Streit um das Bergregal
Vor mehr als 200 Jahren begannen die
Mönche des Klosters Wadgaffen mit dem Abbau
der Steinkohlen. Reibereien zwischen dem Abt
und dem Grafen von Saarbrücken waren dauernd
an der Tagesordnung. Annähernd 75 Jahre
kämpften beide Parteien um ihr Recht. Durch
die französische Revolution wurde diese Streit¬
frage um die Konzessionsberechtigung entschieden.
Die wichtigsten Begebenheiten aus diesem Streit
sollen hier erhalten bleiben:
Wann zum ersten Male im Hostenbach-Wad-
gasser Distrikt Kohlen gefördert wurden, ist nicht
bekannt. Bekannt ist nur, daß der Abbau durch
das überaus reiche und mächtige Kloster zu Wad¬
gaffen betrieben wurde. Sicher waren die ge¬
schäftstüchtigen Mönche schon früh bestrebt, nach
dem Vorbilde der Gruben auf dem rechten Saar¬
ufer auch die in Hostenbach zu Tage ausgehen¬
den Flöze auszubeuten. Doch die erste authen¬
tische Nachricht über Kohlengewinnung der Abtei
Wadgaffen finden wir erst 1725. Damals erhob
der Graf von Saarbrücken-Naffau einen Ein¬
und Durchfuhrzoll von den Bauern, die in Hosten¬
bach Kohlen geladen hatten. Sehr wahrschein¬
lich ist es dem Abte möglich gewesen, die Kohlen
infolge der günstigeren Verhältniffe billiger auf
den Markt zu bringen und so den Saarbrückern
eine unangenehme Konkurrenz zu werden. Doch
der Abt von Wadgaffen erhob 1726 gegen den
Grafen einen Protest wegen des Zolles beim
Reichskammergericht. Dieser Protest trug außer
den Unterschriften des Abtes und des Priors
noch 12 andere Unterschriften. Die Gerichts¬
verfahren waren damals ein recht langwieriges
und kostspieliges Unternehmen. Denn erst nach
bald 30 Jahren, am 28. April 1755, ergingen
vier Kammergerichtsurteile zu Gunsten der Abtei
Wadgaffen. Das erste, das die Zölle zum Gegen¬
stand hatte, lautete: „Der Graf wird ermahnt,
die Landesherrlichkeit nicht weiter auszudehnen
und das Kloster in dem hergebrachten Besitz der
Steinkohlen- und Eisenerzgruben auf seinem
Grund und Boden nicht zu stören." Doch der
Zank um den Besitz von Gerechtsamen sowohl
zum Bergbau, sowie zum Befahren der Saar
mit Ponten geht weiter. Der Graf, der „Reme-
dium revisionis“ beantragt hatte, hatte keinen
Erfolg. Er sah sich genötigt, an den Kaiser zu
appellieren. Dabei wurden folgende den Berg¬
bau betreffende Punkte erörtert: „Das Berg¬
werksregeln ist weder durch Vergleich noch durch
Urteln dem Kloster jemals zuerkannt worden,
nach dem Lehnrecht steht nur der Landesherrschaft
zu, allerlei Bergwerke-Erz und Metalle zu suchen
Das Kloster zu Wadgassen und der Bergbau
und zu bauen. Das Kloster ist vermessen gewesen,
sich sonderlich Steinkohlengruben eigenmächtig
anzumaßen. Da nun das Abmahnungsverbot
fruchtlos abgegangen, habe er befohlen, die Gru¬
ben zuwerfen zu lasten; dem Kloster sei mehr zu¬
erkannt worden als dasselbe gebeten." Das
Kloster stellt andererseits eine Aufstellung der
Verluste, die der Graf ihm zugefügt hat, dem
Kammergericht zu: „Die Steinkohlen und andere
Foffilien und Mineralien betr. ad 14, Wegen
verschiedener Einwurf- und Zuhauungen der Kol-
gruben, und Abführung etlicher 30 Fuhren Kolen
auf Saarbrücken hat das Kloster Verlust gehabt
147 fl. Mehr jedes Jahr (ratione Luceri ces-
santes) 360 fl.; machen in 4 Jahren 1440 fl."
Am 10. Januar 1759 führten endlich die Ver¬
handlungen zu einem gütlichen, umfaffenden Ver¬
gleich, der 23 verschiedene Positionen enthält.
Die den Bergbau betreffende besagt: „Es wird
dem Kloster, die Steinkohlen nach Willkür zu
graben und außer Land, jedoch nicht die Saar
hinauf zu vertreiben, gestattet." Der Bergleichs¬
vertrag trug 50 Unterschriften. Der Vertrag
scheint aber doch wenig Beachtung durch den
Fürsten gefunden zu haben, denn in einem Be¬
richt über die Gesamtlage zwischen Saarbrücken
und dem Kloster nach dem Tode des Abtes Michel
Stein heißt es: „Das Kloster erhielt in den letz¬
ten 50 Jahren vom Kammergericht sehr günstige
Urteln gegen Saarbrücken, aber wie werden die¬
selben vom Fürsten beachtet? Die Gruben bei
Wadgaffen bleiben zugeschmiffen, viele Kohlen
werden nach Saarbrücken gefahren, Nachen und
Pontons bei Bous sind weggenommen und wer¬
den nicht wieder hergebracht, durch 4 Jahre ist
der Verkehr zwischen Bous und Wadgaffen völ¬
lig unterbunden."
Im Jahre 1768 wurde die Abtei Wadgaffen
vom Fürsten von Saarbrücken-Naffau durch Ver¬
trag an Frankreich abgetreten. Bereits im Jahre
1769 suchte ein französischer Kavallerieoffizier,
Leroy de la Rone, bei der Regierung in Paris
um Verleihung des Abbaurechts für die Hosten-
bacher Kohlenfundstätten nach. Wir ersehen dies
aus einem Schriftstück vom 25. Mai 1769, wel¬
ches der oberste Verwaltungsbeamte (Intendant)
der Provinz Lothringen, de la Glaiziere, der
frühere Minister unter König Stanislaus, an
den Subdelegierten in Bolchen, Thomas, richtete.
Es lautet in freier Übersetzung ungefähr folgen¬
dermaßen: „Der Staatssekretär übermittelt uns
die Befehle Seiner Majestät wegen des Gesuches
des Herrn Leroy de la Rone, welcher um Ver¬
leihung der in der Herrschaft Hostenbach gelege¬
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