men von Bränden handelt, die zuweilen bei
großer Hitze und in dickem Rauch durchgeführt
werden müssen. In diesen Fällen ist oft die Ver¬
wendung von Frifchluftgeräten möglich. Die
Aufgaben der Grubenwehren oder Rettungs¬
truppen beschränken sich nicht auf ein Eingreifen
bei Unglücken, für welche die geschilderten Ma߬
nahmen in erster Linie getroffen sind; sie sind
vielmehr nicht nur eine Rettungstruppe, sondern
auch eine Arbeitstruppe zur Durchführung der
betrieblich notwendigen Arbeiten in unatem¬
baren Wettern oder zur Verhütung der Ent¬
wicklung und Ausbreitung von in Entstehung
befindlichen Bränden. Die Hauptrettungsstelle
Maybach-Ost ist schon verschiedentlich zum Ab¬
löschen von Bränden über Tage, bei der Brand-
^Whekämpfung unter Tage sowie auch bei dem
^ Wassereinbruch auf der Grube Maybach einge¬
setzt gewesen.
Für die Leitung und Ueberwachung des Eru-
r oenrettungswesens besteht bei der Hauptverwal¬
tung eine besondere Abteilung, der auch die
Bearbeitung der Angelegenheiten auf den Ge¬
bieten des Luftschutzes und Feuerschutzes obliegt.
In anderen deutschen Vergbaubezirken, in denen
nicht alle Gruben einer Verwaltung unterstehen,
bestehen als Mittelpunkte für das Eruben-
rettungswesen selbständige Hauptstellen für das
Erubenrettungswesen, die in der Mehrzahl von
den Sektionen der Knappschaftsberussgenossen-
schaft und in anderen Fällen von bergbaulichen
Vereinen unterhalten werden. Der Bezirk dieser
Hauptstellen umfaßt einen größeren Bereich. \
Auch der Hauptrettungsbezirk der Saargruben
beschränkt sich nicht auf die Gruben selbst, son¬
dern umfaßt auch eine ganze Reihe von Ton- j
schiefer- und Kalksteingruben an der Mosel, Saar
und Nahe und im Hunsrück. Die einheitliche
Entwicklung des Grubenrettungswesens des ge¬
samten deutschen Bergbaues wird gefördert durch
den Ausschuß für das Grubenrettungswesen.
Diesem gehören Vertreter der Bergbehörden, der
Betriebsführer und der Gefolgschaften des Berg¬
baues und die Leiter des Grubenrettungswesens
der einzelnen Bezirke an.
Die Wichtigkeit der Aufgaben der Gruben¬
wehren bedarf keiner besonderen Darlegungen. 1
Sie fordert von jedem Mitglied der Gruben¬
wehren selbstlosen Einsatz und verantwortungs- !
volle und freudige Mitarbeit, um unseren Berg- •
männern Vertrauen zu geben, daß für den
Ernstfall alles getan wird, um Hilfe zu bringen,
getreu dem Wort „Einer für alle und alle für
einen".
Den Arbeiten der Grubenwehren ist besondere
Anerkennung gezollt durch das vom Führer im
Jahre 1936 gestiftete Ehrenzeichen „Für Ver¬
dienste um das Erubenwehrwesen", das bereits
einer Reihe von Saarbergleuten verliehen wor¬
den ist.
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Wiederbelebung mit dem Pulmotor
Werlsaufncihme