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*
Zlalistik und Verwallung
Kreises Merzig
Regierungs-Bezirke Trier
I815- 1864.
bearbeitet durch
O. von Briesen,
Königl. Landrath, z. Z. Königl. Civil.Commissar zu Homburg v. d. Höhe.
—
Saarlouis, 1867.
Druck von Franz Stein.
60*
C.
33 4 w
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237
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42,0 2*
594
An die Herren Kreisstände.
In Gemäßheit des kreisständischen Beschlusses vom Februar
o. J. habe ich die vorliegende, damals im Wesentlichen bereits voll—
endete Arbeit alsbald in den Druck gegeben. Leider ist die Voll—
endung des letztern theils durch die Kriegs-Unruhen des vorigen
Jahres, theils durch meine anderweite amtliche Verwendung bis
jetzt verzögert worden.
Dem letzterwähnten Verhältnisse ist es auch zuzuschreiben, daß
es mir nicht möglich war, einige Lücken des Manuseripts, wie ich
es beabsichtigte und bei meiner Anwesenheit in Merzig leicht mög—
lich gewesen wäre, während des Drucks noch auszufüllen.
Gleichwohl hoffe ich, daß diese Statistik, indem ich in Verbin—
dung damit auch die Geschichte der Verwaltung des Kreises seit
1815 darzustellen versucht habe, und welche daher gewissermaßen
die Fortsetzung und den Abschluß meiner 1863 erschienenen „Ge—
schichte des Kreises Merzig“ bildet, den Herren Kreisständen und
andern Kreis-Angehörigen nicht ohne Interesse, für die Verwaltungs—
Beamten bis zu den Ortsvorstehern aber ein nützliches Handbuch
und für künftige weitere statistische Arbeiten eine brauchbare Grund—
lage sein werde.
Ich habe geglaubt, daß es diesen Zwecken dienen würde, mit
den statistischen Details möglichst bis auf die einzelnen Gemeinden
herabzugehen, und zugleich Vergleiche zwischen diesen und den grö—
hern Gebieten, dem Regierungs-Bezirke, der Rhein-Provinz und dem
Staate anzustellen.
v
Wenn ich mit Genugthuung auf diejenigen Abschnitte meiner
Arbeit blicke, welche Beweise enthalten für die glückliche Entwicke—
lung aller Verhältnisse des Kreises nicht nur seit 1815, sondern
in's Besondere auch während meiner Verwaltung, so bin ich doch
weit entfernt, mir hierin ein größeres Verdienst beizumessen, als
den Herren Kreisständen und Verwaltungs-Beamten, welche mich
in meiner amtlichen Thätigkeit stets bereitwillig unterstützt haben.
Selbst die vorliegende Darstellung würde nicht ohne die eifrige
Mitwirkung der Herren Bürgermeister zu Stande gekommen sein,
welchen ich daher hiermit meinen verbindlichsten Dank dafür aus—
spreche.
Indem ich nunmehr dieses Buch den Herren Kreisständen über—
gebe, kann ich aber auch den Wunsch nicht unterdrücken, daß das—
selbe dazu beitragen möge, in dem durch langjährige Verwaltung
und mannigfache Beziehungen so lieb gewonnenen Kreise, auch wenn
ich nicht in denselben zurückkehren sollte, mir ein bleibendes An—
denken zu begründen.
Homburg v. d. Höhe, im Mai
10687.
O. von Briesen.
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12
Inhalfs-Nerzeichniß.
Beographische Lage, Gestaltung und Größe
Physiographische Skizze
Climan.
Bevslkerunge.
Ab- und Zugänge der Bevölkerung
Eheliche und Geburts-Verhältnisse.
Besundheits- und Sterblichkeits-Verhältnisse
«Wohnplätze .
Gebäude —
Bau⸗ und Feuer-Polizi
Feuer⸗Versicherung .
Privat⸗Versicherungs⸗Gesellschaften. *
Statistik der Haus⸗Besitzungen (Gehöfte) und der Feuer-Versicherung
Grund-Eigenthum
Uebersicht der Ergebnisse der Parzellar-Abschätzung für sämmtliche Gemein—
den des Kreises Merzig. * *
Vergleichs⸗Tabelle für die Cultur-Arten.
Besitz⸗Verhältnifse
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft
A. Ackerbau. .
Höhe der Lohnsätze bei freier Kost
Accord⸗ Arbeit *
Boden⸗Verhältnisse, Wirthschafts-Systeme und Anbau der Haupftfrucht -
gattungen .
Ertrags⸗Berechnung.
Specielle Kosten und Ertrags⸗Bexrechnung
Summarische Ertrags⸗Berechnung
Rentabilität.
B. Garten⸗, Obst- und Weinbau
Seite.
3
7
10
n2
24
28
ꝛ
5
58
61
38
70
78
82
110
1183
134
134
137
137
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146
150
151
157
Inhalts⸗Verzeichniß.
O. Viehzucht und Viehhallung
1. Pferdezucht
2. Rindviehzucht
3. Schafzucht .
4. Schweinezucht
5. Ziegenzucht.
Weiden. .
1. Der öde Weidgang
2. Gemeinde⸗Weiden
Wiesen. .
Lebersicht der bestehenden Bewässerungs-Anlagen
Horstwirthschaft .
Uebersicht der Waldungen des Kreises Merzig
Zusammenstellung der Erträge der Waldungen
1. Gemeinschaftliche Jagdbezirke.
2. Privat⸗Jagdbezirke —
G. Candwirthschaftliche Bildungs-Anstalten und Vereine
‚Bergbau, Hüttenwesen, Fabrikindustrie und Handwerke
Lohnverhältnisse der Arbeiter
Handel und Gewerben.
Statistische Notizen über die Postverwaltung für den Kreis Merzig
Land- und Wasserstraßen.
Staats- und Bezirksstraßen
Gemeinde-⸗Wegebau
Feldwegebau
Bepflanzung der Wege mit Bäumen
Verhältnisse der arbeitenden Klassen und Abwehr der Verarmung
Muittel zur Abwehr der Armuth
Wohlthätigkeit und Armenpflege
1. Das Landarmeunhaus zu Trier
2. Der Landarmenfonds
3. Gemeinde-Armenpflege.
4. Besondere Armenstiftungen
Polizei- und Gefängnißwesen
A. Polizeiwesen.
B. Straf⸗ und Gefängnißwesen
Oeffentlicher Unterricht *
Organisation des Elementarschulwesens
Schulpflicht
Besondere Unterrichtszweige
Schulen für Taubstumme
Lehrer⸗Competenzen .
Anterstützungen der Lehrer.
Schulhänser und Lehrerwohnungen
D.
Seite.
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280
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334
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358
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361
te.
32
37
10
16
76
7
30
30
6
8
2
Inhalts⸗Verzeichniß.
Aufsicht über die Elementarschulen
Militair-Verhältnissen.
Militair⸗ Verhaãltnisse der Dienstpstichtigen des Kreises
Staats⸗Abgaben.
A. Directe Steuern.
Vergleiche
Vergleich der frühern Grundsteuer mit der neuen Grund- und Gebäude—
steuer.
B. Indirecte Steuern .
Berhältnisse des Kreises zu der Staats-Verwaltung und der Lan—
des⸗Vertretung
Kreis⸗-Verwaltung und Vertretung
VII
Seite.
361
368
375
378
378
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7
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34
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4
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9
4
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9
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5
6
22
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8
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—
De Kreis Merzig gehört zu den südlichsten Theilen der Preußischen Rhein—
provinz und des Regierungsbezirks Trier, und liegt unter 49130 N. B. und
24930 W. L. — Er berührt gegen Osten den Landkreis Trier und den
Kreis Ottweiler, gegen Süden den Kreis Saarlouis, gegen S.«W. Frank
reich. Die nordwestliche und nördliche Grenze bildet der Kreis Saarburg und
der Landkreis Trier.
Der Gestaltung nach ist der Kreis Merzig einem länglichen von Nordost
nach Südwest gestreckten Viereck ähnlich, dessen längste Diagonale (von Wel—
lingen nach Crettnich) 4 Meile lang ist.
Die Größe des Kreises, welche bisher zu 163,326 Morgen *) oder 7,60
Quadr. M. angenommen wurde, ist in Folge der bei der neuen Grundsteuer⸗
Regulirung (186163) vorgenommenen Berechnungen auf 163,6812/3 Morgen
oder 7,88 Quadr.M. festgestellt worden. Der Kreis ist also 300 Morgen größer,
als bisher angenommen. Daß sich bei einer größern Morgenzahl eine klei—
nere Zahl in Quadr.⸗“M. ergibt, hat darin seinen Grund, daß, während man
früher die geographische Quadr.“M. zu 21,490 Morgen annahm, das Areal
derselben in Morgen durch neuere genaue Berechnungen auf 21,3666 Mor⸗
gen ermittelt worden ist.
Es sind zwar durch die bei der Grundsteuer-Regulirung vorgenommenen
Neu-Messungen auch Vermessungsfehler entdeckt worden, welche jedoch die
westlichen Provinzen des Staates nur in geringem Grade treffen. Die Ge—
sammtdifferenz für die 8 Provinzen des Staates erreicht die bedeutende Ziffer
oon 36412Quadr.«“M., wovon indeß nur 18,46 auf Vermessungsfehler fallen.
*) Nach der Denkschrift über die Grundsteuer⸗Veranlagung. Nach der vom Cataster
1852 publicirten Nachweisung — 168,661 Morgen.
Geographische Lage, Gestaltung
Uebersicht der Größe und der ermittelten Differenzen
in Quadrat-Meilen.
—A
8 Prov. des Staats
Rhein⸗ Provinz
Reg.Bezirk Trier
Kreis Merzig
Ermittelte
Bröße.
Frühere
Annabme.
5046, 158
5082,57
486, 633
487,14
13115
130,378
7,60 7759
differenz.
Durchschnitts⸗
Irdße eines
freises.
36,41 2
s30
1528
60
81
.
10,0
—
)Ns⁊
Oo74,59
Durchfchnitts⸗
größe einer
Gemarkung
(Städte, Fle⸗
—8 Ie
fer) 1861 in
Morgen.
32,532
3349 M.
0
2311 M.
1170
2403 M.
*.
2557 M.
Nach vorstehender Uebersicht gehört der Kreis Merzig zu den kleinsten
der 330 Kreise der 8 Provinzen des Staats, indem er dem Areal nach nur
etwa den 700. Theil der letztern, den 60. Theil der Rheinprovinz und den
18. Theil des Regierungbezirks Trier einnimmt.
Der Kreis zerfällt in eine Stadt- und T7 Land-Bürgermeistereien. Die
Kreisstadt Merzig liegt selbst und mit ihrer ganzen Gemarkung auf dem
rechten Saarufer. Auf dem linken Saarufer liegt nur die Bürgermeisterei
Hilbringen, welche die Grenze gegen Westen (Frankreich) bildet, und zwei Ge—
meinden (Dreisbach und Keuchingen) der Bürgermeisterei Mettlach; der übrige
Theil der letztern (nördlich von Merzig) und die Bürgermeistereien Land
Merzig und Haustadt (südlich von Merzig) werden westlich von der Saar
begrenzt. Von Westen nach Osten folgen sich dann die Bürgermeistereien
Losheim, Weiskirchen und Wadern, welche letztere den äußersten Nordosten
des Kreises bildet. Alle drei erstrecken sich von Nord nach Süd durch die
zanze Breite des Kreises.
Das Areal der einzelnen Bürgermeistereien und der dazu gehörigen Ge—
meindeGemarkungen in Morgen vor und nach der neuen Vermessung weist
folgende Tabelle nach.
Gemeinde. 1852. 1863.
. Stadt Merzig 66736572
— — — 7—
3. Brotdorf 5031 5034
Gemeinde.
1852. 1863.
4. hirlnen 1001 984
5. Menningen 1908 1908
Land Merzia 110563 1040
und Größe des Kreises.
Gemeinde. 1852. 1863.) Gemeinde. L1852. 1863.
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8
I
6. Hlbringen
7. Büdingen
8. Mecher
9. Mondorf
—D—
gen
11. Silwingen
12. Weiler
13. Wellingen
Bürgermeisterei
HOulbringen 18289 18327
4. Peustadt 2329 2328
Beckingen 3742 3745
Duüppenweiler 19060 4905
Erbringen 1324 1325
18. Fickingen 759 758
19. Hargarten 1289 1290
20. Honzrath 2457 2456
21. Merchingen 3693 3695
22. Reimsbach 2265 2265
Bürgermeisterei
ustr
23. Losheim
24. Bachem
25. Bergen
26. e
27. Niederlosheim
28. Oppen
29. Rimmlingen
30. Rissenthal
31. Scheiden
32. Wahlen
33. Waldhölzbach
Bürgermeisterei
Losheim 32. 786
34. Mettlach 1418
35. Besseringen 4670
36. Britten 4644
37. Deisbach 545
38. Keuchingen 733
39. Saarhölzbach 5161
Bürgermeisterei
eitlach 117166 17,273
3204
1417
469
1539
40. Wadern
41. Bardenbach
42. Büschfeld
—43. Crettnich
14. Dagstuhl
5. Gehweiler
W. Lockweiler
47. Niederlöstern
18. Noswendel
9. Oberlöstern
50. O.Morscholz
51. U.Morscholz
52. Wadrill
53. Wedern
Bürgermeisterei
Wadern
4. Weiskirchen
55. Confeld
56. Michelbach
57. Mitlosheim
38. Münchweiler
9. Nunkirchen
0. Oberthailen
1. Unterthailen
32. Rappweiler
33. Steinberg
34. Weierweiler
Bürgermeisterei
Weiskirchen
Hreis
1877
636
4901
2188
1370
1476
5239
301
2851
2542
2459
3593
3082
1878
637
4905
2189
—1311
1475
5221
301
2854
2547
899
1562
3601
3086
32516 32526
ö
—R——
1140 1150
löss 1610
246 1247
3923 3518
457 461
d33 931
2968 2090
sns 1803
352 2616
22,900 22,902
F 33861 16681
Reihenfolge der Bürgermeistereien
nach der Areal⸗Größe.
1. Losheim 32,774 M.
2. Wadern 32,526 M.
. Weiskirchen 22,902 M.
Haustadt 22,767 M.
» Hilbringen 18,327 M.
0. Mettlach 17,273 M.
. Land Merzig 10,540 M.
3. Stadt Merzig 6752 M.
Geographische Lage, Gestaltung und Größe.
Reihenfolgeder Gemeinden nach der Areal-Größe.
63 Areal: Areal:
Gemeinde. —* Gemein de. en
3
1. Losheim 4. Bietzen
2. Merzig 25. Oberlöstern
3. Zihrmgen 26. Mondorf
4. Wahlen . Hausbach
5. Lockweiler 3. Honzrath
5. Weiskirchen J. Haustadt
7T. Saarhölzb. ). Reimsbach
3. Brotdorf 1. Crettnich
9. Büschfeld 2. Rimmlingen
10. Düppenweil . Menningen
11. Besseringen .Wadern
12. Britten .Scheiden
13. Nunkirchen 3. Steinberg
14. Beckingen 7. Rissenthal
15. Merchingen 8. Bergen
16. Wadrill 9. Büdingen
17. Schwemm⸗ O. Waldholzb.
lingen 3204 21. Mitlosheim
18. Wedern 3086 49. Mechern
19. Niederloshh. 3023 40. Unter⸗Mor⸗
20. Rappweiler 2890 scholz 1562
21. Noswendel 2854 44. Wellingen 539
22. Bachem 2685 45. Gehweiler 1475
35. Werweiler 816 46. Silwingen 1417
Wegen der früheren Territorial-Verhältnisse der Gemeinden und der
Geschichte des Kreises wird auf meine im Jahre 1863 herausgegebene „Ur—⸗
kundliche Geschichte des Kreises Merzig“ verwiesen.
Nachzutragen sind hier nur noch die Areal-Verhältnisse der vor der
französischen Occupation bestandenen Territorien des Kreises:
. zu Kurtrier gehörten die Bürgermeistereien: Merzig ganz,
Mettlach außer Keuchingen und Dreisbach, Losheim ganz, Weis—
kirchen außer Weierweiler, Münchweiler und Michelbach; von
Wadern: Büschfeld und Wadrill; von Haustadt: Düppenweiler.
zu Lothringen: Bürgermeisterei Haustadt außer Düppenweiler,
Bürgermeisterei Hilbringen; Gemeinden Dreisbach und Keuchingen.
3. zur Grafschaft Dagstuhl: die nicht (ad 1) ausgeschlossenen
Theile der Bürgermeisterei Wadern, und Weierweiler.
4. Reichs ritterschaftlich: Münchweiler.
5. Reichsunmittelbar: (Reichsdorf) Michelbach.
1,02
O,o 6
O, os
7,339
II. Phystographische Akizze.
Dae Kreis Merzig gehört zu MA0 dem gebirgigen Terrain an; und 140
liegt in der Ebene. ) Den größten Theil dieser Ebene bildet das Saarthal
von Mechern bis Besseringen in einer Längenausdehnung von 84 M. und
einer durchschnittlichen Breite von . M. Das Saarthal geht auf dem linken
Ufer in Kalkgebirge, auf dem rechten in bunten Sandstein über, welcher
letztere den Haupttheil des Kreises von Beckingen und Besseringen einerseits
bis Michelbach und Wadern andererseits einnimmt. Die Kalkstein-Gebirge
des linken Saarufers gehören zu dem, größtentheils im Kreise Saarburg
gelegenen, von der Saar und Mosel eingeschlossenen Plateau, dem sogen.
Saargau, welches durch die Mosel von den Luxemburgischen Ardennen ge—
trennt ist. Dagegen schließen sich die rechtsseitigen Erhebungen unmittelbar
dem sogen. Hochwaldgebirge an, welches weiterhin in den Hundsrück übergeht.
Ueber den bunten Sandstein gelagert, bildet der Muschelkalk ein bedeu—
tendes Plateau zwischen der Saar, dem Seffers- und dem Haustadter Bach,
die Bänne der Gemeinden Fickingen, Bietzen, Harlingen, Merchingen und
Hargarten ganz, einige andere theilweise einschließend. Von diesem Muschel⸗
kalk-Plateau durch den Seffersbach abgerissen, findet sich auf dem rechten
Ufer dieses Baches ein ähnliches, aber erheblich kleineres Plateau, größten⸗
theils zum Bann der Gemeinde Brotdorf gehörend.
) Nach der Denkschrist über die Grundsteuer Regulirung sind anzunehmen als
Ebenes Terrain, Gebirgiges Terrain.
im Ganzen:
In der Rheinprovinz 83,623,921 Morgen. 6,461,774 Morgen.
Im Reg.⸗Bez. Trier 242,000 M. 2,472,321 M.
Im Kreise Merzig 15,000 M. 142,542 M.
Vom Ackerland:
Im Kreise Merzig 8000 M. 66,189 M.
Physiographische
Den nördlichen Theil des Kreises bilden die Abhänge des Hochwald⸗
gebirges. Hier tritt das Uebergangsgebirge in Thon- und Grauwackenschiefer
auf den Bännen der Gemeinden Mettlach, Keuchingen, Saarhölzbach, Britten,
Bergen, Scheiden und Waldhölzbach zu Tage.
Zwischen Wadern und Dagstuhl erhebt sich eine Kuppe von Mandel⸗
stein, etwa ß M. lang und 4 M. breit. Kleinere derartige Kuppen finden
sich auf den Bännen von Reimsbach und Honzrath (Geiskopf).
Die Fortsetzung des Saarbrücker Kohlen-Reviers ist durch Aufdeckung
—VDDV
den nördlichsten Theil des Kreises, den Bann von Gehweiler, nachgewiesen.
Darüber lagert auf beiden, Seiten des Primsbaches (Nunkirchen, Büschfeld,
Bardenbach, Lockweiler und Crettnich) Gebirge von rothem Porphir. — Bei
Düppenweiler erheben sich einzelne quarzitische Kuppen. Dieser schon an
der Oberfläche zu Tage tretende bunte Wechsel der Fels- und der davon ge—
hildeten Bodenarten wird noch mannigfaltiger im Innern der Erde. Bei
Crettnich und Büschfeld wird Braunstein gefunden, bei Britten, Weiskirchen und
Düppenweiler Eisenerz, bei Düppenweiler und Gehweiler Kohle; eben daselbst
war früher ein jetzt verfallenes Kupferbergwerk. Auf dem Banne von Nun⸗
kirchen finden sich Nester von Achat, und bei Durchbruch des Mettlacher
Eisenbahn-Tunnels wechfelte die Grauwacke mit Melaphir.
Dachschiefer von geringer Qualität werden auf den Gemarkungen Wa—
drill und Weiskirchen gebrochen, bilden aber keinen Handelsartikel. Dagegen
ist der Reichthum des Kreises an Gyps (Merzig, Merchingen, Fickingen und
Mondorf) und Kalk (auf allen Bännen des Kalkgebirges, zu Düppenweiler
ein Nest fogen. schwarzen Kalks) bedeutend.
Die Gebirgs⸗Abhänge sind im größten Theile des Kreises — im Sand—
steingebirge — sanft; die Erhebung erstreckt sich nicht weiter als 500 über
das Saarthal, 1000 über den Meeresspiegel. Nicht höher, aber schroffer
sind die Abhänge im Kalkgebirge. Am schroffsten zwischen Besseringen und
Mettlach, wo sich die Saar mit einem Umwege von einer Meile ihr Bett
zwischen fast senkrechten Grauwackenfelsen gegraben hat.
Das Grauwackengebirge (Hochwald) erhebt sich im Weiskircher Walde
his zu 2000 über den Meeresspiegel.
37,3 060 vom ganzen Areal des Kreises sind mit Wald bedeckt, welcher
auf den Höhenzügen im nördlichen Theile des Kreises eine zusammenhängende
Masse bildet, sich unmittelbar an die ausgedehnten Waldungen des Hoch⸗
waldes anschließt und auch zum Theil wirklich dazu gehört.
Auch auf andern Höhenzügen des Kreises fehlt es nicht an Holzung.
Der einzige schiffbare Fluß des Kreises, die Saar, durchschneidet ihn in
einer Länge von 333 M. Der größte Bach ist die Prims, welche aber nur
in ihrem obern Laufe dem Kreise angehört. Außerdem ist der Seffersbach,
Skizze.
welcher bei Merzig, und der Haustadter Bach, der bei Beckingen in die Saar
mündet, zu erwäͤhnen. Die übrigen Bäche tragen den Namen der Ortschaften,
durch deren Gemarkung sie fließen. Die meisten Bänne werden von solchen
Bächen durchschnitten, welche viele fruchtbare Wiesenthäler bilden und einer
Menge von Mühlen und andern gewerblichen Etablissements ihre Wasser
kraft leihen.
Sammtliche Gewässer haben hohe Ufer, zu Eindeichungen lag daher
kein Bedürfniß vor, und etwaige Ueberschwemmungen haben selten wesent⸗
lichen Schaden verursacht. Ehe (vor 30 Jahren ungefähr) die Saarregu—
lirungs⸗Bauten in Angriff genommen wurden, pflegte dieser Strom jeden
Winler seine Ufer zu verlafsen und bildete dadurch ein fruchtbares Wiesen -
chal von Mechern bis Besseringen. Seither ist ein großer Theil dieser
Wiesen, als zu trocken, in Ackerland verwandelt worden. In einigen an
steilen, wenig bewaldeten Bergabhängen gelegenen Gemeinden, namentlich in
Rissenthal, Rimlingen und Oppen, treten öfters bei starken Gewittern Ver⸗
sandungen der Aecker und Wiesen ein, ohne daß jedoch dadurch ein namhafter
Schade verursacht wird.
Die stehenden Gewässer des Kreises beschränken sich auf eine Anzahl
Fisch- und Mühlen-Weiher mit dem Gesammt⸗Areal von 41 Morgen.
Sümpfe von einiger Erheblichkeit sind nicht mehr vorhanden.
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III. Clima.
Da⸗ Clima des Kreises Merzig ist kein gleichmäßiges. Im Saar- und
Haustadter⸗Thale gehört es zu den mildesten der Monarchie, während die
hoher gelegenen Theile, besonders nach dem Hochwalde zu, eine viel geringere
Durchschnitts- Temperatur haben. Ein Vergleich der hier gemachten meteoro⸗
logischen Beobachtungen mit denen, welche das Königliche meteorologische In—
stitut zu Berlin auf 75 Stationen für die ganze Monarchie anstellt, wird
dies näher darthun. *)
Die Beobachtungen des Instituts bestätigen zunächst die bekannten Sätze:
l. daß die Temperatur im allgemeinen von Süden nach Norden und von
Westen nach Osten abnimmt (Arys in Ostpreußen 140, am Rhein
5 Frosttage im Mittel);
daß hoch gelegene Punkte eine geringere mittlere Jahreswärme haben,
als tief liegende (in der Regel für 10000 etwa 11 -20 Unterschied);
daß der Unterschied des größten und kleinsten Werths der mittleren
Monatswärme in verschiedenen Jahren wesentlich durch das Vor—
walten einer bestimmten Windesrichtung bedingt wird, und überhaupt
im Winter größer ist, als im Sommer (größter beobachteter Unter⸗
schied im December 13,30);
daß nach mildem Winter in Folge der Zuströmung kalter Luft aus
nördlichen und östlichen Gebieten gewöhnlich eine plötzlich starke Ab—
kühlung folgt, welche ziemlich regelmäßig in den Anfang Mai und
und in den Juni fällt, und je weiter nach Westen desto geringer wird.
3.
x*) Die speciellen Angaben für unsern Kreis sind den Beobachtungen des Dr. Ben⸗
riger zu Merzig von 18503 bis 1864, und des Bürgermeisters Wahl zu Wadern von
1855 bis 1864 zu verdanken. Die übrigen Daten sind Engels' Jahrbuch der Statistik
des Preußischen Staates (Jahrgang 1863) entnommen.
Clima. 11
Die höchste in Preußen beobachtete Luftwärme fällt zwischen 28—290
Réaumur (Merzig am 10. August 1863 — 38,60; am 16. Juli 18606 *
290 und 17. Juli — 209,60); die niedrigste Temperatur zwischen —29 und
300 (Merzig am 22. Januar 1861 -16,00).
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2 82
50 3090
*
p — 5335 5
8 8 28 —
* —A — 2555
5 8 — 5 538775 ——
8 2 55332 8 5 8
5 8 55 338 — 8
868 58538 3 *
7
Clima.
2. Temperatur der Jahreszeiten.
Stationen. JWinter. Frühjahr.
Sommer. Herbst.
Jahr.
Brocken 3,81 O, o 8,38 2,76 2,06
Arys ⸗3,61 ri 13,68 5,50 92
Königsberg 2,17 4,87 13,65 6.20 d. aso
Berlin O os 6284 14, 62 7.21 T.o6
Coblenz 2,28 T.ä 14,91 818 827
Trier — Loi 429 T,66 Lss
Merzig 687183 14.1 Tas T, as
Wadern Ors 4,64 12,08 6,68 6,12
Der Brocken wegen seiner Höhe und Arys wegen seiner nordöstlichen
Lage haben die niedrigste Temperatur im Preußischen Staate. Merzig zählt
dagegen, wie die Tabelle ergibt, zu den mildesten Climaten. Daß die durch—
schnittliche Temperatur in Wadern niedriger ist, als in dem etwa 40 nördli—
her und 6o östlicher gelegenen Berlin, hat offenbar darin seinen Grund, daß
die Sommer- und Herbst-⸗Temperatur in Wadern durch die Nähe des Hoch-
waldes bedeutend abgekühlt wird.
3. Temperatur-Schwankungen.
Das höchste Jahresmittel betrug
für Merzig 1863 — 8,460; das niedrigste 18866 — 6, 619;
„Wadern 1863 — 7,8303, 1860 ⸗ 4880.
Das Mittel der Jahreszeiten Frühjahr und Herbst differirt vom Jah—
resmittel
in Merzig um 0,6;
„Wadern „G, oß.
Das Mittel der Jahreszeiten Sommer und Winter differirt vom Jah—
resmittel
in Merzig um 0,03;
n Wadern n O, Oas.
Temperatur⸗Schwankungen sind in Merzig beobachtet worden, im Mit—
tel von 10 Jahren
im
Winter — 150,66
Frühling — 190,08
Sommer — 170,02
Herbst — 16024
Die höchste Temperatur im Jahresmittel war — 260,00,
„niedrigste „— 100,58,
also durchschnittlich Schwankung — 360,59.
5
Clima.
13
Die höchste Luftwärme der Beobachtungsjahre war S 280,5. (106, 68 ).
Die niedrigste — 160,0. (220, 61).
also absolute Schwankung — 450,5.
Die Monate September und August zeigen die geringften, Mai, No—
vember, December, Januar, Februar die größten Temperatur-Schwankungen.
Die mouatliche Oscillation des Thermometers ist 170,33; im Mai
190,338. Von den sogenannten strengen Herren ist der 14. Mai der kälteste,
der 12. der mildeste. — Das Merziger, Brotdorfer und Haustadter Thal,
soweit dieselben gegen Norden und Osten nicht genügend durch Gebirge ge—
schützt sind, leiden am häufigsten durch Spätfröste. — Sie sind im Frühjahr
oft, wenn die Vegetation schon weit entwickelt ist, sehr heftigen und kalten
Ostwinden ausgesetzt.
4. Dampfdruck.
Der Dampfdruck beträgt bei uns im Mittel jährlich Z“10; mit der
höchsten Temperatur fällt das Maximum, mit der niedrigsten das Minimum
zusammen. Der Druck der trockenen Luft ist im Mittel auf's Jahr 32803;
er erreicht seinen höchsten Werth im December, seinen tiefsten im August.
Der mittlere jährliche Barometerstand ist 332,08 Pariser Linien. Das
Maximum des Luftdruckes findet im December, das Minimum im Mai
Statt; ein zweites Maximum im September, ein zweites Minimum im
October.
Der mittlere jährliche Barometerstand war am höchsten 1863 3321,
der niedrigste 1860 — 331“,20. Die Variation des mittlern monatlichen
duftdruckes ist hier im Mittel 4“72; sie ist im December am größten, im
Mai am geringsten.
Die monatliche Barometer-Oscillation ist im Winter größer, als im
Sommer; am größten im December, am geringsten im Juli.
5. Niederschläge.
Dieselben kommen uns der Hauptsache nach aus den tropischen Meeren
zu, also von Südwesten. Das Vorwalten der einen oder der andern Wind⸗
richtung ist daher wesentlich Ursache der großen Verschiedenheit der Summe
aller Niederschläge in einzelnen Jahrgängen — Abweichungen, welche das
Verhältniß von 1: 3 erreichen. Gebirge hemmen den Fortgang der Nieder⸗
schläge, welche sie in bedeutenden Massen auffangen; daher das nordwestwärts
von ihnen gelegene Land im Allgemeinen weniger, als die südlichen Abhänge,
mit Feuchtigkeit gespeist wird. — Wenn die im März von N.O. her in
großen Massen anströmende Luft an den Alpenketten von den heftigen Süd⸗
Clima.
stürmen durchbrochen wird, und diese nun ungehindert sich über Deutschland
entwickeln können, so haben wir einen feuchten und fruchtbringenden Sommer.
Gewöhnlich tritt aber ein lange anhaltender Kampf dieser Haupt-Windrich-
tungen, und damit erst im September bei allmäliger Abschwächung der Gegen—
ätze ein regelmäßiger Witterungsverlauf ein. Diese allgemeinen Beobachtun—
gen werden auch hier durch die Witterungsverhältnisse bestätigt. Insbefson—
dere wird beobachtet, daß die Gewitter, von den bewaldeten Höhen angezogen,
sich in der Regel südlich von denselben entladen, und daß in Folge dessen
die am südwestlichen Abhange des Hochwalds und südwestlich von dein die
Mitte des Kreises einnehmenden Plateau gelegenen Gemeinden (Haustadter
Thal) am meisten von Gewittern und Hagel-Schaden leiden.
Die Form des Niederschlags ist von der Temperatur' abhängig. Im
S. W. (Trier) verhalten sich die Schnee⸗ zu den Regentagen wie 1: 6, im
Osten des Staats wie 1: 4 und selbst wie 2: 5 (Arys).
An Regenmessern mit 1 Quadr.“F. Oeffnung (meist 8 über dem Bo⸗
den) fielen durchschnittlich
14
dnellonen,
*
8 8 3 * *
54 3 — 3 1
5383 ——*“318133357*
— — 3— — 5333282
—A 53 9
— * A— A
I
in Pariser Linien.
*
—
*
—
3 —E
32 *518
—255
25122
9
n Pariser Zoll.
Zreba 1u,1I 7. eeh ass it r HI3 2ubsII,mz lin 2ud. 8 b hofe, a 8.80 a8 20120
Landskrone Moe
rrier — — a13d bu 26.dß
merzig 3 las * Ansga Sot 300 2 265 * — lan * o 50 2626
1 ⸗
Aachen hat 26“ im Jahresmittel, Bonn und Boppard 24“, Coblenz
und Creuznach 17“. Landskrone hat ziemlich das höchste, Kreba das nie—
drigste Jahresmittel im Staate.
Das Clima von Merzig gehört also auch zu den feuchtesten der Mo—
narchie. Im Jahre 1854 hatten wir 31“,3; 1857 dagegen nur 18* und
—D
Wasser auf den Morgen.
An andern Orten des Kreises, als in Merzig und Wadern, sind regel—
mäßige meteorologische Beobachtungen nicht angestellt worden. Diese letzteren
genügen aber auch, weil beide Orte so ziemlich als die Temperatur-Extreme
des Kreises betrachtet werden können. In Wadern sind. keine Messungen
der Regenhöhe vorgenommen worden. Dagegen wurden beobachtet in Wadern:
dom 22. Januar 1860 bis zum 22. Januar 18658
1214 trockene und 611 uasse Tage,
d
c.
*
*
J⸗
—
a,
n
ie
r
n
1
3
3
3
3
13
D
y
n
te
n
Tlima.
899 heitere und 926 trübe Tage
1082 warme, As kalte,
1141 stille „BG84 windige,
Nach dieser Beobachtung ergeben sich folgende Procentsätze:
trockene Tage 665200 und nasse 33,48 6so
heitere 49,27 0 trübe 5078 0
warme, 59,28 90,„ kalte 40, 2 00
stille n 62,46090, windige 37,34 90
In Merzig wurden im jährlichen Durchschnitt 154 Regen- und 27 Schnee—
Tage, zusammen also 181 Tage mit atmosphärischen Niederschlägen, oder
49,000 beobachtet. Der erste Schnee fällt im Mittel am 18. November; der
letzte am 7. April; Zwischenraum 224 Tage. Die größte Menge des Nie—
derschlags an einem Tage betrug 200 Cub.-Zoll Regen und 34,8 Cub.-Zoll
Schnee auf 1 Quadr.F.
Das ganze Saarthal von Saarhölzbach bis Beckingen, das Haustadter
Thal von Beckingen bis Oppen und das Seffersthal von Merzig bis Bachem
theilen das Clima von Merzig, während alle übrigen höher gelegenen Ge—
meinden und Flurabtheilungen sich mehr oder weniger dem Clima von Mer—
zig oder von Wadern nähern. Der größte Unterschied im Beginn der Früh—
jahrsbestellung und dem Einstellen der Herbstarbeiten zwischen den verschie—
denen Theilen des Kreises beträgt etwa 14 Tage.
Unter Berücksichtigung der verschiedenen Witterung in den einzelnen
Jahrgängen fällt durchschnittlich
1. Die Frühjahrsbestellung von Anfang März bis Ende April
—A Sept. November
3. „ Heu⸗Erndte „ Ende Juni„Aunfang Juli
4., Getreide⸗Erndte „Mitte Juli, Mitte September
5. „Grummet-Erndte in den September und October.
Zur Beurtheilung der climatischen Verschiedenheiten im Kreise dienen
noch folgende Höhenangaben:
Merzig W 497 über dem Spiegel der Nordsee
Wadern (an der Brücke) 8579,
Losheim 913
Weiskirchen (bei der Kirche) . . 1181
Bardenbach (an der Brücke). . 792
Lücknerwald bei Nunkirchen. . 1055
Schwarzwälderhof bei Weiskirchen 1766
Höchste Stelle im Weiskircher Ge⸗—
meindewald (Hochwald) etwan. 2000
IV. Bevölkerung.
l. Ueberhaupt. Im Kreise wurden gezählt:
Gesammt⸗
Jahrgang. Bevölkerung.
Civil⸗Einwohner.)
1818
1832
1849
1858
1861
1864
21,695
27,593
33,033
33,927
34,567
——
männlich.
10,674
3,525
—16,331
16,887
16,946
17,024
weiblich.
mehr
weiblich
wie
männlich.
11,010 346
14,068 543
16,702 371
17,040 153
7,621 675
18,330 1,306
2. Nach dem Alter und Geschlecht zerfiel die Bevölkerung:
Von unter bis mit 5 J.
„ßüber 5, 75
7 U v 14 D
71 f 16 0
V —19 V
V 4 28
f 30 7
—A — 40 n
20 „ f 50 f
u 50 0 60 7
f— 60 7 70
70 80
tr 80 U 90 v
⸗ 90 M 100 1
älter Keine.
864
864. J
àã weib⸗ Summa.
lich. lich.
mãnn⸗ weib⸗
lich. lich.
J
Summa.
2688 5379
988 1944
2802 85565
863 1663
1058 2039
1600 27338
1573 2864
22080 4249
1946 3781
1399 2767
853 1719
271 522
6 i38
7 11
116,946 17,621 34 567 17, 024 18,830 ] 385.3804
2697
865
2849
719
999
—1191
1606
2131
1794
1219
7011
5452
1742
5753
—1370
2040
2775
3086
4389
3589
2388
1409
494
8
2681
956
2763
800
981
1324
201
641
1835
368
83ã
25
r
Bevbllerung.
3. Nach dem Familienstande wurden gezählt:
J
864
1864
männlich. weiblich.
männ⸗ weib⸗
lich. lich.
10505 10634 1417 3734
711 1188 628 1281
1864 wurden unter den Unverheiratheten nur Personen männlichen Ge—
schlechts von 24 Jahren an und Personen weiblichen Geschlechts von 16
Jahren an gezählt; 1861 alle, auch die Kinder.
Es waren verheirathet:
7331
Unverheirathet und niemals verheira⸗
thet gewesenn..
Verwittwet
518160*
m. w.
M.
m.
w.
m.
m.
wrf
m.
Ww.
os 88664553 43ασ Xαsσ ααæι — solroo soroo 50967
Die Ungleichheit der männlichen und weiblichen Personen in den Ehen
rührt von der Abwesenheit vieler Ehemänner in den Kohlengruben u. s. w—
her, wo sie sich am Zählungstage der Arbeit wegen aufhielten.
Es wurden Haushaltungen (Familien) gezählt:
1849 18581861 1864
67711 7268 7614 7109
208 mannliche und 271 weibliche Personen lebten 1864 einzeln. Diese
Personen sind früher als Haushaltungen gezählt worden.
4. Den Religions-Verhältnissen nach bestand die Bevölkerung:
Ende 1816
1831
849
1858
1861
1864
Evan⸗Menno⸗
katholische. gelische. niten.
21479 10
——
—— —
333383 233 33
— — t
2388110036
Andere
S
Inden. pandert umma
204
223
322
54
—11
44
21,693
27,593
33,033
33,921
34,5367
35 35
Bevolkerung.
Die Verminderung der evangelischen Bevölkerung gegen 1858 ist dem
Umstande beizumessen, daß Viele, welche dieser Confession angehörten, wegen
des Eisenbahnbaues im Jahre 1856 zugezogen waren, aber nach Vollendung
der Bahn im Jahre 1861 wieder verzogen.
1864 bestanden Mischehen:
1. 34 wo der Mann evangelisch und die Frau katholisch;
2. 15,„ „katholisch cevanugelisch.
Die Kinder aus den Ehen zu 1 waren sämmtlich (73) katholisch; aus
der Ehe zu 2 waren 7 evangelisch und 38 katholisch.
5. Von der Gesammt-Bevölkerung kamen, nach Stadt und
Land getrennt,
18160 1849 1858 18611 1864
L. Auf die Stadt Merzig
2. Auf das platte Land
2.441
19,252
3,415
29,618
3,631
30,296
3, 11
30796
3,944
31,410
Die ganze Bevölkerung ist nach Sprache wie Abstammung deutsch.
Vergleichs-Tabelle über die Vertheilung der Bewohner auf Stadt und Land
inel. Militair-⸗Bevölkerung. *)
Bezirk.
Staat
Rh.Provinz
Reg.Bez. Trier
Kreis Merzig
1858
1864
1858
364
1858
1864
1858
186
Städte.
5.249,198
ει
0
—
8412
65153
3630
—*
Plattes
Land.
12490,7 15
3238
2079049
—*
126374
8 937
30304
31 428
Davon
Militair—
Bev.
250562
39282
7095
31
Verhältniß
Stadt zu Land.
1:2,3
: 2,2
1: 2,0
1: L,0
: 7,8
76
*) Von der Militair⸗Bevbölkerung waren 1868 — 12,043; 1864 — 28, 869 au⸗
ßerhalb des Staats. J
Von der Gesammt⸗Militair⸗Bevölkerung des Staats kommen nur 5136 anf das
platte Land (einige kleine Garnisonen, und die Gensd'armen nebst Familien).
Aus der vorstehenden Uebersficht ergibt sich, daß überall die städtische Bevölkerung
mehr als die ländliche zugenommen hat.
Bevölkerung.
6. Körperliche Gebrechen.
1858 1861 1864
—19
Es wurden gezählt:
a. Taubstumme:
his 5 Jahre alt ..
von 5 bis 15 Jahre.
pon 15 bis 30 Jahre.
über 30 Jahre alt.
3
ĩ
8
8
20
9
5
26
b. Blinde:
bhis 15 Jahre alt ..
von 15 bis 30 Jahre.
über 30 Jahre alt.
5
15
15
2
2
17
Summa a und bdb 534 5558
1. Die Standes-, Berufs- und Erwerbs-Verhältnisse der Bewohner sind 1861
zuletzt ermittelt worden und ergeben sich aus nachfolgender Zusammenstellung.
J. Landwirthschaft.
1. als Sarpigemerse
2. als Nebengewerbe....
3. Hülfspersonal und Gesinde der Land⸗
wirthschaft ..
Eigen⸗
thümer.
2165
1440
1086
s
pãchter. Kinder, Frauen,
Angehörige.
17 8388
3 —*
1198
4691 . 201016,128
25
Handarbeiter mit Ausschluß der unter 3 bereits enthaltenen miwp
(die keiner der 3 Haupt-Abtheil. ganz zugerechnet werden können.)
II. Gewerbe.
1. Kaufleute, welche offene Laden halten
2. Kaufleute ohne offene Laden
3. Herumziehende Krämer ..
4. Tommssionaire und Mäkler
Eigenthümer,
resp. Meister.
Factoren,
Gehülfen,
Arbeiter ꝛc.
102
4
96
18
27
5
*) Die landwirthschaftliche Bevölkerung des Kreises machte also 1861 60,0)0 der
Bevbölkerung aus; im ganzen Reg.-Bezirk Trier (1888) — 61, 80l0; (324,035 laudw.
auf 523,156 Gesammt⸗Bewohner.)
20
Bevblkerung.
5. Schifffahrt.
5. Gast? und Schenkwirthschaften
7. Buchdrucker .
3. Woli-Spinnereien (Maschinen).
9. Webereien (Wolle, Leinen und Baumwolle)
10. Strumpfweber ..
11. Walkmühlen..
12. Garn Färbereien und Druckereien in Baum—
wolle und Wolle
Kalkbrennereien
—5 — ..
Bypsmühlen
Steingutfabriken.. .
Delmuͤhlen und Raffinerien
Lohmühlen . ..
Sägemühlen —
Mahlmühlen (Wasserbetrieb).
Tabaͤks⸗ und Cigarren-Fabriken
Bierbrauereien ..
Bäcker aller Art.
Fleischer
Barbiere
Abdecker.
Berber ..
Seifensieder .
Steinhauer und Maurer
Töpfer.....
.Blafer, Anstreicher und Tapezierer
. Zimmerleute.
33. Dachdecker ..
.Schornsteinfeger
. Nuhlenbauer
3. Wagner ..
7. Schiffbauer
8. Schmieden.
39. Schlosser
40. Rlempner ...
11. Zinn⸗ und Bleigießer
42. Ihrmacher....—
43. Wollspinner (Handarbeit)
4. Seiler. ..
15. Tuchmacher.
. Färber.
Eigenthümer,
»esp. Meister.
166
176
J
*
7*
2
3*
99
58
Factoren,
Gehülfen,
Arbeiter ꝛc.
54
47
2
28
31
12
6
32
49
5)
6*
—
*
90
8
1*
5
5
2
338
1
88
1
“
*
s
92
Bevölkerung.
27
Eigenthümer, —
resp. Meister.
Factoren,
Gehülfen,
Arbeiter ꝛc.
47. Schuhmacher
48. Müůtzenmacher
49. Sattler ..
50. Schneider.
51. Putzmacher
—A
*.. Tischler ..
*. BGöttcher.
56. dorbmacher..
56. Regenschirmmacher
57. Drechsler ..
58. Kammmacher
59. Buchbinde. —
30. Bildhauer, Maler und Kupferstecher
61. Musiker.
222
ß
i
15
89
8
2
119
21
22
*
3
v 1
16 26
18500 02045
385
143
10
86
Summa
Nämlich
beim Handel Nr. 176...
bei den Fabriken Ne. 7—22 ..
bei den Handwerkern Nr. 23-61.
III. Anderweite Beschäftigung.
411
331
1108
mnnlich. weiblich
1. Persönliche Dienstleistungen...
2. Krankenwärter, Leichenwäscher, Todtengräber ..
3. Erziehung, Unterricht, Künste und Wissenschaften
Privat)....
deßgl. (öffentlich...
4. Staͤats- und Gemeinde-Verwaltung, Justiz ꝛc.
a. bei der allgemeinen Landesverwaltung
b. bei der Justiz...
c. bei der Post, Eisenbahn und Telegraphen—
Verwaltung... 6
Communalbeamte, lediglich von dem Amte
lebend..
Summa
126 70
9 3
z8
4
16
25
10
4
81. —
359089
— — —
32
Ab⸗ und Zugänge
IV. Personen ohne Berufsausübung.
a. Pensionaire: 20 männlich und 6 weiblich.
b. Rentiers: 20, 85
Summa 240 i 91 ⸗
V. Ab- und Zugänge der Bevölkerung.
v Ausge⸗-⸗Einge—
Jahrgang.
hrgang wandert. wandert.
1859
1860
1861
1862
1863
1864
50
5
77
71
7
—
Mehr aus⸗
gewandert.
4
7.
70
8
Summa, 8 23 375
—E— — 3846660
(nach den aufgestellten Nachweisungen).
Den ganzen Preußischen Staat haben verlassen in dem Zeitraume von
1844/1863 — 238,231 Personen (etwa 8/6 nach Amerika),
eingewandert sind — 62,429
Verlust 175,802 * ohne Diejenigen, welche sich der
amtlichen Ermittelung entzogen haben.
18601863 sind im jährlichen Durchschnitt 8000 mehr aus- als einge—
wandert. Keine Provinz hat mehr Ein- als Ausgewanderte, nur einige Be—
zirke (z. B. Regierungsbezirk Köniasberg, Gumbinnen, Arnsberg und Stadt
Berlin).
Im Durchschnitt dieser 4 Jahre hatte Pommern die meisten Mehr—
Auswanderungen (2000 jährlich), dann die Rheinprovinz (1860); in dieser
der Regierungsbezirk Trier (600), und von den Kreisen desselben: Saarburg
(165); Merzig in diesem Zeitraum nur 49 jährlich. Auch von hier hat
sich der größte Theil der Ausgewanderten nach den Vereinigten Staaten von
Nordamerika gewendet, nur Einzelne sind nach andern deutschen Staaten,
nach Frankreich, Algier und Brasilien gezogen.
on
der Bevölkerung. 28
Die Auswanderung aus dem hiesigen Kreise hat gegen früher nament⸗
lich im Vergleich zu den Jahren 1846/1847 und 1851/ 18356 (1847 - 630;
1854 - 621; 1851/55 1675 Ausgewanderte) abgenommen. Politische
Verhältnisse, wie die Unruhen 1848, der Krieg in Nordamerika und der—
gleichen haben immer bedeutenden Einfluß auf den Strom der Auswauderung
gehabt (1848 nur 12, 1849 31, 1860 — 27, 1858 - 12 Auswanderungen.)
Seit Beendigung des Amerikanischen Krieges ist eine Zunahme der Aus—
wanderung wieder bemerkbar. Dieselbe erreicht aber bei Weitem nicht die
Dimensionen, wie in frühern Jahren (1866 — 119).
Die Einwanderung in den Kreis Merzig ist ganz unbedeutend. Ebenso
wenig findet ein nennenswerther Zuzug aus dem Inlande Statt. Letzterer
beschränkt sich meist auf Einheirathen in Familien aus benachbarten Kreisen
oder Eintritt in Gesindedienst.
Bei der beträchtlichen Dichtigkeit der Bevölkerung vermag die stark ver⸗
tretene arbeitende Klasse, da außer der Mettlacher Fabrik große gewerbliche
Etablissements nicht vorhanden sind, keinen dauernden und zureichenden Ver⸗
dienst zu finden und begibt sich daher jährlich eine bedeutende Anzahl von
Personen nach den Kohlen-Bergwerken der Kreise Saarbrücken und Saarlouis.
Viele gehen auch als Handwerker nach Paris oder suchen in Frankreich
Gesindedienst. *)
Die Abwesenheit von der Heimath dauert Jahre lang; häufig unterbleibt
auch die Rückkehr gänzlich. Verzüge dieser Art entziehen sich einer genauen
Controlle, indem oft ein der anfänglichen Absicht nach nur vorübergehender
Aufenthalt im Auslande mit der Zeit ein dauernder wird. Dadurch wird
denn auch die oben angegebene Zahl der Auswanderungen in den Jahren
1842/64 noch erheblich gesteigert. — Der Zuzug in den Gemeinden ist nicht
erschwert, indem in keiner derselben, mit Ausnahme der Stadt Merzig (auch
hier nur 3 Thlr.), Einzugsgeld erhoben wird.
)er
ge⸗
He⸗
adt
hr⸗
eser
urg
hat
on
en.
* Das Verhaltnihz, daß die handarbeitende Klasse in andern Ländern den Sommer
über Arbeitsverdienst sucht (früher besonders in Holland), ist ein alt hergebrachtes (eonf.
Geschichte des Kreises Seite 180 und 181).
VI. Eheliche und Geburtsverhältnisse.
1. Es wurden geboren in den Jahren:
kKnaben. Mädchen. Summa.
1859
1861
1864
Unter den Geborenen befanden sich
Uneheliche:
777
97
786
725
691
764
1502
1388
1550
—A 4
—V *
33 V
Mehrgeburten sind vorgekommen:
Zwillings⸗
geburten.
Drillings⸗
geburten.
wo beide
Kinder
Knaben.
Zwillingsgeburten;?;:
wo beide wo die Kinder
Kinder verschiedenen
Maͤbdchen. Gejchl. sind.
1859 14
1860 17
1861 20
1864 11
1859/61 kamen also durchschnittlich auf 84
864 „141
2. Die Zahl der getrauten Ehepaare ergibt sich aus nachstehender
Zusammenstellung.
2
8
1
Geburten
F eine Mehrgeburt.
—2
816 182311833 1849 1859 1860 18611 18
Männer von unter bis mit 45
Jahren mit Frauen von unter
dis mit 30 Jahren.164 207 169 204 254 2301287 196
deßgl. mit Frauen von über 30
un ahren 1 2 37 a sa uo 28 26
deßgl. mit Frauen von über xß J. 21 16, 11 11,,
Eheliche und Geburtsverhältnisse.
26
18161825 18 1849 1859 1860 1861) 1861
Männer von über 45 bis mit 60
Jahren mit Frauen von unter
bis mit 30 Jahren....
deßgl. mit Frauen von über 30
bis mit 485 Jahren....
deßgl. mit Frauen von über 45
Jahren.
Männer von über 60 Jahren mit
Frauen von unter bis mit 30
Jahren.
deßgl. mit Frauen von über 30
bis mit 40 Jahren....
deßgl. mit Frauen von über 45
Jahren.
Summa
Darunter sind:
Katholische ..
Evangelischen.
Juden.
5
ι 33
252 2181261 3133 2225
/. n —1 18 — 2 n
— 2 4 1 6 —1
F
3. Gemischte Ehen kamen vor:
wo der Maun wo die Frau wo der Meann wo die Fran
evangelisch, katholisch, katholisch, evangelisch,
nach ewan⸗ nach katho⸗ nach evan⸗ nach ka—
zelischem uschemgelischem tholischem
Ritnn « Mitn⸗
Summa.
1859
1860
1862
Kinder aus diesen
Ehen wurden getauft:
1859
1860
1861
1862
—2
5
9
4
9
diese Zahlen nicht mehr aufgenommen. 1861
1863 und 1864 wurden
kam keine gemischte Ehe vor.
Eheliche und
In der Zahl der Trauungen wird eine nicht unerhebliche Schwankung
in den einzelnen Jahrgängen beobachtet, wie aus nachstehender Tabelle her⸗
vorgeht:
1816
1825
832
1849
1859
1861
1864
Zahl der
Bevölkerung.
21,693
25,917
27,992
33,033
33,992
33,977
35, 354
Zahl der
Tranungen.
Es kömmt
also eine
Trauung
auf Köpfe.
2138 101
8 68
—W
1 606
32663
0681
* *—
Im ganzen Staat ist das Verhältniß
18589 — 1 Trauung auf 117 Köpfe,
1860 — 11, 121
gewesen.
Ein bestimmter Grund für die im Kreise beobachtete Schwankung in den
Eheschließungen ist nicht zu ermitteln gewesen.
Die meisten Ehen werden von Männern zwischen dem 23. und 32. Le—
bensjahre und von Frauen zwischen dem 18. und 25. Lebensjahre eingegan⸗—
gen. Ehen vor diesem Alter werden sehr selten geschlossen.
4. Ehescheidungen sind in den Jahren 1859/1864 nicht vorgekommen
und bestehen überhaupt keine gesetzlich getrennte Ehen.
5. Anstößige Concubinate, gehören zu den größten Seltenheiten;
und wenn einmal ein solcher Fall vorkömmt, so wird in der Regel durch
Einwirkung der Geistlichkeit oder der Behörden dem Uebel gesteuert. Auch
gewerbsmäßige Unzucht ist selten.
Die nachstehende Tabelle über das Verhältniß der ehelichen zu den un—
ehelichen Geburten scheint zu beweisen, daß die Unruhen des Jahres 1848
und der Zuzug fremder Arbeiter während des Eisenbahnbaues (18566,509)
von nachtheiligem Einfluß auf die Sittlichkeit gewesen sind.
816
825
832
1849
858
i861
180
Geburtsverhältnisse.
Zahl der
Geburten.
Es kommt
Darunter also 1 unehe⸗
sind un⸗ liche Geburt
eheliche. auf Geburten
überhaupt.
1085
1148
1097— 8
—R
1320 48
1388 38
550 41
22
—5
c
217
37
38
*
2
Die Zahl der Geburten beträgt für den ganzen Preußischen Staat pro
1861. . 723,018.
Darunter waren uneheliche . 60,154.
Es kömmt also im Durchschnitt auf 12 Geburten eine uneheliche. Das
Verhältniß im Kreise Merzig ist also zu dem im ganzen Staate ein sehr
günstiges.
ö——
VII. Gesundheits- und
1. Dem Alter und Geschlecht
Gestorben sind in
Todtgeborene eheliche Kinder.
uneheliche Kinder .....
don unter bis mit 1 Jahr
alt eheliche Kinder ..
aneheliche Kinnder.
von über
bis mit 3 Jahre alt
2
) t t
) e⸗
7
7
33
) u 8
5590
30 Jahre altt
Von allen Altern zusammen—
genommen
Geboren wurden
Mithin mehr geboren wie ge—
storben
Mehr
1816 1832
J w. m. w.
1849
m. w.
13
25
3
19
2
75
105
4
82
2
82
4
61
7
56
23
2
56
1
16
3
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70
38
17
13
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36
18
10
133 39
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13 11
7 —
63
10
13
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9
12
5
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6 8
10 78
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7 14
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5 19
164 15 18
16 121
4 15 —
4 73
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13
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16
3211321
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857
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1097
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7
6r6690
B5
240 153
393
89
—111 129
240
. — 18
291 298
— — —
56
4/ 7
Bterblichkeits-Verhãltnisse.
nach sind gestorben:
den Jahrgängen
1859 1860 18661011864
m. w. m. w. m. w. m. w. 11816 1849 1861
4 35145
3 3127
4
833 40 0358,6
J 1 —
21,0 184 221
O, La L9
123 114
1 3
—*
*
959
3
—9
128147
4851
22034
20 27
7 10
0 9
9 3
0 7
4 19
1
10
12
10
12
I4
51
14
6
5
58
18
10
42
18
6
7
51
17
78
21
9
89
28
6
81
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10
74
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4
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1060 ,
315 294 320 326 384 — X
0 — 787
2169, ,*064*,
30
Gesundheits⸗ und
2. Dem Familienstande nach
starben:
18610183864
m. w. Im. w.
Unverheirathet und niemals verheirathet gewesene
Verheiratheten.
Verwittwete
29
223 283 27)
8 88 9
A
3. Den Jahreszeiten nach sind gestorben:
Im
Januar, Februar,
März...—
April, Mai, Juni
Juli, August, Sep⸗
tember....
October, November,
December...
Summa aller Ge—
storbenen..
Summa aller Ge—
borenen..
Also mehr geboren
wie gestorben.
Das Verhältniß der
18161832 1849 1859 1860 1861 1864
1816 1849 1861
0
23734. 246 282
Vss Id e 7 37
ule 148 F 244 149 17 173 N. 20
144 104 160 217 178. 181 280 22.0202
642 857 — r 828
103510971366 1502138213881550
zos 240 509 840 600 6460 727
Geborenen zu den Verstorbenen war also:
1816 wie 100 zu 62
1832, 100, 78
1849 , 100 57
1859, 100 77
1860, 100, 56
1861., 100 „54
1864 „ 100, 53
*) 1864 sind nur männliche über 24 Jahre und weibliche über 16 Jahre hier auf⸗
geführt; 1861 auch die jüngeren Personen.
Sterblichkeits⸗Verhältnisse.
2
9
2
—
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—F
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3538 335352757 —
— — 757 338 53
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A — — 5
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—XR 38333375 55
— — —
686
5
3
—
Pocken⸗Impfung.
In den Jahren 1832 und 1859 war die Sterblichkeit von den in Ver—
gleich gezogenen Jahren die größte.
Rücksichtlich des Jahres 1869 war daran vorzugsweise die unter den
Kindern im hiesigen Kreise stark grassirende Masern-Epidemie Schuld.
Im Jahre 1860 herrschten epidemisch in Keuchingen der Typhus und
in einzelnen Gegenden des Kreises das Wechselfieber. Im Jahre 1861 trat
wiederum in einigen Gemeinden, wie z. B. Mettlach und Hilbringen, der Ty—
phus auf, der aber doch im Ganzen nur einen gelinden Verlauf hatte. Die
Cholera trat 1849 (in Losheim vorzugsweise) und 1854 (in Merzig) auf,
ohnéè jedoch die Sterblichkeit im Ganzen erheblich zu vermehren.
Die Pockenimpfung hat im hiesigen Kreise stets mit gutem Erfolge Statt
gefunden, so daß nur 1816 noch eine namhafte Zahl an den Pocken Gestor—
bener zu registriren waren. Das Resultat der Impfungen 1859,1864 geht
aus nachstehender Tabelle hervor:
Davon sind vor der Aus verschie—
Impfung denen Ursa⸗
chen wurden
im Jahre. Kinder. gestorben. verzogen. micht geimpft
889
860
so
862
865
8641
—1371
1532
1408
1357
1396
1392
215 22
191 24 —19
152 28 19
1309 15 9
165 13 18
180 12 12
Mit gutem
Erfolg wur—
den geimpft.
1125
1301
1209
1212
1199
1181
Seit 1855 (Reg. Verfügungen vom 28. Juli 1855, 4. Januar und
20. August 1856) ist die Revaccination der 12jährigen Schnlkinder einge—
führt worden. Anfangs stieß das Verfahren auf Widerstreben Seitens der
Eltern und Kinder, welches in den Bürgermeistereien Wadern und Weiskirchen
erst seit 1863 nachgelassen hat. — Die Resultate der Revaccination für
—EDDDD—
Nach den Listen waren
zu revacciniren
Jahrgang Schulkinder
1862
18083
1864
967
938
887
gestorben
f
Davon
Von den
Blattern
ergriffen
verdogen
3
3
2
F
Aus be⸗
sondern
Grüuden
nicht re⸗
vaccinirf
190
131
d9
Es wurden revae⸗
cinirf
mit — ohne
Erfolg Erfolg
646
675
33
130
67
126
9
4f
it
Vergleiche und Resultate. 33
Es hat sich daher in den Jahren 1862 und 63 der fünfte, 1864 aber
nur noch etwa der achte Theil der Schulkinder der Revaccination entzogen.
Wie nothwendig dieselbe ist, ergibt sich aber daraus, daß im Durchschnitt
der 3 Jahre nur bei dem 6. Theil der Revaccinirten die Blattern nicht an—
geschlagen haben.
2— 5 578 —E
— 21 82 58583833555—33233
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5 353565565
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Prouai gbunuqa
— ο —
Resultate
Unter den 331 Kreisen des Staats nahm der Kreis Merzig nach der
Bevölkerung 1861 die 285ste Stelle ein. *
Der jährliche Durchschnitt der Mehrgeburten von 1816,65 ist — 442;
es würde sich dadurch eine Vermehrung der Bevölkerung von 1816 bis 1864
von 22,000 Seelen ergeben, und eine Zunahme von 1000: 2018;
während in Wirklichkeit die Vermehrung nur 14,000 Seelen beträgt und das
Verhältniß 1000: 1631. Der Verlust des Kreises an Bevölkerung durch Aus—
wanderung und Verzug beträgt daher 1816/65 8000 S. Ohne diesen
Verlust würde die Bevölkerungszunahme des Kreises sehr bedeutend sein;
statt daß jetzt in mehreren Jahrgängen und Bezirken eine Verminderung ein—
getreten ist, nämlich im ganzen Kreise 18942,/43 — 223, 1846/47 - 132;
in den Bezirken Hilbringen 1849,64 - 34; Wadern 1849/64 39 Seelen.
Erheblich vermehrt hat sich nur die Bevölkerung der Bürgermeisterei
Mettlach (Fabrikbetrieb), nämlich von 1961 auf 4118 — 1000: 2099
(in der Gemeinde Mettlach allein von 235 auf 888). Im Ganzen bleibt
die Vermehrung der Seelenzahl des Kreises hinter der des Staates, der
Provinz und des Reg.Bezirks zurück; indessen ist zu erwägen, daß diese
Bermehrung zum Theil durch äußere Verhältnisse (Länderzuwachs) bedingt
war, welche dem Kreise Merzig nicht zu Gute kamen. Rechnet man die
Einwohnerzahl des Kreises St. Wendel von der des Reg.Bezirks Trier pro
1864 ab, so ist die Vermehrung des letztern von 1816/64 nur noch 1000: 1768,
freilich immer noch erheblich mehr, als im Kreise Merzig *).
34
*) Will man nach diesen Erörterungen über die Zunahme und Dichtigkeit der Be⸗
völkerung, und nach den Angaben über die Auswanderung (Abschn. V) d. h. über die
Ausgleichung der Bevölkerung auf dem Erdkreise, eine allgemeine Umschau halten, so
wären folgende Betrachtungen anzustellen:
Die Zahl des ganzen Menschengeschlechts wird gegenwärtig auf 1000 Millionen be—
rechnet, welche 1100 verschiedene Religionen bekennen und 3064 Sprachen reden. Das
mittlere Lebensalter ist 3335 Jahr. A der Kinder stirbt vor dem 7. und vor dem
17. Lebensjahre. Im Ganzen sterben jährlich 33 Mill. Menschen; 91,000 täglich und
ztwa 1 in jeder Secunde. Es sollen aber jährlich noch 2226 (2) Millionen Menschen
mehr geboren werden, als sterben. Sind diese Zahlen zuverlässig? — und abgesehen
oon Ereignissen (Krieg und Seuchen), welche wiederum eine erhebliche Abnabme der Zahl
des Menschengeschlechts zur Folge hätten, wie viele Jahrhunderte würden noch verfließen
müssen, bis die ganze Erde so stark bevölkert wäre, als jetzt der Preußische Staat?
Die Erde würde dann 9257 Mill. Menschen zählen. Denn in Prenußen kommen jetzt
3816 Seelen auf die Quadr.⸗M.; die feste Erdoberfläche enthält aber 2,426,000 Quadr.⸗M.
— Nicht fern liegt dagegen der Zeitpunkt, in welchem der Preußische Staat im Durch⸗
schnitt eben so viel Einwohner auf der Quadratmeile besitzen wird, als jetzt der Kreis
Merzig. Seine Einwohnerzahl braucht dazu nur auf 235 Millionen (in dem hentigen
Staatsgebiete) zu steigen, was voraussichtlich innerhalb 150 Jahren der Fall sein wird.
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aus Abschnitt IV-VII. 35
Wenn nun die Sterbeziffer im Durchschnitt der Jahre' 181660 für den
Kreis Merzig mit der des Staates gleich steht (ein Gestorbener auf 34 Ein⸗
wohner), die Fruchtbarkeitsziffer aber noch etwas günstiger ist (eine Geburt
im Staate auf 25 Einw., im Kreise Merzig auf 23 Einw.), so ergibt sich
aus dem Allen, daß Auswanderung und Verzug hier weit erheblicher die Zu⸗
nahme der Einwohnerzahl beschränkt haben, als in irgend einem andern der
n Vergleich gezogenen Gebiele.
In Erwägung ist jedoch auch zu ziehen, daß dem Kreise eigentlich mehr
Personen angehören, als wirklich gezählt werden, nämlich z. B. etwa 300,
die wegen Militairdienst abwesend sind (conf. Abschn. XXII) und die wegen
Arbeitsverdienst am Zählungstage auswärts befindlichen (conf. IV, Abschn.
No. 3, und V), welche nach der eingeführten Zählungsmethode dort gezählt
werden, wo sie sich am Tage der Zählung aufhalten. Aus solchen Abwesen⸗
heiten, welche namentlich Männer betrifft, ist auch nur das erhebliche Ueber⸗
wiegen des weiblichen Geschlechts zu erklüren (conf. Abschn. IV, No. 1).
Bei der Zählung von 1861 waren allerdings im ganzen Staate 65,889 oder
31 90 mehr weiblich, als männlich, welche ausschließlich auf das platte Land
fallen. Denn das platte Land zählte 99,015 mehr weiblich, als männlich;
die Städte aber 33, 126 mehr männlich, als weiblich. — Im Kreise Merzig
waren 1864 1306 mehr weiblich, als männlich, oder 3,600 der Be⸗
oölkerung, also noch etwas weniger Differenz, als im Staate.
Dagegen sind im Kreise Merzig die Mehr-Geborenen als Gestorbenen
fast immer auf Seite des männlichen Geschlechts, so daß z. B. diese Ziffern von
1816, 1832, 1849, 1869, 1860, 1861 und I86. zusammengerechnet eine Mehr⸗
zahl von 224 männlichen Mehr⸗Geborenen ergaben (conf. VII, No. 1). Wenn
gleichwohl 1864 — 1306 mehr weiblich, als männlich, geztihlt wurden, so
st daraus auf eine zeitweise Abwesenheit aus dem Kreise von etwa 1500
münnlichen Personen zu schließen.
— —
VIII. Wohnplätze.
1) Ueberhaupt.
Im Kreise zählte man:
18201 1849 18881 186111864
) Städte
2) Flecken
2) Dörfer
) Güter- und Vorwerke
51) Colonien und Weiler
6) Einzel⸗Etablissements
7) Summe der Wohnplätze
2 2
s6 631
6
2 J —
6866
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3111
38 51
2
65
6
1*
4
75 123 122 137 129
Ein ganz richtiges Bild von der Vermehrung oder Verminderung der
Wohnplätze gibt vorstehende Uebersicht nicht. Bei den einzelnen Zählungen
ist nach verschiedenen Grundsätzen über die Classification der Wohnplätze,
besonders der Kategorien 456 verfahren worden. Die Zahl der Dörfer
hat sich seit 1820 und selbst seit 1816 nicht verändert; nur daß ein Dorf,
Scheuerwald, indem dasselbe bei der Grenz-Regulirung 1831 an Frankreich
abgetreten wurde, in Abgang gekommen.
Einige Colonien und Einzel-Etablissements (namentlich Mühlen) waren
auch 1820 schon vorhanden, wurden aber entweder gar nicht, oder bei den
Vorwerken (zu 4) gezählt. In der That sind aber die meisten solcher Eta—
blissements (zu 6) erst später entstanden. Von 1849 bis 1864 haben sich allein
die auf dem Bann der Stadt-Gemeinde Merzig belegenen von 8 auf 13
vermehrt. Die Verminderung im Ganzen rührt daher, daß früher auch
nicht bewohnte einzelne Gebäude mitgezählt wurden.
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Wohnplätze.
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323
53878
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—V—
Z
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2
—F—
Wohnnplätze.
Wenn überhaupt, wie ˖ oben (Abschn. V) schon nachgewiesen, das Ver—
hältniß der Landbewohner gegen die Städtebewohner im Kreise Merzig in
weit höherem Maaße überwiegt, als in den größern (Vergleichs-) Gebieten,
so ergeben vorstehende Tabellen, daß hier zwar die Wohnplätze weniger dicht
liegen, dagegen die auf dem platten Lande auch eine stärkere Durchschnitts-
Bevölkerung haben, als in jenen Gebieten. — Die folgende
4) Nachweisung der Wohnplätze des Kreises nach ihrer Benennung
und Bevölkerung
ergibt des Naͤheren, wie sich die Einwohnerzahl auf die Gemeinde⸗Bezirke, die einzelnen Wohn⸗
plätze sowie auf die Kategorien derselben im Ganzen und im Durchschnitt (S. 48) vertheilt ·
Durch Eintragung der Einwohnerzahl beziehungsweise in. die Colonne: Städte,
Flecken, Dörfer u. s. w. erhellt die Classification des betreffenden Wohnplatzes; aus dem
ihm gegebenen Platze die Gemeindezugehörigkeit.
Die Gemeinden sind nach der Einwohnerzahl geordnet. Wie die einzelnen Wohn—
plätze nach der Einwohnerzahl rangiren, gibt die Zahl in der 2. Colonne an. (In der
3. Colonne ist die Ordnungsnummer eingetragen, welche den Gemeinden nach dem
Areal der Gemarkung ertheilt wurde (vgl. Abschn. J S. 6.)
Ordnungsnummer
nach —
völkerung 88
—— 22
331533638
A— 55
A
387 8
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—
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J
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118
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15
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2
2
Namen des Wohn⸗
platzes und Ge⸗
meinde⸗ Bezirks.
„tcerzig
dosn
othensteiner Mühle
Muunchsberg⸗ Hof
Stationsgebäude
Eller⸗ Hof
Fickingers Mühle
Wackenmühle
Tocksberg
(Fabrik)
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LS
Gusenburgs⸗Mühle
Kalkbrennerei
Merzig
Losheim
Einwohnerzahl — 9
—
8 — 2* * 322
—533838
* 8 — ——
3533 3877577
A
z32510 55853 — *
F S *
686* 83 3 85
— 832
258 32 —
8 2858
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18
14
14
*
J
—
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n
12
*
2
3
Wohnplätze.
Ordnungsnummer
nach der J 8
völkerung. 28
— 37
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Is 33 38
2 *
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Namen des Wohn—
platzes und Ge⸗
meinde⸗Bezirks.
2
Vberste Muůhle
Sägemühle
Schuster smühle
Losheim
iwen
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Ballern
Rech
Riplingen
Süuͤßingen
Di ringen
ahlen
Delborner Mühle
Wahlen
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St. Gangolpher Hof
Besseringer Nih
Barriere⸗ Haus
Fährhaus
Besseringen
Nunkirchen
Gottbilshütte
Sägemühle
Nunkirchen
Weiskirchen
Kellenbruch-⸗Mühle
Weiskirchen
Wadern
Brotdorf
Brotdorfer Mühle
Brotdorf
Mettlach
Wingertis Haus
Mettlach
Beckingen
Condler Mühle
Fels · Mühle
10
22
17
43
6l
66
67
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2
4
—76
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110
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6
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b
34
2
10
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—101
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Einwohnerzahl
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—*äx8
— *
— *
—
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—
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136
134
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1164
1176
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1040
8
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995
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915
870
888
802
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J
2
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Ordnungsnummer
nach der de 8
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3
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13
10
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—
5
24
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15
16
20
13
14
34
7
16
100
36
2
34
2
—18
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9
47
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20
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18
18
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21
17
22
15
Wohnplätze
Namen des Wohn⸗
platzes und Ge⸗
meinde⸗Bezirks.
Aorbe's Haus
Beckingen
rinn
och's Ho
————
Britten
Düppenweiler
Lockweiler
Dösterhof
Altland
Nuhweiler
Vogelsbüsch (Antheil)
Lockweiler
Rappweiler
Zwalbach
Rappweiler
Wadrill
Steinberg
Mühlenkramms
Steinberg
Saarhölzbach
Eisenbahnwärterhaus
Saarhölzbach
Büschfeld
Biel
Ueberlosheim
Vogelsbüsch (Antheil)
Buͤschfeld
Noswendel
Noswendelroth
Batschweiler
Noswendel
Schwemmlingen
Merchingen
vohmühle
Merchingen
Bachem
Einwohnerzahl
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— 53 58 —
5—55 5 *2 3* 25
F 8 23
535 —36587 5334538
—A— * 5 2 * 5
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*
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— 27
— 2
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4
810
800
806
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— 1*
755
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463
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3
701
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6863
679
u4h
647
656
374
21
34
610
286
271
573
568
568
546
551
540
Wohnplätze.
Ordnungsnummer
nach der Be⸗
ölkerun 83
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355
338
A—
A
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*
116
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24
59
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30
19
27
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26
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38
55
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30
28
29
109
29
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32
102
28
32
33
34
35
36
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J 3
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36
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39
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39
33
Namen des Wohn⸗
platzes und Ge⸗
meinde⸗Bezirks.
Waldmuͤhle
Bachem
Keuchingen
Schweizerhaus
Keuchingen
Reimsbach
Geisweiler Hof
Reimsbach
Niederlosheim
Bergen
Berger Mühle
Bergen
Confeld
Haustadt
Haustadter Mühle
Zustadt
Bietzen
Honzerath
Wilscheider Hof
Honzrath
Rimlingen
Rimlinger Mühle
Rimlingen
Hausbach
Mondorf
Waldhölzbach
Krettnich
Mechern
Dürrmühle
Niederau
Mechern
Oppen
Oppener Mühle
Oppen
Menningen
Fremmersdorfer Mühle
Menningen
Einwohnerzahl.
88
— 53 2
— * J 4 58 1
55 363358
2 7 —A
— 3 —A
533536 533835
RB5832838353
—35 883838
38 3
o 8 9110
549
50.
512
477
1—
9
489
489
453
9
43
443
421
8
—118
419
13
421
397
406
405
44
396
373
405
104
396
378
341
15
10
366
355
360
333
340
2
Ordnungsnummer
nach der Be⸗ 8
völkerung. S
22
53*
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52 5832 5*
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42
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37
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14
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*
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46
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64
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129
58
57
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1
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62
56
62 I
63 69 4
73 64
Wohnplätze.
Namen des Wohn⸗
platzes und Ge⸗
meinde⸗Bezirks.
Einwohnerzahl
32
3388 ——
*8 2 *
2703 —53558
— 5—383335
5 — — 838 —
8S53 —68586833
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dngen
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Reidelbach
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Wedern
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Bardenbach
Harlingen
Veierweiler
Silvingen
Fickingen
Meerkatz
Fickingen
Obermorscholz
Dreisbach
Dreisbacher Mühle
Tocksmühle
Dreisbach
Weiler
Untertheilen
Münchweiler Schloß
Münchweiler Hammer
Münchweiler 59
Dagstuhl 43
Niederlöstern 40
323
8
8
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*
2
370
328
358
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—
9
3
*
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13
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261
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247
244
225
224
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261
256
247
244
225
224
218
192
196
177.
177
158
64
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117
140
117
27
32
43
*
Bevölkerung der
Wohnplätze.
lKreis
2 davon Stadt
3 Plattes Land
In 00 der Summe zu1
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rung der Wohnplätze
Wohnplätze.
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Stadt. Flecken. Dörfer. . Vor⸗ nien u. on
werke. weilern buge
3844
3844
229 27, 9000 110
2ä — 838
86.8 —
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370
118
252
1.0
10,8
3844
48
Summa
3,962
31,424
Die Bevölkerung wohnt also der bei Weitem überwiegenden Anzahl
nach (97,60/0) in geschlossenen Ortschaften, Städten, Flecken und Dörfern, letz⸗
tere mit einer durchschnittlichen Bewohnerzahl von 430. Die Gewohnheit
des geschlossenen Zusammenwohnens der Bevölkerung auf dem Lande hat von
jeher hier bestanden und ist gemäß Tabelle 3 auch stärker hervortretend, als
in den größeren. Vergleichs-Gebieten. Noch auffallender tritt dieser Unter—
schied hervor im Vergleich zu der Provinz Westphalen, wo die einzelnen
Ansiedelungen auf dem Lande vorherrschen und daher im Durchschnitt nur
30 Einwohner auf einen Wohnplatz des platten Landes kommen, während
bei uns der Durchschnitt 1861 — 248 und 1864 — 273 war.
