph

Persistent identifier:
1655060872
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-294152
Title:
Logik
Author:
Pfänder, Alexander
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
Miscellaneous
Year of publication:
1963
Number of pages:
1 Online-Ressource (XI, 359 Seiten)
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
371

Introduction

Document type:
Monograph
Structure type:
Introduction
Digitised pages:
30

Contents

Table of contents

  • Logik
  • Cover
  • Prepage
  • Serientitel
  • Title page
  • Imprint
  • Dedication
  • Preface
  • Homepage
  • Introduction
  • Die Lehre vom Urteil (I. Abschnitt)
  • Die Lehre vom Begriff (II. Abschnitt)
  • Die obersten logischen Grundsätze (III. Abschnitt)
  • Die Lehre von den Schlüssen (IV. Abschnitt)
  • A. Die Lehre von den unmittelbaren Schlüssen
  • B. Die Lehre von den mittelbaren Schlüssen
  • Sachregister
  • Personenregister

Full text

Einleitung 
23 
Gedanken, nämlich auf einander widersprechende Urteile, und nicht etwa 
auf das menschliche Denken bezieht. Die psychologischen Sätze dagegen 
beziehen sich auf das menschliche Denken und erst in zweiter Linie auch auf 
die darin gedachten Gedanken. Nun führt aber gar kein gültiger Schluß 
von den psychologischen Sätzen über das menschliche Denken hinüber zu 
dem logischen Satz vom Widerspruch zwischen Urteilen. Denn aus der Fest¬ 
stellung, daß ein oder mehrere oder alle Menschen zwei Urteile nicht beide 
gleichzeitig für wahr halten können, folgt über die Wahrheit der beiden 
Urteile überhaupt nichts, also auch nicht, daß sie beide nicht zusammen 
wahr sein können. Ebensowenig wie etwa aus der psychologischen Feststel¬ 
lung, daß ein gewisser Prozentsatz von Menschen, z. B. vielleicht gewisse 
Geisteskranke, derartige einander widersprechende Urteile doch beide gleich¬ 
zeitig für wahr halten können, folgen würde, daß ein gleicher Prozentsatz 
von zwei einander widersprechenden Urteilen beide wahr sein könnten. Dies 
beruht eben darauf, daß die Wahrheit von Urteilen ganz und gar unabhängig 
davon ist, ob einer oder mehrere oder alle Menschen sie für wahr halten oder 
nicht. Es wäre an sich vielmehr möglich, daß ein bestimmtes Urteil wahr 
wäre und unbeirrt wahr bliebe, obgleich alle oder die meisten Menschen es 
für falsch hielten oder es wenigstens nicht für wahr halten könnten. Eine 
ernste Wahrheitsforschung hat daher auch niemals über die Wahrheit der 
Urteile ihres Gebietes durch Abstimmung unter den Menschen, also dadurch 
entscheiden wollen, daß sie möglichst viele Menschen in psychologischer 
Untersuchung befragt hätte, ob sie die Urteile für wahr halten können. 
Das Prinzip, nach dem eine vermeintlich psychologische Begründung des 
Satzes vom Widerspruch erfolgen müßte, daß nämlich alles, was der Mensch 
nicht für wahr halten könne, deshalb auch nicht wahr sei, entbehrt eben 
jeder Gültigkeit. 
Aber nicht nur fehlt die logische Verbindung zwischen den psychologi¬ 
schen Erkenntnissen und den logischen Sätzen, sondern die psychologischen 
Erkenntnisse sind auch gar nicht tragfähig genug, um die logischen Sätze 
genügend stützen zu können. Das Begründete kann ja nie eine größere Ge¬ 
wißheit in Anspruch nehmen, als der Grund sie hat, auf den man es stellt. 
Nun haben aber die psychologischen Feststellungen, auf die es hier ankommt, 
niemals eine absolute Gewißheit, weil immer die Möglichkeit noch offen 
gelassen ist, daß es Menschen gibt, welche dasjenige doch für wahr halten 
können, was die bisher untersuchten Menschen nicht für wahr halten konn¬ 
ten. (Es sei dabei ganz davon abgesehen, daß man kein Recht hat, diejenigen 
Menschen, die einander widersprechende Urteile beide für wahr halten kön¬
	        

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Pfänder, Alexander. Logik. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 1963. Print.
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