— 111 —
In Folge der durch den Krieg veranlaßten bedeutenden
Weniger-Einnahmcn bei stark gewachsenen Ausgaben hat sich
das Vermögen des Knappschaftsvereins im Laufe der beiden
stahre 1870 und 1871 um 148,190 Thlr., vermindert. Mit
Schluß 1871 betrug dasselbe noch 620,112 Thlr., wozu das Ver¬
mögen der Kranken-UnterstÜtzungskassc noch mit 18,068 Thlr.
hinzukömmt.
Das neue Knappschafts-Statut vom 26. Juli 1872 ist mit
dem 1. October 1872 in Kraft getreten.
5) Kausbauprämien und Kausöaurorflkül'se.
Seit dem Jahre 1842 werden an Saarbrücker Bergleute,
welche sich in der Nähe der Gruben ansiedeln, aus der Staats¬
kasse sogenannte Hausbauprämien gezahlt. Die Höhe der letz-
tern beträgt jetzt für jedes Haus je nach seiner Größe 280 bis
600 Thlr. Außerdem lieh die Knappschaftskasse noch gegen
Zinsen das nöthige Baukapital. Seit 1865 werden auch aus
den Grubenkassen Hausbauvorschüsse von je 400 Thlr. gegeben
und zwar unverzinslich, jedoch muß das Kapital in 8 Jahren
mit jährlich 12‘/2 Prozent (50 Thaler) wieder zurückgezahlt
werden, während die Hausbauprämie als freies Geschenk dem
Bergmanne verbleibt. Dieser Übernimmt nur die Verpflichtung,
daß er das Haus während der ersten 10 Jahre entweder selbst
bewohnt, oder durch Bergleute der König!. Gruben bewohnen
läßt; nach Ablauf der 10 Jahre kann er frei über das Haus
verfügen.
Auf diese Weise sind im Ganzen seit 1842 bis Ende 1871
in der Nähe der Saarbrücker Gruben 3014 Bergmannswohn¬
häuser prämiirt worden und zwar
1024 in den bergmännischen Kolonieen,
1990 in den verschiedenen andern Ortschaften.
Es sind davon erbaut:
2063 mit verzinslichen Darlehen aus der Knappschaftskasse,
729 mit unverzinslichem Bauvorschuß aus der Staatskasse,
222 ohne solche Darlehen oder Vorschuß.