Fast alle Einzel-Etablissements und Höfe (Vorwerke) des Kreises —
mit Ausnahme der von Alters her bestandenen Wassermühlen — sind neueren
Ursprungs, meistens seit der Vollendung des Catasters und der Theilung des
hbis dahin fast durchweg gemeinschaftlichen Eigenthums (conf. den Artikel
„Erbschaften“ in meiner urkundlichen Geschichte des Kreises S. 249) ent⸗
standen und verdanken dem Bedürfniß einer bessern Benutzung des von den
Ortschaften entfernt liegenden Grund-Eigenthums ihren Ursprung. Die Ver—
mehrung der Bevölkerung, welche auf solche Einzel-Etablissements fällt, so
gering sie im Ganzen auch noch ist, war daher dennoch im Verhältniß zur
Zunahme der Gesammt-Bevölkerung eine sehr starke; z. B. hat sie sich auf
der Gemarkung von Merzig von 1849 (59) bis 1864 (118) gerade ver—
doppelt.
Die Errichtung von Einzel-Etablissements (Ausbauten) ist gesetzlich nicht
weiter beschränkt, als daß nach den hier gültigen ältern Gesetzen (franz.
ForstOrdonnanz von 1669 Art. 25 tit. 27 und sog. Creuznacher Gouver⸗
nements-Verordnung vom 2. Januar 1815) Bauten innerhalb einer Ent—
fernung von 200 Ruthen von Waldungen nur mit Genehmigung des Eigen⸗
thümers der letztern und der Königl. Regierung statthaft sind. Diese Be—
stimmung beschränkt sich aber nicht auf neue Ansiedelungen, sondern umfaßt auch
Wohnplãtze.
die Erweiterung schon bestehender und selbst Bauten in geschlossenen Ort—
schaften, welche innerhalb der angegebenen Entfernung von Waldungen lie⸗
gen. Bei der großen Ausdehnung der letztern im hiesigen Kreise fallen da—
her 51 Dörfer und 25 Colonien ꝛc. unter jene Beschränkung.
Durch Verfügung vom 29. December 1852 hat die Königl. Regierung
die Ertheilung der Bau-⸗Erlaubniß für Neubauten in Dörfern mit eigener
PolizeiVerwaltung, welche unter die gen. Bestimmung fallen, den Land—
räthen übertragen; in allen andern Fällen aber sich selbst die Genehmigung
dorbehalten. Die Bau-Erlaubniß ist übrigens bei erfolgter Zustimmung des
Waldeigenthümers noch niemals versagt worden. Auch die letztern (Fiscus,
Gemeinden, wie Privaten) machen höchst selten und nur, wo die dringende
Besorgniß der Gefährdung des Wald-Eigenthums vorliegt, von ihrem Ein—
spruchsrechte Gebrauch. Bei größeren Gemeinden (z. B. Düppenweiler) pflegt
die Königl. Regierung eine Demarcations-Linie festzusetzen, außerhalb welcher
nicht gebaut werden darf. Die anscheinende Härte der in Rede stehenden
Bestimmung ist daher practisch noch nirgends fühlbar geworden.
44
IX. Gebande.
Uebersicht der im Kreise Merzig gezählten Gebäude und ihrer Vermehrung
von 1816 — 1864
Jahrgan Oeffentliche Privat⸗ Fabriken, Ställe, Gebäude
gang Gebtude. Wohnhäuser Mühlen ec. Scheunenrce überhaupt.
Auf ein Wohn—
haus kamen Ein⸗
wohner.
1816
831
849
858
1861
1864
554. 105
4081 * 596
5322 59 2805 8434 —
5627 167 3070 9019 6,0
8633 6316 343 613
58009 18903282 9461 6,08
Von der Gesammt-Summe kamen auf die Stadt Merzig:
10 418 210291 730 — 85
18 440 230297. 778 9
1858
—1864
Von 1816. bis 1864 hat daher die Vermehrung der Privat-Wohnge—
bäude im Durchschnitt jährlich 47 betragen, während sich die Bevölkerung
um durchschnittlich 288 Einwohner jährlich vermehrt hat. Es ist also, wie
auch schon obige Tabelle ergibt, grade auf je 6 Köpfe Bevölkerungs-Zu—
nahme ein neues Wohnhaus gebaut worden. Wenn in der Stadt Merzig
die Bewohnung der Häufer etwas dichter ist, als auf dem Lande, so ist auf
der andern Seite zu erwägen, daß hier wie dort der größte Theil der als
Fabriken, Mühlen u. s. w. gezählten Privat-Gebäude auch bewohnt ist und
dadurch das Verhältniß sich im Ganzen etwas günstiger stellt, als oben nach—
gewiesen. Besonders wird das Verhältniß gegen 1816 dadurch günstiger,
weil diese Kategorie der Gebäude sich seit 1816 in der Zählung sehr stark
vermehrt hat. Außerdem sind beinahe 24 der öffentlichen Gebäude bewohnt.
Dieß in Anschlag gebracht, ergeben sich 1864 thatsächlich höchstens 5 Be—
wohner auf 1 Haus.
Gebände.
Vergleichs-Uebersicht für die Bewohnung der Gebäude für 1858.
Es kamen auf 1 Wohnhaus Bewohner:
Gebiet.
Ueberhaupt. Aee
Staat 8,8 11,5
Rhein⸗Provinz 6,9 10
Kreis Merzig 6,0 8,5
Das Verhältniß im Kreise Merzig ist also günstiger, als in den größern
Vergleichs⸗-Gebieten.
Vergleichs-Uebersicht der Flächenbebauung 1858.
Auf 1 Quadrat⸗Meile kamen Gebüäude:
Gebiet. j
Staat
Rhein⸗Provinz
Kreis Merzig
Deßgl. 1864
Oeffentliche.
7
0
7
25,8
Privat⸗
Wohnhäuser.
Privat · Gebäude
überhaupt.
889
— 1855
74) 1153
764 12234
Die Flächenbebauung hat daher im Kreise Merzig schon 1858 die des
Staates erheblich überstiegen und ist bis 1864 weiter gewachsen, ohne jedoch
den von der Rhein-Provinz schon 1858 eingenommenen Standpunkt erreichen
zu können.
Gebäude.
*
—2—
—
2
—
—
——
—
IJ
*
—3
8
*
— T—
*
—3—
* 8
* ——
*8
5 8
— —
— 28
*
S —
5 5
2
—2—
2 8
2 2
58
*
*
—
—
8
2—
7
3
5
—
1
2*
S
—*
——
—2
—
——
—2—
*
8
*
*
—
*
94
4
2
2
—2
*
2
*
*
R
—
—2
9
⸗/
S
—2
—2
—2
8*
2*
—Ee
—3 —
*
0
*
ẽ 8
82
—A
2 32
W —
*
*
532
3338
55333
55553
333565
———
2 —F
23 558
35 87
33335
23
33258
8
—
3523
—33
*
28
55
A
——
—X
awnua aig anꝰ
3533755
2553
3533363
E
bunuvauaog
wvio ↄiq ang
—R
uꝛuvarxo⸗· uↄÔ uan
s33338
82
353232
—A
—8 8
28
——
33
5 0 5
—
—2
—2
—Z
—
2 72— 8
82333
2383338
95
—A
—S6
—24 22 N
8S83
— 883
885
28333
35332
— 2 8x38
— —28 2 2
23383*
45835
J8
33855
58832
oO
—
b
7
— — &
33885
858
28889
J32 D 2
228
23858
NRN o0
7 —
58
— 5
S388
2
5 —
—
873
— 8 —
—z8—
8 ⸗
——
3888
—8*
8F
— 2890 —J——
—A
— 5—
—
38
2
— F ——
38 533
2 —
V
2 9
137 W8235
S 5 —6
—— —2 282
OSE60
Gebäude.
Im Jahre 1816, aber seitdem nicht mehr, sind über die Bauart der
Gebäude statistische Erhebungen gemacht worden. Das Resultat derselben in
Procenten ist in den folgenden Vergleichs-Tabellen zusammengestellt.
Beigefügt ist eine approximative Berechnung für die Rhein-Provinz auf
das Jahr 1860, nach den Merkmalen der einzelnen Versicherungs-Klassen
der Provinzial-Feuer⸗Sociatät und den Versicherungs-Beträgen in diesen
Klassen zusammengestellt.
*5
Ebenso eine viel genauere und zuverlässigere Berechnung für den Kreis
Merzig auf das Jahr 1863, den Gebüäude-Beschreibungen entnommen, welche
Behufs Veranlagung der Gebäudesteuer in gedachtem Jahre aufgestellt wurden.
Die speciellen Daten in dieser Beziehung für die einzelnen Gemeinden,
Bürgermeistereien und den Kreis im Ganzen folgen in einer größeren Nach—
weisung.
Vergleichs-Tabelle
üäber die Bauart der Gebäude für 1816 u. s. w. in Procenten der Gesammtzahl.
Jahr⸗
gang.
Gebiet.
—7 * J
ZRhein⸗Provinz
— Merzig
860 Rhein⸗ Provinz
1863 Kreis Merzig
Ringwaͤnde. J c
Ganz Halbmassiv,
. wect. Fachwerk
9,66
22,3
4, 6
*
8*
38,92
*
57
51 ,42
cn
Bedachung. 9
Metall, Oonmwerh Stroh
Stein oder theils oder
Ziegel. Stein ꝛc. Rohr.
2731 6
47,8
16,0
70
55,3
61 9
O,s
9
2
66, 6ꝛ
51,0
84,4
7
41,
Die Nachweisung für die Rhein-Provinz auf das Jahr 1860 ist, wie
sich schon aus der oben angegebenen Art der Ermittelung ergibt, wenig zu⸗
verlässig und berechtigt daher zu keinen Schlußfolgerungen. Die andern
Daten und namentlich die für 1863 (Kreis Merzig) können aber als genau
gelten. Danach hat in der Bauart der Kreis schon 1816 günstig gestanden
and sich seitdem noch wesentlich verbesser.. In der Dachdeckung stand er
indessen 1816 schlechter, als die Vergleichsgebiete, und dürfte auch jetzt noch
oon denselben übertroffen werden. Es ist jedoch zu bemerken, daß in den
Gebäude-Beschreibungen die erlaubten sogenannten Lehmschindeldächer meist
als Strohdächer qualificirt und jedenfalls nach der obigen Eintheilung nicht
anders gezählt werden konnten; sich also unter dem 00-Satz der Stroh- oder
Halb⸗Strohdächer mit befinden.
Gebäude. 49
Die A. C. O. vom 2. Juli 1836 bestimmt für die Rhein-Provinz,
daß in den Ortschaften ohne Genehmigung des Landraths keine Strohdächer
neu angefertigt oder reparirt werden dürfen, bei Polizeistrafe von 1 bis 5
Thaler und Niederlegung im Falle des Neubaues.
Die Erlaubniß darf nur ertheilt werden, wenn die Vermögens-Verhält-
nisse des Hausbesitzers ihm die Ausführung einer feuersichern Bedachung durch—
aus nicht gestatten. Als feuerfest gelten auch die auf vorschriftsmäßige
Weise angefertigten sogenannten Lehmschindeldächer.
Mit welchem Erfolge die citirte Verordnung im hiesigen Kreise ge—
handhabt worden ist, darüber sprechen die Zahlen der folgenden Tabelle.
Nr.
1816.
1849.
VBürger⸗ * 8
meisterei. *) 38 * 11335
—37 33532
—*
55 533 5* * J
5
8 O 58 8 0O
3 * G
—
2
2
F —
3
223458
*
5433
— ———
8 52
*
253
s5 5585
7 1381
39
1864.
i
—
5
*
2
— —
—3
4J
*
—
vpä
—
*
*
*
7
*
—2
*
*
*
2
2
St. Merzig
Hishringen
ettlach
Losheim
Haustadt
Wadern
Weiskirchen
Ld. Merzie
Summa—
Durch⸗
schnitt jaͤhr
liche Ab⸗
nahme.
463
50
61
868
*
577
268 57.0. 6001 204 57 7780 0 05357,8
X a α 3 7 3336
— —————
83 öä3 öν ß 3243313
3 333
X 3393
3384. * s 2. 2,
Bööα 333 —8 3633*
333 ——
h
2
—D Ons
Da hier 1864 nur die gewöhnlichen, unter die Beschränkung der A. C. O. von
1836 fallenden Strohdächer gezählt sind, so ergibt sich der 0Satz für die—
selben auf nur 37,3; oben dagegen auf 41,2.
In Beziehung auf die Zählung der Gebäude in der nachfolgenden spe—
ciellen Tabelle ist Folgendes zu bemerken: Der auffallende Unterschied in
*) Geordnet nach dem No⸗Satz der Strohdächer 1864.
50 Gebäude.
der Gesammtzahl der Gebäude nach der statistischen Zählung von 1864
(9461) und den Aufnahmen bei der Gebäudesteuer-Veranlagung (16,217) ist
dadurch zu erklären, daß es im letztern Falle Behufs genauer Unterscheidung
der vollen und ermäßigten Steuerpflichtigkeit (8. 5, No. 1 und No. 2 des
Ges. vom 21. Mai 1861) und der. Steuerfreiheit (8. 3 des Ges.) nothwen—
dig war, viele kleine Anbauten als besondere Gebäude aufzuführen, während
dieselben bei der statistischen Aufnahme als zum Hauptgebäude gehörig ge—
zählt wurden. Daß nur hierin der Grund der Differenz liegt, wird
deutlicher, wenn man die als steuerpflichtig aufgeführkten Gebäude (6293)
mit der Zahl der Privatwohnhäuser und der Mühlen, Magazine u. s. w.
5809 4 189 ) 5988 vergleicht. Diese letztern gehören jedenfalls zu den
besteuerten, und die Differenz beträgt nur noch 195. Nun zerfallen aber die
6293 besteuerten Gebäude in 5834, welche mit dem vollen Satze (als Wohn—
häuser), und 459, welche mit dem halben Satze (als Fabriken, Mühlen,
steuerpflichtige Ställe) besteuert werden. Es ergäbe sich hieraus, daß mit dem
Satze der Wohnhäuser auch noch (683455809-) 25 Fabriken, Mühlen
Tabelle über die Art und Beschaffenheit der Gebäude
Nach der statistischen Auf—
Oeffentliche Gebäude. Privat—
Gemeinde
oder
Ortschaft.
Merzig
Bietzen
Brotdorf
gerlingen
Menningen .
Land⸗ Buͤrgermeisterei Merzio
Besseringen .
Britten .
e
euchingen .
Mettlach
Saarhölzbach
Bürgermeisterei Mettlach
—5 553883
— 53 — 3855—
8 — * 537 24 *
—
760
1 9— 75
i 260 160
80 46
100 61
ol 570 348
218 75
04 167 134
39 85
8 85
3 11720 105
9 8
6 151 780 625
4J
2
11
*8
t
e
—*
,
n
Gebäude. 51
u. s. w. besteuert worden sind, welche „vorzugsweise zum Bewohnen“ (8. 5,
No. 1 des Ges.) benutzt werden, und 164 Fabriken, Mühlen übrig blieben,
welche mit dem halben Satze besteuert sind. Thatsächlich sind aber mehr
als 25 Gebäude dieser Kategorie als Wohnhäuser mit dem vollen Satze be—
steuert und in der Zahl der 5834 enthalten; so daß bei der statistischen
Zühlung 1864 mehr Wohngebäude und (bewohnte) Fabriken, Mühlen u. s. w.
gezählt wurden, als bei der Gebäudesteuer-Veranlagung 1863 besteuert wur⸗
den. Dieß erklärt sich einerseitss durch Neubauten in den Jahren 1863 und
1864, andererseits dadurch, daß neue Gesbäude 2 Jahre steuerfrei bleiben
(8. 19, Nr. 1 des Ges.). Die große Differenz zwischen den Hauptsummen
fällt also ausschließlich auf die Kategorie „Scheunen, Stäle u. s. w.“,
von welchen viele derart mit andern Gebäuden verbunden sind, daß sie
bei den statistischen Zählungen als ein Gebäude mit jenen betrachtet wurden,
während sie den Steuer⸗Veranlagern besonders bezeichnet werden mußten,
um ihre Räumlichkeit der Steuerpflicht zu entziehen.
in den einzelnen Gemeinden und Ortschaften des Kreises
nahme 1864.
Nach der Gebäudesteuer-Peranlagung 1863.
Gebaͤude.
Davon waren
gebaut gedeckt mit
345 3 2 31 —2*
S53 531 5 s5831735
44
588535832153
—A * 68*
0 2 13 “ 15 jl 168 17 8 19
ibol o ———
18 i260 80 680 8 3 2078
1d7 25591 100 283 9 33 17 143 24
39 vVBil *8 nNo 9J 8 58
383 1021 65 134 1601 167 13043
2271 B89 3461 697 973 0 90l 5129 91 370
50
23
1
2 30
8
19 28
29 369
—XC
52
Gebäude.
Nach der statistischen Auf-
Oeffeuntliche Gebäͤnde. Privat⸗
Gemeinde
oder
Ortschaft.
Beckingen
—A
Erbringen
Fickingen
Hargarten
Haustadt
en
Merchingen
Reimsbach .
Bürgermeisterei Haustadt
Bachem
Bergen
Hanebach
os heim
Niederlosheim
Oppen
Rimlingen
Rissenthal
Scheiden
Wahlen
Waldhölzbach
Bürgermeisterei Losheim
Budingen
RAsKF
allern
Fitten .
Rech .
Ripplingen
Mechern
Mondorf
Schwemmlingen
Silvingen .
8
555
53
— * 8
8 2 9
——
8 3
—8023
—
52*
4—
2
2
——
J11—
2191
23 10 106
2
2*
2
⸗
2
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2
*
32
5
25
3
2 *
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*
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83. 2
—A—
— 7 3
535 2
52 — —
3* — *
2 —* —
53218* 3
* 8
TIAG
63 147
58 4
34
55
8 78
gi 706
i81 96
28
8a 747
20 8
91 69
1031 79
93 292
137160
860 63
99 69
81 60
63 17
278 218
o90 771
31155601158
39 5
8 13
94 51
16 65
83 3
75 25
204086
288
259 1606
1071 38
95
7
3
14
5
78
70
6
83
47
38
69
79
92
92
33
39
30
47
218
71
158
59
22
31
35
26
25
36
82
106
38
Gebäude.
33
nahme 1864.
Nach der Gebäudesteuer-Peranlagung 1863.
Gebünde.
Davon waren
gebaut gedeckt mit
5333
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5 —
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J 39
9
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101 83
23 12
35
17. 99 96
148 204
5 105
4075
4 90
5 144
72 125
104 212
87 198
704 14265
352 292 48 121
152 150 2!
120 156
155 1309
221 217
1974 107—
3161 316
380 2176
221 9197
Id
g
110
8 84
8 5
— 2664
ß 118 —*
as ↄ5l o 60
16 75
40 103
30 5 133
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17 1 364
335
0 3 151
1 33
121 5 3 60
5
33
9 841405 84 1729
u
4A
60
79
22
33 16
o0 398
3138
211 83
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23 8õo
3 33
8281
i236
26333118517
4
72 7.
811 79
219) 510
102 189
659 117
71 161
8 13
47 91
224 48
78 120
1136 208
14
160
759
3
182
2
198
138
637
195
3220
4—
134
143
—714
218
174
226
195
134
634
190
3044
— 21
9 2271 148 2611166
— 3 ——
51 uig *5 iso ꝛ2ii
d d bei Ballern mitgezählt.
21 136 2661 84 1583 2371 280
3 139 2271 90 83 1731 170
13 361 14 3 8 8
69 1601l 120 1684 156
2110 0
386 14
18 * —I
774 2268
7 201 5 31
3 136 12 25
1 7 81
9 147 117
54
Gebaͤude.
Nach der statistischen Auf-
Oeffentliche Gebäude. Privat⸗
Gemeinde
oder
A
Weiler.
Wellingen .
Bürgermeisterei Hilbringen .
Bardenbach
Buüschfeld
Dagstuhl
Behweiler
Krettnich
Lockweiler
Niederlöstern
Noswendel.
Oberlöstern .
Obermorscholz
Untermorscholz
Wadern..
Wadrill
Wedern
Bürgermeisterei
—X
Michelbach
Mitlosheim
Müůnchweiler
Nunkirchen
Ober⸗Theilen
Rappweiler
Stirnberg
Untertheilen
Weierweiler
Weiskirchen .
Bürgermeisterei Weiskirchen
—A
*
**
5 —
5 3
8 32343
388 8
45 833
— 8 * 2538
— * D 335
* —* 5 F 35
* 4
8 — 3 * 37 —
A 8 335
A 35
*
8 *.
—
6531
d 53
31808 704
24486
29
199 95
—A
100 44
1160 60
2361117
7
—
204 96
105 49
69 34
128 55
325 146
A
83 40
1908054
2
2
2
iue
8 5
651 55
175 6
183 162
54 48
166 150
131 125
24 20
41 31
189 172
2 1007 897
LOI I) ö4 2 171 38000
5
38
604
5
95
—
30
7
b6
—
34
16
3
10
98
4
4
2
48
90
25
20
31
—72
07
755
Gebaͤude.
5
nahme 1864.
Nach der Gebäudesteuer-Peranlagung 1863.
Gebäude.
Davon waren
gebaut gedeckt mit
9
——
——
5
25
55
25
—
76
2
2
8
2011
—
—
J
2 F
— —52
254
*.5
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—28
2
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8
— 3 —
2
8
o8 10
3 167 48 7
691855f. 90 331
5
23 175
19
24 75
53 80
70 181
16 8
s1869
24 9 1 139
81 273
17. 31 1107
300 9 4
129 21 233
*— 3 773
805 194 1439
4 I 104
19 7*121
2 6 149
5 18 4
61112 261 185
7 22125 76
7401 13 15 387
* 23 46 2195
3 47
20 533325
54 21 129 24 2099
206 177 608 88 1637
— ——
56
Gebäude
Bei den im Kreise reichlich vorhandenen Stein-, namentlich Sandstein⸗
brüchen und Ziegelhütten, und da auch Dachschiefer in der Nähe zu haben
sind, sind die Baukosten der Häuser im Allgemeinen mäßig. Fachwerkbauten
werden, seitdem die Holzpreise erheblich gestiegen sind, fast gar nicht mehr
errichtet.
Das Brechen einer Schachtruthe Sandsteine kostet 140 —3 Thlr.; die
Mauer-Arbeit einer Schachtruthe Bruchstein- Mauer 3—4 Thlr.; die Tonne
Kalk 10-215 Sgr.
Für Accord incl. Lieferung aller Materialien wird die Schachtruthe
Bruchsteinmauer fur 8—10 Thlr. ausgeführt.
Schieferdach kostet inel. Bretter 10—18 Thlr. die Quadr.«R., Ziegel-
dach incl. Latten 6ã8 Thlr. die Quadr. R.
In größerer Menge sind Bauten selten anders, als nach Statt gefun—
denen Bränden, vorgenommen worden; eine Ausnahme macht die Periode
don 1858 -62, wo die Stations-Gebäude u. s. w. für die Saarbrücker
Fisenbahn gebaut wurden. Seit Eröffnung der. Bahn ist auch in der Stadt
Merzig verhältnißmäßig viel gebaut worden; nämlich von 186065 — 29
Wohnhäuser, welche zusammen etwa 66,900 Thlr. gekostet haben; im Durch-
schnitt ein Wohnhaus also 2300 Thlr.
Oeffentliche Bauten sind selbstredend im Verhältniß theurer. Bei Neu—
bauten der Gemeinden (Kirchen, Schulen ꝛc.) wird in der Regel durch Be—
cheiligung der Einwohner an den Hand- und Spanndiensten erheblich ge—
part.
Für Reparatur-, Erweiterungs-Bauten und Unterhalt der 50 Schul⸗
häuser des Kreises sind 1862,64 im Durchschnitt jährlich 2630 Thlr., also
für ein Schulhaus jährlich 52 Thlr. ausgegeben worden.
Der Bau der Kirche zu Confeld (185358) hat 8631 Thlr., der der neuen
Kirche zu Beckingen (186163) 15,670 Thlr. gekostet. Letztere ist dreischiffig mit
Thurm ganz in gothischem Baustyl ausgeführt und kann als Muster eines
sehr billigen Gemeinde-Baues gelten.
Die Details dieses Baues und die Kosten der einzelnen Bautheile und
Positionen sind daher von allgemeinerem Interesse, weßhalb dieselben in Nach-
olgendem mitgetheilt werden:
Das Schiff ist 91“ lang, 46“ breit; das mittlere Schiff ist 42, die 2
Seitenschiffe 350 hoch. Drei Stufen von 15“ führen zum Chor, dessen Höhe
mit der des Mittelschiffes gleich ist; er ist 32 lang und 26breit.
Der Thurm ist im Innern 8' breit und 20 lang; die Thurmmauern
über dem Sockel sind 4“, die Mauern des Schiffes und Chores über dem
Sockel 2 9“ dick.
Der Thurm ist im Mauerwerk 87, mit Helm bis zum Kreuz inclh.
1350 hoch. 135 ist auch die Länge der ganzen Kirche.
Gebäude.
57
Die 10 Söulen, welche die Schiffe trennen, haben 22“ Durchmesser
und sind bis zum Bogeuansatz 2210 hoch
Das Mittelschiff ist von Mitte zu Mitte der Säulen 23, die Seiten—
schiffe von der Mauer bis Mitte der Säulen 11 6“ breit. In der Länge
stehen die Säulen von Mitte zu Mitte von einander 15* 2“. Die Fenster
stehen im Innern 13* vom Boden und sind 1714“ hoch und 4 breit; es
sind im Schiff 12 und im Chor 7, welche letztern 6“ schmaler sind.
Im Aeußern sind die Mauern des Schiffes und Chores 37 hoch.
Die Kosten haben sich belaufen
1) baare Ausgaben:
Die zum Baue verbrauchten Steine, nämlich:
600 Schachtruthen Mauersteine und Moellons,
b. 20,000 Cub.-Fuß Hausteine,
c. 4,800 Quadr.Fuß Platten,
d. 50 Schachtruthen abgerichtete Tufsteine,
rden sämmtlich im Tagelohn gebrochen und kosteten an Brecher⸗
ohn.
Nach dem Kostenanschlage sollten ausgeführt werden .
1) 45,66 Sch.⸗-R. Fundament-Mauerwerk à 2 Thlr. 91
2) 4218.4 Sch.-R. aufgehendes Mauerwerk bis zur Bal⸗
kenlage A4 Thlr. 41887
3) 711242 Sch.R. Mauerwerk des Thurmes über der
Balkenlage à 512 Thlr. .. 31 2169
4) 6423 Quadr.R. Kreuzgewölbe à 11 Thlr.. 7. 11
5) 6423 Quadr.“R. Gewölbeputz à 1 Thir. 20 Sgr. 118
6) 87 Quadr.R. glatter Wandputz à 1 Thlr. . 87 205
7) Die Steinhauerarbeiten (in sehr verschiedenen Preisen) für 2333
Diese Arbeiten (ad 157) wurden mindestfordernd verdun—
gen und kamen dadurch höher als der Kosten-Anschlag
um 48/. 0600, zusammen .
19010 Sch.«“R. Mauersand à 1 Thlr. 10 Sgr.
Kalk verbraucht, zusammen 1030 Tonnen à 15 Sgr., macht
Für drei gemalte Fenster im Chor *
Zimmer⸗Arbeiten (incl. Holzlieferung)
Schreiner-Arbeiten (Thüren ꝛc.)
Glaser-⸗Arbeiten.
7022 Quadr.Ruthe Dachfläche verschaalt und eingedeckt
(excl. Schiefer) à 4 Thlr. 25 Sgr.. W
174 Ries Schiefer von Thomm 1 Qualität à 3 Thlr..
Schmiede⸗ und Schlosser⸗Arbeiten
38
Gebäude.
Dem Baumeister für Leitung des Baues als Vergütung
Gypser- und Anstreicher-Arbeiten..
Außer obigen sind für andere Schmiede- und sonstige kleinere
Handwerker⸗Arbeiten und für Verschiedenes verausgabt
worden
M
250
100
350
Summa 12,708
2) Frohndeleistungen.
Zum Transport der Steine von dem Bruch bis zur Bau—
stelle wurden 640 ganze Tage theils 2-, theils 3- und 4-
spünnige Pferde-Gespänne benutzt. Durchschnittlich pro
Tag und Fuhre 3 Thlr. macht.
340 Tage 2 Mann zum Auf- und Abladen der Steine,
pro Mann und Tag 12 Sgr.. .—
250 Tage 2 Mann für Verebnung resp. Räumung der
Baustelle, pro Mann und Tag 12 Sgroschen
22 Fuhren gestellt zum Transport der Schiefer von Thomm
his Beckingen, auf die Entfernung von circa 10 Meilen,
per Fuhre 15 Thlr. macht ... 330
Frohndeleistungen in Geld veranschlagt, Summan. 2962
Hierzu die Baarkosten 12,708
Gesammtsumme 15,670
Dieser Bau ist durch einen Privat-Architekten ausgeführt worden.
Für Veranschlagung, Leitung und Beaufsichtigung der Communalbauten
hat der Kreis gemeinschaftlich mit dem Kreise Saarlouis einen besondern
CTommunal⸗Baumeister angestellt, welcher von jedem Kreise 200 Thlr. Fixum
jährlich und bei größern Bauten (über 1000 Thlr. anschlagsmäßiger Kosten)
besondere Remuneration (15—75 Thlr.) erhält. (Instr. v. 3. Jan. 1840.)
Bau⸗ und Feuer⸗Polizei.
In baupolizeilicher Beziehung gehört der Kreis Merzig nach der
aeuesten Eintheilung (Amtsbl. 1864 S. 294) theils zum Baukreis Trier J,
theils zum Baukreis Merzig⸗Saarlouis.
Es ist nämlich überwiesen
1) dem Baukreise Trier J
a. die Trier- Straßburger Staatsstraße von Trier über Zerf bis zur
Merzig-Birkenfelder Bezirksstraße vor Theilen,
5. die Trier⸗Saarlouiser Bezirksstraße von Strassem über Mettlach
bis vor Merzig,
Bau⸗ und Feuer⸗Polizei.
c. die MerzigBirkenfelder Bezirksstraße bis zur Trier-Straßburger
Staatsstraße bei Weiskirchen.
2) dem Baukreise Merzig (Saarlouis)
a. die Trier⸗Straßburger Staatsstraße von Theilen bis Lebach,
b. die Trier-Saarlouiser Bezirksstraße von vor Merzig (conf. ad 16b)
bis zur Saarbrück-Bouzonviller Staatsstraße bet der Rhodener
Schanze (Saarlouis),
c. die Merzig-Birkenfelder Bezirksstraße von Theilen über Wadern bis
zur Birkenfelder Grenze,
d. die Verwaltung der Saar von Saarlouis bis zur Mosel bei Conz.
Dieser Eintheilung folgt die Verwaltung der Königl. Landbauangelegen⸗
heiten sowie die Wahrnehmung der baupolizeilichen Functionen in den von
vorbenannten Straßen durchschnittenen resp. den letztern zunächst gelegenen
Theilen der landräthlichen Kreise.
In straßenbaupolizeilicher Beziehung (Alignements-Bestimmung
u. s. w.) gilt die Verordnung der Königl. Regierung vom 2. Mai 1829
(Amtsbl. S. 181), wonach
Hbei allen Bauten an Staats- und Bezirksstraßen die Genehmigung
der Königl. Regierung,
—A Bürgermeister nachzu⸗
suchen ist.
In gewerbebaupolizeilicher Beziehung sind durch Ges. vom
1. Juli 1861 die gewerblichen Anlagen speciell bezeichnet worden, zu deren
Errichtung die Königl. Regierung die Genehmigung zu ertheilen und die
Bau— und Einrichtungs-Bedingungen vorzuschreiben hat. Es sind:
Schießpulverfabriken, Anlagen zur Feuerwerkerei und zur Bereitung von
Zündstoffen aller Art, Gasbereitungs⸗ und Gasbewahrungs-Anstalten,
Anlagen zur Bereitung von Theer und Coaks, Porcellan-, Fahence-,
und Thon-Geschirr⸗Manufacturen, Glashütten, Kalk-, Ziegel- und Gyps—
öfen, Anlagen zur Gewinnung roher Metalle, Hammerwerke, chemische
Fabriken aller Art, Schnellbleichen, Firniß-⸗Siedereien, Stärke-Fabriken
(ausgeuommen Kartoffelstärke), Wachstuche, Darmseiten-, Dachpappen⸗
und Dachfilz⸗Fabriken, Leim-, Thran- und Seifen-Siedereien, Knochen⸗
Brennereien, Kochereien und -Bleichen, Talgschmelzen, Schlachthäuser,
Gerbereien, Abdeckereien, Pondretten? und Dunger-Fabriken, alle durch
Wasser bewegte Triebwerke und Dampfkessel.
Concessionen zu dergl. Anlagen oder Veränderungen bestehender sind im
hiesigen Kreise ertheilt worden:
1861 — 3 (2 Kalk- und Gypsöfen, 1 Seifensiederei),
1862 * 7 (4 Kalk⸗ und Gypsöfen, 3 Mühlen-Anl.),
59
30
Gebäude.
1863 ⸗ 9 (6 Mühlen⸗Anlagen resp. Veränderungen),
1864 — 3 (62 Kalköfen, 1 Ziegelei).
Die Feuer-Polizei wird nach den von der Königl. Regierung er—
lassenen Bestimmungen der Feuer-Ordnung vom 2. Juni 1837 und der
Verordnung über den Bau der Schornsteine und Kamin-Röhren vom 29.
September 1853 (Amtsbl. S. 348) gehandhabt.
In Gemäßheit der Bestimmungen der Feuer⸗Ordnung sind, soweit nicht
zrößere Gemeinden im Stande waren, eigene Spritzen zu beschaffen, Ver—
hände der Gemeinden zu diesem Zwecke gebildet und bei den Spritzen Brande
rorps und Feuerlösch- Compagnien (in Merzig seit 3 Jahren uniformirt)
eingerichtet worden.
Diese Corps werden jährlich zweimal in Verbindung mit einer Spritzen⸗
garde geübt; und eben so wird zweimal jährlich durch die Bürgermeister
oder ihre Stellvertreter in Begleitung Sachkundiger eine „Feuerschau“ abge⸗
halten, um die Beobachtung der feuerpolizeilichen Bestimmungen zu control⸗
liren. Auch diesseits wird über die Handhabung dieser wichtigen Verord⸗
aungen specielle Aufsicht geführt (diess. Vfg. vom 1. Dec. 1861).
An Feuerlöschgeräthschaften besaßen die Gemeinden 1864
Feuer⸗-Spritzen.
Bürgermeisterei.
dr Trag⸗ wuß
bar. bar. Hand⸗
Feuer ·
Leiter.
Feuer⸗
Haken.
Feuer⸗
Eimer.
der Un⸗
terhal⸗
tung.
Kosten
Neube⸗
schaffung
186264.
In
Stadt Merzig
Land Merzig
Haustadt
hengen
dosheim
Mettlach
Wadern
Weiskirchen
Dreis
Kreis 1861
Mehr 1864 ge—
gen 1861
9
10
*
1
tf
n
2
9
2
164
53
122
30,
8114183
170 11
38 88
71 1161
134766
185961
7282838
Durchschnitt
13 1Jahr.
J 161 301 2600 7ä
128
jo
4
4
Die Fabrik in Mettlach besitzt eine besondere Feuer-Spritze mit Uten—
silien und eine organisirte Lösch-Compagnie.
Behufs regelmäßiger Reinigung der Schornsteine (355mal jährlich)
ist der Kreis durch diesseitige Verordnung vom 14. Aug. 1852 (genehmigt
Feuer⸗Versicherung. 61
von Königl. Regierung 25. Aug. 1852) feuerfest in 6 Kehrbezirke nach
den Bürgermeistereien eingetheilt worden. Für jeden dieser Bezirke (Anfangs
die Bürgermeistereien Mettlach und Losheim, später Mettlach und Merzig
hilden einen Kehrbezirk) ist ein Schornsteinfeger angestellt, welcher für die
oorschriftsmäßige Reinigung der Schornsteine verantwortlich ist und darüber
Controll⸗Register zu führen hat.
Feuer-Versicherung.
Wie im ganzen Preußischen Staate öffentliche, auf Gegenseitigkeit be—
gründete Feuer-Versicherungs-Gesellschaften für städtische oder provinzielle
Verbünde bestehen *), so ist auch im Jahre 1836 eine Provinzial-Feuer-So—
cietät für die Rhein-Provinz gegründet worden. **)
Das ursprüngliche Reglement vom 3. Januar 1836 ist durch ein revi—
dirtes vom 1. September 1852 ersetzt; und durch Allerhöchste Verordnung
pom 2. Juli 1863 (mit Zusatz-Reglement und Bedingungen vom 15. August
1863, Ober⸗Präsidial-Bestätigung vom 18. August 1863) ist der Societät
auch die Genehmigung zur Versicherung von Mobilien ertheilt worden.
Die Societät versichert in 7 Klassen mit je 2 Unterabtheilungen nach dem
Grade der Feuergefährlichkeit, nämlich:
Klasse.
I. a.
I. b.
II. a.
I.d
III. a.
III. P
IV.
IV. o
Beitrag von je
ooo Thtr. 100 Th
Versicherungswerth
W gr
1212
1624
25
J.
15
*
Beschreibung.
Ganz massive Gebäude, deren Bauart, Dach—
deckung, Lage und Benutzungsweise den ge—
ringsten Grad der Feuersgefahr bietet.
Massive und feuerfest gedeckte Gebäude,
weliche nicht zur J. Klasse gehören.
Fachwerk mit Schieferbekleidung und feuer˖
festes Dach.
Fachwerk ohne Schieferbekleidung.
*) Sämmtliche öffentliche Societäten des Staates hatten 1861 Risico 1418 Millio—
nen Thaler; erhoben Beiträge 8,009,144 Thlr.; hatten Brandschäden zu vergüten
2,688,516 Thlr. Die Durchschnitts-Prämie pro Mille betrug 2,183 Thlr.
Engel Statistil 1863 S. 5765.)
*u) Schon vor der Fremdherrschaft bestanden in den hiesigen Landestheilen Brandver ˖
sicherungs⸗Institute, für Chur⸗-Trier seit 1788, für das Nassauische seit 1806. Nach 1815
dildeten sich Verbände nach den Regierungs-Bezirken; Coblenz und Trier bildeten einen
Verband. Dieselben wurden 1836 zu der Rheinischen Provinzial⸗Fener⸗Societät verschmolzen.
32
Gebäude.
Klasse.
Beitrag von je
1000 Thlr. 100 Th
Versicherungswerth.
qi 54
Beschreibung.
E*
Geringere Fachwerkbauten, oder massiv mit
Stroh und Holzdach.
Gebäude in meist massiver Bauart mit
Strohdach; Fachwerkgebäude mit Lehmschin—
deldach, oder zur Haͤlfte Stroh und zur
Höälfte Ziegel oöder Schiefer.
VII. a 4 5 150 Alle übrigen Gebäude mit Stroh-, Holz-
VII. P.5 25 210 oder Rohrdächern.
Vorzugsweise feuergefaͤhrliche Gebäude, wie Pulvermühlen, Glas— und
Schmelzhütten u. s. w., versichert die Societät nur nach einem speciell mit
der Direction vereinbarten Satze (8. 6 des Reglements). Eben so bestimmt
die Direction nach dem größeren oder geringeren Grade der Feuergefährlich-
keit die Abtheilung (a und b) in der Klasse, zu welcher das Gebäude seiner
‚aulichen Beschaffenheit nach gehört (8. 29 des Regl. am Schluß).
Für Mobilien, welche keine besondere Gefahr darbieten, ist der ordent⸗
liche Jahresbeitrag in der Regel derselbe, wie der des Hauses, in welchem
sie aufbewahrt werden; jedoch ist die Höhe der Prämie allemal dem freien
Ermessen der Direction beziehentlich der Vereinbarung mit derselben über⸗
lassen. (ß. 7 Bedingungen vom 16. August 1863)
Als Agenten fungiren die Bürgermeister rücksichtlich der Immobilar—⸗
und in der Regel deren Schreiber fuͤr die Mobilar-Versicherung.
Das Versicherungs-Capital der Immobilien, welches sich 1837 auf
117 Mill. Thaler belief, ist in fortwährendem Steigen begriffen und betrug
1860 schon 248,6 Mill. Thaler für die ganze Provinz.
Die jährlichen Beiträge beliefen sich in der Periode 183748 auf 263, 864
Thlr.; im jährlichen Durchschnitt dagegen auf 476,120 Thlr. für Immobi⸗
lien und 9,987 Thlr. für Mobilien.
Die Gesammt⸗-Einnahme (incl. Bestand des Vorjahres) betrug 1864 —
1,068,466 Thlr. 5 Sgr.
die Gesammt-⸗Ausgabe 467,049 „10,
also Ueberschuß 601,416 355
Von den Ausgaben fielen 1864
l. Auf Brandschadenvergütungen sien 240,896 Thlr.
Anaeden von Immobilien 3,640
2. auf Brandschadenvergütungen von Mobilien. 28,719
V. a. 2
15.85. 15
VI. a. —
v1343
25
10
10
Feuer⸗Versicherung.
3. Renumeration der Bürgermeister. .. 28,739 Thlr.
und Hebegebühren der Steuer Empfänger * 9,5266,
Die Direction der Provinzial-Societät hat mehrfach für verschiedene
Perioden ihrer Verwaltung Rechenschaftsberichte mit statistischen Uebersichten,
zuletzt im Amtsblatt pro 1866 S. 77 n.f., die Resultate der Rechnungs—
Abschlüsse für 1861 bis 1864 veröffentlicht, woraus die obigen Zahlen ent—
nommen sind.
Aus den Rechenschaftsberichten für 1845006 ist Folgendes hervorzuheben:
Die Beiträge betrugen in dieser Periode
Insgesammt: Fuür den Kreis Merzig:
3,802,206 Thlr. 35,595 Thlr.
Die Brand-Entschädigungen
3,751,456 Thlr. 78,316 Thlr.
so daß der Kreis Merzig 42,721 Thlr. mehr an Brand-Eutschädigungen be—
zog, als er Beiträge gezahlt hatte.
Der Verwaltungsbericht für 186859 gibt eine Uebersicht der in diesen
Jahren vorgekommenen Brandschäden und ihrer Ursachen:
63
Ursache der Entstehung des Brandes.
18538 1859
sin d. Rhein- im Reg.- in d. Rhein- im Reg.⸗
Provinz. Bez.Trier! Vrovinz. —
1. durch erwiesene Brand⸗
2. durch muthmaßliche stiftung
3. durch Blitzschlag.....
4. durch fehlerhafte Schornsteine ꝛc.
5 durch Uunvorsichtigkeit mit Feuer
und Licht ....
6. nicht ermittelt
8
35
48
2
7
5
53
2
i⸗
7
5
44
59) 60 1873186
33
445
Summa
Im Kreise Merzig betrugen 1843 die Beiträge bei der Provinzial-Feuer⸗
Societät 3113 Thlr. die für Brandschäden gezahlten Entschädigungen 6274
Thlr., 1844 die Beiträge 3135 Thlr., die Brandschäden 4378 Thlr; in den
12 Jahren 1845456 die Entschädigungen durchschnittlich auf das Jahr —
6518 Thlr., in den 3 Jahren 1859/61 auf das Jahr — 3073 Thlr.
Es ergibt sich hieraus, wie große Vortheile der Kreis Merzig vou dem
Institut gehabt hat, da die Beiträge fast immer unter dem Betr age der zu
odergütenden Brandschäden zurückgeblieben sind.
34
Gebäude.
In der Periode von 184556 besonders überstiegen, wie bereits oben
aachgewiesen, die Entschädigungen die Beiträge (im Durchschnitt jährlich 2783
Thlr.) sehr erheblich (im jährlichen Durchschnitt um 3735 Thlr., waren also
mehr als doppelt so hoch); 1868961 waren die Beiträge etwas höher, als die
Entschüdigungen. (Durchschnittsbeitrag 1859,61 jährlich 4604 Thlr., Ent⸗
schädigung 3073 Thlr. also 1531 Thlr. jährlich mehr Beitrag, als Ent—
schädigung).
Dagegen stellt sich das Verhältniß in andern Jahren und Perioden wie—
der weit ungünstiger für die Societät, indem z. B. 1857 für einen Brand
zu Scheiden (40 Wohngebäude mit Stallungen und Scheunen) — 10,793
Thlr. und 1863 für einen Brand in Losheim (64 Wohngebäude mit Scheu-
nen und Stallungen) — 16,529 Thlr. von der Provinzial-Societät zu ver⸗
güten waren; kleinere Bräude ungerechnet.
Aus der folgenden Nachweisung
Jahrgang.
1858
861
18834
Die Versichernngs
werthe betrugen
im Ganzen.
2,275,090
—A
2823,790
Die Beiträge beliefen sich
auf 1000 T.
Versiche⸗
rungswerth
ww
74
4809
400
4483
211
LIi
1,58
ergibt sich, daß. für den Kreis Merzig die Beiträge bei der Provinzial⸗So—
rietät im Durchschnitt nicht einmal erheblich höher sind, als bei den Privat⸗
Gesellschaften, welche in der Regel nur massiv und feuerfest gedeckte Gebäude,
und zwar zu 1 bis 194 Thlr. pro Mille, zu versichern pflegen. Die von
den Privat-Gesellschaften zu angegebenem Satze versicherten Gebäude würden
bei der Provinzial-Societät in die J. und II. Klasse eingeschätzt werden und
somit meistens geringere, höchstens gleiche Beiträge zahlen. Die Prämien
für Gebäude der J. Klasse und der ersten Abtheilung der II. sind so niedrig
I121. -25 Sgr. für 1000 Thlr. Versicherungs-Capital), daß, so viel bekannt,
keine Privat-Gesellschaft gleich niedrige Säütze bewilligt.
Es gestalten sich daher auch selbst die Durchschnittsbeiträge für alle
Klassen sehr niedrig in allen denjenigen Gemeinden, wo vorzugsweise massiv
Feuer⸗Versicherung. 66
gebaut und feuerfest gedeckt wird, wie sich aus folgender Tabelle für 1864
ergibt:
Bürgermeisterei.
—1.
2.
Hilbringen .
Stadt Merzig
Mettlach
Land Merzig.
Haustadt.
Wadern.
Losheim .
Weiskirchen
J
b.
8
Kreis
Tausende
Versiche⸗
cungs⸗Ca⸗
pital.
295
282
369
144
325
41
560
407
2824
eiträge
im Durchschnitt
im dauf 1000 Thir
Ganzen. Versicherungs-
Capital.
a m
20
249
480
218
519
740
121
911 *
44881
40
27
9
—15
18
19
.
17
Wenn gleichwohl viele und besonders grade die Besitzer feuersicherer Ge—
bäude noch häufig vorziehen, dieselben bei Privat-Gesellschaften zu versichern,
so liegt dem meist wohl die Befürchtung zu Grunde, daß im Falle die Ein—
nahmen der auf Gegenseitigkeit begründeten Provinzial-Societät bei größern
Brandschäden nicht ausreichen sollten, sie zu Nachtragszahlungen angehalten
werden könnten. Ein solcher Fall ist aber seit 1845, wo die frühern, im
Verhältniß zu den Brandschäden zu niedrigen Beiträge auf die gegenwärtigen
Sätze erhöht wurden, nicht mehr eingetreten, und liegt bei dem günstigen
Stande der Kasse (s. oben Abrechnung für 1864), wodurch dieselbe bald
einen erheblichen Reservefonds besitzen wird, diese Befürchtung jetzt um so
ferner. Selbstredend werden in dem Grade die Verhältnisse der Provinzial—
Societät sich günstiger gestalten und die Möglichkeit eintreten, auch die Bei⸗—
träge der untern Klassen zu ermäßigen, als die Besitzer der besseren Häuser,
ihr eigenes, sowie das Interesse der Gesammtheit richtig erkennend, der ge—
nannten Anstalt ihre Versicherungen zuwenden.
Welchen Umfang die Geschäfte der Privat-Versicherungs-Gesellschaften
im hiesigen Kreise haben, wird in nachfolgenden Tabellen ersichtlich gemacht
werden.
Zunächst ist noch die Vertheilung des Versicherungs-Capitals der Pro-⸗
vinzial⸗Societät in die verschiedenen Klassen in's Auge zu fassen. Darüber
gibt pro 1864 die folgende Tabelle Auskunft:
36
Gebäubde.
Zertheilung des Versicheruugs⸗Kapits
ILI. I.
B.
Versiche⸗
rungs⸗
Capital
1864.
Bürgermeisterei.
A.
B.
qu
14
2*
Nu
Merzig.
Mettlach
Losheim.
Haustadt.
Wadern ..
Weiskirchen ..
Hilbringen ..
Kreis Merzige.
Das Versiche—
rungs-Capital
vertheilt sich in
oo auf die Klas⸗
sen.....
Beiträge im Gan—
zen und in den
einzelnen Klas—
sen....
Die Beiträge
vertheilen sich
in 00 auf die
Klassen. ..
Rhein⸗Provinz
Ien
Das Versiche—
rungs-Capiial
gertheilt sich in
do aufdieKlassen
1864.
Die Beiträge
vertheilen sich
auf die Klassen
deßgl. in 060.
12607ο 37,2422282270. 45, 860 180
— —
0 ⏑—— 66038ß8ß8
3130 32830 63300 60öο οο B.-
g 38 6 6
gö ει1084 9 3087400 1ο
— —
öνο I
ng
—V
41,01
18,02
O, q4
O, 32
4483
916
965
636
32
10
2äα O 2eel 14,α Ontl Oas
228 Mill.
—10
iot
— — —
2,2201 Oneé 17231.0 9,89 5,881 2,62
) Seit 18658/59 ist die
nicht bekannt gemacht worden.
Bertheilung des Versichernugs⸗Kapitals auf die Klassen
und der Vetrige in die verschiedenen Klassen.
—V——— VI VVIII.
Gebände.
A.
B.
A.
B
A. B. 1I A. B.
q⸗
—⸗
D
—
*
Klasse nach .
Kapital. Beiträge.
58
W
67
n u 44, 260 8,990 250 n n
uöso 2öo 33 *0 60 —
2138 274013 210 8600 24
“„30— 3öο. 8— 39———3 —7—25300 8*
, οαι—ο οα 9οο εο ο 80“5;
oso 350 α I3α äXOαιοι9ισα —A
—⏑———— ⏑ ⏑————
Iö ι— — — 170 42
Oas Oos
10,881 17,06
731
1,674
Les
155
O gs
102
O as
20
O,o 4
O, 9
*
Qus! Oosl 16,30 37,341 3,al 2, Oas Oa⸗l O--
8
logro dorg 97,331
—2 20,82
F
38.208 hon ———— 28039
Sast do Il
„
38
Gebäude.
Die Nachweisung ergibt:
1) daß im Kreise Merzig schon die große Mehrzahl der bei der Pro—
binzial⸗Societät versicherten Gebäude der J. und II. Klasse ange—
—
Provinz 1858 nur 57 00),
daß, da überhaupt im Kreise nur eine geringe Zahl von Fach—
werksbauten vorhanden sind (s. oben Tabellen S. 48 u. 80O), die dafür
vorzugsweise bestimmten Versicherungs-Klassen III. IV., VI. und
VII. auch in einigen Bürgermeistereien gar nicht, und überhaupt
sehr gering besetzt sind (etwa 400, in der Rhein⸗Provinz 22 00)
daß dagegen nächst der IV. Klasse die V. Klasse (Massivbau mit
Strohdach ꝛc.) am stärkften (mit 28 00) vertreten ist,
daß auch die größten Summen der Beiträge in der II. (386,7100)
und in der V. Klasse (53,65 010) aufkommen, während in der gan⸗
zen Provinz sich die Beiträge viel gleichmäßiger auf sämmtliche
derschiedenen Klassen vertheilen.
2
Privat⸗ Versicherungs⸗Gesellschaften.
Für Immobilien und Mobilien bestehen im Preußischen Staate oder
sfind in demselben zum Geschäftsbetriebe zugelassen eine große Anzahl, und
war theils auf Gegenseitigkeit begründete, theils Actien-Gesellschaften, näm-
lich 1861
1. Gegenseitigkeits-Gesellschaften:
a. auf geschlossenem Gebiete. . 83 (davon eine in der Rhein⸗
linländische) Provinz, zu Crefeld,)
b. auf ungeschlossenem Gebiete.
(ausländische).
2. Actien-Gesellschaften:
a. inländische.
b. ausländische
10
13
Summa 110
Die erste inländische Actiengesellschaft, die Berliner, coustituirte sich 1814,
es folgte die Elberfelder 1823, die Aachener (später Aachen-Münchener) 1826,
die Colonia 1839 u. s. w.
ro⸗
ge⸗
in⸗
ich⸗
für
ind
upt
o ).
nit
/0)
An⸗
che
der
nd
M⸗
12
Feuer⸗Versicherung. 69
Folgende concessionirte Privat-Feuer-Versicherungs⸗Gesellschaften haben
Agenten im hiesigen Kreise und hatten versichert:
—
8 — Mobilien
ee Werth in Thlr.
Aachen⸗ Münchener
Colonia.
Leipziger ..
Elberfelder.
Stettiner . ..
Deutscher Phönix
Thuringia ..
2. Gothaer ..
9. Berliner ..
10. Schlesische ..
11. Bayherische Hypothek.
Bank. 7
12. Magdeburger.
13. Oldenburger
14. Gladbacher
15. Ultrajectum
16. Dresdener
113 JAS
249 197 243257 518
16343
89 7738
38 328 84 238
32750 25228
3500 33
17. 350 13481
— 339
19,270 26.010
103
148
—1
8
15
41
—1
29
334 886 330 874
266240 331.814
gooAL 50
26,170 23916
20220 77811
62 100.0 43339
250 66006
868001 58,747
1388
23,2301 11867
14
500 19240
* Ins
3000 18007
44910 131366
30209160
— ———
—UV —
NA4441
409 —————
Summa
1858
1849
400 686.121 822 83
83368
4 166
Die Beiträge, welche den Privat-Gesellschaften gezahlt werden, konnten
im Einzelnen eben so wenig, wie die zur Auszahlung gelangten Brand—
Entschädigungen, in Erfahrung gebracht werden.
Dagegen können die für 1849, 58, 61 und 64 angegebenen Versicherungs⸗
werthe als ziemlich vollständig und zuverlässig angesehen werden, da diesel—
ben auf Zusammenstellungen der Bürgermeister beruhen, bei welchen alle
Versicherungs-⸗Anträge deponirt werden müssen (8. 14 Ges. vom 10. Juli
1837 wegen der Mobilien und A. C. O. vom 30. Mai 1841 wegen der
Immobilien). Nur von den Löschungen erhalten die Bürgermeister nicht
immer Kenntniß und könnten daher die betreffenden Summen vielleicht hin
und wieder etwas zu hoch berechnet sein.
*) 1861 hatten sämmtliche Privat⸗Gesellschaften versichert (Ristco) für 8982 Mill.
Thaler Mobilien und Immobilien; Mobilien allein für 2489 Millionen Thaler, wovon
GSon den Mobilien) die Jahresprämie betrug 5,930,000 Thlr., also per millo etwa
u! /2 Thlr. (conf. Engel Jahrbuch der Statistik 1863 S. 684 und 589).
Gebäude.
Bis 1837 war im hiesigen Kreise die Versicherung bei Privat-Gesell⸗
schaften kaum nennenswerth; erst in den 40er Jahren erhielten dieselben,
namentlich wegen der Mobiliar-Versicherung, mehr Zuspruch.
In den letzten 3 Jahren hatten sich diese Gesellschaften, wie die obige
70
Statistik der Haus-Besitzungen (Ge⸗
Haus-VBesitzungen.
— 2—
Versichert
GBemeinde.
Anzahl.
Areal,
mel. Hof—
räume
und
Gärten.
bei der
Provinzial⸗
Societät.
bei Privat—
Gefell⸗
schaften.
Nicht ver⸗
sichert.
M.
Merzig 466
Menningen 167
Bietzen 78
Si 42
Brotdorf 158
andbürgerm. Merzia 345
Haustadt
Honzrath
ẽErbringen
Reimsbach
eeee
Merchingen
Beckingen
Fickingen
Düppenweiler
Bürgermeisterei Haustadt
dilbringen
Fitten
Ballern
Mechern 14,42
Schwemmlingen 22,657
Weiler 6,as
Büdingen 66 818 12
Silwingen 108 14851 80 * 28
Wellingen 57 13,20 49 — 8
Mondorf 87 26,98 37 8 42
Bürgermeist. Hilbringen! 7605 183351528 2 210
dosheim J 3001 64239 265505 277 23
Il⸗
en,
QNe
Haus⸗Besitzungen. 71
Tabelle ergibt, einer nicht unerheblichen Vermehrung ihrer Geschäfte zu er—
freuen. Die bevorzugtesten sind die Aachen-Münchener und die Colonia.
In welchem Verhältnisse die Versicherungen der Privatgesellschaften zu
denen der Provinzial-Societät stehen und wie beide sich auf die einzelnen
Gemeinden vertheilen, ergibt die nachfolgende Tabelle.
höfte) und der Feuer-Versicherung.
— 1—
Versicherungs⸗Werth.
Bei der
Provinzial⸗
Societät.
Bei den
Privat⸗Ge⸗
sellschaften.
Anzahl
der
Versiche⸗
rungen.
—XD
—
Merh der versicherten Mobilien.
bei der bei Privat⸗
Provinzial⸗ — Gesell⸗
Societät. schaften.
M.
Im Brand⸗
Cataster einge⸗
tragene Ver⸗
schuldung der
Hausbesitzungen.
282,000 384,216
26130
37 190 2400
2410
56, 250
38 240
B, I0 6D
33 750 36000
2160 —
3730
19 250
11080
72340
10620 ,
53310 300
323130 29370
Sö 7TOο
18390
457860 4000
17910
32010 2500
5400
33850
16750
24,190 e d
——— — — o 3100
20555101 1810001 14 21717 6205
173, 180 26,9901 358 6840 56,9760 4970
2
Gebäude.
Hhaus-Besitzungen.
———
Versichert
Gemeinde.
Anzahl.!
Areal,
inel. Hof⸗
räume
und
Baärten.
bei der bei Privat—
Provinzial⸗ — Gesell⸗
Societät.schaften.
Nicht ver⸗
sichert.
M
Niederlosheim
Bergen
Scheiden
Waldhölzbach
Wahlen
Rimlingen
Rissenthal
Oppen
Bachem
dausbach
Zürgermeisterei Losheim
Nettlach 40,84
Besseringen 185 36,24
Britten 143 24,88
Zaarhölzbach 114 12,58
Dreisbach 29 5,05
deuchingen 83 134
Bürgermeisterei Mettlach“ 6751 138404
Wadern
Bardenbach
Büschfeld
Dagstuhl
Behweiler
krettnich
Lockweiler
Noswendel
Niederlöstern
Dberlöstern 53
Dber⸗Morscholz 38
Unter⸗Morscholz 59
Wedern 41
Wadrill 120
urgermeisterei Wadernl 618
Weiskirchen
Nunkirchen
Michelbach
Weierweiler
174
*
34
8,42
49,72
16,24
1418
*
—J
62
53
65
53
58
78
64
984
1
12
10
l
J.
5F
4
is
8
ds
28
56
j3
21
21
16
7
19
02
9
8
*
8
*
Jz
5)
30
*
.
*
22
J
i⸗
8
4
2 2
4
*
7
is
19
16
8
26
164
7
2
38
44( — 16
113 38 22
47 F 11
20 11 3
Haus⸗Besitzungen.
75
Versicherungs-Merth.
10
Mobilien· Versicherung.
Bei der
Provinzial⸗
Societät.
Anzabl
der
Versiche⸗
rungen.
Werth der versicherten Mobilien
Im Brand⸗
Cataster einge⸗
tragene Ver⸗
schuldung der
Hausbesitzungen.
Bei ben
Privat⸗Ge⸗
sellschaften.
bei der bei Privat⸗
Provinzial⸗ Gesell⸗
Societät. schaften.
qu
55, 800
33000
30070
13930
300
36375
31350
23, 710 * —
3816 1,650
27090 0) 1 —
560170 32 310 54 15.0
TFM “-0—
163760 16.186
60930
31000 3600
20380
31830 11300 —
368620 216300
580
35880
38360
2,750
5,891
3,800
1,100
250
13 70 7900
3688 —*8
33
u 337
*
38871 160
8 3335
31809 21948
731 1
560 20
3093
V
1,050
1,599
250
4,400
16,003 1,200
257,787 14,729
143,730 6,178
648
466
iz8
u⸗ 12,990
35,000
2210
510
17,650
3,500
13,050
11,850
i
17
20,180
16,150
82,360
35030
7, 100
—13,6709
14010
15400
8570 12,200 n „
52,180 — 1 — 2,620
12ο 1000 38820 17380
74580 30150 28 1,060 5527
68,320 45,950 20 41,200
19,300 n n
27,2280 173450 10 F
2827
1,750
2028
2,686
790
438
10128
283
1,200
29,525
04
5,045
3,120
14,832 1400
74
Gemeinde.
Anzahl.
Gebäude.
3. * *
Hhaus-Vesitzungen.
— — —
Versichert
Areal,
mel. Hof
räume
und
Gärten.
bei der bei Privat—
Provinzial⸗ Gesell⸗
Societät. schaften.
Nicht ver⸗
sichert.
M
Mittlosheim —* 5,58 ⸗
Rappweiler 153 24, 63 126
Tonfeld 78 1344 68
Steinberg 126 16,76 100
Oberthailen 50 7,1 6 45
Unterthailen 21 7TAs 18
MNuͤnchweiler 638 J
Bürgerm. Weiskirchen 947 2L730 76 14
Kreis Merzig Gis7 1864041 47220 40017001
In Beziehung auf vorstehende Tabelle ist Folgendes zu bemerken:
1) die Gebäude sind nicht einzeln, sondern nach Besitzungen (Col.
2-6), und zwar nach den, neuerdings genau revidirten, Angaben
in den Gebäude-Veranlagungsnachweifen von 1863, aufgenommen,
so daß die Col. 2 die Anzahl der in jeder Geineinde u. s. w.
befindlichen, unter derselben No. in der Gebäude-Nachweisung auf⸗
zeführten Besitzungen, Wohngebäude, Stallungen, Scheunen und
Nebengebäude aller Art umfassend, enthält. Bei der großen Ver⸗
chiedenheit, welche zwischen den statistischen Zählungen der Ge—
zäude und der Aufnahme für die Gebäudesteuer-Veranlagung (wie
hereits oben S. 50 erörtert) sowie bei den Versicherungsanträgen
Statt findet, würde auf andere Weise ein sicheres Resultat nicht
zu erreichen gewesen sein;
das eingeschlagene Verfahren hatte überdieß den Vorzug, daß da—
bei überall die durchschnittliche Areal-Größe einer Hausbesitzung
incl. Hofraum und unter einem Morgen großer Hausgarten)
aach den Ermittelungen bei der Grundsteuer Veranlagung nach⸗
gewiesen werden konnte.
Dieser Durchschnitt beläuft sich für den ganzen Kreis auf fast
zenau 40 Quadr.«R. und weicht in den einzelnen Gemeinden nicht
sehr erheblich von dieser Zahl ab. Von Gemeinden, welche über
100 Hausbesitzungen zählen, hat Mettlach (60 Quadr.R.) und
dockweiler GGoO Quadr.“R.) ein erheblich höheres Durchschnitts-
Verficherungs· Werth.
—8
Bei der
Provinzial⸗
Societät.
Bei den
Privat⸗Ge⸗
sellschaften.
Haus ⸗Besitzungen.
9 10
Mobilien Hersicherung.
—— — —
Anzahl Werth der versicherten Mobilien
der
Versiche⸗
rungen.
bei der
Provinzial⸗
Societät.
bei Privat⸗
Gesell⸗
schaften.
Di
Im Brand⸗
CTataster einge⸗
tragene Ver⸗
schuldung der
Hausbesitzungen.
5
—
24,050
53,200 J
40,030 LGOO 9365
483,850 1,400 8,240
18,030 F 1,200
9260 6,536
28,780 — S 1,800
407, 330 96,550 J. 050 140. 140 — 10589
2823 900 802,0806 1 4661 89534651,122,760 136,006
Areal einer Besitzung; einzelne kleinere, wie Münchweiler (80 Q.R.)
und Niederlöstern (1,0 Morgen), kommen wohl noch höher.
Burgermeistereiweise in's Auge gefaßt, ist die Durchschnitts—
größe einer Hausbesitzung ungefähr:
Bürgermeisterei Wadern 1/3 — . M. — 6045 O. -R.,
Hilbringen . M. — 45 Q.R.,
Mettlach II — — .R.,
— hen „—uß M. 436 O.-R
Merzig
Haustadt iß M. — 86 O.R.,
„Losheim
Land Merzig 16 M. — 30 Q.R.
3) Was die Versicherungen betrifft, so ergibt die Nachweisung, daß
die Privat⸗Gesellschaften wesentlich nur auf die größern und wohl—
habendern Orte ihr Augenmerk richten und daß ihre Immobiliar—
versicherungen der Häuserzahl nach noch nicht den 10., dem Werthe
nach aber beinahe den 3. Theil der bezüglichen Summen der
Provinzial-Societät ausmachen.
Mehr als der 6. Theil sämmtlicher Hausbesitzer hatte 1863
noch nicht versichert. Unter den nicht versicherten Gebäuden be—
finden sich (außer den dem Staate gehörigen (20), welche grund—
sätzlich nicht versichert werden), viele isolirt stehende Häuser armer
Leute, welche die Kosten der Versicherung scheuen und bei gerin—
gerer äußerer Feuergefährlichkeit den Brand nicht fürchten. In—
7
5
Gebände.
dessen gibt es leider auch sonst noch viele Hauseigenthümer, welche
aus Nachlässigkeit oder Geiz die Versicherung unterlassen. Das
beweist z. B. gerade die Stadt Merzig, wo noch der 8. Theil
(also mehr als der Durchschnitt) aller Hausbesitzer noch nicht ver⸗
sichert hatte.
In einigen selbst größern und wohlhabendern Landgemeinden,
. B. die ganze Bürgermeisterei Hilbringen (3), Mondorff (Y⸗
unversichert), Düppenweiler und Wahlen (etwa 15 unversichert)
u. s. w., ist das Verhältniß noch ungünstiger. Nur in Har—
lingen und Niederlöstern waren sämmtliche Gebäude versichert. —
Nach den Berichten der Bürgermeister sind übrigens, besonders
1865, viele neue Anträge (Hilbringen z. B. 43) aufgenommen
worden.
Tol. 10 weist die Mobiliar-Versicherungen bei der Provinzial-
Societät für das Jahr 1866 nach, weil 1864 bei der Neuheit
des Instituts diese Versicherungen noch sehr gering waren.
Die Colonnen 7—9, 11 und 12 sind nach den Resultaten des
Jahres 1864 ausgefüllt worden, weil das letztere für die gegen—
wärtige Arbeit als Normaljahr gilt.
Ein wesentliches Mißverhältniß zwischen den beiderseitigen Zahlen⸗
reihen (Besitzungen 1863) kann dadurch nicht wohl entstanden sein.
Die Differenz der Beiträge des Kreises bei der Provinzial-Feuer⸗
Societät zwischen 1863 und 64 beträgt nur wenige Thaler; selbst
in der ganzen Rheinprovinz war 1864 der Beitrag nur 13,000 Thlr.
höher, als 1863.
Man kann daher, ohne fehl zu gehen, beide Zahlenreihen auf einander
heziehen, und daher den Gebäudewerth berechnen; nämlich
1) den Durchschnitt für die 4727 bei der Provinzial-Societät ver⸗
sicherten Hausbesitzungen auf 600 Thlr.;
den Durchschnitt für 409 bei Privatgesellschaften versicherte Haus—
besitzungen auf 2180 Thlr.;
den Durchschnitt von beiden Kategorien (6126) zusammen auf
725 Thlr.
3
Obgleich dieser Durchschnitt außerordentlich niedrig erscheint, auch
notorisch wirklich eine Menge von Gebäuden viel zu niedrig ver—
sichert sind, so fehlt es doch an einer andern Grundlage, um ihren
Werth abzuschätzen, als die durch die Feuer-Assecuranz gebotene.
Danach muß also
auch der Gesammtwerth der Gebäude angenommen werden, wie folgt:
4727 bei der Provinzial⸗Societät versicherte Besitzungen
2,823,790 Thlr.
9
Gebäude.
409 bei Privat⸗Gesellschaften versicherte 892,086 Thlr.
1001 nicht versicherte nach dem Durchschnitt
ad 3 79757,
Summa 3,723,851,
Dazu tritt noch der Werth der Gebäudeflächen,
Hofräume und Hausgärten mit 409,200,
(zu 300 Thlr. der Morgen veranschlagt), so daß
die Summe. .4,133,001,
den Gesammt-⸗Boden- und Gebäudewerth der 6137 Hausbesitzungen
des Kreises repräsentiren würde.
Dieses Immobiliar-Werth-Capital war nach den in den Brand-Katastern
auf Verlangen der Gläubiger bewirkten Eintragungen 1864 mit 136,006
Thlr. (Col. 12) Schulden belastet, so daß die Verschuldung nicht mehr als
den 30. Theil des Werthes betrüge. — Wie hoch die wirklich hypothekarisch
eingetragene Verschuldung der Gebäude für den Kreis Merzig sich beläuft,
ist nach der Einrichtung der hiesigen Hypothekenbücher, welche weder die
Gebäude von andern Mobilien trennen, noch die Liegenschaften kreis- oder
gemeindeweise gesondert berücksichtigen, nicht zu ermitteln.
Nach Mittheilung des Hypothekenamts zu Trier werden dort für den
ganzen Amtsbezirk jährlich (ziemlich gleichmäßig, wenigstens in den Jahren
1862/660) 1,200,000 Thlr. Hypotheken-Forderungen inscribirt, wovon auf
den Kreis Merzig 208,000 Thlr. jährlich gerechnet werden können. Da
die Inscriptionen gesetzlich 10 Jahre Gültigkeit haben und die Löschungen im
jährlichen Durchschnitt nur etwa 32,000 Thlr. betragen, so würde sich dem—
nach die Hypothekenschuld sämmtlicher Liegenschaften des Kreises immerhin
auf 1,760,000 Thaler berechnen lassen.
Für diese Hypothekenschuld sind die betreffenden Hausbesitzungen ebenfalls
mit verhaftet.
77
X. Grund⸗Eigenthum.
Culturarten und Bonität.
Die Areal-Größen der verschiedenen Culturarten sind neuerdings bei Ge—
legenheit der Veranlagung der neuen Grundsteuer in Folge des Gesetzes vom
21. Mai 1861 genau festgestellt worden. Dabei hat zunächst eine Massen-Ein⸗
schätzung Statt gefunden, indem Culturmassen von geringerer Größe, als 1Mor—
gen, zu der umschließenden oder größern anliegenden Cultur-Masse, und bei der
Bonitirung Bonitäts-Klassen-Abschnitte von geringerer Größe, als 3 Morgen,
zu einem angrenzenden Bonitäts-Klassen-Abschnitt derselben Culturart ge—
rechnet wurden (8. 13 der Anw. für die westlichen Provinzen vom 31. März
1862 und 8. 39 der Haupt-Anw. vom 21. Mai 1861).
Die Resultate dieser Massen-Einschätzung sind für die Feststellung der
Grundsteuerhauptsummen der Provinzen maßgebend gewesen, die kleineren
don den Cultur-Massen und Bonitäts-Abschnitten abweichenden Complexe
aber bei der Untervertheilung und Parcellar-Einschätzung berücksichtigt worden
(8. 14 der Anw. vom 31. März 1862).
Behufs Abschätzung des Reinertrages der Liegenschaften sind specielle
Reinertrags-Berechnungen nicht aufgestellt worden; die Tarifsätze sollen die
aunter gewöhnlichen Wechselfällen in einer Reihe von Jahren jedem Besitzer
zufallenden Reinerträge darstellen (8. 3 der Haupt-Anw. und 88. 1 und 2
der Allg. Grundsätze vom 21. Mai 1861).
Massen⸗Einschätzung und
Das Gesammt-Resultat der Abschätzung wird für den
Culturart.
Classificat.Tarif
Ackerland Morgenzahl
00
Classificat.Tarif
Weinberge M.
Gärten M.
Classificat.Tarif
Wiesen Morgenzahl
0/
Classificat.⸗Tarif
Weiden Morgenzahl
*) In Sgr. pre Morgen.
7
210
398
4
2
—33
—8
⸗
4
1892
II.
165
1051
L
180
J
2856
III.
IV.
120 81
3642 8652
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120 75
20 78
259 241
5 105
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2
9
11
26.
42
18,939
25,6
45
20
293
60
3376
21
Grund⸗Eigenthum. 79
Als Hauptzweck des Bonitirungs-Verfahrens galt indeß die Herstellung
verhältnißmäßiger Gleichheit der Veranlagung innerhalb des ganzen Staates,
innerhalb der Provinzen, Bezirke, Kreise und Gemeinden (8. 1 der Haupt⸗
und angemessene Abstufung der Bonitiäts-Klassen (8. 2 Allg. Grund-
sätze). —
Die (für jeden Kreis resp. Kreisabichnitt besonders) festgestellten Ta—
rifsätze (88. 24 und 26 der Haupt-Anw.) fowie die danach berechneten Rein-
erträge haben daher bei der großen Sorgfalt und vielseitigen Prüfung, wo—
mit dieselben ermittelt worden, wenn nicht als Maaßstab für den wirk
lichen Reinertrag, so doch für die Beurtheilung der verhältnißmäßigen Bo—
dengüte der Liegenschaften großen Werth. In diesem Sinne sind daher die
nachfolgenden Tabellen und die dazu gegebenen Erläuterungen zu verstehen.
Vorweg ist noch zu bemerken, daß
I) rücksichtlich der wegen Steuerfreiheit des Besitzers nicht zur Grund⸗
steuer veranlagten Liegenschaften (Domänen des Staats und der
Reichsunmittelbaren, Dotationsgüter für den Cultus und öffent
liche Lehranstalten — 8. 4 42, b und e des Gesetzes vom 21.
Mai 1861) die Abschätzung des Reinertrages dennoch Statt ge—
funden hat;
bei den zu einem öffentlichen Gebrauche bestimmten und deßhalb
steuerfreien (Brücken, Wege, Flüsse u. s. w. S. 40 und d, I. c.)
sowie den der Gebäudesteuer unterliegenden Hofräumen, Garten-
und Gebäudeflächen die Berechnung eines landwirthschaftlichen
Ertrages gar nicht vorgenommen worden ist.
Classifications⸗Tarif.
Kreis Merzig durch folgende Tabelle verauschaulicht:
1
21
25,686
34.
15
6
323
39
3,768
242
VII. VVIII.
12
13512
18,2
6
2330
341
24
2476
15,9
15
—56
—
Gesammt-⸗
Fläche.
M.
74,139
1000
128
1,548
5,576
8
5,032
Gesammt-
Reinertrag.
—
96,368
327
3,230
34,995
1,167
Durchschnitt
pro Morgen.
23
77
63
37
30
Tulturart.
Elassisicat.«Tari
Holzungen Morgenzan
I
Classificat.Tarif
Wasserstücke Morgenzahl
Classificat. Tarif
Dedland Morgenzahl
Landwege ꝛc.
Wasser (Flüsse ꝛc.)
Hofräume
eberhaupt
Steuerfreie Liegenschaften
Steuerpflichtige Liegenschaften
Summa alles Culturlandes
Grund⸗Eigenthum.
IIT
—III.
— 48
7 4370 33130
— O. 54
60 30 12
14 17 10
Iv
30
18,62
30.
J,
27
24,197
39,
Die für jeden Kreis des Staates nach Maaßgabe der Boden-, Verkehrs-
und climatischen Verhältnisse (wie erwähnt) besonders festgestellten Classifi—
rations⸗ Tarife weisen sehr bedeutende Verschiedenheiten nach. So z. B. hat
der Kreis Labiau (Reg.Bez. Königsberg)
(den niedrigsten) Reinertrag J. Cl. Ackerland — 36 Sgr.,
der Kreis Creuznach (den höchsten) „ — 330,
der Kreis Straßburg (den niedrigsten), J. Cl. Gärten — 60,
die Kreise Bernkastel und Saarburg, (Weinberge,
die höchsten) — 780,
Der durchschnittliche Reinertrag aller Culturarten zusammen variirt zwi—
schen 191 Sgr. p. M., Kreis Magdeburg *), und 7 Sgr. p. M., Kreis
Schlochau (Reg.⸗Bez. Marienwerder).
Der Kreis Merzig mit einem durchschnittlichen Reinertrage von 35
A DDDD
rungsbezirke und Provinzen) in der 176. Stelle; dem Reinertrage der ein⸗
zelnen Cultur-Arten nach:
1. Ackerland mit 39 Sgr. an der 202. Stelle,
2. Gärten mit 77 resp. 63 Sgr. an der 259. Stelle,
*) Abgesehen vom Stadtkreis Köln, wo nur Gärten, 829 M. mit durchschnitkl.
503 Sgr. p. M., veranlagt sind.
**) Anlage zur Denkschr. über Veranl. der Grundsteuer.
VI.
49
93684684
15.4 7.
VII.
Grund⸗Eigenthum.
VIII.
Gesammt-
Fläche.
M.
591
Lo
61,071
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42
7
Gesammt -
Reinertrag.
*
147,631
50
—X— 8
Durchschnitt
pro Morgen
23
36
87
3,955
827
1,358
1636821 183,769
2277138437
—D
157,5342 183,760 35
3. Wiesen mit 67 Sgr. an der 124. Stelle,
4. Weiden mit 7 Sgr. an der 280. Stelle,
5. Holzungen mit 23 Sgr. an der 77. Stelle.
—
Grund⸗Eigenthum.
