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Logik

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Bibliographic data

fullscreen: Logik

Monograph

Persistent identifier:
1655060872
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-294152
Title:
Logik
Author:
Pfänder, Alexander
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
philosophy
Year of publication:
1963
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
371

Chapter

Title:
Die Lehre vom Urteil (I. Abschnitt)
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
98

Contents

Table of contents

  • Logik
  • Cover
  • Prepage
  • Serientitel
  • Title page
  • Imprint
  • Dedication
  • Preface
  • Contents
  • Introduction
  • Die Lehre vom Urteil (I. Abschnitt)
  • Die Lehre vom Begriff (II. Abschnitt)
  • Die obersten logischen Grundsätze (III. Abschnitt)
  • Die Lehre von den Schlüssen (IV. Abschnitt)
  • A. Die Lehre von den unmittelbaren Schlüssen
  • B. Die Lehre von den mittelbaren Schlüssen
  • Sachregister
  • Personenregister

Full text

106 
Die Lehre vom Urteil 
überhaupt ist dagegen hier über die Positivität oder Negativität noch gar 
nichts entschieden, vielmehr ist sowohl ein positives als auch ein negatives 
kategorisches Urteil noch möglich gelassen. Schließlich besagt die allgemeine 
Formel für das kategorische Urteil »S ist P« auch nicht, daß es notwendig 
ein assertorisches Urteil sein müsse, sondern über die Modalität des kate¬ 
gorischen Urteils ist in dieser Formel noch gar nichts festgelegt. Vielmehr 
kann das kategorische Urteil immer noch entweder ein problematisches oder 
ein assertorisches oder ein apodiktisches sein. Das »Ist« in der Formel für 
das kategorische Urteil ist also weder nach der Qualität der Hinbeziehung 
noch nach der Modalität der Behauptung, sondern nur nach der Relation 
der Behauptung, und zwar als unbedingt aber absolut behauptend, bestimmt 
zu denken. Daß die Kopula nach diesen drei Richtungen der Qualität, der 
Modalität und der Relation unabhängig variieren kann, zeigt den Unter¬ 
schied der drei Richtungen besonders deutlich. 
Die Relation der Behauptung in einem Urteil kann nun noch in anderer 
Weise eine bedingte sein als sie es im hypothetischen Urteil ist. Wenn näm¬ 
lich eine Mehrheit von Prädikatsbestimmtheiten auf einen und denselben 
Subjektsgegenstand hinbezogen wird, an dem sie sich aber gegenseitig aus- 
schließen sollen, so kann sicher sein, daß eine von diesen Bestimmtheiten 
dem Subjektsgegenstand zukommt, aber noch unsicher, welche von der Mehr¬ 
heit es ist. Dann bleibt der Behauptungsschlag über der Mehrheit hinbezoge¬ 
ner Prädikatsbestimmtheiten noch unentschieden in der Schwebe. Es wird 
zwar dann in dem Urteil tatsächlich etwas über den Subjektsgegenstand 
behauptet. Aber durch die gemeinsame Hinbeziehung einer bestimmten 
Mehrheit von sich gegenseitig an dem Subjektsgegenstand ausschließen 
sollender Prädikatsbestimmtheiten wird die Behauptung in bezug auf jede 
einzelne dieser Prädikatsbestimmtheiten für sich eine bedingte, nämlich 
dadurch bedingt, daß jedesmal die anderen Prädikatsbestimmtheiten aus- 
geschaltet werden. Der Behauptungsschlag ist zentriert auf die Hinbeziehung 
einer und nur einer der in ein gegenseitiges Ausschließungsverhältnis ge¬ 
setzten Prädikatsbestimmtheiten, wobei unbestimmt gelassen ist, auf welche 
der angegebenen Bestimmtheiten er treffen soll. Es ist das sogenannte dis¬ 
junktive Urteil, das diese Struktur zeigt und für das die Formel gilt: »S ist 
entweder P oder Q«, wenn die Disjunktion der Prädikate eine zweigliedrige, 
dagegen: »S ist entweder P oder Q oder R«, »S ist entweder Pi oder P2 oder 
P3... oder Pn«, wenn die Disjunktion eine dreigliedrige, oder allgemein 
eine n-gliedrige ist. 
Als Beispiel für ein zweigliedriges disjunktives Urteil sei das Urteil ge¬
	        

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Pfänder, Alexander. Logik. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 1963. Print.
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