April 1950
„DIE Afc-i£iT“
Seite 3
PME STIMME DER VERBÄNDE
I, V. Post« und Fernmeldewesen
Wie berechne ich mein
ßesoldungsdienstalter (BDA)?
In letzter Zeit häuten sich die Fälle, daß
Postkollegen mit der Behauptung an uns
herantreten, daß ihr BDA nicht richtig be
rechnet worden sei. Eine Nachprüfung hat
in allen Fällen ergeben, daß die Berech
nungen richtig waren. Um etwa noch be
stehende Zweifel zu beheben oder in künf
tigen Fällen Zweifeln vorzubeugen, sollen
die nachstehenden Ausführungen jedem
Kollegen die Möglichkeit geben, stein BDA
selbst zu berechnen bezw. nachzuprüfen.
Das BDA der planmäßigen Beamten be
ginnt mit dem Tage der Anstellung in der
jeweiligen planmäßigen Stelle. Von die
sem Zeitpunkt ab sind die Zeitabschnitte
für das Verbleiben im Anfangsgehalt und
für das Aufsteigen in die höheren Dienst
altersstufen zu rechnen. Die vor der plan
mäßigen Anstellung aim Arbeiter-, Ange
stellten- oder außerplanmäßigen Beamten-
verhäitnis verbrachte Dienstzeit oder diie'
nach dem Eintritt bei der Verwaltung ab
geieistete Arbeits-, Militär- und Kriegs
dienstzeit können auf das BDA angerech
net werden. Die Zeit einer vollen Beschäf
tigung gegen Entlohnung im Arbeiter- oder
Angestelltenverhältnis wird angerech
net,'sofern der Beamte mit Aussicht auf
dauernde Verwendung mit den Dienst-Ver
richtungen eines Beamten betraut gewe--
sen ist und die Beschäftigung in unmittel
barem Anschluß daran bei der gleichen
Dienstlaufbahn zur Uebernahme in das
Beamtenverhältnis geführt hat. Hiernach
ist es erforderlich, daß die Beschäftigung
vorher keine erheblichere Unterbre
chung erfahren hat. War ein Beamter
vor seiner Uebernahme in das Beamtten-
^Verhältnis freiwillig ausgeschieden und
hat die Unterbrechung mehr als einen
Monat gedauert, so kann die vor der
Unterbrechung liegende Dienstzeit nicht
auf das BDA angerechnet werden. Ar-
beits-, Militär-. und Kriegsdienstzeiten
vor dem Eintritt bei der Verwaltung
können ebennfalls nicht angerechnet
werden. Von den auf das BDA cm zu
rechnenden Zeiten sind abzuziehen:
1. Die Vorbereitungszeit von 1 Jahr bei
Beamten der Emgangsgruppen A IQ
und A 9, von 2 Jahren bei Beamtin
nen der Eingangsgruppe A 8 b und von
3 Jahren bei Beamten der Eingangs
gruppe A 4 c 2.
(Die vor dem vollendeten 2Q. Lebens
jahr zurückgelegten Dienstzeiten wer
den immer auf die Vorbereitungszeit
angerechnet; bei Beamten der Eingangs
gruppe A 9 tritt an die Stelle des
20. Lebensjahres das vollendete 21.
Lebensjahr).
2. Die Diätendienstzeit von 5 Jahren.
I. Planmäßige Anstellung:
a) Postfacharbeiter (Pfarb)
Beispiel 1:
Pfctrb A geboren: 1. 4. 1920
einge treten: 15. 1. 1937
planmäßig angestellt 1.10. 1949
DyS Zeit vom 15. 1. 1937 bis 31. 3. 194Q
(Vollendung des 20. Lebensjahres), d. s.
3 Jahre 2 Monate 16 Tage, wird auf die
Vorbereitungszeit angörechnet, die da
mit als erfüllt gilt.