Uebersicht der Ergebnisse der Parzellar-Abschätzung
(Alphabetisch nach Bürgermeistereien geordnet. — Bei den
Name des
Bürgermeisterei⸗
Amts⸗
deziehungsweise
Gemeinde⸗
Bezirks.
1. Kl.) 2. Ks. 183. Kl. 14. Kl.
5. Kl.
6. Kl. 7. Kl.
8. Kl.
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—F 5 — 44 —
2 * R 6* 7 0 2
J. Burgerm.
Haustadt.
1. Beckingen
2. Düppenw.
3. Erbringen
4. Fickingen
5. Hargarten
53. Haustadt
7. gennamn
8. Merchingen
9. Reimsbach
IJ. Bürgerm.
Hilbringen.
10. Büdingen
11. Hilbringen
nebst Ballern,
Fitten, Rech u.
Riplingen
12. Mechern
13. Mondorf
14. Schwemm⸗
lingen
15. Silwingen
16. Weiler
17. Wellingen
III. Bürgerm.
Losheim.
18. Bachem
19. Bergen
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21. Losheim *
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1289 3510 1417
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572 178
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18550 8138667
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Grund⸗Eigenthum.
für säumtliche Gemeinden des Kreises Merzig.
Gärten sind die Weingärten über der Linie eingetragen.)
Neingärten und Gärten.
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17
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Brund⸗Eigenthum.
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Bürgermeisterei⸗
Amts⸗
beziehungsweise
Gemeinde⸗
Bezirks.
1. Bürgerm.
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2. Düppenw.
3. Erbringen
4. Fickingen
5. Hargarten
b. Haustadt
7. Honzrath
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II. Bürgerm.
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10. Büdingen
11. —5 —
nebst Ballern,
Fitten, Rech u.
Riplingen
12. Mechern
13. Mondorf
14. Schwemm⸗
lingen
15. Silwingen
16. Weiler
17. Wellingen
III. Bürgerm.
Losheim.
18. Bachem
19. Bergen
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22. Niederlosh.
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Grund⸗Eigenthum.
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Name des
Bürgermeisterei⸗
Amts⸗
beziehungsweise
Gemeinde⸗
Bezirks.
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6. Haustadt
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II. Bürgerm.
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12. Mechern
13. Mondorf
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Grund⸗Eigenthum.
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V. Landbür⸗
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30. Bietzen
31. Brotdorf
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33. Menningen
VI. Bürgerm.
Mettlach.
34. Besseringen
35. Britten
36. Dreisbach
37. Keuchingen
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39. Saarhölzb.
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Grund⸗Eigenthum.
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Name des
Bürgermeisterei⸗
Amts⸗
beziehungsweise
Gemeinde⸗
Bezirks.
44. Gehweiler
45. Vockweiler
46. Niederlö⸗
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47. Noswendel
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Weiskirchen.
54. Confeld
55. Michelbach
56. Mitlosheim
57. Münchweil.
58. Nunkirchen
59. Oberthailen
80. Rappweiler
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62. Unterthailen
63. Weierweiler
54. Weiskirchen
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4. Kl. ]) 5. Kl.
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Mmeingarten und Gärten.
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Flaͤchen-⸗ Rein-⸗
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Grund⸗Eigenthum.
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Name des
Bürgermeisterei⸗
Amts⸗
beziehungsweise
Bemeinde⸗
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45. Lockweiler
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Name des
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44. Gehweiler
45. Lockweiler
46. Niederlö⸗
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Noswendel
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51. Wadern
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53. Wedern
VIII.Bürgerm.
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54. Confeld
55. Michelbach
56. Mitlosheim
57. Münchweil.
58. Nunkirchen
59. Oberthailen
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Grund⸗Eigenthum.
B. S3teuerfreie Viengensehste
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Jusammen A. und B.
Name des
Bürgermeisterei⸗
Amts⸗
beziehungsweise
GBemeinde⸗
Bezirks.
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Inhalt.
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öffentlichen Zwecken
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Grund⸗Eigenthum.
Gesammt-Ergebniß der Parzellar-Einschätzung
Slaͤchen⸗Inhalt in Morgen.
i. Kl. 2. Kl.
3. Kl.
14.
Kl.
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Kulturart.
Ackerland
Weingärten
Bärten
Wiesen
Weiden
— —
Wasserstücke
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—
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—18,958 81
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2 01
24,094 68
77
2 9
22
2
*
4J 2 „ 77 „
*
Bemerkung: Die Resultate der Parzellar-Einschätzung können allerdings durch das
während des Drucks) noch schwebende Reclamations-Verfahren in etwa
modificirt werden. Es sind Reclamationen eingegangen aus 26 Gemein⸗
den und gegen 1799 Parzellen, meistens Ackerland in den niedern Stu—⸗
sen. Die 1799 Parzellen, von denen 1638 allein auf die Gemeinde
Merchingen fallen, repräsentiren etwa 1400 Morgen. Nach dem vorlie—
zgenden Gutachten der Reclam.⸗-Deputationen dürfte höchstens der 6. Theil
der Reclamationen zur Berücksichtigung geeignet erscheinen, was auf das
Gesammt⸗Resultat von geringem Einflusse sein dürfte.
Die Reihenfolge der Gemeinden nach der Bonität des gesammten Cul—
Grund⸗Eigenthum.
der Liegenschaften im Kreise Merzig.
5. Kl.
7. Kl.
8. Kl.
BGesammt-
Flächen-Inhalt.
Gesammt-
Reinertrag.
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// 49 / A 128 38 Oa
1558 560
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5.047 —77 Isl
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47,483
dd
86139
2577
59163
7 467
7
23
*
Summe der eingeschätzten Liegen—
schaftfenn.. .. 5.
Wegen ihrer Benutzung zu öffentli—
chen Zwecken ertraglose Grundstücke
a) Land (Wege, Eisenbahnen, Be—
gräbnißplätze u. s. w.)
b) Wasser (Flüsse, Bäche u. s. w.)
Hofräume, Gebäudeflächen und un—
ter einem Morgen große Hausgärten
Ueberhaupt
Die eingeschätzten Liegenschaften um—
honsstaepühetne
a) an grundsteuerpflichtigen Lie—
genschaften...... 48,282 —A 175,627 81 36
b) an grundsteuerfreien Liegen-
fchaften. 8220 0 5401 886618 2
Zusammen Ihy 09 1000 188,9821 90358
*
surlandes ist aus der folgenden Tabelle (S. 108) ersichtlich.
108
Grund⸗Eigenthum.
rchschnitts-Keinerirag pro Morgen in Sgr.
Grundsteuer
pro Mrg.
Q5
55338638 8
353 8 *
55 388 Wiesen. 2
5235237 *
538 05 —
Hilbringen
Fickingen
Harlingen
Dagstuhl
Merchingen
Bietzen
Wellingen
Sil vingen
Schwemmlingen
Wahlen *
Mechern
Rimlingen
Niederlostern
Büdingen
Merzig
Wadern
Lesseringen
Mondorf
DOberthailen
Weiler
Menningen
Beckingen
Hargarten
issenthal
Gehweiler
Niederlosheim
Michelbach
Unterthailen
Lockweiler
Brotdorf
Mettlach
Haustadt
Hachem
Bardenbach
.Sausbach
26. euchingen
37. oswendel
38. Wedern
39. Confeld
490. —
41. Crettnich
—70
63
*
3
9
*
—1
1
1
0
30
69
z
54
59
53
01
52
49
48
42
3
*5
65
51
*
26
5
5
1
—76
7
1
*
29
3
41
1
J
7
*
55
5
—*
H
29
2
1—
2
115
idi
136
81
18
19
—
2
96
82
38
5 *
8
07
1160
8
2
13
69
131
07
3)
35
—
W
57
2177
4
72
59
92
40
38
vg
J
628
6⸗
522
52
5—
33
24
28
24
48
—
4
—
N
—
— 1
—
24
28
21
iũ
—1
3
41
1i
210
z5
7
20
2
*
1 6
23
77
15
25
26
7
Grund⸗Eigenthum.
109
urchtamitis Reinertrag pro Morgen in Sgr
22
533 3.,5
2 2*
55 —5—
5* 838
5505 *
—
—
4—
Wiesen. — *
Grundsteuer
pro Mrg.
42. Weierweiler
43. Losheim
44. Britten
45. Weiskirchen
46. Reimsbach
47. Büschfeld
408. Ibermorscholz
49. Steinberg
50. Düppenweiler
51. Dppen
52. Dreisbach
53. Nunkirchen
54. Erbringen
55. Wadrill
56. Münchweiler
57. Bergen
58. Saarhölzbach
59. Oberlöstern
60. Mitlosheim
61. Scheiden
632. Untermorscholz
683. Waldhölzbach
54. Rappweiler
30
28
3
—
*
*
4
52
I
27
23
25
2219
229
—0
J
5
31
4.
—
7
9
21
19
9)
22
5
1
F
*
70
8
4
5
5
F
7
51
36
40
— —
Zij
—
J ——
⸗ Du
3 —
J A
33183133
3 39663313536
7—
7
4
7
I
Kreis J 34
Die Ertragsfähigkeit des Bodens im Allgemeinen bestimmt sich offen-
har am besten mittelst der Durchschnittszahlen des Reinertrages aller Cul⸗
urarten, von steuerfreien und steuerpflichtigen Liegenschaften zusammen ge—
aommen. Nach diesen Zahlen sind daher hier die Gemeinden geordnet. Alle
übrigen Durchschnittserträge, deren Hauptzahlen in der obigen Nachweisung
ebenfalls enthalten sind, weichen in Folge von Zufälligkeiten mehr oder min⸗
der von dem Hauptdurchschnitte ab. Wo die steuerfreien Liegenschaften
vorzugsweise aus (geringer tarifirten) Waldungen (Staatsforsten) bestehen,
da sind die Durchschnittserträge der steuerpflichtigen Liegenschaften höher, als
der Gesammtdurchschnitt (z. B. Mettlach, Dagstuhl u. s. w.). Sind aber die
steuerfreien Ländereien Wiesen oder Ackerland (in der Regel in den bessern Lagen),
so tritt der umgekehrte Fall ein; die Differenz ist hier aber in der Regel
sehr unbedeutend (z. B. Hilbringen, Fickingen, Harlingen u. s. w.). In
den meisten (40) Gemeinden sind beide Zahlenreihen gleich.
Grund⸗Eigenthum.
Die Abweichungen in deun anderen Culturarten liegen wesentlich auch
wieder in den Areal-Verhältnissen derselben. Schwemmlingen würde im
Ackerlande die erste Stelle einnehmen, obgleich es in den ersten 4 Klassen
weniger als “3 von dem guten Ackerlande besitzt, wodurch sich der Bann
don Hilbringen auszeichnet (Mn8: 1574 M.); aber von den 900 Morgen
Ackerland in Schwemmlingen fällt nur die Hälfte in die unteren Klassen,
während in Hilbringen von 4144 beinahe 246 ganz geringes Bergland ist.
Bei den Wiesen stehen in Wellingen, Bietzen, Silvingen, Harlingen die
Erträge weit über dem Durchschnitt, so daß diese Gemeinden die ersten
Vergleichs-Tabelle
Rsein
110
Flächen⸗
Inhalt.
38Rei
— Reinertrag.
28
7 b
5722
35
22
553
85
38
68
Flächen⸗
Inhalt.
*
7
J
F
*
*
28
2
2
Wrg.
55, 146,079 30.
732,218 Onl
10209,419 9,0
8138, 356 7T,g
26,800,028 24,6
740817
143.703 0.
246.916 0.
O3, 157,539 948
Mrg.
4. Ackerland
2. a. Gärten
2. b. Weinberge
Wiesen
Weiden
Holzungen
Gasserstücke
Dedland
.Unland
9. 128 zusammen
10. Wegen Benutzung zu
zffentlichen Zwecken er
traglos
a. Landwege
b. Wasserwege
11. Hofräume und
Hauůsgarten 1074 644 10 148 4681 1.
12. Gesammtfläche J-11108,825, 650 1001112,318,7281 310 10,194749 100
Allgemeine Bemerkungen.
1. Ackerland. Der Kreis Merzig hat den gleichen oh⸗Satz der ein⸗
geschätzten Fläche mit der Rheinprovinz (45), mehr als der Reg.Bez. Trier
40,9), weniger als der Staat (50,7); der Reinertrag steht unter dem Durch⸗
schnitt der genannten Gebiete.
voↄα 4
2440342 100
*— G
336018711
3313798 15
83613
10375 3
li2313,728 88
4,774,8352 45,0
90993 0.
46,806 0
81788 75
,021285 9
3222708 30
11588
16600 0
9 0
9,985, 695 95
h
mn
n
n
n
,
Grund⸗Eigenthum. 111
Stellen einnehmen würden. Aber die Wiesen dieser Gemeinden sind ganz
ohne Bedeutung (51, 84, 7, 20 M.) kleine Complexe mit gutem Boden.
Bei den Holzungen sind die Abweichungen geringer; jedoch übersteigen
oder erreichen hier viele Gemeinden des Kalkbodens das Doppelte vom Durch⸗
chnitt (Bietzen 51, Mondorf 48, Menningen 47, Merchingen und Fi⸗—
ckingen 46).
Wollen wir nun die Verhältnisse des Kreises mit größern Bezirken in
Vergleich stellen, so kann dieß mittelst der folgenden Tabelle geschehen.
für die Cultur-Arten.
Frovin. —
KReq.·Bez. Trier.
reis Merzig.
Reinertrag.
88
—H
*
53
z8
53
—
Flächen⸗
Inhalt.
58
8
—
Reinertrag.
55
IJ
53
*
75
163
Flächen⸗
Inhalt.
*
—
Nein⸗
ertrag.
22
25
57
25
5s
538
63
M
12279,993 77 1,150,340400 1,370 237 41
3 α 1
oigt oon 1831
äιαν 76 2676— 33 636330 12
ι 310—43 145343 *
äο 540ö34 631.880 20
7309 10 755 0 63 36
irs 33 mi 4— 21 51
51 0,0
18, 134 832 542,7 14 321 90 8008,878 38
p
Mrg
2
2
2
—
8
—
74 139 458) 86,36829
I 333ö
3.7
15,3701 33134905 67
38383 67
61071 73 631 23
—* 3õ
50
N0
96,3
157542
183,769 35
a. y 22
b. 16,83011 0
3, 955
827
24
0,8
20828 0 13580 J
Iεα ιιSααIο Oos, Saus 32 I63, 682 100 183, 76009 34
2. Gärten und Weinberge. Zusammen hat der Kreis Merzig
(I.I), mehr als der Staat (0,7) und der Reg.«Bez. Trier (1,0); weniger
als die Rheinprovinz (1,3).
3. Wiesen. Der Kreis Merzig hat so viel, als der Reg.Bez. Trier
(9,6), mehr als der Staat (9,4) und die Rheinprovinz (7,6). An Rein⸗
112 Grund⸗Eigenthum.
ertrag übertreffen die Wiesen des Kreises (67) nur die des Staates (45),
bleiben aber hinter der Rheinprovinz (74) und dem Reg.«Bez. (72) zurück.
4. Weiden gibt es im Kreise Merzig meist nur solche geringe Acker⸗ und
Wiesenländereien, die man bisher hier mit dem Namen Oed- oder Wildland
bezeichnete; der 00⸗Satz sowie der Reinertrag bleibt hinter denen der an—
deren Gebiete, wo auch sogenannte Fettweiden mit in Anschlag kommen,
zurück.
5. Holh zungen. Der Kreis Merzig hat den besten 00⸗ und den besten
Reinertragssatz von allen Vergleichsgebieten. Rücksichtlich des dhd⸗Satzes
37,3) ist er der neunte, rücksichtlich des Reinertragssatzes (23) der fünfte
des Reg.«Bez. Nur die Kreise Saarbrücken (85), Ottweiler (34), Stadt Trier
(30) und St. Wendel (28) gehen ihm vor.
6. Oedland, d. h. Ländereien, welche keinen landwirthschaftlichen Rein—
ertrag gewähren, sondern nur als Kalke, Sand-, Steinbrüche ꝛc. benutzt
werden, sind im Kreise nur 5 M. Unland,“ welches gar keinen Ertrag ge⸗
währt, ist nicht vorhanden.
Veränderung der Culturarten seit 1816.
1816. 1827.
1851.
1863.
1. Ackerland
—A
2. b. Weinberge
3. Wiesen
4. a. Weiden
4. b. Schiffel⸗ u. Wildland
4. c. — und Oeden
4. d. Oedland
ö. Holzungen
43,872
9178
—
3,669
2167
3381
366
45,088
978
idl
8770
216
Lsä
136368
69,864
1,165
217
14,091
16,989
74,139
1,548
—127
15,576
5,032
5
61,070
57,398
a 8,588*)
—J
As
61,069
6. Wasserstücke
7. Wege
8. Gewässer
9. Hofräume u. Hausgärten
,750
—*8B
41
3,955
826
1,358
135,981 163,561 168,682
10. Summa
) ha. Konigliche Waldungen.
bb. Waldungen von Gemeinden und Privaten.
50. Hecken.
)
k.
ud
d
10
4.
n
8
ẽ
7
Grund⸗Eigenthum. 113
1827 ist die älteste vollstündige hier vorfindlich gewesene Nachweisung;
ihre Angaben sind nicht ganz genau, da das Kataster noch nicht vollendet
war. Doch sind sie alten Grundbüchern und Heberegiftern entnommen. Das
fehlende Areal wird daher eher dem Wildland, als den bessern Culturarten
zuzurechnen sein.
Die Positionen für 1816 sind aus einer Nachweisung des, von 1816—
1827, in bessere Culturarten verwandelten Wildlandes durch Rechnung er—
mittelt. Es sind gemäß erwähnter Nachweisung nämlich von 18161827
vom Wildlande 1575 M. in bessere Culturen, und zwar 1216 M. in Acker-
land, 132 M. in Weinberge, 149 M. in Wald und 78 M. in Wiesen ver⸗
wandelt worden, so daß also 1816 so viel weniger von den betreffenden
bessern Culturarten und zusammen 1575 M. mehr Wildland vorhanden sein
mußte.
Die 1852 vom Kataster-Bureau aufgestellte, für 1861 maßgebende Nach⸗
weisung enthält die Col. 2a u. b sowie 6, 7, 8 und Y9 nicht. Diese sind
daher einer ähnlichen Nachweisung von 1847 entnommen.
Besitz-Verhältnisse.
1. Beschränkungen des freien Eigenthums.
Meine „Geschichte des Kreises Merzig“ enthält S. 249 und f. unter
dem Titel „Erbschaften oder Gehöferschaften“ eine historische Erörterung über
die früher hier bestandenen Besitzverhältnisse an Grund und Boden. Danach
war im Mittelalter aller Privatgrundbesitz ein gemeinschaftlicher zwischen den
däuerlichen Wirthen (Huber oder Hofbesitzer) einer Gemarkung, und es hat
sich dieß Verhältniß im Ganzen und Großen, mit Ausschluß der Gebäude
and Hausgärten, bis in die neueste Zeit, nämlich bis zur Aufnahme des
Katasters (1828 — 1834), erhalten. Damals wurden in der Mehrzahl der
Gemeinden alle Acker⸗ und Wiesen-Lündereien unter die Berechtigten nach
dem Verhältnisse ihrer Theilnahmerechte vertheilt, und es verblieben in der
Gemeinschaft nur
1) die zur Zeit fast werthlosen Oed- und Wildländereien und Vieh—
triften;
die gemeinschaftlichen Waldungen, fast ausschließlich im Eichen⸗
chälwald⸗Betriebe befindlich (sog. Lohhecken);
in denjenigen Gemeinden, welche einen Ueberfluß an Ackerlände⸗
reien besaßen, auch solche.
Hierbei verblieb es meistens bis zum Jahre 1851, wo die Gemeinheits⸗
Theilungs-Ordnung vom 19. Mai desselben Jahres die bis dahin mit
großen Weiterungen verknüpften Theilungen erleichterte.
Grund⸗Eigenthum.
In welchen Gemeinden und mit welchem Areal 1851 sogenanuter Erb—
schaftsbesitz noch bestand, wie viel davon seither getheilt worden, sowie die
Kulturarten der noch (1865) vorhandenen Erbschaftsländereien weist die
folgende Tabelle nach:
Gemeinde.
Menningen
Lobürgin. Merzig)
Beckingen
Düppenweiler
Erbringen
Haustadt
dargarten
Honzrath
Bürgerm. Haustad
Bachem
Bergen
Hausbach
osheim
Riederlosheim
Oppen
Rimlingen
Rissenthal
Scheiden
Wahlen
Waldhölzbach
Bürgerm. Los heim
Besseringen
Britten
Dreisbach
Saarhölzbach
Bürgerm. Mettlha ch
Büschfeld
CTrettnich
Behweiler
dockweiler
Noswendel
Oberlöstern
Ober-Morscholz
Unter⸗Morscholz
Wadern
Wadrill
Wedern
Erbschafts-Vesiz
überhaupt
1881. 1866.
M. M.
2
14
E
—14
116
42
8
7
dẽ
81
350
5
215
i78
139
335
70
5
3067
011
4
333
—
—*
38
585
130
132
3
1
42
248
—72
39
621
3590
52
275
19
dd⸗
20
58
248
154
1180
oos
325
*
1os
it
CT.
—
Ib
450
*
311
365
35
Davon 186
Ackerl. Wiese. Weide.
M. M. wWw.,
18
9
J
38
4
35
8
9
663
22
236
'9
21
2
65
200
43
4
22
9
28
853
21
39
7
2
j2
—*
36
962
139
—*
3—
37
52
57
47
5
27
38
33
31
12
i?
X
7
27
4
3
9
Holzung.
M.
J
248
61
39
583
2033
*
J
1
362
3056
957
164
1949
3070
—413
520
—E
382
2 2683
z0lI8ð
33
Gemeinde.
Besitz⸗Verhältnisse.
115
Erbschafts⸗Besitz
überhaupt
861 1865
M. M.
Davon 1864
ckerl. ) Wiese. Weide.
M. M. wWM.
5,3834 5,038
87 87
8 A
46311 465651
670 30
211 211
—E 879 ⸗
790 798
638 2464 1181 121 8412280
225578 16458] 1246 1151 18351 1326
Demnach sind seit 18851 — 6120 M. Gesammt- oder Genossenschafts-
Eigenthum in getheiltes Privateigenthum verwandelt worden, und zwar größ⸗
tentheils auf dem Wege des in der Gem. Th.O. vom 19. Mai 1851 vor⸗
geschriebenen Verfahrens.
Wegen Theilung der Genossenschafts-Ländereien von Hausbach und
Weiskirchen schwebt dieses Verfahren noch.
Die Vortheile der Verwandlung des Gesammt⸗Eigenthums an Ackers,
Wiesen⸗ und Wild-Ländereien in festes Privat-Eigenthum sind evident; den
Waldungen, nämlich sog. Lohhecken, woraus der bei weitem größte Theil
des noch vorhandenen Erbschafts-Eigenthums besteht, gereicht die Parcelli—
rung aber zum Nachtheil. Denn es kann selbstredend bei so kleinen Wald—
streifen, wie sie aus den Theilungen hervorgehen, von einer forstmäßigen
Wirthschaft so wenig, als in Ermangelung der Gleichmäßigkeit des Betrie
bes und der Einigkeit unter den Theilhabern von einem regelmäßigen Schutze
die Rede sein. Diese Uebelstände führen daher zu Devastationen und Ro—
dungen, welche, obgleich nach der hier gültigen sog. Creuznacher Verordnung
dom 15. December 1814 ohne Genehmigung der Königl. Regierung nicht zu⸗
lässig, doch meistens heimlich ohne diese Genehmigung erfolgen.
Es wurden daher auch bei Gelegenheit der Katastrirung nur die Acker- und
Wiesen-Ländereien getheilt, und ist die Königl. Regierung zu Trier seit einigen
Jahren mit Recht den Theilungen von erbschaftlichen Waldungen im Wege des
Verfahreus nach der Gem.-Th. O. vom 19. Mai 1851 entgegengetreten, indem
sie ihren Commissarien bei dem (zunächst überall einzuleitenden) Vergleichs
Verfahren untersagt hat, unwirthschaftliche Theilungs-Anträge der Inter—
essenten zur Grundlage ihrer Vergleichsvorschläge zu machen. Auf diese
Weise ist die beantragte Theilung der Erbschafts-Lohhecken zu Hausbach bis⸗
Grund⸗Eigenthum.
her verhindert und bei der Theilung zu Saarhölzbach die Fortdauer der Ge—
meinschaft rücksichtlich der Lohhecken stipulirt worden. Die Mit-Eigenthümer
jaben dabei ein zweckmäßiges Statut angenommen, wodurch der ordnungs—
mäßige Schutz und die forstmäßige Bewirthschaftung der gemeinschaftlich ge—
»liebenen Waldungen gesichert wird. *)
Eines andern Vortheils, welcher mit der Theilung in Saarhölzbach
erreicht worden ist, wird weiter unten gedacht werden.
Zunächst ist hier noch zu bemerken, daß außer dem eben besprocheuen
Gesammt-Besitz Beschränkungen des ausschließlichen Eigenthums an Grund
und; Boden im hiesigen Kreise selten vorkommen und hauptsächlich nur in
Weiderechten und einigen Servituten bestehen resp. bestanden haben. Alle
dergleichen Eigenthums-Beschränkungen sind durch die Gem. Th.O. vom
19. Mai 1851 entweder aufgehoben oder doch für ablösbar erklärt. Rück
sichtlich des Weiderechts (öder Weidgang insbesondere) wird unten bei „Wei—
den“ das Nähere augegeben werden. — Die Ablösung von Servituten gegen
Entschädigung in dem von der cit. Gem.“Th.«O. von 1851 vorgeschriebenen
Verfahren hat nur in einem Falle (Holz⸗ und Weide-Gerechtigkeit der Ge—
meinde Steinberg in Königl. Waldungen) Statt gefunden.
Diese Ablösung ist daher aufgenommen in die nachfolgende
116
Nachweisung
uͤber die auf Grund der Gem. Th.O. vom 19. Mai 1851 vorgenommenen
Theilungen von gemeinschaftlichen Besitzungen und Ablösung von Ser⸗
vituten.
Gemeinde
ind Jayr der
Theilung
oder
Abloõsung ·
m.
8
— 2385 5*
233 53
282 5
3353 47
258
—
l. Scheiden 635648
7
Art der Ausführung, der Theilung oder Ablösung.
Die Lohhecken (etwa 3 des Ganzen) wurden
durch Sachverständige nach ihrem Boden- und
Holzbestandswerthe in 11, die Wildländereien in
4 Theilungen getheilt.
*) Die Statuten sind abgedruckt in der bei Sonnenburg in Trier 1864 erschienenen
Broschüre: die Theilung und Zusammenlegung der Gehöferschafts-Ländereien zu Saar—
zölzbach. In der 1866 bei Leistenschneider in Trier erschienenen Broschüre des Reg.
Raths Beck: laud- und forstwirthschaftliche Tagesfragen, werden ähnliche Statuten für be—
reits getheilte Erbschafts-Waldungen empfohlen.
er
3⸗
n
id
in
lle
m
F
mn
en
2
en
en
nd
n
zeu
1r⸗
g.
He⸗
Gemeinde 8838 *
ind Jahr der 23383
Theilung 335 77
oder 3238 *38
Abloͤsung. *
M
2. Wahlen
1855
70 780
3. Britten
185565
2524
3000
4. Bergen
1857/63
158 976
5. Steinberg
1857/59
5291 289
3. Rimlingen
185961
i78 740
7. Wadern
1862/63
—76
311
Besitz⸗Verhältnisse.
Art der Ausführung, der Theilung oder Ablösung.
In jeder Theilung wurden 7 VLoose gebildet
und die (20) Berechtigten Behufs Ziehung der
Loose in 7 Gruppen getheilt.
Zur Deckung der Kosten wurden 16 M. Wild—
aud versteigert für 872 Thlr.
Das ganze Theilungs-Object wurde Behufs
Theilung des Steigpreises, welcher sich auf 53215
Thlr. belief, versteigert.
Vom Theilungs-Object waren etwa 1800 M.
Lohhecken, das übrige Wildland. Die Theilung
erfolgte in ähnlicher Weise, wie zu Scheiden, nur
daß einem Hauptbetheiligten sein Antheil im Gan⸗
zen und zusammenhängend angewiesen wurde,
wodurch der Bochs-Hof bei Britten mit einem
Areal von 164 M. entstanden ist. — Die Kosten⸗
Rechnung ist noch nicht abgeschlossen.
648 M. Lohhecken getheilt, ähnlich wie bei
Scheiden, 110 M. Wildland versteigert für 2079
Thlr.
Fiscalischer Hochwald, der mit der Servitut
der Schmalzweide und Abgabe des halben Holz-
ertrages an die Gemeinde belastet war, von die—
ser Last befreit gegen eine jährliche Rente von
586 Thlrn.
Acker- und Wildländereien, wovon 48 M. an
die Gemeinde vertauscht und 566 für 2965 Thlr.
versteigert wurden, der Rest nebst dem von der
Gemeinde eingetauschten Walde an die Berech—
tigten in Loosen vertheilt. Der eingetauschte
Wald wurde zuvor zum Vortheil der Gemeinde
abgetrieben, dagegen das eingetauschte, vom Ge—
meindewalde enclavirte Wildland mit Nadelholz
und Eichen cultivirt.
Wildland für 1300 Thlr. versteigert, wie bei
Wahlen.
117
18
Gemeinde
und Jahr der
Theilung
oder
Ablosung.
3834
*2
—— 55
—— —A
333183
— 27
—
——— *
F
M. a
8. — 526 1418
dach 1862/65
Grund⸗Eigenthum.
Art der Ausführung, der Theilung oder Ablösung.
Der Theilung unterlagen 416 M. Ackerlände—
reien, welche bis dahin in 80 Gewanne alle 12
Jahre umgetheilt wurden, wodurch zuletzt 1916 Par⸗
cellen entstanden waren. — Es wurden statt dessen
5 Bonitirungsklassen gebildet und konnte daher
durch Ausgleichung der Werthe (im Verh. von
1:3:6:10: 15) die Parcellenzahl in den
116 M. auf 5385 reducirt werden. 30 Morgen
gemeinschaftlich gewesenes Ackerland, Wildland und
Wiesen wurden zur Deckung der Kosten in Par—⸗
cellen versteigert. — Der Erbschaftsbesitz hat sich
seit 1881 um weitere 80 M. durch Abtretung
an den Fiscus und die Eisenbahn-Verwaltung
dermindert.
Summa 282901 8162.
Die Kosten der Theilungen mit Einschluß der erforderlich gewesenen
zeometrischen Arbeiten, welche immer einen bedeutenden Theil derselben in
Anspruch nehmen, haben sich also im Durchschnitt auf 1 Thlr. 16 Sgr.
pro Morgen belaufen, und sind überall durch Veräußerung von Absplissen
gedeckt worden, welche bis dahin den Gesammt-Eigenthümern so gut als gar
keine Rente abwarfen.
2. Vertheilung des Grund-Eigenthums in politischer und
socialer Beziehung.
Mit Rückficht auf die mit dem Grund-Eigenthum verbundenen politischen
Rechte zerfällt dasselbe in ritterschaftliches, städtisches und lündliches Grund—
Eigenthum. Der Kreis Merzig enthält eine Stadt (Merzig) und zwei Rittergüter
Münchweiler und Dagstuhl) mit den Rechten einer besondern Vertretung auf dem
Provinzial-Landtage und dem Kreistage. Von diesen politischen Rechten des
Brundbesitzes wird weiter unten (Abschn. XXIV) die Rede sein. Es sei hier
nur vorweg bemerkt, daß das Areal der Stadt Merzig mit 6672 M.
and der gegenwärtige Umfang der Rittergüter Dagstuhl mit 783 M.
und Münchweiler mit ..1239 M.
zusammen 8594 M.
de⸗
12
ir⸗
ru
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4r⸗
ich
ng
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Nn
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nn
)⸗
er
m
8
—9
Besitz⸗Verhältnifse.
von der Gesammtheit des Areals des Kreises in Abzug gebracht werden
muß, um danach das Areal zu bestimmen, durch dessen Besitz die Berech—
tigung zur Vertretung im Stande der Landgemeinden auf dem Provinzial-
Land- und Kreistage erworben werden kann. Es blieben mithin 155087
Morgen eigentlicher Rusticalbesitz.
Ueber die Besitz-Verhältnisse in socialer Beziehung geben folgende Ta—
hellen Auskunft:
0 —
Areal Davon ist Eigenthum
des —V rivat⸗
—X 7 5 5538 2433 —*
8 8 * 3
andes. 8 —A getheilt.
M. M. —m 9 M. M. M
Bemeinde.
Beckingen
Düppenweiler
Erbringen
Fickingen
dargarten
dauftadt
Honzrath
Heerchingen
Reimsbach
Bürgerm. Haustadt
Büdingen
dilbringen
Rechern
Nondorf
Schwemmlingen
ZSilvingen
Weiler
Wellingen
Bürgerm. Hilbringen
Bachem
Bergen
Hausbach
Losheim
Niederlos heim
Oppen
Rimlingen
Rissenthal
Scheiden
3,537
4,741
1,293
669
1,247
2,274
2375
3,619
2,190
21,945
1,715
5,65
1,513
2472
3,106
13377
458
1, 498
7,704
2,587
,745
2408
882
204
9681 152,1
100
251
l801
270
226
157
339
388
868
466
466
261
820
304
226
2006
186
63
139
005
291
311
—*
—
9—
2
61
74
1 5
51
342
348
2297
3,056
907
438
l.985
1,928
1643
2,745
1700
15,799
1,450
4732
1,206
2,239
1,100
,190
395
1,331
13,643
1,854
1,389
1,355
3,113
2,086
306
479
253
1.074
—
3
J
io
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2
162
4
12
D
1
8
363
38
3
F
1
79
39
*
46
*) In Col. 3—6 sind die diesseitigen Ermittelungen durch eine von der Königl.
—J zu Trier nach den Resultaten der Massen⸗-Einschätzung aufgestellte und mir
zur Einsicht verstattete Nachw. controllirt und berichtigt worden.
20
Gemeinde.
Wahlen
Waldhölzbach
Bürgerm. Losheim
Stadt Merzig
Bietzen
Brotdorf
Harlingen
Nenningen
ddbürgerm. Merzig
Besseringen
Britten
Dreisbach
Keuchingen
Mettlach
Saarhölzbach
Bürgerm. Mettlach
Bardenbach
Büschfeld
Trettnich
Dagstuhl
Behweiler
rockweiler
Niederlöstern
Noswendel
Dberlöstern
Obermorscholz
Antermorscholz
Wadern
Wadrill
Wedern
Bürgerm. Wadern
Tonseld
Michelbach
Mitlosheim
Münchweiler
Nunkirchen
Oberthailen
Rappweiler
Steinberg
Grund⸗Eigenthum.
5 v
Areal Davon ist Eigenthum
» 5.5 34 Privat ·
Tultur- A—
Sñ — 52unge⸗
landes. 8 * — * 3 — hau. getheilt.
M. M. M5l w M. M M.
5,086
—
zisos
6316
509) 49
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56
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—W 406
4— — 677
33 1.
*
39
—
32
390
20
816
33
85
148
54
3316
5
3,765
663
18,537
4,600
26517
—*
908
1,820
10172
A607
1517
512
25
1,183
5024
—
584
4682
3087
Ugↄ⸗4
—
5041
281
27659
2466
872 ——
520 j0,
765 2
3474 193
3,016 u
31.206 1466
907 li383
,072 82
UBgri 2528,
gc *
37* 5
2,040 u 8 n
170. 53341 183
25 1
767
31;
40
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130,
11
61
53
264
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*
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—E
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—
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13
3379
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1360
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21.000
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1949
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1863
—1731
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1
—
35
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4311
3724 1565
4 35
678 8036
437
—
34
97
37
603
5
9—
J
3
4
J
38
Besitz⸗Verhältnisse.
121
Areal Davon ist Eigenthum
des 38320533834 Privat⸗
Cultur— z355 83838 un—
— — ge⸗
landes. *6 3*88 — getheilt.
4
M. M5mMmm. M. M.
Gemeinde.
Unterthailen
Weierweiler
Weiskirchen
Bürgerm. Weiskirchen
dreis
905) 20802100 , —91
2556218, 11, 39 819 1,643
— u 68
— ——————
1157,.2]8719 1210 304 28,435 164868 102,410
Wiederholung und Erläuterung des Resultats
der Tabelle.
l. Staats-Eigenthum, a. Forsten
b. sonstiges Staats-Eigenthum
2. Eigenthum der Kirchen und Pfarreien
3. Eigenthum höherer Lehr-Anstalten (Seminar zu Trier
— Bann Saarhölzbach)
4. Eigenthum anderer Schulen (Elementarschulen)
5. Eigenthum milder Stiftungen (mit 10 M. bei Mer—⸗
zig, 1M. 56 R. bei Wahlen und 130 R. bei Hil—
bringen unter Kirchen-Vermögen in der vorstehenden
Tabelle nachgewiesen)
3. Eigenthum der Gemeinden a. der Stadt Merzig
b. der Landgemeinden
(315 M. auf dem Banne von Merzig gehören der
Gemeinde Besseringen und sind bei Merzig besonders
aufgeführt)
J. Privat-Eigenthum a. ungetheiltes (erbschaftlich) 16458 10,5
b. getheiltes 102,410 65,0
8. Ueberhaupt Kulturland (ertragsfähiges, eingeschätztes) 157,5342 1000
Es ist also zur Zeit nicht ganz des gesammten Kulturlandes des Kreises in
freiem getheilten Privatbesitz. Der gemeinschaftliche Privatbesitz beträgt noch
immer 105 84 des Culturlandes. 5,500 sind Staats-Eigenthum. Der ganze Staat
enthält nach den Ermittelungen bei der Grundsteuer-Veranlagung 103 Mill.
M. Kulturland, wovon die vorhandenen 9 Mill. M. Staats-Eigenthum (Do⸗
mänen 1 Mill. M., Forsten 8 Mill. M.) also 81 00 ausmachen. Ueber
den Umfang des Grundbesitzes der Kirchen, Gemeinden und anderer Corpo—
—M. 506
—
lor 85
120 08
122 Grund⸗Eigenthum.
rationen fehlt es zur Zeit noch an erschöpfenden Zusammenstellungen für
den ganzen Staat. *)
*
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*
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Besitz. 9¶
— 23
Fläche.
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—
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58
Bestz. 1 5
3 *
— * 8
Flaqhe. * *8
— —
Besitz⸗Verhältnisse.
Bemerkungen:
Zu ˖ J. Während also im Durchschnitt des ganzen Staates der kleinste
Grundbesitz unter 5 M. der Zahl nach etwa die Hälfte, dem
Areal nach aber nur 2 06 einnimmt, ist er in der Rheinprovinz
und im Kreise Merzig der Zahl nach mit 6864, dem Areal
nach aber mit 10 resp. 8 046 vertreten.
Die folgende Klasse Besitzungen von 52530 M. sind der Zahl
nach in allen 3 Gebieten ziemlich gleich (mit 24-28 00)
vertreten, dem Areal nach aber im Staate nur mit 9 90, in
der Rheinprovinz und im Kreise Merzig mit 26 00.
Der mittlere, eigentlich bäuerliche Grundbesitz, 30 300 M.
aimmt in allen 3 Gebieten dem Areal nach ziemlich die gleiche
Stelle ein (33238 060); die Zahl dieser Besitzungen ist aber
im Staate (18 0/00) viel größer, als in der Rheinprovinz
(6 00) und im Kreise Merzig (7 00).
Zu IV. Die Besitzungen von 300-600 M. haben durch alle Co—
lonnen den geringsten Autheil.
123
Umfang
Corporations- und Genossenschafts-Eigenthum.
der
Besitzuugen.
Anzahl. Morgen.
In 050.
Besitz. lFrläche.
4. unter bis 5 M.
II. 5230 M.
III. 30-300 M.
IV. 300- 600 M.
V. über 600 M.
Insgesammt
Durchschnittsgröße einer Be⸗
sitzuug
40
59
*
—17
462
8.675
879
2.,239
35,132
18
27,8
28
13
3.
100
—2*
O,s
15/,8
—1 7.3
65 7
100
755*
J
Wie zu erwarten, ergeben sich hieraus für die Privatbesitzungen, auf
welche es doch vorzugsweise ankommt, ganz andere Verhältniß-Zahlen, als
für die Corporations-Besitzungen und für die Besitzungen überhaupt, obgleich
—DDD—
die Durchschnittsgröße einer Besitzung 1860 gegen 1868 um 3 Morgen ge—
ringer ist, rührt von der bedeutenden Differenz in der Zählung der Be—
iitzungen in den beiden Jahren her.
Es hat damit folgende Bewandtniß:
Grnund⸗Eigenthum.
Zu V. Die großen Besitzungen über 600 M. nehmen im Staate die
Hälfte des ganzen Areals ein (48,68 60), in der, Rheinpro—
vinz nur 22 00 und im Kreise Merzig 25 060 in Anspruch.
Der Zahl nach bleiben diese Besitzungen selbst im Staate unter 1 04
und machen in der Rheinprovinz nur Os, im Kreise Merzig O,es 00 aus.
— Hier sind es außer 2 Rittergütern und 2 andern herrschaftlichen Be—
sitzungen nur solche des Staates, der Gemeinden und der Erbschaften, welche
in diese Kategorie fallen (conf. oben die Tabelle S. 119- 121.)
Das Areal einer laud- und forstwirthschaftlichen Besitzung beträgt der
Tabelle gemäß im großen Durchschnitt
im Staate— — 44,0 Morgen,
in der Rheinprovinz — 11,9 Morgen,
im Kreise Merzig 14, Morgen.
Um festzustellen, wie sich die Areal⸗Verhältnisse der Besitzungen neuer⸗
dings (bis Ende 1865) gestaltet haben, und andererseits, wie sich der Pri—
oatbesitz zum Corporations- und Genossenschafts-Besitz im hiesigen Kreife
berhält, habe ich mit Hülfe der Tabellen zu 2 und auf Grund besonderer
Ermittelungen folgende Nachweisung zusammengestellt:
Anzahl.
8,922
3518
70
4
4
13212
Privat-Eigenthum.
Morgen.
In 00.
Besitz. Fläche.
15,532
44,921
36,5306
1,685
2.766
02,47 *
7.ä
3
53
151 l
41
35,6
lBes
.
—
Anzahl.
8962
3,601
801
28
Ueberhaupt.
In 00.
worgen. Befitv. Flache.
15,609
465,383
65,181
11,364
40,00
—157,542
66,8
26,8
5,0
O,⸗
—
90
28,8
28,
— 7,2
254
100
*
7
Beim Kataster sind nämlich gegenwärtig sämmtliche verschiedenen Grund
Eigenthümer gemeindeweise, wie sie in den Mutterrollen aufgeführt sind, ge—
zählt und zusammen auf 13,424 *) berechnet worden. In dieser Zahl sind
zunüchst eine Menge Eigenthümer enthalten, welche gar nicht mehr existiren,
ohne daß jedoch ihr Eigenthum dem jetzigen Besitzer im Kataster überschrie—
*) Es sind dieß lediglich Besitzer von zur Grundstener eingeschätzten Liegenschaften
Kulturland); bei den Hausbesitzungen wurden noch 930 Besitzer außerdem ermittelt.
Besitz⸗ Verhältniffe. 125
ben worden wäre. Dann haben viele Grundbesitzer Eigenthum auf meh⸗
reren Gemeinde-Bännen, und sind solche doppelt und mehrfach gezählt. Sol⸗
cher Grundbesitzer, welche auf andern Bännen, als denen ihres Wohnorts,
Grundbesitz haben, weist das Kataster 4830 nach, wovon 1156 außerhalb
des Kreises wohnen.
Die Zahl 13,242 entspricht daher nicht einmal der Anzahl der vorhandenen
Grundbesitzer und noch weniger kann sie die Anzahl der Besitzungen repräsentiren.
Es konnte aber in die obige Nachweisung eine andere Zahl nicht auf⸗
genommen werden, weil sich eine solche genau nicht feststellen läßt.
Betrachtet man nämlich als eine Besitzung einen Complex von Grund-
stücken, welcher gemeinschaftlich von einer Person oder Familie besessen und
bewirthschaftet wird, so müßte festgestellt werden:
Vwelche Forensen-Besitzungen mit der Besitzung des Wohnorts des⸗
selben Besitzers und
welche Grundstücke verschiedener Mitglieder derselben Haushaltung
gemeinschaftlich bewirthschaftet werden.
Wo solcher gemeinschaftliche Besitz vorhanden, wird die gemeinschaftliche
Bewirthschaftung die Regel sein; eben so kann man dieß rücksichtlich der Mehr—
zahl der Forensen-Besitzungen innerhalb des Kreises annehmen, die meist auf
benachbarten Bännen liegen.
Indessen tritt in vielen Fällen doch auch das entgegengesetzte Verhält—
niß ein, und es wäre sehr complicirt, wenn nicht geradezu unmöglich, diese
Fälle in zuverlässigen Zahlen auszudrücken.
Es bleibt daher nichts Anderes übrig, als eine approximative Schätzung.
Abgesehen davon, daß manche außerhalb des Kreises wohnende Forensen ihre
m hiesigen Kreise belegenen Grundstücke mit denen ihres beuachbarten Wohn—
orts als eine Besitzung bewirthschaften, solche Grundstücke hier also eigent
lich als besondere Besitzungen nicht gezählt werden könnten *), kann man fol-
gende Berechnung anstellen:
Der Kreis zählt Familien oder einzeln lebende Personen
zusammen e
Davon sind, wie ich ermittelt habe, blos mit Hausbe⸗
sitzungen angesesse. 755
Ganz ohne Grundbesitz — . 10084.
Bleiben grundbesitzende Familien und einzeln Lebende. 5749
*) Dieß Verhältniß wird dadurch bestätigt, daß in den in der Mitte des Kreises
belegenen oder durch große Waldungen gegen andere Kreise abgegrenzten Gemeinden
ehr wenige außerhalb des Kreises wohnende Forensen vorkommen; so in den Bürgermeistereien
Mettlach 32, Merzig 37, Losheim 40, Weiskirchen 530. In den Grenz⸗Bürgermeiste⸗
reien dagegen sehr viele: Beckingen 201, Hilbringen 295, Wadern 451.
Grund⸗ Eigenthum.
Dazu die außerhalb des Kreises wohnenden Forensen 1156
und die Hälfte der im Kreise wohnenden Forensen 1837
Gäbe Privat-Besitzungen 87
Bei dieser Rechnung würde das seltene Verhältniß, daß mitunter
eine Person oder Mitglieder derselben Haushaltung auch auf dem Banne
ihres Wohnorts wirklich mehrere Besitzungen haben, schon genügend berück—
ichtigt.
Zählt man zu obiger Summe nun noch die. Besitzungen der Corpo—
rationen ꝛc. mit 212, so erhält man 8854 als Gesammtzahl aller Grund—
hesitzungen des Kreises.
Danach ergäbe sich dann die Durchschnittsgröße einer Privatbesitzung
auf 1140 M. und einer Besitzung überhaupt auf 17,5 M.
Diese Zahlen dürften mehr den thatsächlichen Verhältnissen entsprechen,
als diejenigen der obigen Tabellen. Denn wenn, wie erörtert, die für 1865
aus dem Kataster ermittelte Zahl der Besitzungen nicht der Wirklichkeit ent—
pricht, so muß ich bekennen, daß dieß rücksichtlich der betreffenden Zahl für
1858 ebensowenig der Fall ist. Diese letztere Zahl ist nach den Angaben
der Bürgermeister zusammengestellt, und es hat sich bei den Verhandlungen
über die gegenwärtige Zusammenstellung ergeben, daß dabei zum Theil die
Forensen als Besitzer mitgezählt, zum Theil ganz weggelassen worden sind.
Dann wurden 1858 auch die Hausgärten ꝛc. bei den Besitzungen theilweise
mitgezühlt, so daß auch das Gesammtareal der „land- und forstwirthschaft-
lichen Besitzungen“ um 788 M. höher stand, als die dem entsprechende,
letzt genau ermittelte Morgenzahl des zur Grundsteuer eingeschätzten Kultur—
landes. — Vergleicht man die Morgenzahl, welche auf die verschiedenen
Kategorien der Besitzungen nach der Größe fallen 1858 gegen 1865, so fin—
det sich, daß die größten Besitzungen fast die gleiche Morgenzahl nachweisen.
Die Vermehrung der Besitzungen bis 30 M. um etwa 4000 M. und da—
zegen die Verminderung derjenigen von 30—600 M. ist aus den in diesem
Zeitraume Statt gehabten Theilungen gemeinschaftlicher Besitzungen zu Brit
ten, Saarhölzbach u. s. w. erklärlich.
Da in der Tabelle die Anzahl der selbstständigen Ackernahrungen des Kreises
aicht ersichtlich gemacht werden konnte, so habe ich diese besonders auf etwa 2000
ermittelt, mit einem Gesammt-Areal von 68,000 M. — 23, des im Privat⸗
besitz befindlichen Kulturlandes. Eine solche Ackernahrung enthält also im
Durchschnitt 34 Morgen.
Die Größe solcher bäuerlichen Besitzungen variirt im Mittel zwischen
20 und 150 Morgen.
Diese selbstständigen bäuerlichen Wirthschaften fallen daher in die Co—
onnen II. und III. der Tabelle, welche zusammen 81,427 M. enthalten. Von
Besitz⸗Verhältnisse. 127
dieser Gesammtzahl fallen also nur 3400 Morgen auf größere oder kleinere
Besitzungen, als die bäuerlichen.
141 Parcellirung.
Nach den Ermittelungen bei der Grundsteuer-Veranlagung betrug die
durchschnittliche Größe einer Parcelle *)
Gebiet.
In den östlichen Provinzen
In der Provinz Westphalen.
(je nach den Reg. Bezirken)
Im Reg.Bezirk Büsseldorfe.
Aachen
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F Trier.
Coblenz
Im Kreise Merzig
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Morgen.
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Es wurden nämlich, was den Kreis Merzig betrifft, beim Beginn der
Grundsteuer-Regulirung 199,881 Parcellen ermittelt, die sich auf 157,542
Morgen Kulturland vertheilen. Gegenwärtig (1865) weist das Kataster
189,243 Parcellen im Kulturlande nach; 18622 203,581 Parcellen auf 163,5861
M. Gesammtfläche. In der Zahl der Parcellen ist daher keine irgend nam—
hafte Veränderung eingetreten. Zur Vermehrung seit 1852 hat die Ver—
cheilung von 6210 M. bis dahin gemeinschaftlich besessener Ländereien (s. oben)
beigetragen. Auf der andern Seite wurden in den letzten Decennien doch
mehr Parcellen zusammengelegt, als getheilt, wodurch in vielen Gemeinden
zuch nachweisbar eine geringe Verminderung der Parcellenzahl eintritt. Die
Zusammenlegungen werden aber nur selten und meist nur auf besondern
Wunsch der Interessenten in den Karten und Katasteracten notirt, **) weil
dieß die Arbeit der Beamten ohne reellen Nutzen für die Besitzer sehr ver—
mehren würde. Die vom Kataster angegebene Parcellenzahl ist daher wie—
der zu hoch; in welchem Maaße aber? — Das entzieht sich einer genauen
Controlle. Es würde daher auch ohne Nutzen sein, auf die Verschiedenheit
der Parcellengröße, in den einzelnen Gemeinden des Kreises näher einzu—
*) Conf. Denkschr. über die Ausf. d. Grost.“Ges. 1866 S. 188 und 190.
**x) So befsitze ich selbst seit länger als 10 Jahren über 00 M. in einem Compler, welche
zleichwohl im Kataster als 12 Pareellen figuriren; und diese Parcellen sind im Ver—
hältniß noch sehr groß.
128 Grund⸗Eigenthum.
gehen, welche nach dem Kataster mitunter sehr bedeutend ist. Das ist je—
doch noch hervorzuheben, daß sich die angegebene Parcellenzahl von 190,000
wesentlich auf die 102,410 M. Privatbesitzungen vertheilt, indem die 212
corporativen Besitzungen höchstens aus je 2 Parecellen im Durchschnitt be—
stehen. Bei dem Privatbesitz wäre also nach dem Kataster eine Parcelle
wenig größer, als 10 Morgen.
Wieweit diese Berechnung von den thatsächlichen Verhältnissen abweicht,
läßt sich, wie gesagt, nicht bestimmen, dagegen durch einen Vergleich mit der
Provinz Westphalen, wo dieselben Kataster-Einrichtungen, also auch wohl
dasselbe Verhältniß bei Berechnung der Parcellenzahl besteht, nachweisen,
daß die Parcellirung in der Rheinprovinz eine übermäßige und nicht etwa
in der größern Dichtigkeit der Bevölkerung, sondern in andern Verhältnissen
zu suchen ist. Ich hebe ausdrücklich hervor, daß ich einen Vergleich mit den
östlichen Provinzen nicht anstellen will, weil dort die Kataster-Verhältnisse
und damit die Berechnung der Parcellen andere sind.
Nach der Zusammenstellung der Besitzungen im Jahre 1858 (s. oben)
vurden gezählt:
Gesammtzahl Die Bevölkerung Also eine Durchschnitts⸗
der betrug Besitzunq größe
Q.⸗M. Besitzungen: 1858: auf Köpfe: einer Besitzung:
in Westphalen 366 245,680 1,6527,252 6,2 27 M.
in der Rh.Prov. 487 822,849 2,983,805 3,5 11,9 M.
Es gab also in der Rheinprovinz verhältnißmäßig etwa doppelt so viel
Besitzer, als in der Provinz Westphalen, und umgekehrt waren daher auch
die Besitzungen in Westphalen etwa 21, mal so groß, als in der Rhein—
provinz. Diese Unterschiede sind in den Bevölkerungs- und socialen Ver—
hältnissen begründet und leicht zu erklären.
Worin liegt aber der Grund, daß eine Durchschnitts-Besitzung in West⸗
phalen von 27 M. durchschnittlich aus 9 Parcellen von je 3 Morgen und
in der Rheinprovinz eine Durchschnitts-Besitzung von 11,8 M. aus 14-15 Par⸗
jellen von je 94 Morgen (O1) Größe besteht? *) die Parcellen dort also
4 mal so groß sind, als hier? — ein Mißverhältniß, welches noch viel
*) Der Kreis Merzig weicht nach den Ermittelungen von 1868 nicht sehr wesent—
ich von der Rheinprovinz ab, steht jedoch in der Parcellirung noch etwas ungünftiger.
Durchschnittsgröße einer einer Anzahl der zu einer Be⸗ Besitz auf
Besitzung. Parcelle. sitzung gehörigen Parcellen Köpfe
—A 14,7 0,87 ig 3,1
1865 (Privatbes. nach 11,7 0,53 22 3,9
d. S. 126 aufge⸗
stellten appror.
Berechnungen).
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Besitz⸗Verhältnisse. 129
schroffer hervortreten würde, wenn man die einzelnen Regierungs-Bezirke
anter einander vergliche und wenn man die —— der Privatbesitzun⸗
gen für sich genau ermitteln könnte. Es genügt aber schon, sich an die fest—
gestellten Zahlen zu halten, um daraus Veranlassung zu nehmen, den Grün—
den dieses Mißverhältnisses näher nachzuforschen, und zwar gerade um so
mehr in der gegenwärtigen Abhandlung, als diese Gründe im Kreise Merzig
deutlich zu Tage treten. Sie haben nämlich ihren Ursprung in dem in allen
Ländern des fräukischen Rechts (wozu der größte Theil der Rheinprovinz ge—
jörte) früher bestandenen Gesammt-Eigenthum an Grund uud Boden, dessfen
Reste sich in dem Verhältniß des genossenschaftlichen Besitzes der sog., Erb—
schaften im Kreise Merzig am längsten und deutlichsten erhalten haben. Ich
habe den Ursprung und das Wesen dieser Besitz-Verhältnisse in meiner Ge—
schichte des Kreises (wie Seite 113 bereits citirt) ausführlich erörtert *).
Es bleibt hier nur noch nachzuweisen, wie gerade aus diesem gemeinschaft—
lichen Besitz-Verhältnisse, dessen volkswirthschaftlich nützliche Seiten die Ge—
setzgebung und Verwaltung nicht rechtzeitig erkannt hat, die heute vorhandene
üͤbermäßige Parcellirung in hiesiger Gegend und in dem größten Theile der
Rheinprovinz entstanden ist.
Das Eigenthum an Grund und Boden war also früher im ganzen
westlichen Deutschland ein gemeinsames aller Grundbesitzer der Gemeinde;
*) Das Verbhöältniß ist, soviel mir bekannt, in meiner Geschichte des Kreises Mer—
zsig zuerst (Herbst 1862) im Drucke ausführlich dargestellt worden. Bald darauf
erschien eine Schrift des Geh. Raths Prof. Hanssen zu Berlin „über die Gehöfer—
schaften im Reg.-Bezirke Trier“, welche derselbe mir unter dem 12. Juni 1868 über⸗
andte und dabei u. A. schrieb: „Seitdem ich vor vielen Jahren eine kurze Nachricht
iber dieses Institut von Schwerz gelesen, habe ich das Juteresse an demselben bewahrt,
ind als mir im vorigen Sommer mitgetheilt wurde, daß die Gehöferschaften jetzt mehr
und mehr ihrer Auflösung entgegen gingen, hielt ich es für hohe Zeit, das Wesen der—
elben und ihre Einrichtungen genauer, als es durch Schwerz geschehen, zu Protocoll zu
nehmen. Ihre Abhandlung würde mich bewogen haben, meine Arbeit ganz zu sistiren,
venn nicht die mir zugekommenen Berichte aus andern Kreisen — außer Merzig — noch
mancherlei Besonderes enthalten hätten, und in der historischen Auffassung des
Instituts eine Meinungsverschiedenheit zwischen Ihnen und mir obwaltete.“ —
Dagegen schrieb mir Prof. v. Sybel aus Bonn am 19. April 1863 in Betreff meiner
Darstellung des Gesammt-Eigenthums: „Ich habe seit 20 Jahren die dort zu Grunde lie—
zende Ansicht über das germanische Gesammteigen am Acker vertreten und freue mich also in
eder Hinsicht einer so anschaulichen Bestätigung. Ich werde nicht unterlafssen, dieselbe
veiter zu verwerthen.“ — Im Herbst 1864 besuchte mich auch der Profefsor der Ge—
schichte und der Staatswissenschaften an der Universität Leipzig, V. Jacobi, der aus mei—
— V Stelle
aoch Notizen darüber sammeln wollte. Seine Ansichten hat er aber noch nicht zum
Druck befördert.
1830 Grund⸗Eigenthum.
die ursprünglich gleichen Antheile verkleinerten und veränderten sich vielfach
im Laufe der Zeit durch Erbgang und Verkäufe. Es waren und blieben
aber immer nur ideelle Antheile, welche den Gegenstand des Eigenthums,
der Erbverlassenschaften und der Verkäufe ausmachten. So hat sich das
Verhältniß namentlich im hiesigen Kreise bis zur Einführung des Katasters
(1828 -34) erhalten. Ackerland und Wiesen wurden alle 3 oder 6 oder 12
Jahre zur periodischen Benutzung vertheilt. Bei diesen Umtheilungen hat
sich die schlechte Praxis gebildet, statt die natürlichen Verschiedenheiten in
der Bonität und der Lage möglichst durch Zuweisung größerer oder gerin⸗
gerer Antheile auszugleichen, im Gegentheil grundsätzlich davon ausgegangen
wurde, in den einzelnen Gewannen so viele Abschnitte (Theilungen) zu ma—
hhen, als man irgend verschiedene Bonitäten erkennen konnte. Je mehr die
Kultur des Bodens, die Ansprüche an denselben und die Bedürfnisse stiegen,
desto schwieriger wurde man in den Unterscheidungen, desto größer wurde
die Zahl der Theilungen. Es war bei Anlegung derselben nicht allein die
hier ohnehin sehr wechselnde Qualität des Bodens, sondern auch die mehr
oder minder bergige, sonnige, exponirte Lage u. s. w. maaßgebend. Jeder
Theilhaber mußte je nach der Größe seines idealen Antheils eine Parecelle
in jeder Theilung erhalten. Während nun so bei jeder neuen Umtheilung
die Zahl der Theilungen sich zu vermehren pflegte, stieg mit der Bevölke—
rung die Zahl der Theilhaber und wuchs daher die Parcellenzahl in einem
geometrischen Verhältnisse, dessen Factoren die Zahl der Theilungen und die
Zahl der Besitzer waren. Wurden z. B. im Jahr 1700 in jeder Gewann
3 Theilungen gemacht und participirten 30 Theilhaber, so erhielt man in
seder Gewann 3 x 30 — 9 Parcellen. Wuchs in 100 Jahren die Zahl der
Theilhaber auf 60 und die der Theilungen auf 6, so erhielt man schon
8 x 60 — 360 Parcellen. Dazu vermehrten sich durch Erbgang und Ver—
iußerung die Trennstücke auch noch in der Zwischenzeit von einem Theilungs-
Turnus zum andern.
Gegen diese Art der Zersplitterung der Parcellen enthielt aber das System
selbst ein Correctiv. Denn bei jeder Umtheilung wurden die durch Erbgang
oder Kauf erworbenen besondern Parcellen eines Theilhabers zusammen—
gelegt. Soviel, als möglich, wurde dabei Bedacht darauf genommen, je—
dem Theilhaber die früher besessenen Parcellen wieder zukommen zu lassen.
Nur wo dieß wegen der oben erwähnten Zusammenlegungen nicht möglich
war, mußte er rücken, sein Acker wurde weiter gewälzt. ») — Die Um—
theilung war daher gleichzeitig eine periodische Consolidation **), und zwar
x) Sollte nicht dieß der Ursprung der Bezeichnung „walzender Acker“ sein — 7?
tx) Das haben die Bauern in Losheim schon 1724 eingesehen und anerkannt, ind em sie
die während 69 Jahren in Kriegszeiten unterbliebene neue Umtheilung zum Zwecke
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Grund⸗Eigenthum.
eine sehr wohlfeile, da die Theilungen von den Interessenten selbst, ohne
Zuziehung von Technikern — also ohne alle Kosten — bewirkt wurden, während
die seit 1851 vorgenommenen Theilungen durchschnittlich auf 1 Thlr. 16
Sgr. pro Morgen an Kosten (befonders für die Messungen) verursacht ha—
den (s. oben). Streitigkeiten kamen bei der Umtheilung auch höchst selten
»or; man war von Alters her zu sehr mit dem Verfahren vertraut und
daran gewöhnt.
Vielleicht wäre es also besser gewesen, das Institut zu erhalten und zu
derbessern, statt es ganz fallen zu lassen und damit das Bedürfniß eines
kostspieligeren Consolidationsmodus zu schaffen.
Die Consolidation war in dem Institute gegeben; es kam nur darauf
an, die Perioden der Umtheilung zu verlängern (30-50 Jahre *), und statt
die Gewanne mit spitzfindiger Vorsicht in unzählige Theilungen nach den
Bonitäten zu zerlegen, die verschiedenen Bonitäten durch Verhältnißzahlen
auszugleichen; wie es neuerdings in Saarhölzbach geschehen ist.
Dadurch hat man dort aus 1916 Parcellen 585 gemacht. Wäre das
Verfahren schon in Uebung und Gebrauch gewesen, so haͤtte wohl noch mehr
erreicht werden können.
Niemand leugnet, daß auch eine regelmäßige, ganz nach dem Gutachten
oon Technikern ausgeführte Consolidation in 080 Jahren erneuert wer⸗
den muß, weil sich im Laufe einer solchen Periode durch Erbgang und Kauf
doch wieder zu viele getrennte Parcellen bilden. Solche Consolidationen sind
ͤber, wie gesagt, sehr kostspielig; mit Erhaltung des Gesammt-Eigenthums
sonnte man sie ohne Kosten haben.
Dieser Punkt ist offenbar nicht genügend berückfichtigt worden, als es
noch Zeit war. Man fühlte, daß die Neu⸗Theilungen alle 12, häufig selbst
Alle 6 oder gar 3 Jahre und der damit verbundene Wechsel der Parcellen
der Verbesserung des Zustandes derselben und damit dem Aufblühen der
Landwirthschaft entgegen standen.
Dieser Uebelstand sollte beseitigt werden, und man schüttete das Kind
mit dem Bade aus, indem man das allerdings einfachste Mittel ergriff: die
unbeschränkte) erbliche Theilung.
Die Gemeinden gingen mit wenigen Ausnahmen bereitwillig darauf ein,
obgleich die Theilung ohne ein Gesetz — wie jetzt die Gem. Th. O. von
851 — mit rechtlicher Wirkung eigentuͤch gar nicht möglich war, da überall
Abwesende, Minderjührige u. s w. conecurrirten.
der Zus ammenlegung der bestandenen vielen kleinen Parcellen beantragten. Conf.
Besch. des Kreises Merzig S. 252.
) Die Leute würden sich an lange Perioden der Neutheilung auch gewöhnt haben,
um so mehr, als die Fälle auch früher schon vorgekommen. (S. oben die Anmerkung,
wonach in Losheim nach 69 Jahren neu getheilt wurde.)
Grund⸗Eigenthum.
Wäre nun wenigstens mit der Theilung eine Zusammenlegung (wie in
Saarhölzbach) verbunden worden. Statt dessen wurde aber den mit der
Theilung beauftragten Commissairen nach dem Gutachten der Kataster-Com—
mission ausdrücklich empfohlen, „nur Ländereien von möglichst gleicher Bo—
nität zusammen in ein und dieselbe Theilung zu legen.“ (Rg.«Vfg. vom 25.
Oct. 1828.) Die Commissaire wendeten also allen ihren Scharfsinn an, um
möglichst genau die Bonitäts-Unterschiede herauszufinden und möglichst viele
Theilungen zu machen. So ist hier und wahrscheinlich auch anderwärts
oerfahren und dadurch die übermäßige Parcellirung entstanden und verewigt
worden, welche heute von allen Einsichtigen beklagt wird, aber schwer wieder
zu beseitigen ist.
Denn gegen ein Consolidations-Gesetz und dessen Gebrauch, wenn es
erlassen wäre, sträuben sich jetzt zu viele Interessen und die Macht der Ge—
wohnheit, welche es einmal wünschenswerth erscheinen läßt, Grundstücke von
möglichst allen Boden-Qualitäten und Lagen des Bannes zu besitzen. Eine
Tonsolidation — in Saarhölzbach — ist zwar gelungen, die einzige, so viel
mir bekanut, im linksrheinischen Theil der Provinz. Aber auch hier nur,
weil die eigentliche Grundlage der Consolidation, das alte Gesammt-Eigen⸗
chum selbst, auf dem bei weitem größten und eben dem Theilungs-Verfahren
unterliegenden Theile der Ackerländereien noch vorhanden war.
Dem System des Gesammt-Eigenthums gegenüber stand nun — um
wieder auf den Vergleich mit Westphalen zurückzukommen — unter der Herr⸗
schaft des sächsischen Rechts (welches in dieser Provinz galt) das System der
zeschlossenen, untheilbaren Höfe. Nur ein geringer Theil der Grundstücke
eines Bannes, sog. walzende Grundstücke, war veräußerlich und theilbar.
Es gab daher nur wenige kleine Parcellen.
Zwar haben diese walzenden Grundstücke mit der Zeit und dem Be—
dürfniß der wachsenden Bevölkerung sich vermehrt, die geschlossenen Höfe sind
gesetzlich veräußerlich geworden, und die Schranken des Erbrechts sind ge—
fallen. Aber auch hier hat die Macht der Gewohnheit das Ihrige gethan; mehr oder
weniger hat man die alten, nicht mehr gesetzlich bestehenden Zustände obser—⸗
oanzmäßig beibehalten, und wenn mit der Vermehrung der Bevölkerung auch
die Zahl der Besitzungen und Parcellen zunimmt, so wirkt doch der Wunsch
der Besitzer, den alten Umfang und die Arrondirung ihrer Besitzungen her⸗
zustellen, wieder im entgegengesetzten Sinne. Daher in Westphalen überall
die Parcellen im Durchschnitt 4mal so groß, wie in der ganzen Rheinprovinz,
zmal so groß, als im Regierungsbezirke Coblenz und im Kreise Merzig.
Und doch war hier und dort Sinn und Geist der alten deutschen Agrar-Ver⸗
fassung derselbe: Erhaltung des Grund-Eigenthums in der Familie und Ver⸗
meidung der Zersplitterung. Das eine System wollte dieß durch Statuirung
eines gemeinschaftlichen Eigenthums, das andere durch Abgrenzung untheil⸗
4132
133
barer Höfe erreichen. Beide Systeme waren gut und zweckmäßig, wenn sie
richtig gehandhabt und den Zeitverhältnissen entsprechend ausgebildet wurden.
Aber das System des Gesammt-Eigenthums ist nicht richtig erkannt
und seiner Ausartung überlassen worden.
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Was die Kauf- und Pachtpreise des Grundeigenthums betrifft,
so sind darüber zwar bei Gelegenheit der Grundsteuer-Regulirung gemeinde—
weise nach den einzelnen Fluren und Flur-Abtheilungen genaue Aufstellungen
gemacht und die Angaben mit bekannten Resultaten bei öffentlichen Verstei
rungen und andern Kauf- und Pachtverträgen belegt worden. Es würde
iber ein vergeblicher Versuch sein, daraus eine Uebersicht zusammenzustellen,
welche geeignet wäre, die Grundlage zur Kreis- oder auch nur gemeinde⸗
weisen Ermittelung der Durchschnitts- Kauf⸗ und Pachtpreise abzugeben.
Denn bei der außerordentlichen wechfelnden Bonität der Ländereien nach
Bodengüte, Lage u. s. w. nimmt der Unterschied zwischen dem Maximum
und Minimum in den einzelnen Gemeinden und selbst in den einzelnen Fluren
sehr große Dimensionen an.
So wechselte z. B. der Kaufpreis eines Morgens Ackerland auf dem
Banne von Merzig, Flur VIII zwischen 8 und 3500 Thlr., Flur R zwischen
10 und 650 Thlr.; auf. dem Banne von Harlingen, Flur J zwischen 5 Sgr.
und 10 Thlr.; auf dem Banne von Hilbringen zwischen 20 und 400 Thlr.
Dieß sind allerdings Gemeinden, wo Kalk-⸗, Sand- und Lehmboden wech—
jeln. Aber auch im östlichen Theile des Kreises, wo der Sandboden vor-
Jjerrscht, kommen fast auf allen Bännen Schwankungen der Kaufpreise pro
Morgen Ackerland zwischen 20 und 200 Thlr. vor. — Allerdings würde
die jetzt in der Klassen-Eintheilung des Ackerlandes durch die Grundsteuer—
Regulirung gewonnene Grundlage mit etwas mehr Gleichmäßigkeit die Preise
der einzelnen Klassen des Ackerlandes bestimmen lassen. Indessen würden auch
hierbei wesentliche Factoren, z. B. das Verhältniß zwischen dem Areal des Acker—
landes und der Bevölkerung der Gemeinde, unberücksichtigt bleiben.
Solchen besondern Verhältnissen ist es beizumessen, daß z. B. in der Thal⸗
Bemeinde Besseringen der Morgen fruchtbarer Thalboden 130- 180 Thlr. und
sandiges Bergland 80 Thlr. koftet und zu 6 resp. 2 Thlr. verpachtet wird, wäh—
rend in der Nachbargemeinde Britten, welche aber, an der Grenze des Hoch⸗ Wal⸗
des gelegen, durchweg ein ungünstiges und kaltes Clima hat, die Kaufpreise bei
ieselgeröll mit Lehmuntergrund 100 -200 Thlr., in der Regel 180 Thlr.
und die Pachtpreise 10—12 Thlr. pro Morgen stehen. Dabei ist der Catast.
r von 1 M. Ackerland in Besseringen 72 Sdr., in Britten nur
gr.
134
Grund⸗Eigenthum.
Etwas geringere Schwankungen zeigen die Preise der Wiesen; indessen
wechseln auch diese, selbst innerhalb der einzelnen Gemeinden, zwischen 20 und
200 Thlr. und darüber.
Die Preise der Waldungen sind selbstredend am meisten vom Holz⸗
bestande abhängig.
Sonach lassen sich Durchschnittszahlen für die Kauf- und Pachtwerthe
des Grund-Eigenthums nicht angeben. Nur das kann im Allgemeinen als
Regel gelten, daß zur Einzel⸗Verpachtung geeignet belegenes Ackerland sowie
Wiesen den Kaufpreis durchschnittlich mit 5 00, Waldungen mit 4 00 und
größere arrondirte Complexe (Höfe), die sich nicht zur Einzelverpachtung
eignen, mit 2—3 06 verzinsen. Dieß Mißverhältniß rührt daher, daß die
Pachtpreise im Einzelnen durch die Concurrenz vieler kleinen Leute über
dem wirklichen Nutzungswerthe stehen; während bei größern Pachtungen ge—
ringe Concurrenz, namentlich Seitens solcher Personen Statt findet, welche
üüber einiges Betriebs-Capital verfügen können. Die Selbstbewirthschaftung
hei größern Gütern (Höfen) rentirt aber wegen der hohen Tagelöhne eben—
falls nur gering.
Ausnahmen finden allerdings auch von dieser, eben aufgestellten Regel
Statt.
XI. Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
A. Ackerbau.
Dae Kreis hat nach dem Resultate der Grundsteuer-Parcellar-Einschätzung
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39 Sgr. per Morgen.
Die Zunahme der dem Ackerbau gewidmeten Fläche betrug in den 12 Jahren
oon 1816 bis 1827 1216 oder jährlich 100 Mrg.; in den 24 Jahren von
1828 bis 1851 24,776 oder jährlich 1030 Mrg.; in den 12 Jahren von
1851 bis 1863 4275 oder jährlich 366 Mrg. Nur die Zahlen der letzten
dieser Perioden können indeß, wie bereits oben (Abschn. X.) bemerkt, als
zanz zuverlässig betrachtet werden.
Im Ganzen hat sich das Ackerland von 1816 bis 1863 um 30 267
Mrg. vermehrt, also nahezu verdoppelt. In gleichem Verhältnisse ist daher
auch die Bodenrente gestiegen.
Der wirkliche Reinertrag sämmtlicher Ackerländereien des Kreises ist
schwer zu bestimmen; doch werden unten einige Angaben darüber folgen.
Der Brutto-Ertrag der Haupt-Bodenerzeugnisse schwaukt je nach der
Güte des Bodens und den Jahrgängen beim
Weizen und Roggen zwischen 10 und 4 Scheffeln,
bei der Gerste 12, 5 n
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bei den Kartoffeln, 80 „20 Centnern,
beim Heu u. Grummet, 25 „10
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Ackerbau. 137
Die Lohnsätze für ländliche Arbeiter sind in den letzten 10 Jahren durch
den stärkeren Betrieb der Saarbrücker Kohlenbergwerke und durch den Bau
der Trier-⸗Saarbrücker Eisenbahn nicht unerheblich gestiegen, wie dieß die
folgende Uebersicht ergibt.
Höhe der Lohnsätze bei freier Kost.
Ständiges Dienst-Verhältniß
jährlich
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1855.
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Knecht 402 6050- 90
ZJunge 1200 —3
Pagd 18 2420 -50
In der
Erndtezeit
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Außer der
Erndte im
Sommer
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185585.
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Im Winter
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1855.
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Tagelöhner.
Männer 10 — 12 5 7 35
Frauen 3 313 4 33
Waren die Löhne und Preise für landwirthschaftliche Arbeiten schon vor
1855 höher, als in dem größten Theile der Monarchie, so stellt sich das
Verhältniß seitdem für den hiesigen Ackerbau noch ungünstiger. Die nach—
folgende Tabelle weist die Unterschiede in Lohnsätzen für Accord-Arbeit vor
und nach 1855 und gegen die für die Monarchie im Allgemeinen gültigen
Sätze nach, wie letztere in Menzel's und Lengerke's landwirthschaftlichem
Kalender aufgeführt sind.
Accord-Arbeit.
dor
nach
Nach Menzel's und
Lengerke's landwirth⸗
ichaftlichem Kalender.
1855.
Wintergetreide zu mahen
incl. Aufbinden p. Mor. I
2 deßol. mit der Sichel zu
schneiden
3 Sommergetreide zu mähen
4Gras zu mähen
5 Kartoffeln zu hacken
ß deßgl. zu häufeln
7 Roggen oder Weizen zu
dreschen
ʒ Gerfte zu dreschen
) Hafer zu dreschen
1 M. 10 860
9 — 19 548
E 115,
15 89t 20 F
12, 20,
„153 2 20
24 21 1 —V 19 —
S st — LM 286r
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2-41, 2144 —-5 1—- 11 7
7
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.“
Im Accord gegen 118 —15 Antheil (wie im landwirthschaftlichen Ka-
lender angegeben) wird hier nicht gedroschen, sondern nur auf die Garbe, vor
1855 in der Regel zu 5 Pfg. und seither zu 6 Pfg. die Garbe. Im Tagelohn
dreschen 3 M. 80 Garben Winterfrucht und 100 Earben Sommerfrucht täglich.
