29 Hauptgebäude. Vas neue Knapp schaftskrankenhaus im Fischbachtale. Am 8. Oktober 1910 reihte der Saarbrücker Knappschastsverein durch die feierliche Ein¬ weihung des im Fischbachtale mit einem Kosten¬ aufwand von rund 2 Millionen Mark errichteten neuen Krankenhauses seinen zahlreich bestehenden Wohlsahrtseinrichtungen eine weitere großartige an. Schon lange bevor inan daran dachte, die Fürsorge für die Arbeiter durch gesetzliche Maß- nahmen zu regeln, kannte man im Saarbrücker Bergbaurevier eine wohl organisierte Fürsorge für die Bergknappen, die durch Krankheitsfälle in Elend und außer Verdienst gekommen waren. Die ersten Anfänge des Saarbrücker Knapp¬ schaftsvereins, über die zuverlässige Nachrichten nicht vorhanden sind, reichen wohl bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts zurück. Durch Ver¬ ordnung des Fürsten Ludwig von Nassau- Saarbrücken vom 17. Mai 1769 wurde eine Bruderbüchse für die Bergleute sämtlicher landes¬ herrlicher Gruben eingerichtet, die freie Kur und Arznei, sowieKrankengeld und etwa weiter nötige Unterstützungen zu gewähren hatte. Eine festere Organisation erhielt das bergmännische llnter- stützungswesen tut Jahre 1797 durch einen Vertrag, den die Bergleute sämtlicher Stein¬ kohlengrubendesvormaligen Fürstentums Nassau- Saarbrücken schlossen und durch den sie die Verpflichtung übernahmen, sich in Fällen un¬ glücklicher Ereignisse wechselseitig beizustehen, zu dem Zwecke einen Fonds zu bilden und diesen unter der Benennung „Knappschaftskasse" der Verwaltung einer von ihnen selbst gewählten Kommission anzuvertrauen. Aber infolge des durch die damaligen Kriegswirren bedingten ständigen Wechsels der Besitzer der Steinkohlenbergwerke konnte die junge Knappschaft auch kein gutes Fort¬ kommen haben. Ihre Mitglieder mußten es daher als eine Wohltat empsinden, daß die Kasse vom 1. Januar 1817 ab unter die Verwaltung des Königlich Preußischen Bergamtes zu Saarbrücken gestellt werden konnte, in dessen Schutz sie sich in einer langen Reihe von Friedensjahren fortschrei¬ tenden Gedeihens zu erfreuen hatte und den für die spätere Gesetzgebung vorbildlichen Ausbau erhielt. Im Lause der Jahre wurden die anfangs lwch recht geringen Leistungen mehr und mehr erweitert, so daß das im Jahre 1854 in Kraft getretene Knappschastsgesetz beim Saarbrücker Knappschastsverein wenig zu reformieren hatte. Von großer Bedeutung war lediglich die Be¬ stimmung des § 5 dieses Gesetzes, welche die Aushebung der bisherigen Verwaltung des Vereins