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PostgebührentafeL
nach dem Stande vom 1. Juli 1930.
I. Verkehr innerhalb des Haargebiets, sowie nach Deutschland und Frankreich.
A. Postverkehr.
a)
im Ortsverkehr
bis
20
g
über
20
Iw
g
100
250
g
250
500
g
b)
im Fernverkehr
20
g
über
20
100
g
100
250
g
250
500
g*>
Postkarten:
a) tm Ortsverkehr
b) im Fernverkehr
Drucksachen:
a) in Form einfacher, ohne Um¬
schlag versandter Karren, auch
mit anhängender Antwortkarte
b) im übrigen MS 50 g . . . .
über 50 „ 100 g . • • *
„ 100 „ 250 g . . . .
„ 250 „ 500 g*) . - -
Blindenschriftfcndunge» bis zum
Höchstgewicht von 5 ng
Postwurfsendungeu (nur im inner¬
saarländischen Berkehr zugelassen):
a) Drucksachen bis 50 g ...
d) Mischsendungen — Druchsachen
und Warenproben — bis 20 g
GefchLftspapier« bis 250 g . . .
über 250 „ 500 g*) . .
Warenproben dis 250 g .' - .
über 250 „ 500 g . . .
Mischsendungen (zukammengepackte
Drucksachen, GZchäftsp"viere und
Warenproben) bis 250 g . . .
über 250 „ 500 g*) . .
*) Nur nach Elsaß-Lothringen. —
Briefe, Drucksachen, GeschäftS-
papiere und Mischsendungen nach
dem Reichspvstgebiet und Frank¬
reich usw., die daS zulässige
Meislgewicht überschreiten, unter¬
liegen den internarionaien Ge¬
bührensätzen. Siehe unter II.
Päckchen:
a) Briefpäckchen ßiS 1 kg • . . .
Höchstmaße: 25 : 15 : 10 oder
30 : 20 : 5 cm, in Rollens orin
30 : 15 cm.
b) Sonstige Päckchen bis 2 kg . .
Höchstmaße: 40 : 25 : 10 oder
40 : 30 ; 5 oder 50 : 20: 10 cm,
in Rollenform 75 : 10 cm.
(Einschreiben, Nachnahme, Rück¬
schein bei Briespäckchen, Wert¬
angabe bei beiden Päckchenarlen
unzulässig: im Verkehr nach dem
Reichspoftgebietsind beide PÜckcken-
arten zugelapen; jedes Päckqen ist
mit dem grünen Zollzettel zu be¬
kleben: außerdem ist eine Zoll¬
inhaltserklärung an jedem Päckchen
haltbar zu befestigen. Nach Frank-
reich sind nur Brieipäckchen in ver¬
schlossenem Zustand mtt dein Ver¬
merk peilt pagnci-lstirc» zu¬
gelassen).
Wertbriefe:
1. Beförderungsgebühr wie für
gleichschwere gewöhnliche Briefe
2. Behandlungsgebühr:
a) bis 500 Franken Wertangabe
b) über 500
Fr.
Ct.
40
60
75
1
60
1
1
50
2
—
30
“
40
20
30
40
75
1
50
-
15
—
15
—
30
—
75
1
50
75
1
50
75
1
50
3
2
25
2
—
2
50
3. Versicherungsgebühr für je 500 Fr.
der Wertangabe oder einen Teil
davon .
mindestens jedoch . . .
Postanweisungen
a) gewöhnliche bis 25 Fr. . . .
über 25 „ 50 „ . . .
„ 50 „ 100 „ . . .
„ ICO „ 250 „ ...
. 250 „ 500 „ ...
„ 500 „ 750 „ ...
„ 750 . 1000 „ • • •
über lOOO Fr. für je weitere 500 Fr.
oder einen Teil davon mehr . . .
(Höchstbetrag unbeschränkt.)
b) telegraphische
1. Gevüiir wie für gewöhnliche
Poslanweiiung (a)
2. Besonderer Zuschlag für die
telegraphische Übermittlung
und die Eilzustellung des
Betrags an den Empfänger
(Höchstbetrag unbeschränkt)
(Zm Verkehr nach Frankreich er¬
mäßigen sich bei telegraphischen Post-
anweiningen die vorstehenden Ge¬
bührensätze um 2.— Fr.)