Darnach und im Verhältniß zu dem Mehr- oder Minder⸗Gehalt der
Barben an Körnern berechnen sich die Kosten des Dreschens, wie angegeben ˖
Wenn sich hiernach die Bestellungs- und Erndtekosten auf das Doppelte
und darüber gegen die im Allgemeinen im preußischen Staate üblichen stel
len, so wird dieß Mißverhältniß durch die etwas höheren Fruchtpreise keines—
vegs ausgeglichen. *)
An Ackergeräthen sind der eiserne Dombasle'sche Pflug und der eiserne
Wendepflug, der Exstirpator, Untergrund-Häufelpflüge und andere vervoll—
kommnete Geräthe seit etwa 15 Jahren ziemlich allgemein eingeführt, wäh—
rend sonst sehr unvollkommene hölzerne Pflüge üblich waren. Der land—
wirthschaftliche Verein ist namentlich seit dieser Zeit bemüht, verbesserten
Ackergeräthen Eingang zu verschaffen. — Größere Maschinen, wie Mäh—
Maschinen, Heu-Rechen und Heu-Wender, Kartoffel-Ausgrabe-Pflüge, Dampf-
Dreschmaschinen (1865 zum ersten Male, und zwar eine auswärtige) kommen
bisher im Kreise nur vereinzelt zur Anwendung. — Dagegen besitzen seit
etwa 12 Jahren viele größere bäuerliche und andere Besitzer Dreschmaschi—
nen. Das Nähere ergibt die folgende Uebersicht.
Uebersicht der vorhandenen Dreschmaschinen.
Bewegungsmittel.
Bürgermeisterei.
A
23
5—52383555
8 — —
S 722 5825
— S
3 3283 *
—A
Stadt Merzig
Land Merzig
Haustadt
Hishringen
vLosheim
Mettlach
Wadern
Weiskirchen
Kreis 14 731289
Bemerkung.
in allen Gemeinden.
4. zu Merchingen.
zu Haustadt.
zlin allen Gemeinden
auf den Höfen zu St. Gangolph und
Britten.
*) In der Periode 18837160 war, wie oben angegeben, z. B. der Durchschnittspreis
des Weizens im Kreis Merzig — 87ti2 Sgr; den höchften Durchschnittspreis hatte in
dieser Periode der Kreis Montjoie mit 988 Sgr.; den niedrigsten Kreis Altenstein mit 62 Sgr.
Ackerbau. 139
Der Ackerbau wird im westlichen Theile des Kreises fast ausschließlich
mit Pferden betrieben. Der schwere Höhen-Boden dieses Theiles erfordert
häufig 4 und mehr, mindestens 3 Pferde vor dem Pflug. Im östlichen
Theile, wo der leichte Boden vorherrscht, gewinnt die Bespannung mit Ochsen
und Kühen nach und nach das Uebergewicht. Die Bürgermeistereien Stadt
and Land Merzig, Mettlach, Haustadt und Hilbringen, welche zusammen
bvon dem Gesammt-Areal des Kreises nicht ganz, von dem Areal des Acker—
landes aber etwas mehr als die Hälfte enthalten, hatten 1864 zusammen
Ochsen, Rindvieh überhaupt, Pferde,
98 4770 1806
Die Bürgermeistereien Losheim, Wadern und Weiskirchen dagegen zu⸗
sammen
Ochsen, Rindvieh überhaupt, Pferde,
363 6665 856
Der Ackerboden des Kreises ist seinen Bestandtheilen wie der Bodengüte
nach ein außerordentlich wechselnder. In Beziehung auf die Bonität ist das
Nähere aus den Tabellen über die Resultate der Grundsteuer-Veranlagung
zu ersehen.
Ueber die Boden-Verhältnisse in den einzelnen Gemarkungen gibt die
folgende Tabelle Aufschluß. Das Ackerland besteht danach zu 24 00 aus
Kalkboden (der auf 11 Gemarkungen vorherrscht); zu 20 00 aus Thon⸗ und
Lehmboden (welcher auf ebenfalls 11 Gemarkungen vorherrscht); zu 29 00
aus Sandboden (welcher auf 13 Gemarkungen vorherrscht). Das Uebrige
— 27 960 — ist Boden verschiedener und wechselnder Art. Was den Rein⸗
ertrag des Ackerlandes in den verschiedenen Bodenarten betrifft, so zeigt die
Tabelle, daß' derselbe sich im Kalkboden über den Durchschnitt, im Thon⸗
And Lehm- sowie im Sandboden unter den Durchschnitt des Kreises stellt.
Nur einzelne Gemeinden machen eine Ausnahme.
Die reine Dreifelder-Wirthschaft hat sich nur noch in einigen Gemarkun—
gen des Kalkbodens erhalten, — auf 16 00 der ganzen Ackerfläche. Gleiche
Stellung nimmt die Dreifelderwirthschaft mit ganz besömmerter Brache ein;
in der Mehrzahl der Gemarkungen ist aber der freie Fruchtwechsel eingeführt.
Das Nähere und das Verhältniß des Anbaues der Haupt-Fruchtgattuu-
gen ergibt die
140 Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Tabelle über die Boden-Verhältnisse, die bestehenden Wirthschafts-Systeme
und den Anbau der Hauptfruchtgattungen.
Gemeinde.
Vom Acker⸗ 5 — Es werden
schafts⸗Systeme jährlich bestellt
lande sind
amd. fudaus. da hlaihen hh ünn
o Boden. des Ackerlaudes. flaͤche mit
—
—
*
*
—
575
2
J
3—
8
—52
3231518 32
—2— — 2 ——3*
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1
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10*
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2
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tcᷣ)
*
*
—X
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—
2
2
—32
. Gemorkungen des Halkbodens on ho b ——3— A2
Menningen , 5135
echen 35 3462 9— 83
pei — 3 6141318 253168
Bietzen ο 10 9 30 878 e
QWexcingen — W * 366 J
437 7 337
dicingen . 10 2618183 — 0
en z A 133038360
nn 288633; ehe 333
Büdingen 4310 J d —314
en —A————
und Lehm-Bodens (50 00 und darüber).
II. Gemarkungen des Thon⸗ un ehm. ded d rdern,
— — ———
—— Zus 3135 3341 91 318
3Oberthailen , 9 „3 34307
Unterthailen 2019 7 Da 3407
5Weiskirchen 7518 * —
ZWeierweiler 1825 J u 5
e — 3— 348 11 78
3343 6 828 8831338
—53— W55 4 iA J 83113168 156
rchen — / 7 53
— ö3 ß vᷣ di⸗
III. Gemarkungen des Sandbodens (50 S Gh
en dbach , 335 5 loop 419 95 9— 38 1460
2Weiler 5 3 8
45 3368668
1Brotdor 57
334 20
Honraih 85303 20883 —
3* 30 30 70 —
— 662 1066 i 816341860 33573
Ackerbau.
141
Es b Wirth⸗
Vom Acker⸗ esehen ieth
schafts-Systemen
lande sind Goh der Fia
o0 Boden. auf der gläche
des Ackerlandes.
Es werden
jährlich bestellt
olo der Acker⸗
fläche mit:
2*
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2
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J
8
8
5
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—
*
2
ꝛ
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*
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Z—
—
—
*
—
Gemeinde.
— 823
3245 ʒ
358 2, 5—153306 3
—A 53 —— 7
3536 2 F5321* —
— *
ssa
35
Mora*
8
8Wadern „16
9Beckingen. 20 4
10Rissenthal 10 26030, V
LOppen 300 6
2Hausbach „558
3 Morscholz — —
IV. Gemarkungen, in woelchen die
Merzzig 9
2Vos heim 101238)1, 620
Ruderlosheim 33043*
4Bergen 40—
5Scheiden —15 u
8Waldhölzbach 9— 16 H—
7 Wahlen301261
8Rimlingen 1225331,160
MBachem 2 0
0Mettlach 348
11Besseringen *
12Britten 8 B —
13Dreisbach „30301,
14Saarhölzbache, 88 4
15Schwemmlgun 520201/ 80 6
s Coufeld 5 —— —
17 Steinberg y 15 n —
8Bardenbaͤch 15241
19Büschfeld 1840 7/
——
21 Krettnich 1412 v *
—A ꝓF 3012
23Niederlösten, 10
24Oberlösten, 6446
25 Gehweiler 30
26Wedern ———
— * ——
28Harlingen 3316331 76598
8] 986 —
71 606luα z29
——
30“3363
—0— 533 6
ioo 617802303 20αο 480
zemischten Bodenarten vorherrschen.
———
8064861813185 88 1786
320 242520488 448
—32 —97— 408 20459
oeö 38 ö 638ß 3267
1008868030. 8683 15 386
951018 61320 3000 534 1176
20 31018 1800 60 56
002416 22014 1616 27 549
—8 1——86886
608333 3633 284 7 1088
10035563048 988 33 810
———
——
3211613 720 583 76 56
d8 33 7166 60 20 1683
60 20 8 614140 163 35 6179
100 15 113 —59 3441 33 24
i 2 11116361415 21 610
21 71 21 29 8
60.14 3 31322 910 283 3738
660 18331917 962 1755
1218 66 52 160
I1s25 o 300
3550 6 4185861 613 4 370
383178 8 63364
222633 607 2 704
68
42
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Vom Aler⸗ Es bestehen Wirth Es werden
te sund schafts⸗Systemen iährlich bestellt
o ichel 0 F
Born auf ojo der Flächel Oo der Ager
des Ackerlandes. fläche mit:
te
⁊F
23
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D
Bürgermeistereien.
8
8
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—— 7213
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31507 5*
33 737
88335
2
—
5
53
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*
*
Mora.
Stadt Merzig vr 39962
Pond Merzig * 8 6618 1901
Hilbringen 213113,398 3735
onadt 412 9113,219 4240
Metulach 22545—3309 4118
ßLosheim 336 14,292 6575
7 Weiskirchen 11321., 8311 5220
Wadern —— —
Kreis Merzig 1242029 16 16 68 1412 77
25
Die Tabelle enthält nur die Hauptfruchtgattungen; es bleibt danach für
Del⸗Samen, Runkelrüben (die nur als Viehfutter gebaut werden), Gemüse,
Handelsgewächse und Brache S 35 060 des Ackerlandes übrig.
Der Körnerbau nimmt 47 00 des Areals in Anspruch; davon Winter—
frucht 26 00, Sommerfrucht 2100. Von der Winterfrucht fallen 14 b60 auf
Roggen, 12 00 auf Weizen. Hin und wieder wird auch Roggen und Weizen
sowie Hafer und Gerste gemischt (Mischfrucht) gebaut. Diese Culturen
sind aber im Verhältniß zum Ganzen von keiner Erheblichkeit und daher
der vorherrschenden Fruchtgattung zugezählt worden.
Der 00-Satz, den die Kartoffeln einnehmen (18 046* im Durchschnitt des
ganzen Kreises) wechselt am meisten; seine Höhe steht im umgekehrten Ver—
hältniß der Durchschnittsmorgenzahl pro Kopf der Bevölkerung. Es kom—
men nämlich im ganzen Kreise 2,00 M. Ackerland auf den Kopf der Be—
oölkerung; dieser Durchschnittssatz erhebt sich aber in einigen Gemeinden bis
zu mehr als 5 M. pro Kopf (Mondorf, Silvingen) und fällt bis zu weni⸗
ger als 146 M. (Mettlach.)
Für die Bürgermeisterei-Bezirke und den Kreis stellt sich der Durch—⸗
schnitt, wie folgt:
Ackerbau.
Bürgermeisterei.
Ackerland od des Kar⸗
d. Kopf M.dtoffelbaues.
Mettlach
Stadt Merzig
Weiskirchen
Wadern
Losheim
Kreis
Haustadt
ttheigen
Land Merzig
Diese Uebersicht bestätigt daher im Allgemeinen die oben gemachte Be—
merkung über das Verhäitniß des Kartoffelbaues, obwohl besondere Gründe
auch Ausnahmen hervorrufen. So wird auf dem Banne der Stadt Mer—
zig wegen starker Zufuhr auf den Wochenmärkten und in der Bürgermeiste⸗
rei Haustadt wegen des im dortigen Sandboden seit einigen Jahren sehr
verderblichen Engerling-Fraßes der Kartoffelbau auf das stricteste Bedürfniß
beschränkt.
Das Bedürfniß der dichten Bevölkerung bei geringer Ausdehnung des
Ackerlandes ist auch der Grund, daß in einigen Gemeinden, namentlich in
den Bürgermeistereien Mettlach und Weiskirchen, der Kartoffelbau ganz
exorbitante Proportionen angenommen hat.
Auf 68 00 des Ackerlandes ist, wie nachgewiesen, freier Fruchtwechsel ein⸗
geführt, und binden sich die Eigenthümer dabei in der Regel auch nicht an
einen regelmäßigen, rationellen Turnus.
Wo solcher von einsichtigeren Wirthen eingeführt ist, ergeben sich auch
andere Verhältnisse fir den Bau der Winterfrüchte, Sommerfrüchte und
Kartoffeln und günstigere Durchschnittssätze für die Erträge.
Die speciellen Ergebnisse einer solchen Wirthschaft sollen daher im Fol—
genden dargestellt werden. Es ist dazu eine Besitzung von der mittleren
Bröße der Bauerngüter gewählt worden in einer Gemeinde, welche nach
dem durchschnittlichen Reinertrage aller Culturarten dem Durchschnitt des Krei⸗
ses gerade gleich steht (64 Sgr. p. M.), im Ackerlande aber etwas besser, als
der Durchschnitt des Kreises (41: 39). Auch muß bemerkt werden, daß die
Ländereien, die zu dieser Besitzung *) gehören, der Bonität nach über dem
Mittel der Gemeinde stehen. **)
*) Besitzer, Hegemeister Hauser zu Brotdorf.
xe) Der Durchschnittssatz der Grundsteuer der Besitzung ist 8 Sgr. pro Morgen.
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Dagegen empfahl sich die Besitzung noch dadurch besonders zu einem
Beispiele des Betriebes und des Ertrages, weil sie alle drei im Kreise vor—
zugsweise vertretenen Bodenarten und die denselben entsprechenden Frucht—
wechsel enthält. Dieser Fruchtwechsel ist hier.
1. im Sandboden:
Kartoffeln gedüngt,
Roggen,
Klee,
Roggen,
Hafer,
144
2. im Kalkboden:
Brache gedüngt,
Weizen,
Klee,
Mischel,
Hafer.
3. im Lehmboden:
Kartoffeln gedüngt,
Roggen,
Klee,
Roggen,
Hafer.
Abwechselnd müssen namentlich im Sand- und Lehmboden statt Klee
Runkelrüben oder Sommerraps (auch Awehl) gebaut und dazu wieder ge—
düngt werden, um der Kleemüdigkeit des Bodens vorzubeugen. Die Kosten
steuen sich dann p. Morgen eiwa denen des Kartoffelbaues gleich, wogegen
der Ertrag höher ist (Runkelrüben etwa 250 Cent. à 10 Sgr. — 83 Thlr.
10 Sgr.). Dadurch wird das Verhältniß zwischen Kosten und Ertrag im
Ganzen wieder ausgeglichen. Es ist daher in der summarischen Ertrags—
Berechnung auf diese Abweichung keine Rücksicht genommen.
—
M
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2
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2 518 558 33—
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2
3
5 5
— 328 55
36488*3 25
»8651855 535
—V —
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
2. Specielle Kosten- und Ertrags-Berechnung, unter Zugrundelegung des
eingeführten Fruchtwechsels pro Morgen.
(Kosten und Preise nach den Wirthschaftsbüchern.)
A. Im Sandboden:
Kosteun.
28
2
55
5
A
Gesammt -Preis.
A4 ——
Erträge.
—F 494
523
—
—
*
.
Gesammt Preis.
s
sKartoffeln ge—
düngt.
Zmal zu pflügen
lmal zu eggen
8 Fuder Dünger
à 30 CEtr.
Anfahren des Dun⸗
gers
5 Ctr. Setzknollen
Hacken u. Häufeln
Ausmachen
Einfahren 3 Fuhren
Summa
Roggen.
lmal zu pflügen
Saatgut 1 Scheffel
Schneiden u. binden
Finfahren 1 Fuhre
Dreschen 125 Gar⸗
hen à 100
Summa
9
„10
4 „
nö
324,
,101 220
161 36
—RB—
3 e
—08 1
* 42 6
2
giꝗ 1101,
3514313
110 110;
*
——
. 626
3Klee
12 Pfund Samen
2maliges mähen u.
trocknen
Einfahren? Fuhren
Summa
512
—F
„15 1 „ V
u 7 n
80 Ctr. Kartoffeln] „IGh
420
Summa
.——
3103 Scheffel Rog—
gen
7 Ctr. Stroh
Ctr. Kaff und
Spreu
24136
151 815
E 25
. 2618.
Summa—
25 CEtr. Kleeheu
E
d 20260,
Summa
J.
„l 2025
Roggen
metꝰi pflügen 8 , IySgefte wogoen 126 132,
3 1261 126 57 — 973
Schneiden und bin⸗ tr. Kaff und
4 J us,n Sdrcu — — —
Ackerbau.
Kosten.
28
2
5*
*
A
Gesammt · Preis.
—
Einfahren 1 Fuhre
Dreschen 100 Gar⸗
ben à100
Summa
* *
ulol 0,
I J G 6 n
VHafer.
mal zu pflügen
Saatgutl Scheff.
Walzen
Mähen, aufscharren
und binden
Einfahren 1 Fuhre
Dres chen 125 Gar⸗
ben à 100
Summa
Kosten von 5 Jah⸗ .3
ren 71188,
Durchschnitt für 1
36 —I — —
B. Kalkboden (Bergland).
Brachegedüngt.
Zmal zu pflügen
7 Fuder Dünger à
30 CEtr.
Anfahren des Dün⸗
gers
2Weizen
Saatgut 1 Scheffel
Säen und eggen
Schneiden u. ——
Einfahren 1 Fuhre
Dreschen 130 Gar⸗
ben à 100
Summa
3ulee
12 Pfund Saamen) „61 212,
2maliges Mähen u.
Trocknen 2,1 4,
4
Erträge.
Summa
12 Scheffel Hafer
14 Etr.
14 Etr. Kaff und
Spreu
Summa
Ertrag von 5 Jah—
aschnitf
urchschnitt für 1
Jahr
3 Scheffel Weizen
2 CEtr. Stroh
Ctr. Kaff und
Spreu
Summa
20 CEtr. Kleeheu
22
33
252*
*
—
—E — —
Gesammt · Preis.
5 23 „ V
3113 „.
,20 910
io 120,
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a28,5,
135 6
— „ 27 n 82
2 ä
—A
E
—
20 36
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„25 16201,
147
48
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Kosten.
22
— —
53
52
de
— Gesammt · Preis.
Erträge.
38
5
52
VE
GesammtPreis.
WMs 6
I Ker9h
Einfahren2 Fuhren
Summa
„2o 110
7233
Summa
SM—
Mischel 92 Wei—
zen Roggen.
lmal zu pflügen
—AR Sueen
Schneiden und bin⸗
den
Finfahren 1 Fuhre
Dreschen 120 Gar⸗
ben à 100
Summa
9 Scheffel Körner
16 Etr. Stroh
54 Etr. Kaff und
Spreu
2333
is io
‚2sh, 20
2,42
RE
X
,20 n 20 u
1801 26
„,l 811,
Summa
—
292
27
3
Hafer
maliges pflügen
Saatgut 114 Schef.
Walzen
Mähen, aufs gens
und binden
Finfahren 1 Fuhre
Dreschen 110 Gar—
bden à 100
Summa
2, X
1 4 115 D
10 10
1101 110,
201, 260
uo
48
11 Scheffel Hafer
13 Etr. Stroh
ECtr. Kaff und
Spreu
u n 14 z u
„20 82 9
* 1101.
Summa
2—
Kosten von 5 Jah⸗
ren „ u
Durchschnitt sür 1
Jahr 1
O. Cehmboden.
Kartoffeln ge—
düngt. u
zmaliges pflügen g 4 ,
lmaliges eggen „101, 10
10 Fuͤder Dunger
à 30 CEtr. 3430 —T
3 CEr. Setzknollenh, 1ö6h 3165
dacken und Hau⸗ —
feln 4101 410,
E Ertrag von 5 Jah—
688, ren
Durchschnitt für 1
1319 71481 Jah.
u „
VD—
9618 6
70 Ctr. Kartoffeln s, I61 3710.
Ackerbau.
Kosten.
5ã*
5
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Gesammt · Preis.
M Fear B
Ausmachen
Anfahren 3 Fuhren
Summa
2Roggen.
maliges pflügen
Saatgut 1Scheffel
Schneiden u. binden
Anfahren 1 Fuhre
Dreschen 130 Gar—
ben à 100
Summa
38Klee.
12 Pfund Saamen
2maliges mähen u.
trocknen
Einfahren 2Fuhren
Summa
1Ro ggen. —
jmaliges pflügen 9 10,
Saatgut 1Scheffell 126 126 *
Schneiden u. binden iß UIO,
—V—
Dreschen 120 Gar·
ben à 100 1101 118
Summa „ 619
59 afer.
Zmaliges pflügen 11014,
Saatgut 113 Sch.) 11,1 1181,
Walzen „IOP,. IO,
Mähen, aufscharren
und binden 8 110,
Anfahren 1 Fuhre“ „1561,, 151,
Dreschen 140 Gar⸗
ven do Ulol 126,
Summa 16
Kosten von 5 Jah ⸗
Len nnn roid o l
Durchschnitt für 1
—* ——
Erträge. 3
c q
Summa
10Scheffel Roggen
20 CEtr. Stroh
Ctr. Kaff und
Spreu
Summa
25 CEtr. Kleeheu
Summa
) Scheffel Roggen
18 Etr. Stroh
Ctr. Kaff und
Spreu
Summa
13 Scheffel Hafer
16 CEtr. Stroh
1. Ctr. Kaff und
Spreu
Summa
Ertrag von 5 Jah—
ren
Durchschnitt für 1
Jahr
Gesammt· Preis.
6
—
2 J 20on0
„15 10 d 7
b5 „26,
I
81 8
251 2025,
2055
1261 1624,
78 —*
esh
—
2816
1 136,
—
1101 120,
1
——
—E g
2819 735
149
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
3. Summarische Ertrags-Berechnung.
Die Besiellungs⸗ und Düngungs-Kosten und die Natural-Erträge sind nach den Special⸗
Ansätzen Tab. 2, die Preise der Producte nach den Martini-Durchschnitts-Marktpreisen
1837160 berechnet.)
Natural-Ertrag.
Bestellungskosten
und
Düngung.
513518 —357
55 ——382843
s5 —83385
e gir e Ctr. Cur. .3
12 u⸗ z0 9,
u6 l 81,,
olhtsmRBas 2rub
—V—————
Geld⸗
Ertrag.
do
14 M. Weizen
2. t Mi⸗
e
3. 1315 M.
Roggen
4. 786 M. Ha⸗
fer
5. 68 M. Kar⸗
toffeln
6. 7853 M. Klee
7. 1M. Brache
3. 7383 M. ge⸗
düngt à 256
Etr. durch⸗
schnittlich
9. Summa
10. Einheits⸗
Preise in
Sgr.
Gesammt⸗;
werth der —DVVV60
— ———
Bleibt Reiner⸗
trag 42424 6
Durchschnitt pro
Morgen 11 54
he a oe s
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95 „„ D D s n l D D 4 —D
23618009 IIISM Oä ———
Slvlcf 51351868
—
Ackerbau.
4. Rentabilität.
161
Pro Morgen
Im Ganzen
Bodenart.
*
In o0
vom
Kauf⸗
werth.
NReinertrag.
*
8
*8
—
*
7
e— .
Reinertrag.
J
5*
1. Sandboden 101
2. Kalkboden —T
3. Lehmboden ch Tab.? 82
nach Tab.
Im Ganzen sug Tab.3
Durchschnitt suach Tab.2 —T
pro Morgen lnach Tab. 3 — 1248 11 054
Der Sandboden rentirt also im vorliegenden Fall am besten; Kalk-
und Lehmboden ungefähr gleichmäßig 2 00 weniger. Die Differenz zwischen
den Resultaten der Tabellen 2 und 3 rührt daher, daß in Tabelle 2 nach
den Wirthschaftsbüchern bei einigen Positionen? (Hafer, Stroh, Spren ꝛc.)
zach den Jahrespreisen höhere Ansätze vorkommen, als in der nach einem
langjährigen Durchschnitt berechneten Tabelle.
Da die gewonnenen 365 Ctr. Stroh nicht ausreichen, um die erforder⸗
lichen 6ß Fuder Dünger à 30 CEtr. — 1950 CEtr. Dünger zu produciren,
so muß auf Herbeischaffung von Streu⸗Surrogaten, namentlich Waldstreu
Guünster, Haiderc.), Bedacht genommen und die Jauche Behufs Compostbereitung
genau zu Rathe gehalten werden. Nöthigenfalls ist aber der fehlende Dünger
auch zu dem angesetzten Preise von 3 Thlr. das Fuder käuflich zu beschaffen.
120 12
756
150 5*
21
20
2400
In den Jahren 1831 bis 1836 sind die Erträge des Ackerlandes in abso—
uten Zahlen für den ganzen Kreis ermittelt worden. Eine gleiche Ermitte⸗
ung habe ich versuchsweise für das Jahr 1864 angestellt. Das Resultat
ist folgendes:
In den Weizen.
Jahren Wispel.
1831-33 2211
1834-360 23858
1831236] s64
Durchschnitt; 18384
für 1 Jahr.
18364
im Ganzen.
oro Morgen.
47,309
H,
Roggen. Gerste. Hafer. Kartoffeln. Oelsamen.
Wispel. Wispet. Wigpoet Wisp⸗el. Tongen.
488 16700 5213 36,.41 1780
5223 1305 459236,494 1512
Sch. Sch. Sch. Sch.
353344 15900 39220 202,140
10,513
6,8
35,239
6,8
69 415845,808
6,7 * 40,9
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Aus den obigen Zahlen würde folgen, daß sich in den letzten 30 Jah—
ren die Production im Verhältniß von 1 zu 2 vermehrt hat, während das
Areal des Ackerlandes nur im Verhältniß wie 2 zu 3 gewachsen ist. — Es
zleibt zu erörtern, ob die Richtigkeit der mitgetheilten Zahlen nicht zu Zweifeln
Anlaß gibt. Genaue Ermittelungen dieser Art stoßen in der That auf erheb⸗
liche Schwierigkeiten. Zunächst führt nur eine verschwindende Minderzahl
der Grundbesitzer Buch und Rechnung über die Erträge ihrer Wirthschaft;
und auch die Wenigen, welche es thun, sind selten geneigt, den Behörden
Finsicht davon zu gestatten. Letztere sind daher darauf angewiesen, ihre Er⸗
jebungen auf äußerliche, immerhin trügliche Wahrnehmungen zu stützen. Die
neuere Aufnahme (von 1864) hat den Vorzug, daß sie an die Ermittelungen
zei der Grundsteuer⸗-Veranlagung anlehnt und durch dieselbe controllirt wer—⸗
den konnte. Ueber das dabei beobachtete Verfahren ist Folgendes zu be—
merken: Nach den Berichten der Bürgermeister, welche diese Ermittelungen
—V0
in jeder Gemeinde zu ermitteln, wie viel Morgen Ackerland mit dieser oder
ener Fruchtgattung bestellt gewesen sind. Sie hatten zu dem Zwecke bann⸗
kundige Personen einerseits zur Hand, welche angeben konnten: der und der
District war ganz oder zur Hälfte u. s. w. mit Roggen, Weizen, Kartof⸗
feln u. s. w. bestellt; andererfeits hatten sie die Cataster-Karten und Akten,
am zu ermitteln, wie groß genau der betreffende District ist und wieviel
Morgen daher im Einzelnen und im Ganzen auf die Cultur der einzelnen
Fruchtarten zu zählen waren. Demnächst wurde in ähnlicher Weise ermittelt,
wieviel Garben Frucht oder wie viele Säcke Kartoffeln in diesem und jenem
Districte der Morgen Ackerland gegeben; endlich wieviel Garben zum Er—
drusch von einem Scheffel erforderlich waren. Die Angaben der Vertrauens-
männer controllirten sich gegenseitig und mit Hülfe der Catafter⸗Karten, wo⸗
rauf jetzt auch die Bonität jedes Districtes eingetragen ist. — Auf diese
Weise konnte ein ziemlich treues Bild der Production des Kreises erlangt
werden, und muß man bei consequenter und gewissenhafter periodischer Wie—
derholung solcher Aufnahmen in nicht zu langer Zeit zu einem ganz richti—
gen Resultate gelangen können. Ich glaube daher auch das vorliegende Ge—
sammt⸗Resultat für den Kreis als ein den wirklichen Verhältnissen ziemlich
entsprechendes ansehen zu dürfen, wenngleich zwischen den einzelnen Gemein—
den sich noch öfters Ungleichmäßigkeiten fanden, welche gegen die Genauig—
keit der Angaben Zweifel aufkommen, mich daher Anstand nehmen lassen
mußten, auch diese Details hier aufzunehmen. Das Gesammt-Resultat aber steht
in Uebereinstimmung mit anderweit feststehenden Annahmen und Ermittelun⸗
gen. Zunächst stehen die (a posteriori) aus den Gesammt-Erträgen und
mit Hülfe der Tabelle über die Boden-Arten und die Bestellungs-Weise er⸗
mittelten Durchschnittserträge in richtigem Verhältniß zu den oben mitgetheil⸗
152
Ackerbau. 153
ten, auf langjiähriger Erfahrung begründeten Maximal- und Minimalsätzen,
so wie zu den Ertrags-Resultaten, welche von einem Gute (bessern Bodens)
zu Brotdorf ganz speciell mitgetheilt sind. Aber auch auf Grund allgemei—
nerer Erfahrungen steht der Richtigkeit der Resultate die Wahrscheinlichkeit
zur Seite. Dieterici und Engel berechnen nämlich nach der Controlle der
Mahlsteuer in den Städten die Durchschnitts-Consumtion von Getreide (ein⸗
schließlich Hülsenfrüchte) auf 4 Scheffel pro Kopf jährlich. An Kartoffeln
ist 10 Scheffel pro Kopf die allgemeine Annahme. (Stat. Zeitschr. 1864.
S. 129). *) Demnach bedürfte die Bevölkerung des Kreises (35,000 S.)
140,000 Scheffel Brodfrucht. Geerndtet sind an Weizen, Roggen und Gerste
153,000 Sch., wovon 16 als Saatfrucht abzuziehen bleibt, so daß noch
128,000 Scheffel zur Consumtion bleiben. Danach würden allerdings 12,000
Scheffel fehlen, die aber theils durch den in vielen Gemeinden der Hochwald—
gegend auch für Brod verbackenen Hafer, theils durch Genuß von Hülsen-
früchten, theils durch Anbau von Brodfrüchten in andern, als den zu „Acker⸗
land“ catastrirten Ländereien ersetzt wird. Ohne Zweifel ist auf diese Weise
auch noch derjenige — geringe — Theil der Producte ersetzt worden, welcher
nach auswärtigen Märkten (Saarlouis und Trier) verschickt wurde.
Die Kartoffeln hätten einen Ueberschuß von 90,000 Sch. über das eigene
Bedürfniß des Kreises ergeben; was für 1864 ebenfalls der Wirklichkeit ent⸗
sprechend erscheint. 1865 würde allerdings einen bedeutend höhern Ueberschuß
ergeben haben.
In Beziehung auf die Bestellung von Ländereien in anderen Culturarten
mit Brodfrüchten u. s. w. ist zu bemerken, daß etwa 23 des als „Weide“
catastrirten Landes (also etwa 3300 M.) thatsächlich als Ackerland benutzt
wird und davon mindestens U, im Jahre 1864 mit Brodfrüchten bestellt
*) Nach einer statistischen Berechnung (1860) wären auf den etwa 50 Millionen
Morgen Ackerland des ganzen Staates gewonnen worden:
Fruchtgattung.
Weizen
Roggen
Berste
dafer
Kartoffeln
Quantum
Scheffel.
13,350,947
54,631,699
12,898,0638
63,367,291
124,619,237
Vielfaches
der Aussaat.
Die bestellte
Fläche macht 00
des Ackerlandes.
3,55
1626
298
13568
332
Die statistische Zeitschrist (1861 S. 281) welche diese Zahlen mittheilt, erörtert
aber gleichzeitig, daß sowohl die absoluten, als die relativen (oo des bestellten Acker⸗
landes) zu niedrig erscheinen.
154 Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
angenommen werden kann; und daß in manchen Gemeinden in abgetriebenen
Lohhecken (1864 etwa 380 Morgen) mit Roggen bestellt wird, wovon die Erträge
hei denen des Ackerlandes nicht mitgezählt sind.
Wenn nach diesen Betrachtungen wesentliche Bedenken gegen die pro
1864 mitgetheilten Zahlen der Brutto⸗Erträge des Ackerlandes nicht auffom—
men können, so fragt es sich, ob danach die Zahlen der Jahre 1831 —36 nicht
zu niedrig gegriffen sein müssen, wenn man annimmt, daß die Bevölkerung
(damals 28,000 S.) doch das gleiche Bedürfniß hatte. Indessen ist hierbei
der Ertrag der früher sehr ausgedehnten Wild-Ländereien und der Lohhecken,
don welchen damals eine weit größere Morgenzahl, als 1864, mit Getreide
oerschiedener Art, namentlich Roggen und Hafer, bestellt war, ebenfalls außer
Ansatz geblieben.
Dadurch wird denn das Bedürfniß der Bevölkerung, soweit die Erträge
des Ackerlandes selbst nicht ausreichten, gedeckt worden sein.
Die aus den oben angegebenen Verhältnißzahlen (Vermehrung der Pro—
duction 1 auf 2, des Acker-Areals 2 auf 3) sich ergebende Vermehrung der
Production pro Morgen Ackerland im Verhältniß von 3 (1831 36) zu 4
1864) erscheint den thatsächlichen Verhältnissen nach durchaus nicht als un—
wahrscheinlich. Was das oben erwähnte Verfahren betrifft, die Lohhecken
Eichenschäl-⸗Waldungen) mit Roggen zu bestellen, so ist darüber noch Fol—
zendes zu bemerken: Bis vor 15—20 Jahren war es in fast allen Ge—
meinde⸗ und erbschaftlichen Lohhecken des Kreises üblich, die eben abgetriebenen
Schläge zu „schiffeln“ und zu brennen und dann Roggen darin anzusüen.
Zu dem Zwecke wird die Rasennarbe abgehackt, auf kleine Haufen gesetzt
und mit Holzresten verbrannt, dann die Asche als Düngung verbreitet, mit
der Hacke, öfters auch mit einem leichten hölzernen Pfluge untergebracht und
hierauf in das so zubereitete Land Roggen, seltener Hafer gesät.
Auf diese Weise wurden früher in mehr als 30,000 Morgen Lohhecken bei
durchschnittlich Ijährigem Umtriebe jährlich 2000 Morgen Fläche für den
— DD
dacken und Pflügen manche Stöcke beschädigt, und daß dem Boden Kraft entzo⸗
zen wurde. Auf der andern Seite erschließt dagegen die Bearbeitung das Erd⸗
reich der Einwirkung (Zersetzung) der Luft, und das Abschneiden vieler jun—
gen Loden mit der Sichel bei der Korn-Erndte wurde selbst von Forstbeam—
ten nicht für nachtheilig gehalten, indem die Stöcke dafür alle im zweiten Jahre
um so kräftiger trieben. Ueberhaupt waren Landwirthe wie Forstbeamte
fast übereinstimmend der Meinung, daß jeder mögliche Nachtheil durch die
mittelst einer Körner-Erndte alle 15 Jahre erzielte Erhöhung der Bodenrente
reichlich aufgewogen würde. — Gleichwohl ist man in letzter Zeit wegen
der niedrigen Fruchtpreise und hohen Löhne fast allgemein von diesem Ver⸗
fahren abgekommen; und es wurden 1864 nur noch in Besseringen (29
n
B
0
jt
g
i
l,
)e
—9*
19
Ackerbau 165
Morgen), in sieben Gemeinden der Bürgermeisterei Wadern (Büschfeld am
meisten, 90 Morgen) und in zwei Gemeinden der Bürgermeisterei Haustadt
Honzrath und Düppenweiler) zusammen 350 Morgen Lohhecken mit Rog—
gen bestellt. —
An Handelsgewächsen wird Oelsamen (Winter- und Sommer-
Raps, Awehl u. s. w.), seit etwa 15 Jahren wenigstens der eigene Bedarf
des Kreises an Klee-Samen (rother Klee, Luzerner- und Incarnat-Klee) ge⸗—
zogen, und Tabak.
Die Tabaks-Cultur wurde in sehr geringem Umfange schon vor 1816
in den Bürgermeiftereien Merzig, Hilbringen und Haustadt betrieben. Die
Erndte war 1816 nur 80 Centner. Der Kreis wurde rücksichtlich der Be—
steuerung Aufangs in die IV., 1857 aber in die III. Klasse gesetzt. Diese
Steuererhöhung erfolgte auf den Nachweis, daß gewonnen worden waren an
Tabaksblättern:
D a von: Durch⸗
Gesammt⸗ —
Jahrgang. so is 4 bis 66is 7 sann
v Fläche. 436 Ceutner. Cenner— Centner Centner.
Fentner. Mra⸗ Mrg Mrg. Mrg.. Morgen.
n
se
n
—
)
n
1851 181 117123 512838 — 58 368
iS liß 069 4 40 533
1856 bis 1860 war dagegen der Durchschnitts-Ertrag schon 634 Centner,
was die Versetzung in die II. Klasse gerechtfertigt haben würde, wovon die
Steuer⸗Behörde aber zur Zeit noch Abstand genommen hat (R. v. 17.7.
1861); dieß wohl aus dem Grunde, weil die Durchschnittssätze in den ein—
zelnen Jahrgängen sehr schwanken; 1838 — 8,1 Centner; 1889 S 4,3
Centner. Dagegen sind 1862 beinahe 8 und 1863 u. 64 mehr als 7 Ctur.
Tabak vom Morgen gewonnen worden. Noch mehr, als die Erträge, schwan⸗
ken die Flächenzahlen, 1846 waren nur 7 Morgen, 18834 — 180 Morgen,
1861 — 24 Morgen, 1864 — 104 Morgen mit Tabak bepflanzt. Der
Durchschnitt der 6 Jahre 1851 bis 56 ergibt 114 Morgen, und von
den 6 Jahren 1859 bis 64 — 67 Morgen. Je nachdem die Fruchtpreise
oder die Tabakpreise hoch oder niedrig stehen, wenden sich die Landleute,
—
Düngung. Gedüngt wird meist mit Stallmist, *) in sandigen und
Neubruch-Ländereien vielfach mit Kalk, mit Knochenmehl und künstlichen
Düngern noch wenig. Die Behandlung des Düngers und der Jauche läßt
*) Je nach der Bestellungsweise und den Boden-Verhältnissen wird in sehr ver—
schiedenen Perioden — allen 2, 3, 4326 Jahren — gedüngt. Im Kalk⸗-Bergland bei Drei⸗
Felderwirthschaft bleibt mehrfach bis zur Hälfte des Ackerlandes eines Bannes ganz
ohne Düngung.
156 Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
mmer noch zu wünschen übrig, obgleich seit langer Zeit von Behörden und
Vereinen auf Einführung eines besseren Verfahrens hingewirkt wurde. Ein
Zwang konnte aber selbstredend nur angewendet werden, soweit das Interesse
der Salubrität und Reinlichkeit der Straßen dabei berührt ist. 1840 veran⸗
laßte der Landrath die Bürgermeister, für sämmtliche Gemeinden Polizei—
Berordnungen zu erlassen, wodurch verboten wurde, Mistjauche in die Stra—
zenrinnen abfließen zu lassen und Düngerplätze in geringerer Entfernung,
als 3—25 vom Rinnenpflaster an gerechnet, anzulegen. Die meisten dieser
polizeiVerordnungen verpflichteten zugleich die Eigenthümer, alle Dungstät⸗
ten an den Straßen mit einer 40 hohen Mauer zu umgeben. Dieser über—
triebene Anspruch vereitelte die Ausführung der ganzen Maßregel. Zwar
wurde 1844 (Reg.Verfügung vom 30.5.) empfohlen, denjenigen Eigenthümern,
welche ihre Dungstätten mit einer nach dem Kern derselben abfließenden
Rinne umpflastern würden, die Errichtung der Mauer zu erlassen. Indessen
wurden doch nur in sehr wenigen Fällen Mauern und noch seltener regelrecht
abgepflasterte Dunggruben angelegt. — Ich suchte auf dem Wege der Be—
lehrung in den landwirthschaftlichen Versammlungen den Zweck zu erreichen
und vermochte auch den Verein schon 1851, eine Prämie von 3 Thlrn. für
Diejenigen auszufetzen, welche die erste regelrechte Dungstätte in einer Gemeinde
anlegen würden. Auch dieß wirkte nur in wenigen Fällen. 1856 brachte
die Königl. Regierung die Sache wieder in Auregung und verordnete (unter
dem 30./10. 1856), daß die zur Zeit der Cholera-Epidemie unter dem 19.10.
1831 erlassene Polizei-Verordnung wegen Reinhaltung der Straßen in Be—
treff des Verbotes des Abfließens der Düngerjauche durch die Straßenrinnen
streng gehandhabt werden solle. In Folge dessen habe ich diese Verordnung
in allen Gemeinden des Kreises wieder publiciren und die Eigenthümer war—
nen lassen, daß, falls sie nicht ihre Dunggruben so einrichteten, daß der Ab—
luß der Jauche verhindert werde, polizeilich gegen sie würde eingeschritten
werden. Die Ausführung der Maßregel habe ich durch jährliche Berichts⸗
erforderung controllirt (wobei das nachfolgende Schema eingeführt wurde)
und durch öffentliche Belobung derjenigen Gemeinden, in welchen sich die
meiste Willfährigkeit zu besseren Einrichtungen zeigte (wie z. B. Wahlen und
Losheim) weiter anregend zu wirken gesucht. — Auch an Belehrungen auf
den landw. Versammlungen, in den Gemeinden Seitens der Bürgermeister,
sowie durch Vertheilung von Druckschriften und Plänen guter Dungstätten
fehlte es nicht. Endlich, wo sich erhebliche Uebertretungen des Verbots (des
Abfließens der Jauche) und Mangel an gutem Willen zeigte, wurde polizei—
liche Bestrafung veranlaßt. Die Gemeinden ließen sich meist ohne directen
Zwang anhalten, an den Gemeinde- (namentlich den Schul⸗) Häusern voll⸗
kommen regelrechte Dungstätten anzulegen, soweit deren noch nicht vorhanden
waren und das Bedürfniß vorlag.
Garten⸗, Obst⸗ und Weinbau. 157
Der Erfolg dieser Maßregeln ist aus der nachfolgenden Uebersicht der
Dungstätten und des allmäligen Fortschritts der Verbesserungen ersichtlich.
Bürgermeistereien.
. Merzig
2. Mettlach
3. Hilbringen
. Haustadt
.Losheim
3. Wadern
7. Weiskirchen
3. Hreis
25
s88
A
9
28
273
—
554
475
357
46
—291
721
584
428
a c —
Davon wurden
angelegt 4
— aen * 2 *
mitohne * 3 —
Iee 338018
4
57 112
36 87
35 115
3517
3001
333
20
522 53*
189
175
343
196 10
177
144
273
Von den Col. 830 und b
aufgeführten Dungstätten
wurden angelegt
*
—
3138
25
2
169
123
150
47
466
60
4 28
21043
(Ganz kleine Dunghaufen, die nur durch den, vielfach vorübergehenden,
Besitz kleinen Viehs, wie Schweine und Ziegen, gebildet wurden, blieben
selbstredend außer Ansatz.)
1864 habe ich den landw. Verein veranlaßt, in Merzig ein Magazin
künstlicher Dünger anzulegen, welche aus der Fabrik von Zimmer (vormals
Clemm-Lennig) in Mannheim bezogen werden.
Aus diesem Magazin sind 1866 — 400 Etr. abgesetzt worden. Direct
uus Fabriken wurden bezogen S 200 CEtr. Privat-Niederlagen (zu Merzig
und Wadern) haben zusammen etwa 400 Ctr. abgesetzt, so daß der Verbrauch
pro 1866 auf 1000 CEtr. angenommen werden kann. Eine Zunahme des
Verbrauchs ist vorerst nicht anzunehmen, da das trockene Jahr 1865 der
Wirkung der künstlichen Dünger ungünstig war und früher nur ganz verein⸗
elt Versuche damit Statt gefunden haben.
B. Garten⸗, Obst- und Weinbau.
Der Kreis zählte 1827 — 928, 1861 1165, 1863 — 1559 Mor⸗
gen Obst und Gemüse-Gärten; dazu treten noch die Hausgärten mit etwa
300 Morgen, so daß gegenwärtig 2350 Morgen Gärten vorhanden sind, eine
Vermehrung von 137 00 gegen 1827. Der 00Satz der Gärten (incl. Wein⸗
berge, aber excl. Hausgärten) ist auch im Kreise Merzig (11 00) größer, als
m Reg. Bez. Trier (1 00) und im Staate (O, 040), aber etwas geringer,
als in der ganzen Rhein-Provinz (1,3 00).
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Handelsgärtnerei wird, obgleich alle Verhältnisse dazu sehr günstig
sind, im Kreise so gut wie gar nicht betrieben. Die meisten Einwohner
ziehen ihre Bedürfnisse an Gemüse selbst, und die Gartenbesitzer von Merzig
und Umgegend versehen die Wochenmärkte damit. Feinere und frühe Ge—
müse werden jedoch von auswärts, namentlich aus der Umgegend von Saar—
louis oder Metz, auf diese Märkte gebracht. Die Kappus-Pflanzen und
Köpfe aus der Gemeinde Rappweiler bilden fast den einzigen Handelsartikel
der Gärtnerei des Kreises auf den Märkten von Trier, Saarlouis und Merzig.
Es werden in Rappweiler jährlich etwva 3 M. mit Kappus-Samen be—
sät und von den gezogeuen Pflanzen 200,000 bis 220,000 Stück verkauft,
80 bis 90,000 Stück auf etwa 27 M. in der Gemeinde gesetzt; pro Mor—
gen 2800 bis 2900. Abgesetzt werden auf verschiedenen Märkten jährlich
70 bis 80,000 Stück Kappus-Häupter.
Der Preis der Pflanzen variirt zwischen 6 Pfg. und 242 Sgr. pro
100, der der Kappus-Häupter zwischen 1 und 2 Thlr. pro 100. — Die
Bemeinde erlöst daher für Pflanzen jährlich etwa 100 Thlr. und für Kap—
dus⸗Häupter 1200 Thlr., was einen Brutto⸗Ertrag von 33 bis 44 Thlr.
auf den Morgen ergibt.
Obstbau wird im Kreise in nicht unbedeutendem Umfange, theils zur
Erzeugung von Tafelobst, theils zur Bereitung von Apfel- und Birn-Wein
betrieben. Zu letzterem Zwecke dienen wesentlich auch die Pflanzungen an
öffentlichen Wegen. Wie aus der Wege-Nachweisung (Abschn. XIV) ersicht-
lich, waren 1866 — 20,490 Ruthen Gemeindewege mit Obstbäumen be—
aflanzt (1831 — 9866, also Vermehrung von 1881 -65 * 10,649 R.).
Dazu kommen die Obstbaum⸗Alleen der Bezirksstraßen; von Besseringen bis
zur Kreisgrenze hinter Beckingen (auf und neben der Straße zusammen etwa
3000 R.), von Merzig über Losheim nach Dagstuhl (mit Abrechnung der
Unterbrechungen zusammen etwa 6000 R., meistens neben, theilweise auf der
Straße); dieß gibt eine Gesammt-Länge von wenigstens 32,000 R. — 16
Meilen Obstbaum-Alleen. Die Bäume an den Straßen stehen in der Regel
in Zwischenräumen von 2140; auf 2150 stehen also (gegenüber) in der Allee
2 Bäume oder auf 50 — 4. Die angegebenen 32,000 R. Alleen enthalten
demnach 25,600 Stück Bäume.
Ich habe, um die Obstbaum-Pflanzungen Seitens der Gemeinden zu fördern,
aus Kreismitteln (Jagdscheingelder-Fonds), mit Genehmigung der Kreisstände
Unterstützungen gegeben. So wurden in den Jahren 185360 1665 Stück Obst⸗
bäume unentgeldlich vertheilt. Mit diesen 1660 Bäumen allein konnten immer
13320 Obstbaum⸗Alleen angelegt werden. Mit dem Empfange wurde aber in
—DDDD
Diese Maßregel und andere Anregungen haben die beabsichtigte Wir—
kung nicht verfehlt und viel ausgedehntere Anpflanzungen zur Folge gehabt.
ʒ0
Garten⸗, Obst⸗ und Weinbau. 159
185264 sind zusammen etwa 17,000 Stück Obstbäume, meistens an öffent⸗
lichen Wegen (einige auf Gemeinde-Plätzen) gepflanzt worden, also im Durch—
schnitt 1300 Stück jährlich. In welchen Jahren und in welchen Gemeinden
diese Anpflanzungen Statt gefunden haben, ergibt die nachstehende Uebersicht.
Gemeinde.
aea J
1852 1853 1854 1866 1866 1857 1868 1860 160 1861 — 1863 1864 1868 Summa.
Merzig
Bietzen
Brotdorf
Harlingen
Menningen
Besseringen
Britten
Mettlach
Hilbringen V
Mechern dro
Bedingen —
288 4 29 80
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Dppen 26 0 o s0 9
Rimlingen 105 60 60 10 2
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Sarbenbach is 86 3
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150 450 80 56 8
A 0 *16 *
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—*— 3 — 33545
dockweiler 251 10 42 24 18
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Niederlöst.
, e ou 62 145 64 800 46
Obermorsch. 84 — 139 9
Diemer 74 u v
g XWV
Wedern zn 18 65 21 917 12 10
Weiskirchen 8300 660
Michelbach
Mitlosheim!
1000 180 200 20 71130 47 68 378 409 27 12) 2,341
30 105 28 27 18 80 89 83 80 828 370
177 * in 20 6118 178 1 ii 3 121 1,8372
is ß J 213 11 6 ii i 5
J8 5 159 69 87 27 347
10 19
30
183
60
17
288
226
36
68
218
260
292
375
259
120
346
66
129
310
129
298
357
366
120
d8
199
359
52
3086
230
286
—
289
sis
10
32
32
60
Gemeinde.
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
J J
1852 1853 1864 1856 1856 1857 1858 1880 1860 1861 — 86s 186a 1868 Summa.
—
56 2989
x71 1801301 367
J 3 116
471 — 305 82
πιασ—σ——ιισ—ι ι—οιιιιοαισσ——Jσ,ον
Seit 1851 haben sich denn auch die Obstbaumpflanzungen an den Ge—
meindewegen um etwa 10,000 R. Länge vermehrt. Mit den aufgeführten
16,800 Obstbäumen hätten allerdings über 13,000 R. Wege bepflanzt wer⸗
den können; ein Theil dieser Bäume mußte aber auch zur Nachpflanzung in
dereits vorhandenen Alleen verwendet werden. —
In der vorstehenden Nachweisung fehlen 18 von den 64 Gemeinden des
Kreises günzlich; auch bei den aufgezählten sind die Pflanzungen der Größe
und climatischen Lage der Gemeinden nach nicht überall proportionirt. Wenn die—
ielben im Ganzen in den letzten Jahren abgenommen haben, so ist, was
auch die Berichte der Bürgermeister bestätigen, Mangel an Obstbäumen
in den Lehrer- und anderen Baumschulen des Kreises oder der Nachbarschaft
daran Schuld.
Die 48 Obstbaumschulen der Lehrer im Kreise umfassen ein Areal von
zusammen etwa 12 M., sind aber größtentheils in mangelhaftem Zustande.
Vergl. Abschu. XX. Unterricht.) Es ist die Absicht, durch Errichtung einer
Vereins-Obstbaumschule und Anstellung eines erfahrenen Vereins-Gärtners
— DD
zuhelfen. Der landwirthschaftliche Verein (Beschl. v. 16./11. 1865, welcher
zugleich das provisorische Statut der Vereins-Baumschule enthält), hat zur
Anlage 75 Thlr. und auf 5 Jahre jährlich 25 Thlr. zum Unterhalte be—
willigt, wofür er mit 5 Antheilen an dem Unternehmen betheiligk ist. Das
weiter Erforderliche wird durch Actien à 40 Thlr., in höchstens 8 Jahres-
raten zahlbar, aufgebracht. Außer dieser im Entstehen begriffenen Vereins
Baumschule sind auch einige Privat-Baumschulen vorhanden.
Einige ältere Obstbaumpflanzungen der Gemeinden bringen schon hübsche
Erträge. So sind durch öffentliche Versteigerung des Obstes erzielt worden,
wie die nachfolgende Uebersicht ergibt:
Gemeinde.
1862 1863 1864 31mmid.
4. Düppenweiler 94
O Merchingen 131
3. Beckingen 19
7.
14910316
1251 257
361 87
32
Garten⸗, Obst⸗ und Weinbau.
—
Gemeinde. 11862.1868 18648umma
8
5
3
2
8
4. Fickingen 6 21
5. Reimsbach J 5
Hepzratn 2 2
rbringen J 2 2
Rappweiler ) 8i518528
Summa 336 130 4621928
Die französische SpalierObstbaumzucht (nach Du Breuil und Lepère)
hat in einigen Gärten des Kreises Eingang gefunden und lieferte reichliche
Erträge.
Der Weinbau des Kreises ist von keiner Bedeutung. 1816 waren
nur 34 M. Weinberge vorhanden; in den Gemeinden Merzig (10 M.),
Beckingen (16 M.) und Besseringen (8 M.). In Folge einiger guten Wein—
gahre stieg die Zahl bis 1827 auf 194, bis 1833 auf 245 und in Folge der
an den Abschluß der Zollvereins-Verträge geknüpften übertriebenen Erwar—
tungen 1836 sogar auf 408 Morgen. Da der Erfolg den Erwartungen
nicht entsprach, wurden viele Weinberge bald wieder gerodet; 1851 betrug
ihr Areal nur noch 217 M. und ging in Folge der schlechten Weinjahre
his 1857 immer weiter herunter. 1863 waren noch 129 Morgen vorhanden.
Wenngleich die Rodungen jetzt nicht mehr fortdauern, finden doch trotz der
aufeinander folgenden guten Weinjahre nur noch wenige neue Anpflanzun⸗—
gen Statt.
1836 zählte der Kreis 26 weinbautreibende Gemeinden. Es werden
als solche nämlich aufgeführt: Bachem, Beckingen, Besseringen, Bietzen,
Brotdorf, Britten, Büdingen, Dreisbach, Harlingen, Haustadt, Hausbach,
Hilbringen, Mechern, Menningen, Merzig, Merchingen, Mettlach,
Mondorf, Rimlingen, Silvingen, Wahlen, Wellingen, Weiler, Losheim, Nun—
kirchen und Dagstuhl.
Jetzt wird nur noch in den 5 gesperrt gedruckten gekeltert. Die Wein—
„Production ist demnach wieder auf diejenigen Gemeinden beschränkt, welche
schon 1816 Weinbau betrieben. In den schlechten Weinjahren 1830 - 1856
kelterte man nur in Menningen und Beckingen, indem die Weinbergsbesitzer
don Merzigeu. s. w. ihre Trauben auf dem Stock zur Champagnerfabrika-
tion nach Saarbrücken verkauften.
) Rappweiler, am Fuße des Hochwaldes gelegen, liefert sonach den Beweis, daß
auch dort der Obstbau reichliche Erträge liefert; und zwar steht die Baumpflanzung frei an
oͤffentlichen Wegen.
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Der Ertrag der Weinlese an Most stellte sich in den Jahren 185964,
wie folgt:
Jahrgang.
IV. Klasse.
Fimer Quort
V. Klasse.
Fimer Quar:
VI. Klasse.
sfimer. Quart
Summa.
GCimer. Quart.
1859 6562 59 2353 6 942 13
1860 86 8 90 61830 1
1861 86 8 13 42 99 50
1862 161 53 53 22 215 45
1863 m 2 345. 8
18800. 2229 30 33490 26848
Ssummal 40 87 18001 8149 0120652
Der Quantität nach das beste unter den aufgeführten Weinjahren war
also das Jahr 1859, wo zusammen etwa 80 Fuder, auf den Morgen etwa
34 Fuder gewonnen wurden. 1861 war der Ertrag wenig mehr als 140
davon. Der Durchschnitt ist 3 Eimer oder 4 Fuder vom Morgen.
Die Weinpreise stellten sich 18318—22 auf 37138 Thlr. das Fuder. Die
besten Preise hatte Beckingen. Der weiße Wein unserer Lagen hält sich nicht
und erreicht selten höhere Preise, als etwa 120 Thlr. das Fuder. Dagegen
ist der rothe Wein von Beckingen, Menningen und Merzig gesucht und wird
dis zu 240 Thlr. das Fuder bezahlt.
C. Viehzucht und Viehhaltung.
Vergleichs-Tabellen über den Viehstand.
Das statistische Bureau hat seit 1860 Berechnungen Behufs Nachwei—⸗
sung der quantitativen Veränderungen der Viehhaltung aufgestellt, welchen
eine Reduction des gesammten Viehstandes auf Haupt-Rindvieh zu Grunde
gelegt ist. Es wird dabei berechnet: Ein Stück Rindvieh excl. Kälber unter
6 Monate *) — 263 Pferde, S 10 Schafe, — 4 Schweine, — 12 Ziegen.
Danach kamen: **)
Gebiete.
Auf Haupt-Nindvieh redueirter, Auf je 100) Auf die Qua—
Viehstand. drat⸗ Meile.
JsB
0*
J. Staat
—AD
3. Reg.Bez. Trier
4. Kreis Miere
*) Die Kälber unter 6 Monate sind seit 1861 unter der Hauptzahl des Rindviehes
aicht begriffen. Früher wurden allgemein „Jungvieh“ gezählt und der Hauptsumme zugerechnet.
**) 1283. Der Viehbestand nach Engel's Statistik 1863 S. 265 und stat. Zeit⸗
1864
3585
iso
—*
Viehzucht und Viehhaltung. 163
Der Viehstand im Verhältniß zum Areal ist also überall gestiegen, im
Verhältniß zur Bevölkerung gesunken.
Faßt man die einzelnen Viehgattungen getreunt in's Auge, so zählten:
S
78
—XX 23
— —
n 8 8
— —
s 2588*
* 8388—
* 3333
812 3 89*
— — 8838
s833838
2851*83
8
3
—
53
— —
*
8
23
Z 1
ẽ *8*
*
3
8
2
2*
*
A
2*
—
—
7
253
——
85
232
*23
2
52
—
*
—
—
3
8*
E
—*3—
78
3 3
858
5
82
—
8 545
* —A
5 *
* 555
s81333
l 2377
OVsss— 6
chrift 1866 No. 7. Der Staat hatte 1816 5086 Quadr.-M., die Rbein⸗Provinz
477 Quadr.⸗M., der Reg.Bezirk Trier — 120,. Quadr.M. für das Areal 1864
und die Bevölkerung 1816 und 1864 s. S. 833 oben. Darnach habe ich die Verbält⸗
nißzahlen caleulirt.
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Folgende Tabelle weist die Vertheilung des Viehstandes auf die einzelnen
Gemeinden nach und das Verhältniß, in welchem die vorhandenen Wiesen
zur Viehzahl (auf Haupt Rindvieh reducirt) stehen.
2
Bemeinde.
Beckingen
Düppenweiler
Erbringen
Fickingen
Hargarten
Haustadt
e
Merchingen
Reimsbach
Bürgerm. Haustadt!
Büdingen
Hilbringen
Mechern
Mondorf
Schwemmlingen
Silvingen
Weiler
Wellingen
Bürgm. Hilbringen)
Bachem
Bergen
Hdausbach
osheim
Niederlosheim
Dppen
Rimlingen
Rissenthal
Scheiden
Wahlen
Waldhölzbach
Bürgerm. Losheim
Merzig Stadt
Bietzen
Brotdorf
28
3 2 235
398 3335
8 — 253358
77 — 255338
52 * 3533537
2 8 ———
8 * — 3 35288
—X ——
25 25 3 —5 2—758 5353
27 58 —2 1* 85
J * O —X 87
—— WO 32
— 6 7 8 10
5
—
A
A
563
552 521 441210
6 308 300 340
835 316
83 233 36 6
3 ⸗58 84
280 96 10 126
8 8558 161
3 6153 11
215 50 88200
1331 524144
i7 218
734 18 211 1590
88 19 65 97
16 8 108 156
260 26 66 160
8 61 79
65 16 29
8 za 8
274 40 12
A
1 74183
78 28 888
43 383 72 6090
22829251
—53 4816
836558
383 5136
53 6871 146
361 72 115 408
40 3 135
ou 440 238
13 30
vo 81
l 107, 286
197 57 405 1,23
1459 501 9
rio 13 188 03
30 1818863
111 382 1059 6
217 720 B 29.
212 95 28 2090 68
368 68 63 306 9
303 63 136 388 0
330 302336 2703 6
i84 36 26 9
55283 8560 6
1360 26 8068.
53 3335
„680 10 276 0
ibo 322119.
28163 32216
160 130 2066 063
20 8 194 2553 65
387 Bold 351 0
7 73 25 18 1.3
9 36617
riu 6 33 905 0
7418 815
33 656
13 68
— ——
3 * *nis 9
„ 2080 2 664 63
90 62 1770 13
1186 i8 3778 03
323181 75 9.
3 326
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7
3
7
5
5
8
8
8
6
4
8
7
Gemeinde.
Harlingen
Menningen
Land 9“ erzig
Besseringen
Britten
Dreisbach
Keuchingen
Mettlach
Saarhölzbach
Bürgerm. Mettlach
Bardenbach
Büschfeld
Crettnich
Dagstuhl
Gehweiler
Lockweiler
Niederlöstern
Noswendel
Oberlöstern
Obermorscholz
Untermorscholz
Wadern
Wadrill
Wedern
Bürgerm. Wadern
Confeld
Michelbach
Mitlos heim
Münchweiler
Nunkirchen
Oberthailen
Rappweiler
Steinberg
Unterthailen
Weierweiler
Weiskirchen
Bürgerm. Weis—
kirchen
Kreis
Viehzucht und Viehhaltung.
165
25
— 3 38985
—
35
———
385337
5583
52533358
—525 5—
5233
32285585
— 522
7 52
—5 5355
8— 58538
3 M.
19
20 15 31
s1 85
195 99 277
* 7
386 170 1
28 54
134 4
3801
0 26
129 308
—
561 381
214 45
56688
363 74
573 50
76 8
512 *
3285 280
135 71—
196 53 27
g 28
363 1851 23
6860 81 5
3060 12501 186
103813 15
1233 34 16
200 46
398 88 1.
585 200 14
9179
295 166
119 58
106 6
215 — 22
133 88 311
468, 468 22
57 130 69 306
45548 313 127
86 77
2901 40 120 4
0 n 7 6
70 90 58
846159
133 8 774
d7 40 85069 310
80 83856
171 230 29 3
iz 9 51 8
30 200 359 38
8552853
203 366 115 29
34 „ 23 88
281 166 188 14
133 5 60 82
79. i0 30 8
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920 1108 793 141
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182 L2
100 356
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294 1,2
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163 0,6
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102 2,0
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990 0
272 11
1951 0,6
72 Le
359 d
378 11
7
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22
44
191
14
J
13
16
260l 7838 228 I825 385 76οα αιαI
I5,633 82048 269210,60046οαοα εαHVOßσ O-
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Es kommt also im Durchschnitt des ganzen Kreises auf das Haupt,
auf Rindvieh reducirten Viehstand, — O,2 Morgen Wiese; davon werden
etwa 18 Centner Heu und Grummet im Jahr gewonnen, was also pro
Tag und Haupt Vieh etwa 5 Pfund ausmacht. Vetcgleicht man den Vieh—
stand pro 1864 (oben Tab. 1) im Staate, der Rhein⸗Provinz und dem
Reg.«Bezirk Trier mit den für die aufgeführten Gebiete bei der Grundsteuer—
Regulirung neu ermittelten Wiesenflächen, so ergibt sich
im Staate auf das Haupt O,xs Morgen Wiese,
in der Rhein⸗Provinz , O os
im Reg.Bez. Trier, — — — —
Das Verhältniß steht also nur im Reg.Bezirke Trier günstiger, als im
hiesigen Kreise, und zwar um so mehr, als die vorhandenen Wiesen dort
auch durchschnittlich von besserer Qualität sind (Reg.Bez. 72 Sgr., Kr.
Merzig 67 Sgr. pro Morgen Reinertrag).
1816 kamen im Kreise Merzig bei 8692 M. Wiese und 13,398 Stück
auf Haupt Rindvieh reducirter Viehstand nur G,es Morgen Wiese auf das
Haupt. Dafür nährte sich das Vieh, wie weiter unten erörtert werden wird,
1816 mehrentheils auf der Weide, während jetzt die Stallfütterung fast
durchweg eingeführt ist.
Bei denjenigen Gemeinden und Bürgermeistereien, wo die Morgenzahl
Wiese pro Haupt Vieh hinter dem Kreis-Durchschnitt (O92) zurückbleibt,
kaun man mit Sicherheit annehmen, daß der Boden vorzugsweise zum Klee—
dau geeignet ist und dadurch das fehlende Wiesenheu mehr oder minder reich⸗
lich ersetzt wird. Dieß ist sogar rücksichtlich des nicht unerheblichen Theiles
des jährlichen Wiesenertrages (etwa 5000 Centner jährlich) der Fall, wel—
hher außerhalb des Kreises verkauft wird, und zwar in dem Grade, daß grade
diejenigen Gemeinden, welche auf den Anhöhen zum Kleebau vorzugsweise
geeigneten Kalkboden und daneben Wiesenthäler besitzen, das meiste Heu ver—
kaufen, obgleich sie in der Morgenzahl der Wiesen pro Haupt Vieh noch
hinter dem Durchschnitt des Kreises zurückbleiben.
Dahin gehören z. B. die Gemeinde Brotdorf und die Mehrzahl der
Hemeinden der Bürgermeistereien Haustadt und Losheim.
Man darf daher auch aus der Verhältnißzahl der Wiesen nicht auf die
Ernährungsweise des Viehes schließen. Höchstens 1 des Bedarfs wird
üͤberall durchschnittlich von dem Ertrage der Wiesen entnommen, das fehlende
durch Stroh von Sommerfrucht (Hafer und Gerste), Spreu, Wurzelge—⸗
vächse, sowie durch Abfälle verschiedener Art gedeckt. Bei den Pferden kommt
selbstredend der Hafer vorzugsweise mit in Anschlag. Welchen Antheil an
der Enuhrung des Viehes die Weide heute noch hat, wird unten erörtert
werden.
Zunächst ist auf die einzelnen Viehgattungen besonders einzugehen.
66
J
Viehzucht und Viehhaltung.
J. Pferdezucht.
Die Veränderung im Pferdebestand des Kreises Merzig weist specieller
folgende Tabelle nach:
167
5816.
1848.
1864.
. Fohlen unter 3 Jahren
Pferde über 3—10 3)
Pferde über 10 Jahre
Summa
Unter den Pferden von
3-10 Jahren sind land⸗
wirthschaftliche
deßgl. Zuchthengste
784 467 499
2140 38 aiss
29241 276832692
2079
22
2. Der Gesammt Pferdebestand vertheilt sich auf die
e
h
8
d
e
it
n
4
Burgermeistereien. 1816. 1849. 1864.
Merzig Stadt 7 192 138
Merzig Land 100 245 275
Mettlach 1 154 191
Hilbringen 0 573 648
Haustadt 41 661 584
cosheim 5831 540 40
Wadern 57 84 188
Weiskirchen 340 »14 228
Kreis 12924 2763 26092
Es wurden Fohlen gezogen: 1862 — 136, 1863 * 164, 1864 — 199,
Durchschnitt — 166.
Die Verminderung der Pferde erklärt sich durch die Zunahme der Ver—
wendung von Rindvieh zum Ackerbau (siehe bei Ackerbau). Der Pferde—
schlag des Kreises Merzig zeichnet sich in keiner Weise aus. Die Gemein—
den des Kalkgebirges haben starkknochige Pferde, welche den Ardennern ähn⸗
ich sind; in den nördlichen Gemeinden findet sich noch die Hochwälder-Race,
edoch sehr verkommen und ausgeartet. Die ersteren sind für den militairi—
schen Gebrauch meist zu plump, die letzteren zu klein. Die besten Pferde
haben die Gemeinden der Bürgermeisterei Losheim. Die Königl. Beschäl⸗
stationen im hiesigen Kreise und in der Nachbarschaft und die Züchtung einer
Art Zweibrücker Pferde im sog. Keller-Thal (Kreis Saarbrücken) haben dar⸗
auf Einfluß gehabt.
Constant züchtet edlere Pferde nur der Baron von Louisenthal zu Dag—
stuhl (seit 1815), seine Hengste sind Trakehner und Zweibrücker Race, und
168 Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
der Fabrikbesitzer Boch zu Mettlach (seit 1863) mit Jarabischen, 1 Trakeh—
ner-Hengst und 2 englischen fowie 8 preußischen Stuten. Indessen sind
heide Gestüte für die Gesammt-Pferdezucht des Kreises von geringer Bedeu—
tung. Die Qualität der Pferde des Kreises charakterisirt sich einigermaßen
durch die bei den Mobilmachungen und den zum Zwecke der Vertheilung der
Tontingente abgehaltenen periodischen Pferde-Revisionen gemachten Wahrneh—
nungen. 1850 hatte der Kreis zu stellen und bei der Mobilmachung im
November wirklich gestellt 87 Pferde für die Linie und 80 für, die Land—
wehr. Die Pferde mußten, da das dringende Bedürfniß vorlag, genommen
werden, wie sie sich fanden. Sie waren indessen von ungenügender Quali—
tät, worauf schon die Tax-Preise hindeuten, die sich nicht höher als 75
Thlr. pro Stück durchschnittlich beliefen. Indeß schätzten damals die Taxa—
toren in der That sehr niedrig. 1855 betrug das Contingent des Kreises
30 Pferde für die Linie und 62 für die Landwehr.
Bei einer im Jahre 1855 in Gemeinschaft mit einem Cavallerie-Offi⸗—
zier vorgenommenen Revision wurden 332 anscheinend felddiensttaugliche
Pferde vorgefunden. 1859 betrug das Contingent für die Linie 106, für die
Landwehr 82 Pferde. Der Kreis stellte bei der in diesem Jahre Statt fin—
denden Mobilmachung der Linientruppen des VIII. Armee-Corps 65 Pferde
zu einem durchschnittlichen Tax-Preise von 130 Thlr. Für den event. Fall
einer Mobilmachung der Landwehr wurden noch 1233 felddiensttaugliche
Pferde und 41 Reserve-Pferde ermittelt und zu 123 Thlr. im Durchschnitt
caxirt.
Demnächst wurden wirklich für die Landwehr ausgehoben 68 Pferde
and mit 8457 Thlrn. bezahlt (durchschnittlich 124 Thlr.).
In Folge der neuen Heeres-Organisation, wobei die Mobilmachung der
Landwehr-Cavallerie⸗Regimenter J. Aufgebots ganz fortfällt und der Erfah—
rungen über die mangelhafte Kriegstüchtigkeit der bei den Mobilmachungen von
1850 und 1859 in hiesiger Gegend vom Lande gestellten Pferde wurde im Früh—
zahr 1861 eine neue Revision des Bestandes angeordnet und wurden an
felddiensttauglichen Pferden hierbei im hiesigen Kreise nach einer strengeren
Prüfung nur 148 vorgefunden. In Folge dessen wurde 1862 das Contingent
auf 74 herabgesetzt, wovon jedoch 10 für eine Landwehr-Ulanen-Escadron
nur auf besonderen Befehl zu gestellen sind.
Zuletzt (1803) ist das Gesammt-Contingent auf 78 gestellt.
d der Musterung im Juli 1865 wurden 125 felddiensttaugliche Pferde
ermittelt.
Zur Hebung der Pferdezucht in der Rhein-Provinz hatte die Staats—
Regierung schon Anfangs der 20er Jahre ein besonders aus Beschälern
der Gestüte in den östlichen Provinzen gebildetes Depot errichtet und daraus
Hengste in alle Theile der Provinz geschickt. Im Kreise Merzig waren solche
Viehzucht und Viehhaltung. 169
jedesmal mit 2 Beschälern beschickte Stationen 1825— 207 zu Wadern, 1828 -29
zu Losheim, 1847552 zu Merchingen, 1886-58 zu Münchweiler. Sie
mußten jedesmal aus Mangel an Benutzung wieder eingehen. Einmal
klagten die Landleute über zu hohes Alter der Hengste, und daß deßwegen
biele Stuten güst blieben; das andere Mal über zu hohe Sprunggelder. In
den Jahren 1830-33, wo in Folge A. C. O. vom 6.6. 1829 kein Sprung⸗
geld erhoben wurde, war keine Station im hiesigen Kreise. 18866 und 1857
hatte ich die Local-Abtheilung des landw. Vereins vermocht, den Stuten der
Mitglieder eine Sprunggeld-Bonification von 20 Sar. zu gewähren. In
Folge dessen wurde die Station gut benutzt. Sobald die Vergütung fortfiel
(1858), war auch die Benutzung gering. Trotz vielfacher Versuche wollte
es mir seitdem nicht gelingen, eine genügende Anzahl Pferdebesitzer zusammen
zu bringen, die auf Wiederherstellung der Station unter Verpflichtung zur
Benutzung der Hengste antragen sollten. Erst für 18606 habe ich es er—
reicht, wieder eine Station zu erlangen, indem durch Bewilligung von 100
Thlrn. Seitens der Kreisstände die Mittel gegeben sind, durch Deckgeld-Bo—
aificationen für gute Zuchtstuten zu zahlreicher Beuutzung anzuregen. *)
Auch andere Mittel zur Hebung der Pferdezucht sind versucht worden, aber
ohne Erfolg geblieben. 1854 sollte ein eigener Pferdezuchtverein gebildet
werden. Mit Rücksicht auf die geringen Erfolge solcher Unternehmungen
in anderen Kreisen verzichtete man wieder auf dieses Project und wollte
durch den landw. Verein selbst den Zweck zu erreichen suchen. Der größte Fehler
für die Entwickelung der Fohlen liegt in dem Mangel an Bewegung in freier
Luft. Es wurde daher beschlossen, Fohlenweiden anzulegen. Meine Be—
mühungen Behufs Ausführung dieses Vorhabens scheiterten daran, daß die
für den Zweck in Aussicht zu nehmenden Weiden zu theuer in der Pacht
kamen. Dagegen erklärte sich der Baron von Louisenthal zu Dagstuhl bereit,
für ein Weidegeld von 1Thlr. 10 Sgr. monatlich fremde Fohlen auf seine
Privat-⸗Weide zu nehmen, womit dem Bedürfniß abgeholfen zu sein schien.
Aber es wurde von dem Anerbieten nur ganz vereinzelt Gebrauch gemacht.
Uebrigens werden von den im Kreise gezogenen Fohlen (durchschnittlich
166 jährl.) wenigstens 23 im Alter von 8-510 Monaten auf den jährlich zu
Martini in Losheim abgehaltenen Fohlenmärkten, und zwar meist in's Aus—
land (Pfalz), verkauft. Der Preis variirt zwischen 30 und 50 Thlr.; 35
Thlr. ist der Mittelpreis für ein O— 10 Monate altes Fohlen.
1832 wurde eine Kör-Ordnung für Privat-Hengste erlassen, vermöge
deren jeder Eigenthümer eines Hengstes, welcher (gegen Entgeld oder unent—
geldlich) zur Deckung fremder Stuten benutzt werden soll, gehalten ist, den⸗
*) Soweit die Nachrichten vor dem Druck des Gegenwärtigen reichen, wird auch
diefe Station, die sehr schöne, von einer Commisston des landw. Vereins selbst ausgesuchte
Hengste erhalten hat, zu wenig benutzt.
170 Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
selben einem Schauamt vorzustellen. Das Schauamt darf den Hengst nur
ankören und die Königl. Reg. den Körschein ertheilen, wenn der Hengst nicht
unter 3 und nicht über 20 alt und ohne wesentliche und Erbfehler ist.
Anfangs wurde in jedem Kreise ein besonderes Schauamt errichtet, seit
836 aber mehrere Kreise zu diesem Zwecke verbunden. Der Kreis Merzig
zehörte von da ab bis 1849 zum Schaubezirk Lebach. Seitdem hat er wie—
der ein eigenes Schauamt, welchem 1860/65 der Kreis Saarburg zuge—
cheilt war.
Es erhielten Körscheine im Kreise Merzig:
1851 11 Hengste, 1856 — 6 Hengste, 1864 — 18 Hengste;
abgekört wurden, — 3 „10 „9
II. Rindviehzucht.
1) Von der Gesammtzahl des Rindviehs
waren:
1. Stiere (angekörte)
2. Ochsen
3. Kühe
4. Jungvieh
5. Kälber unter 6Monate!
Summa
Mrsg. Wiese
Auf 1Stück Mrg.Ackerl.
Rindvieh sMrg. Wiese
kamen und Ackerl.
wusammen
1816. 1881.
1849.
75
70
76
596
3893
2078
766
4960
2045
867
3657
2900
b62 7841
731,1
6,6 5,7
10,300
13
66
79
68 79
angekorte
65
nicht angekörte
32
661
7334
2603
740
1864.
1uu33
1,4
6.,4
7,8
Die Rindviehzucht hat also mit der Zunahme der Boden-Cultur glei—
hen Schritt gehalten.
2) Auf 5 Köpfe der Bevölkerung kamen Kühe:
Gebiet.
Staat
Rhein⸗Provinz.
Regierungs-Bezirk Trier
Kreis Merzig
1816. 1858. 1864.
1,04 1,15 2
*1485
—
os 880 18
Viehzucht und Viehhaltung. 171
Wenngleich der Kreis im Verhältniß der Kuhzahl nicht so gut zu stehen
scheint, als die Vergleichsgebiete, so kommt doch auch hier jetzt auf jede Fa—
milie eine Kuh.
3) 1 Stück Rindvieh excl. Kälber unter 6 Monat kam auf Morgen nutzbares
Land excl. Waldungen,
Im Staate. — In der Rheinprovinz. — Im Reg.Bez. Trier. — Im Kreise Merzig.
