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Querschnitt
durch die knappschattlichen Neuigkeiten
des Jahres 1947
Das alljährliche Erscheinen des „Saarbrücker
Bergmannskalenders“ verschafft der Verwal
tung der Saarknappschaft die ihr im all
gemeinen leider so selten gebotene, daher aber
umso willkommenere Gelegenheit, zu ihren
Versicherten direkt sprechen zu können. Sie
begrüßt und benutzt auch dieses Jahr gern die
Möglichkeit, mit den Bergknappen und Pensio
nären ein Viertelstüridchen über knappschaft-
liche Dinge zu plaudern.
Der Bergmann an der Saar ist erfahrungs
gemäß von jeher besonders daran interessiert
zu wissen, was bei seiner Knappschaft vor sich
geht. Wir möchten daher im Rahmen der
nachstehenden Ausführungen — in zwangsloser
Folge und ohne auf Vollständigkeit Anspruch
zu erheben — kurz darstellen, was es seit der
Ausgabe des letzten Kalenders, also etwa seit
Jahresfrist, an wichtigeren Neuerungen bei der
Saarknappschaft gegeben hat.
Erhöhung des Krankengeldes ab 1. 4. 1946.
Um mit dem Krankengeld auf den gesetzlich
vorgeschriebenen Betrag zu kommen, ist vom
1. April 1946 ab das Krankengeld wieder auf
50 # /o des Grundlohnes festgesetzt worden. Zu
schläge für Familienangehörige zum Kranken
geld können vorerst noch nicht bewilligt
werden.
Grundsätze betr. die Gewährung von Wöch
nerinnenheimpflege.
In seiner Sitzung vom 11. 3. 1946 hat der vor
läufige Vorstand der Knappschaft über die Ge
währung von Wöchnerinnenheimpflege folgen
den Beschluß gefaßt:
a) „Die Saarknappschaft gewährt Wöchnerin
nenheimpflege nach § 196 RVO in Knapp
schafts- oder Vertragskrankenhäusern nur,
wenn der Knappschafts- oder Familienarzt
die Einweisung wegen zu erwartender
häuslicher Komplikationen oder wegen unzu
reichender Verhältnisse vornimmt. Auf der
Krankenhauseinweisung muß dabei der
Grund deutlich gekennzeichnet sein.
Sie darf vom Arzt unter Anwendung des
strengsten Maßstabes nur dann ausgestellt
werden, wenn er persönlich zur Überzeu
gung gelangt, daß die Entbindung im
Wöchnerinnenheim unumgänglich notwendig
ist. Im allgemeinen sollen als zu erwar
tende Komplikationen nur die Diagnosen
enges Becken“ und „Eklampsie“ anerkannt
werden.
b) Dauert die Behandlung in einem Wöch
nerinnenheim oder einem Krankenhaus län
ger als 15 Tage, so wird die weitere Be
handlung vom 16. Tage ab als Kranken
hausfall angesehen.
c) Wird ein Wöchnerinnenheim oder ein Kran
kenhaus ohne Einweisung des Arztes auf
gesucht, so werden Krankenhauskosten nicht
übernommen. Es werden vielmehr die ge
samten Barleistungen der Wochenhilfe ein
schließlich der Gebühr für Hebamme und
Wochenbettpackung an den Versicherten
gezahlt oder unmittelbar zur Deckung der
Krankenhauskosten einbehalten“.
Es ist dabei zu beachten, daß bei Gewährung
von Wöchnerinnenheimpflege in Vertragskran
kenhäusern ebenso die vollen Kosten für
15 Tage übernommen werden wie in Knapp
schaftskrankenhäusern. Wochengeld für diese
15 Tage wird nicht gezahlt. Vom 16. Tage ab
wird bei Behandlung in Vertragskrankenhäusem
nur ein Kostenanteil von 70 % übernommen
Dagegen wird vom 16. Tage ab allgemein wie
der Wochengeld gezahlt.
Wird ein Krankenhaus in Anspruch genom
men, das nicht Vertragskrankenhaus ist, so
wird in gleicher Weise verfahren, wie wenn
ein Knappschaftskrankenhaus oder Vertrags-
krankenhaus ohne Einweisung des Arztes auf-
gesucht worden wäre; Krankenhauskosten wer
den dann ebenfalls nicht übernommen. Viel
mehr werden die gesamten Barleistungen dem
Versicherten zur Deckung der Krankenhaus-
kosten oder unmittelbar an das Krankenhaus
überwiesen, falls die Rechnung bei der Saar
knappschaft ein^ereicht wird.
Die Knaposchafts- und Familienärzte sind
gebeten, bei Krankenhauseinweisungen wegen
unzureichender häuslicher Verhältnisse von
den Versicherten eine entsprechende Bescheini
gung des zuständigen Bürgermeisteramtes an
zufordern und der Krankenhauseinweisung bei
zufügen.
Unsere Versicherten werden aus vorstehenden
Vorschriften erkennen, daß bei der Gewährung
von Wöchnerinnenheimpflege ein strenger Maß
stab angelegt wird.
Knappschaftliche Augenklinik.
Die knappschaftliche Augenklinik — früher
Saarbrücken, St. Johanner Straße, — deren Ge
bäulichkeiten durch Fliegerangriff total zer
stört wurden, war nach ihrer Vernichtung vor
übergehend im Krankenhaus Quierschied und
seit dessen Inanspruchnahme durch Besatzungs
truppen im Heilig-Geist-Krankenhaus in Saar
brücken untergebracht. Am 15. April 1946 ist
sie im Knappschaftskrankenhaus Sulzbach wie
der eröffnet worden, da die bisherige Unter
bringung sich für unsere Versicherten als un
praktisch erwiesen hat. Die Unterbringung
in Sulzbach empfahl sich vor allem mit Rück
sicht auf die Tatsache, daß Sulzbach bei seiner
zentralen Lage die besten Verkehrsverbindun
gen hat.
Reichsversicherungsanstalt für Angestellte.
Die Reichsversicherungsanstalt für Ange
stellte ist z. Zt. noch stillgelegt.
Übersichten über die zur RfA geleisteten Be
träge, die zur Durchführung von Rentenver
fahren benötigt werden, können jedoch von
unseren Versicherten bei dem
Treuhänder für die Reichsversicherungsanstalt
für Angestellte
in Berlin-Wilmersdorf
Ruhrstraße 2
angefordert werden.