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Zur Lage der Arbeiter im staatlichen Bergbau an der Saar

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Bibliographic data

fullscreen: Zur Lage der Arbeiter im staatlichen Bergbau an der Saar

Monograph

Persistent identifier:
1156831733
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-497402
Title:
Zur Lage der Arbeiter im staatlichen Bergbau an der Saar
Sub title:
Denkschrift
Shelfmark:
MV 701
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
Mining
Year of publication:
2019
Number of pages:
1 Online-Ressource (48 Seiten)
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
51

Chapter

Title:
Zur Geschichte des Bergbaues im Saarrevier und seiner Arbeiterverhältnisse
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
6

Contents

Table of contents

  • Zur Lage der Arbeiter im staatlichen Bergbau an der Saar
  • Cover
  • Title page
  • Homepage
  • Introduction
  • Zur Geschichte des Bergbaues im Saarrevier und seiner Arbeiterverhältnisse
  • Die Entwicklung der Bergarbeiterlöhne auf den staatlichen Gruben im Saarrevier in den letzten Jahrzehnten
  • Ist die Leistung der Bergarbeiter auf den Staatsgruben an der Saar zurückgegangen?
  • Die Rentabilität des staatlichen Bergbaues an der Saar
  • Die Strafe der vorübergehenden Ablegung für eine kürzere oder längere Zeit
  • Verlegungen der Arbeiter zu weit von ihren Wohnorten entfernten Gruben
  • Familienkrankenkassen
  • Schlußwort
  • Cover

Full text

5 
gezwungen, sich um die Heranziehung von Arbeitskräften aus der weiteren Um 
gebung und aus anderen Bezirken und Ländern zu bemühen. Ganz besondere 
Schwierigkeiten machte die Heranziehung der Arbeitskräfte in den 1850er 
Jahren. 
Die Unterbringung der angeworbenen Arbeitskräfte war ebenfalls nicht 
leicht. Um den aus größerer Entfernung Zugezogenen Unterkunft zu verschaffen, 
wurden bereits in den 1830er Jahren Schlafsäle in unmittelbarer Nähe der 
Gruben errichtet. Damit die oft mit großen Kosten herangezogenen Arbeiter 
dem Bergbau dauernd erhalten blieben, suchte die Bergbehörde sie ansässig zu 
machen und wurden zu diesem Zwecke seit 1842 Baudarlehen aus der Knapp 
schaftskasse und aus staatlichen Mitteln gewährt. 
Mit der Unterbringung der eingewanderten Arbeiter begnügte sich die 
Bergbehörde aber nicht. ,,Die zuwandernde Arbeiterschaft setzte sich aus den 
verschiedensten Elementen zusammen. Es befanden sich darunter Bayern, 
Hannoveraner, Sachsen, Nassauer, Franzosen und Böhmen. Es war eine Masse 
ohne Tradition und ohne anderes Interesse, als das der Ausbeutung der Verdienst 
gelegenheit“. 1 ) In dieser zum Teil recht tief stehenden Masse mußten nun ein 
besonderes Standesgefühl, der Geist korporativer Zusammengehörigkeit und. die 
wünschenswerten Standestugenden entwickelt werden. Die Bergbehörde suchte 
das einerseits durch eine gewisse weitgehende Fürsorge für die Arbeiter und 
andererseits durch Einführung einer strengen Disziplin und zum Teil außer 
ordentlich weitgehenden Disziplinarstrafen zu erzielen. Sie wollte die Arbeiter 
wirtschaftlich und sittlich heben und gleichzeitig eine geduldige und unterwür 
fige Arbeiterschaft erziehen. Als Mittel hierzu dienten: Einführung des berg 
männischen Grußes und bergmännischer Kleidung, Errichtung bergmännischer 
Musikkorps, Veranstaltung von Bergfesten, Förderung der Bildung berg 
männischer und patriotischer Vereine, Hebung und weiterer Ausbau der von der 
Knappschaftskasse seit langem geförderten Schulen, Einrichtung von Biblio 
theken, Förderung des Genossenschaftswesens und des Spartriebes bei den Berg 
leuten, Erlaß von Vorschriften über das Verhalten der Bergleute (auch außerhalb 
der Gruben), Einführung strenger Disziplinarstrafen und die Herausgabe eines 
Wochenblattes ,,Der Bergmannsfreund“. Auch die zur Ansässigmachung der 
Arbeiter dienenden Bauprämien sollten dem genannten Zwecke dienen. Die 
Gewährung von Bauprämien erfolgte von Anfang an in der Erkenntnis der 
Zweckmäßigkeit der Vermehrung ,, eines tüchtigen und angesessenen Arbeiter 
standes, der durch sein Eigentum an der Gegend und dadurch an der Gruben 
arbeit gebunden ist.“ 1 2 ) 
Eine besondere Erwähnung verdienen hier noch die Disziplinarstrafen. 
Sie waren außerordentlich reichhaltig und sehr scharf. Schon das Straf regiement 
vom 20. März 1820 3 ) wies 26 Paragraphen auf, die Strafordnung vom 5. Februar 
1842*) hat gar 46 Paragraphen. Als Strafen waren vorgesehen: Geldstrafen, 
zeitweise Versetzung in eine geringere Arbeitsklasse, Verlegung auf eine ent 
fernte Grube oder in ein entferntes Revier, und zeitweilige oder dauernde Ab 
legung. Besonders die Verlegung auf entfernte Gruben oder in entfernte Reviere 
und die zeitweilige Ablegung waren von den ansässigen Bergleuten sehr gefürchtete 
Strafen. Wurden doch durch die Verlegung die Arbeiter oft für lange Zeit außer 
ordentlich schwer geschädigt. Sie mußten weitere Wege und vielfach Bahnfahrten 
1 ) Von Brand: Zur sozialen Entwicklung im Saargebiet. Leipzig 1904. S. 20. 
2 ) Bergaml an das Finanzministerium. Siehe von Brandt: Zur sozialen Entwick 
lung usiv. S. 21. 
J ) E. Müller: Der Steinkohlenbergbau usiv. V. Teil. S. 150 f. 
A ) Z. f. B. H. u. S. W. Bd. 1. S. 250 f. 
Erziehung der 
Arbeiter. 
Disziplinar 
strafen.
	        

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Zur Lage Der Arbeiter Im Staatlichen Bergbau an Der Saar. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 2019. Print.
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