1861 12,2 7,4 8,8 *) 94
1864 13,1 7,4 8,8 9,0
Der Unterschied zwischen den Zahlenreihen für 1861 und 1864 ist un⸗
bedeutend; sie zeigen, daß die Rindviehzucht im Kreise im Verhältniß des
autzbaren Areals geringer ist, als in der Rhein-Provinz und dem Reg.Bez.
Trier, aber doch stärker, als im Staate.
Die Rindviehrace des Kreises zeichnet sich weder durch hervorragende
Eigenschaften, noch durch einen bestimmten Typus aus. Es ist meist eine
Mischung von Birkenfelder- und Glan-Race, welche weder durch Größe noch
durch Milchergiebigkeit sich empfiehlt. 5 Quart Milch täglich wird als ein
zuter Durchschnittsertrag angesehen, 10 Quart gehört schon zu den Selten⸗
heiten. In der Bürgermeisterei Wadern ist der Rindviehstand gegen früher
bedentend gewachsen und zugleich verbessert worden durch die auf dem Gute
Dagstuhl seit 50 Jahren gezüchteten und (durch von Zeit zu Zeit Statt ge—
fundene Einführung) rein erhaltenen Stiere (Berner Schecken Race und in
der letzten Zeit auch Schwyzer⸗). Die Race gibt gute Zug- und Mastochsen,
aber doch nur wenig milchergiebige Kühe. In dieser Beziehung verdienen
den Vorzug die von dem Fabrikbesitzer Boch seit etwa 10 Jahren eingeführ⸗
ten und auf den Höfen von Gangolf und Britten gezüchteten kleinen Kühe
Donnersberger Race.
Seitens der Regierung ist schon zu franzöfischer Zeit durch zweckmäßige
Anordnungen auf Hebung der Rindviehzucht hingewirkt worden. Ein Prä—
fectur-Beschluß vom 20.8. 1812 verbot bei Pfändung und Geldstrafe, mit der
Gemeindeheerde andere Stiere auszutreiben, als welche von einem Thierarzt als zur
Nachzucht tauglich anerkannt worden. Die Königl. Regierung in Trier repu—
blicirte diesen Beschluß im Amtsblatt 1817. 1828 erließ der Landrath mit
Genehmigung der Kgl. Regierung ein Reglement, wonach die Regierung nach
Anhörung der Schöffenräthe die Zahl der in jeder Gemeinde zu haltenden
Stiere festsetzen, die Gemeinde-Kafsen aber die Anschaffungskosten vorschießen
sollten, welche nebst den Unterhaltungskosten auf die Kuhbesitzer nach Ver—
hältniß der Zahl der gehaltenen Kühe umgelegt und wieder eingezogen wur—
den. Als aber der Präfectur-Beschluß von 1812 und die Reg.Verordnung
von 1817 im Kreise Daun gerichtlich und durch Beschwerden bis an des
x) Engel Statistik 1863. S. 273.
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Königs Majestät angegriffen wurden, erklärte die Königl. Regierung schon
unter dem 1.12. 1828, daß das gedachte Reglement nur im Wege der Güte
und nicht des Zwanges durchgeführt werden könne.
Nachdem hiermit das ganze, bisher zur Hebung der Rindviehzucht ein⸗
geschlagene System aufgegeben war, erschien erst unter dem 18.6. 1889 die
Zuchtstier-Kör-Ordnung für die Rhein-Provinz, wonach wenigstens keine
anderen Stiere gegen Entgeld zum Bedecken verwendet, werden dürfen, als
diejenigen, welche von einem Schauamt, unter Zuziehung des Kreis-Thier⸗
arztes, dazu tauglich erklärt worden sind. Zuwiderhandlungen sind mit Po—
lizeistrafe bedroht.
Es fehlte aber noch an einem gesetzlichen Mittel, um die Gemeinden anzuhalten,
die im Verhältniß des Kuhbestandes erforderliche Anzahl Stiere zu beschaffen.
Dieses Mittel sollte der im Jahre 18866 von dem Königl. Ober-Präsidium
aufgestellte Entwurf einer neuen Zuchtstier-Kör-Ordnung für die Rhein-Pro—
oinz gewähren, indem dadurch den Landräthen die Entscheidung der Bedürf—
aißfrage zugewiesen wurde. Dieser Entwurf wurde den Behörden mitgetheilt,
um versuchsweise nach Anleitung desselben zu verfahren. Es gelang dadurch,
die Anzahl der Stiere von 66 (1856 bei 7380 Kühen) auf 84 (1863 bei
7844 Kühen) zu vermehren und dadurch das Verhältniß der Kuhzahl zu den
Stieren von 112 auf 93 zu reduciren. Von den 84 Stieren im Jahre
18603 wurden 49 auf Grund von Verträgen, welche die Gemeinde-Behörden
deßfalls abgeschlossen hatten, gehalten. Die Stierhalter wurden theils aus
Gemeindemitteln, theils durch Beiträge der Kuhbesitzer und Sprunggeld remu⸗
terirt, wie ihnen dieß vertragsmäßig zugesichert war. Nachstehende Tabelle
zibt eine Uebersicht des Inhalts der Verträge und der Kosten der Gemeinden
und der Kuhbesitzer.
Merzig.
Mett⸗
lach.
Bürgermeistereien.
Haustadt. Losheim. Hil⸗
bringen.
Wadern.
Weis⸗
kirchen.
Anzahl der Ge—
meinde⸗-Stiere
dosten d. Unter⸗
haltungi. Ganz.
davon aus Ge⸗—
meindemitteln
durch Beiträged.
Kuhbesitzer
Höhed· Sprung⸗
geldes
4
6
352 m zso i
26, 40,
306, 349,
32
21
1160 2u361 a
56 7
4
Gegen Be⸗
autzung der
Jagden in
den betref⸗
fenden e⸗
meinden u.
371 a
180 2
191,
84,
1076, 311,
15 sut 10 su ¶ IO sux Ih 25 ʒB se—IO su 8-1O ou
Nur bei acht Gemeinden hatte es, um sie zur Beschaffung von Stieren
anzuhalten, einer im Widerspruch mit den Beschlüssen der Gemeinderäthe
Viehzucht und Viehhaltung. 173
stehenden diesseitigen Entscheidung bedurft, gegen welche indeß eine weitere
Beschwerde nicht erhoben wurde.
Andere Gemeinden hatten sich gefügt, ohne eine förmliche Entscheidung
odon Aufsichtswegen abzuwarten. — Selbstredend wurde hierbei vorausgesetzt,
daß die Gemeinde befugt sei, die Kosten der Stierhaltung, soweit sie nicht
aus der Gemeindekasse oder durch die Sprunggelder gedeckt würden, auf sämmt—
liche Kuhbesitzer nach Verhältniß der Kuhzahl umzulegen. Diese Berechtigung
wurde auf das französische Gesetz vom 11. frimaire J. VII. und die seit—
—FV—
genommen. Ein Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 9. April 1864 hat
sedoch (wieder wie 1828 in Folge einer Beschwerde einer Gemeinde des Krei—
ies Daun) festgestellt, daß zu den Unterhaltungskosten der Zielstiere nur die—
zenigen Kuhbesitzer herangezogen werden dürfen, welche den Stier' benutzen
(„qui en profiteront sagt das Gesetz vom 11. frimaire, VII). Endlich
hat ein Ober-Präsidial-Erlaß vom 16. Januar 1865 sich dahin ausgespro—
chen, daß nach Lage der rhein. Gemeinde-Gesetzgebung mit Zwangsmaßregeln
zegen die Gemeinden Behufs Beschaffung von Gemeinde-Stieren nicht vor—
zegangen werden dürfe und eine dahin zielende Abänderung der Gesetzgebung
auch nicht befürwortet werden könne.
Es steht dahin, ob die Behörden, die jetzt wieder lediglich auf den Weg
der Belehrung verwiesen sind, damit befriedigendere Resultate erzielen werden,
als früher. Nachdem 1828 durch Aufhebung der Principien des Präfectur—
Beschlusses von 1812 der entscheidenden Einwirkung der Behörden auf die Rind-
biehzucht die Spitze abgebrochen war, verminderten sich die Stiere von 1816
— 75 bis 1831 S 70 oder im Verhältniß zur (gewachsenen) Zahl der
Kühe von 1 Stier zu 51 auf 1 Stier zu 71 Kühen. 18856 war dieß Ver—
hältniß sogar bis auf 1 Stier zu 112 Kühen heruntergegangen. Es gelang,
wie oben angegeben, unter Anwendung der Grundsätze des Entwurfs von
1856 dieß Verhältniß bis 1863 wesentlich günstiger zu gestalten. Ende 1864
waren dagegen bei 7334 Kühen nur noch 65 angekörte Stiere vorhanden,
das Verhältniß also wieder 1: 113.*) Eine genaue Wechselwirkung des gün—
stigeren Verhältnisses der Anzahl der Stiere zur Vermehrung des Rindviehes
ist übrigens nicht nachzuweisen. Der Rindviehbestand des Kreises hat bis
1861 fortwährend, aber nicht gleichmäßig zugenommen: nämlich in den Jahren
von 1816 bis 1831 von 6642 auf 7,841 oder 80 Stück jährlich,
1832, 1849, 7841, 10500, 145
1860, 18611, 10500, 10742, 20 —
1862, 1864, 10742 10,695, /
(in der letzten Periode also Verminderung um M Stück).
*) Bei der Frühjahrs⸗-Ankörung 1866 wurden nur 46 taugliche Stiere vorgestellt.
x*) wobei aber zu erinnern, daß 1861 nicht wie früher auch die Kälber unter 6 M. mitgezählt sind.
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Es hat dieß Verhältniß offenbar seinen Grund in den vermehrten Be—
dürfnissen des Ackerbaues (an Dünger) und der Bevölkerung (an Milch und
Fleisch). Bedürfnisse, die durch die Vermehrung der Wiesen (s. oben) und
des Futterbaues glücklicherweise befriedigt werden konnten.
Außerdem hat aber auch die Verwendung von Rindvieh statt Pferden
zu den Feldarbeiten (besonders in den Bürgermeistereien Wadern und Weis—
kirchen) zugenommen.“) Denn während der Rindviehbestand von 1816 bis
74
*) Die seit Jahren für den leichten Boden der genannten Bürgermeistereien einge⸗
bürgerte Ansicht, daß es für den kleinern Bauer vortheilhafter sei, Rindvieh statt Pferden
als Zugvieh zu verwenden, hat neuerdings selbst in der Gegend des Kalkgebirges An—
hänger gewonnen, wie der nachfolgende Auszug aus den Verhandlungen des landwirth—
chaftlichen, Casino's zu Hilbringen (1864) beweist.
Bei Besprechung über die Zweckmäßigkeit der Pferde- oder Ochsen- resp. Kuhbespan—
nung wurde für den Saargau der Satz festgestellt, daß es für den Mittelmann mit 30
bis 40 Morgen Land weit vortheilhafter sei, Kühe als Zugvieh zu gebrauchen, wie Pferde,
und dabei folgende Rechnung zu Grunde gelegt:
Zwei junge, fehlerfreie und kräftige Pferde kosten im Ankauf 250 Thaler, während
3 Kühe, wenn sie nicht grade frisch sind, 160 Thaler zu stehen kommen.
Drei Kühe werden mit demselben Futter gut genahrt, das zwei Pferde nöthig haben.
Das Anspannungsgeschirr für 2 Pferde kostet 24 Thlr.
* „ 3 Kühe 2Thlr.
Der Hufbeschlag jährlich ebenfalls à 2 Thlr. — 4 Thlr.
Die 3 Kühe reichen hin zur Bebauung eines Gütchens von 30 bis 40 Morgen,
haben aber auch damit genug zu thun.
Der Pferdebauer verdient nebenbei noch Einiges durch Arbeiten für Andere.
Dagegen liefern die Kühe pro Kuh und Woche nach dem Kalben etwa folgende
Erträge:
Monat nach dem Kalben Butter — saure Milch
1 und 2 5 Pfd.. 21 Töpfe.
3 2 4 17 16 2
5 6 12 tt
* * 8
9 — * 2 — 4
Zusammen gibt das ungefähr 130 Pfund Butter à 8 Sgr. und 520 Töpfe saure
Milch à 1 Sgr.
Butter 34 Thlr. 20 Sgr.
Milch 17 „10,
Summa 52 Thlr. — „
Für 3 Kühe macht das 3 mal 52 gleich 156 Thlr.
Für 3 Kälber à 5 Thlr. 3 mal 5 gleich 165 Thlr.
Summa 171 Thlr.
Diese 171 Thaler liefert das Kuhgespann zu der Arbeit, ist also ein Plus, das
oom Pferdebauer durch Tagelohn verdient werden muß.
id
9
n
3*
8
?e
n
17
42
0
Viehzucht und Viehhaltung. 175
1849 um 3568 Haupt oder 58 04 gestiegen und seitdem immer noch in
Steigerung begriffen ist, hat sich die Pferdezahl in der angegebenen Periode
um 261 Köpfe oder 9 060 vermindert und ist seitdem noch heruntergegangen.
Die geringere Zunahme des Rindviehbestandes seit 1850 dürfte in der na—
mentlich in dieser Periode Statt gefundenen Beschränkung der Weide und
Einführung der Stallfütterung ihren Grund haben. Auf der anderen Seite
ist aber, wie gesagt, in den angeführten Zahlen ein Beleg für die Annahme,
daß die Prosperität der Rindviehzucht von einem gewissen Verhältniß der
Stier⸗ zu der Kuhzahl abhänge, nicht zu finden.
1816 — 31 kamen durchschnittlich 61 Kühe auf jeden Stier, und die
jührliche Vermehrung des Rindviehs betrug 80 Haupt. 1832 — 49 kamen
durchschnittlich 30 Kühe auf 1 Stier, und die jährliche Vermehrung betrug
145 Haupt. Freilich ist das letztere Verhältniß auch immer noch als ein
normales zu betrachten. Es kommt nun noch in Frage, ob die Qualität
des Rindviehschlages im Kreise sich unter diesen Verhältnissen verbessert
oder verschlechtert hat. Ganz bestimmte Thatsachen können hierüber aller—
dings nicht angegeben werden. Der Rindviehbestand des Kreises hat sich
nach den Berichten der Kreis-Thierärzte, deren aus den Jahren 1828, 29
und 34 noch vorliegen, niemals ausgezeichnet. Es bestehen auch noch heute
manche, schon damals gerügte Mißbräuche, wie vorzeitige Paarung und zu
zeitiges Anspannen; während wenigstens das Austreiben der Stiere mit der
Heerde aufgehört, das Mißverhältniß zwischen der Viehzahl und dem Fut—
tergewinn sich vermindert hat und die Pflege der Stiere im Allgemeinen
Die ganze Rechnung zu Gunsten des Kuhgespanns stellt sich somit, wie folgt:
1) Milch und Kälber für 171 Thlr. — Sgr. — Pfg.
2) Mehrwerth an Düngger. 20 ——
3) Hundert Thaler billiger im Ankauf und somit Gewinn
an Zinsennnn..—
Das Pferd verliert durchschnittlich 10 o0 jährlich an
Werth, wenn man alle Fehler hinzurechnet, welchen
das Pferd mehr, als das Rindvieh, ausgesetzt ist, —
die Kuh behält ihren Werth. Vom Ankaufspreis von
250 Thlr. 10005.
Zinsen von den Mehrkosten des Pferdegeschirres im
Betrage von 22 Thaler und Abnutzung von 10 010
6) Hufbeschlag⸗Ersparniß.
Summa 228 , 10 —
Auf 30 Morgen Ackerland können jedoch ganz gut 4 bis 6 Kühe gehalten werden,
wodurch die Rechnung noch weit günstiger für das Kuhgespann wird; namentlich auch
deßhalb, weil dann die Kühe durch die Arbeit weniger angestrengt werden und daher an
Milchergiebigkeit nicht einbüßen.
176 Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
eine befriedigende zu nennen ist. Ueberdieß hat auch die bereits erwähnte
ronstante Kreuzung mit Schweizer Vieh in der Dagstuhler Gegend unver—
kennbar auf die Race vortheilhaft gewirkt. Es kann daher immerhin ange—⸗
aommen werden, daß im Allgemeinen einige Verbesserung eingetreten ist.
Schon 1834 hat der damalige Kreis-Thierarzt Fuchs mit specieller
Berücksichtigung der hier beobachteten Mißstände eine ausführliche und ge—
meinfaßliche Belehrung über den rationellen Betrieb der Rindviehzucht auf—
gestellt, welche den Gemeinden mitgetheilt wurde. Seitdem ist vielfach durch
den landw. Verein sowie durch die Behörden, besonders durch die Kreis—
Thierärzte bei ihren Umreisen, in diesem Sinne gewirkt worden.
III. Die Schafzucht
hat in Folge der Beschränkung der Brache und des Weiderechts (s. unten)
abgenommen.
1816 wurden gezählt 10,849 Stück,
18311, — 6,095
1849, 6,794
186118, 6,311
1864 , 4,66729,
Darunter waren 1831 — 520 Merinos, sonst kommen stets nur ge—
meine Landes-Schafe vor.
In manchen Bürgermeistereien kommt noch der Mißbrauch der sogen.
Lehn⸗Schafe vor, Schafe, welche von den Eigenthümern unter Vorbehalt
des halben Woll-Ertrages und der halben Nachzucht an kleine Vieh-Besitzer
in Pflege gegeben und dann mit der Heerde auf die Stoppelweide getrieben
werden. Ich habe bereits mehrfach die Gemeinden auf die Ungesetzlichkeit
dieses Verhältnisses aufmerksam gemacht (u. A. 12.8. 1852), ohne den Miß
zrauch bisher ganz abstellen zu können.
IV. Die Schweinezucht
ist ziemlich stationair geblieben.
1816 wurden gezählt 5108
18311, „5580
1849 , „86339
18888, „5683
186018, „85539
1864 J 2 6796 „
Gegen Ende der 80er Jahre fand die englische oder amerikanische Race
vdiel Liebhaber; seitdem ist dieselbe aber wegen des weniger schmackhaften Flei
sches fast ganz wieder verschwunden. Es wird fast durchgängig nur die
Landesrace gezüchtet. Die Trichinen-Krankheit ist im hiesigen Kreise noch
nicht beobachtet worden.
J
ite
7⸗
o
er
ge⸗
if⸗
ch
3
Biehzucht und Viehhaltung.
17
V. Die Ziegenzucht
ist nicht erheblich, hat aber seit 1816 zugenommen.
1816 wurden gezählt 110 Ziegen,
1831, „ 194
1849 , „123268
1864 „1637
Ueber die Vieh- und Fleisch-Preise in verschiedenen Jahrgängen siehe
folgende Tabellen.
1. Vieh-Preise.
n.
ilt
er
en
zit
53.
ce
⸗
ie
9
Bezeichnung.
I 1816. 1840.
1864
M.
98
Ein Arbeitspferd
Eine Milchkuh
Ein Paar Arbeits-
Ochsen
Ein ungemästetes ein—
jähriges Schweiw
Ein Schaf
30270
2398
80-270
100
35
120- 130
50- 55
120
130 140
102 12
31
2. Fleisch.
Bezeichnung.
Gewöhnliches
Mastgewicht.
Zleisch-Preise.
1816 und 1819.1849 und 1850.
1863 und 1864.
—X
M
Ochsen
dühe
dälber
Schafe
Schweine
1500
200 - 1000
80- 90
200— 250
2 Sgr. 6 Pf.
2 Sgr.
22 Pf.
26-28 pf.
3 Sgr.
8 Sgr.
5—26 Sgr.
Sgr. Sgr. 6 Pf.
Sgr. 3 Pf. Sgr.
Sgr. 8 Pf. Sgr.
Sgr. 8 Pf. Sgr.
Sgr.7 Pf. — Sgr.
»Sgr. 2 Pf.
327 Sgr. 8 Sgr.
5 Sgr. 89 Sgr.
1 Quart.
20 Pf. 24Pf.
Schmalz
Butter
Milch
Folgendes ist die Uebersicht der 186164 im hiesigen Kreise beobachteten
Viehseuchen und ansteckenden Krankheiten der Hausthiere.
78
Im Jahre.
185152
85253
85354
1854 -55
1855856
18565
857 8
858 -569
859- 60
860 - 61
1861 - 62
1862 - 63
1863 - 64
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Rotz.
Verdächtige
Druse.
Räaäude.
Fall
2 Fälle
F. Werzig
5F. Merzig
17F. Bachem
18 F. Merzig
2 F. Merzig
Fickingen
u. Nunkircher
12 Pferde Silvingen und Beckingen
mehrere Pferde zu Beckingen, 2 Rin—
der zu Rimlingen
2F. Schwem⸗
lingen
2F. Mettlach
2F. Mettlach
3 F. Besse⸗
ringen
3F. Mettlach
3 F. Besse⸗
ringen
2 Fälle 4 Fälle
Steinberg, Wadern, Oppen
3 Fälle 1 Fall
Besseringen, Merzig,
Thailen
Bei Schafen:
Heerde zu Nunkirchen,
„ Bardenbach,
Brotdorf,
Beckingen,
„Reimsbach,
„Duüppenweiler,
.. „ Mondorf und
41, „Waͤdrill,
unter den Katzen zu Merzig.
3 F. Reims⸗
bach und
Merzig
Summa
ALX
Viehzucht und Viehhaltung.
Wuth⸗
Krankheit.
1. Maul⸗ und Klauenseuche.
2. Bösartiges Katarrhalfieber.
3. Knochenbrüchigkeit.
7
2 Hunde
lHund
1
2 Kühe zu Weiskirchen
Bei Schweinen überall
im Kreise, besonders Los⸗
heim und Merzig.
Bei Schweinen überall im
Kreise mehr sporadisch.
deßgl.
deßgl.
Bei Schweinen sporadisch
überall im Kreise.
Bei Schweinen häufig.
Die Schafe wurden zwar
größtentheils mit Walz'⸗
scher Lauge und Creosot
behandelt und zum Theil
geheilt; mit geringen
Ausnahmen aber doch
zum Schlachten nach
Frankreich verkauft.
Hund zu
Brotdorf.
verdächtig.
Reimsbach.
wüthender
Büdingen.
zösartiges Catarrhalfieber allgemein
zu Wellingen in Folge schlechter Stal—
ungen; fast alles Rindvieh mußte
abgeschafft werden.
Maul⸗ und Klauenseuche allgemein
im Kreise bei Rindvieh u. Schweinen.
Maul- und Klauenseuche bei allem
Klauenvieh im östlichen Theile des
Kreises.
Bei allem Klauenvieh überall im Kreise.
deßgl.
dnochenbrüchigk. zu Weiskirchen, Rapp⸗
veiler, Mittlosheim, Niederlosheim,
Düppenweiler und anderen Orten,
in Folge schlechten Fütterns, verlor
ich erst, als im Frühjahr 1865 hin—
reichend kräftiges Grünfutter vorhan⸗
den war.
2
80
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
D. Weiden.
Als Weiden dienen:
J. die leeren Grundstücke und Wiesen (der sog. öde Weidgang);
2. die von den Gemeinden zu dem Zweck hergegebenen Gemeinde⸗Triften
und Weideplätze;
3. die Gemeinde⸗ und Genossenschafts-Waldungen.
1. Der öde Weidgang.
Das Recht des öden Weidganges oder der Stoppelweide ist geregelt
zurch das franz. sog. Rural⸗Gesetz vom 6.10. 1791, welches auch noch zu
Recht besteht, nur daß die Gemeinheits⸗Theilungs Ordnung vom 19.5. 1851
den Gemeinde-Vertretungen und der Mehrzahl der Grundbesitzer die Be⸗
schränkung oder gänzliche Aufhebung der Stoppelweide mit Genehmigung der
Aufsichtsbehörde gestattet.
Nach dem Rural⸗Gesetz ist die Stoppelweide überall da zulässig, wo sie
his dahin herkömmlich war (Art. 3), und besteht in dem Rechte, alle nicht
eingefriedigten und leeren Grundstücke (vaine paturo) und natürlichen Wie⸗
sen nach der Erndte beweiden zu lassen (Art. 7, 9 und 10). Die Anzahl
des aufzutreibenden Viehes bestimmt der Gemeinderath nach der Morgenzahl
Art. 13), darf aber keinem seßhaften Familienhaupt die Befugniß entziehen,
zeine Kuh und bis zu 6 Stück Wollvieh mit der Heerde aufzutreiben (Art. 14).
Ziegen dürfen nur in ganzen Heerden oder am Stricke auf die Weide
gebracht werden (Art. 18); in Waldungen gar nicht, eben so wenig wie
Wollvieh. (Ord. v. 1669.) Diese allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen
jaben durch spätere Verordnungen mannigfache Erläuterungen und Beschrän⸗
fungen erfahren.
Die Uebertragung des Weiderechts auf Andere ist rücksichtlich der nicht
Grundbesitz habenden Familienhäupter (Art. 14) immer (Reg.Verfg. vom
17./12. 1838), rücksichtlich der Grundbesitzer (Art. 13) aber erst seit 1840
Reg.Verfg. vom 20.8. 40) für unzulässig angesehen worden.
Ein Gesetz vom 5.7. 1844 verbietet die Weide zur Nachtzeit. Gemuß
don der Königl. Regierung genehmigten Polizeis Verordnungen von demselben
Jahre darf während des sonntäglichen Gottesdienstes gar nicht geweidet und
die Einzelhut nicht anders als am Stricke ausgeübt werden. Schulpflichtige
Kinder dürfen zur Hut gar nicht verwendet werden.
Rucksichtlich der Ausübung der Stoppelweide auf Wiesen war bis in
die neueste Zeit allgemein angenommen, daß sie auf allen Wiesen zulässig
sei (Reg. Verfg. vom 24.09. 1851). Erst 1854 (25.6.) hat die Königl.
Regierung bestimmt, daß als kuünstliche Wiesen diejenigen augesehen werden
Nn
elt
zu
1
e⸗
Jer
sie
ht
ʒie⸗
ahl
ahl
en,
9).
eide
wie
gen
än⸗
181
follen, welche nach den Regeln der Wiesenbaukunst neu angelegt oder doch
zur Bewässerung eingerichtet sind.
So lange (bis zur Einführung des Catasters Anfangs der 30er Jahre)
die Bänne (das gesammte Acker⸗ und Wiesenland) noch von allen Grundbe—
fitzern gemeinschaftlich besessen wurden, war der öde Weidgang für die Vieh—
zucht des Kreises von großer Bedeutung.
Demnach waren z. B. noch 1827 dem Weidgang das ganze Jahr hin⸗
durch unterworfen:
b. sämmtliches Oedland, Wildland und Weide . ...
2. das brachliegende des Ackerlandes mit....
3. die Wiesen während des 3. Theils des Jahres, also auf
das Jahr gerechnet..... ——
4. von den damals aufgeführten Hecken wenigstens der 6.
Theil *) als „dem Maul entwachsen. ..... 1,929,
Zufammen 36,059 Mrg.
ohne die auch zum Theil beweideten Gemeindewaldungen zu rechnen. Es
hbenutzten diesen Weidstrich damals (1827) in runder Summe 5000 Stück
Kühe, 2000 Stück Jungvieh und 6000 Stück Schafe, auf Haupt Rindvieh
ceducirt — 7600 Stück, so daß auf das Haupt etwa 5 Morgen Weide
ramen. **)
.Mit der Theilung der Bänne wurde allmälig die reine 3-Felderwirth—
schaft verlassen, und in dem Maaße änderte sich das Verhältniß und mußte
zur Stallfütterung übergegangen werden.
In Folge der Bestimmung des 8. 5 der Gemeinheits-Theilungs-Ord-
aung sind weitere erhebliche Beschränkungen der Stoppelweide eingeführt
worden, wie aus nachstehender Uebersicht hervorgeht:
Weiden.
icht
om
0
näß
ben
und
tige
in
issig
nigl.
»rxden
*) Was vielleicht etwas niedrig veranschlagt ist.
) Es wurde zwar früher in vielen Gemeinden auch für Pferde die Weide benntzt,
des Gebrauchs dieser Thiere wegen jedoch in so unregelmäßiger Weise, daß auf dieß
Berhältniß weiter nicht gerücksichtigt werden kann.
82
1. Merzig
die Gemeinde
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
hat aufgehoben —
rücksichtlich
gänzlich.
des Rindviehs.
der Schafe.
außer der Zeit
v. 15.8. 31.12.
2. Brotdorf
3. Bietzen
4. Harlingen
5. Besseringen
8. Britten
7. Saarhölzbach
Einzelhut ver⸗
boten
Einzelhut ver⸗
boten
Einzelhut ver—
boten
4
Nur bei Frost
erlaubt
Nur bei Frost
erlaubt
8. Mettlach
9. Keuchingen
10. Hilbringen
11.
Silvingen
12. Mondorf
13. Weiler
14. Schwemmlingen
15. Wellingen
16. Mechern
17. Büdingen
18. Michelbach
19. Mitlosheim
20. Weierweiler
21. Nunkirchen
die Stoppelweide —
auf den Wiesen
gänzlich. theilweise.
Weiden.
durch Gemeinderaths⸗
Beschluß.
Es sind dadurch
dem Weidgange
ganz entzogen
183
Mrg.
nur auf trockenen
gestattet
30.10. 531-
22.4. 53
17.10. 51
deßgl.
550
38
1
Schafe u. Schweine
ausgeschlossen
18./10. 51
Schafe aus⸗
geschlossen
30.10. 51
31./10. 51
1000
—100
30.5. 56
1
Hänse u. Schweine
ausges piossen
Schafe, Gänse und
Schweine aus⸗
geschlossen
wie No. 11
l deßgl.
deßgl.
deßgl.
Jdeßgl.
ldeßgl.
30. 6. 53
24.10. 55
29.10. 51 und
30.5. 64
deßgl.
deßgl.
deßgl.
deßgl.
deßgl.
deßgl.
ind 29.8. 64
31./10. 51
287
333
20
305
606
57
330
408
200
420
318
in den Haupt—
Districten
4.11. 51
5.11. 51
30.10. 51
1075
174
1673
wie No. 18
184
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
hat aufgehoben
rücksichtlich
Die Gemeinde
gänzlich. des Rindviehs. der Schafe.
22. Weiskirchen
23. Confeld
24. Bardenbach
25. Büschfeld
26. Gehweiler
27. Krettnich
28. Vockweiler
29. Oberlöstern
30. Ihermorschog
31. Untermorscholz
32. Wedern
33. Düppenweiler
34. Haustadt
35. Honzrath
Summa
5
Geringere und wieder zurückgenommene Beschränkungen und bloße Be—
stimmung des Datums, wann die Erndte als vollendet anzunehmen und deß⸗
halb der Weidgang nach dem Rural-Gesetz gestattet ist, sind nicht aufgenom—
men. Es können nun jetzt noch zum Weidgang benutzt werden:
1) das brachliegende Ackerland;
)) die nicht bewässerten Wiesen nach der Grummeterndte;
3) die eigentlichen Weiden;
M die Genossenschafts-Waldungen, soweit sie dem Maule entwachsen sind.
ad 1. Von dem Ackerlande kann jetzt höchstens die Hälfte als während etwa
8 Monaten brachliegend betrachtet werden, und es bleiben zur Weide
mit Rückficht auf die sonst eingeführten Beschränkungen in runder
Summe auf das Jahr gerechnet etwa 10,000 Mrg.
ad 2. deßgleichen von den Wiesen, die größtentheils bewäfsert
Weiden.
die Stoppelweide
auf den Wiesen durch Gemeinderaths⸗
theilweise. Beschluß.
gänzlich.
Es sind dadurch
dem Weidgange
ganz entzogen
185
Me—
J4
wie No. 18
wie gob. 18
wie ob. 18
wie vb. 18
wie gb. 18
his —* Septbr.
4
his * 10.
bis 15. 10.
3.11. 51
4./11. 531
20./10. 51
10.10. 531
23.10. 51
26.10. 51
deßgl.
24. 10. 51
—A
deßgl.
23.10. 51
28.11. 51
29./11. 51
30.12. 51
4359
156
135
196
400
14,170
4
5
*
sind und bei denen auch vielfach Beschränkungen einge—
führt sind, etwa
von den Weiden, die ebenfalls geringes Wiesen⸗ und
Ackerland sind auf das Jahr höchstens 15 mit etwa
ad 4. von den Genossenschafts- Waldungen 110 —
2,000 Mrg.
1,700 Mrg.
1,800 Mrg.
15,500 Mrg.
Also bei 11,435 Stück Rindvieh und 4679 St. Schafen S etwa 12,000
Haupt Rindvieh kommt nicht 143 Mrg. auf das Haupt.
Daß diese Weide in noch viel geringerem Maaße, als gesetzlich zulässig,
henutzt wird, ergibt schon die Uebersicht der noch bestehenden Heerden. Es
zibt nämlich an ständigen Heerden nur noch:
. Schweineheerden in fast sämmtlichen Gemeinden;
2. Schafheerden in Erbringen, Haustadt, Hargarten, Honzrath, Mer⸗
hingen, Reimsbach, Silvingen, Wellingen, Bachem, Losheim, Brotdorf,
186 Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Menningen, Büschfeld, Crettnich, Dagstuhl, Lockweiler, Noswendel, Mitlos-
heim, Rappweiler; zusammen 19;
3. Rindviehheerden in Harlingen, Bietzen, Hilbringen und Beckingen
im Herbst, in Dreisbach und Saarhölzbach (wo hauptsächlich die erbschaft-
lichen Waldungen beweidet werden) das ganze Jahr hindurch.
Es geht auch hieraus hervor, daß die Stallfütterung fast durchweg einge—
führt ist und der Weidgang für Woll- und Rindvieh nur in einzelnen Ge—
meinden und auch dort nur aushülfsweise in kurzen Perioden Statt findet.
2. Gemeinde⸗Weiden.
Solche Weideplätze waren früher unter der Catastral-Bezeichnung „Wei—
den“, „Wildland“, „Oedland“ notirt, und deren 1851 im Ganzen noch
16,989 M. im Kreise vorhanden, wovon jedoch nur 1669 M. den Gemein—
den gehörten, darunter aber auch manche Ländereien von geringer Boden⸗
qualität, welche periodisch zur Fruchtgewinnung verpachtet und dann wieder
eine Reihe von Jahren als Weide liegen blieben. Andere Parcellen dagegen
waren Steinbrüche, andere steile Bergabhänge, welche als Weide gar nicht
benutzt werden konnten.
Sämmtliche Ländereien waren so beschaffen, daß ihre Benutzung als
Weide für die Viehzucht von keiner Bedeutung war und daher ihre Um—
wandlung in besseren Culturen erwünscht schien. Die Königl. Regierung brachte
solche Verbesserungen des „Gemeinde-Oedlandes“ 1851 in Anregung, und die
Gemeinde-Ordnung vom 11./3. 1850, später 8. 23 der Gemeinde-⸗Ordnung
vom 15.5. 1856 und Verordnung vom 13.8. 1858 gaben die Mittel, die
Gemeinden dazu anzuhalten. Veranlassung, das durch diese gesetzlichen Be—
stimmungen vorgeschriebene Verfahren einzuleiten, war im hiesigen Kreise
aur in 2 Fällen (Beckingen und Brotdorf) vorhanden. Indessen gelang es
zuletzt auch in diesen Fällen, die Gemeinden gütlich zur Verbesserung der Cul—
tur zu bewegen, ohne daß es also der Herbeiführung einer höheren Entschei—
zung bedurft hätte.
Auf diesem Wege waren die 1861 vorhandenen 1659 M. Gemeinde—
Oedländereien bis 1886 auf 65665 M., bis 1858 auf 285 und bis 1864 auf
173 M. reducirt. Es hatten, wo es sich irgend thun ließ, Umwandlungen
in Ackerland, Wiese und Wald Statt gefunden. Die übrig gebliebenen 173
Morgen waren, mit geringer Ausnahme, lediglich Steinbrüche, ganz uncultur⸗
fähige Felsen oder unentbehrliche Vieh- (namentlich Schweins⸗) Triften der
Gemeinden.
Bei der Grundsteuer⸗Regulirung 186263 find nun aber rücksichtlich der
früheren Culturart „Oedland'“ andere Benennungen eingeführt worden, wie
bereits angegeben. Die Steinbrüche, Sandgruben u. s. w. werden allein
noch Oedland genannt; unter die Bezeichnung „Weiden“ fallen aber nicht
Weiden. 187
mehr lediglich die eigentlichen Viehweiden, sondern auch geringes Acker- und
Wiesenland, selbst Holzungen und Baumpflanzungen. Als solche Ländereien
sind die von der Gesammt-Morgenzahl zur Culturart „Weiden“ eingeschätz-
en 5048 Morgen fast ausschließlich anzusehen. Von den 955 M. „Wei—
den“, welche den Gemeinden gehören, fallen ebenfalls 649 M. unter diese
Kategorie. 230 M. sind unentbehrliche Gemeinde-Vieh- (namentlich Schweins«)
Triften, 67 M. sind Wege oder ungeeignet zu jeder Cultur, 9 M. sollen
noch in bessere Culturarten verwandelt werden, worüber die Verhandlungen
ichweben.
Das Nähere hierüber ist aus der folgenden Nachweisung zu ersehen:
Ländereien der Culturart „Weiden“, welche den Gemeinden gehören.
Gemeinde.
Merzig
Bietzen
Brotdorf
nen
esseringen
Britten
Saarhölzbach
Ballern
Mechern
Mondorf
Silvingen
Schwemmlingen
Beckingen
Düppenweiler
Fickingen
Erbringen
Hargarten
Wexchingen
Reimsba
Bergen
Losheim
Niederlosheim
Oppen
Rimlingen
Scheiden
Wäahlen
Ueber⸗
Jaupt.
avon sind
52 353 —
33 — 534 238
3 23 23 85S3
323 535 2* 3358
25 — 378 8553
— 28 3 82B3
ẽ —3 5322 —
* —A B3 — —E—
3 E 38
5833328 368
58 3*
8
M. 59 M. m
6
2
36
1
2
31 15
i
8
4
37
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—1
—13
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2.
iz
16
451
i⸗
5*
8
44
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ꝛ
2
3
368
29
70
26
3
z8
31
*
7
1
P
*
Bemerkungen.
2 M. Wald.
20 M. Wald, 9
M. Ackerland.
188
Gemeinde.
Confeld
Oberthailen
Mitlosheim
Nunkirchen
Rappweiler
Weiskirchen
Obermorscholz
Untermorscholz
Wadern
Wadrill
Kreis
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
avon nno *
8 S
83 — —2 53
ueber- 33 33 75
22 — — 8 8
38 — * *25
haupt. —
58 328323232662
8 2 7* 8
5
Q. M. w w
8,
16 j6
— —
uud 107
V 2
25
*
7
3 10
, 4
A
7 17
—
33
2
955 649 2330 67 9
Bemerkungen.
2,M. Wald, 129
M. Ackerland
Die 107 M. sind
geringes Ackerland,
welches in Zjähri⸗
gen Turnus ver—
pachtet, zu je 5
verpachtet wird,
während 5 brach
liegen u. als Vieh⸗
weide benutzt wer⸗
den. Die 12 M.
in der vorletzten
Colonne find zu
Bauplätzen be—
stimmt und theil⸗
weise bereits ver⸗
äußert.
E Wiesen.
l. Wiesen-Meliorationen.
Die Wiesen des Kreises haben sich von 1816 (8692 M.) bis 1864
15,633 M.) nicht nur erheblich vermehrt, sondern auch in demselben Ver—
hältnisse verbessert.
Diese Verbesserungen fanden selten in dem freien Antriebe der Eigen⸗
thümer ihren Ursprung und konnten bei parcellirter Lage der Wiesen, welche
bei jeder Verbesserung eine größere Menge von Interessenten und deren Zu—
sammenwirken zu dem Zwecke der Melioration vorausgesetzt, selbst fast nie⸗
29
ud
d,
J
X
9
.
en
V
*
Wiesen. 189
mals ohne Zwang gegen Einzelne ausgeführt werden. Die französische Ge—
setzgebung hatte dieß schon vorgesehen. Das Gesetz vom 14 floreal J. XI.
(4. 5. 1803) beauftragte die Präfecten, wegen der erforderlichen Räumung und
Unterhaltung der Privatflüsse und Gräben Anordnungen zu treffen.
Das Gesetz vom 16. Sept. 1807 und Decret vom 30. Sept. 1811
derpflichtt die Gemeinden zur Trockenlegung von Sümpfen und sumpfigen
Ländereien. — Unter Preußischer Verwaltung übertrug das Ressort-Reglement
»om 26. Juli 1818 88. 10, 13 und 19 den Königl. Regierungen die Com—
petenz der Präfecten in dieser Beziehung. Die Wiesen des Kreises Merzig
waren größtentheils sehr versumpft, und es herrschten in vielen Thalgemein—
den endemische Wechselfieber, so daß für die Administrativ-Behörden schon
hierin dringende Veranlassung vorlag, von den bestehenden Gesetzen Gebrauch
zu machen.
Seit 1836 wurde auf Anregung des damaligen Kreis-Secretairs Fuchs
im hiesigen Kreise energisch in beregtem Sinne vorgegangen. Der Landrath
forderte unter dem 18. Juni 1836 sämmtliche Bürgermeister des Kreises
auf, die Eigenthümer im Wege der Güte zur Räumung der Wasserflüsse
und, wo es zur Entsumpfung erforderlich, zu Neuanlagen von Abzugsgräben
zu bewegen und zu diesem Zwecke in allen Gemeinden Commissionen zu
bilden. Wo aber im Wege der Güte der Zweck nicht zu erreichen war, wurde
auf Grund von Reglements, welche die Schöffenräthe festsetzten und die
Königl. Regierung genehmigte (1838), von Amtswegen vorgegangen. Diese
Schöffenraths⸗-Beschlüsse bestimmten: daß alle Bäche und Wassergräben so
hreit und so tief geräumt werden sollten, als zum Abfluß des Wassers er—
forderlich sei, und daß die angrenzenden Eigenthümer und Diejenigen, welche
von der Anlage Nutzen haben, die Arbeit selbst auszuführen oder die Kosten
zu bezahlen hätten. — Auf diesem Wege wurden alsbald für eine versumpfte
Wiesenfläche von 3048 Morgen Entwässerungs- und Meliorationspläne auf⸗
zestellt und in den Jahren 1838 bis 40 - 15,840 lauf. Ruthen Gräben und
Bäche ausgehoben oder gerade gelegt. Der Erfolg war eine wesentliche
Erhöhung des Kaufwerths der Wiesen und ihrer Prodncte, so wie eine ganz
auffallende Verbesserung des Gesundheitszustandes, besonders in den bis da—
hin von Fiebern vorzugsweise heimgesuchten Thalgemeinden der Bürgermei⸗
sterei Haustadt, wie dieß die folgenden Tabellen des Näheren nachweisen:
jr
Ackerban, VSiebzucht nud Forftwirtbschaft.
5 2 vw?n.
Wiesen;
nẽche
nach den v
Cuitir⸗ 22
vlãnen. ae
M
iben
7
—
aus⸗
zufjühren
22
Saustadt
Silbringen
388
Weierweiler
osheim
Wahlen
Hausbach
24
d
Summa 5048
15840 8931 13929
Durchschr
der Wiesen pro Morgen
vor nach
den Verbeñerungen.
— 38 60-100
50- 70 70160
80-100 V20
SAIOO 9—
60 100
eis
ven 1900
MPHeu
vor nach
d. Verbes⸗
ĩernnaen
4
2. Fieberkranke in den Thalgemeinden der Bürgermeisterei
Haustadt, die besonders vom Wechselfieber heimgesucht waren.
Gemeinden.
Durchschnittl.
Bevölkerung.
838 1847
1838.
1839.
1840.
1841.
1842.
Beckingen 640
Haustadt 330
Honzrath 345
crüringen 220
Hargarten 250 2
Reimsbach 425 4 3
Düppenweiler 660 25 15 9
Summa 2900 DVVVVDDDD—
Auf diese Thätigkeit und Erfolge der Behörden im Kreise Merzig wurden
die Königl. Regierung und das Königl. Ministerium bald aufmerksam. Es
wurden zur Aufmunterung der Gemeinden (Haustadt, Brotdorf und Bachem)
249 Thaler für Nivellements-Pläne, Beaufsichtigung der Arbeiten u. s. w.
erwachsene Kosten auf die General-Staats-Kasse übernommen, und durch
eine Circular-Verfügung der Königl. Regierung vom 13. Septbr. 1841 dem
als Special-Commissar für den Wiesenbau fungirenden Kreis-Secretair Fuchs
sowie dem Bürgermeister Dillschneider zu Haustadt wegen ihrer Verdienste
um diesen Culturzweig im Namen Sr. Ex. des Hrn. Ministers des Innern
eine besondere Belobigung ertheilt. Der Ober-Präsident von Bodelschwingh,
Wiesen. 191
velcher den Kreis Behufs Besichtigung der ausgeführten Meliorationen be—
reist und sich „mit Vergnügen von der Umsicht und Thätigkeit, mit welcher
diefelben geleitet wurden, überzeugt hatte“, gab daher dem Landrath Fuchs
unter dem 10. November 1841 den Auftrag, auf Staatskosten den Wiesen⸗
hau im Siegen'schen an Ort und Stelle zu studiren, und durch Ober-Präs.
Rescript vom 24. August 1845 wurde ihm eine Summe von 400 Thlrn.
zur Beförderung des Wiesenbaues im Kreise zur Disposition gestellt.
Leider mußte sich der Landrath Fuchs bald, besonders aber auf seiner
Reise nach Siegen (im Herbst 1842) überzeugen, daß er bei den hier ausge—
führten Entwässerungen zu wenig auf gleichzeitige Anlegung von Bewässerungs-
Einrichtungen Rücksicht genommen. Zu einem amtlichen Vorgehen in dieser
Richtung fehlte aber auch der gesetzliche Anhalt. Der Landrath entwarf daher
ein Regulativ für die Wiesen-Verbesserungen im Kreise Merzig, welches die⸗
sem Mangel abhelfen sollte. Die Grundzüge dieses Regulativs waren fol⸗
zende: Der Landrath beschließt, wo Ent— oder Bewässerungs-Arbeiten vor-
Jenommen werden sollen, und ernennt eine sachverständige Commission, welche
fich durch je zwei Vertrauensmänner aus der betreffenden Gemeinde ergänzt
uind mit diesen den Meliorationsplan aufstellt. Die Gebühren der Com—
missions⸗Mitglieder werden vom Kreise getragen.
Der Meliorationsplan wird 14 Tage in den betreffenden Gemeinden
offen gelegt, um etwaige Einsprüche der Betheiligten entgegen zu nehmen.
Hierüber entscheidet der Landrath in erster, die Königl. Regierung in letzter
Instanz. In derselben Weise wird darüber entschieden, welche Grund-Eigen-
chümer und in welchem Maaßstabe sie nach Verhältniß des Nutzens zu den
Kosten der Anlage beizutragen haben, sowie darüber, welche Grund⸗ Entschä⸗
digung für das zu GräbenAnlagen erforderliche Terrain den Eigenthümern
gewährt wird.
Die Kreisstände genehmigten das Regulativ (Beschl. v. 14. Juli 1842)
und beschlossen, als das Königl. Ministerium Anstand nahm, „diese, so tief
in die Rechte des Privat-Eigenthums eingreifenden“ Bestimmungen zur Al⸗
lerh. Sanction vorzulegen (Rg.-Verfg. vom 13. Septbr. 1840), sich damit
an den Provinzial-Landtag zu wenden. (Beschl. v. 28. April 1843.)
Mit Rücksicht auf die bevorstehende Einführung des Gesetzes über Be
nutzung der Privatflüsse vom 28. Februar 1843 in der Rheinprovinz, welche
auch unter dem 9. Januar 1845 erfolgte, wurde die deßfallsige Petition aber
dem Provinzial-Landtage nicht vorgelegt.
Inzwischen hatte zwar die Königl. Regierung unter dem 24. October
1841 auf Grund des Gesetzes vom 14 floréal XI. eine allgemeine In⸗
struction über die Räumung der Gräben und Bäche erlassen und Schau—
Commissionen, wie sie im hiesigen Kreise schon seit 1888 bestanden, allge⸗
mein augeordnet; auch war der, 1839 von einigen Wiesenbesitzern in Nieder⸗
192 Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
losheim gegen die amtlichen Anordnungen in Betreff der Grabenräumung
beschrittene Rechtsweg durch Erhebung des Competenz-Conflictes (18. März
1840) abgeschnitten worden. Aber den jetzt in den Vordergrund getretenen
Bedürfnissen der Bewässerung konnte dadurch nicht genügt werden. Auch
die etwas umständlichen Vorschriften des Gesetzes vom 28. Februar 1843
boten dazu keine passende Grundlage. Viele bereits entworfene Entwässerungs-
pläne blieben liegen, weil die gleichzeitig projectirte Bewässerung nicht durch-
geführt werden konnte; und endlich geriethen die Arbeiten in den Nothjahren
846 und 47 und den darauf folgenden politischen Wirren von 1848 und 49
oollends in's Stocken, so daß selbst bereits ausgeführte Meliorationen wieder
oerfielen oder doch sich wesentlich verschlechterten. (Berichte der sämmtlichen
Bürgermeister auf meine Verfügung vom 8. August 1851.)
Dieß war die Sachlage bei meinem Amtsautritte Anfangs des Jahres
1850. Ich hatte fast das ganze Meliorationswerk von Neuem zu organisi—
ren und in Gang zu setzen. Wesentlich zu Statten kam mir dabei, daß zu
derselben Zeit das Königl. Ministerium dem Reg.-Rath Boltz das Special⸗
Commissorium übertragen hatte, für Hebung der Wiesen⸗Meliorationen im
Reg.«Bezirke Trier Sorge zu tragen; ferner die Anstellung eines Bezirks—
Wiesenbaumeisters; endlich der erwähnte Meliorationsfonds (400 Thaler),
wovon der Landrath Fuchs erst 67 Thaler verwendet hatte.
Ich ließ mir von den Bürgermeistern zunächst auch einige Gemeinden
bezeichnen, in welchen das dringendste Bedürfniß zu Wiesen-Meliorationen
und gleichzeitig Sinn dafür vorhanden sei (Verfg. v. 3. August 1850), und
heauftragte demnächst in Ermangelung eines Kreis-Wiesen-Baumeisters die
Lehrer der Ackerbauschule zu Merchingen, die erforderlichen Meliorationspläne
aufzustellen. Die Kosten konnte ich aus den gedachten Fonds bestreiten und
ebenso zweckmäßige Wiesenbaugeräthschaften aus dem Siegen'schen, Wasser—
wagen, Nivellir-Fernrohr u. s. w. zum Gehrauche der Techniker und Arbeiter
kommen lassen, auch mit Hülfe des landwirthschaftlichen Vereins eine Drain⸗
röhrenpresse beschaffen.
Die Ausführung der Polizei-Reglements von 1838 wegen Räumung
der Bäche und Gräben wurde demnächst wieder in's Werk gesetzt (Verfügung
om 8. August 1851), und zur Vorbereitung größerer Meliorationen Gut—
achten von sämmtlichen Districtsärzten des Kreises erfordert über diejenigen
Localitäten, welche in Folge versumpfter Wiesen der Gesundheit nachtheilig
erschienen und in welchen daher nöthigenfalls auf Grund des Gesetzes von
1807 mit Entwässerungen vorgegangen werden müsse (1851).
Wo dieß nicht ausreichte und namentlich wo es mehr auf die Bewässe—⸗
rung ankam, regte ich die Bildung von Genossenschaften auf Grund des Ge—
setzes vom 28. Februar 1843 an. (Verfg. v. 14. Febr. 1803.) Demnächst
oermochte ich die Kreisstände, ein fixes Gehalt zur Anstellung eines Kreis⸗
ng
rz
en
ach
13
s8
h⸗
en
—19
er
n
8
u
s.
Wiesen. 193
Wiesenbaumeisters zu bewilligen. (Beschl. v. 25. April 1863.) Als solcher
wurde 1853 der Wiesenbaumeister Bohr und 18655 der Wiesenbaumeister
Deutsch engagirt. Beide waren in der von der Königl. Regierung zu Trier
eingerichteten Wiesenbauschule, welche von 1852 bis 1863 bestanden hat, aus—
gebildet worden. Als Arbeiter leisteten einige in der 1844 zu Besseringen
bestandenen von Fellenberg'schen practischen Schule für Wiesen-Arbeiter gute
Dienste.
So gelang es bis Ende 1864 neben den jährlichen Räumungs⸗Arbeiten
mit Allerh. Genehmigung vier Genossenschaften zur Ent- und Bewässe—
rung von Wiesen zu Losheim, Niederlosheim, Bachem und Honzrath
zu bilden, mit einem Gesammt-Areal von 1347 Morgen;
M) überhaupt etwa 4000 Morgen Wiesen gründlich zu melioriren; zu
welchem Zwecke
3) etwa 10,000 Ruthen Bäche regulirt und gerade gelegt oder Entwässe—
rungsgräben neu angelegt wurden.
Das Nähere ergibt die nachstehende Uebersicht:
m
i
i)
e
N
194
4.
Namen der
FHemeinde.
1. Losheim
2. Nieberlosheim
3. Bachem
Hausbach
5. Rinlingen
6. Rissenthal
7. Oppen
8. Wahlen
9. Scheiden
10. Bergen
11. Waldhölzbach
12. Weierweiler
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Namen des
Flächen⸗Inhalt.
Dist rictes. Flachen⸗guha
Mi—
Unterstwies
156
Oberstwies
Herkerswies
Metzerbach
dahere
Grieswiese
297
84
0
49
70
Bruchwies, Speck⸗
und Tiefwiese
Sauerwiese
eset
neipchesbruch
Hinterstwiese
Bormich
Unterstwies
Bund
Kehrwies
Im Bruch
Bormich, —
und Unterstwies
Dorfwiese
Engwies, Lehm⸗
kaul, Neuwies in
den Gärten
re ane
angerbruch, Ka
Adelband *
Dorfwies und
Ottenbruch
hei der Muͤhl
80
—70
117
183
100
50
49
40
103
71
83
323
57
30
Lannenbach
7
hei der Burg
J
Länge der
Bäche.
Rth.
770
850
700
369
210
207
365
86
520
489
402
67
41
509
250
270
470
79
180
282
220
Namen der
cegulirten Bäche.
Losheimerbach
dito.
Siegelsbach
Metzerbach
Hagerbach
Kosheimerbach
dito.
Rappweilerbach
Mittellosheimerbach
Seffersbach
Bormiger und Rim—
lingerbach
Bundbach
Brillerbach
Bormich, Doll-⸗ und
Dorfbach
Dorfbach
pferdsbach
Kappelbach
Scheiderbach
Britter⸗ oder Greime—
ratherbach
Lannenbach
Weierweilerbach
Wiesen.
Art der
Melioration.
Ent⸗ und Bewäs—-
serung /
dito.
dito.
dito.
dito.
Ent- und Bewäs—
serung.
dito.
dito.
dito.
und Bewäs⸗
serung
dito.
Ent⸗ und Bewäs—-—
serung
dito.
dito.
Ent- und Bewäs—-
serung
Ent- und Bewäs—⸗
serung
Ent- und Bewäs⸗
serung
Entwässerung
Ent- und Bewäs⸗
serung
dito.
Bach-Regulirung
Ent- und Bewäs—
serung
Ent⸗ und Bewäs—
serung
Jahre der
Ausführung.
183 be⸗
gonnen.
1355.56
857- 58
858 - 59
185960
1861-⸗ 62
1855 -57
1857 - 63
1862 - 64
1858 - 62
185562
85763
1858 -59
1858 60
1863- 64
857 -63
1858 -62
1857 -63
1857 - 64
185859
1860 ⸗ 64
1858-62
1858- 62
1858- 62
Bemerkungen.
Genossenschafts-
Statut v. 7. 5. 1856.
deßgl. v. 7T. 5. 1856.
deßgl. vom 2.11.
ss 1857.
195
196
Namen der
Bemeinde.
13. Michelbach
14. Nunkirchen
15. Wadrill
16. Noswendel
17. Bardenbach, Biel
18. Honzrath
19. Hauftadt
20. Hargarten
21. Reimsbach
22. Hilbringen
23. dito.
24. Mechern
25. Schwemlingen
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Namen des
Districtes.
Flächen⸗Inhalt.
Mi
Hinterst Groß und
Botzwiese
Kunsbruch
Lohsteg
Langwies
Spietzwies und
Gutwies
Weihwies
Großwies
Brielwies
14
309
120
160
m Briel u. Speck—
wies
Unterstwies
Oberstwies
Au
in den Stöcken
Hellwies
Altwies
Oberstwies
71
205
unter dem Dorf
Rohrbach am
Sturkenbüsch
Sauerwiese
20
Saargauer Wiesen
350
Wörth
unter dem Dorf
Länge der
Bäche.
Rth.
400
469
120
362
203
189
160 *
197
Namen der
regulirten Bäche.
Seiler⸗ und Kuns—
bruchbach
Noswendelerbach
5
Hellbach
Mühlenbach
Haustadterbach
Rissenthalerbach am
Hahn entlang
Rohrbach
Wiesen.
Art der
Melioration.
Ent⸗ und Bewäs—
serung
Entwässerung
Bewösserung
Entwässerung durch
Regulirung des
Baches
dito.
Ent- und Bewäs
serung
Bradlegung m. fla
hen Böschungen
Regulirung
Regulirung
Wiesen-Anlage aus
Oedland, Ent— u.
Bewässerung
Entwässerung resp.
Herstellung der äl⸗
lern, ganz in Ver⸗
all gerathenen An⸗
lage.
Auffüllung mit Er—⸗
de und Steinen.
Entwässerung
Entwässerung
Jahre der
Ausführung.
1858 -64
185764
1857 - 68
1856 -59
1858-60
1858 264
1863 64
1862 64
1863- 64
1857 -58
85564
1852 536
1859 - 63
1858- 60
Bemerkungen.
Genossenschafts⸗
Stat. v.2.11. 1857.
197
198
Ackerbau, Viehzucht und Forftwirthschaft.
Namen der
Femeinde.
Namen des
Districtes.
Flächen⸗Inhalt.
Länge der
Bäche.
Mra.
Rtbh.
26. Britten
Adamsbruch
Mosbruch
Rehbruch
42
18
30
86
27. Besseringen
28. Saarhölzbach
jenseits der Saar
Bildscheid
58
120
29. Merzig
Wasserfall
163
Summa
An Drainagen sind ausgefülhrt worden:
3486 555
Jahrgang.
Gemeinde.
Eigenthümer.
Morgen.
1852
1853
855/56
8557
855
857 59
857/59
859
1863
864
1864
1864
1865
1865
Dagstuhl
Britten
Merzig
Merzig
Losheim
Büdingen
Weiler
Niederlosheim
Saarhölzbach
Bachem
o. Louisenthal
Gemeinde
v. Briesen
o. Fellenberg
Gemeinde
Ollinger und
Morsbacher
Joh. Schneider
Hemeinde
Kreuz
Reiplinger
Diversy
ZSpang
sNt. Spang
Summa 2867
⸗
2
Nuukirchen
Nach Petersen's
Methode.
2. Gesetzgebung.
Die Lage der Gesetzgebung in Betreff der Wiesen-Meliorationen ist ge—
genwärtig folgende:
1. Entwässerung. Es stehen die bereits erwähnten französischen Gesetze
von 1803 und 1807 noch in Kraft. Auf Grund derselben und des 8.7
Namen der
equlirten Bäche.
Greimeratherbach
Bildscheidbach
Viesen.
Art der
Melioration.
Entwässerung
dito.
Ent-⸗ und Bewäs—-
serung
Entwässerung
Ent⸗ und Be—
wässerung und
Drainage
Regulirung eines
alten Wasserlaufs.
Jahre der
Ausführung.
1858 59
1853 - 5
—1859 63
1859 - 60
—1862 64
1863 - 64
Bemerkungen.
199
des Gesetzes über die Benutzung der Privatflüsse hat die Königl. Regierung
unter dem 5. August 1854 eine Polizei-Verordnung über die Räumung und
Instandhaltung der nicht schiffbaren Flüsse und Abzugsgräben erlassen, wo—
durch die im hiesigen Kreise bis dahin bestandenen, besondern Reglements
»on 1838 außer Wirksamkeit getreten sind.
Es ist danach in jeder Gemeinde eine Schau-Commission gebildet wor⸗
den (8. 1), welche die zur Herstellung der Vorfluth und Sicherung der
Ufer erforderlichen Arbeiten zu ermitteln und anzuordnen hat. (5. 2.) Zur
Gradlegung und Verbreiterung der Wasserflüsse ist die Genehmigung der
Königl. Regierung erforderlich. (8. 5.) Die Arbeiten sind von den Uferbe—
sitzern in den Monaten Mai und September zu bewirken, widrigenfalls sie
don Amtswegen auf ihre Kosten ausgeführt werden. (88. 9 und 10.)
Unter Berücksichtigung der gemachten Erfahrungen, habe ich unter dem
10. Januar 1861 eine specielle Instruction Behufs Ausführung der zuletzt
gedachten Bestimmungen erlassen, wonach in's Besondere durch regelmäßige
Beiwohnung des Wiesenbaumeisters *) die Schau wirksamer gemacht und
die rechtzeitige Ausführung der Arbeit (eventuell durch Unternehmer) sicher—
gestellt wird.
Durch Gesetz vom 11. Mai 1853 (Ges.-S. S. 182) sind die Bestim-
mungen des Gesetzes vom 28. Februar 1843 über Bildung von Genossen-
schaften zur Bewässerung, auch auf solche zur Entwässerung ausgedehnt.
S. unten.)
*) Welcher dazu nach seinem Vertrage verpflichtet ist. Er bezieht dafür vom Kreise
in Firum von 150 Thaler. Für andere Arbeiten wird der Wiesenbaumeister von den
zetheiligten resp. Gemeinden oder Privaten besonders remunerirt.
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Das Vorfluth-Gesetz vom 14. Juni 1889 (Ges.S. S. 325) gibt den
Eigenthümern das Recht, gegen Entschädigung ein Servitut auf fremden
Grundstücken zu verlangen, um das Wasser in offenen Gräben oder bedeckten
Tanälen (Drains) abzuführen. Die Entschädigung wird von der Regierung
unter Vorbehalt der Berufung auf den Rechtsweg festgesetzt.
2. Bewässerungen. Das Gesetz vom 28. Februar 1843, über die Be—
nutzung der Privatflüsse, eingeführt in der Rheinprovinz unter dem 9. Ja—
auar 1845, bestimmt, daß jeder Uferbesitzer das vorüberfließende Wasser zur
Bewässerung benutzen darf, wenn er dadurch keinen Rückstau auf fremde
Grundstücke veranlaßt und das Wasser, bevor der Fluß sein Grundstück ver—
läßt, wieder in denselben zurückleitet. (8. 13.) Sind mehrere Uferbesitzer
über eine Anlage einverstanden, so werden deren Grundstücke wie ein einziges
betrachtet. (Ebendas.)
Behufs Ausführung von Bewässerungs-Anlagen kann der Eigenthümer
gegen Entschädigung Servituten auf fremde Grundstücke in Anspruch nehmen
(8. 25); die Entscheidung über solche Anträge und die Festsetzung der Ent—
schädigung steht nach commissarischen Verhandlungen (Kreis-Vermittl.«Com.)
der Königl. Regierung zu. (88. 42 und 46.)
Mehrere Besitzer können zu einer gemeinschaftlichen Bewässerungs-Anlage,
wenn sie sämmtlich einverstanden sind, unter ministerieller Genehmigung ver—
hunden, wenn nicht alle Betheiligten einverstanden sind, aber die Anlage zum
Vortheile einer ganzen Gegend gereicht, durch landesherrliche Verordnung
mittelst eines Statuts, verpflichtet werden. (898. 8, 57.)
Die in 8. 58 des Gesetzes vorbehaltene ministerielle Anweisung über
die Bildung von Ent- und Bewässerungs-Genossenschaften ist unter dem 10.
October 1857 erlassen worden.
Danach ist das Verfahren in der Regel vom Landrath und Bürger—
meister zu leiten. (F. 1.) Ueber die beabsichtigte Melioration ist eine voll—
ständige Denkschrift aufzustellen. (8. 2.) Die Betheiligten sind zu den Ver—
handlungen mit der Verwarnung vorzuladen, daß bei ihrem Ausbleiben an—
genommen werde, sie wollten es auf die gesetzliche Regulirung der Behörden
ankommen lassen. (8. 5.)
Der Beitragsfuß zu den Kosten wird nach Maaßgabe des Nutzens durch
ein Cataster festgestellt. (8. 7.)
200
Von diesen Gesetzen und Verordnungen ist im hiesigen Kreise bisher
nur das Gesetz vom 28. Februar 1843 über die Benutzung der Privatflüsse
und Bildung von Genossenschaften und die Reg.Verordnung vom 5. August
1854 wegen Räumung der Privatflüsse zur practischen Anwendung gekom—
men, von den übrigen aber noch kein Gebrauch gemacht worden. —
n
n
n
9q
J
Wiesen. 201
3. Gegenwärtiger Zustand der Wiesen, besonders in Hinsicht
der Bewässerungs-Anlagen.
Wenngleich, wie oben nachgewiesen, besonders in den Jahren 1838 bis
1840 und 1851 bis 1864 viel zur Verbesserung der Wiesen im hiesigen
Kreise geschehen ist, auch die Wiesenfläche auf Kosten des Oedlandes (s. oben
Tab. Ro. 1) sich seit 1816 von 8692 Morgen auf 15,516, also fast auf
das Doppelte erhöht hat, so bleibt immerhin noch zu thun übrig. Schon die
folgende Nachweisung über das Resultat der Massen-Einschätzung der Wiesen
des Kreises bei der Grundsteuer-Regulirung 1862 bis 1863 deutet darauf hin.
Klasse.
Rein⸗
ertrag.
Morgen⸗ oo der Ge⸗
sammt⸗Wie⸗
zahl. fenfläche.
1. 270
. 210
us. 150
i. 16
V. 60
VI. 39
vs.
v5ff F
9
242
1658
3091
3376
3768
24
956
O,0
L,6
10,6
19,9
21,
24,2
15,0
6.
Summa 15,576 100
Wenn hiernach noch nicht der dritte Theil der Wiesen in die vier ersten
und mehr als zwei Drittel in die vier letzten Klassen des Tarifs eingeschätzt
sind, so ist zwar dabei zu berücksichtigen, daß der Grund davon nicht so sehr
n der schlechten (sumpfigen) Beschaffenheit, als vielmehr meistens in der
zeringen Bodenqualität zu suchen ist. Indessen leiden doch noch manche
Wiesenthäler an stauender Nässe; und viele andere erzeugen nur geringes
saures) Futter in Folge übermäßiger Bewässerung.
Hierauf wird sogleich näher eingegangen werden. —
02
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Uebersicht der bestehenden Bewässerungs-Anlageu.
2868önn⸗
Wiesen * 55
85325 en noch
über⸗ E bewãs⸗
8 553
haupt.s bert
68986 werden
BGemeinden.
Gemeinden.
Wiesen
über⸗
haupt.
338 Könn⸗
nnoch
—A
Sbewãs⸗
—A— —
27sert
388 werden
M. M.
M.
Beckingen 552
Düppenweiler
Erbringen 110
Fickingen 854
Hargarten 55
Haustadt 38
Honzrath 242
Merchingen —1
eimbbach 219
Bürgermeistere
Haustadt
10
100
10
—11
13
129 91
15885
37 11738
Merzig Stadt! 297.
Bietzen 84
Brotdorf 330
—I5 — 20
Menningen 61
Landbürgerm.
Merzig
4
40
56
264
20
47
bs
1
66
387
1930
536
1183
Besseringen
Britten
Dreisbach
Keuchingen
Mettlach
Zaarhölzbach
Bürgermeisterei
Mettlach
Bardenbach 16
Büschfeld 110
Crettnich 73
Dagstuhl
Gehweiler 85
Lockweiler 111
Niederlöstern 21
Noswendel 181
Oberlöstern 67
Obermorscholz 41
Antermorscholz 45
Wadern 91
Wadrill — 26
Wedern 147
Bürgermeisterei
Wadern 3613. 1014
Confeld 100 70 30
Michelbach 8* 9 55
Mitlosheim 208 130 70
Büdingen .—
Ziringen 7341 46
Mechern 86 3
Mondorf — 40
Schwemlingen ! 266 12
Silvingen 8
Weiler 65 52
Wellingen 3 *
Bürgermeisterei
dilbrinhen 124 153
Bachem
Bergen
Hausbach
vosheim
Niederlosheime!
Oppen
Rimlinge
Rissenthal
Scheiden
Wahlen
Waldhölzbach
Bürgermeisterei
Losheim
2
83
2
67
71
M
150
61
79
27
22
16
159
1*
—12
234
20
461
Bemeinden.
Münchweiler
Nunkirchen
Oberthailen
Rappweiler
Steinberg
ünterthallen
Wiesen.
Wiesen Ebun-
über⸗ w
—5 ewäs⸗
haupt. 7 * J sert
5 8 werden
M.
M.
8
r
Ty
210
350
60
210
40
102
69
177
8
7 7
Wehen * 8 ong
72. en noch
— *
über 5 bewäs⸗
haupt. sert
werden
Gemeinden.
*
M.“
M M.
Weierweiler
Weiskirchen —
Bürgermeisterei,
Weiskirchen
Kreis Mer zi gilodg g3169
2159 18515
133 300 89
) 1704 683
203
Es sind also zur Zeit 9128 Morgen Wiese oder 5 00 der gesammten
Wiesenfläche mit Bewässerungs-Anlagen versehen.*) 3709 Morgen könnten
weiter noch bewässert werden, wenn durch Bildung von Genossenschaften
und regelrechte Anlage der Bewässerungsgräben das zur Disposition stehende
Wasser der Wiesenbäche besser benutzt würde.
Am wenigsten ist in dieser Beziehung noch in der Bürgermeisterei
Haustadt geschehen, wo in früherer Zeit (besonders 1838 bis 40) zwar viele
Bach-Regulirungen und Entwässerungen vorgenommen wurden, aber die
zleichzeitige Einrichtung von Bewässerungen versäumt worden ist. (S. oben
unter 1.) Noch nicht z der Wiesen wird bewässert, während der Wasserreich-
chum der Bäche (Haustadter und Condeler) und die Lage der Wiesen eine
osche Ausdehnung der Bewässerungen gestattet, daß beinahe sümmtliche Wie—
sen der Bürgermeisterei bewässert werden könnten.
Nur zu Honzrath ist durch die 1850 errichtete Genossenschaft eine Be—
wässerung für fast sämmtliche Wiesen des Bannes eingerichtet worden. Am
zünstigsten stehen die Bürgermeistereien Losheim, wo 82 00, Wadern, wo
71 00, und Weiskirchen, wo 65 060 aller Wiesen bewässert sind und bei
richtiger Vertheilung des Wassers fast sämmtliche Wiesen bewässert werden
fönnen.
Die Bürgermeisterei Losheim hat ihren hervorragenden Standpunkt be—
sonders der Errichtung der Genossenschaften zu Losheim, Niederlosheim und
*) Wenn bei einer 1882 vom Cataster-Bureau aufgestellten Nachweisung (sog.
Cultur-Tabelle) schon 9408 M. als mit regelmäßiger Bewässerung versehen, und später
noch höhere Zahlen angegeben wurden, so lagen dem Irrthümer zu Grunde. Die gegen—
wärtige, mit Zuziehung der Bürgermeister und des Kreis-Wiesenbaumeisters anfgestellte
Nachweisung muß als zuverlässiger betrachtet werden.
204 Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Bachem zu verdanken, welche 1886 und 1857 auf Grund des Gesetzes vom
28. Februar 1843 zu Stande gekommen sind.
Aber auch die meisten andern Gemeinden der drei letztgenannten Bür—
germeistereien besitzen Privat-Bewässerungsgenossenschaften. Diese sind bereits
vor der Theilung des gemeinschaftlichen Eigen thums an den Wiesen zu
Stande gekommen. Dieselben haben keine Statuten und keinen Vorstand.
Die gemeinschaftlichen Bewässerungsgräben, Wehre, Schleußen u. s. w. wer—
den daher nur auf Grund stillschweigenden Uebereinkommens der Interessen-
ten durch Natural- oder Geld⸗Leistungen derselben unter Leitung des Ge—
meindevorstehers unterhalten.
Glücklicherweise kommen selten Streitigkeiten vor; dagegen sind auch
durchgreifende Verbesserungen auf dem Gebiete solcher Privat-Genossenschaften
nicht möglich; denn jeder Einzelne besitzt ein vollgültiges Widerspruchsrecht,
dessen Geltendmachung in Streitfällen leicht die Auflösung der ganzen Ge—
aossenschaft herbeiführen könnte. Nur durch Umformung derselben nach den
Bestimmungen des Gesetzes von 1843 würden diese Genossenschaften gesetz—
lichen Boden erhalten. Eine solche Verbesserung ist daher auch von den
Verwaltungs-Behörden überall erstrebt worden, aber außer in den bereits
namhaft gemachten 4 Fällen noch nicht zu erreichen gewesen.
Könuten von den noch nicht bewässerten Wiesen, wie angegeben, 3709
Morgen durch bessere Benutzung des vorhandenen Bachwesens mittelst ein—
sacher Wasserleitungen in Rieselwiesen verwandelt werden, so blieben nur
noch 2796 Morgen trockener Wiesen übrig. Von diesen liegen aber etwa
1500 Morgen im Saarthal auf den Bänuen von Fickingen, Merzig, Hil—
bringen, Besseringen, Schwemlingen, Keuchingen und Mettlach. Auch diese
Wiesen könnten mittelst künstlicher Hebung des Wassers aus der Saar (durch
Dampfmaschinen) in Rieselwiesen verwandelt werden. Auch zu einer solchen
Anlage bedürfte es aber selbstredend der Vereinigung des größten Theils der
Interessenten Behufs Bildung einer Genossenschaft. Dazu ist wegen der
zroßen Kosten der Anlage und mangelnder Erfahrungen über die Rentabili—
tät aber noch weniger Aussicht vorhanden, als zur Bildung der Geuossen—
schaften in den Bachthälern. — Der Ausdehnung bestehender Bewässerungen
auf eine größere Fläche steht oft auch die Besorgniß Seitens der im Besitze
der Bewässerungs-Anlagen befindlichen Eigenthümer entgegen, daß sie einen
Verlust am Ertrage ihrer Wiesen erleiden würden, wenn fie gestatteten, daß
das disponible Wasser zur Bewässerung einer größern Fläche verwendet werde.
Diese Befürchtung ist in den meisten Fällen sehr unbegründet; in den
meisten Wiesenthälern ist ein großer Ueberfluß von Wasser vorhanden.
Um dieß zu beweisen, muß zunächst festgestellt werden, wie viel Wasser
ein Morgen Wiese zu einer ausreichenden Bewässerung das Jahr über be—
darf. — Ueber diese Frage ist allerdings zur Zeit weder die Theorie noch
om
ur⸗
its
zu
nd.
er⸗
en⸗
He⸗
uch
ten
cht,
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den
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709
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ten
aß
de.
zen
ser
P
ich
205
die Praxis der Landwirthschaft ganz im Reinen, und es ist auch hier nicht
der Ort, sie zu lösen. Vielleicht läßt sich aber durch die folgenden Erörte—
rungen und thatsächlichen Momente wenigstens eine allgemeine Norm für
unsere Verhältnisse finden.
Das Wosser liefert dem Boden nicht allein die Feuchtigkeit, deren die
pflanzen zum Wachsthum bedürfen, und löst die im Boden befindlichen Pflau—
ennährstoffe, sondern es bringt auch; selbst Dungstoffe mit, die es auf den
Wiesen absetzt, und erwärmt — richtig angewandt — im Winter den Bo—
den. Viele Landwirthe calculiren daher: je mehr Wasser, desto mehr Dung-
toffe, und können des Wässerns nie genug bekommen. Dabei wird aber
äbersehen, daß zu viel Feuchtigkeit auf die Qualität der Gräser nachtheilig
virkt und zu lange andauernde, namentlich zu spät in das Frühjahr hinein
ausgedehnte Bewässerung den Boden erkältet, statt ihn zu erwärmen, und
dadurch selbst der Quantität des Ertrages schadet. Denn erwärmen kann
das Wasser natürlich nur dann, wenn es selbst eine höhere Temperatur
jat, als die Luft. — Wo ist nun das Maaß und die Grenze? — Sie
vürden bald gefunden sein, wenn wir das Wasserquantum, welches wir auf
uinsere Wiesen bringen wollen, nach Fudern bezahlen müßten.
Fragen wir also doch nach, wo dieß der Fall ist? z. B. in Spanien.
In Lorca kauft man zu einer vollständigen Bewässerung auf die Hectare
300 Cubikmetres Wasser. Wer ganz ausreichend wässern will, gibt solche
Bewässerung drei Mal im Jahre, was durchschnittlich auf den Hectare 90
Fr., also auf den Morgen 23 Fr. — 6 Thlr. 4 Sgr. kostet. (conf. meine
Reiseberichte über Spanien in den „Annalen der Landwirthschaft“ Febr. —
März-Heft 1866. S. 232.) — Der Preis ist also nicht unerschwinglich,
ind die Grundbesitzer von Lorca, die auch zu rechnen verstehen, würden mehr
Wasser kaufen, wenn sie nicht wüßten, daß ein größeres Quantum sich nicht
centirt, daß die Pflanzen also nicht mehr bedürfen. Aber welche Pflanzen?