Das Diätendienstalter (DDA) ist fest-
zusetzen auf den 1. 4. 1940. Da die Zeit
vom 1. 4. 1940 bis zum 1. 10. 1949 (dem
Tage der planmäßigen Anstellung) = 9
Jahre 6 Monate die Diätendienstzeit um
4 Jahre 6 Monate überschreitet, ist das
BDA um diese Zeit zu verbessern; es ist
also auf den 1. 10. 1949 => 4 Jahre 6 Mo
nate, d. h. auf den 1. 4. 1945 festzusetzen,
Beispiel 2:
Pfarb. B geboren 15. 4. 1916,
bei der Verwaltung beschäftigt
vom 11. 2. 1938 bis 25. 9. 1939,
„ 24. 8. 1947 „ 3a 9. 1949,
Militärdienst vom 1. 10. 1936
bis 25. 9. 1937,
Kriegsdienst vom 26. 9. 1939
bis 10. 8. 1947.
Das BDA ist wie folgt zu berechnen:
Militärdienst vom 1. 10. 1936 bis 25. 9.
1937 zählt nicht-, da vor dem Eintritt bei
der Verwaltung.
7 Monate 15 Tage
7 Jahre 10 Monate 15 Tgge
2 Jahre 1 Monat 7 Tage
11 Jahre 7 Monate 7 Tage
Postdiensf |
Kriegsdienst
Postdienst
11. 2. 1938 bis 25. 9. 1939 =
26. 9. 1939 bis 10. 8. 1947 =
24. 8. 1947 bis 30. 9. 1949 =
zus.
1 Jahr
Der Tag des Eintritts bei der Verwal
tung liegt nach der Vollendung des 20.
Lebensjahres. Mithin sind 1 Jahr Vor-
bereitungs- und 5 Jahre Diätendienst
zeit == 6 Jahre abzuziehen.
Oas BDA ist demnach festzusetzen
auf den 1. IQ. 1949 — 5 Jahre 7 Monat«
7 Tage^ = 24. 2. 1944.
b) Telegraphenbauhandwerker (TBHdw)
Beispiel:
TBHdw C, geboren: 15. 9. 1919
eingetreten: 1. 3. 1937
planmäßig angestellt: 1. IQ. 1949
1. 3. 1937 bis 14. 9. 1940 (Vollendung
des 21. Lebensjahres) *=* 3 Jahr» 6
Monate 14 Tage,, d. h. Vorbereitungs
zeit erfüllt.
15. 9. 194Q bis 14. 9. 1945 = 5 Jahr»
Dätendienstzeit mithin BDA = 15. 9.1945
c) Postangestellte (weiblich) — PAng
Beispiel 1:
PAng D, geboren: 5. 1. 1923
eingetreten: 18. 3. 1939
planmäßig angestellt 1. 1. 1950
Berechnung: 18. 3. 1939 — 4. 1. 1943
(Vollendung des 2Q. Lebensjahres) =*
3 Jghre 9 Monate 17 Tage,
Vorbereitung szeit erfüllt.
Weiter beschäftigt:
vom 5. fr. 1943 bis 16. 4, 1944
„ 17. 4. 1944 „ 30. 9. 1944
„ 1.10. 1944 „ 19. 3. 1945
„ 20. 3. 1945 „ 30. 6. 1945
1. 7. 1945 „ 31.12. 1949 »= 4
zus.: 6
ab Diätendienstzeit
bleiben: 1
Das BDA ist festzusetzen auf den 1. i.
1950 — 1 Jahr 6 Monate 1 Tag, d. i.
30. 6. 1948.
Beispiel 2:
PAng E, geboren: 1. 6. 191Q
eingetreten: 15. 9. 1928
freiwillig ausgeschieden: 30. 6. 1937
wieder eingestellt: 15. 8. 1937
planmäßig an ge stellt: 1. IQ. 1949
Berechnung:
Die Dienstzeit vom 15. 9. 1928 bis 3Q. 6.
1937 kann nicht cmgerechnet werden,
Jahr 3 Monate 12 Tags
3 Monate (krank)
5 Monate 19 Tage
— — — (ohne Beschäfti-
gungsgelegenh.)
Jahre 6 Monate — Tage
Jahre 6 Monate 1 Tag
5 Jahre — —
Jahr 6 Monate 1 Tag
weil di« Unterbrechung (1. 7. 1937 bis
14. 8. 1937) mehr als 1 Monat beträgt
Von der nachfolgenden Dienstzeit vom
15. 8. 1937 (nach Vollendung des 20. Le
bensjahres) bis 30. 9. 1949 = 12 Jahre
1 Monat 16 Tage, sind abzurechnen 2
Jahre Vorbereitungs- und 5 Jahre Diäten
dienstzeit = 7 Jahre.
