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Zur Lage der Arbeiter im staatlichen Bergbau an der Saar

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Bibliographic data

fullscreen: Zur Lage der Arbeiter im staatlichen Bergbau an der Saar

Monograph

Persistent identifier:
1156831733
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-497402
Title:
Zur Lage der Arbeiter im staatlichen Bergbau an der Saar
Sub title:
Denkschrift
Shelfmark:
MV 701
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
Mining
Year of publication:
2019
Number of pages:
1 Online-Ressource (48 Seiten)
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
51

Chapter

Title:
Die Rentabilität des staatlichen Bergbaues an der Saar
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
11

Contents

Table of contents

  • Zur Lage der Arbeiter im staatlichen Bergbau an der Saar
  • Cover
  • Title page
  • Homepage
  • Introduction
  • Zur Geschichte des Bergbaues im Saarrevier und seiner Arbeiterverhältnisse
  • Die Entwicklung der Bergarbeiterlöhne auf den staatlichen Gruben im Saarrevier in den letzten Jahrzehnten
  • Ist die Leistung der Bergarbeiter auf den Staatsgruben an der Saar zurückgegangen?
  • Die Rentabilität des staatlichen Bergbaues an der Saar
  • Die Strafe der vorübergehenden Ablegung für eine kürzere oder längere Zeit
  • Verlegungen der Arbeiter zu weit von ihren Wohnorten entfernten Gruben
  • Familienkrankenkassen
  • Schlußwort
  • Cover

Full text

— 43 — 
Kein Mensch wird bestreiten, daß der starke Wechsel der Beamten gerade 
im Bergbau ein unerwünschter Zustand ist. Hier hängt von einer guten Kenntnis 
der Verhältnisse und einer gut überlegten weitsichtigen Disposition der Betriebs 
leitungen außerordentlich viel ab. Sie ist aber nicht möglich, wenn häufig mit 
den Beamten gewechselt wird. Es fehlt dann nicht nur an der wünschenswerten 
eingehenden Kenntnis der Verhältnisse, sondern jeder Beamte wird auch mehr 
auf eine gute Förderleistung während seiner Amtszeit als auf eine ziel- 
bewußte und planmäßige Verbesserung der Werke, die erst später Früchte tragen 
kann, bedacht sein. Mehr wie bisher ist deshalb Sorge zu tragen, daß wirklich 
tüchtige Beamte dem Staatsbergbau dauernd erhalten und an dessen Erträgnis 
interessiert werden. Wir geben der Hoffnung Ausdruck, daß die Königliche 
Staatsregierung unter Zustimmung des Abgeordnetenhauses bald die Mängel in 
den Beamtenverhältnissen beseitigt und daß nicht mehr die Arbeiter für die 
Folgen dieser Verhältnisse verantwortlich gemacht iverden. 
Dann gilt es auch die Gesamtheit der Arbeiter möglichst stark an das 
Gedeihen des Bergbaues zu interessieren. Die ganze Intelligenz, die in den Saar 
bergleuten steckt, muß ausgenutzt werden, um eine dauernde gute Rentabilität 
des Saarbergbaues zu erzielen. Das läßt sich erreichen durch, den Abschluß eines 
Tarifvertrages zwischen der Bergwerksverwaltung und der Organisation der 
Saarbergleute, dem Gewerkverein christlicher Bergarbeiter Deutschlands. Durch 
den Vertrag müssen die Saarbergleute an eine möglichst hohe Rentabilität ihres 
Bergbaues interessiert iverden, indem man ihnen einen entsprechenden Anteil 
an den Ergebnissen zusichert* Sie werden dann schon alle mitwirken, damit 
gute Ergebnisse erzielt werden. Der Charakter der Saarbergleute bürgt dafür. 
Mit Recht rühmt ihnen Nieder ,,bäuerlich zähen Erwerbssinn und bürgerlich- 
stolzes Geltungsstreben“ nach. Auch Bergassessor Herbig sagt von den Bergleuten, 
daß ,,deren bodenständiger Charakter ohnedies im Besitz des eigenen Hauses 
das selbstverständliche und auch unter widrigen Umständen zäh verfolgte Ziel 
sieht 11 (Glückauf 1910, S. 1386). 
Nun wird ja vielfach die Behauptung auf gestellt, im Bergbau seien Tarif 
verträge unmöglich und zwar hauptsächlich wegen der in den natürlichen Ver 
bal'nissen beruhenden Hindernisse. Diese Ansicht ist irr'g und eine Folge der 
Auffassung, daß ein Tarifvertrag unbedingt a 7 les schematisch regeln müsse. 
Letz f eres ist aber gar nicht notwendig. Ein solcher Vertrag braucht nicht alles 
zu regeln und erst recht nicht alle Einzelheiten schematisch zu regeln. Es würden 
für den Anfang im Bergbau ganz w nige Bestimmungen genügen. Man brauchte 
nur die wichtigsten Punkte des Arbeitsvertrages vertraglich so weit wie jetzt schon 
möglich zu regeln. Nichts würde z. B. die vertragliche Festsetzung der Arbeitszeit 
und die Regelung des Überschichtenwesens hindern. Auch der Lohn der im 
Schichtlohn beschäftigten Personen könnte ebensogut vertragt ch wie jetzt einseitig 
von der Werksverwaltung festgelegt werden. Für die im Gedinge beschäftigten 
Personen lassen sich ebenfalls einige den Lohn regelnde Bestimmungen treffen. 
So könnte man allgemein einen bestimmtenDurchschnittslohn für diese Arbeiter 
klasse vertraglich festlegen, ohne die heutige Art der Gedingesetzung zu ändern. 
Nur wenn der das Gedinge setzende Vertreter der Zechenverwaltung und die 
Kameradschaften sich über das Gedinge nicht einigen könnten, müßte eine zu 
schaffende Instanz — aus einem oder mehreren Vertretern der Zechenverwaltung 
und der Arbeiter — sich mit der Angelegenheit beschäftigen und die Sache zur 
Entscheidung bringen. Dieser Instanz könnte oder müßte auch das Recht gegeben 
werden, in Zweifels fällen durch die Probearbeit zuverlässiger Arbeiter, die von 
ihr gewählt werden, Klarheit zu schaffen. Wenn man den Arbeitern vertraglich 
Die Arbeiter 
sollten durch 
Tarifvertrag an 
eine hohe llenta- 
bilität inter 
essiert iverden.
	        

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Zur Lage Der Arbeiter Im Staatlichen Bergbau an Der Saar. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 2019. Print.
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