Es sind Cerealien und Gemüse; denn in Spanien bewässert man Gärten,
Felder, keine Wiesen, weil es deren — nicht gibt. Es läßt sich nun aller—
dings einwenden, daß der Vergleich nicht paßt, 1) weil die genannten Pflan⸗
jen mit unsern Wiesengräsern nicht dieselben Bedürfnisse haben; 2) weil
das Clima ein ganz verschiedenes ist; 3) weil bei jener Bewässerung allein
zuf Zuführung der nöthigen Feuchtigkeit, nicht auf die Zuführung von
Dungstoffen mit dem Wasser Rücksicht genommen sei. — Darauf ist zu er⸗
widern zu 1) daß alle Pflanzen, namentlich die verwandten Cerealien, mit
den Wiesengräsern im Allgemeinen dieselben Bedürfnisse haben — eine ge—
visse Quantität Wasser, welches sie selbst aufnehmen, und einen gewissen
Brad der Feuchtigkeit des Bodens, um die darin enthaltenen Pflanzennähr—
stoffe zu zersetzen. Zu 2 und 3 ist zu bemerken, daß man auch in Spauien
diel stärker wässert, wo Wasser im Ueberfluß vorhanden ist, z. B. bei Gra—
206 Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
nada, daß es sich aber hier nur um Feststellung des stricten Bedürfnisses
handelt, nicht darum, wie viel Wasser die Pflanzen vertragen können; und
daß die Spanier aus einer 1000jährigen Erfahrung wissen, daß die wenigen
im gewöhnlichen Flußwasser vorhandenen Dungstoffe sich nicht bezahlt ma—
chen, wenn man nur darum mehr Wasser kaufen wollte. Was den Unter⸗
schied des Clima's betrifft, so sollte man annehmen, daß in dem heißen und
rrockenen Klima des Südens eine stärkere künstliche Bewässerung nöthig
väre, als bei uns. Die Erfahrung lehrt aber das Gegentheil. (Hervo—
Magnon behauptet,“ daß im Morden 100 — 200mal so viel Wasser zur
Bewässerung derselben Fläche verwendet wird, als im Süden. Vergl. Denk—
ichrift „Erfahrungen über die Anwendung der Bewässerung unter verschie—
denen Climaten“, der Pariser Akademie vorgelegt von Hervé-Magnon. An—
nalen der Landwirthschaft Juli — August-Heft 1864 S. 91 und folgende. Der
Vergleich bezieht sich hier auch auf Wiesen und Anlagen im südlichen Frankreich.)
Will man aber dennoch den Vergleich für unsere Verhältniffe nicht gel⸗
ten lassen, so fragt sich, ob wir nicht einen andern Maaßstab finden können,
um danach das Quantum Wasser zu bemessen, durch welches unsern Wiesen
die erforderliche Feuchtigkeit gegeben wird. Denn zunächst handelt es sich
eben nur um die Feuchtigkeit. Es ist bekannt, daß trockene (d. h. unbewäs—⸗
serte) Wiesen bei übrigens gleichen Verhältnissen der Qualität nach besseres
Futter geben, als unsere Rieselwiesen, indem in den letztern durch übermäßige
Bewässerung in der Regel saure oder doch aufgeschossene und wenig gehalt—
reiche Gräser entstehen. — Ebenso ist bekannt, daß in nassen Jahrgängen
die trockenen Wiesen eben so reichliche Futtermengen hervorbringen, als die
dewässerten, ohne daß dadurch die Qualität des Futters wesentlich verliert.
Jedenfalls ist in einem feuchten Jahre das Product eines Morgens guter,
trockener Wiese mehr werth, als das Product eines Morgens Wiese, welcher
die hier übliche übermäßige Bewässerung erhalten hat. Es fragt sich nun,
wie groß ist die Wassermenge, welche bei uns in nassen Jahrgängen die
Natur den trockenen Wiesen spendet, um jenes Resultat hervorzubringen?
Die Niederschläge betragen bei uns im Jahresmittel 26,26“ auf den IF.:
in nassen Jahrgängen 31,3“ (s. S. 14); die Differenz ist also 5.224“.
Diese 5,24“ auf den IFuß repräsentiren (S,24/12 I44 1805) 11,278
Ebkf. Wasser auf den Morgen; und das ist also das Wasserquantum, wo—
mit die Natur dem Bedürfniß der trockenen Wiesen zu Hülfe gekommen
und womit sie das beste Resultat erreicht hat. Nun findet aber eine merk⸗
würdige Uebereinstimmung statt zwischen der eben angegebenen Zahl und
derjenigen, welche sich ergibt, wenn wir die 3.x 500 Cubit-Metres Wasser
pro Hectare, welche man in Spanien kauft, auf Morgen und Cubikf. redu⸗
eiren. Es ergibt dieß nämlich (1 Hectare — 3,3166 Preußische Morgen;
bMetre — 3,1862 Preuß. Fuß) 12,388 Cubikf. Wasser auf den Morgen.
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Wiesen. 207
Ferner: der Kreiswiesenbaumeister nimmt nach seinen langjührigen Er⸗
fahrungen das Minimal-Bedürfniß an Wasser zur Bewässerung von 1
Morgen Wiese unter den hiesigen climatischen und Boden-Verhältnifsen auf
1.— 5 Fuder für jeden Bewässerungstag (24 Stunden) an und berechnet
— wie sogleich näher erörtert werden wird — 66 solcher Bewässerungstage
im Jahre. Dieß ergibt also 8348 — 105,600 Ebtf. Wasser (1 Fuder —
32 Ebkf.) pro Morgen und Jahr.
Auch die practische Erfahrung des Wiesenbaumeisters bestätigt daher die
Richtigkeit der aufgestellten Berechnungen. Man wird daher nicht weit fehl-
zehen, weun man 10—- 12,000 Ebkf. Wasser pro Jahr und Morgen
Als eine dem Feuchtigkeits-Bedürfniß der Pflanzen im Allgemeinen entspre—
hende Bewässerung bezeichnet.
Dieß angenommen, entsteht die weitere Frage: wie stark der Wasserzu⸗
luß eines Baches oder eines Zuleitungsgrabens sein müsse, um damit einer
Jewissen Morgenzahl Wiesen das erforderliche Wasser zuführen zu können?
In dieser Beziehung kommt in Betracht, daß keineswegs das ganze Jahr
hindurch bewässert werden darf, dieß vielmehr unter den hiesigen climatischen
Verhältnissen nur geschehen sollte:
1) im Herbst 14 Tage im Monat November und 14 Tage im Monat
October;
in den Winter-Monaten nur, wenn das Wasser düngende Bestand⸗
cheile mit sich fuhrt und so lange nicht zu starker Frost eintritt —
im Ganzen etwa 10 Tage;
im Frühjahr während des Monats April 10 Tage lang, und im
Mai nur bei bedecktem Himmel oder des Nachts — weil jetzt die
hodenwärmende Wirkung der Sonne nicht neutralisirt werden darf;
im Sommer 8 Tage lang nach der Heuerndte;
m Ganzen durchschnittlich 66 Tage das Jahr über.
So wird Seitens der in den Genossenschaftswiesen ausschließlich zur
Regulirung der Bewässerung befugten Wiesenwärter nach Anleitung des
Qreiswiesenbaumeisters verfahren; ähnlich in regelmäßig eingerichteten Privat⸗
Wiesen, wohin auch die Privat⸗ Bewässerungs-Verbände zu rechnen sind.
Wenn also jede Wiese 66 Tage (à 24 Stunden) im Jahre, aber nicht
mehr, der Regel nach bewässert werden soll, so kann mit Rücksicht auf die
Perioden, innerhalb welcher die Bewässerung zulässig ist, das vorhandene
Wasser — mittelst Wechfels — doch an wenigstens doppelt so viel Tagen
des Jahres nutzbar gemacht werden; d. h. währenddem an 66 Tagen die eine
Haͤlfle der Bewässerungs-Zone gewässert wird, kann derselbe Wasserzufluß an
z6 andern Tagen zur Bewässerung der andern Hälfte der Zone benutzt wer⸗
den. Der Wasserzufluß von 182 x 24 Stunden bildet also das zur regel⸗
mäßigen Bewässerung der betreffenden Zone nutzbare Wasser-Quantum. Dieses
208 Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Quantum berechnet sich daher bei einem Zuflusse im betr. Bache oder Zulei—
tungsgraben von durchschnittlich 1 Cubikfuß in der Secunde auf (60 mal
60 mal 24 mal 132) 1,140,480 Cubikfuß. Damit könnten also nach obiger
Berechnung und Annahme etwa 1000 Morgen ausreichende Feuchtigkeit er—
halten.
Theilt man nun dieß Wasser-Quantum auf die Bewässerungszeit ein,
so ergibt sich als erforderlicher Wasserzufluß, um 1 Morgen Wiese in der
angegebenen Art (d. h. in 132 Tagen abwechselnd immer die Hälfte) bewäs⸗
jern zu können, in der Secunde gleich Oooa, in der Minute gleich O,os, in
der Stunde gleich 3,6, in 24 Stunden gleich 86,4 CEbkf. oder etwa 22 Fuder
Wasser (1 Fuder gleich 32 Cbkf.). Diese Berechnung bezieht sich nur auf
einen laufenden Zufluß, dessen Wasser nur an 132 Tagen des Jahres zur
Bewässerung benutzt werden kann, an den übrigen 233 Tagen aber ungenutzt
oorbeifließen, (von der Benutzung zu andern — gewerblichen — Zwecken ist
hier nicht die Rede). Kann man aber den ganzen Jahreszufluß eines Was-
ferlaufs für die Bewässerung nützen, indem man ein Bassin (Weiher) damit
füllt und aus diesem nur periodisch an den üblichen Bewässerungstagen das
erforderliche Wasser abläßt, so genügt ein sehr viel kleinerer Zufluß. 1 Cbkf.
Zufluß pro Secunde würde im Jahre schon 31,536,000 Ebtf. Wasser im
Bassin ergeben, und wenn man das Bedürfniß auf 11 -12000 Cbkf. pro Mor⸗
gen annimmt, damit also wenigstens 2600 Morgen bewässert werden könunen,
wobei die Verdunstung im Bassin schon berücksichtigt ist. Ein fortdauernder
Zufluß von 1/2800 oder Ooooa Ebkf. pro Secunde würde also schon genügen, um
einen Mrg. Wiese mittelst eines Bassins das Jahr über ausreichend zu bewässern.
Indem wir angenommen haben, daß einem Morgen Wiese nur 10 —
12000 Cubikf. Wasser das Jahr über zugeführt werden müssen, um ihm die
nöthige Feuchtigkeit zu geben, wird dabei allerdings vorausgesetzt, daß dieses
ganze Wasserquantum in den zu bewässernden Boden einzieht und kein noch
so geringer Theil verloren geht. So geschieht es mit dem Regenwasser,
dessen Niederschlag sich bei uns auf durchschnittlich 181 Tage vertheilt (.
S. 15), daher in geringeren Mengen auf ein Mal dem Boden zukommt und
daher besser aufgesaugt werden kann; und eben so geschieht es bei den Be—
wässerungs-Anlagen in Spanien, wo vermöge horizontaler Lage des Bewäs—
serungs-Terrains und aufmerksamer Vertheilung des gekauften Wassers das
letztere ganz dem zu bewässernden Areal erhalten bleibt. — Um dieß zu er—
reichen, ist daher eine sehr sorgfältige Anlage mit horizontalen Bewässerungs⸗
rinnen und ebenfalls fast horizontaler oder terrassenförmiger Lage des Ter—
rains und je nach der größern oder geringern Durchlässigkeit des Bodens
eine Vertheilung der Bewässerung auch auf mehr als 66 Tage erforderlich,
damit weniger Wasser auf ein Mal zufließt. Da nun eine so vollkommene
Anlage schwer herzustellen und man hier auch nicht gewöhnt ist, während
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Is⸗
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ud
Wiesen. 209
der ganzen Bewässerungszeit Behufs regelmäßiger Vertheilung des Wassers
mit Hacke und Spaten in dem Bewässerungsterrain zu arbeiten (wie dieß
hatsächlich in Spanien geschieht), da also von dem aufgekehrten Wasser
mmer ein größerer oder geringerer Theil über oder unter dem Boden (durch
Maulwurfslöcher u. s. w.) wieder abfließt, so muß in dem Grade das Be—
dürfniß an Bewässerungswasser steigen, als die Anlage und die Wasser-Ver—
cheilung mangelhaft sind. —
Bei den Ueberrieselungen, deren Zweck nicht allein in Beschaffung der
erforderlichen Feuchtigkeit besteht, sondern wodurch mehr noch die düngende
und erwärmende Kraft des Wassers benutzt werden soll, würden daher bedeutend
größere Wasser-Quantitäten über die Wiesen geleitet. Und in der That sind
die in den Wiesen hiesigen Kreises vorhandenen und größtentheils auch
zur Bewässerung benutzten Wassermengen viel größer, als das Behufs Be—
schaffung der bloßen Bodenfeuchtigkeit ermittelte Minimal-Bedürfniß.
Dieser Wasserzufluß ist in mehreren Bächen und Zuleitungsgräben er—
mittelt und beispielsweise aus einigen derselben in der folgenden Tabelle
zusammengestellt worden:
Gemeinde.
Bezeichnung der Bewäfferungs-Gräben ꝛc.
Wasserzufluß
pro Secunde
und Cokf.
Damit wer⸗
den bewässert.
M.
Münchweiler
Niederlosheim
In der Rammerwiese
In den Genossenschaftswiesen,
Districte Streng, Tief und
Sauerwies
In der Genossenschaft, District
Schweinwies
In der Genossenschaft, District
zwischen den Bächen
Hauptgraben District Heiligen
wies
Noswendler Bach oberhalb Bar⸗
denbach
Marbach
Teich zwischen der Zandischer
Sägemühle und Gotkbillshötte
12
Losheim
Honzrath
Bardenbach
834
30
36
deßgl.
24
50
18
Weierweiler
X
12
Summan 60 330
36
Ein Wasserzufluß von 60 Cbkf. pro Secunde, welcher in Bassins auf—
zefangen und rationell benutzt, würde genügen, der ganzen Oberfläche des
Kreises (160,000 Morgen) die zum gedeihlichen Wachsthum der Pflanzen
rforderliche Bodenfeuchtigkeit zu geben, dient aber hier nur zur Bewässerung
on 330 Morgen.
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Aehnliche Verhältnisse ließen sich in allen Bachthälern des Kreises nach—
weisen. Es ist also auch außer Zweifel, daß die Bäche des Kreises über—
reichlich Wasser auch zur vollständigsten Ueberrieselung besitzen; und es bleibt
nur zu wünschen:
I) daß davon mit Maaß Gebrauch gemacht, d. h. daß die oben berechnete
Auzahl der Bewässerungs-Tage (66) nicht überschritten wird und die
angegebenen Bewässerungs-Perioden eingehalten werden;
daß nicht nur durch dieses Maaßhalten eine Versumpfung der Wiesen
und Versäuerung des Futters vermieden, sondern auch neben der Be—
wäsferung überall für vollständige Entfernung der stauenden Nässe aus
dem Boden *) gesorgt werde;
daß durch zweckmäßige Anlegung der Bewässerungsgräben einerseits
für regelmäßigere Vertheilung des Wassers (horizontaler, statt der noch
dielfach gebräuchlichen Schlitzgräben), andererseits für Ausdehnung der
Bewässerungs-Zone auf zur Zeit noch unbewässerte Districte gesorgt
werde. —
3)
F. Forstwirthschaft.
Von den 61,006 M. Holzungen, welche sich, obgleich nicht gleichmäßig
auf sämmtliche Gemarkungen des Kreises (mit Ausschluß von Oberthailen,
siehe Tabelle Seite 82—105) vertheilen, gehören
1. dem Staate
2. den Gemeinden
3. den Privaten: a) Erbschaften ungetheilt,
P) getheilt,
8,612 M.
24,819 M.
13,262 M.
14313 M.
Summa 61,006 M.
Das Nähere ergibt die nachfolgende Uebersicht:
F 7 Eventuell durch Drainage — wie neuerdings auch zu Losheim und Wahlen
geschieht.
ach⸗
ber⸗
eiht
nete
die
esen
Be⸗
aus
seits
och
der
yxgt
ißig,
len.
hlen
Forstwirthschaft.
2
Uebersicht der Waldungen des Kreises Merzig,
(geordnet nach der Größe des Waldareals der einzelnen Gemarkungen).
Ord⸗
nungs⸗
No.
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3
*
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*
*
*
Bemerkungen.
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12
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8
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2
2
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Losheim
Weiskirchen
Besseringen
Britten
Lockweiler
Büschfeld
Wadrill
Brotdorf
156
415
3561
2968
2955
2443
2374
2214
1977
1252
20683
—*
351 155
—8
341
b
133
409
1949
2052
784
957
846 2
2
155 2
3
2014 2
81 30
57 2
213 21
347 17
Die Gemeinde—
Waldung. ge⸗
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nigen, beson—
ders vermerk—
ten Ausnah—
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kung sie liegen.
55
642
1130
648
1413
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11127
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13 4
Schwemmlingen
Hausbach
Düppenweiler
Wahlen
—1872 1872
1759 203
1619 1384
1483 509 640
583
ne den Ge⸗
973 ** meinde- Wal⸗
235 21,dungen sindder
334 25 Gde. Ballern
556 Ma, der
Bde. Hilbrin⸗
gen 379 M.,
der Gde. Fit⸗
ten 265 M.,
der Gde. Wel⸗
ingen 22 M.
Unter den Ge—
meinde-Wal⸗
dungen sind
125 M. der
Gmde. Besse⸗
ringen.
538 27. Die 40 M.
232 27 Gmde. Wald
d sind Eigen—
thum der Ge⸗
meinde Nie—
derlosheim.
14
2
Merzig
14481 5271 748
23
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30
18 —8
20 38
Weierweiler
Wedern
Oberlöstern
Steinberg
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Bergen
411
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No.
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2513
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Gemeinde.
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24
25
26
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20
29
30
31
32
23
Rappweiler
Nunkirchen
Scheiden
Noswendel
Crettnich
Niederlosheim
Waldhölzbach.
Mettlach
Antermorscholz
Honzrath
Bachem
WVxxchingen
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—X
Muunchweiler
Mittlosheim
Rissenthal
Dagstuhl
Behweiler
Bietzen
Reimsbach
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Rimlingen
Menningen
Dreisbach
Erbringen
Wadern
Büdingen
Mechern
50 Dppen
51 deuchingen
52 Hargarten
53 Confeld
5 Silvingen
55 Fickingen
56 50 Michelbach
5726. Mondorf
5
36
7
8
39
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*
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
ndungen
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8 5 523 S
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M. M. M. M. M.
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30.
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57
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349 17
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12 160
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4
337
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F
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Bemerkungen.
Unter den Ge—
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15 M. Gmde.
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der Gemeinde
Wellingen.
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Forstwirthschaft.
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Gemeinde.
J
Bemerkungen.
2
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3
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3
—*
Wellingen
Bardenbach
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3
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Wellingen hat
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meindew., wo⸗
oon 45 zum
Banne von
Dreisbach, 22
zum Banne v.
Schwemmlin⸗
gen catastrirt
ind.
Summa 61.006861224,819 13262 14,3132
Die letzte Colonne dieser Tabelle ergibt den bei der Grundsteuer⸗Veran—
lagung ermittelten Reinertrag der Holzungen. In der zweiten Colonne ist
zum Vergleiche des Waldareals und des Gesammt-Areals die Orduungs-No.
ingetragen, welche nach letztern berechnet den einzelnen Gemarkungen zu—
kommt. (Conf. S. 6.)
Der Vergleich ergibt, daß bei vielen Gemeinden der Durchschnitts-d0-
Satz des Waldareals mit 37,3 00 erheblich überschritten wird; bei Saar—
hölzbach z. B. sind es 82 00, bei Hausbach 71 00, Steinberg, Bergen,
Britten 62—63 00 u. s. w, während nur eine Gemarkung, Oberthailen,
gar keine und Harlingen nur 2 Morgen Wald enthält.
Es werden bewirthschaftet:
1. Als Hochwald 24,000 M. (die Staats-Waldungen fast ganz, Ge⸗
neinde-⸗Waldungen etwa 243.)
2. Als Mittelwald 10,000 M. (etwa uß den Gemeinden, 25 den Pri⸗
daten gehörig.)
3 Als Niederwald 27,000 M. (E.s. aller Privatwaldungen und 1s
der Gemeindewaldungen.)
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Von verschiedenen Holzarten dominiren auf 00 der Gesammtfläche in
den Waldungen.
4
Holzarten.
Eiche
Buche
Weichhölzer
Nadelhölzer
Des 7 rer Ueber⸗
Staats. meinden. vaten. haupt.
22
*
x
C
2
70 50
25 38
„6
56
Es ist jedoch nicht zu übersehen, daß diese Procent-Sätze lediglich nach
der Fläche, welche mit den resp. Holzarten dominirend bestanden sind, an—
gegeben worden sind; da aber diese sämmtlichen Flächen nicht rein mit der
entsprechenden Holzart bestanden sind, sondern sich immer noch andere ein—
gesprengt vorfinden, so würde der Abtriebsertrag in seiner Gesammtsumme
jedenfalls einen andern Procent-Satz des Mischungsverhältnisses ergeben; na—
mentlich wird sich der Ertrag an Eichenholz dann noch wesentlich gegen jene
Procent⸗ Sätze steigern, da viele Buchenstangenhölzer lediglich dieser Holzart
gut geschrieben worden sind, welche sehr reichlich mit jungen Eichen durch—
sprengt sind. Ebenso finden sich in andern dominirenden Buchenorten noch
Weichhölzer vor, die hier ebenfalls nicht zur Berechnung gezogen sind, wäh—
rend die als dominirend mit Weichholz bestandenen Orte nur die Flächen—
summe der hin und wieder sich vorfindenden Erlenbrüche oder sonst reinen
Weichholzorte darstellen.
Auf die Betriebs- und Wirthschafts-Systeme der verschiedenen
Kategorien der Waldungen näher eingehend, ist Folgendes zu bemerken:
1. Die Königl. Waldungen gehören mit 968 M. zur Königl. Ober⸗
försterei Lebach (Gem. Beckingen), 1983 M. zur Königl. Oberförsterei
Saarburg (Burgermeisterei Mettlach, Merzig und Gemeinde Bachem), 5661
M. zur Königl. Oberförsterei Wadern (Bürgermeisterei Wadern, Weiskir⸗
chen und Losheim).
Sie liegen ziemlich zerftreut auf den verschiedenen Gemarkungen des
Kreises, wie oben angedeutet und aus der „Uebersicht der Waldungen“ näher
zu ersehen ist.
Die Königl. Waldungen haben in den letzten 10 Jahren nach
ihren Boden- und Bestandes-Verhältnissen neue Betriebsregulirungen erhal⸗
ten. Die Mittelwald-Wirthschaft ist hiernach gänzlich aufgegeben und fast
allgemein zur Hochwaldwirthschaft übergegangen worden. Niederwaldwirth—
schaft soll nur in den, zu Eichenschälwald geeigneten Districten beibehalten
werden, da die Lohrinde sehr gesucht und theuer bezahlt wird. Im Hoch—
n
nach
m⸗
der
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zart
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kir⸗
es
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fast
th⸗
ten
ch⸗
Forstwirthschaft. 216
wald soll die Eiche in jeder Art begünstigt und ihr eine dominirende Stel—
iung verschafft werden, da Eichenbauholz bereits mangelt.
Die speciellen Betriebspläne sind nach der Hartig'schen Fachwerks-Me—
thode gefertigt. Die Umtriebszeit ist der Regel nach für die Eiche auf 180
Jahre, für die Buche auf 120 Jahre, für Nadelholz auf 80 Jahre und
sfür Eichenschälwald auf 18 Jahre festgestellt.
2. Die Gemeindewaldungen werden nach Maßgabe der Verordnung
vom 24.12. 1816 und der im Verfolge dieser Verordnung erlassenen In—
struction durch besonders dazu angestellte technische Beamte verwaltet, mit
der einzigen Ausnahme des sehr unbedeutenden Waldbesitzes der Gemeinde
Tonfeld, deren nur 43 Morgen umfassende, aus schlecht bestocktem, mit Haseln
tark gemischtem Eichenstockausschlag bestehende Waldfläche auf einen Zeitraum
oon 15 Jahren an verschiedene Eigenthümer von Confeld verpachtet ist.
Die Waldungen der Gemeinde Michelbach, 109 Morgen Mittelwaldbe—
stünde umfassend, find, weil dieselben ihrer Lage nach sich leichter und zweck⸗
mäßiger mit denen der angrenzenden Gemeinden des Kreises Saarlouis zu
»inem Forstschutzbezirk vereinigen ließen, der Comm.Oberförsterei Saarlouis
zugetheilt worden, während die hiernach noch restirenden 24,710 Morgen den
Hauptbestandtheil der Comm.Oberförsterei Merzig bilden.
Die 49 verschiedenen Gemeinden gehörigen Waldungen liegen auf fast
ben so vielen Gemarkungen des Kreises zerstreut. Unter diesen Verhält—
nissen ist es unvermeidlich, daß die Waldungen jeder einzelnen Gemeinde als
ein selbststündiges Wirthschaftsganzes behandelt werden. Da nun der Wald⸗
besitz der einzelnen Gemeinden sehr verschiedene Flächengrößen darbietet, die
von nur 55 Morgen (Confeld 48 Morgen) bis zu 2622 ansteigen, so ist
es selbstredend, daß die hiernach gebildeten Wirthschaftsganze von sehr ver—
chiedener Größe sein müssen, und es konnte dieß umsoweniger ohne bedeuten-
den Einfluß auf die Wahl der Betriebsart bleiben, als die meisten Ge—
meinden nicht in der Lage und sämmtlich nicht geneigt sind, auf einen gegen-
wärtig niedrigern Ertrag zu Gunsten eines viel später eingehenden höheren
zu verzichten. Es mußte daher darauf Bedacht genommen werden, von je—
dem Gemeinde-Wald-Complexe wo möglich in jedem Jahre Erträge zu ge—
winnen. Daher war es nicht zu vermeiden, daß viele Gemeinden mit ge—
ringem Waldbesitze ihre sämmtlichen Waldungen im Nieder- oder Mittel-
valdbetriebe bewirthschaften, und erklärt sich hieraus, daß das Verhältniß
der im Mittel- und Niederwaldbetriebe bewirthschafteten Flächen zu den Hoch—
valdflächen in den Gemeindewaldungen des Kreises sich weit, höher heraus—
stellt, als in den im Kreise gelegenen Staatswaldungen.
Gleichwohl ist nicht zu leugnen, daß diesen Rücksichten in frühern Jah—
cen allzu sehr Rechnung getragen worden ist, da auch in vielen Gemeinden,
welche größeren Waldbesitz haben, die Mittelwaldwirthschaft dem Hochwald⸗
216 Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
betriebe gegenüber zu große Flächen einnahm, und ist es daher schon seit
Jahren das Bestreben der Verwaltung gewesen, in denjenigen Gemeinden,
bei welchen dieß der Fall ist, auf größere Ausdehnung des Hochwaldbetriebes
hinzuwirken, weil von letzterer Betriebsart nach anerkannten Erfahrungen
dei gleichen übrigen Umständen immerhin der höchste Ertrag gewonnen wer⸗
den kann.
Als eine sehr wesentliche Verbesserung im Wirthschaftsbetriebe muß es
daher angesehen werden, daß seit Jahren auf die Heranziehung vieler früherer
Mittelwald- und Niederwaldbestände zu Hochwald Bedacht genommen wor—
den ist. Es war dieß aber auch um so nothwendiger, als auch mit Rück—
sicht auf die hohen Preise, die im Verhältnisse zu frühern Jahren das Holz
überhaupt, namentlich aber das zum Verkaufe kommende Eichen-Nutzholz in⸗
zwischen erlangt hat, und bei dem leider voraussichtlich entstehenden Mangel
an geeigneten haubaren Eichennutzstämmen, für die Nachzucht dieser so wich⸗
tigen Holzart Sorge getragen werden mußte. Es muß daher als eine ebenfo
sehr im Interesse der betreffenden Gemeinden begründete, als in national
konomischer Hinsicht anerkennenswerthe Verbesserung bezeichnet werden, wenn
der Nachzucht der Eiche ganz besondere Aufmerksamkeit zugewendet worden
ist und für eine zweckmäßige Beschaffung von Eichen-Nutzholzvorräthen
künftiger Zeiten auch in den Gemeindewaldungen theils durch Ueberhalten
früherer Eichen-Niederwaldungen, theils durch Begünstigung der in andern
Holzbeständen, namentlich Buchen-Stangenhölzern, eingesprengten Eichen,
cheils endlich durch künstliche Einsprengungen in Buchenverjüngungen durch
Saat und Pflanzung die größte Sorgfalt verwendet worden ift.
Außer diesen principiellen Verbesserungen des Forstbetriebs in den Ge⸗—
meindewaldungen (Vermehrung des Hochwaldbetriebs und Nachzucht der
Eiche) muß hier noch erwähnt werden, daß auch durch sonstige Verbesserun⸗
gen: Auspflanzung unbestockter Stellen in den jeweiligen Schlägen, Auffor—
stung der noch vorhandenen Blößen ꝛc. ꝛc., Entwässerung und demnächftige
Auspflanzung von bisherigen Bruchstellen ꝛc. ꝛc., auf Förderung eines zweck⸗
entsprechenden Waldzustandes und dadurch bedingte Erhöhung des Ertrags
hingewirkt worden ist; imgleichen ist mehrfach mit dem Ausbaue von Wald⸗
wegen zur Erleichterung der Holzabfuhr begonnen worden und wird hiermit
noch weiter fortgefahren werden.
Für die meisten Gemeinden mit bedeutenderem Waldbesitz sind specielle
Betriebspläne nach der Hartig'schen Fachwerksmethode angefertigt und, von
Königlicher Regierung genehmigt, der Wirthschaft zu Grunde gelegt; für die
Waldungen von andern Gemeinden sind diese Betriebsregulirungsarbeiten noch
in der Ausführung begriffen. Wo solche Betriebspläne bis jetzt noch nicht
der Bewirthschaftung zu Grunde gelegt werden konnten, wird der Etat fest⸗
gestellt auf Grund früherer superficieller Schätzungen, die durchweg sehr
seit
den,
ebes
agen
wer⸗
es
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Holz
iu⸗
ngel
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ald⸗
mit
elle
R
die
och
cht
est⸗
⸗hr
Forstwirthschaft.
mäßig gehalten sind und eine Gefährdung der Nachhaltigkeit im Einschlage
airgendwo befürchten lassen.
Hiernach werden von den oben angegebenen 24,819 Morgen Gemeinde⸗
waldungen des Kreises Merzig gegenwärtig bewirthschaftet: 15,846 Morgen
m Hochwald⸗, 3710 Morgen im Mittelwald- und 5263 Morgen im Nie⸗
derwaldbetriebe. (24,819 Morgen.)
Für die Hochwaldbestände ist im Allgemeinen ein 120jähriger Wirth⸗
schaftsturnus zu Grunde gelegt, wie er der Buche, die in demselben durch⸗
weg die bei Weitem dominirende Holzart bildet, unter den hiesigen Boden—
und klimatischen Verhältnissen anerkannter Weise am meisten entspricht; es
st jedoch, da fast in sämmtlichen Gemeindewaldungen ein durchweg richtiges
Altersklassen⸗Verhältniß der Hochwaldbestände dermalen noch nicht besteht,
zur Erreichung eines solchen in vielen Fällen unvermeidlich, daß ebensowohl
schon Bestände in jüngerm Alter (80- bis 100jährig) zur Abnutzung kommen
müssen, als andere über den festgesetzten Turnus hinaus ein Alter von 140
bis 160 Jahren erreichen, wobei auch namentlich die Rücksicht auf den Mi—
chungsgrad von eingesprengten Holzarten maßgebend sein mußte. Wo da—
zegen die Eiche die dominirende Holzart bildet, ist der Turnus nicht unter
50 Jahren bestimmt, da diese Holzart unter den localen Verhältnissen ihre
allseitige Brauchbarkeit zu Nutzholz nicht früher zu erreichen vermag.
Die Nadelhölzer dagegen, die zwar bisher in die Gemeindewaldungen
des hiesigen Kreises der von ihnen eingenommenen Fläche nach nur von un—
—DVV— nunmehr aber eine weit größere Ausdehnung,
als früher, nothwendigerweise erlangen müssen, weil leider sehr viele frühere
Laubholzbestände durch übertriebene Streunutzung so sehr deteriorirt worden
sind, daß eine Nachzucht des Laubholzes nicht mehr möglich wird, wenigstens
aicht ohne vorübergehenden Anbau mit Nadelholz, werden in einem 80jähr.
—E0—— durchweg eine hin⸗
ceichende Haubarkeit und scheint überdieß namentlich die Fichte ein höheres
Alter hierorts kaum zu vertragen. Aber auch hier werden, wie bei dem Um—
rriebe der Buche bereits erwaͤhnt, Abweichungen von diesem Umtriebsalter
vorkommen müssen, wenn anders der Zweck möglichst richtiger Altersklassen
aicht verfehlt werden soll.
Als Umtrieb in den Mittelwaldungen ist durchweg der 25jährige, im
Unterholze, wie er für die dominirenden Holzarten (Buchen, Hainbuchen,
Birken) nach forstwirthschaftlichen Lehren als zweckentsprechend bezeichnet wer⸗
zen darf, festgehalten; für das Oberholz ein 120 150jähriger, je nachdem
in demselben die Buche oder die Eiche mehr oder weniger dominirt.
Die Niederwaldungen bestehen fast ausschließlich aus Eichenschälwal⸗
dungen, und da es in solchen wesentlich darauf ankommen muß, den Umtrieb
so festzusetzen, wie er den größten Ertrag an guter Spiegelrinde zu liefern
217
218 Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
vermag, so ist für dieselben ein 13—18jähriger Umtrieb hinreichend, je
nach der Lage der betreffenden Waldungen. Die meisten und größten Eichen⸗
schälwald-Districte der Gemeindewaldungen werden in einem 16jährigen Tur—
aus bewirthschaftet.
3. Die Privatwaldungen des Kreises bestehen zum größten Theile (ca.
Zusammenstellung der
in den Jahren
Waldungen.
Kgl. Oberförsterei
Saarburg
Kgl. Oberförsterei
Wadern
Kgl. Oberförsterei
Lebach
Lommunal-Ober—
försterei Merzig
Tommunal-⸗Ober⸗
förster. Saarlouis
Privat-⸗Waldun⸗
gen **)
Durchschnitt 1859
bis 1864 von allen
Waldungen
Morgen.
1983
5661
968
24,688
24,710
109
27,575
61,006
Derbholz. Reiser.
Xusrrefs
19,236
22,819
—129,773
108,543
14,350
14,949
304 372
311,309
12,285
18,630
34 482
36,180
2244
5,209
77,749
91,923
1,330
—407, 307
780
174,560
871,313
314,691
In Summa.
31,521
1
163 28
—
1551
20158
383181
10232
2,110
581,867
1,186,004
Pro
Morgen.
Cbt
16
20
27
25
17
21
15,8
16
19,04
21
1944
Was die Geld⸗-Erträge aus den Gemeindewaldungen betrifft, so ist nicht
zu übersehen, daß das aus denselben eingehende Brennholz fast sämmtlich
unter die nutzungsberechtigten Mitglieder der betreffenden Gemeinde vertheilt
wird, und zwar in vielen Fällen ganz unentgeldlich, in den meisten aber gegen
einen nach den financiellen Verhältnissen der betreffenden Gemeinde mehr
oder minder hoch normirten Taxpreis, der jedoch immer weit unter dem
wahren Werthe des an die Nutzungsberechtigten abgegebenen Materials zu⸗
*) Nach Abzug der Hauer- und Rückerlöhne.
*) Die Erträge der Privat-Waldungen sind von dem Herrn Communal-Oberforster
Tobias unter Vergleichung der Bestände mit denen der Staais⸗ und Communal-Wal—
dungen sowie mit Berücksichtigung des Wirthschaftsbetriebes und sonst bekannter That⸗
'achen annähernd ermittelt.
n⸗
17⸗
Forstwirthschaft. 219
54 vom Ganzen) aus Eichenschälwaldungen und werden auch diese in einem
15-·16jährigen Umtriebe bewirthschaftet.
Ueber die Natural-, Geld- und Rein-Erträge der Waldungen des Krei—
ses gibt für die letztvergangenen Jahre die nachfolgende Uebersicht Auskunft.
.
Erträge der Waldungen
1839 1864.
ht
h
st
n
r
n
dohertrag.
Gelderlss,
resp.
Geldwerth.*)
59
Verwal⸗
tungs⸗
Kosten.
—90
der Ein—
nahme.
Keinertrag.
Pro
Morgen.
Jahrgänge.
Klftr.
w
m
27
143
—117
148
2781
4311
8,925
9, 183
953
1,287
31,644
35,423
133
678
589
2,291
2,382
494
489
3, 335
3,268
25
14
26
26
52
33
20
28
2103
3788
8634
3801
59
78
25, 309
3158
110
42,496
l,06
Ls8
117
Læ0
—R
Qäg
L,o⸗
—
Loi
8961
86264
85961
86264
185961
86264
859601
186264
528
346
23
17
12
185964
185964
1280
48,291
3, 795
Lzs
2086
95,678
15,582
163
80,096
—5—
rückbleibt. Sollte daher der Geldertrag der Gemeindewaldungen nur einiger⸗
maßen richtig ermittelt werden, so mußte dieses sogenannte „Theil“s oder
„Loosholz“ sowie das von der Gemeinde selbst zu Gemeindebauten ꝛc. ver⸗
hrauchte Nutzholz und dergleichen ebenfalls in Geld veranschlagt werden.
Es sind in dieser Weise zur Vertheilung gekommen, resp. von den ein⸗
zelnen Gemeinden selbst verbraucht worden.
Cub. Nutzholz. Klafter Derbholz. Klafter Reiser.
1889 — 1475 3240 4715
1860 — 2702 3298 4463
1861 — 1958 3462 4748
n Summa 61358 10001, 18926
im Durch-
schnitt alfo: 2045 3388 4642
463302 2 6
15,100 20 10
220
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Cub. Nutzholz. Klafter Derbholz. Klafter Reiser. Thlr. Sgr. Pfg.
18682 — 1835 3358/ 4623 15,644 15 —
1863 — 1525 34208/ 4531 15,7569 22 6
1864 ⸗ 2103 3264 5226 15,650 22 6
i. Summa: 5463 10,04319. 14,380 47,034 — —
i. Durchschn. 1821 3347 84 47931 15,684 20 —
Diese Erträge sind in der obigen Zusammenstellung einbegriffen.
Bei dem bedeutenden, Antheil, welchen die Loherträge an den Wald-Er—
trägen haben, und der Wichtigkeit dieser Production auch für die Gewerbs—
thätigkeit Lohgerbereien s. Abschn. XIII.) des Kreises, folgt hier noch eine
Specielle Uebersichtder Material und Gelderträge aus den Eichen—
Schäl-Waldungen des Kreises nach dem Durchschnitt der Jahre
1861 bis 1865
Gemeinde.
Merzig
Brotdorf
Düppenweiler
Honzrath
Beckingen
Zuwngen
allern
Schwemmlingen
Mechern
Dreisbach
Keuchingen
Besseringen
Saarhölzbach
Britten
—5
Bachem
Rimlingen
Losheim
Niederlosheim
Oppen
Bergen
Wahlen
enn
Gemeinde-Cohhecken.
3* 8 —
A u Geld⸗
ẽ 5 * ral⸗
2*5 8 Ertrag.
vAr⸗ Et u
Irivat⸗ ohhecken.
F 8 P hende
3 —59 atu⸗
33— 5 e
57 5 al. Geld
5* * Ertrag.
I —D
16
16
126
5
5
15
16
5561 688
565 b
2601 155
8 24
731368
1501 255
54 176
91 83
1091, 12
— 12
2311 15
10 14
90
452
291
121
31
188
233
280
2441 380
90011068
410 1068
2951 685
18
15
16
17
85
95
647
663
22 40)
751 154
704 1053
421924
14
13
27
128
99
1084
2519
1861
1371
42
98
40
808
1340
560
1178
75
133
—70
1075
2616
863
2771
16
3
25
71
*
*
20
133
257
2
25
2086
180
1780
117
7
4210
264
6871 171
200 235
230 186
378
539
415
Pfg.
3
8
Er⸗
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en⸗
yre
9
380
65
25
35
—15
33
70
75
16
63
71
10
7
—78
39
15
Forstwirthschaft.
221
Gemeinde⸗Cohhecken.
8 8 8 gpicher
— * atu⸗
—z3388 g Geld⸗
—553 7 rai
2 8 Ertrag.
RAhre Ar M
Hrivat Cohhecken.
Jährlicher
Natu⸗ Geld⸗
ral⸗
Ertrag.
M
Bemeinde.
83
23 *
A
J
3518 *
Jahre.
Waldhölzbach
Nunkirchen
16
1751
41 2040
1002 11566 1682
t100 8117
141
—A
15
I
4.
392
—9—
479
781
248
160
221
624
57
345
504
1215
Rappweiler
Weiskirchen
Michelbach
Tonfeld
Unterthailen
Weierweiler
Mitlosheim
Steinberg
Münchweiler
Untermorscholz
18
16
25
14
87
206
833
164
514
496
280
108
384
105
201
305
653
248
911
178
489
47
157
14
144
—
38 41
*6
140
3
*
2
119
87
Wadrill
Büschfeld
Wadern
Bardenbach
Dagstuhl
Behweiler
Krettnich
Lockweiler
Noswendel
dheostrn
Obermorscho
Wedern
1281 348 2030
1413 1131 2490
74 72 178
49 3 7
33 34 63
290 232 5606
166 366 1347
195 264 513
297 269 526
382 1073 342
298 134 239
159 »67148
5930 5602 89111 21,210165,044 30,937
Forstschäden in den letzten Jahren.
Wenn auch in den Jahren 1859 bis 1864 in den Waldungen keine so
erheblichen Beschädigungen durch Naturereignisse und dergleichen Statt gefun⸗
den haben, daß sie von besonderm Einflusse auf die Feststellung des Etats
zewesen oder zu ganz besondern Maßregeln Veranlassung gegeben hätten, so
haben doch wuͤhrend dieser Jahre sowohl Hitze als Frost mehrmal nachthei⸗
ligen Einfluß auf das Gedeihen der Waldbestände ausgeübt. So hat na—
nmentlich die starke Hitze und Trockenheit des Sommers 1859 in den Cul-
uren viele Pflanzen zum Eingehen und Absterben veranlaßt, und zwar nicht
222 Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
nur von den jüngsten in demselben Jahre erst ausgeführten, sondern
auch noch von ältern Culturen, deren Gedeihen schon völlig gesichert schien. Ueber⸗
haupt war durch die Trockenheit, die in den letzten Jahren während des Fruühjahrs
fast immer herrschte, die Ausführung der Culturarbeiten fehr erschwert. —
Noch nachtheiliger hat aber der Einfluß der Spätfröste namentlich in
den Jahren 1860, 61, 62 und 64 gewirkt, indem dadurch nicht nur ein
sehr erheblicher Theil des eben aufgelaufenen Buchenaufschlags wieder ver⸗
nichtet wurde, sondern auch in vielen Buchenbeständen die jungen Triebe ab—
starben, wodurch die Aussicht auf eine gute Buchelmast in den davon betrof⸗
fenen Beständen abgeschnitten werden mußte.
Durch Duft, Schnee und Windbrüche sind keine erheblichen Beschädi—
gungen vorgekommen und haben sich dieselben meist nur auf einzelne Stämme
beschrünkt. Nur im Juni 1860 hat ein Sturm z. B. in mehreren Distrieten
der Gemeindewaldungen von Haustadt, Honzrath, Düppenweiler und Reims-
hach verhältnißmäßig vielen Schaden angerichtet, ebenso im Jahre 1861 in
den Gemeindewaldungen des Districts Scheidtwald. In den Forsten der
Oberförsterei Saarburg mußten 1860 wegen Wind- und Schneebhrüchen eirca
10,000 Nadelhölzer eingeschlagen werden.
Beschädigungen durch Insektenfraß sind in den letzten Jahren wenig zu bekla⸗
gen gewesen, nur war in dem größten Theile des Kreises im Jahre 1800 ein
Maikäaferflugjahr und konnte es daher nicht ausbleiben, daß in jenem Jahre die
jungen Blätter und theilweise auch der Buchelaufschlag abgefreffen worden sind.
Beschädigungen durch Feuer kamen dagegen mehrmals vor, und zwar
verbrannten im Frühjahr 1859 c. 2 Morgen in einem jungen Buchengerten
holze der Gemeinde Rappweiler, im Herbste desselben Jahres c. 3 Morgen
einer c. 6jährigen Lohhecke der Gemeinde Besseringen sowie noch fernere 6
Die Holz-Preise (Nutzholz per Cubik-Fuß in Sgr., das übrige per
Eichen Buchen
Scheit⸗ Nutz⸗ Scheit⸗
2⸗8 Sgr. 4152-5 Thlr.
141. Sgr
2-5 Sgr.
1844äö
Sgr.
per Sub. Iuß in
3,.020 Ls
Oberf. Wadern
Oberf. Saarburg
Oberf. Lebach
Bemeinde-Waldungen
Durchschutt 183760
15
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2 e-l. (S. &, w—
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ad.
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gen
6
Jer
r.
Forstwirthschaft. 223
Morgen in der angrenzenden Privat-Lohhecke. Im Jahre 1860 wurden abermals
2 Mrg. c. 10jähr. Lohhecke der Gemeinde Besseringen derart durch Feuer be—
chädigt, daß fie abgetrieben werden mußten. 1864 verbrannten wieder 20
Morgen im Gemeindewalde von Merzig und 5 Morgen im Gemeindewalde
»on Besseringen. Im Jahre 1861 kam in dem Berweiler'schen Privatwalde
Bann Hausbach Feuer aus, welches dort ca. 5 Morgen versengte und sich
aoch bis in die angrenzenden Gemeindewaldungen von Brotdorf und Besse—
ringen auf einer Fläche von 1 resp. ß Morgen verbreitete. Auch in mehreren
indern Walddistricten des ꝛc. Berweiler brach zu jener Zeit Feuer aus, welches
iber jedes Mal sehr rasch wieder gedämpft wurde, so daß der Vermuthung Raum
gegeben werden mußte, daß diesen Bränden absichtliche Anstiftung zu Grunde
lag; eine deßfalls von der Staatsbehörde eingeleitete gerichtliche Untersuchung
hat jedoch zu keinem Resultate geführt. Die übrigen Brände scheinen sämmtlich
durch Unvorsichtigkeit herbeigeführt worden zu sein; doch haben auch hierüber die
deßfalls angestellten Untersuchungen nichts Bestimmtes zu constatiren vermocht.
Der größte Schaden, der den Waldungen, besonders aber den Gemeinde—
and Genossenschafts-Waldungen, zugefügt wird, besteht in der rücksichtslosen
und übertriebenen Streuentnahme. Es sind leider schon hierdurch unverhält⸗
nißmäßig viele Bestände derart zurückgebracht worden, daß die fernere Nach—
zucht des Laubholzes nicht mehr möglich war und sehr viele gipfeldürre und
oor dem natürlichen Haubarkeitsalter abgestorbene Laubholzbestände noch in
Nadelholz werden umgewandelt werden müssen. Der Forstschutz ist daher
Jjauptsächlich auf die Verhütung des Streudiebstahls gerichtet, leider kann
derselbe aber nicht ausreichen, da die meisten bäuerlichen und kleinern Wirth-—
ichaften des Kreises noch nicht der Art geführt werden, um den Gebrauch
der Waldstreu ganz entbehren zu können.
Klafter in Thlr.) stellten sich:
Nadelholz
Nutze Scheit⸗
Knüppel
Eichen⸗Buchen⸗
Nadelholz.
Reiser
Laubholz. Nadelholz. Lohrinde.
3-12 1263-
Sgr. —
227 Sgr.
23 20128-
3 Thlr. Zu Thlr. 3 Thlr.
35 Thlr. 235
Thlr.
2853-41/43 Thlr. 243-
Thlr.
3 Thlr. 4 Sgr. — 241.
7 Thlr. 10 Sgr. Thlr.
11Sgr.-
2 Thlr.
Sgr.
l i/ß Thlr.
2221
Sgr.
Sgr.-
15/63Thlr.
115
Sgr.
28
Sgr.
—
Sgr.
220
Sgr.
816
Thlr.
326-18
Thlr.
263 31-
Sgr. 424 Thlr.
2210
Sgr.
Sgr. *)
355 O s 6
813-
1814
Thlr.
die Durchschnitts⸗Holz⸗Preise für alle Kreise der Monarchie angegeben sind. Die höchsten
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Im Allgemeinen haben die Holzpreise, namentlich die des Nutzholzes,
eine fortwährend steigende Tendenz.
In verschiedenen Walddistricten sowie in Wiesenthälern findet sich
Torf, oft in nicht unbedeutender Mächtigkeit. Derselbe wird hin und wieder
(z. B. auf dem Banne von Niederlosheim) gestochen, um zum Brennen
derwendet zu werden. Indessen ist weder die Qualität noch das Bedürfniß
der Art, als daß der hiesige Torf ein Handelsartikel werden könnte.
Die Jagd wird in Gemäßheit des Jagdpolizeigesetzes vom 7. März
1850 von den Eigenthümern solcher Besitzungen, welche 300 Morgen oder
darüber im Zusammen hange besitzen, selbst ausgeübt, rücksichtlich der im Ge—
menge liegenden kleinern Besitzungen aber von der Gemeinde-Behörde, und
zwar in der Regel meistbietend, verpachtet.
In den Königl. Waldungen, welche mit wenigen Ausnahmen Districte
von mehr als 300 M. im Zusammenhange bilden, ist demnach der Staat
zur Selbstausübung der Jagd berechtigt, welche den Königlichen Ober—
förstern gegen Zahlung von Schußgeld übertragen ist. Dasselbe beträgt für
1Hasen —S 15 Sgr., für 1 Fuchs — 1 Thlr., für Schwarze, Roth- und
Rehwild sind die Sätze verschieden, je nach Alter und Gewicht. —
In den Oberförstereien Lebach und Wadern ist die niedere Jagd an die
Oberförster verpachtet.
Jagdbezirke, in welchen Private zur eigenen Ausübung der Jagd berech—
tigt sind, kommen nur 3 vor: Münchweiler, Dagstuhl und Hausbach. In
wei Fällen haben eine Gemeinde und eine Genossenschaft (Besseringen und
Weiskirchen) von dem Rechte der besondern Verpachtung der Jagd auf einer
über 300 Morgen großen Besitzung Gebrauch gemacht. Andere Gemeinden
und Genossenschaften, denen gleiche Rechte zustehen würden, lassen gleichwohl
die Jagd mit den übrigen Theilen der Gemarkungen in gemeinschaftlichen
Jagdbezirken verpachten.
Das Nähere rücksichtlich der Eintheilung der Jagdbezirke, der Pacht- und
Natural-Erträge der Jagden ergibt sich aus den unten folgenden Tabellen.
Die Jagd-Pachtbeträge sind mit wenigen Ausnahmen sehr hohe, die
meisten können sogar im Vergleiche zu dem vorhandenen Wildstand als
übermäßig hoch bezeichnet werden. Hochwild kommt nur in den an der nörd⸗
lichen Grenze des Kreises gelegenen Gemeinde- und Privatwaldungen von
224
Durchschnitts⸗Preise in der Periode 1837 bis 1860 für Eichennutzholz hatten die Kreise
Kempen und Crefeld (Reg.-Bez. Düsseldorf) mit 9,75 Sgr. per Cub.⸗Fuß, den nie⸗
drigsten der Kreis Ortelsburg (Reg.⸗Bez. Königsberg) mit 0,s5 Sgr. per Cub.⸗Fuß Ei—⸗
chen-Nutzholz und O,s2 Sgr. per Cub.-Fuß. Eichen⸗Scheitholz. Nach den Reg.⸗Amtsblättern
betrug 1816 bis 1818 in Merzig der Preis des harten Holzes per Klafter 3 Thlr. 22
Sgr. bis 4 Thlr. 4 Sgr., des weichen 83 Thlr. 6 Sgr. bis 3 Thlr. 12 Sgr. Andere
Preise sind nicht angegeben.
zes,
ich
eder
unen
fniß
stärz
oder
BHe⸗
und
ꝛicte
taat
er⸗
für
Iind
die
ech⸗
In
und
mer
den
ohl
hen
und
en.
die
als
rd⸗
hon
eise
nie⸗
Ei⸗
ern
22
2re
Forstwirthschaft. 225
Mettlach, Saarhölzbach, Britten, Bergen, Scheiden, Rappweiler, Weiskir⸗
chen und Wadrill vor, welche mit den angrenzenden Königl. und Gemeinde—
Waldungen der Kreise Saarburg und Landkreis Trier einen großen zusam-
nenhangenden Waldcomplex bilden; aber auch hier kann dasselbe nur als
Wechselwild bezeichnet werden. —
Rehwild kommt zwar fast in allen Gemeindewaldungen des Kreises vor,
aber in höchst beschränkter Anzahl, und wird stets noch mehr abnehmen, da
fast in allen verpachteten Jagden bei dem Abschusse desselben wenig Rück-
sicht auf das Geschlecht genommen wird. —
Schwarzwild war im Laufe der letzten Jahre in vielen Gemeinde- und
Privatwaldungen sehr häufig, so zwar, daß vielfach Klagen über Wildscha—
den durch dasselbe laut geworden sind. Wie es aber bei dieser Wildgattung
säufig zu geschehen pflegt, ist dasselbe, ohne daß dafür eine äußere Ursache
anzugeben wäre, gegenwärtig wieder aus vielen Walddistricten, in welchen es
bdisher häufig war, fast spurlos verschwunden und werden daher jetzt
uuch nur sehr wenige Klagen über Beschädigung an Feldfrüchten erhoben. —
Die niedere Jagd ist durchweg nur eine mittelmüßige, und nur auf we—
aigen Gemeindebännen, welche in den Händen pfleglicher Jagdpächter sind,
sann die Hasenjagd als eine gute bezeichnet werden.
Außer Hasen, Füchsen, Feldhühnern und Schnepfen kommen als selte—
gere jagdbare Thiere: Dachse, Ottern und sehr selten Birkhühner vor.
Nachweisung der Jagdbezirke sowie der Pacht- und Natural-Erträge derselben:
1. Gemeinschaftliche Jagdbezirke.
— 11862 bis 1864 sind im jährli-
— S chen Durchschnitt erlegt worden.
5—7537
* 38 —
—
der Jagdbezirke. *
95 *
538
58
38
—A 5
* E —*
— 58* ẽ ẽ 5
517— 5
5* 5236 3 —
——
Gemeinde.
Beckingen
Düppenweiler
krbringen
Fickingen
dargarten
daustadt
deen
Nerchingen
Reimsbach
Büdingen
iicen
Mechern
2559
74
2
660
134
4
—
zig
3
7*
Soeg
—313
28
57
17
16
15
50
17
20
5
)
12
25
11
15
26
—
*
3
J.
v
24
7
226
Gemeinde.
Mondorf
Schwemmlingen
Silvingen
Weiler
Wellingen
Bachem
Bergen
Hausbach
Losheim
Niederlos heim
Oppen
Rimlingen
Rissenthal
Scheiden
Wahlen
Waldhölzbach
Merzig
Bietzen
Brotdorf
Harlingen
Menningen
Besseringen
Britten
Dreisbach
Keuchingen
Mettlach
Saarhölzbach
Bardenbach
Bůfchfeld
Trettnich
Gehweiler
Lockweiler
Niederlöstern
Noswendel
Oberlöstern
Obermorscholz
Untermorscholz
Wadern
Wadrill
Wedern
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
*
E—
A
A
11862 bis 1864 sind im zähr- 8*8
3 —* Durchschnitt erlegt worden. 28
2313 35
52183. 538 8
— 53213355 8
A — —
38383 83 2
der Jagdbezirke.
M⸗
2472
3106
1377
458
1498
2224
1745
1757
8882
2894
1000
1872
1704
1776
1577
1612
—5377
2517
4932
9038
1820
46017
4517
512
622
474
1615
584
4013
2087
1425
200
281
2334
1958
872
620
765
3351
1912
22
—
24
9
20
13. 18
16.7
181 15
3—
5
60
30
38
155
6
8
2
16
38
4
3.
10
150
160
*
74
*
36
—
8
10
15
50
56
9
—V
20
12
v
73
25
8
20
50
25
40
4
22
10
20
70
6
F
12
100
80
50
70
90
16
3
—
20
20
122
ß
8
2
5
6
*
2
150
3
—1
100
5
37
31
18
62
4
32
38
8
11
8
77
327
428
8
24
25
20
52
64
25
19
V
14
8
20
40
6
30
30
20
19
61
4
1
1.
19
24
1 *
14
4
4
18
5
9—
0
30
22
8
25
16
28
4
15
x)
20
0
28
74
5
36
00
5
37
l
8
32
Forstwirthschaft.
227
*
3 7
*
* *
*
— 2
B
*
5
—
——
1862 bis 1864 sind im ihen
chen Durchschnitt erlegt worden.
8
3*
25
—A
9 F F —
— 53 — 29
22 8
2 * * ——
32325 — 8 35
— * 5 82
—A 358
9 28 8
Gemeinde.
der Jagdbezirke.
s
9
Confeld
Michelbach
Mitlosheim
Nunkirchen
Oberthailen
Rappweiler
Steinberg
Unterthailen
Weierweiler
Weiskirchen
Summa
907 14 14
1072 15 20
1871 10 18
3669 14 631
437 5
2876 10 53
1217 6 19
700 5117
2562 16 50
45711 488
75 145,471 1424 23 132 1216 10530 2129
2
2. Privat-Jagdbezirke.
2
* —
* 3—
A
* *
*
8
—X
34 5
53815 58 5
— 2 * 8 2*
— 25122 — 8*
s 55335 5
H*
1862 bis 1864 sind im jährli⸗
chen Durchschnitt erlegt worden.
2
28
*2
38
55
— 32
A
Gemeinde.
der Jagdbezirke.
M.
Münchweiler
Dagstuhl
—
rbschaft
Hausbach 651 9 5
Merzig (Siebent) 312213 6
Summa 151 370 2312 13 47 41119
40
20
23
32
38
8
17
32
F
2303
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
3. Königliche Jagden.
Kgl. Oberförsterei.
Wadern
Saarburg
Lebach
Summa
Summa l, 2u.3
—
8 8
*
*
8
5— 238
5* —38
8 8
84 9
4
5331853668 s 28
—— — — 8 2 3
5 2 8 8 58
5 38 s 8 — 3
3585 3 —8
u ⸗ 24 M
ver Jagdbezirke.
M.
—2
5417
1983
30
cC
j
91
5
98
2
20
85
10
T
2391
968
13 DBos v4
s g issu 31 15611334
1096
Die durchschnittliche Größe der Jagdbezirke beträgt hiernach zu 1 1940
M., zu 2 — 741, zu 3 557 M.., von allen 3 Kategorien — 1658 M.
Rückfichtlich des Pachtertrages der Jagden, der sich auf etwa zß Sgr. pro
Morgen im Durchschnitt stellt, ist zu bemerken, daß in der Bürgermeisterei
Wadern der Pächter außer dem geringen Pachtpreise den Gemeindestier hal
ten muß (conf. S. 172). Die Jagdpächte sind im Steigen; 1840 betrugen
fie im Ganzen nur 660 Thlr., 1850 — 881 Thlr. und 1864 — 1631 Thlr.
Einzelne, besonders begehrte Jagdbezirke haben ganz enorme Steigerungen
der Pacht erfahren, z. B. Britten trug 1840 nur 20 Thlr., jetzt 60 Thlr,
Saarhölzbach 1840 — 22 Thlr., jetzt 130 Thlr., und daneben wird noch
bom Pächter ein Beitrag zum Schutz gegen Wildschaden bezahlt. Der
Werth des erlegten Wildes berechnet sich auf etwa Sgr. pro Morgen.
In diesem Werth sind auch die in den betreffenden Perioden erlegten selte
ner vorkommenden und nicht speciell aufgeführten jagdbaren Thiere (Füchse
Ottern, Dachse u. s. w.) einbegriffen.
Jagdscheine werden im jährlichen Durchschnitte ausgefertigt: 114 ent
Jeldliche und 26 unentgeldliche. Demnach kommen auf jeden Jäger im jähr
lichen Durchschnitt etwa 12 Stück Wild.
*) Ueber der Linie ist das Schußgeld, auf der Linie der Pachtbetrag für die nie
dere Jagd ausgeworfen.
xx) Nämlich das Areal des Kulturlandes, da Gebäudefläche, Hofräume und
Hausgärten von der Jagd ausgeschlossen sind.
*2
38
—
—
— 33
535
38
8
35
10
7
2391
1940
38 M.
gr. pro
reisterei
hal⸗
trugen
Thlr.
ungen
Thir,!
noch
Der
orgen.
selte⸗
Füchse,
4 ent⸗
w jähr⸗
die nie⸗
me und
Landwirthschaftliche Bildungs⸗Anstalten und Vereine. 229
Die Fischerei in den Bächen ist nur in einzelnen Ausnahmefällen
Gegenstand einer besonderen Nutzung für den Ufer-Eigenthümer (z. B. in
der Prims bei Dagstuhl). Die Berechtigten besitzen in der Regel zu kurze
Strecken der Bäche, und nur voch sehr selten finden Vereinbarungen unter
den Interessenten Statt Behufs gemeinsamer Verpachtung. Meist wird
die Fischerei in den Bächen daher wild von gewerbsmäßigen Fischern ohne
igentliche Berechtigung ausgeübt. In Gebirgsbächen kommen noch Forellen,
sonst meist nur Weißfische und hin und wieder Krebse vor.
In der Saar ist die Fischerei verpachtet zu jährlich 859 Thlr., so weit
der Kreis Merzig vom Flusse durchzogen wird. Die Fischerei ist jedoch nicht
ergiebig, da die Zahl der Fischer groß und der Fang täglich Statt findet,
auch auf die Schonzeit und die Größe der eingefangenen Fische zu wenig
oder gar keine Rücksicht genommen wird. Auch in der Saar kommen meist
aur Weißfische, selten Hechte, Bärsche und Aale vor; Karpfen nur in den
wenigen Privat-Fischweihern. Die Fischereipolizei wird nach der Ordonnanz
von 1669 gehandhabt. Zur Hebung der Fischzucht und zur Verbesserung
dieser Verordnung haben auf Anregung des landwirthschaftlichen Vereines
mehrfache Verhandlungen Statt gefunden, die aber noch zu keinem Abschlusse
gekommen sind.
G. Landwirthschaftliche Bildungs-Anstalten und Vereine.
Der Kreis Merzig besaß in den Jahren 184652 eine Ackerbauschule
zu Merchingen, welche sehr nützlich wirkte, aber Seitens des Unternehmers
rach Ablauf des Contracts aufgegeben wurde, weil ihm die Höhe des Staats-
zuschusses nicht genügte. Mit dem 1. Octbr. 1865 ist eine neue Ackerbauschule
zu Roscheider Hof bei Trier errichtet worden, für welche die Kreise des Reg.
Bez. Zuschüsse (auch der diesseitige 100 Thlr.) bewilligt haben.
Der Kreis Merzig bildet eine Local-Abtheilung (Saar 204) des land-
wirthschaftlichen Vereins für Rhein-Preußen, welcher letztere 1853
—DVVD
Früher war der Kreis Merzig mit den Kreisen Saarlouis und Saar⸗
hurg zu der Local-Abtheilung Saar verbunden.
In Folge der Unruhen der Jahre 1848 und 1849 hatte die Local-Ab—
theilung unter der Direction des Pastors Deutsch zu Merchingen ihre
Thätigkeit vollständig eingestellt. Es kostete Mühe, den Letztern nur zur Be—
rufung einer Versammlung zu bewegen, welche endlich am 24. November
1851 zu Merzig Statt fand und von wenigen, ausschließlich im Kreise
Merzig wohnenden Mitgliedern besucht wurde. Die gesammte Mitgliederzahl,
noch wenige Jahre vorher an 300, betrug damals nur 46, wovon 15 dem
v) Vereins⸗Zeitschrist 1863. S. 374.
230 Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Kreise Merzig, 4 Saarburg und 250 Saarlouis angehörten. — Der Baron
v. Louisenthal zu Dagstuhl wurde am 24. November 1851 zum Director ge⸗
gewählt und. hat dieß Amt mit Unterbrechung von 3 Jahren (185 bis 1858),
wo es mir übertragen war, in Folge wiederholter Neuwahl bis jetzt beibehalten.
Bei der geringen Theilnahme, welche damals die beiden andern Kreise
für die Verhandlungen bezeigten, wurde unter dem 6. September 1852 be—
schlossen, den Kreis Merzig als besondere Local-Abtheilung zu constituiren,
wozu in demselben Monate die General-Versammlung des Vereins ihre Ge—
nehmigung ertheilte.
Die Mitgliederzahl der Local-Abtheilung Merzig erhöhte sich dadurch
sofort auf 100; 1865 war sie bis auf 214 gestiegen.
Die Mitglieder zahlen 1 Thaler jährlichen Beitrag, wovon 10 Sgr.
dem Central-Verein gezahlt werden müssen für die Vereins-Zeitschrift, welche
in monatlichen Heften den Mitgliedern unentgeldlich verabfolgt wird. — In
Folge Beschlusses der Local⸗Abtheilung vom 30. November 1852 können die
Elementarlehrer des Kreises Mitglieder werden, wenn sie lediglich die für
die Zeitschrift jährlich zu zahlenden 10 Sgr. entrichten. Viele Lehrer des
Kreises haben von dieser Vergünstigung Gebrauch gemacht.
Eine Uebersicht der Thätigkeit der Local-Abtheilung seit 1851 gibt fol—
gende Nachweisung der wesentlichen Beschlüsse der Versammlungen:
* Datum.
24.11. 1851
19.1. 1852
19.2. 1852
3.6. 1852
6.9. 1852
Gegenstand.
Neuwahl des Vorstandes. Zu Prämien
für Anlegung guter Dungstätten werden 60
Thlr., zur Beschaffung des „Bauernfreun—
des“ für die Mitglieder 20 Thlr., zur Be—
schaffung landwirthschaftlicher Bücher für
die Kreis-Bibliothek 20 Thlr. bewilligt.
Begründung einer Kreis-⸗Darlehns-Kasse.
Beförderung des Tabaksbaues.
Wahl einer Commission behufs Beleh⸗
rung der Theilhaber an den sog. erbschaft⸗
lichen Lohhecken über bessere Bewirthschaf-
tung derselben.
Bepflanzung der öffentlichen Wege und
Plätze mit Obstbäumen.
Constituirung einer selbstständigen Lo—
cal⸗Abtheilung Merzig. (s. oben.)
Bewilligung von 100 Thalern Beitrag
Behufs Beschaffung einer Drainröhren—
Presse für den Kreis.
Antragsteller.
Landr. v. Briesen.
derselbe.
Pastor Deutsch.
Direct. v. Loui—
senthal.
Sch.Insp. Poß
Direct. v. Loui—
senthal.
derselbe.
zaron
or ge⸗
858),
alten.
dreise
2 be⸗
uiren,
Ge⸗
durch
Sgr.
velche
In
en die
für
des
os⸗
er.
iesen.
Loui⸗
Poß.
oui⸗
Datum.
30.11. 1852
19. 5. 1853
15.12. 1853
21.11. 1854
28. 11. 1855
21.2. 1856
Landwirthschaftliche Bildungs⸗Anstalten und Vereine.
231
Antragsteller. J
Landr. v. Briesen.
Gegenstau d.
Bildung von Wiesen⸗Meliorations-Ge—
wossenschaften.
Beförderung der Obstbaumzucht mit
Unterstützung von Kreismitteln, welche die
Kreisstände bewilligt hatten.
Beschaffung von Kartoffel-Samen, um
der Krankheit Einhalt zu thun.
Anbau der schwedischen Rübe als Fut—
ter⸗Surrogat.
Beförderung der Drainage und Besich-
tigung der von dem Director auf 50 Mor ⸗
—VDVOD—
fenen Drainirungen.
Bewilligung von 50 Thalern zur Be—
schaffung zu versteigernder verbesserter Acker⸗
zeräthschaften;
Deßgl. 50 Thlr. für Insertionskosten
andwirthschaftlicher, im Kreisblatt zu ver⸗
zffentlichender Artikel.
Unentgeldliche Vertheilung von je 1000
Fuß Drainröhren für jede Bürgermeisterei
und Legung auf Kosten des Vereins.
Bewilligung von 25 Thalern für den
Kreis⸗Wiesenbaumeister Behufs Leitung der
Arbeiten.
Bildung einer Commission zur Hebung
der Pferdezucht. Bewilligung von 50 Thlrn.
zur Beschaffung von Ackergeräthschaften.
Etablirung einer Station Kgl. Landbe—
schäler zu Münchweiler.
Geld-Bewilligungen: 50 Thlr. Zuschuß
für den Kreis-Wiesenbaumeister, 25 Thlr.
für den „Bauernfreund“, 100 Thaler zum
Ankauf von Ackergeräthschaften.
Gewährung einer Deckgeld-Bonification
ür die Mitglieder des Vereins, welche die
Kgl. Beschäler zu Münchweiler benutzen,
bdon je 20 Sgr. — Beschaffung von Foh—
enweiden. Bewilligung von 25 Thlrn. Prä⸗
derselbe.
Direct. v. Loui—
senthal.
derselbe.
Direct. v. Loui—
senthal.
dehr. Rigelmann.
Mitglied Falk.
derselbe.
Sect.«Vorsteher
Boch.
dandr. v. Briesen.
derselbe.
derselbe.
282
Datum.
49. 1856
29.10. 1857
15.2. 1858
14.9. 1858
26.33. 1859
8.12. 1859
186062
23.5. 1863
Ackerbau, Viehzucht und Forstwirthschaft.
Gegenstand.
mien für Pferde und 20 Thlr. für Rind—
vieh.
Bildung von Wiesen-Meliorations-Ge⸗
nossenschaften.
Fohlenweiden haben wegen zu großer
Kosten nicht beschafft werden können. Baron
v. Louisenthal offerirt die Benutzung seiner
Privatweide für 1 Thaler 10 Sgr. mo—
—XR
Bewilligung von 60 Thalern zur Be—
schaffung von Ackergeräthschaften und Prä—
mien von je 5 Thlr. für die erste in einer
Gemeinde angelegte Muster-Dungstätte.
Versteigerung von Ackergeräthfchaften.
Bewilligung von Prämien für Dung—
ttätten.
Deßgleichen.
Abhülfe des Futtermangels; Vorschläge
oon verschiedenen Seiten.
Anbau von Biewitz als Futterpflanze.
Betheiligung bei dem Verein für künst⸗
liche Fischzucht und Bewilligung von Prä—
mien für langgediente Dienstboten abgelehnt.
Deckgeld- Bonification bei Benutzung der
Kgl. Beschäler bewilligt.
Der Antrag der Local-Abtheilung So—
lingen auf Betheiligung an einer Petition
Behufs Einführung des landwirthschaftlichen
Unterrichts in die Elementarschulen abge—
lehnt. Dagegen beschlossen, dahin zu wir—
ken, daß in den Schullehrer-Seminarien
landwirthschaftlicher Unterricht ertheilt und
die Lehrer dadurch befähigt werden, landw.
Fortbildungsschulen einzurichten.
Für Erlaß eines Consolidationsgesetzes
zeigt die Versammlung wenig Interesse.
Mehrere Versammlungen ohne besonderes
Resultat.
Verschiedene Gegenstände.
Antragsteller.
derselbe.
Landr. v. Briesen.
Landrath
Mersmann.
Lehrer Schenk.
Landwirthschaftliche Bildungs-Anstalten und Vereine. 233
en.—
ak.
7.
9.5. 1864
17.I1. 1864
31.8. 1865
10.11. 1865
BGegeustand.
Bewilligung von 100 Thlrn. auf 3 Jahre
Behufs Abhaltung landwirthschaftlicher Vor⸗
träge durch den Director Schneider aus
Worms. Eröffnung einer Subscription Behufs
Beschaffung einer locomobilen Dampf⸗ Dresch⸗
naschine auf Actien.
Prämiirung derjenigen Stiere, welche
die meisten Kälber erzeugen; 45 Thaler be—
villigt.
Veranstaltung einer Verloosung von
Vieh und landwirthschaftlichen Geräthen mit
1000 Loosen à 15 Sgr.
Errichtung eines Vereins-Lagers künst⸗
icher Dünger zu Merzig.
Die Beiträge sollen am Jahresschluß
prænumerando für das folgende Jahr
ꝛrhoben werden. —
Verwendung des von den Kreisständen
zewilligten Zuschusses von 100 Thlrn. zur
Debung der Pferdezucht durch Beschaffung
ziner neuen Beschälstation Königl. Hengste
ind Bewilligung einer Deckgeld-Bonification
don 149 Thlr. für gute Stuten.
Begründung einer Vereins-Baumschule
auf Aetien, wozu der Verein 75 Thlr. zur
Anlage und auf 5 Jahre jährlich 25 Thlr.
dewilligt.
Antragsteller. F
Direct. v. Loui—
senthal.
Landr. v. Briesen.
derselbe.
Landr. v. Briesen.
derselbe.
Mitgl. Deuster.
Direct. v. Loui⸗
senthal.
dandr. v. Briesen.
1863 ist zu Hilbringen ein landwirthsch. Bauern-Casino errichtet
worden, welches sich alle Monat ein Mal Sonntags versammelt und 60
Mitglieder zühlt. 1864 folgte ein ähnliches Casino zu Brotdorf mit 30
Mitgliedern.
— —⸗—
XII. Bergbau, Hüttenwesen, Fabrikindustrie und
Handwerke.
A cber die im Kreise vorkommenden Mineralien enthält bereits der Ab—
schnitt II. S. 8 allgemeine Angaben.
Bergmännisch ausgebeutet werden zur Zeit nur Braunstein zu Crettnich
und Gyps zu Merzig.
In dem Braunsteinbergwerke zu Crettnich pflegen 25 bis 30 Ar—
beiter das Jahr hindurch beschäftigt zu werden und etwa 700 Centner Braun⸗
ftein jährlich zu Tage zu fördern. Der Reingewinn der Actionaire wurde
auf 6 bis 800 Thaler jährlich geschätzt. Indessen hat Ausbeute und Ertrag
in den letzten Jahren abgenommen, da früher mehrfach Raubbau Statt
gefunden hat. —
Von den zwei bergmännisch betriebenen Gypsgruben bei Merzig
fördert:
1) v. Fellenberg jährlich 25 bis 30,000 Centner,*) wovon nur etwa der
zehnte Theil als Dunggyps verwendet, der. Rest zu Bau- und Form—
gyps gebrannt wird. Das Brennen geschieht in 2 Oefen, deren jeder
etwa 200 Centner hält. An Steinkohlen werden jährlich etwa 1500
Lentner verbraucht.
Seiler 4500 bis 5000 Centner, wovon etwa die Hälfte als Dunggyps,
die Hälfte als Baugyps verwendet wird.
Dieser Stollen ist noch nicht in so schwunghaftem Betriebe, als der
erstere, auch wird das Brennen weniger fabrikmäßig betrieben.
Die Preise stellen sich pro Center
Dunggyps Baugyps
on gros on détail en gros en dẽtail
zu 1. 414 Sgr. 5 Sgr. 5 Sgr. 6 Sgr.
zu 2. 293 Sgr. 4 Sgr.
2
) Der Stollen hat 135 Länge bis zum Anfang des Gypsfelsens; ein ausgemauer—
er Stollen von 70 Höhe dient zur Abführung des Pulverdampfs.
Ib⸗
tich
Ar⸗
un⸗
rde
rag
att
ig
er
n⸗
er
1
8.
er
1
Bergbau, Hüttenwesen, Fabrikindustrie und Handwerke. 236
Die übrigen Gypsbrüche (Menningen, Fickingen, Mondorf) sind von
geringerer Bedeutung; sie mögen zusammen etwa 5000 CEtnr. liefern, so daß
die Gesammt-Production auf etwa 40,000 Centner jährlich zu stehen käme.
Kalkbrüche sind auf allen Gemarkungen des Kalkbodens vorhanden.
Da Sandstein genug zum Bauen vorhanden ist, so werden die meisten
Kalksteine nur zum Brennen von Kalk gebrochen, was größtentheils auf den
in der Nähe der Brüche gelegenen Oefen geschieht. Ein Theil der Kalksteine
wird jedoch auf entferntere, auch außerhalb des Kreises belegene Kalköfen
derfahren.
Kalköfen sind 25 bis 30 vorhanden, die aber nicht sämmtlich alle Jahre
und gleichmäßig brennen (1888 — 28, 1861 23) sondern nach Bedürf⸗
aiß stärker und schwächer, oder ganz pausiren. Am meisten Kalk wurde da⸗
her während des Baues der Saarbrücken-Trierer-Eisenbahn gebrannt. Einige
Defen brennen nur zum eigenen Bedarf der Eigenthümer (Dungkalk). Die
m besten Betriebe befindlichen Oefen machen jährlich 70-80 Brände zu etwa
50 Tonnen.
Im Ganzen werden im jährlichen Durchschnitt etwa 100,000 Tonnen
Kalk gebrannt.
Der Preis pro Tonne ist 10 bis 15 Sgr.
Ziegeleien waren 1864 — 11 vorhanden, wovon 9allein in der
Bürgermeisterei Hilbringen.
Jede dieser Hütten macht jährlich im Durchschnitt 10 Brände à 30,000
Stück Dachziegel (Bieberschwänze oder Hohlziegel); diese wiegen 60,000 Ppfd.
and bedürfen 12,000 Pfund Kohlen an Brand (Verhältniß des Feuerungs-
materials zur Waare also — 1: 5). Backsteine (Mauerziegel) werden in
der Regel nicht besonders gebraunt, sondern den Dachziegeln im Brennofen
als Decke gegeben, so daß jeder Ofen einige 1000 Dachziegel weniger und
dafür so viel Backsteine enthält. Letztere werden meist nur zu Zwischenwän⸗
hen und Schornsteinen verwendet.