Das BDA ist festzusetzen auf den 1. IQ.
1949 — 5 Jahre 1 Monat 16 Tage —
15. 8. 1944.
I, V, Verkehr und Transport
für Ratifizierung der Konventionen
Im Lokale E n s c h in Saarbrücken fand
am vergangenen Dienstag, dem 21. 3. 50,
eine Funktionärkonferenz der Betriebs
gruppe der Saarbrücker Straßenbahnen
statt. Die Tagesordnung umfaßte u. a. die
Aussprache über die in Paris abgeschlos
senen Konventionen für das Saarland,
Aufstellung von Forderungen für den Aus
bau des Tarifvertragsrechtes.
Der Kollege Klaus Heinz, Geschäfts
führer des Verbandes Verkehr und Trans
port, ergriff das Wort und behandelte das
Für und Wider der Pariser Konventionen.
In ruhiger und sachlicher Berichterstat
tung stellte er in seinem ins einzelne ge
henden objektiven Vortrag die Bedeutung
der Konventionen für das Saarvolk her
aus. Noch sei nicht alles erreicht worden,
es sei Aufgabe, nicht zuletzt auch der Ein
heitsgewerkschaft, dafür zu sorgen, daß
im kommenden Friedens vertrag die abso
luten Rechte der Saarbevölkerung gewahrt
werden. Bis zum Abschluß eines Frie
densvertrages sei diese Lösung der Rati
fizierung der in Paris abgeschlossenen
lyid Unterzeichneten Konventionen die be
ste gewesen. Heinz wies auch auf die
Gegensätze der Meinungen innerhalb der
einzelnen Industrieverbände hin und
brachte zum Ausdruck, daß letzten Endes
auch in diesem Falle sich die Minderheit
im Bergbau der Mehrheit der Gesamtein
heitsgewerkschaft fugen müsse.
Im Anschluß wurde vom Kollegen Heinz
die Vertrauensfrage gegenüber unserem
Präsidenten angeschnitten und eine Reso
lution verfaßt, die dem Kollegen Wacker
das Vertrauen der organisierten Straßen
bahner in Saarbrücken etnbrachte.
Im weiteren Verlauf der Versammlung
wurde von den anwesenden Funktionären
der Zwiespalt innerhalb des Zahlungsmo
ll. Beförderungen:
Beim Uebertritt aus einer Besoldungs
gruppe (= Bes. Gr.) in eine afdere mit
gleichem oder höherem Endgrundgehalt
exhält der Beamte den nächsthöheren
Grundgehaltsatz und bezieht ihn 2 Jahre
lang. Wäre er jedoch in der verlassenen
Bes. Gr. schon vor Ablauf dieser Zeit
in den nächsthöheren Grundgehaltsatz
aufgestiegen und damit in den Bezug
eines Grundgehalts gelangt, das über
das ihm in der neuen Bes. Gr. gewährte
hinausgeht oder ihm gleichkommt, so
steigt er auch in der neuen Bes. Gt.
in den nächsthöheren Grundgehaltsatz
bereits zu derselben Zeit, zu der er in
der verlassenen Bes. Gr. aufgöstiegen
wäre.
Das BDA wird beim Uebertritt
aus der Bes.
Gr. A
10 in
die
Bes.
Gr. A 9 (neu) höchstens um 4 Jahre
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gekürzt.
Es wird beim Uebertritt
aus der Bes. Gr. A 9 (neu) in die Bes.
stehend sollen für jede Bss. Gr. einige
Beispiele von Aenderunaen des BDA (Be
förderungstag: 1. 10. 1949) angeführt wer
Gr. A 9 (alt)
nicht
geändert.
Nach-
den :
1) von Bes, Gr. A 10 nach A 9 (neu):
altes BDA in A 10: 25. 9. 1944, neues BDA in A 9 (neu): 1. 9 194*,
„ „ „ A 10: 15. 6. 1947. „ „ ., A' 9 „ 1. 6. 1947,
2) von Bes. Gr. A9 (neu) nach A9 (alt):
Wie zu 1)
3) von Bes. Gr. A 10 nach*Bes. Gr. A P a:
altes
BDA in A 10: 15. 7.
