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Zur Lage der Arbeiter im staatlichen Bergbau an der Saar

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Bibliographic data

fullscreen: Zur Lage der Arbeiter im staatlichen Bergbau an der Saar

Monograph

Persistent identifier:
1156831733
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-497402
Title:
Zur Lage der Arbeiter im staatlichen Bergbau an der Saar
Sub title:
Denkschrift
Shelfmark:
MV 701
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
Mining
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
51

Chapter

Title:
Familienkrankenkassen
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
2

Contents

Table of contents

  • Zur Lage der Arbeiter im staatlichen Bergbau an der Saar
  • Cover
  • Title page
  • Contents
  • Introduction
  • Zur Geschichte des Bergbaues im Saarrevier und seiner Arbeiterverhältnisse
  • Die Entwicklung der Bergarbeiterlöhne auf den staatlichen Gruben im Saarrevier in den letzten Jahrzehnten
  • Ist die Leistung der Bergarbeiter auf den Staatsgruben an der Saar zurückgegangen?
  • Die Rentabilität des staatlichen Bergbaues an der Saar
  • Die Strafe der vorübergehenden Ablegung für eine kürzere oder längere Zeit
  • Verlegungen der Arbeiter zu weit von ihren Wohnorten entfernten Gruben
  • Familienkrankenkassen
  • Schlußwort
  • Cover

Full text

46 
Notwendigkeit 
der Fürsorge für 
krankeF amüien- 
angehörige der 
Bergarbeiter. 
Einrichtung sol 
cher Fürsorge 
einrichtungen im 
Ruhrgebiet auf 
Privatgruben. 
Auf den fiska 
lischen Gruben. 
9'amilienkrankenkassen. 
Sehr wünschenswert ist für die Angehörigen des staatlichen Bergbaues 
an der Saar die Einführung einer Familienkrankenkasse. Wenn heute ein Ar 
beiter in der Familie viel mit Krankheiten zu kämpfen hat, so hält die Not ihren 
Einzug. Sofern von dem Lohn der Arbeiter größere Ausgaben für Arzt, Apotheke 
und die notwendigen Stärkungsmittel für Kranke gemacht werden, reicht er nicht 
mehr aus um die notwendigen Lebensbedürfnisse zu beschaffen. Die Ernährung 
der ganzen Familie leidet darunter, nicht selten gerät der Arbeiter auch in Schulden, 
die er kaum wieder abzutragen weiß. Abgesehen davon, daß vielfach Krank 
heiten, die bei rechtzeitigem sachverständigem Eingreifen schnell zu heilen sind, 
sich oft zu großen anhaltenden Übeln auswachsen, weil mit Rücksicht auf die 
Kosten von der Zuziehung eines Arztes Abstand genommen wurde. 
In den ’letzten Jahrzehnten haben die Grubenverwaltungen des Ruhr 
reviers diesen sonst auch dort vorhandenen Mangel in anerkennenswerter Weise 
zu beseitigen gesucht durch die Errichtung sogenannter Familien-Kranken- 
und Unterstützungskassen. Mitglied dieser Kassen sind oder können werden 
in der Regel alle Belegschaftsmitglieder der einzelnen Gruben einschließlich der 
Beamten, deren Gehalt 2000 oder 3000 Mark nicht übersteigt. Die Kassen ge 
währen den Angehörigen der Mitglieder freie ärztliche und meist auch ivenn 
'notwendig freie spezialärztliche Behandlung, auf vielen Gruben zahlt sie die 
Hälfte der Arzneikosten und einen Zuschuß zu den Krankenhaus pflegekosten, 
sowie bei der Beschaffung von Bruchbändern, künstlichen Gliedmaßen und 
sonstigen Hilfs- und Heilmitteln. Einzelne Kassen sehen auch die freiwillige 
Gewährung eines kleinen Krankengeldes vor. Auch wird hier und da ein Sterbe 
geld gewährt. Die Kosten der Einrichtung tragen zum Teil die Grubenkassen 
allem, meist ivird aber von den Mitgliedern ein geringer monatlicher Beitrag 
erhoben und werden zur Deckung der übrigen Kosten Zuschüsse aus den Gruben 
kassen geleistet. Von den Kassen sind dann in der Regel alle Ärzte, die bereit 
sind für einen festgesetzten Pauschalbetrag pro Mitglied die Behandlung zu über 
nehmen als Kassenärzte vertraglich verpflichtet. Den Mitgliedern steht die Wahl 
unter den Kassenärzten frei, sie sind nur an bestimmte Entfernungsgrenzen 
gebunden. 
Die fiskalischen Gruben in Westfalen haben schon im Jahre 1904 eine 
ähnliche Einrichtung geschaffen. In der dem Abgeordnetenhaus in der 20. 
Legislaturperiode II. Session 1905/06 zugegangenen ,,Denkschrift, betreffend 
die für die Arbeiter der staatlichen Berg-, Hütten- und Salzwerke bestehenden 
Wohlfahrtseinrichtungen“ wird darüber gesagt: 
„Die Fürsorge für die erkrankten Familienangehörigen ist bisher nur auf den neu 
erworbenen westfälischen Staatswerken eingeführt worden. Hier ist mit einer Anzahl der 
im Bezirke der betreffenden Zeche wohnenden Ärzte ein Abkommen getroffen, wonach die 
Werksverwaltung für jeden Arbeiter, der einen seihständigen Hausstand führt, einen Jahres 
satz von 6,50 Mark zahlt, während den Arbeitern dafür freie Behandlung ihrer erkrankten 
Angehörigen auf Grund eines sogenannten Familienkrankenscheines, der vom Betriebs 
führer zu entnehmen ist, geboten wird. Innerhalb der Ärzte, welche diesem Abkommen bei 
getreten sind, besteht für die Arbeiter freie Ärztewahl. Der Verkehr des Werkes mit den 
Ärzten erfolgt durch Vermittlung eines Vertrauensarztes, der auch die Verteilung der auf 
den einzelnen Arzt nach Maßgabe der behandelten Kranken entfallenden Beträge bewirkt. 
Den Arbeitern selbst erwachsen für diese ärztliche Behandlung keinerlei Kosten. 
Diese Einrichtung, die fälschlich den Namen Familienkrankenkasse führt und 
welche in gleicher Form auf einer Reihe von westfälischen Zechen besteht, ist vor einiger Zeit 
auf Antrag der Arbeiter zunächst für Gladbeck, dann auch für Waltrop und Bergmanns 
glück geschaffen worden. Die hierfür aus der Staatskasse aufgewendeten Kosten haben in 
1904 11 677 Mark betragen.“ (S. 30.)
	        

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Zur Lage Der Arbeiter Im Staatlichen Bergbau an Der Saar. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 2019. Print.
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