Die 11 Ziegeleien des Kreises liefern jährlich etwa 3 Millionen Dach—
—E innerhalb des Krei⸗
es oder in die benachbarten Gemeinden der Kreise Saarburg, Saarlouis
ind das angrenzende Frankreich verkauft werden. — Der Preis ist bei Zie—
Jel wie Backsteinen 4 Thaler pro Mille, also der Werth der ganzen Pro⸗
huction ⸗ 13,200 Thlr. Da jeder Brand à 30,000 Stück 120 Centner
Kohlen erfordert, so werden also im Ganzen auch 13,200 Centner Kohlen
oerbraucht, welche, incl. Fuhrlohn etwa 6 Sgr. der Centner im Durchschnitt,
im Ganzen also 2640 Thlr. kosten. Der Ziegler erhält 1 Thlr. 10 Sgr.
Lohn pro 1000 Ziegel. Der Lohn der Ziegler beträgt daher 4400 Thlr. im
Ganzen. Diese beiden Ausgabe-Posten zusammen von dem Werthe der
Waare abgezogen, läßt 6160 Thaler, welche nach Abzug der sonstigen Un—
236 Bergbau, Hüttenwesen, Fabrikindustrie und
kosten der Ziegelhütten den Unternehmer-Gewinn ausmachen. Eine ange—
messene Rente kann daher nur dort erzielt werden, wo der Lehm sich unmit—
telbar bei der Hütte befindet und daher nicht viel Fuhrkosten veranlaßt, wie
dieß auch meistens der Fall ist. — Die Ziegeleien sind sämmtlich nach 1816
entstanden. Auf einer Ziegelei bei Hilbringen, einer bei Merzig und beson—
ders auf der
Thonwaaren-Fabrik von Villeroy & Boch bei Merzig (besteht seit
1857) werden auch französische Formziegel fabricirt. Dieselben kosten 30
Thlr. das 1000; man braucht deren aber auch nur 225 auf die Do, wäh—
rend 800 Bieberschwänze erforderlich sind. Da die Formziegel 5 Pfund das
Stück wiegen, also auf die Fo — 1125 Pfund (Bieberschwänze à 2 Pfd.
— 1600 Pfund), so ist das Dach davon auch leichter.
Die Fabrik liefert jährlich etwa 280,000 Stück Formziegel und 12,500
Centner Röhren zu Drainagen, Brunnenleitungen, Kaminen u. s. w. Die
Röhren sind 1 — 48,4“ lang und 192 — 14“ weit. Sie verkaufen sich
durchschnittlich zu 22 Sgr. der Centner. —
Das Verhältniß des Kohlen-Verbrauchs zur Waare ist — 1: 3. *)
Die Fabrik beschäftigt etwa 30 Arbeiter. Die größte Fabrik des Kreises
ist die Steingutfabrik zu Mettlach, welche bereits seit 1809 besteht,
aber erst unter preußischer Regierung eine gedeihliche Entwickelung angenom⸗
men hat. Besonders die Zollvereins-Verträge und der Bau der Eisenbah—
nen haben zu dieser Entwickelung beigetragen. 1816 zählte die Fabrik 150
Arbeiter, 1860 413, 1864 694. Der Verkaufswerth der Waaren be—⸗
trug 1818 — 22,410 Thlr.
1840 - 80,8150,
18560 — 177,904
1860 — 185, .44,
Anfangs wurden nur Röhren und ordingires Steingut verfertigt, 1842
die Fabrikation von Wedgewood begonnen, die seither vielfach modificirt und
verbessert worden ist; seit 1834 werden Mosaikplatten von einer sehr harten
Composition verfertigt. Diese letztere Fabrikation ist in kurzer Zeit sehr
schwunghaft geworden. 1862 wurden 9293 IMetre, 1863 — 13,108
M., 1866 22,381 IM. solcher Mosaikplatten abgesetzt.
*) Der starke Kohlen⸗Verbrauch wird verschiedenen Umständen (rasches Feuer, lockere
Aufftellung der Waare, Winterarbeit u. s. w.) zugeschrieben und auf Verminderung
ohne Beeinträchtigung der Qualität der Waare hingewirkt.
ge⸗
it⸗
hie
6
3n
it
30
—
as
5d.
00
)ie
ch
es
ht,
m⸗
ih⸗
90
e⸗
42
und
ten
ehr
98
Handwerke.
Lohn-Verhältnisse der Arbeiter.
294
Gewöhnlicher Marimal ⸗Verdienst be
Tagelohn. Accord⸗Arbeit.
Mä Männer Frauen
Nurmer Frauen. pro nn pro Tag
— —E— qu —
Vemerkungen.
1810
1880
—A
Die Accordarbeiter müssen
einen Jungen als Handlanger
ec. Beleuchtung und verschie⸗
dene kleine Arbeitsgeräthe
selbst stellen. Die Mädchen
erhalten beim Eintritt gerin⸗
geren Tagelohn, 1880 — 21
Sgr., 1864 — 4 Sgr. Bei
Geschäftsstockungen wie 1848,
1859 werden zunächst die
Jungen entlassen und das
Marimal⸗Verdieust pro Mo⸗
nat für Verheirathete auf 10
bis 12 Thlr., für Unverhei—
rathete auf 6 bis 8 Thlr.
reducirt.
0
F
10
25
15
Der Bereich, aus dem die Arbeiter der Fabrik zukommen, hat sich mit
der Geschäftsausdehnung fortdauernd erweitert. 1818 wohnten fast alle Ar—
beiter in Mettlach: Keuchingen und Besseringen lieferten nur wenige. Jetzt
liefern Ortschaften im Umkreise von fast zwei Meilen ihr Contingent an
Arbeitern, welches selbstredend im Verhältniß zur Entfernung geringer ist.
Betheiligt sind z. B. Besseringen, Keuchingen, Saarhölzbach, Dreisbach,
Britten, Schwemlingen, Merzig, Brotdorf, Losheim, Bergen, Rissenthal und
mehrere Ortschaften des Kreises Saarburg.
Die Gesammt-Fabrikation betrug 1880 — 23,327 Centner, 1804 *
77,546 Centner Masse (feucht gewogen).
—8
Ag
238
Bergbau, Hüttenwesen, Fabrikindustrie und
Dazu wurden verwendet an Rohmaterialien
Rohstoffe.
1850. 186
Et
Erde von Albsheim
Vielz
„„Hettenheim
„aus Devonshire (England)
„„Speicher (Kr. Bittburg)
Fette rheinische Erde aus Vallendar
Feldspath aus Düppenweiler (Kr. Merzig)
Erde aus Belgien
Französische Porzellan-Erde
Sächsische
Sächsische Fetterde
Französische Fetterde
Quarz aus Greimerath
Summa der Rohstoffe
52781 18,84
36
—*—
1261
LISO
oo
*—
4036
10858
5,639
7,050
5,279
11166
6,508
1527
176
383
3,872 11.007
167600 87,575
2. Qualität
1864 zur Fa⸗
brikation der
Mosaik⸗
Platten.
1850 wurden 414 Oefen, 1864 — 506 Oefen gebrannt; unter den
letztern jedoch mehrere neue, welche den vierfachen Inhalt der alten besitzen.
Diese Angaben bedürfen keiner weiteren Erläuterungen, um daraus den
Umfang und den Aufschwung der Fabrikation zu erkennen.
Ein anderes wichtiges Gewerbe für den Kreis ist die Leder-Fabrikation.
Ueber die bestehenden Gerbereien, ihre gewerbliche Ausdehnung u. s. w.
gibt folgende Nachweisung Auskunft.
Uebersicht von den Betriebsbedürfnissen und Resultaten der Loh—
gerbereien im Kreise Merzia pro Jahr 1865.
Bürgermeisterei.
Merzig
Hilbringen
Weiskirchen
Losheim
88 8 5555 DB338 Ungefahres durch⸗
5 8737—3 35 chnittliches Quanium
8
3 ahruch duen Geldwerth
15* 4 lohgarem Leder, dieser Produc—
—J— nach Centnern, und
12 55 zwar: tion nach jetzi⸗
da s —
8 38 a rhl⸗ ged — gen Preisen.
8 eder. are
*282 Ine
4,5500
1,800
1,220
3,000
1,909
1000
750
300
216
209
35,000
3300
846
—
sub lit.A.
veranlagt
6
1,900
1,720 228 61
13,247
ãt
—8*
n
.
Mn
d.
.
Handwerke.
289
8
3*
2
2
338
338*
58
98 *
385
33
81*
—X
F
2224
—3
—
333
533
58
235
*
2827
533
25
5527
323235
32
43*7
34
8
888 ——
—2853 2*82
Ungefaͤhres durch⸗
schnittliches Quantum
an jaͤhrlich fabrieirtem
lohgarem Leder,
nach Centnern, und
zwar:
b. sonsti⸗
Sohl— ge
leder. gares
Heder.
Geldwerth
dieser Produe⸗
tion nach jetzi⸗
gen Preisen.
Zürgermeisterei.
Mettlach
Wadern
Weiskirchen
Summa Kreis
Merzig 1865
Deßgl. 1816/17
Reg.Bez. Trier
1816/1 26364,000
Der Anzahl nach haben sich die Gerbereien seit 1816 also nur um eine
oermehrt, während ihr Betriebsumfang nach dem Verbrauch an Lohe (andere
Angaben fehlen von 1816) auf das 6fache gestiegen ist.
In Merzig besteht ein Wollspinnerei (von Nikolas Gusenburger),
fie verarbeitet jährlich durchschnittlich 300 Centner Rohwolle im Durchschnitts⸗
werthe von 50 bis 588 Thaler den Centner. Die Wolle wird theils aus
Oberhessen, theils aus Westphalen, theils vom Berliner Markt bezogen.
Fabricirt wird Strickgarn, verschiedenfarbig in 3 Sorten: ordinair, Mit⸗
telsorte und fein. Absatz geschieht in die Umgegend, in's Luxemburgische, an
die Mosel, Eifel, Hochwald, Saarbrücker Gegend und in die Rheinpfalz.
Ein Ctr. Rohmaterial gibt durchschnittlich 70 bis 75 Pfd. Strickgarn.
Die Spinnerei wird durch Wasserkraft bewegt, wozu aushülfsweise die
Benutzung einer Dampfmaschine von 12 Pferde-Kraft kommt. Preis des
Strickgarns: 25 Sgr. bis 1 Thlr. 10 Sgr. pro Pfund.
Zahl der Arbeitskräfte: 30 Personen. Lohnsätze: von 5 Sgr. bis 15
Sar. pro Tag. Kohlenbedarf: monatlich 2500 Centner.
Tabaks-Fabriken sind im Kreise 12 vorhanden, ihr Geschäfts-
amfang ergibt sich aus folgender Tabelle.
J 400 800 100 50 44500
8 1,9103 2270 20 151 18846
A
Ortschaften.
Fabrikation. l
Cigarren. Reollen-CTabak.
sud
1925 1,312,500 1681 70
350 830,000 227 13
ios 0600160
121 247012542,500 20080 87
Anzahl
der
Arbeiler.
—
Wadern
NRunkirchen
Summa
240
Bergbau, Hüttenwesen, Fabrikindustrie und
Der verbrauchte Tabak wird entweder hier gewonnen oder aus der Pfalz
bezogen.
Bierbrauereien waren vorhanden:
1864 bis 1865.
Ortschaften. Verbrauch an Verbrauch an
* —D— sumah. Malzschroot.
1849 bis 1860.1
Et
Merzig
Losheim
eee
Nunkirchen
Mettlach
Wadern
Dagstuhl
Trettnich
Lockweiler
2
2
2
731
156
140
30
453
75
139
3
5
2488
378
145
836
55
88
—178
Summan! 161 1796 13 4168
1816 waren nur 7 kleine Brauereien, zu Merzig 4, Losheim, Wa—
dern und Dagstuhl je eine vorhanden, die zusammen 1773 Scheffel Gerste
oerbrauchten.
Die 16 1849 bis 50 vorhandenen waren aber gegen die 13, welche
1864 bis 65 bestanden, in sehr geringem Betriebe. Am meisten haben sich
die Brauereien in Merzig gehoben.
Der Absatz der Brauereien ist wesentlich, jedoch nicht ausschließlich, auf
den Kreis Merzig beschränkt. Branntwein⸗Brennerei wird nur als Reben—
gewerbe in unbedentendem Umfange betrieben.
Die übrigen im Kreise vertretenen Gewerbe sind lediglich für
das locale Bedürfniß von Bedeutung. Sie sind bereits Seite 19 bis 21
aufgeführt. Es wurden danach 1864 beschäftigt.
Eigenthümer und Meister. Factoren, Gehülfen und Arbeiter.
bei den Fabriken 331 1006
bei den Handwerken 1108 896
In Beziehung auf einige der stärker besetzten Handwerke ist es von
Interesse, die Zahlen, welche 1816 und 1861 ermittelt wurden, nebeneinan⸗
der zu stellen:
*t
Za⸗
rste
che
äich
guf
Nn⸗
ür
21
ter.
ũ
Nn⸗
Handwerke.
241
1816.
1861.
Meister.
Gehülfen. FSumma.
Meister. Gehülfen Summa.
Fleischer
Schuhmacher
Zimmerleute
Tischler
Bäcker
Schneider
Steinmetzer, Maurer u.
Schieferdecker
Schmiede
Schlosser
2
14
17
32
23
37
2
*
8
33
19
113
26
36
26
10
31
222
—11
119
47
157
12
89
88
54
J5.
53
43
311
99
173
62
210
87
3
—AV
20 3133 835
25 R 34 96
1539
Summa
Die Zunahme dieser hauptsächlich für die häuslichen Bedürfnisse und
das Wohlleben der Bevölkerung arbeitenden Gewerbe im Verhältniß von 1
zu beinahe 3, während die Bevölkerung selbst nur im Verhältniß von 1 zu
tioch nicht 123 gewachsen ist, ist ein bedeutsames Zeugniß für die Vermeh—
rung des Wohlstandes.
Ein Gewerberath nach den Bestimmungen der Verordnung vom 9 Febr.
1849 besteht im Kreise nicht; dessen Functionen werden daher durch die
Tommunal⸗Behörden wahrgenommen.
In Gemäßheit der Ministerial-Verfügung vom 24. Juni 1866 ist durch
Verfügung der Königl. Regierung vom 12. Mai 1857 für die Bauhand—
werker (Maurer, Zimmerleute, Dachdecker, Mühlen- und Brunnenbauer, so⸗
vie Schornsteinfeger — Min.-Resc. vom 13. November 1849) eine besondere
Prüfungs-Commission zu Saarbrücken angeordnet, welcher der Kreis Merzig
ugewiesen ist.
Für die übrigen Handwerke besteht eine Kreis-Prüfungs-Commission zu
Merzig unter Vorsitz des Bürgermeisters.
Diese Commission hat in den 6 Jahren von 1859 bis 1864 geprüft:
handwerk.
Meister.
Gesellen.
Hhandwerk.
Meister.
Gesellen.
Müller
α— 5
Conditoren 8
Metzger 7 —
Gerber 2
Schuster
Buchbinder
Zeiler
Schneider
Schreiner
30
3
31
34
7 3
242 Bergbau, Hüttenwesen, Fabrikindustrie und Handwerke.
Handwerk.
Meister
Gesellen.
Handwerk.
Meister.! Gesellen.
Seifensieder
Sattler
Zimmerleute
— *8
Schieferdecker
Müůͤhlen bauer
Summal 99 1016464
Der Gesammt-Betrag der Prüfungsgebühren belief sich auf 887 Thlr.
in 16 Fällen wurden wegen Armuth die Gebühren erlassen. —
Wagner
Hufschmiede
Messerschmiede
Schlosser
Klempner
Färber
vu
»jellen.
37
Thlr.;
XIII. Handel und Gewerbe.
Huichtlich der Handelsgewerbe ist bereits im IV. Abschnitt auf Seite
19 und 20, II. Gewerbe von No. Jbis incl. 7 die Anzahl der 1861 dabei
veschäftigten Eigenthümer und Gehülfen angegeben. Ein eigentlicher Groß⸗
handel ist nicht vorhanden, vielmehr durchgehends nur Detail-Handel nament⸗
lich mit Colonial⸗, Specerei-, Ellen⸗, Schnitt- und Kurzwaaren, welcher
aur auf wenigen Verkaufsstellen (zu Merzig, Wadern, Losheim und Weis—
irchen) als Hauptgeschäft und mit einigem Vortheil betrieben wird. Die
dleinkrämereien, welche überall nur als Nebengeschäfte bestehen, erreichen da—
jegen eine bei Weitem größere Zahl und ist der Vortheil aus denselben im⸗
nerhin noch ein mittelmäßiger.
Den Absatz eines Theiles der Landes-Erzeugnisse vermitteln die Kram—
und Viehmärkte.
Die Anzahl und die Termine der Kram- und Viehmärkte und der
berkehr auf Letzteren ergibt für das Jahr 1864 nachstehende Tabelle:
244
3
*
—9—
F
—
*
—
2
Der
Marktorte
Namen.
Confeld
Losheim
A
*
5
id.
id.
m id.
Merzig
Nid.
id.
id.
id.
Mettlach
13Nunkirchen
J
14 id.
.Wadern
*
171 id.
18
d.
—19
I
21
22
23
id.
id.
id.
id.
id.
20 Weiskirchen
2501 id.
26 id.
Handel und Gewerbe.
Bezeichnung
der
Märkte.
Dauer.
Dieselben sind ursprünglich
bewilligt auf
T-
Kram⸗ i Wichmern
id.
id.
1. Montag nach Johanni d. T
3. Donnerstag in den Fasten
Montag nach dem 2. Sonntag
im Juli
Donnerstag nach Kreuzerhöhung
Martini
id.
id.
Schweinemarkt
Kram m Viehmarkt
id.
Viehmarkt
id.
id.
Kram⸗ u. Viehmark.
Am 4. Dienstag jeden Monats
1. Montag nach Barnabas
Nicolaus
Montag nach Michaeli
uihsaden Nerntt
m 2. Dienstag jeden Monats
Montag nach Christi Himmel⸗
fahrt
Am 2. Montag nach Mariä
n)nin gach Viinhh
m 4. Montag na ingsten
Montag vor Lichtmeß
Am 2. Montag in den Fasten
Am 2. Montag nach Oster
sonntag
Am 3. Montag nach Pfingft
sonntag
Am Montag vor Laurentius
Am Montag vor Matthäus
Am Montag vor Allerheiligen
Am Montag vor Nikolaus
Am 1. und 3. Dienstag ijeden
Monats
Am 2. Montag vor Ostern
Am Montag nach Jac. majo
Am 2. Monlag vor Allerheiliger
1d.
id.
id.
id.
d.
id.
id.
id.
id.
id.
Schweinemarkt
Viehmarkt
Kram⸗ u. Viehmarẽ
Viehmarkt
Der meiste Handel findet Statt mit frischen Melkkühen und Jungvieh
Fettes Vieh, Ochsen und Kühe kommen hauptsächlich in Wadern und Weis
kirchen zum Verkaufe, während der sub Nr. 5 aufgeführte Markt hauptsäch,
lich ein Fohlenmarkt ist, auf welchem in der Regel fast alle zu Markte ge
brachte Fohlen verkauft werden. Im Allgemeinen ist unter gewöhnlichen
Kram⸗ und Viehmärkte.
245
Es wurden durchschnittlich zu Markte gebracht
Fielen 1864 aber auf den
d. T.
sten
antag
hung
onats
3
onats
umel⸗
Nariä
igsten
fasten
Ister⸗
nast⸗
ius
us
ligen
v
eden
rn
najor
ligen
gvieh.
Weis⸗
tsäch
te ge⸗
lichene
rirca Pferde.
Stück Rindvieh.
20. Juni
25. Februar
30
50
500 ⸗ 600
300
11. Juli
15. September
11. November
50
50
100
t. 180 - 200 Fohlen.
300
300
500
13. Juni
6. December
3. October
F
40
40
250
300
250
300
9. Mai
30
150
15. Februar
6. Juni
1. Februar
22. Februar
0
50
25-30
30⸗60
30 50
300
300
600
1000
4. April
1000
30. Mai
8. August
19. September
30. October
5. December
30 -⸗ 50
30 - 50
30- 60
30-50
25 -30
1000
1000
1000
1000
600
14. März
1. August
24. October
30- 40
60 200
30
300
1200
250
Umftänden anzunehmen, daß ß der zu Markte gebrachten Thiere umgesetzt
vird. Der bedeutendste Viehmarkt ist der Jakobs-Markt zu Weiskirchen, wo⸗
elbst der Umsatz etwa die Hälfte des zugeführten Viehs beträgt.
Der unter Nr. 11 der Nachweisung aufgeführte Viehmarkt wird eigent⸗
246 Handel und Gewerbe.
lich nur mit Schweinen befahren und ist der Besuch auf diesen und den
Schweinemärkten zu Losheim und Wadern mitunter ein sehr frequenter.
Außer den in der vorstehenden Nachweisung bezeichneten Märkten bestehen
noch: a. in Merzig 2 Wochenmärkte, b. in Mettlach 1 Wochenmarkt, auf
welchen Früchte, Heu, Stroh und Gemüse ꝛc. zum Verkaufe ausgesetzt sind.
Seit dem Betriebe der Eisenbahn hat der Verkehr dieser Wochenmärkte
dadurch bedeutend abgenommen, daß die Fruchthändler ihre Ankäufe bei den
Landwirthen direct bewerkstelligen und dadurch weniger Veranlassung haben,
ihre Früchte zu Markte zu bringen.
Die Zahl der im Jahre 1864 bestandenen Gast- und Schenkwirth—
schaften und das Verhältniß derselben?zur Bevölkerung ist in nachstehender
Tabelle enthalten.
Gemeinde.
(Stadt) Merzig
Bürgm. Mer zig (Land).
1. Bietzen g Eand)
2. Brotdorf
3. Zerungen
4. Menningen
Summa
Bürgerm. Mettlach.
1. Besseringen
2. Britten
. Dreisbach
x. Keuchingen
5. Mettlach
b. Saarhölzbach
Summa
Bürgerm. Haustadt.
J. ehed
2. Düppenweiler
. Erbringen
4. Fickingen
5. Hargarten
8
—
*
*
*
8
*
——
3
8
——
—
5153 48
* 53 *252
—
—331 35 34
23355 c6 S
3 —
—A 753 33
33 7553361383 58 58
7 — 355 5 * 38
83 *338415 —
5 2 *
*
F 7 *
10.
3944 101 14
2 2 3: 1α: 13
419
915
225
44
*
1
*
*
130
5815
1:380 1: 30
1,88
810
164
318
3
3
2
3
2*
5
3
2
ʒ
8
123
121717 1: 150
8
20
*1
1 .·
256
5
2
Gast⸗ und Schenkwirthschaften.
247
denn
ehen
auf
iind.
irkte
den
ben,
th⸗
nder
8
3—
3
2
3
3
“
17
355
158
Gemeinde.
6. Haustadt
7. Honzrath
— ingen
. Reimsbã
Summa
Bürgerm. Losheim
1. Bachem
2. Bergen
2. Hausbach
osheim
Niederlosheim
IOppen
Rimlingen
8. Rissenthal
9. Scheiden
10. Wahlen
11. Waldhölzbach
Summa
Bürgerm. Hilbringen.
1. ed
2. Büdingen
ditn
Hilbringen
5. Mechern
3. Mondorf
1. Schwemlingen
8. Silvingen
9. Weiler
10. Wellingen
Summa
Bürgerm. Wadern
1. Bardenbach
2. Büschfeld uͤnd Biel
3. Dagstuhl
4. Gehweiler
5. Krettnich
5315 —A
—A — ?
A J
5333837
55 73
⸗ 533 333
ẽ 515 z588380
8 — 87* 32288 3 z8
833 8335 J
— 359517
— *
9 9 3 Se J
38 8
*8
——
*
—
*
*
*
*
2
20
77
58
22
22
9
190
425
—A
5
75
22
5—
2186
42397
pnl
1 2651 1: 25
549
8
6
486
81
60
8
—
Aé
z6*
6,57501111 191 112302611: 2861: 253
148
31
.
832
5
—*
3
8
8
—
3,
7351 51 154 —
1. 2,0711:197
244
610
48
270
373
2
2
1
39—
13
—
248
Handel und Gewerbe.
38 18
— 33 28638
5 S25* 22112 2 32 3
—ãA — 8 ci
8 8 2258 51 8*
2 —A 8 *8 *5
— — 332552858 — 59 58
8 —AA — — *
8 —A 282535 8 8 3 33
— 55 78—33315 517 3*
58 3383 38 2 *
H OO 3
2 * 7138 9
Gemeinde.
6. Lockweiler
7. Noswendel
». Oberlöstern
.Obermorscholz
10. Wedern
11. Wadrill
755
573
300 11
177 s
956 510
704
5,000 7 28 313503811: 1431: 131
Summa
Bürgerm. Weiskirchen
1. Confeld
2. Michelbach
Mitlosheim
Nunkirchen
Oberthailen
Rappweiler u. Zwalbach
Steinberg
Unterthallen
Weierweiler
10. Weiskirchen
443
323
322
*
278
725
679
117 3
*
1,010 3 —
Summa 51619 18 22ιιι
Kreis Mer zig 34 326764 103 3 15 167 1881: 2011. 8
Ende 1849 33,033 —
dio d 63 3380
Das Verhältniß der Wirthschaften zur Seelenzahl hat sich daher sei
1816 nicht wesentlich geändert. Im Regierungsbezirke Trier war das Ver—
hältniß am 1. Jannar 1868 — 1: 181, in der Rheinprovinz — 1: 148.
Seit 1835 (Allerh. Cabinets-Ordre vom 7. Februar) ist das Gewerbe
der Gast-Schenkwirthschaft und des Kleinhandels mit geistigen Getränken ar
eine Concession gebunden, welche nur bei erfolgtem Nachweise der Zuverläs—
sigkeit des Concessionars und des localen Bedurfnisses ertheilt werden darf—
Die Schifffahrt auf der Saar beschäftigte
in 1861. 18658.
49 49.
1021 1142.
25 23.
54 103.
3
—
— 732 —
58
23
2
O.
131
Schifffahrt. 249
Durch den Bau der Eisenbahnen ist der Schifferei ein großer Nachtheil
erwachsen, welcher nicht allein die Stadt Merzig, in der der Schifferstand stark
oertreten war und sich in gutem Verdienste und Wohlstande befand, sondern
zuch die nächst Merzig gelegenen Ortschaften Keuchingen und Mettlach, wo
,benfalls viele Schiffer wohnten, hart betroffen hat. *)
Wenn auch in letzterer Zeit die Schifffahrt sich wieder etwas gehoben
hat, so ist jedoch bei den bedeutend ermäßigten Frachtpreisen der frühere Ver—
zienst nicht mehr zu erreichen. Die Befrachtung beschränkt sich jetzt meist
nur auf Steinkohlen.
Zur Vermittelung des Verkehrs dienen auch die Fähranstalten. Diesel⸗
ben gehören nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 6. Frimaire VII.
sämmtlich dem Staate und wird die Aufsicht darüber nach dem von der Kö—
aiglichen Regierung unter'm 24. Septbr. 1851 J. 3411 S. III. erlassenen
Reglement ausgeübt.
Auf der Saar befinden sich im hiesigen Kreise 5 Prahm-Fähranstalten,
aümlich:
1. zwischen Rehlingen und Beckingen,
2., Fremmersdorf und Saarmühle,
3. zu Merzig,
4. zu Ponten-Besseringen,
5. zu Mettlach.
Der Postverkehr im Kreise hat seit der Eröffnung der Eisenbahn
sehr abgenommen. Die statistischen Daten über den Postverkehr im Jahre
1864 ergibt die folgende Tabelle.
187
r seit
Ver⸗
48.
ewerbe
ken an
verläs⸗
darf.
*) Noch 1841 wurden in Merzig allein 31 Schiffe gebaut.
—15
Name
der
Postanstalt.
Beckingen
Losheim
Merzig
Mettlach
Wadern
Summa
1861
Staat 186
Handel und Gewerbe.
Statistische Notizen über die Postverwaltung
Bei der Postanstalt find zur Bestellung im Orte und
portopflichtige und portofreie Fahrpost-Gegenstände
aus dem Inlande, und zwar:
portopflichtige und
portofreie Briefpost—
Gegenstände (excl.
baare Einzahlungen
aus
Packete ohne decla
rirten Werth.
Briefe und —9 —“
mit declarirtem dungen mit
Werthe. Postvorschuß.
A J *
7 335 J — J
F —— 888 8 4 o8
Siat. Sua. l Sic. vifum lSug.Sghaler. —E ——
T 6. —
520 3419 182 6578 186877
LAI⁊ 17828l 208 8860 247 g12
4,3681 45,8851 18001 76,6385 1066 3200
23392 15,6881 897 288, 158 * 559
sj
43041 560600) 481 29,1591 559 1742
10231 2158
10504 1,170
48,958 19,530
12259 12,938
20,046 3,367
101,998 39, 169 13001 138,850
83304 1982212,025
306840,8092262 p
2873 374, 3091 1625 427
11.. Mill. porto⸗
ipflichtige Briefe.
1280 Mill. Thaler.
iig
nd
inde
und
Zen⸗
mit
chuß.
—
3*
—
27
538
7
98
Ihlr
83.
377
312
250
559
742
240
277
Post⸗Verkehr.
für den landräthlichen Kreis Merzig pro 1864.
in dem dazu gehörigen Landbezirke angekommen:
Briefe mit portopflichtige und portofreie Fahrpost-Gegenstäude aus dem
»aaren Ein⸗ Postvereins⸗-Gebiete n. d. Postvereins-Auslande, und zwar:
zahlungen, — ——
einschließlich
gebührenfreie
aus dem
Inlande.
Brief⸗ und
packet⸗ Sen⸗
dungen mit
Post⸗
Vorschuß.
or 87 8
55* — ——
83 —88 o
Siat. ie. lStuc. Pfund. IStag. Thlr. Siag. Thle.! Stug. Ai-
7 F TTASSSDPMCOS BC2
lus 3271 52 e 13
lda 608) 78 2861 13 10400
29 53061 6113562 15618,882
22 pioicxo ohbizo
368 2167) 312 aso 91 5,005
13 13
———— loec: 1213
— 455 1364
3
Zahl
der aus dem
Orte mit der
Post
abgereisten
Personen.
740
1162
900
2802
2892
Mill. Pers.
Handel und Gewerbe.
Name
der
Postanstalt.
Beckingen
Losheim
Merzig
Mettlach
Wadern
Summa
1861
Staat 1861
Etatsmäßige
Einnahmen
pro 1864.
Thle
650
945
3,914
1,924
2,826
10,259
9,227
12 M. Einn
10. Ausg.
—A
Unter der etatsmäßigen Einnahme
ad 20 ist einbegriffen.
Zahl der bei der
Postaustalt am
Schlusse des Jahres
beschäftigt
gewesenen
—
3
*
3
53
58
28
53
D
8*
—
—F
55
58
2
5 *
*
435 5
533 7 5
3 5 —
— —3
24 3
—
5
Telr. Thlr · Ihle
3468
53365
553
313
5
—28 3
—
7
—8
—
——
*
*
2
2*
5
—
—
1
5
3. 77
—*
—*
ioä
—
1471 8151 874
109
*
225
1101
706
228
503
692
1581
3295
3010
1423
6 uñ
6 411
——
33338
——
768
3317
27851 1543
b,ꝛ Mill.
Thlr.
Bemerk. Wenn die Rein-Einnahme sich erheblich über 16 04 erhebt, pflegt
die Staats-Regierung Erleichterungen eintreten zu lassen.
Im Reg.Bez. Trier erfordert das Postwesen jährlich Zuschüsse.
post⸗Verkehr.
i der
am
zahres
9
*
*
2
8
8
2
8
277
2
385
2
7
—
5
—
—2
55
53
52
28
28
22
—
F
8*
28
2*
—
38
2
F
2
3
Zahl der am Schlusse
des Jahres vorhanden
gewesenen
*
57
—*
*
27
5
Im December 1864 sind bei der Post⸗
Anstalt wöchentlich
Eisenbahnzüge mit
Posttransvorten
2
—
—2
3
2
2
—3
ẽ
1
A—
53
53
1 *
—
3
55
*
F
8
8
47
2
8
*
*
*5
Bemerkungen.
2/42
6
—
9
2
66
—
11
11
3261
33
31
8
3a 2
1
8
35
28 2813
16
x
12263 6905 125
47
126
oflegt
Handel und Gewerbe.
Die Saarbrück-, Trier-, Luxemburger-Eisenbahn hat von
Burbach bis Trier und Welschbillig eine Gesammtlänge von 18,6 Meilen,
von Saarbrücken bis Trier eine solche von 11,4 Meilen.
Die Länge innerhalb des Kreises Merzig beträgt 3 Meilen, innerhalb
welchen sich J Station zu Merzig und 2 Halte⸗Stationen zu Beckingen
und Mettlach befinden. Die Entfernung vom Bahnhofe zu Beckingen
bis zu dem von Merzig beträgt O,6 Meilen, von Merzig bis Mettlach
l,o Meilen, wogegen die Entfernungen der einzelnen Stationen zwischen
Saarbrücken und Beckingen nur O,z —0O,8 Meilen, im Durchschnitt One
Meilen ausmachen. Die baulichen Einrichtungen der diesseitigen Sta—
tionen sind aus folgender Tabelle zu ersehen:
Namen
Stalionen.
der
Beckingen
Merzig
Mettlach
Dreh⸗
scheiben
—
—F
*
25813
R
E —A—
—A
A
4390
—A
316,00 9
—ER
3*
—
8
——
2 32
5385
2 235 2—
— —— 822
325 *2
—A—
— *
—37337
1738 3
38 2 87 z6
— 88 &à 6n5058
4
j
Die Gesammt-Frequenz und sonstige Verhältnisse der einzelnen Sta—
tionen nebst deren Einnahmen und Ausgaben pro 1864 ergeben die nach
stehenden Zusammenstellungen.
Namen
der
Stationen.
Beckingen
Merzig
Mettlach
Bahn
a. Ankommende
b. Abgehende 3
ui. WV. —5—— Iu
Klasfsse. Personen. Summa.
46h 1
55
*
58
3*
58
28
a. 13 489 7380 13,907 21,7931 60
b. 19 526 6944 14061 2115551 59
sa. 56 2,333 23485 20,135 1610071 186
b. 56 2385 23120 21468 1704120
a. 4— 1TOß TLOOG 4,380 17 47—
b. —71618 046 30765 48851 4
. 372 —αα — TA A,
b. 3934 αα 8232 91683112512
tvon
deilen,
erhalb
kingen
kingen
ettlach
ischen
—
Sta⸗
* *
*
X
32
38
Sta⸗
tach⸗
37
58
29
—5
3 *
*
38
—
650
59
26
129
47
41
5
318
Eisenbahn⸗Verkehr.
258
a. Ankommende .
b. Abgehende Güter.
S — dehen Durchschnitt
umma. und Coaks. aller Güter
Zoll⸗Centner. yro Tag.
a. 41,340 35,410
b. 28,660
a. 94,590 39,800
3. 118,620
——
bõ 7433370
a. 25 Mill. 16 Mill. 68, 86
b. 43 , 388 11854
ßtation.
Beckingen
Merzig
Mettlach
Bahn
a. Ankommendes
d. Abgehendes
ihe,
Rinder, Sahtweme
Fohlen.
Vieh.
Station.
Ochfen.
Kälber,
Schafe,
Ziegen.
Ferkel.
Summa.
706
3,597
1,319
1622
179
— — — 88
W 9850 3255 39,7. 4 11,221 63,089
b. 1516 2630 694 3614 60,140 ] 68,594
Unter den 29 Stationen der Saarbrück-Trier-Luremburger Bahn ran—
zirte 1864 nach der Frequenz Merzig als die 6., Beckingen als die 14.,
Mettlach als die 17., und nach den Einnahmen Merzig als die 5., Mett⸗
lach als die 14., Beckingen als die 16.
Die Gesammt-Einnahme der Bahn ergab pro 1864 1,457,251 Thlr.
die Ausgaben 842,426,
mithin der Ueberschuß 614,825 Thlr.
oder 4,0 00 Zinsen des bis Ende 1864 verwendeten Anlage-Kapitals von
13,983,164 Thlr.
Der Reinertrag macht pro Bahnmeile 31,932 Thlr.
Die besten Monate waren die Monate August und September, die
schlechtesten Januar und Februar.
2 190
3 77
41 451
1* 127
—*
4
Handel und Gewerbe.
Die Bahn beschäftigte im Jahre 1864 auf der Station Beckingen 4
Stationsbeamte und 1 Güter-, resp. Bahnhofsarbeiter; auf der Station
Merzig 10 Stationsbeamte und 10 Güter-, resp. Bahnhofsarbeiter; auf
der Station Mettlach 4 Stationsbeamte und? Güter-, resp. Bahnhofsarbeiter
Der anfänglich sehr unbedeutende Depeschen-Verkehr auf der Telegra⸗
phen-Station hat sich in den letzten Jahren sehr gehoben. Genaue Angaben
für 1865 fehlen noch; die früheren Jahrgänge können als maßgebend nicht
betrachtet werden.
Der Verkehr auf den Landesgrenzen beschränkt sich auf den Handel mit
Landesproducten, namentlich mit Vieh aller Art, Früchten und Holz.
—— — ——
jen 4
tation
auf
beiter.
legra⸗
gaben
nicht
Jmit
XIV. and- und Wasserstraßen.
De Kreis Merzig besaß zu Ende des Jahres 18604 an öffentlichen Ver—
kehrsstraßen:
Meilen.
l. Antheil an der TrierStraßburger Staatsstraße (über Weis-
kirchen und Michelbach) . —
2. Antheil an der Trier⸗Saarlouiser Bezirksstraße (über Mett⸗
lach, Merzig, Beckingen) .
3. Antheil an der Merzig-Birkenfelder Bezirksstraße (von Mer⸗
zig über Losheim, Weiskirchen, Wadern und Krettnich
4. Die Beckingen-Nunkirchener Prämienstraße (von No. 2 bei
Beckingen bis No. 1 bei Nunkirchen).
Z. Chaussirte Gemeindewege.
6. Chausfirte Feldwege.
7. Antheil an der Saarbrücken-Trierer Eisenbahn
3. Antheil an der Wasserstraße der Saar
Im Jahre 1862 besaß
Staats⸗ Bezirks⸗ Eisen⸗
straßen. straßen. bahnen.
Meilen. Meilen. Meilen
2,21
2,62
431 7
2,20
38,88
5,66
34
3,6
Wasser⸗
straßen.
Meilen.
l. der ganze Staat 1926 1319 756 824
2. die Rhein⸗Provinz 338 378 142 117
de Fee er 8v8 do A
1. der Kreis er 221 6,79 3 3,6
Der Kreis Merzig ist also rücksichtlich seiner Verkehrsmittel im Ver⸗
hältniß seines Areals und seiner Bevölkerung gegenüber dem Staat, der
y) Nach Engel (Jahrbuch der Statistik des Preußischen Staats 1863).
258 Land⸗ und Wasserstraßen.
Provinz und dem Bezirke durchweg sehr günstig gestellt. — An Gemeinde—
Chausseen gibt Engel's Jahrbuch für den ganzen Staat nur 266, für die
Rhein⸗Provinz 86, für den Regierungs-Bezirk Trier 9 Meilen an. Es
sind hierunter nur die bezirksstraßenmäßig ausgebauten Gemeindewege, wie
die Beckingen⸗Nunkirchener Prämienstraße einer ist, zu verstehen; ein wei—
terer Vergleich des ganzen Gemeindewegenetzes im Kreise Merzig mit dem
des Staats ist daher, in Ermangelung statistischer Angaben darüber, nicht
möglich. Dagegen ergibt das Amtsblatt 1805 Seite 374, daß der ganze
Regierungsbezirk Trier im Jahre 1868 — 435 M. chaussirter Gemeinde
wege hatte. Solcher Wege besaß der Kreis Merzig 1888 — 3744 M.,
also beinahe den 12. Theil, während sein Areal noch nicht den 17. Theil
des Regierungsbezirks ausmacht. Es kamen 1858 im Kreise Merzig —
4,8 M. chaussirter Wege auf die (IM., im ganzen Regierungsbezirk 353.
Die ganze Länge der chaussirten Gemeindewege betrug 1866 — 448. M.
also — 5,8 M. auf die IM.
Fast alle diese Kunststraßen (mit Ausnahme der Wasserstraßen) im
ganzen Staate sowohl, wie bei uns, sind erst in diesem Jahrhundert ent⸗
standen. Denn, wenugleich die Römer schon viele kunstvolle und dauerhaftt
Straßenbauten ausführten, und namentlich unser Kreis s. Z. deren mehrere
in einer Ausdehnung von etwa 7—8 Meilen aufzuweisen hatte (conf
Geschichte des Kreises Merzig Seite 9), so geriethen doch seitdem diese
Straßen wie die Kunst des Straßenbaues gänzlich in Verfall, und erst der
Neuzeit (namentlich der Erfindung des Engländers Mae Adam 1755—
1836) war es vorbehalten, dieselbe wieder aufleben zu lassen. Die erste
chaussirte Landstraße im Preußischen Staate, naͤmlich von Berlin nach Pots—
dam, wurde im Jahre 1789 gebaut. Im Jahre 1792 erschien ein Edict
wegen des Chausseebaues, wonach die Unterthanen die Straßen zu unterhal—
ten haben, bis es die Staatsausgaben erlauben würden, sie darin zu er—
leichtern.
Im hiesigen Kreise war bei der Preußischen Besitznahme im Jahre
1815 noch kein einziger Chausseebau in Augriff genommen, obgleich ein Kai⸗
serliches Decret vom T. Januar 1813 die auf Staats- und Departements—
kosten auszubauenden Straßen. darunter mehrere, welche den Kreis Merzig
durchschnitten, bestimmt hatte. Es wurde zwar in der ersten Zeit der Preu—
ßischen Verwaltung eine regelmäßige Postverbindung — zweimal wöchentlich
— nach Trier hergestellt. Diese Post mußte aber bis Mitte der 2Ver
Jahre die ungebaute „alte Triererstraße“ über Panzhaus und Pellingen
fahren.
Die französischen, während der Occupation hier eingeführten Gesetze
bestimmen, daß die Gemeinden zur polizeilichen Unterhaltung der Vicinal—
wege verpflichtet sind und die Departements-Directorien (Regierung) über
inde⸗
die
Es
wie
wei⸗
dem
aicht
ganze
einde⸗
M.,
Theil
ig —
k 333.
M.
im
ent⸗
rhafte
ehrere
conf.
diese
it der
55⸗
erste
zots⸗
Edict
rhal⸗
er⸗e
gahre
Kai⸗
ents⸗
erzig
breu⸗
itlich
20er
naen
esetze
nal⸗
über
Staats⸗ und Bezirksstraßen. 259
das Maaß ihrer Leistungen zu entscheiden haben. (Gesetz vom 6. October
1791; Consulats-Beschluß vom 4. Therm. X.) Wenn durch Wege und
Brückenbauten die Interessen ganzer Departements oder Kreise gefördert wer—
den, so können dieselben ganz oder theilweise auf Kosten der Departements
oder durch gemeinschaftliche Leistungen mehrerer Kreise oder Gemeinden zur
Ausführung gebracht werden. (Gesetz vom 16. September 1807 Art. 28.
29.) Diejenigen Straßen, welche auf Kosten der Departements zu bauen
sind, wurden, wie erwähnt, durch das Kaiserliche Decret vom 7. Januar
1813 bestimmt. Zu dem Zwecke wurden von den Departements Zuschläge
don 4 Cent. pro Franc der Staatssteuern erhoben. — Diese Zuschläge
onnten zunächst nur zur Herstellung der erforderlichen Kunstbauten auf den
ezeichneten Straßenstrecken verwendet werden; die Straßenzüge selbst muß⸗
en die Gemeinden einstweilen bauen und erhalten. (Cf. u. a. Reg.Verfggn.
bom 15./3. 26, 25. 5. 36, 20. 83. 27.)
Auf Grundlage dieser gesetzlichen Bestimmungen ging der, besonders
im Wegebau sehr thätige, Landrath des Kreises Merzig, Werner, sofort
nach Uebernahme seiner Amtsgeschäfte mit den nothwendigsten Wegebauten
oor. Als die Königliche Regierung zu Trier unter dem 7. Mai 1818 eine
allgemeine Instruction über den Wegebau erließ, und die Eintheilung der
Wege in Feld-, Orts-, Gemeinde- und Kreiswege und die verhältnißmäßige
Heranziehung der Gemeinden durch Naturalleistungen und Geldbeiträge zu
Kunstbauten verordnete, konnte der Landrath (16.5. 1818) anzeigen, daß er
nach diesen Grundsätzen schon 1816 und 1817 verfahren habe. In Folge der
Aufforderung der Königlichen Regierung, besondere Wegebau-Commissarien
iür den Kreis vorzuschlagen, nannte der Landrath den Bürgermeister Baron
von Zandt für die Bürgermeistereien Wadern, Weierweiler, Losheim und
Wahlen; Bürgermeister Schmeltzer für Merzig, Bietzen, Haustadt und Bes⸗—
eringen; Bürgermeister Daniel für Hilbringen.
Während über die so eingeleiteten Gemeindewegebauten weiter unten
aähere Nachrichten folgen, ist zunächst über den Ausbau der Staats- und
Bezirksstraßen im Kreise zu berichten.
Staats⸗ und Bezirksstraßen.
1821 legte die Königliche Regierung in Folge Allerhöchster Anordnung
uerst öffentliche Rechenschaft ab über die Verwendung der 4 Zulage⸗ Cen⸗
imen für den Ausbau der Departementsstraßen (Amtsblatt 1821 Seite
205). Es war damals im hiesigen Kreise erst eine Brücke (bei Krettnich
uuf der „Thionville-Birkenfelder“ Departementsstraße) gebaut worden. Die
Allerhöchste Cabinets Ordre vom 17. September 1822 bestimmte, daß fortan
1092 Zulage-Centimes zur Grundsteuer zum Bau der „Bezirksstraßen“ er⸗
hoben werden sollen. (Amtsbl. 1825 S. 421).
Land⸗ und Wasserstraßen ·
Es waren damals nach Bekanntmachung der Königlichen Regierung auf
solchen Straßen im hiesigen Kreise folgende Bauten ausgeführt worden:
1. Auf der Straße von Trier nach Mainz: 2 Brücken bei Michelbach,
Pflasteranlage in Nunkirchen, Unterhalt zwischen Weiskirchen und
Thailen;
Auf der Straße von Trier nach Saarlouis: Brücken über den
Mühlenbach bei Besseringen und über den Wasserfall bei Merzig;
Auf der Straße von Trier über Zerf nach Birkenfeld: Brücke bei
Dagstuhl;
Auf der Straße von Merzig nach Weiskirchen: Brücke über den
Ruwerbach zwischen Rappweiler und Weiskirchen.
1823 (Amtsbl. S. 164) wurde mit der Allerhöchsten Cabinets-Ordre
vom 17. September 1822 ein neues Verzeichniß der Straßen publicirt,
welche als Staats- und Bezirksstraßen aus Staats- und resp. Departemental⸗
Fonds ausgebaut werden sollten. Es waren für den Kreis Merzig
. Als Staatsstraßen die Trier-Straßburger (von Trier nach Saarlouis
und Saarbrücken. Verz. A. No. 6).
2. Als Bezirksstraßen:
a. die von Trier über Zerf, Weiskirchen und Lebach nach Saar⸗
brücken (Verz. B. No. 2),
die aus Belgien über den Hochwald nach Birkenfeld (Zerf,
Weiskirchen, Wadern B. No. 6),
die von Trier nach Saarlouis über Freudenburg, Merzig,
Dillingen (B. No. 4),
d. die von Merzig über Bachem und Losheim nach Weiskirchen
B. No. 6),
o. die von Bernkastel nach Saarlouis über Wadern und Michel⸗
bach (B. No. 11).
Rücksichtlich der Richtung der Straße von Trier nach Saarlouis war
man aber noch 1830 (Reg.Verfg. vom 4. October) zweifelhaft. Man
schwankte zwischen den Directionen: Mettlach-Merzig, Zerf-Losheim, Hau—
stadt⸗ Dillingen und Pellingen-Merzig. 1831 wurde für die Richtung Zerf⸗
Lebach entschieden (Amtsbl. 1831 S. 292). Mehrere frühere Bezirksstra—
zen wurden später von dem Verzeichniß gestrichen und sollten wieder ganz
als Vicinalwege von den Gemeinden gebaut werden. Die Bürgermeister
des Kreises beantragten gemeinschaftlich, daß die Ausscheidung auch der
Bezirksstraßen von Merzig über Losheim nach Weiskirchen und von da
uüber Wadern nach Krettnich u. s. w. zurückgenommen werde. Die Re—
zierung weist den Antrag aber zurück, weil die Militair-Behörde alle die—
senigen Straßen, welche die Trier-Saarlouiser quer durchschneiden, dem
militairischen Interesse für nachtheilig erklärt habe. (Verfg. vom 12./1. 31.)
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I. 31.)
Staats⸗ und Bezirksstraßen. 261
Die Kreisstände reclamiren gegen diese Entscheidung unter Hinweis auf
den Widerspruch, der darin liege, daß doch die Gemeinden diese Straßen
unterhalten sollen (21.8. 31). Die Regierung verheißt Prüfung des
Gesuchs durch das Ministerium, gewährt einstweilen den Gemeinden Un—
terstützungen (Verfg. vom 11.7. 32) und sagt später den Unterhalt der
Brücken und Kunstbauten aus dem Bezirksstraßen-Fonds zu, während
die Gemeinden aber die Fahrbahn und die Gräben unterhalten follen (Verfg.
bdom 31./1. 33).
1823 (15./1.) hatte die Königliche Regierung allgemein den Grundsatz auf⸗
gestellt, daß zwar das Steinbrechen und Steinsetzen (vulgo Sticken) auf den
Bezirksstraßen vom Baufonds getragen werden solle, die Gemeinden aber
das Ausgraben, Reinigen und Aufbringen des Beschüttungsmaterials zu be⸗
sorgen hätten. Aber 1825 (7.1.) wurde erklärt, daß von den Gemeinden
außer den 10120 Zusatze Centimen keine weitern Leistungen auf Bezirksstraßen
gefordert werden follen. Dagegen blieb die polizeiliche Unterhaltung der noch
nicht ausgebauten Bezirksstraßenstrecken nach wie vor den Gemeinden zur
Last, es wurde sogar 1828 (I6./7.) verlangt, daß sie überall auch auf den
Bezirksstraßen-Zugen das Pflaster in den Ortschaften unterhalten sollten.
Schon 1820 (20./10.) war angeordnet worden, daß alle Ortsftraßen gepfla—
stert würden. Aus einer Erklärung der Bürgermeister des Kreises vom 3.
März 1821, womit sie, obgleich vergeblich, gegen die Anordnung reclamirten,
daß die Gemeinden auch auf den Bezirksstraßen in den Ortschaften pflastern
und das Pflaster unterhalten sollten, geht hervor, daß damals in den Ort
schaften Merzig, Loshein, Mitlosheim, Rappweiler, Weiskirchen, Nunkirchen
und Wadern Pflaster bestanden. Dagegen wird zugestanden, daß in Merzig
im Schank und in Michelbach die Ortsstraßen sich in einem nicht einmal
polizeilichen Zustande befänden, indem sie nicht zu allen Jahreszeiten passirt
werden könnten.
So wurden (bis Mitte der ZOer Jahre) die Kräfte der Gemeinden
des Kreises fur den Bau und Unterhalt der später als Staats- und Be—
zirksstraßen übernommenen Straßenstrecken fast ganz in Anspruch genommen.
Es geschah dieß auch nicht blos rücksichtlich der betreffenden Gemeinden auf
hren Bännen allein, sondern in der Regel wurde innerhalb der Grenzen
einer Bürgermeisterei gemeinschaftlich gearbeitet, häufig wurde aber auch noch
in viel weiterer Ausdehnung die gegenseitige Hülfe der Gemeinden in An—
pruch genommen. Ersteres folgte schon aus der hier giltigen französischen
Municipal-Verfafsung, wonach nur die Bürgermeistereien als Gemeinden,
die Einzelgemeinden aber nur als Sectionen von jenen betrachtet wurden.
Im Weiteren aber wurde das beregte Verfahren auf das cit. Gesetz vom 16.
September 1809 gegründet, wonach alle Gemeinden, welche am Bau von
262 Land⸗ und Wasserstraßen.
größeren Straßen ein Interesse haben, dazu herangezogen werden sollen.
(Reg.Verfggn. vom 15.3. 26 und 12.11. 29.)
Der Landrath wendete z. B. diesen Grundsatz an auf alle Gemeinden
der Bürgermeistereien Losheim, Wahlen und Hausbach zu Gunsten des We—
gebaues von der Merziger Banngrenze bis an das Mitlosheimer Kreuz;
auf die Gemeinden Rappweiler, Weierweiler, Weiskirchen, Confeld und
Steinberg für den Weg von Losheim nach Weiskirchen; auf die Gemeinde
Michelbach für den Weg von Nunkirchen nach Losheim. (Verfg. vom
30.11. 26.)
1839 wurde auf den Antrag der Provinzial-Stände, Behufs Gewin—
nung weiterer Mittel für den Unterhalt, die Chausseegeld-Erhebung auf den
Bezirksstraßen eingeführt. Es traf dieß im Kreise Merzig zunächst die
Trier-Saarlouiser Bezirksstraße, auf welcher zu Merzig und Beckingen Bar—
rieren errichtt wurden. (Amtsbl. 1839 S. 306.)
1841 (20./1. Amtsbl. S. 297) erschien das schon seit mehreren Jah—
ren verheißene Allerhöchste Regulativ über die Bezirksstraßen. Die als solcht
zur Zeit recipirten Straßen sind im Anhange desselben verzeichnet. Es ge—
hört dahin (No. 6) die Straße von Trier (Trassem) nach Saarlouis über
Merzig und (No. 13) die Merzig-Birkenfelder.
Der Bezirksstraßenfonds, für jeden Regierungsbezirk getrennt verwaltet,
bildet sich danach durch 4225 00 Zuschläge zu den directen Steuern und der
Mahl- und Schlachtsteuer. Die Festsetzung des Betrages ist dem Finanz—
Minister, die Creirung der Bezirksstraßen dem Könige, unter Concurrenz
der Provinzialstände, vorbehalten. 1855 (Amtsbl. S. 473) ist dieß Regu—
lativ revidirt, im Wesentlichen aber nur darin verändert worden, daß in den
Regierungsbezirken Köln, Coblenz und Düsseldorf Theilungen der Verbände
borgenommen wurden und die Zuschläge 225 0 der bezeichneten Steuern
hetragen sollen. —
Mit Hülfe der vermehrten Mittel wurde nun rascher mit dem Ausbau
Bezirksstraßen auf Kosten des Fonds vorgegangen.
Noch 1848 bis 1853 wurden indeß Leistungen der Gemeinden Losheim,
Mitlosheim, Krettnich (Unterhalt der Straße), Wadern und Dagstuhl (1849
Stützung und Reparatur der Brücken) zu den Bezirksstraßen in Anspruch
genommen. (Reg. Verfggn. vom 21./10. 48, 20.11. 49, 10.2. 52, 21.12. 88
Die Trier-Straßburger Staatsstraße wurde im hiesigen Kreise 184
durch Verbreiterung in Nunkirchen, Erhebung von Chausseegeld auf dersel
ben (Amtsbl. 1840 S. 58. Reg.«Verfg. vom 30./12. 40), die Trier⸗Saar
louiser Bezirksstraße 1839 und die Merzig-Birkenfelder Bezirksstraße
1852 bis Mitlosheim und 1857 vollständig (nach Ausbau zwischen Wadern
und Dagstuhl) vollendet. Die Erhebung des Chausseegeldes begann 1862
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Staats⸗ und Bezirksstraßen. 263
zurch die Barriere zu Bachem (Amtsbl. S. 258) und 1857 zu Mittlosheim
und Wadern (Amtsbs. S. 275)3.
Das Amtsbl. von 1865, No. 35 und 36, gibt interessante Aufschlüsse
über den Staats- und Bezirksstraßenbau im Reg.Bez. Trier. Danach
waren vorhanden:
1. Staatsstraßen —64,83 Meilen,
2. Bezirksstraßen — 97,2
3. zu letzteren solln — 53 Gemeinde-Prämienstraßen
zis Ende 1866 hinzutreten (darunter die Beckingen-Nunkirchener); 13,0 Mei—
jen Prämienstraßen sind theils bereits vollendet, theils im Bau begriffen.
Nach Beendigung derselben wird der Reg.Bez. — 180, Meilen bezirks—
traßenmäßig ausgebaute Chausseen haben.
Die Staats-Regierung gewährt unter in Ministerial-Verfügungen ge—
ttellten Bedingungen den Gemeinden zum bezirksstraßenmäßigen Ausbau
wichtiger Gemeindewege 3000 - 10,000 Thlr. Staats-Prämie für die Meile,
ee nach der Schwierigkeit des Baues und der Bedürftigkeit der Gemeinden.
Solche Prämien sind von 1848- 1864 — 230,961 Thlr. im Reg.Bez.
Trier vom Staate ausgezahlt worden; der größte Theil davon in den
Cifelkreisen. Auf die Staatsstraßen sind von 1815 bis 1864 im Reg.
Bez. für Neubau und Unterhaltung der 64 Meilen Staatsstraßen 2,585, 231
Thlr. aus Staatsfonds verwendet werden. Es kommen davon auf den
Neubau .... 444,682 Thlr.
auf Anlegungen 37,220
Zusammen 602,002 Thlr.,
also etwa 9400 Thlr. auf die Meile. Auf den Unterhalt kommen —
2,003,329 Thlr., also während der 50 Jahre 1815— 1864 jährlich etwa
0,000 Thlr. Der Unterhalt pro Meile betrug früher 800 Thir. jährlich;
etzt, bei den gestiegenen Materialien-Preisen und Löhnen, 1000 Thlr.
Für Bau und Unterhalt der Bezirksstraßen im Reg.Bez. Trier werden
seit dem 1. Januar 1859 mit Genehmigung der Provinzialstände jährlich
3 d (211. Sgr. pro Thlr.) der directen Steuern und der Mahl- und
Schlachtsteuer erhoben.
Die Einnahmen betrugen:
1. Bestand aus 1866 — .. 18,949 Thlr. 24 Sgr. 10 Pf.
2. Beischlag zu den Steuern — 66,608, 24d4, 5,
3. Netto-Einnahmen der Bar—⸗
riere ee..... 1232,139, 29
Neben-Einnahmen (Grasnu—⸗
zung, Strafgelder u. s. w.) — 2771, 13 6„
Summa 100,370 Thlr. 1 Sgr. 11 pf ˖
264
Ausgaben 1864:
1. Gewöhnliche Unterhaltungen . 54,930 Thlr. 13 Sgr. 7 Pf
2. Neubauten....... . 3,803, 20 5,
3. Besoldungd. Aufsichts-Personals 9,264, 12, 74
4. Abtragung von Passiv-Kapitalien 4,990, —
Summa 72,988 Thlr. 16 Sgr. 7 Pf
Also Bestand 27,382, 15 4
Die jährlichen Unterhaltungs-Kosten der Bezirksstraßen betragen gegen
wärtig 630-650 Thlr.
Die Netto-Einnahmen der Barrieren lieferten dazu nur 125 Thlr., mi
den Neben-Einnahmen 15314 Thlr. jährlich.
Land⸗ und Wasserstraßen.
U
Gemeinde⸗-Wegebau.
Ueber die Leistungen der Gemeinden des Kreises Merzig im Wegebau
ist schon oben bei den Bezirksstraßen Mehreres gesagt worden. Man kann
annehmen, daß diese Leistungen bis in die Mitte der 30er Jahre vorzugs
weise für die als Bezirksstraßen erklärten Straßenzüge in Auspruch genommen
wurden. Die Thätigkeit der Gemeinden des Kreises im Wegebau hatte sich
auch bald der Anerkennung der Behörden zu erfreuen.
In's Besondere hat nach einer Reg.Verfg. vom 1. Aug. 1833 der
zeitige Herr Regierungs-Präsident wohlgefällig die zweckmäßige Anlage und
sorgfältige Unterhaltung der Gemeindewege im Kreise Merzig anerkannt, und
die Königl. Regierung bezeigt um so mehr ihre Zufriedenheit hierüber, ale
trotz der bedeutenden Leistungen keine Beschwerden der Baupflichtigen vorge—
kommen sind. Besonders hervorgehoben wird die Thätigkeit der Bürger
meister Wahl und Dilschneider zu Wadern resp. Haustadt. Des vLetztern
Verwaltungsbezirk wird nochmals in der allgemeinen Wegebau-⸗-Instruction
der Königl. Regierung vom 20. Juli 1838 dem ganzen Reg.Bez. als ein
Muster dafür hingestellt, was sich bei zweckmäßiger Anwendung der Kräfte
der Gemeinden im Wegebau leisten lasse.
Auch die Thätigkeit der Landräthe in Leitung des Wegebaues fand höherr
Orts Anerkennung, und eine Reg.-Verf. vom 31. Juli 1843 empfiehlt di
vom Landrath Fuchs „mit vieler Umsicht und Klarheit“ für den Kreit
Merzig aufgestellte (allgemein angeordnete) Nachweisung der Wegebauleistun
gen und der Classification der Wege den übrigen Landräthen des Bezirke
als ein Muster.
Den Eifer, der hier im Wegebau herrschte, bezeugen auch viele Anträh
über Behandlung desfelben Seitens der Schöffenräthe und der Kreisstände,
so wie das thatfächliche Voranschreiten des Ausbaues der Wege im hiesiger
Kreise.
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Gemeinde⸗Wege. 265
Die Schöffenräthe gingen sogar mitunter in ihrem Eifer zu weit. So
beantragte der Schöffenrath von Wadern unter Vorsitz des Bürgermeisters
Müller (am 16.9. 28), „daß die Arbeiten der im Wegebau Säumigen durch
Militair-Execution zu bewirken wären, da der Weg der öffentlichen Verlas⸗
ung der rückständigen Arbeiten zu langsam sei und zudem große Kosten ver—
arsache.“ Die Königliche Regierung erklärte aber (Marginal-Verfügung vom
19.9. 1828), daß dieß verfassungsmäßig nicht genehmigt werden könne.
Unter dem 22. Juli 1829 beantragten darauf die Kreisstände die An—
ordnung „schneller zum Ziele führender Executionsmittel“, was die Königl.
Regierung wieder unter Hinweis auf die zur Berathung vorliegende Wege—
bau-Ordnung ablehnte (Verfg. vom 26./8. 1829). Ebenso sah sich die Königl.
Regierung veranlaßt (Verfg. vom 23./7. 1838), darauf hinzuweisen, daß die
bon den Gemeinden in Anspruch zu nehmenden Wegebau⸗Leistungen, in Geld
deranschlagt, mit den übrigen Gemeinde-Umlagen den gesetzlichen Procentsatz
un Staatssteuer (162/3 040) nicht überschreiten dürfen; dagegen die Gemeinde—
Nutzungsberechtigten zu Hand- und Spanndiensten nach der Reihenfolge in
Anspruch genommen werden könnten.
Ein Antrag der Kreisstände vom 5. December 1829 auf Bildung von
Wegebanbezirken und Anstellung von Gemeinde-Wegewärtern wurde von der
Königl. Regierung unter dem 6. Januar 1830 genehmigt und zur Ausfüh—
rung gebracht. Mehrere Schöffenräthe (z. B. Haustadt 1.3. 1832) beschlos⸗
sen auf Anregung des Landraths zweckmäßige Wegebau-⸗Ordnungen, welche
die Genehmigung der Königl. Regierung erhielten. (Verfg. vom 29.3. 1832.)
Die Königl. Regierung ging demnächst auch weiter mit allgemeinen An—
ordnungen für die Behandlung des Communal-Wegebaues vor.
Es mußten jährlich Gemeinde-Wegebau-Etats (Verfg. vom 23. Juli
1835) und Nachweisungen über die Ausführung derselben (Verfg. vom 29.83.
36) aufgestellt und vorgelegt, auch Wege-Commissarien zur beftändigen Be—
aufsichtigung der Gemeinde-Wegebauten angestellt werden. (Verfg. vom
23.3. 1837.)
Die Bürgermeister sollten vollständige Verzeichnisse der Gemeinde-Wege,
chrer Richtung und Breite aufstellen, namentlich um Eingriffen entgegentre—
ten und die gesetzliche Breite, wo sie fehlte, herstellen zu können. (Verfg. vom
3.4. 1837.)
Diese Nachweisungen wurden von den Bürgermeistereien Losheim, Haus—
»ach und Wahlen unter dem 13. September 1837 der Königl. Regierung
eingereicht, welche denn durch Circular-Verfügung vom 20. Januar 1838
don der weitern Einreichung Abstand nahm, weil die Vorlage zwar die Aus—
führbarkeit der Auordnung bewiesen, es aber wünschenswerth erscheine, zu⸗
nächst eine größere Gleichmäßigkeit in der Breite der Communal⸗-Wege her—
heizuführen. 190 143“ (3 Meter) sollen als Minimum gelten; jedoch könne
266 Land⸗ und Wasserstraßen.
die Breite bis 24 und 30 gehen. 1838 (20./7.) erschien eine allgemeine Instruc
tion der Königl. Regierung über den Communal-Wegebau. Die wesentlich
sten Bestimmungen sind:
1. Rücksichtlich der Vicinal-Wege soll nicht mehr als polizeiliche In—
standhaltung gefordert werden, welche aber allerdings je nach den Terrain—
Verhältnissen regelmäßige Steindecke erfordern könne.
2. Feldwege aber sollen nicht verkiest werden; es genüge, im Frühjahr
das Planum wieder zu ebnen.
3. Die Steigung auf Communalwegen soll in der Regel 12“ auf die
Ruthe nicht übersteigen; äußersten Falls werden 18“ und bei nicht kunstmä—
hzig gebauten Straßen 24“ nachgegeben.
4. Zur regelmäßigen Verkiesung ist jährlich 193 bis 2 Cubik-Fuß Kies
qauf die laufende Ruthe zu rechnen.
5. In der Regel soll im Frühjahr 14 Tage und im Herbst 8 Tage
auf den Wegen gefrohndet werden. Die Unterhaltung der Wege soll überal
im Wege der Frohnde geschehen. Man könne nicht dagegen einwenden, daf
der Weg des Verdinges die Controlle erleichtere; zum Zweck der Beaufsich—
tigung sind Wege-Commissarien nachgegeben. Naturalleistungen können ge—
fordert werden, indem dem Einzelnen seine verhältnißmäßige Strecke zugewie—
sen, oder ihm aufgegeben werde, eine bestimmte Anzahl Tage unter Leitung
des Wegebau-Commissars zu frohnden. Letzteres sei der größern Gleich—
mäßigkeit der Arbeiten wegen vorzuziehen. (Daß in der Erndtezeit keine
Frohnden gefordert werden sollen, hat Königliche Regierung noch unter dem
29. August 1840 erinnert.)
Auf die Detail-Bestimmungen wegen der Breite, Trockenlegung, Profili—
rung, Anlegung der Steinbahn und Bepflanzung der Communal-Wege mit
Bäumen ist hier nicht weiter einzugehen.
Durch Reg.«Verfg. vom 9. März 1839 wurde die Eintheilung der Ge—
meindewege vorgeschrieben in:
l. Kreisstraßen, welche den ganzen Kreis oder größere Theile desselben,
2. Bürgermeisterei⸗Wege, welche eine ganze Bürgermeisterei durchziehen
3. Gemeinde-Wege 1. Klasse, welche die Gemeinden mit dem Kreisorte
oder den Staats⸗ und Bezirksstraßen, FD
Gemeinde-Wege 2. Klasse, welche Gemeinden, die wenig Verkehr mit—
einander haben, unter sich verbinden;
5. Feld⸗Wege.
Letztere beiden Kategorien sollten nicht kunstmäßig ausgebaut werden.
Demnach wurden Nachweisungen aller Gemeinde-Wege aufgestellt, genehmigt
und seither beibehalten.
1843 (27./3.) verlangte die Königl. Regierung, daß die wichtigsten Stra
ßen auf Rechnung des ganzen Kreises gebaut und unterhalten werden sollten.
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Gemeinde⸗Wege. 267
Die diesseitigen Kreisstände lehnten dieß zwar ab (28.4. 1843), weil
darin eine Benachtheiligung derjenigen Gemeinden liegen würde, welche sich
als besonders eifrig im Wegebau bewiesen, wollten aber den Unterhalt ge—
visser Straßen, nachdem sie vollständig ausgebaut worden, auf Kreisfonds
übernehmen. Diesem Beschluß ist indeß keine weitere Folge gegeben worden.
Folgendes ist die auf Grund der cit. Reg.-Verfg. vom 9. März 1839
festgestellte und später ergänzte
Nachweisung und Classification
der Gemeinde-Wege des Kreises Merzig unter Angabe ihres Ausbaues.
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weiler),
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(über Niederlosheim
und Müunchweiler)‚
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Land⸗ und Wasserstraßen.
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Schlusse des Jahres 1849 Ende 1865.
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Ruthen.
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Laufende Ruthen.
Wahlen-Trier
(über Niederlosheim
Losheim, Bergen
und Scheiden),
Bernkastel Saar⸗
louis
(über Krettnich, Lock
weiler, Dagstuhl
Wadern, Noswen
del, Bardenbach
Büschfeld, Nunkir
chen).
Summa l 22,46621,574) 882 22,1191 337
II. Bürgermeistereistraßen:
3637
32951 312
3,637
Harlingen-Merzig
Bietzen⸗Merzig
Menniugen-Merzig
Harlingen- Bietzen
Menningen
Hilbringen-Mon⸗-
dorf-⸗Silwingen
Hilbringen-· Ballern
Schwemlingen
Besseringen-Weiler—
Buͤdingen
MettlachBritten
Mettlach-Saarhölz⸗
bach
Haustadt⸗Düppen⸗
weiler
Fickingen⸗Merzig
Oppen-⸗Bachem
(über Rissenthal
Rimlingen),
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520
690
620
500
520
690
620
500
520
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Schlusse des Jahres 1843
Zustand
Ende 1865.
3
2
9
5
——
*
2.
Straßenzug.
7
*
—
*
*
*
7 *
——
—
Ruthen.
Laufende Rutben
Laufende Ruthen
3
Zwalbach-Nunkir⸗
hen
über Rappweiler,
Weierweiler),
Wadern-Wadrill
Losheim-Saarlouis
über Wahlen, Rim⸗
ingen, Rissenthal,
Hargarten bis zur
dreisstraße No. 1). F —
Summa 19,99114,912 2,590 2,4809116,830510 2227) 1, 169
2238
300 1.268 580
916 1.202 120
150
III. Gemeindewege 1. Klasse:
1 Auf dem Feld um) 1041 104
Merzig
2 eneWon⸗ 3561 356
golp
3 Dreisbach⸗Schwem⸗5161 142
lingen
Britten-Bergen 514 59
Saarhölzbach-Brit⸗ 2801 710
ten
Dreisbach-Nohn
Merchingen-Bachem
Reimsbach-Honz⸗
rath⸗Düppenweiler
Beckingen⸗Rehlingen
Bachem-Hausbach
dosheim-Britten
Losheim- Waldhölz⸗
bach
Losheim- Rimlingen
Hilbringen-Fitten-
Silwingen
15s Fitten-Waldwies
Mondorf-Oberesch
104
356
516
— 514
5701 87
410
301
585
651
175
—5
280
200
320
341
aä
860
1630
225
556
o 200
180 *
rogg 1944 354
INol 1870
89 860
20. 8651 1,005
890 —
F
i4
575
3
3061 450
26
270
Land⸗ und Wasserstraßen.
8 Straßenzug.
*
7
0
*
ẽ—
2
2 2*8*
2258
25
—XRXES
227
1353
5388
—
Zustand des Weges aml Zustand
Schlusse des Jahres 1849 Ende 18665.
3
*
5
3
*
*
7
—
— *
— *
43
* *
3 2
Ruthen.
Laufende Ruthen.
Laufende Ruthen.
17
Mondorf-Guerlfun⸗
gen
Silwingen-Büdin⸗
gen
Büdingen-Wald⸗
wies
Wellingen-Wald⸗
wies
Wellingen-Launs⸗
dorf
Ballern-Fitten
Mondorf nach der
untern Mühle
Wellingen-Bettin⸗
en
MNchern⸗Guerlfan⸗
gen
Wadern- Noswendel
Büschfeld-Biel
Morscholz-Confeld
Buüschfeld⸗Nunkir⸗
chen D
Weierweiler-Thai⸗
len
Rappweiler-· Weier⸗
weiler⸗· Thailen
Weiskirchen-Zerf
Steinberg-⸗Mor⸗
scholz-Wadern
Confeld- Untermor⸗
scholz⸗Wadern
Wedern-Wadern
Weiskirchen-Wadrill
(über Confeld, Un.
lermorscholz, Stein⸗
berg, Wedern),
Oberlöstern
bis Kreisstr. No.
526
946
364
92
526
16
360
252 336
790
156
50
50
50
20
250
250
154
150
100
2
214
60
60
154
22
23
240
99
98
142
40
148
92
40
24
315
387
300
130
315
25
257
293
94
26
27
2
28
351
520
562
144
351
499
333
16
144
351
499
353
16
21
239
21
209
30
590
590
590
3)
628
486
—*
643 48
64
433
240
143
240
32
33
106
77
70) 530
330
1,197
77
106
34
163
1651315
35
36
6631 663
,8601 815
1721 878
668
913 377 5 668
37
w
55
55
90
54
2
10
4
40
96
31415
8
Gemeinde⸗Wege.
271
zustand des Weges am
Schlusse des Jahres 1849
Zustand
Ende 1865.
8 Straßenzug.
5
—8
—
2
T9
83*
5—5
—
53 *
5388
*
R
2
*
1
*
2* *
*
3 2
5
Ruthen.
Laufenbe Muthen.
Laufende Ruthen.
z8
zuf
40
Niederlöstern
bis Kreisstr. No. 7
Rappweiler·Zwal⸗
bach
Michelbach⸗Wahlen⸗
Reimsbach
Besseringen-Britten
auf der Höhe zwi—
schen Ponten und
Mettlach ab)
ne Diibringen
nach der Saar
a Merzig-Trier
(alter Trierer Weg).
Summa
130
—*
80
0⸗
z26
207
480
24
206
24
326
105
3271
75
41
180
30
1895
80
30
74
1420
25,879112,8601 3,902 7,033118, 1361 2,969) 4774
III. Gemeindewege zweiter Klasse.
11 Menningen-Fickin⸗ 507 507
gen
21 Menningen-Hau⸗ 1230
stadt
Fickingen-Beckingen 422
Merchinger Kirchen⸗ 100
weg
Haustadt-Merchin⸗ 9183
gen
Erbringen-Merchin⸗ 112
gen
Reimsbach bis Bann 540
Hüttersdorf
mnd?abach Do 919
tu
9 Bachem-Haustadt 1,035
10j Nunkirchen-Düppen⸗ 1040
weiler
n Saarhölzbach-Mett⸗ 730
lach
507
—A
*
404 556
262
8
100
280
226
493 140
486
540
333
4461 140
280
26
50
—
—
—2
60
200
20
130
272
*
—
—
—
E
2
2
—
5
Land⸗ und Wasserstraßen.
2
2 E
*23
22*8*
2
— 5
55
22
———
2 —
32
* 8
*
Zustand des Weges am Zustand
Schlusse des Jahres 1844 Ende 1865.
Straßenzug.
*
—
*
3 2
* *
E —*
* 8
2 — 8 —
* 8
Ruthen.
Laufende Ruthen.
Laufende Ruthen.
Dreisbach · St. Gan⸗
golph
Losheim-⸗Hausbach
Losheim-Bergen
Ballern-Rech
durch die Wiese
Niederlosheim-Mit⸗
losheim-Rappweiler
Wndhotzouch Vichen
en
Waldhöl zbach- Grei⸗
merath
Waldhölzbach-Zwal ⸗
bach
20) Wahlen-Nunkirchen
21' Wahlen-Rissenthal
22 WahlenOppen
20 Mechern-Mondorf
2. Fitten-Rech
2 Ripplingen-Weiler
20 Ballern-Rech
27 Hilbringen-Ballern
28, Hilbringen-Launs⸗
— dorf
(über Fitten, Bü—
dingen, Wellingen)
Wadrill-Oberlöstern
Gehweiler-Oberlö⸗
stern
Wedern-Niederlö-⸗
stern
Lockweiler-⸗Dagstuhl
Niederlöstern
33. Lockweiler Doster hof 39 65
Zal GehweilerWederne 1,0361 108
Steinberg
so S neler Wedern⸗ — 1,122
Morscholz
320
320
320
39
8
—1
750
950
610
100 20
190
20
u2oꝛ 800 300 102
rin As z75
380
108
100
268
25
325
100
95
30
100
30 644
sis
60.
20
70
180
bsoõ
1,6600
1550 180 300
zoß 170
190 1,00
290 Iid
301 200 70
15 z4180
120
156
1,600
200
156
69 — 42 312
4o 3 238 286 105
—— sse bu⸗
lor '250 85001 8600 280 140
77.
953
65 500 181
i 5
1,120
1,122
20
90
92
375
380
—8
394
50
6
30
0
—
42
42
81
3
2
8
8
*
3.
S
*
5
2
36
371
38
39
40
41
42
431
4
45
—466
17
48
5
J
Straßenzug.