Zu den Postanweisungen nach
dem Reichspostgebiet ist der Aus¬
landsvordruck zu verwenden; sie
sind auf Reichsmark auszustellen;
Höchstbetrag Reichsmark. Der
einzuzahlende Frantenbenag wird
von dem Annahmebeamten ec-
Fr.
1
1
2
2
3
Ct.
25
50
50
75
50
50
50
6
milfeit.
Eilzustellung bei Vorauszahlung
durch den Absender:
1. nach dem Orlszustellbezirk
a) eine Briefsend ring .... 2
b) ein Paket 3
2. nach dem Landzustellbezirk
a) eine Briefsendung .... 4
b) ein Paket 6
Einschreibgebühr 1
50
Zustellgebühr:
a) für Post- und Zahlungsanwei¬
sungen nebst den Geldbeträgen —
b) für jedes Paket im Ortszustell-
bezirk . —
jm Lenrdzustellbezirk bis 2^2 kg —
„ „ über 27a * 1
Luftpostbrieffendungen unter¬
liegen neben den gewöhnlichen Ge¬
bühren einem Lufrpostzuschtag von
50 Centimen für je 20 g; bei Post¬
karten und Postanweisungen werden
50 Centimen erhoben.
50
75
75
50
Pakete,
a) Saargebiet.
Postpakete bis 5 kg
über 5 „ 10
Dringende Pakete
1. Gebühr wie vorstehend für Post¬
pakete
2. Sondergebühr 5
Wertpakete
a) versiegelte:
1. Paketgebühr wie vor¬
stehend.
2. BehandlungSgebühr bis Fr.
500 Fr. Wertangabe - . 2
Behandlungsgebühr über
500 Fr. Wertangabe. . 2
3. BersicherungSgebübr für
je 500 Fr. der Werl -
angave oder einen Teil
davon —
mindestens jedoch . . —
b) unversiegelte:
1. Poketgebühr und Ber-
sicheriingsgebühr wie vor¬
stehend.
2. BehandlungSgebühr . . —
Paketlagergcbühr für jedes Paket,
das ohne Verschulden der Post
lagert, täglich —
bis zum Höchstbetrag von .... 20
Ct.
50
25
50
50
75
b) Deutschland und Frankreich.
Beförderungsgebühren für Pakete nach:
a) dem Reichspostgebiet
gewöhnliche bis 1 kg 3 Fr. 75 Ct.
Über 1 „ 5 . 5 „ 50 ,,
5 „ 10 „ 10 „ 75 ..
„ 10 ,,15 . 19 50 „
.. 15 20 „ . . . . 25 „ 75 „
dringende gewöhnl. das dreifache der Sätze.
b) Frankreich-Festland
gewöhnliche MS 1 kg 5 Fr. 2b Ct.
über 1 „ 5 . 8 „ —
„ 5 ,, 10 13 „ 25 „
10 „ 15 „*)... . 18 „ 25
„ 15 ,, 20 „*)... .23 „ 25 „
*) Rur nach Elsaß-Lothringen zulässig.
Für dringende Pakete — über 10 kg nur
nach Elsaß-Lothringen zulässig — wird die
dreifache Beförderungsgebühr erhoben.
Wertpakete:
1. Beförderungsgebühr wie vor.
2. Behandhungsgebühr 2 Fr. 50 Ct.
3. Bersicherungsgevüyr für je 300 Franken
Wertangabe oder einen Teil davon:
a) nach dem Reichspostgebiet. . 10 Ct.
b) nach Frankreich .10 „
c) nach Korsika und Algerien . 25
Wertpakete sind nur zugelassen bis zu einer
Wertangabe von:
4000 Gold-Franken oder 20000 frz Franken
nach Elsaß-Lothringen
2000 „ oder 10000 frz. Franken
nach dem übrig. Frankreich.
(Wegen der Nebengebühren bei Paketen, stati¬
stischen ustü. Gebühren erteilen die Postanstalten
Auskunft.)
B. Post sch eckverkehr.
Fr.
Ct.
Bareinzahlungen mit Zahlkart«
(nur auf Konten beim Postscheckamt
Saarbrücken)
bis 25 FrS. . - •
über 25 „ 100 „ . . .
„ 100 „ 500 „ . . .
„ 5'X) ,. 1000 „ ...
„ 1000 Frs
(Höchstbetrag unbeschränkt: über die
Gebührenssür telegraphische Zahlkar-
20
40
60
80