1947,
neues
BDA
io
A
8 a:
1. 10. 1949,
„
„ „ A 10: 10. 4.
1945,
A
8 a:
1. 4. 1949.
91
„ „ A 10: 8. 7.
1939,
A
8 a:
1. 1. 19 ß
4)
von Bes.
Gr. A 9 nach Ees. Gr.
A 8 a:
altes
BDA in A 9: 1. 8.
1946,
neues
BDA
in
A
8 a.
1. 10. 1949,
ft
„ * A 9: 1. 9.
1944
A
8 a:
1. 9. 19 8
5)
von Bes. Gr. A8a nach Bes. Gr
A 7 a
(neu):
altes
BDA in A 8 a: 1. 9.
1948,
neues
BDA
in
A
7 a:
1. 10. 19 9,
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„ „ • A 8 a: 1. 5.
,1946,
A
7 a:
1. 10. 1949.
„ „ A 8 a:' 1. 2.
1944.
A
7 a:
1. 2. 1947,
6)
von Bes.
Gr. A 7 a (alt) nach Bes. Gr
A 5 b:
altes
BDA in A 7 a: 1. 7.
1947,
neues
BDA
in
A
5 b:
1. 7. 1947,
„ „ A 7 a: 1. 8.
1945,
”
A
5 b:
1. 8. 1945,
„ „ A 7 a: 1. 6.
1940,
r>
A
5 b:
, 1. 6. 1942,
„ „ A 7 a: 1. 4.
1936.
A
5 b:
1. 4. 1940,
„ „ A 7 a: 1.12.
1931,
A
5 b:
1. 10. 1937,
„ „ A 7 a: 1. 6.
1929,
»»
f 9
A
5 b-
1. 10. 1937,
7)
von Bes.
Gr. A 6 nach Bes. Gr.
A 5 a:
altes
BDA in A 6: 1. 6.
1945,
neues
BDA
in
A
5 a:
1. 10. 1947,
Ct
„ „ A 6 ' 1. 2.
1943
»
A
5 a:
1. 2 1915,
9;
„ „ A 6 1. 4.
1929,
A
5 a‘
1. 10. 1935,
8)
von Bes.
Gr. A4c2 nach Bes.
Gr. A 4b 1:
altes
BDA in A 4c2: 1. 1.
1943,
neues
BDA
in
A
4b 1:
1. 10. 1949,
f»
„ „ A 4c2: 1. 6.
1929,
..
i>
A
4bl:
1. 6. 1937.
Wenn wir auch nicht auf alle Feinheiten
eingeben konnten, so glauben wir doch,
daß auf Grund der vorstehenden Aus
führungen alle Zweifel, die bisher noch
bestanden haben, behoben sind. Gleich
zeitig dürften die Ausführungen auch den
Kollegen ein Hilfsmittel zur Berechnung
des BDA bei künftigen planmäßigen An
stellungen und Beförderungen sein.
Schulungslehrgang in Kirkel
In dem herrlich gelegenen Haus der Na
turfreunde bei Kirkel führte der Industrie
verband Post- und Fernmeldewesen der
Einheitsgewerkschaft den ersten Schu
lungslehrgang seiner Funktionäre durch.
Obwohl für die Teilnahme der Erholungs
urlaub zur Verfügung gestellt werden
mußte, war die Zahl der Meldungen so
groß, daß nicht alle in einem Lehrgang
erfaßt werden konnten. Der nächste be
ginnt am Samstag, dem 22. April.
