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Logik

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Bibliographic data

fullscreen: Logik

Monograph

Persistent identifier:
1655060872
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-294152
Title:
Logik
Author:
Pfänder, Alexander
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
philosophy
Year of publication:
1963
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
371

Chapter

Title:
Die Lehre vom Urteil (I. Abschnitt)
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
98

Contents

Table of contents

  • Logik
  • Cover
  • Prepage
  • Serientitel
  • Title page
  • Imprint
  • Dedication
  • Preface
  • Contents
  • Introduction
  • Die Lehre vom Urteil (I. Abschnitt)
  • Die Lehre vom Begriff (II. Abschnitt)
  • Die obersten logischen Grundsätze (III. Abschnitt)
  • Die Lehre von den Schlüssen (IV. Abschnitt)
  • A. Die Lehre von den unmittelbaren Schlüssen
  • B. Die Lehre von den mittelbaren Schlüssen
  • Sachregister
  • Personenregister

Full text

110 
Die Lehre vom Urteil 
Schließungsverhältnis gesetzt sind, von dem disjunktiven Urteil doch nicht 
als wirklich bestehende Sachverhalte behauptet werden, da also in unserem 
Beispiel weder behauptet ist, daß er die Wahrheit sagt, noch daß er lügt, 
da vielmehr diese Sachverhalte nur hypothetisch genommen sind, so scheint 
jene Ausdeutung durch eine Korrektur berichtigt werden zu können. Wenn 
man nämlich das disjunktive Urteil nicht auf die Sachverhalte, sondern auf 
die Hypothesen, in denen diese Sachverhalte vermeint sind, gerichtet sein 
läßt, so ergibt sich als sein vermeintlicher Sinn die Behauptung, daß eine 
gewisse Anzahl von Hypothesen sich gegenseitig ausschließen. Jedoch auch 
diese Deutung unterliegt denselben Einwänden wie die vorangehende. 
Erstens ändert sie den Subjekts- und den Prädikatsbegriff des ursprünglichen 
Urteils; denn dies bezieht sich gewöhnlich nicht auf Hypothesen, und es 
behauptet in seinem entfalteten Sinn nicht ein »sich gegenseitig aus- 
schließen«. Und zweitens verwandelt auch diese Deutung den disjunktiven 
Charakter in den kategorischen, indem sie von den Hypothesen kategorisch 
behauptet sein läßt, daß sie sich gegenseitig ausschließen. 
In dem disjunktiven Urteil werden durch den disjunktiven Gedanken 
nicht nur die angeführten Prädikatsbestimmtheiten an demselben Subjekts¬ 
gegenstand in ein gegenseitiges Ausschließungsverhältnis gesetzt, sondern 
es wird in ihm zugleich auch der Anspruch auf die Vollständigkeit der Dis¬ 
junktion, also darauf erhoben, daß notwendig eine von den angegebenen 
Prädikatsbestimmtheiten dem Subjektsgegenstand zukomme. Es liegt also 
in dem disjunktiven Urteil implizite nicht nur die Behauptung, daß mehrere 
mögliche Sachverhalte einander ausschließen, sondern auch die implizierte 
Behauptung, daß einer der Sachverhalte notwendig bestehe. Entfaltet man 
nun diese im disjunktiven Urteil implizierte Behauptung, so kann man zu 
der Ansicht gelangen, es sei der eigentliche Sinn des disjunktiven Urteils, 
von einer bestimmten Anzahl sich ausschließender Sachverhalte oder Hypo¬ 
thesen (Chr. Sigwart) zu behaupten, daß einer notwendig bestehe, respektive 
eine notwendig wahr sei. Daß jedoch auch diese Sinndeutung nicht den 
Normalsinn der disjunktiven Sätze, sondern nur einen gelegentlichen und 
außergewöhnlichen Sinn trifft, erkennt man wieder sofort, wenn man be¬ 
achtet, daß damit sowohl der Subjektsbegriff als auch der Prädikatsbegriff 
geändert als auch der disjunktive Charakter des Urteils beseitigt und in den 
kategorischen verwandelt wird. 
Indem das positive disjunktive Urteil »S ist entweder P oder Q« den An¬ 
spruch auf Wahrheit erhebt, beansprucht es auch, daß die in ihm implizierten 
Urteile wahr seien. Nun impliziert es erstens das Urteil, daß S nicht sowohl
	        

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Pfänder, Alexander. Logik. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 1963. Print.
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