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Von Rektor Schmitt, Heiiigenwald
Es war zur Zeit, da unsere engere Saarheimat
in einer Reihe von winzigen,, politisch selbständi
gen Kleinstaaten oder Herrschaften zersplittert
war. Zwischen der Grafschaft Nassau-Saarbrücken
und der Grafschaft Ottweiler lag als Enklave die
Reichsherrschaft Jllingen. Um die Mitte des
14. Jahrhunderts belehnten die Grafen von Saar
werden das altkurtrierische Rittergeschlecht von
Kerpen aus der Eifel (Kreis Daun) mit der Herr
schaft Jllingen, die seit Ende des 16. Jahrhunderts
zur unmittelbaren Reichsritterschaft gehörte.
Unsere heutige, erst 1921 gebildete Dorfgemar-
kung erstreckte sich, wie das die alten Grenz-*
steine bezeugen, über zwei Herrschaftsgebiete.
Der größte östliche Teil gehörte zur Herrschaft
Ottweiler und der westliche zur Herrschaft Jllin
gen. Die Grenzsteine tragen nach Osten die
Wolfsangel als Hoheitszeichen von Nassau-Saar
brücken und nach Westen ein Zickzackband, das
Hoheitszeichen der von Kerpen.
Bei Festlegung unseres Gemeindebannes mit
einer Gesamtfläche von 4,46 qkm wurden 40 Pro
zent vom Banne Schiffweiler, 35 Prozent von.
Banne Landsweiler und 25 Prozent vom Ge
meindebanne Wemmetsweiler zugeteilt (Karte 1).
Ein flüchtiger Blick auf unsere Karte zeigt, daß
unsere Gemarkung vor zwei Jahrhunderten noch
eine menschenleere, geschlossene Waldlandrchaft
war. Ganze Rudel von Rot- und Schwarzwild
und Wölfen belebten noch den Grubenwald, den
„kleinen“ und „großen Helgenwald“ und den
„Kerpenwald“ östlich von Steigershaus. Im Jäger
haus Erkershöhe hielten die fürstlichen Jäger zu
Zeiten der großen Herbstjagden, Parforcejagden
genannt, bei welchen das Wild zu Tode gehetzt
wurde, am Schlüsse des Jagens ihre großen Zech
gelage ab.
Der Kerpenwald wurde durch Vertrag vom
1. 4. 1754 dmch Ritter Franz Lothar von Kerpen
(1732—1789) den Schaftuntertanen seiner Herr
schaft als gemeinsames und unteilbares Gemein
gut überlassen (Großgemeindewald). Etwa ein
Viertel unseres heutigen Gemeindebannes ge
hörte zu diesem Walde.
Im „Hemel“ (südlich den Anlagen der Grube
Itzenplitz) befanden sich schon um die Mitte de«
18. Jahrhunderts mehrere „Bauemgruben“. Die
Fürsten merkten bald, daß sie mit den Kohlen
ein erträgliches Geschäft machen könnten und
nahmen darum den Bergbau in eigene Regie.
Eine Verordnung vom 12.12.1754 bestimmte,
daß in Zukunft von niemand mehr eine Stein
kohlengrube eröffnet, noch weniger aber daraus
Steinkohlen „Bey 100 Reichstalern Straff verkauft
werden dürften.“ „Uns gehört das Schürf recht“
ließen sie durch ihre Amtmänner verkünden. Da
mit hörte die planlose Kohlengräberei auf, es
begann die bergmännische Ausbeutung.
Ritter Franz Lothar von Kerpen ließ 1754 im
südlichen Zipfel des Kerpenwaldes in einer Wald
senke in der Nähe des herrschaftlichen Forsthau
ses eine Grube anlegen. „Sie lag 3 500 Meter
von Jllingen entfernt in einem mit dichtem Wald
bewachsenen Gebiet, genannt Heimei (Hemel?).“
Ihre Betriebspunkte lagen westlich der heutigen
Siedlung Steinseiters, entlang des Abhanges am
Südverlauf des Rußhüttentales, am sog. „Fünf
fingerweg“. Das bezeugen noch heute die vor
handenen Bergehalden am westlichen Ende der
Rußhüttenstraße, wo 1952/53 eine Reihe von
Siedlungshäusern gebaut wurden.
In einem Bericht über diese Grube heißt es:
„Die Grube Jllingen baut auf zwei Flözen,
welche sehr gleichmäßig gelagert und nur durch
ein SV2 Lachter mächtiges Zwischenmittel von
einander getrennt sind. Flöz Nr. 1 ist 1 Lachter
8 Zoll, hat 81 Zoll reine Kohle und 17 Zoll
Berge. Es werden in einem Quadrat-Lachter
6 Fuder 4 Zentner = 184 Zentner Kohle und
6 Zentner Berge gewonnen. Es wiegt ein Kubik-
achtel Lachter 47,8 F Pfd. Der Hauer haut in
einer Schicht vor der Abbaustrecke 26 Zentner,
Ein Fuder kostet zu hauen 18 „gute Grosdien“
Karte I. Heiligenwald im Jahre 1818. M. 1:25000