Diese Tage in Kirkel brachten den Kol
legen neben einem reichhaltigen Wissen
auch eine schöne Erholung. Man hatte
so in genialer Form das Ange ahme mit
dem Nützlichen varoundcn. Interessante
Voriräge und lebhafte Diskussionen las
se len oie Zuhöre: und.gaben ih en gleich
zeitig das notwendige Rüstzsr.g für ihre
gewerkschaftliche Tätigkeit m Krens ih
rer Arbeitskollegen. Den Ausgleich schu
fen die Wanderungen in dis schöne Um
gegend von Kirkel und nicht zuletzt ein
ausgezeichneter Küchenz« s •
Zusammenfastend kann n:er nochmals
festge stellt wer: en, daß dieser erste Schu-
lungslebrgang e.n voller Erfolg war. Es
wäre dem Industrieverband Post- u.Fern-
meldewesen eine Genugtuung, wenn noch
recht viele Kol egen die Ge'er enheit wahr
nehmen würden, in komme idsn Lehrgän
gen sich für die gewerkschaftliche Auf
bauarbeit zu schulen. Zum Schluß sei
dem Kollegen John und sehnen freiwil
ligen Halfern besonde.-s gedankt «für ihre
aufopferungsvolle Arbeit zur Gestaltung
dieser Schu’ungslehrgängs.
Werner Arend, PA 2.
dus für die Warteprämie gebrandmarkt
und in der folgenden Resolution Stel
lung genommen:
„Die Einheitsgewerkschaft hat sich um
gehend mit den zuständigen Stellen der
Regierung ins Benehmen zu setzen, daß
die 3000 ffrs. Warteprämie auch für den
öffentlichen Dienst gezahlt werden. Ferner
verlangen die anwesenden Funktionäre,
daß aui dem kürzesten Wege Verhand
lungen über Lohnerhöhungen mit den ver
schiedenen Direktionen auf genommen wer
den mit dem Ziele, den Arbeitnehmern ihre
Lebensexistenz den heutigen Verhältnis
sen anzupassen und weitestgehend zu
sichern."
*
Tags zuvor fand in Saarlouis eine
Belegschaftsversammlung der Kiavag
statt, bei der der Kollege Heinz und
Herr Hi’llenbrand (CGS) über Lohn
probleme referierten. Die Straßenbahner
forderten auch dort, daß die Gewerk
schaften* sich sofort für die Auszahlung
des Wartegeldes für die öffentlichen Be
triebe einsetzen mögen. Außerdem ver
langen die Versammelten ebenfalls auf
dem schnellsten Wege Verhandlungen mit
den zuständigen Straßenbahndirektionen
und Ministerien aufzunehmen, damit end>
lieh eine reale Lohnbasis gefunden
werde, die es dem Schaffenden ermög
licht, das Lebensniveau den gegebenen
Verhältnissen anzupassen.
Die Straßenbahner sprachen sich dafür
aus, sich für diese ihre dringenden For
derungen jederzeit geschlossen einzu-
setzen.
Anm. d. Red.: Wie wir erfahren, hat die
Verbandsleitung am 22. 3- in ihrer Bezirks
tagung die Wünsche, Anregungen und
dringendsten Forderungen aus diesen Ver
sammlungen vertreten und beschlossen,
im Namen des gesamten Verbandes mit
den zuständigen Stellen der saarländi
schen Regierung in diesbezügliche Ver
handlungen zu treten. Wb.
8,V, Groß- u. Einzelhandel
Wann freier Nachmittag im Groß-
und Einzelhandel ?
Unter den zahlreichen Prob.eman, die
die Gewerkschaft in dar Nachkriegszeit
aufgeworfen hat, befindet sich auch das
eines freien Nachmittags für die Ange
stellten der Groß- und Einzelhandelsbe
trieben. Die Notwendigke t <ri 'es solchen
freien Nachmittags wurde wiederholt dar
gelegt und im einzelnen begründet. Dabei
wurden auch die Belange der Betriebe,
ihre Struktur, Konkurrenzrücksichten, Ver
meidung der Unrentabilität und die Frage
unnötiger Belastung nicht aus dem Auge
gelassen. Nach langem Hin und Her
'scheint die Angelegenheit, de für viele
Arbeitskräfte, lnsbesbndere weibliche und
alleinstehende Personen von besonderer
Wichtigkeit ist, soweit gediehen zu sein,
daß mit einer endgültigen Entscheidung
der Regierung in bejahendem Sinns als
bald zu rechnen sein wird. Damit geht
dann ein langgehegter Wunsch vieler Kol
leginnen und Kollegen endlich in Erfül
lung. Der Industrieverband für Groß- und
Einzelhandel wird das endgültige Ergeb
nis sofort nach Bekanntwerden durch
Rundschreiben den Betriebsräten und Be
triebsobmännern zuleiten.