Wedern-Morscholz
(von Wedern aus)
Münchweiler Oppen
(Nunkirchen)
HMeünchweiler ⸗Nos⸗
wendel
Weiskirchen-⸗Weier⸗
weiler
Weiskirchen-Kell
Confeld-Thailen
(Weiskirchen)
Mitlosheim-Nieder⸗
los heim
Weierweiler-Nieder⸗
losheim
Thailen⸗Noswendel
Confeld-Schillingen
Steinberg- Schillin⸗
gen
Michelbach ⸗Domi⸗
niksmühle
Brotdorf-Mettlach
Merzig)
Haustadt-Dillingen
über Düppenwei⸗
ler, Condlerhof)
Wadrill-Sitzrath
Krettnich-Ueberröth
Von Rech durch die
Wiese nach der Saar
Von Hinter⸗Keuchin⸗
gen nach Orscholz
Von Vorder-Keu⸗
chingen nach Or—
IIcholz
Besseringen -Riplin—
gen
Gemeinde⸗Wege.
273
255
8538
228
—
22322
53
— 228—
5*28
Zustand des Weges am
Schlusse des Jahres 1849
Zustand
Ende 1865.
—
*.
*
8
*
*
2
böä
Ruthen.
Laufende Ruthen
Laufende Rutben.
720
365
581 214
zoo o62 vai z2
is vos u
100 5201 818 200
60 i
—*
oo 1020 12d 386
A si ue
43018
8711 711
50
215
521
395
398
170
185
uböss
bon
3
318
154
296
u
8
130
329
l.120
480
430
711
50
.050
985
309
520
764
277
430
36
0
50
a
136
785
280
770
349
136
849
320
99
150
190
150
220
320
52 aus
3208
199 358 468
150
2
2601 220
—
80
260
280
40
180
m
287
287
274
*
*
—
*
—5
*
E
*
0
Straßenzug.
561 Von Silvingen bis
ee er
ondorf, Birin
gen, Silvingen
Bietzen-Merchingen
Harlingen- Merchin⸗
gen
Menningen-Mer⸗
chingen
Wellingen- Scheuer⸗
wald
Hausbach- Mettlach
Krettnich-Stehweiler
(Lockweiler)
Mitlosheim⸗Schei⸗
den
Dagstuhl-Barden⸗
bach
Wedern-Gehweiler
Wadrill-Kell
Obermorscholz⸗We⸗
dern (Rindelbach)
Von Untermorscholz
auf die Merzig Bir⸗
kenfelder Bezirks
straße
Oberlöstern-Sitz⸗
rath
Büschfeld-Limbach
Wadrill-Grünburg
Weiskirchen-⸗Man⸗
dern
Wedern-Reidelbach
Von Saarhölzbach
über den Langenberg
nach Britten
Land⸗ und Wasserstraßen.
2
*2385
25*
—
—
7
578
Zustand des Weges amj Zustand
Schlusse des Jahres 1849 Ende 1865.
2*
—
*
—3 —
2
*
2*
*
*
—
Ruthen.
Laufende Ruthen.
Laufende Ruthen.
245
*5
195
135
110
1,684
472
bis
776
584
570
340
1,114
132
198
280
916
440
714
32
425
70
325
293
150
200
184
3
54 530
776
290
294
218
218
510
160 360
17010340
156
750
5609
110
46
280
120 0
392
2331 159
560
8
480
347
940
300
347
9— 560
170 130
60 6
—707
220
220
10
14
32
293
00
294
40
89
40
Gemeinde⸗Wege.
275
A
38*
28
5
3
73
* 8
Zustand des Weges am
Schlusse des Fahres 1849
Zustand
Ende 1865.
8
3
Straßenzug.
8 *
* 1
—
— *
8*
*
—*
*
**
J
8
2*
*
*
2*
5
Ruthen.
Laufende Ruthen.
Laufende Ruthen.
75
Wellingen- Silvin⸗
gen
Silvingen-Wellin⸗
gen
821
125
396
Summa
18,482 ITAV
2069 280. 532
2334 3,887 12,171
— 32
i8, 13602969 4774
a 33 —*8
22110337
I49,390160,388 1643241, 198489, 73521, 186 38,469
Ortsgassen u. Nebenwege
Feldwege
Gemeindewege 2. Klassè
V J. t
Bürgermeistereistraßen
Kreisstraßen
Total
Bei der Ausdehnung des vorgefundenen Wegenetzes des Kreises und
der großen Ordnung, welche in diesem Verwaltungszweige vorgefunden wurde,
lag es mir vorzugsweise ob, die letztere zu erhalten, für den guten Unter⸗
sau der gebauten Wege Sorge zu tragen und den allmäligen Fortbau zu
ördern.
59
80
60
30
47
Ich erließ deßhalb u. A. am 10. April 1851 eine Verfügung, wonach
)as nach den Wegebau-Etats von den einzelnen Gemeinden zu liefernde Be—
schüttungs-Material bis 15. Juni jeden Jahres auf den Straßen angefahren
sein muß, vor September und October aber nicht gespreitet werden darf —
damit einerseits die freie Zeit der Landleute (Winter und nach der Frühjahrs-
bestellung) zum Wegebau, andererseits die geeignetste Zeit zur Beschüttung
Herbst) sofort benutzt werden kann. Die Bürgermeister haben am 1. Juli
und 1. November jeden Jahres über die Ausführung zu berichten.
Unter dem 12. Februar 1853 erließ ich eine allgemeine Instruction für
den Communal-Wegebau im Kreise, worin die zweckmäßigsten und noch gül-
igen ältern Bestimmungen zusammengestellt und zum Theil ergänzt wurden.
Unter dem 15. Februar 1854 wurde diese Instruction noch durch Anord—
aungen über kleine Reparaturen (Vorraths-, Kies-, Banquet-Reinigung, Was—⸗
18
276 Land⸗ und Wasserstraßen.
ser-Abkehrung u. s. w.) ergänzt. Besonders fleißigen Wegewärtern stellte
ich Gratificationen in Aussicht.
Königliche Regierung stellte 1837 (Verfg. vom 12. Januar) besondert
Auszeichnungen für Gemeindebeamte in Aussicht, welche sich Verdienste um
den Coinmunal-Wegebau erworben haben. Ich habe dergleichen Auszeich
nungen auch für einige Bürgermeister und Ortsvorsteher beantragt. Indeß
ist die Entscheidung auf meine Anträge vertagt worden.
1858 ergingen wichtige höhere Verfügungen in Betreff des Communal
Wegebaues.
Es war von den obern Gerichtsbehörden der Provinz anerkannt wor—
den, daß die Königl. Regierung auf Grund älterer französischer Gesetze zur
Feftsetzung der Richtungen der Communalwege competent sei und daher
auch Behufs Veränderung der Richtungen Expropriationen vornehmen könne,
über deren Höhe sie vorbehaltlich der Berufung auf den Rechtsweg zu ent
scheiden habe. Königl. Regierung verfügte, daß Behufs Durchführung sol—
cher Expropriationen die Formen des Gesetzes vom 25. Mai 1857 (analog)
zur Anwendung gebracht werden sollten (Verfg. vom 30.65. 1858). Bis
dahin wurde angenommen, daß Exrpropriationen zu Gemeindewegebauten vom
König genehmigt werden müßten und die Entschädigung gerichtlich festzu
setzen sei (Reg.Verfg. vom 7.8. 1826), und spüter sogar von den betreffen⸗
den Ministerien erklaͤrt, daß sie dergleichen Expropriationen nicht befürworten
könnten.
Ueber Unterdrückung bestehender Wege entscheidet die Königl. Regierung
nach Eröffnung eines Publikations-Verfahrens; eben so über die Frage, ob
ein Weg ein öffentlicher oder Privatweg sei (Verfg. vom 20.7. 1858). In
demselben Jahre wurde auch ein Entwurf einer allgemeinen Wege-Ordnung
für den Staat zur Begutachtung mitgetheilt, der inzwischen in den Ministe
rial⸗Iustanzen berathen, aber noch nicht zum Gesetz erhoben worden ist. Nach
den vorgedachten Bestimmungen über die Behandlung des Wegebaues ist seit
her verfahren worden.
Die zu verbessernden Wege habe ich theils vor Aufstellung der Wegebau—
Etats zur Berücksichtigung in demselben (z. B. 3.9. 1851), theils im Lauft
des Jahres besonders den Bürgermeistern bezeichnet und die bedürftigern
Gemeinden durch Erwirkung von Staatszuschüssen zu ermuntern gesucht
Die Königl. Regierung erhält nämlich aus Staatsmitteln jährlich einer
Fonds zur Unterstützung des Communal-Wegebaues, der etatsmäßig 2000
Thlr. beträgt, 1860 bis 1863 aber auf 53000 Thlr., 1864 auf 6000 Thlr
und 1865 auf 5300 Thlr. erhöht worden ist. Die Gemeinden, welche an
den Vortheilen dieses Fonds Theil nehmen wollen, müssen sich verpflichten
für das Dreifache der erhaltenen Summe Wegebauten auszuführen. (Amts
blatt 1865 No. 36.)
Ilte
dere
um
ich⸗
deß
nal—
yor⸗
zur
aher
nne,
ent ·
sol⸗
log)
Bis
oom
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rung
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In
nung
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stach
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hau⸗
auft
igern
ucht.
einen
2000
Thlr.
e an
Hten,
mts⸗
Gemeinde⸗Wege. 277
Aus diesem Fouds, welcher bis dahin dem Kreise Merzig noch keine
Beihülfe gewährt hatte, wurden auf meinen Antrag von der Königl. Regie—
rung bewilligt:
1851 für die Gemeinde Hilbringen.
Nunkirchen.
Oppen ..
Hilbringen
Britten
Honzrathe.
Erbringen.
Honzrathe.
Steinberg
id..—
Bardenbach⸗Büschfeld
Steinberg. ..
Honzrath . ..
Steinberg. . ..
Bardenbach-Büschfeld
id.
Beckingen. ..
Bardenbach-Büschfeld
Merzig ..
Nunkirchen
Thailen
30 Thlr.
2008,
3508,
2508,
70,
1258
608,
50,
828,
759
100,
50 tf
50
755,
10008
100
200 n
500 u
1508,
150
—A
Summa 2820 Thlr.
Ein 1863 für Büdingen Behufs Verbesserung einer Wegesteigung bereits
ewilligter Zuschuß von 250 Thlrn. ist nicht zur Auszahlung gekommen, weil
ꝛer Gemeinde das Project zu theuer erschien. Aus demselben Grunde sind
nehrere größere, von mir angeregte Projecte unausgeführt geblieben. So
hatte die Königl. Regierung mir 1883 bereits für den Ausbau des Weges
von Losheim über Niederlosheim nach Wadern (J. 3 und 9) als Bezirks-
traße 113 Thlr. Staats-Prämie für die Ruthe, zusammen für 4694 Ru—
then S 7041 Thlr. in Aussicht gestellt. Nach dem Kosten-⸗Anschlage hätten
die Gemeinden außer einigen Frohndeleistungen und des (ietzt ausgeführten)
Brückenbaues zu Bardenbach noch 4318 Thlr. beizutragen gehabt, was sie
ablehnten. Diese Straße war früher Bezirksstraße gewesen, durch das Re—
qulativ von 1841 aber ausgeschieden worden. Ein 1851 von mir bei den
Provinzialständen zur Vorlage gebrachter Antrag wegen Wiederaufnahme der
Straße unter die Bezirksstraßen hätte keinen Erfolg gehabt.
Gleiches Schicksal hatte das 1834 1855 aufgestellte Project der Er⸗
bauung einer Prämienstraße von Merzig nach Remich. Die Länge der pro⸗
278 Land⸗ und Wasserstraßen.
jectirten Straßenstrecken im Kreise Merzig betrug 2663 Ruthen und die Her⸗
ftellungskosten waren auf 11,160 Thlr. veranschlagt. Die Kreisstände be—
anspruchten einen Zuschuß von 9400 Thlrn., der nicht gewährt werden konnte.
(Reg.Verfg. vom 6./8. 1866.) Die Kosten der Projecte wurden aus Kreis
mitteln bestritten.
Auf das 1851 aufgenommene Project des Ausbaues des ehemaligen Com—
municationsweges von Merzig nach Trier über Panshaus, sogenannte alte
Triererstraße, konute von Hause aus wegen der Kostspieligkeit nicht näher
eingegangen werden. Dagegen erklärte Königl. Regierung diesen Weg für
einen Vicinalweg (Verfg. vom 2.4. 1853) und ermöglichte mir dadurch,
die Gemeinden zum allmähligen Ausbau anzuhalten, was vorläufig nur auf
dem Banne von Merzig geschehen ist, weil sür diese Gemeinde der Weg albs
Feldweg großen Werth hat.
Gegen meine Anordnungen in Betreff des Ausbaues von Gemeindewe—
gen wurde nur zweimal Recurs ergriffen, einmal 1854 von Merzig wegen
der „alten Trierer Straße“ und einer Pflasteranlage; das anderemal von
Silvingen wegen Beseitigung einer zu starken Wegesteigung (1808). In
beiden Fällen wurde der Recurs in den höhern Instanzen als unbegründe!
zurückgewiesen. Ebenso war es der Gemeinde Nunkirchen ergangen, welcht
fich weigerte, den Weg nach Beckingen durch den Privatwald Lückner auszu—
bauen, weil dieser Wald nicht zu ihrem Banne gehöre. Die Gemeind
machte 1847 selbst eine Immediat-Vorstellung, wurde aber abgewiesen 30.4
1847). 1848 kam es wegen dieses Wegebaues selbst zu tumultuarischen Auf⸗
tritten und demnächst zu neuen Vorstellungen bei den Königl. Ministerien
G. A. und 1.11. 1848), die aber wieder nur die Abweisung zur Folge hatten
weil wirklich der genannte Wald zum Banne Nunkirchen gehört (21.4. 1849)
Die Unzufriedenheit in der Gemeinde war bei meinem Antritt der Verwal
tung noch so stark, daß mehrere Baupflichtige sich fur Wegebaukosten pfänden
ließen und selbst den gerichtlichen Weg dagegen beschritten. Endlich, alt
schon der Competenz⸗Conflict erhoben werden sollte (14.6 1851), gelang es
die Kläger zur Zahlung und Zurücknahme ihrer Klage zu bewegen.
Um die Unzufriedenheit zu beschwichtigen, beantragte und erhielt ich von
Königlicher Regierung einen Zuschuß zu diesem Wegebau von 200 Thlrn
(27.6. 1861) für Nunkirchen und leitete demnächst die Verhandlungen wegen
Bewilligung einer Staats-Prämie zum bezirksstraßenmäßigen Ausbau ein—
1852 wurde eine solche Prämie im Betrage von 3000 Thlrn. pro Meile und
das Recht zur Erhebung von Barrieregeld Allerhöchst bewilligt. Der Aus
bau dieser Straße, welcher in den Jahren 185365 erfolgte, hat den Gemein
den incl. der Land-Entschädigung für die erforderlichen Verbreiterunger
gekostet — 15,533 Thlr.; davon ertrug die Prämie 830833 Thr., so daß di
Gemeinden noch 9600 Thlr. inel. Frohndeleistungen selbst zu tragen hatten
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Gemeiude⸗Wege. 279
— Die ganze Strecke hat 4408 Ruthen Länge, wovon jedoch 453 Ruthen
auf den Forstfiscus fallen.
*
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*
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*
*
—
—33
3
280
Land⸗ und Wasserstraßen.
Feldwegebau.
In dem Grade, als der Ausbau der Haupt-Communicationswege vor—
angeschritten war, konnten die Gemeinden ihre Kräfte der bei. den hiesigen
Verhältnissen so nothwendigen Verbesserung ihrer Feldwege zuwenden. Denn
die von der Königl. Regierung in der Instruction von 1838 (s. o.) empfoh—
lene blos oberflächliche Instandhaltung der Feldwege zeigte sich in den Berg—
Gewannen der Gemeinden als nicht ausreichend, weil auf dieselben das Waf—
ser zu nachtheilig einwirkt. Der Schöffenrath von Merzig ging voran und
beschloß unter dem 11. Mai 1840 jährlich 300 Thlr. zum Zwecke des An—
kaufs und kunstmäßigen Ausbaues von Feldwegen auf die Grundsteuerpflich—
tigen umzulegen. Königl. Regierung genehmigte den Beschluß am 21.
Mai 1840.
1843 ging Merchingen, 1845 Brotdorf in ähnlicher Weise vor.
In Merzig gerieth die Sache leider in's Stocken, nachdem 1845 Unei
nigkeiten im Schooße der Feldwegebau⸗Commission über die Wahl der Rich
tung von Feldwegen und später über den Vertheilungsmodus der Kosten
ausgebrochen waren. 1850 —-833 hatte ich viel vergeblich darüber zu verhan—
deln, bis endlich, nachdem die Königl. Regierung meine Entscheidung, daß
lediglich die Grundsteuer den Maaßstab zur Vertheilung der Kosten abgeben
könne, bestätigt hatte (Verfg. vom 7. Januar 1853), die Sache wieder
bessern Fortgang nahm.
Seitdem und besonders in den letzten Jahren sind viele Feldwege (von
1850- 1865 — 10,329 Ruthen, wie obige Nachweisung ergibt) zum großen
Segen der betheiligten Gemeinden ausgebaut worden.
Das Gesetz vom 9. Ventose XIII. verpflichtet die Anstößer der „großen
Straßen“, auf denselben Bäume zu pflanzen, deren Nutzungen sie behalten.
In Folge dessen verordnete ein Präfecturatsbeschluß vom 14. October 1810
und die Amtsblatts-Verordnung der Königl. Regierung zu Trier vom 9.
December 1816 (Amtsbl. No. 54) ganz allgemein, daß alle Wege mil
Bäumen, und zwar vorzugsweise mit Obstbäumen bepflanzt werden sollen.
Die Wildstänme sollten nöthigenfalls aus Gemeinde- oder Staats-Waldungen
abgegeben werden. Königl. Regierung erforderte auch jährliche Nachweisungen
über die Resultate. Auf die Ausführung dieser Bestimmungen verwendeten die
Landräthe des Kreises Merzig besondere Sorgfalt.
Fast alljährlich wurden die Bürgermeister an die Fortsetzung der Pflan⸗
zungen und die Pflege derselben erinnert und viele Detail-Bestimmungen
darüber erlassen (3. B. 27.10. 1823, 16.5. 1825, 2.10. 1833, 14.6. 1851).
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9.
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I).
Bepflanzung der Wege mit Bäumen. 281
Die zur Pflanzung verpflichteten Eigenthümer wurden nöthigenfalls polizei—
lich angehalten, die Bäume putzen zu lassen und mit Pfählen und Reisern
zu versehen (16.5. 1825). Feldhüter, welche versäumten, Frevel an Wege—
häumen zu constatiren, wurden zum Ersatz angehalten (21./10. 1823), da⸗
zegen denjenigen, welche Frevler zur Anzeige brächten, so daß sie überführt
verden könnten, Belohnungen zugesichert (21.10. 1823, 11.2. 1852).
Nachdem auf diesem Wege schon auch rücksichtlich der seitlichen Be—
oflanzung von bloßen Vicinalwegen recht viel erreicht worden war, mußte
leider bereits 1826 (Verfg. von 17.6.) die deßfallsige Verpflichtung der An—
tößer der Vicinalwege als gesetzlich nicht begründet aufgehoben werden.
Mit dem Zwange und der Zulässigkeit seiner Anwendung hatte die
Baumpflanzung der Gemeindewege (seit den Z0er Jahren) bedeutend nachge⸗
sassen, und selbst schon bestandene Pflanzungen sind wieder verkommen.
Ich habe die Gemeinden daher auf Grund des 8. 8 der Wege-Ord-
aung vom 20. Juli 1838 angehalten, nach und nach wenigstens auf denjenigen
Wegen, welche eine ausreichende Breite besitzen, Bäume, namentlich Obst⸗
häume anzupflanzen (Verfggn. vom 14. 6. 1851 und 7.2. 1852) und das
Interesse derselben wie der Anstößer (wo die seitliche Bepflanzung zweckmä—
ziger erschien) angeregt, indem ich mit Zustimmung der Kreisstände Obst⸗
»äume zu beregtem Zwecke aus dem Jagdscheingelderfonds ankaufte und un—
entgeldlich vertheilen ließ. Auf diese Weise wurden 186351860 — 1665
Stuck Obstbäume meist in Lehrerbaumschulen des Kreises angekauft und un⸗
entgeldlich vertheilt. Hierdurch wurde zugleich der Zweck gefördert, daß an
Stelle der schädlichen Pappeln (die gemäß Allerhöchster Cabinets-Ordre vom
J.4. 1851 und 12.5. 1855) auf Staats- und Bezirksstraßen nicht mehr
gepflanzt werden dürfen, und anderen Waldbäume die nützlicheren Obstbaum⸗
oflanzungen auf die Straße kamen.
Bereits 1851 (14. Juli) hatte ich Nachweisen der bepflanzten und noch
zu bepflanzenden Wege und 1852 (7. Februar) jährliche Nachweisungen über
den Fortgang der Baumpflanzungen eingeführt, welche letztere seit 1853
Reg.Verfg. vom 27.9.) auch der Königl. Regierung wieder eingereicht wer⸗
den müssen.
Um die durch Gemeindewaldungen führenden Wege auch zur Zeit, wo
der Wald abgetrieben ist, nicht ganz kahl und schattenlos zu stellen, habe ich
dem Communal-Oberförster aufgegeben, bei dem Abtrieb darauf zu rechnen,
daß, soweit es forstwirthschaftlich zuläfsig, am Rande der Wege größere Bäume
übergehalten werden (Reg.-Verfg. vom 14. Juli 1853).
Die Ausdehnung des Gemeinde-Wegebaues auf den Gemarkungen der
einzelnen Gemeinden, den Fortschritt desselben unter meiner Verwaltung und
die rücksichtlich der Vermehrung der Baum⸗, besonders der Obstbaum Pflan⸗
zungen an diesen Wegen gewonnenen Resultate ergibt die nachstehende Tabelle:
282
Gemeinde,
welche den Weg
sau bauen hat.
Land und Wasserstraßen.
Länge
des
Weges.
Lauf. Ruthen.
Bürgermeisterei Merzig
Merzig
Bietzen
Harlingen
Menningen
Brotdorf
Kreisstraße No. 2
deßgl. No. 6
Gemeindewege 1. Klasse No. 1
deßgl. No. 43 (alte Trierer Straße)
Forstfiscus
Gemeindewege 2. Klasse No. 48
Ortsgassen
Feldwege
Bürgermeistereistraße No. 2
deßgl. No. 4
Gemeindewege 2. Klasse No. 5
Ortsgassen
Gemeindeweg 2. Klasse No. 57
Summa
Bürgermeistereistraße No. 1
deßgl. No. 4
Gemeindeweg 2. Klasse No. 5
Ortsgassen
Gemeindeweg 2. Klasse No. 58
Summa
Bürgermeistereistraße No. 3
deßgl. No. 4
Gemeindewege 2. Klasse No.1
deßgl. No.2
deßgl. No. 59
Summa
Kreisstraße No. 4
Gemeindewege 2. Klasse No. 48
Feldwege
Summa
Summa
433
131
10.
90
36
380
138
Bis
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135
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T⸗
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300
327
676
—*
5
5
770
sꝛ
28857
hen.
Bepflanzung der Wege mit Bäͤumen.
283
Ausbau bis Ende 1849.
Zustand Ende 1865.
Baumpflanzungen
an den Gemeindewegen
a. Obstbäume,
b. andere Baumarten.
1851 1864.
a.b. a. b.
8 5
—5653
5 * 8
—A 7
8 5 2
Laufende Ruthen.
81717
* 3 *
* *
8 2 3
dLaufende Ruthen.
4833
124
104
433
124
104
474
433
433
1241 124
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500 89001 8960
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47
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—
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387
135
55
2
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1092
390
200
327
676 — 270
193 325
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——
—H 86911812
650 650
26 dog 380
210506
406
*
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—E
300
254
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dls745 Auaso
284
Land- und Wasserstraßen.
23
*
2
*
s
2
*
g
Gemeinde,
welche den Weg
XR banen hat
Länge
des
Weges.
Lauf. Ruthen.
8—
Bürgermeisterei Mettlach.
Besseringen — Bürgermeistereistraße No. 7
deßßgl. No. 8
Gemeindewege 1. Klasse No.2
deßgl. No. 41
deßgl. No. 43 (alte Trierer Straße)
Gemeindewege 2. Klasse No. 12
deßgl. No. 55
Feldwege
Kreisstraße No. 4
Bürgermeistereistraße No. 8
Gemeindewege 1. Klasse No. 4
deßgl. No. 5
deßgl. No. 11
deßgl. No. 43 (alte Trierer Straße
Summa
Gemeindeweg 1. Klasse No. 3
deßgl. No. 6
Feldweg
Summa
Britten
Dreisbach
Keuchingen
Summa
Gemeindeweg 2. Klasse No. 53
deßgl. No. 5
Summa
Bürgermeistereistraße No. 8
Forstfiscus
Gemeindeweg 2. Klasse No.
Bürgermeistereistraße No. 9
Feldwege
Mettlach
Summa
Saarhölzbach
Bürgermeistereistraße No. 9
Gemeindeweg 1. Klasse No. 5
deßgl. 2. Klasse No. 11
320
1283
356
480
480
320
387
300
388
—AMä.
785
364
200
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———
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320
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75
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Is
27
1830
300
300
IIIz
—T
1080
550
aen.
Bepflanzung der Wege mit Bäumen.
285
usbau bis Ende 1849. Zustand Ende 1866
Baumpflanzungen
an den Gemeindewegen
a. Obstbänme,
b. andere Baumarten.
1851 — 1864.
p. —
8 51 5
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F * 8 7 * 8
3 * * 5 —— *
3 * * 8
3 — *
LKaufende Ruthen.
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356
480
17
303
283
356
480
7
Mm
1283
320
180
320
287
— 300
2080 1713201 3009
661
287
171800
134
364
11583
785
364
280
2801 100
200
194 194
200
3309424066
272
— 54
sad
84
24
— 44
371 202 7383 1740
—7 0 220 860
60 28280! 180 280
400 5401400 540
D
27
110 701
31 R
27
180
300
40
300
z3 o 7
I— 40
7 3701 810 219
2do 180 3201 310 180 80
50
—50
286
Land⸗ und Wasserstraßen.
Gemeinde,
Länge
welche den Weg
zu bauen hat
des
Weges.
— 1
E
2
0
Laut. Ruthen.
Gemeindeweg 2. Klasse No. 44 220
Feldwege 540
Summa 3351
Bürgermeisterei Haustadt.
Beckingen Kreisstraße No. 1
Gemeindeweg 1. Klasse No. 9
deßgl. 2. Klasse No. 2
deßgl. deßgl. No. 3
deßgl. deßgl. No. 49
Forstfiscus
Feldwege
628
200
III
172
140
390
680
2220
75
272
443
400
210
2058
——
1070
102
770
—
520
978
—
346
638
1093
3
632
540
Summal 1784
—
Haustadt
Kreisstraße No. 1
Bürgermeistereistraße No. 10
Gemeindewege 2. Klasse No. 2
deßgl. No. 5
deßgl. No.49
Summo
Honzrath
Kreisstraße No. 1
deßgl. No. 2
Gemeindeweg 1. Klasse No. 8
Summec
Erbringen
Kreisstraße No. 1
Gemeindewege 2. Klasse No. 6
Summa
Hargarten
Kreisstraße No. 1
Bürgermeistereistraße No. 15
Gemeindewege 2. Klasse No. 9
Summa
7
—
Reimsbach
Kreisstraße No. 1
Gemeindewege 1. Klasse No. 8
deßgl. 2. Klasse No.7
Je
)
Bepflanzung der Wege mit Bäumen.
sasbau bis Ende 1849. Zustand Ende 1866.
*
——
—S77
—55*
7*
*
858383 *
8 8 3
— * 3
* * 8
4304
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— Gnlken.
220
180 60
Laufende Ruthen.
A.
Baumpflanzungen
an den Gemeindewegen
a. Obstbänme,
b. andere Baumarten.
1851 — 1864
j 6. —
287
Fo él 5001 23801 613201
*
328
200 *
328
200
111
172
140
390
111
—
140
390
30330
8581003 330
580
3281 8131 580
755
*78
293
10 750
136 74
511 4571 360 1341 4272090
Ts
9 282
60 1409
A 44
7— 9—
6204
204
D5
9—
i0 310
7757 3191
FF
9— 142
3268
Ioy 682 J1642 142
260 8o 4 80
400
210
380
240
210
140
300
340
120
l
150
140
300
80
146186
40
60
240
0
280
150
288
2
Gemeinde,
welche den Weg
1zu bauen hat
Laud⸗ und Wasserstraßen.
Länge
des
Weges.
J
4
8
Merchingen
Düppenweiler
Fickingen
Kreisstraße No.
Gemeindeweg 1. Klasse No..
deßgl. 2. Klasse No. 4
deßgl. deßgl. No. 5
deßgl. deßgl. No. 6
deßgl. deßgl. No. 57
Kreisstraße No.2
Bürgermeistereistraße No. 10
Gemeindeweg 1. Klasse No. 8
deßgl. 2. Klasse No. 10
deßgl. deßgl. No. 49
Bürgermeistereistraße No. 11
Gemeindeweg 2. Klasse No.1
deßgl. deßgl. No. 3
Lauf. Ruthen.
1020
800
100
341
192
294
2747
736
644
192
690
245
20507
184
180
250
Summa! 614
Bürgermeisterei Losheim.
Losheim
Oppen
Niederlosheim
Kreisstraße No. 8
Bürgermeistereistraße No. 15
Gemeindeweg 1. Klasse No. 11
deßgl. No. 12
deßgl. No. 13
Gemeindeweg 2. Klasse No. 533
deßgl. No. 14
Feldwege
Summa
Kreisstraße No. 1
Bürgermeistereistraße No. 12
Gemeindeweg 2. Klasse No. 22
Feldwege
Summa
Kreisstraße No. 3
deßgl. No. 8
1480
536
1050
820
320
890
750
444
78
——
320
350
690
——
— 75
373
—8
then.
Bepflanzung der Wege mit Bäumen.
289
Ausbau bis Ende 1849.
Zustand Ende 1865.
Baumpflanzungen
an den Gemeindewegen
a. Obstbäume,
b. andere Banmarten.
1851 1864.
a. P. a. b.
323 600 358 80
8 *
3 8
2— *
— 8
* 8
3 — 5
B 3
3 2
* 5
e5511
33 * —
533
——2 — 2
Laufende Ruthen.
—1020
325 4785
100
341 341
192 192
70 224
3 10081 224) 1515 1008 224
————— 6861 56ß6
644 ß44
1111 81 4— 81
40 650 350 340
245 245
13586 1111
T l160o4
J — 8
100 150 00150
I —D —
344
300
344
—150
50
10)
uss 3ꝛi⸗
——
lobol
80
320
100
390
750
1480
536
160
820
320
750
250
231
397
2601 300
100
400
390
250
250
50
100
220
140
500
1203
4547 13901 13383
1362 2640
AVF 376
z2o 160
350
380
220
350
310
50
50
280
50
96
A 60] 8686
56 756
ziĩß z73
1880
114 666
373
100
290
2
5 bauen hat
Gemeinde,
Land⸗ und Wafserstraßen.
Länge
des
Weges.
Lauf. Ruthet
7
Bachem
Hausbach
Wahlen
Bergen
Scheiden
Gemeindeweg 2. Klasse No. 16
deßgl. No. 42
deßgl. No. 43
Feldwege
850
520
420
——
4089
108
112
540
320
367
640
2477
520
28
250
776
60
2024
830
230
366
690
555
800
3628
7099
T
150
390
599
1183
80
500
180
Summal 1360
Kreisstraße No. 4
Bürgermeistereistraße No. 12
Gemeindeweg 1. Klasse No. 7
deßgl. No. 10
Gemeindeweg 2. Klasse No. 9
Feldwege
Summq
Kreisstraße No. 4
Bürgermeistereistraße No. 8
Gemeindeweg 2. Klasse No. 13
deßgl. No. 61
Feldwege
Summa
Kreisstraße No. 8
Forstfiscus
Bürgermeistereistraße No. 15
Gemeindeweg 2. Klasse No. 20
deßgl. No. 21
deßgl. No. 22
Feldwege
Kreisstraße No. 8
Gemeindeweg 1. Klasse No. 4
deßgl. 2. Klasse No. 14
Feldwege
Summa
Kreisstraße No. 8
Gemeindeweg 2. Klasse No. 17
Feldwege
ge
8.
uthen.
—
9
z
2
7
“u
4
1
Bepflanzung der Wege mit Bäumen.
Ausbau bis Ende 1849.
Zustand Ende 1865.
2
2
8
7
51
2*
5 3
— —
* F2
—32
— 82
J—
23
gaufende Ruthen.
Laufende Rufsen
300
z20
20 36
—A
1890 27791 600 IB1so
11291
3760 123
112
200
140
86
340
180
311 2350
498
112
260
320
i 17
)
280
250
590
As 334 50901 1857
5 55
1120
250 — 200
5821 776
— 1
704 28 772) 1596
D0 —
80 230
366
25 3351 155 180
135 ——
od 7001 1600 700
2258 21231 160 1355
6851 30 20661 3993 30012806
28
28
50
44
150
390
601 599
666ß6 60] 1ĩiss
380
E
14
150
390
280)
)
180
210
380 50011150 210
291
Baumpflanzungen
an den Gemeindewegen
a. Obstbäume,
b. andere Baumarten.
1851 1864.
J 43.
00
100
50
100
50
213
213 404
0
292
2
*
q̃
Gemeinde,
welche den Weg
zzu bauen hat
Land⸗ und Wasserstraßen.
Länge
des
Weges.
Lauf. Ruthen⸗
9
0
1
Rissenthal
Rimlingen
Waldhölzbach
Bürgermeistereistraße No. 12
deßgl.
deßgßl. No. 15
Gemeindeweg 2. Klasse No. 21
Feldwege
802
140
902
450
60
2944
7705
140
158
540
30
1130
2698
580
290
380
160
oo
Summa! 1710
Bürgermeistereistraße No. 12
deßgl.
deßgl. No. 15
Gemeindeweg 1. Klasse No. 13
deßgl. 2. Klasse No. 9
Feldwege
Summa
Summa
Gemeindeweg 1. Klasse No. 12
deßgl. 2. Klasse No. 17
deßgl. deßgl. No. 18
deßgl. deßgl. No. 19
Feldweg
Bürgermeisterei Hilbringen.
iningen
Fitten
Ballern
Kreisstraße No. 5
deßgl. „6
Bürgermeistereistraße No. 5
deßgl. „6
Gemeindeweg 1. Klasse No.
deßgl. * n
deßgl. u
deßgl. J
Gemeindeweg 2. Klasse No.
deßgl.
deßgl. u
deßgl.
deßgl.
26
57
1500
227
576
758
1500
226
240
80
120
300
280
120
156
4e
8.
wen;
8
9
9
)
Bepflanzung der Wege mit Bäumen.
298
Ausbau bis Ende 1849.
Zustand Ende 1866.
Baumpflanzungen
an den Gemeindewegen
a. Obstbäume,
b. andere Baumarten.
—1851 1864.
1Pp. 816
* 8* — — 9 — 2*
* 5 * * 5
* —E — * — *
3 * 3 — *
——— 2 * — 2 *
3. * — 23—
Laufende Ruthen.
180
Laufende Mutben.
822
5
459 8
230
490
120
410
280
160
312
20
459 33
170
490
300
360
300
740) 49 10951 1460 6291 8855
75
150
0)
140 140
158 60
540 540
30
350
5
300
98
30
7380
908
15
165
380
213
34
200
100
700 868
5460
81 28
8
160
160
300
368 1045] 1085
6751
300
227
576
—758
865
225
98
80
00
30
—100
500
227
576
—58
925
225
148
80
100
30
100
120
1500
118
70
200
1500
118
31
365
70
124
200 65
—575
1001
—142
—32
20
200
70
180
120
20
200
70
180
—156
56
294
1
—*
—7—
51
2
F
Gemeinde,
A welche den Weg
zu bauen hat
Schwemlingen
Mechern
Büdingen
Wellingen
Mondorf
Land⸗ und Wasserstraßen.
Gemeindeweg 2. Klasse No.
deßgl. F
28
52
Summa
Kreisstraße No. 5
Bürgermeistereistraße No. 6
deßgl. „7
Gemeindeweg 1. Klasse No. 8
Feldwege
Kreisstraße No. 5
Gemeindeweg 1. Klasse No.
deßgl. 2. 4
Ortsgassen
Feldwege
Summa
25
23
Kreisstraße No. 5
Bürgermeistereistraße No. 7
Gemeindeweg 1. Klasse No. 18
deßgl. „19
Gemeindeweg 2. Klasse No. 28
Summa
Summa
Kreisstraße No. 5
Gemeindeweg 1. Klasse No.
deßgl.
deßgl.
Gemeindeweg 2. Klasse No.
deßgl.
deßgl. F
29
1
3
V
75
Summa
Bürgermeistereistraße No. 5
Gemeindeweg 1. Klasse No. 16
deßgl. 17
deßgl. „323
Länge
des
Weges.
Lauf. Ruthen.
500
———
68
1877
217
690
24
10010
2402
—
387
250
108
———
19/8
5
284
410
50
220
1805
562
250
214
315
680
350
410
2781
700
556
526
19
ige
3
ges.
uthen.
E
)
25
—1
7
9
720—
25
64
*
8
1 F
78
9
0
0
68
,
N
6
6
109
Bepflanzung der Wege mit Bäumen.
295
Ausbau bis Ende 1849.
Zustand Ende 1865.
Baumpflanzungen
an den Gemeindewegen
a. Obstbäume,
b. andere Baumarten.
1861 — 1864.
.. 4. J
* — 8 — 3
* 5 — * 3
* 2* — 838 — —
—5 — * —2 2*
8* * 7 *
9
— 2 — *
Naufende Ruthen.
Kaufende Rufkan
500
0
I 761447
Fi
z
õod
—
150
500
4930 37611417
317
—
—
280 760 80
1562 760 80
181
w 54
7601 310
100
30
200 265
126 66
181
30
24
26
I1601 8601364
332
130
95
61
loõ
ↄs.
641
284
isoe
682
293
250
88
495
94
6882
882
20
56
1808
20141150
641
284
410
50
541
134
641
122
126
252
50
420
sosß 3021 422
5
420
20
100
—151
1385
56
150
60
315
A—
280 150
69
562
62
60
300
250
31
70
880
200
348
oo⸗
7,
—
364
ql 1209
1489
30
92
40
J
)
326
126
496
204
0
29
296
8
9
Gemeinde,
welche den Weg
zu bauen hat
Silvingen
Weiler
Land- und Wasserstraßen.
Länge
des
Weges.
dauf. Ruthen.
Gemeindeweg 2. Klasse No. 28
Ortsgassen
150
40
2012
485
536
130
245
411
X.
343
131
Summal 474
Bürgermeistereistraße No. 5
Gemeindeweg 1. Klasse No.
deßgl.
Gemeindeweg 2. Klasse No.
deßgl.
Feldwege
Summa
18
1
—
Bürgermeistereistraße No.7
Feldwege
Summa
Bürgermeisterei Wadern.
Wadern
Niederlöstern
Oberlöstern
Kreisstraße No. 7
deßgl. „9
Bürgermeistereistraße No. 14
Forstfiscus
Gemeindeweg 1. Klasse No.
deßgl.
Ortsgassen
Feldwege
33
35
Kreisstraße No. 7
Gemeindeweg 1. Klasse No. 78
deßgl. 2. 4411
deßgl. „ 382
Summa
Kreisstraße No. 7
Forstfiscus
Gemeindeweg 1. Klasse No. 37
deßgl. 2.430
Summa
368
ißß
8
25
zos
ige
183
ioss
2
A5
30
331
3
—826—
5
in
*
446
de
28.
uthen.
3J
—
6
5
1
74
8
5
2
I
8
83
39
7
1
49)
4
F
F
9
—
Bepflanzung der Wege mit Bäumen.
297
Ausbau bis Ende 1849.
Zustand Ende 1865.
Baumpflanzungen
an den Gemeindewegen
a. Obstbäume,
b. andere Baumarten.
1851 1864.
bP. a. b.
5
—
*
8
8
—
2
2
—
7
5
*
5
*
*
2
*
2
J 83
8 * —
—
5364
8 * S
A
ß5ß1
Laufende Ruthen.
Laufende Ruthen.
3.
1591 40
40
110
40
314
Bd
200
628 1696
316
48
—AB
1801 130
195] 135
6
J 14901 12
785 8101134
Dsä 5 — 33
20 III 60
2051 1631 111] 403
156
415
395
90
410
348
156 458
—J
77NI
221
181
221
368
115
182
420
—
198
368
115
182
420
309
—198
183
368
13
368
115
17
7
125
son 771 100
IF
106
100
1331 966
17751 2101 956
28
61
ioe 24
150 *
12 198
37*
20 11
287 201 400 400
5
147
55
169011 948
J
235
3600 280
55
99
6 86
—R
3
J
2*
*
*
E
49—
12
Gemeinde,
welche den Weg
zu bauen hat
Noswendel
Bardenbach
Büschfeld
Krettnich
Lockweiler
Land⸗ und Wasserstraßen.
Gemeindeweg 2. Klasse No. 9
deßgl. „69
Feldweg
Kreisstraße No. 9
Gemeindeweg 1. Klasse No.
deßgl. 2. — 9
deßgl.
Ortsgassen
Feldwege
26
38
44
Kreisstraße No. 9
Gemeindeweg 2. Klasse No. 8
Ortsgassen
Feldwege
*
Kreisstraße No. 9
Gemeindeweg 1. Klasse No. 27
deßgl. „29
Gemeindeweg 2. Klasse No. 8
deßgl. .70
Forstfiscus
Ortsgassen
Feldwege
Gemeindeweg 2. Klasse No.
deßgl.
Ortsgassen
Feldwege
Gemeindeweg 2. Klasse No.
deßgl.
deßgl. a
Feldwege
Länge
des
Weges.
Lauf. Ruthen;
568
560
6
——
390
160
765
260
375
——
23091
285
192
58
—
— ——
457
351
309
217
282
65
63
—
——
59
344
25
— —
1143
558
840
240
223
Summa— 1861
Summa
51
62
Summa
32
33
62
ge
28.
ithen.
35
2
Bepflanzung der Wege mit Bäumen.
Ausbau bis Ende 1849
Zustand Ende 1865.
— 38
5
* ——
5
2 —
2
*
— * 8*—
—8 8
* 3
3* F 8
2 * 2*
*
2 8
NQAufonbe Witken.
aufende Muthen.
3581 69 464 266 332
80
9—
480
135. 83
1479 903 598
Dee 429 744
0
31416
vo 31
857
16
108 32 325
142 118
191 90 94
230 202
390
s 90 402 113318191 730
285
—9 1041 173
7
A
B1 551 4161 588
i
3359 20
285
3291 57
7
351
309
457
217
217
5
——
3
BV gz831 un
33
IGI 20 120 10
D 5
5 200 200 — —*
28 25
224 1060 6381 224 64210 277
VT 8 5 — 21
—— —— — 181
240 210
— 223
26 51138711 412] 800 64
175
Baumpflanzungen
an den Gemeindewegen
a. Obstbäume,
b. andere Baumarten.
1851 1864.
2 *
200
235
57
299
300
—
1
ᷣc
9
0
4
12
13
Gemeinde,
welche den Weg
zu bauen hat
Dagstuhl
Gehweiler
Wadrill
Morscholz
Wedern
Land⸗ und Wasserstraßen.
Gemeindeweg 2. Klasse No. 8
deßgl. „32
deßgl. / 34
Summa
Bürgermeistereistraße No. 14
Gemeindeweg 2. Klasse No. 30
deßgl. 34
deßgl. 35
Feldwege
Bürgermeistereistraße No. 14
Gemeindeweg 1. Klasse No.
deßgl. 2.. i n
deßgl. —
deßgl. *
deßgl.
Ortsgassen
Feldwege
Summa
3
I
Summa
Gemeindeweg 1. Klasse No. 33
deßgl. „28
deßgl. 34
Forstfiscus
Gemeindeweg 1. Klasse No. 36
deßgl. 2.35
deßgl. „36
deßgl. 367
deßgl. 68
Ortsgassen
Feldwege
Summa
Gemeindeweg 1. Klasse No. 35
deßgl. „36
Gemeindeweg 2. Klasse No. 30
Forstfiscus
Länge
des
Weges.
Lauf. Ruthen.
510
142
510
395
163
480
493
451
1982
741
400
186
320
790
940
298
—
438
456
73
70
192
453
344
184
392
210
—E——
3252
465
212
418
236
uge
6
ges.
duthen.
0
2
0
0
2
8
37
Bepflauzung der Wege mit Bäͤumen.
Ausbau bis Ende 1849.
gustand Ende 1866.
*
3
*
2
E
F
* * 2
3 8 2 3
— —* —E S
8 * *
A
2 8
F Laufende Ruthen.
Laufende Ruthen. J
l60 200 180
148
16603860
1601 360 642
55
60 50
13
1601 210 140
142
1o 340
1601 3801 622
53
377
493
20
377
493
301 167 254
6711 1671 1144
—
143
103
s 50go924
741
285
—186
115
74
285
186
105
10
320
320
8280
30860
B30
44
70
851 æul
34 417 3661
438
135 21 435
85011432
21
70
73
70
73
192
4538
219
192
438
88 150
33 8
333 158
125
aio
Es 2161 0837
5
210
440
1083 629 1540
—2
212
iis
2361
212
418
236
Baumpflanzungen
an den Gemeindewegen
a. Obstbäume,
b. andere Baumarten.
1851 1864.
J P i
118
124
301
420
395
302
3
*
—8
Gemeinde,
welche den Weg
szu bauen hat
Land⸗ und Wasserstraßen.
Länge
des
Weges.
Lauf. Ruthen.
Gemeindeweg 2. Klasse No.
deßgl.
deßgl.
deßgl.
deßgl.
deßgl.
1
)
J
326
176
156
376
376
oñ
Summal 3448
Bürgermeisterei Weiskirchen:
Nunkirchen Kreisstraße No. 1
Forstfiscus
Kreisstraße No. 3
deßgl. „9
Gemeindeweg 1. Klasse No. 29
deßgl. 2., „10
deßgl. 20
deßgl. 37
Ortsgassen
Feldwege
599
453
284
165
253
350
9
651
200
914
3878
231
72
84
1260
1210
40
326
250
208
96
2130
956
340
200
598
Münchweiler
Kreisstraße No. 3
Bürgermeistereistraße No. 13
Gemeindeweg 2. Klasse No. 37
deßgl. „38
Summa
Bürgermeistereistraße No. 13
Gemeindeweg 1. Klasse No..
deßgl. 14
Gemeindeweg 2. Klasse No.
deßgl. .1
Ortsgassen
Summa
Rabpweiler
Weierweiler
Summa
Bürgermeistereistraße No. 13
Gemeindeweg 1. Klasse No. 30
deßgl. „31
Gemeindeweg 2. Klasse No. 39
Age
es.
uthen.
Bepflanzung der Wege mit Bäumen.
303
Ausbau bis Ende 1849.
Zustand Ende 1865.
Baumpflanzungen
an den Gemeindewegen
a. Obstbäume,
b. andere Baumarten.
18581 — 1864.
—
8
8 ẽ 8 8 * 5
3 — * *
* 3 * * 8
* * * —3 ** *
8 3 5 2 2
Laufonb⸗ Ruthen.
326
176
326
176
46
376
240 136 s20 55
— 60647
4665 4761 1268.6 5751 662
599
653
284
165
44
599
453
284
165
44
350
9
180 321
90 10
405 60 648
4171 269116839
231 214
72 18
240 601 84
723 18501 803
268 798 210 11301 6170
MMXMCCCSS) D XOC
40 490
326
2501 250
1081 16 108
96
209
209
280 120
9
521
70
316 191
z26
io¶
86
662 540 928 419 9860268
64 6582
340 34
200
5481 200
326
3001
284
165
231
72
84
300
284
326
300
165
231
72
84
573
304
F
g
Gemeinde,
3 sau bauen hat
2
welche den Weg
Confeld
Thailen
Weiskirchen
Mitlosheim
Michelbach
Land⸗ und Wasserstraßen.
Länge
des
Weges.
Lauf. Ruthen.
Gemeindeweg 2. Klasse No. 43
Feldwege
700
250
3044
64
500
319
150
430
—
1663
250
383
220
350
1203
436
105
309
688
60
300
305
540
2743
192
309
218
295
180
1194
—
50
86
566
Summa! 1104
Summa
Gemeindeweg 1. Klasse No. 73
deßgl. 8R
deßgl. 765
Gemeindeweg 2. Klasse No.
deßgl. 8
Feldwege
Summa
Gemeindeweg 1. Klasse No. 30
deßgl. „31
Gemeindeweg 2. Klasse No. 44
Feldwege
Summa
Gemeindeweg 1. Klasse No. 32
deßgl. „*23
Gemeindeweg 2. Klasse No..)
deßgl. 49
deßgl. 41
deßgl. 72
Ortsgassen
Feldwege
Summa
Gemeindeweg 2. Klasse No. 16
deßgl. 42
deßgl. 63
Ortsgassen
Feldwege
Summa
Gemeindeweg 1. Klasse No. 40
deßgt. 2. 47
Ortsgassen
Feldwege
uge
»8
ges.
cuthen.
0
0
—
4
9
J )
8
3
57
—
3
J
Bepflanzung der Wege mit Bäumen.
Ausbau bis Ende 1849.
Zustand Ende 1865.
8 8 3 8 3 3
57 E * *
* * z *
J —1353 2
2
8 — * 8 — *
J Qauf⸗nt Nufken.
Qaufondo Nuthken
100 —A
.nol 80
670 75611614
36 544
170
1800 22811319
6
147
150
4
172
1038
147
150
560242
178
430
430
100 100
3671 7772
404 1729 8871 524
50 200
186 1931 240
36 1341 61
160 1901 190
148
159
50 110
2 64 861 74u 1931 269
5 3 Dõ
105 105
41 14
s8 —A
60
208 38
idöe 60 1801 340 20
dad 388 806
75
170
130
309
—
218
9
FO 130
95
130
27 1060 320
50 50
86
84686220 8466 180 70
3983 100 2201 800 2250 70*
200
50
442
30
Baumpflanzungen
an den Gemeindewegen
a. Obstbäume,
d. andere Baumarten.
1851 1864.
. 421
50
150
105
79
105
79
30
60
306
*
5
Gemeinde,
welche den Weg
„zu bauen hat.
Land⸗ und Wasserstraßen.
Länge
des
Weges.
Lauf. Ruthen
6
Steinberg
Gemeindeweg 1. Klasse No. 33 450
deßgl. „36 488
Forstfiscus 144
Gemeindeweg 2. Klasse No. 34 250
deßgl. „46 711
Summa 2043
Zusammenstellung:
Bürgermeisterei Merzig (Stadt)
Forstfiscus .
Merzig (Land)
Mettlach .
Forstfiscus
Haustadt.
Forstfiscus
Losheim
Inestfigens
Hilbringen
Wadern .
Forstfiscus
Weiskirchen
Forstfiscus
3*
6, 715
3140
8 80
18 86
5*7
158314
*
348370
330
20190
3915
gzo
1966
—*—
Gemeinden
Kreis Merzig Forstfiscus
146,868
... 2,522
Ueberhaupt 149.390
100e
4
ges.
skuthen
8
,15
340
393
856
27
314
390
370
230
140
915
38
36
397
8
39
Bepflanzung der Wege mit Bäumen.
307
Ausbau bis Ende 1849.
Zustand Ende 1865.
Baumpflanzungen
an den Gemeindewegen
—AI
b. andere Baumarten.
1851 1864.
Pp. a. 16.
5
55 —A
7 * —
J533 55
— * *
A J35
S 3 7
3 —
*
Laufende Ruthen.
Laufende Ruthen.
9.
17 460
210 278
14
51
6711 711
731 129214391 100 504
433
278
399
280
172 — 6,158
ιι
8*
868 1, 104 10880
350
23131 12,10620,916
330
1901 5,874 14 434
2018 876
371 —
3,0608,26 11, 160
——
20 2,06
34
3 2048
———
3920 84
30
23108507
IZ12 4394
86 1
351
zbio 4880
72*
7331 1241 1,666
4,888
,240
27
3,292
—
280
2937
—As
2806l 2,96
84 3702
1,9260)
420
87
1,973
1690
1.2680
358 985
238 1,08
610 1,819
1227
——
4,084
813
2310
5
u
314
4
330
28
ze6
1,830
I 15, 736 41, 0611 88,108 20,420 37, auc.
—
30,388 1643I. To Oα—ι, I6 3836
id 20 58
20
Land⸗ und Wasserstraßen.
Es sind hiernach in der 35jährigen Periode von 1815—1849, wenn
man den ersten Ausbau der etwa 18,000 Ruthen Staats- und Bezirksstra—
hen mitrechnet, etwa 2000 Ruthen jährlich an Gemeindewegen neu ausge—
daut und chaussirt worden; und in der 16jährigen Periode von 1850 bis
1865 eben so viel, wenn man den in diese Periode fallenden totalen Neu—
bau der Beckingen-Nunkirchener Prämienstraße mitrechnet. Dazu kommen
die in polizeilichen Zustand gesetzten Wege, und die jährliche Unterhaltung
der bereits chaussirten Wege, wodurch sich die Leistungen der Gemeinden von
Jahr zu Jahr erheblich gesteigert haben.
Was die Kosten dieser Wegebauten betrifft, so haben die Bürgermei—
ster zu verschiedenen Zeiten darüber Zusammenstellungen gemacht, wobei frei—
lich die am meisten in's Gewicht fallenden Naturalleistungen mit in Geld
veranschlagt sind.
Das Nähere ergibt die folgende Nachweisung:
Kosten der Gemeinde-Wegebauten.
Sumae
121 52. 11850359. 186064.
w D
180 8 1,2630 130,729
47,044 4423 2000 5346
44,982 2380 6587 33,949
73,143 7780 9.286 90209
65,930 25,620 198,761 111,311
663 333 16380, 19
31 488 46848
Kreis cq 563,83
Durchschnitt pro Jahr 38: 112111 7: 9,631 4: 17,8394 60: 11,202
Die Schwankungen in den berechneten Durchschnitts-Zahlen scheinen an⸗
zudeuten, daß die Angaben nicht ganz zuverlässig sind.
Für den ganzen Reg.-Bezirk Trier wurden diese Wegebaukosten 181569
auf 1,885,706 Thlr. und für den Landkreis Trier auf 416,928 Thlr. be—
rechnet.
4
Die einzige Wasserstraße des Kreises ist die Saar, welche den Kreis in
ꝛiner LängenAusdehnung von 3,3 Meilen durchschneidet, wie bereits oben
angegeben. Die Schiffbarkeit der Saar hat durch die seit etwa 30 Jahren
ausgeführten und jetzt mit einem nicht unbedeutenden Kosten-Aufwande (im
Kreise Merzig allein jährlich etwa 1000 Thlr.) unterhaltenen Ufer- und Krip—
penbauten erheblich gewonnen. Dennoch kann der eigentlich schiffbare
Wasserstand nicht länger als auf 3 Monate jährlich im Durchschnitt ange
aommen werden; nämlich bei einem kleinsten Pegelstande der Saar von 3.
und bei einem höchsten von 10 am Pegel zu Saarburg.
enn
tra⸗
zge⸗
bis
deu⸗
men
ung
von
mei⸗
rei⸗
eld
ma.
729
3467
3949
.209
311
839
.328
832
212
n an⸗
—
bhe⸗
eis in
oben
zahren
he (im
Krip⸗
zffbare
ange⸗
on 3*
XV. Verhältnisse der arbeitenden Klassen und Abwehr
der Verarmung.
Duer Kreis ist im Allgemeinen nicht wohlhabend; jedoch ist zwischen den
einzelnen Theilen des Kreises noch ein nicht unwesentlicher Unterschied. Am
zesten stehen die Bewohner der Bürgermeistereien Hilbringen und Land Mer—
zig, wo die Ackerbau-Verhältnisse am günstigsten sind (Kalksteingebirge). Sie
vohnen zugleich den Städten Merzig und Saarlouis am nächsten und haben
aher die beste Gelegenheit, ihre Producte zu verwerthen.
In der Bürgermeisterei Mettlach gewährt der Fabrikbetrieb den Arbei—
sern ein reichliches Einkommen. — Am ärmsten find die Bewohner der un—
nittelbar an den Hochwald grenzenden Dörfer, welche größtentheils aus be—
itzlosen Taglöhnern bestehen.
kinigermaßen zu begründen sind diese Angaben durch den Vergleich der
auf den Kopf der Bevölkerung fallenden Quoten der Klassen- und Einkom—
nensteuer, welche in folgender Tabelle für 1864 zusammeugestellt sind:
Bezirk.
Principal⸗Klassen⸗
und Einkommensteue
auf den Kopf.
Staat
dreis Merzig
Stadt Merzig
Bürgermeisterei Hilbringen
Land-Bürgermeisterei Merzig
Bürgermeisterei Mettlach
Losheim
Wadern
Haustadt
Weiskirchen
Gemeinde Bergen
Dreisbach
Fonfeld
Steinberg
Waldhoihach
Oberthailen
Weiler
2123
1824
2423
24
1995
1794
17
714
75
2375
22
21
J
*
Verhältnisse der arbeitenden Klassen.
Die Bedürfnisse einer Arbeiter-Familie von Köpfen, 2 über und 3 un
ter 16 Jahren, werden angeschlagen, wie folgt:
Für
Nahrung
Kleidung
Wäsche
Wohnung
Zausgerache ꝛc.
rennmaterial
Summa
Arbeits⸗Verdienst
Ueberschuß
In In
Merzig. Mettlach.
In
Wadern.
—3—
10001100 70
24 30 2
7 1 6
156 24 18
365
15 8
d 68
l66 1859. 130
Mittel zur Abwehr der Armuth.
. Sparkassen.
Bei der Fabrik in Mettlach ist bereits im Jahre 1819, für den Kreis
durch Beschluß der Kreisstände vom 9. Mai 1855 (das Statut hat unter
dem 12. Januar 1857 die Allerhöchste Bestätigung erhalten), eine Sparkasse
begründet worden. Die Verhältnisse derselben im Einzelnen und im Ver—
gleich zum Staate, zum Regierungs-Bezirk Trier und einigen andern Regie⸗
rungs⸗Bezirken, in welchen solche Kassen mit besonders gutem Erfolge be—
stehen, ergeben folgende Tabellen:
c. Vergleichs⸗
Bezirk.
Auf einen Einwohner kommt ein Ein Sparkassenbuch
Sparkassen⸗Guthaben von Thlr. kommt auf Bevölkerung
1 Bzd18ä4 i81001 1869 ag
Staat O, 2,56 62 31,3
Reg.Bez. Aachen —X LLo- 35,6 16,0
Arnsberg 031 1001 3911 162
Trier — —X — 896,8 —
Kreis Merzig 0 0o 12641 — J
Der ganze Staat zählte 1864 — 503 Sparkassen.)
3 un⸗
Mittel zur Abwehr der Armuth.
311
a. Fabrikarbeiter-Sparkasse zu Metthach (St. Antonius-VBruderschaft)h.
—
Jahrgang.
Gründung 1819
Ende 1849
1857
858
1859
860
1861
1862
1863
1864
nme
inlagen
ẽnde des
Jahres.
2
Anzahl 3 Zahl der Einlagen
55
der 346is 20 20bis 80 bis 100 b. uber
xinlagen. I Thi — 2
Thlr. Thlr. Thlr. Thlr.
850
347
2876
278
71
issß
3
z31751 36
13
4
9
3
68565 4
6216 013
77118 983
92 65
171 6 11
221 666
681512
74 7 11
881 9112
2 1
10 5
12 10
8 4—
9
99
515
3335
5 7 5
J1
10
b. Kreis-Sparkasse zu Merzig.
lreis
unter
rkasse
Ver⸗
Kegie⸗
e be⸗
h8⸗
huch
erung.
1864
3973
Jahrgang.
Summa a 1428
d, inlagen Anzahl 8333
—B * —
Jahres. imagen. 8
Zahl der Einlagen
—A
wee z lod —5
x. Thlr. Thlr. Thlr. Thelr.
857
858
859
860
861
862
86383
864
394
955
245
2587
2934
3219
3694
3666
10 211 9 638
8—3435533
881210 63
8214 8311160
6117 611
565 58851241 168103
8393 366 3—
533 6313308105813
Tabelle:
Eine Sparkasse kommt auf DMeile.
Eine Sparkasse kommt auf
Einwohner.
i839 — 1864
1889
1840
4g—9
40⸗
59,78 23,10 11,00
2521 25,21 75,68
28,01 6,67 2,06
ßzl —
7, 7,8 3,8
10,0
175,629 74 232 38257
1276ᷣ137, 163 446663
104017 2760714260
48702 492 182 80
33.033 1690117,677
3,8
Verhältnisse der arbeitenden Klassen.
2. Unterstützungs-Vereine, welche mittelst kleiner Einlage der
Mitglieder Unterstützungen in Krankheits- und Sterbefällen gewähren, be—
St. Antonins-Brude.
schaft
(Fabrikarbeiter⸗ Unter⸗
stützungskasse)
zu
Mettlach.
Gegründet 1819.)
Bru
uder
Wihen
erzig—
Jahr
der
Brün⸗
dung.
18501 18611 1864
1881 18611864
J. Zahl der Mitglieder
2. Monatliche Beiträge
2102841 50
—B 12-2012-181 293 21 21.
* ) - * *
a u3.
26875 760
1000 980 1766 70 54 55
—e— —
41000 4236 48 511 68
6 781490
Bestreitung der
Beerdigungsko⸗
sten und außer⸗
ordentliche Un⸗
terstützungen.
In Betreff der St. Antonius-Bruderschaft zu Mettlach ist eine ältere
rechnungsmäßige Nachricht, als 1854, nicht zu erlangen gewesen. 1847 be—
trugen die Beiträge erst 626 Thlr. und mußten 796 Thlr. als Unterstützun
gen gezahlt werden.
(a
3. Jahresbeiträge b
c
4. Kapital-Vermögen
5. Betrag der gewährten Unter⸗
stützungen
3.
Von der Gründung anderer Fabrikarbeiter⸗ und Handwerker-Unterstü—
zzungs-Kassen außer der zu Mettlach bestehenden nach Maaßgabe des Gesetzes
dom 3. April 1854 ist, obgleich die Gemeinde-Vertretungen die deßfalls er⸗
forderlichen Ortsstatuten in Folge ergangener Aufforderung festgesetzt haben,
mit Rücksicht auf die bereits bestehenden Kassen und den geringen Umfang
des Gewerbebetriebs in den übrigen Theilen des Kreises — außer Mettlach
Abstand genommen worden
*) a. Arbeitgeber.
b. Arbeitnehmer.
. Summa.
Beiträge.
ge der
*4 he⸗
chaft
Mittel zur Abwehr der Armuth. 313
stehen die unter Angabe ihrer Verhältnisse in der nachfolgenden Tabelle auf-
zeführten:
St. Josephs⸗Bruderschaft
St. Josephs-Bruderschaft
2u0
u
summa.
Mettlach.
St. Gangolph.
4.
1864
4
55
2
1
55
828
81 47
ag der
nigsko⸗
außer⸗
e Un⸗
agen.
ältere
17 be⸗
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10
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180
368 95758
0
359
110
120
2654
4990 3181
1759
l
2534
—3—
Bestreitung der ärztlichen
Pflege- und der Begräbniß
kosten.
3. Darlehns-Kassen.
Um der Klasse der Arbeiter und kleinen Grundbesitzer in unverschuldeten
Nothfällen und zur Aufhülfe in ihrem Gewerbebetriebe kleine Darlehen gegen
mäßige Zinsen und unter Vermeidung kostspieliger und weitläufiger Sicher⸗
stellung gewähren zu können, ist bereits im Jahre 1851 in der Bürgermeisterei
Mettlach eine Darlehns-Kasse gegründet worden.
Das von mir angeregte und von den Kreisständen durch Beschluß
oom 30. März 1852 genehiigte Project, zu gleichem Zwecke für den gan⸗
en Kreis eine Darlehus-Kasse mit dem Erlsse der bei Demobilmachung
ber Armee im Jahre 1851 erlösten Pferdegelder zu begründen, konnte da⸗
mals nicht zur Ausführung kommen, weil die Königl. Regierung diese Gel⸗
der zu einem Mobilmachungsfonds bestimmt hatte und über die Begründung
eines solchen für den ganzen Reg.Bezirk oder die ganze Rhein⸗Provinz ver⸗
handelt wurde. — Nachdem aber von diesem Projecte Abstand genommen
und durch die anderweite Organisation der Armee das Vorhandensein eines
augenblicklich bereiten Fonds für den Kreis im Falle einer Mobilmachung
314 Verhaͤltnisse der arbeitenden Klafsen.
nicht mehr als ein so dringendes Bedürfniß erschien, bin ich auf das frühere
Project zurückgekommen und hat dasselbe auch die Genehmigung der Kreis—
stände (15.83. 1866) und der Königl. Regierung (20.5. 1865) erhalten.
Danach werden die bisher bei der Depositenkasse in Trier angelegten und
von ursprünglich 2979 Thlr. durch die Zinsen auf 4300 Thlr. angewachse—
nen Pferdegelder in Raten von 500 Thlr. je nach Bedürfniß zur Kreis—
Sparkasse eingezogen, um als Darlehen gegen 5 00 Zinsen und unter ge—
nügender Bürgschaft auf Haudschein innerhalb des Kreises ausgeliehen zu
werden. — Zu gleichem Zwecke hatte die Kreis-Sparkasse die gemachten Ein
lagen schon seit der Zeit ihres Bestehens verwendet.
Die Darlehns-Kasse zu Mettlach verfährt in ähnlicher Weise bei Ge⸗
währung von Darlehen, wie die Kreis-Sparkasse.
Eine Uebersicht des Geschäftsumfangs dieser Kassen gibt die nachfolgende
Tabelle:
Mettlach
feit 1852.
Summa
Enpfan⸗
Darlehen. ger.
Merzig
seit 1857.
Summa Zahl
der der
Darlehen. Empfän⸗
qu ger,
Summa.
Jahrgang.
Summa Zahl
ber der
Darlehen. Empfän⸗
ger.
18657 3076 237 310
1861 5961 190 2845
1864 6100 2050 3743
1865 6271 2161 6710
91 33868247
83300 3
1131336 31
31 138561 338
ühere
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ilten.
und
achse⸗
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Fin⸗
Ge⸗
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fan⸗
7
9
XVI. Wohlthätigkeit und Armenpflege.
De Fürsorge für Verarmte liegt nach den Gesetzen vom 31. December
1842 und 21. Mai 1856 subsidiarisch den Gemeinden und Landarmenver⸗
jänden ob, sofern keine andere gesetzlich dazu verpflichtete Person angehalten
verden kann, diese Fürsorge zu übernehmen.
Die allgemeinen bürgerlichen Gesetze verpflichten nämlich zunächst die
cheleute, sich gegenseitig und ihren Kindern (Art. 203 des B. G. B.), die
ẽEltern ihren natürlichen Kindern (Art. 762) sowie die Pflegeeltern den
pflegekindern (Art. 364); dann die Kinder ihren dürftigen Eltern und an—
dern Ascendenten (Art. 205) den erforderlichen Unterhalt zu gewähren.
Die Gesinde-Ordnung vom 19. August 1844 verpflichtet die Dienst⸗
herrschaft zur Verpflegung erkrankter Dienstboten (88. 25 und 26).
Wo aber eine solche Verpflichtung nicht besteht oder (bei eigenem Ver⸗
mögen des Betreffenden oder aus andern Gründen) nicht geltend gemacht
verden kann, liegt die Fürsorge ob
1. den Gemeinden
z. für Verarmte, welche als Mitglieder ausdrücklich aufgenommen worden
und seit einem Jahre Wohnsitz erworben; oder
„. seit 3 Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben (8. 1 des Ge—
setzes vom 31./12. 1842 und 8. 1 des Gesetzes vom 21.5. 1855);
oder in welcher sie in einem Dienstverhältniß gestanden haben (8. 5 des
Gesetzes vom 21.5. 1855);
2. dem Landarmen-Verbande, in welchem das Unterstützungs-Bedürf-
niß hervortritt oder in welchem der Verarmte zuletzt seinen Unterstützungs-
Wohnsitz gehabt hat, wenn keine Gemeinde verpflichtet erscheint (88. 9 und
12 des Gesetzes vom 31./12. 1842 und 8. 2 des Gesetzes vom 21.5. 1856).
Die vorläufige Pflege hat immer die Gemeinde zu gewähren, wo das
Bedürfniß hervortritt (88. 25, 26, 32 des Gesetzes vom 31.12. 184);
vorbehaltlich des Regresses gegen die eigentlich Verpflichteten (88. 28 und 30
des Gesetzes vom 81.12. 1842 und 8. 3 des Gesetzes vom 21.8. 1855).
Ueber die Verpflichtung entscheidet die Regierung, vorbehaltlich des Rechts⸗
weges (F. 34 des Gesetzes vom 31./12. 1842 und 8. 7 des Gesetzes vom
2L.h. 1855.)
Die zur Unterstützung verpflichteten Verwandten können im Verwal-⸗
cungswege durch den Landrath zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeit angehalten
316 Wohlthaͤrigkeit und Armenpflege.
werden (8. 6 des Gesetzes vom 21.5. 1855). Bleiben diese Maßregeln
erfolglos, so können die Verpflichteten und ebenso Diejenigen, welche durch
Arbeitsscheu hilf- oder obdachlos werden, auf den Antrag des betreffenden
Armen-Verbandes in eine Arbeitsanstalt eingesperrt werden (88. 11-10
des Gesetzes vom 21.5. 1855).
Gemeinden, welche außer Stande sind, die ihnen gesetzlich obliegenden
Pflichten gegen ihre Armen zu erfüllen, werden darin vom Landarmenver—
hande unterstützt. (5. 14 des Gesetzes vom 31./12. 1842.)
Den Landarmenverband für den Kreis Merzig bildet der Regierungs—
Bezirk Trier. (Regulativ vom 31./1. 1845 und Gesetz vom 14. 6. 1859
Amtsbl. S. 255.) Derselbe genügt seinen Verpflichtungen durch das Land—
armenhaus zu Trier, durch den Landarmenfonds und den Polizeistrafgeb
derfonds.
1. Das Landarmenhaus zu Trier.
Diese Anstalt wurde durch ein kaiserlich französisches Decret vom 5..
1808 als ein Bettler⸗Depot gegründet. Durch kaiserliches Decret vom 9.
December 1810 wurde dazu das ehemalige Augustiner-Kloster zu Trier vom
Staate unentgeltlich hergegeben und war am 29. September 1812 nothdürf
tig eingerichtet. Die Einrichtungskosten mit 196,000 Fres. wurden aus De
partementalfonds entnommen; aus eben solchen Fonds die jährlichen Unter
haltungskosten mit 20,000 Fres. und mit 57,909 Fres aus Gemeinde⸗ Mit
—
in die Verwaltung der Königlichen Regierung zu Trier überging.
Wenige Jahre vorher war der Anstalt eine Nachlassenschaft (Philipp
Balduin's von Nassau) mit 12,943 Thlr. überwiesen worden, wovon ein
Theil (8423 Thlr.) in Grundstücken angelegt, das übrige capitalisirt wurde.
Das Kapital-Vermögen der Anstalt betrug 1820 — 7948 Thlr.
Der Staat übernahm den bis dahin vom Departement geleisteten Zu—
schuß (20,000 Fres.) mit 5250 Thlr. und erhöhte denselben 1838 (nach
Hinzutritt des Kreises St. Wendel) auf 5687 Thlr. jährlich. Die Gemein—
den leisteten den ihnen früher auferlegten Unterhaltungs-Zuschuß (57,90)
Fres.) mit 14,819 Thlr. fort. 1826 wurde der letztere auf 11,800 Thlt.
ermäßigt; 1838 (durch Zutritt des Kreises St. Wendel) wieder auf 12,819
Thlr. erhöht. 1832 wurde auf Antrag der Provinzialstände (durch Land—
tags⸗ Abschied vom 30.10. 1832) die Verwaltung des Landarmenhaufes einer
geinischten Commission übergeben, bestehend aus zwei vom Provinzial-Land
tage gewählten Mitgliedern desselben und zwei vom Ober-Präsidenten er—
nannten Mitgliedern der Königl. Regierung zu Trier. Unter den letztern
wird zugleich der Vorsitzende der Commission vom Ober⸗Präsidenten bestimmt
Der letztere erließ das Verwaltungs-Regulativ vom 22. Juni 1833.
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stimmt.
833.
Das Landarmenhaus zu Trier.
Danach bestand die Anstalt aus Durchschnitt
1841 1848/57
124 „Stellen.
100 215
50 32
26 50
85 103
31
4. einer Arbeits- und Corrections-Abtheilung
2. „ Erziehungs-Anstalt.
3. „ Pflege-Anstalt für hülflose Kranke
4. ,„ Heil⸗Anstalt für kranke Personen.
5. „Irrenpfleganstalt. .
Summa 385 450 Stellen.
Die in die Corrections-Anstalt (ad 1) aufgenommenen Personen blie—
den in den Rechnungen pro 184857 außer Ansatz, weil fur diese die Verpfle—
zungskosten der Anstalt besonders vergütet werden, und zwar
a. für Bettler von den Gemeinden und
b. „gerichtlich zur Correctionshaft Verurtheilte vom Staate.
1842 bestand das Vermögen der Anstalt in
1. Hauptgebäude mit 4 Nebengebäuden und Kirche, veranschlagt zu
2. Irrenanstalt
3. Gärten .. ..
4. Grundstücke auf den Bännen Trier und Pallien ,
5. deßgl. 7 „Sehlem, Esch u. Bescheide,
5. Traubenrente zu Klüsserath
7. Mobilien, versichert zu
3. Kapitalien
Thlr.
59,000
21,137
4,000
3,726
4,000
520
41,508
45,918
Summa 180,709
183437 war eine eigene Irren⸗Anstalt errichtet und die Gebäulich⸗
leiten dadurch so erweitert worden, daß auch Irre als Pensionaire (J. Klasse
200 Thlr. II. Klasse 150 Thlr. jährlich) aufgenommen werden konnten, und
die Anstalt im Ganzen statt etatsmäßig 385, im Durchschnitt der 10 Jahre
—— — 403 Kopfe jährlich zählte.
Die Verpflegung kostete durchschnittlich
Pro Zahr und Kopf Durch⸗ Pro Tag n. Kopf Durch⸗
— schnitt schnitt
1841. 1842. 1848137. 1841 1848. 184857.
———— —*—*
l. Erziehungs-Anstalt
2. Hospital
3. Heil Anstalt
4. deansutn
d. Arbeits-Anstalt
Summa
Durchschnitt
372210 642205
3867*
202210 821
* 6621
3
g 7 F
—D
*
0
*
Ftg 8 3.
Wohlthãtigkeit und Armenpflege.
Von diesen Ausgaben ifst der Arbeitsverdienst vorweg abgezogen, so daß
daher in der Arbeits-Anstalt auch die geringsten Unterhaltungskosten erwach—
sen sind.
Alle arbeitsfähigen Personen wurden nämlich in der Anstalt mit Hand—
werker⸗ und Handarbeiter-Arbeiten aller Art beschäftigt und fertigten außer
einer großen Anzahl verkaufter Gegenstände, namentlich alle Hausutensilien,
Schreiner⸗Arbeiten u. s. w. für die Anstalt.
Der erworbene Arbeitsverdienst betrug
318
18457
Msg. De
1842.
—A
a. in der Fabrik 157621— 3110
b. im innern Dienst 1954 3
o. im auswärtigen Dienst 1810— 2727
Summa 2549 18 3041) 60
Die Gesammt-Einnahme des Hauses betrug 1842 — 609,050 Thlr.,
wozu die Gemeinden nur 12,819 Thlr. beitrugen.
Die Gesammt-Ausgabe betrug 1842 — 52,250 Thlr.
Nach den Rechnungen der 10 Jahre 184857 betrugen die Pflegekosten
Abtheilung.
Speisung
Sund Kran⸗
7 kenpflege.
Beklei⸗
dung.
Lage⸗
rung.
Reini—
gung.
Fumma,
m
215 6,004 1762 491 3511 8,609
82 4008 620 185 132 4946
50 2,846 311 10 811 33348
103 53530 630 232 168 6408
Summall 450 18,118 8823 1019 734 1 23,805
In den 10 Jahren von 183242 hatte sich das Kapital-Vermögen um
27,089' Thlr. vermehrt. 1864 war jedoch das Kapital-Vermögen in Folge
der im Laufe der Zeit nothwendig gewordenen Bauten wieder bis auf 24,390
Thlr. vermindert. 1847 wurde ein eigenes Gebäude für die Erziehungs-
Anstalt mit einem Kostenaufwande von 33,268 Thlr. errichtet.
Seit dem 1. August 1861 ist diese Anstalt, welche hauptsächlich von
jugendlichen, jetzt in andern Anstalten oder in Privatpflege unterzubringen⸗
den Corrigenden bevölkert war, aufgelöst worden (Reg. Verfg. vom 16.7.
1861). Dagegen ist, und zwar ebenfalls ohne extraordinaire Beihülfe der
Gemeinden, in den Jahren 186062 mit einem Kostenaufwande von 19,940
Thlr. die Irrenanstalt dem Bedürfnisse entsprechend bedeutend erweitert
1. Erziehungs-Anstalt
2. Hospital
3. 77—
4. Irren⸗Anstalt
d daß
wach⸗
and⸗
ußer
ilien,
Alr.
often
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x
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46
48
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Folge
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oon
gen⸗
3.7.
der
940
ttert
Das Landarmenhaus zu Trier. 319
worden. Es sind darin den Kreisen so viele Freistellen reservirt, als die
Mittel des Hauses zulassen (Reg.Verfg. vom 22.2. 63); nämlich 186366
ee 70 für Heil-Anstalt und Hospital und 90 für die Irren-Anstalt, zusam—
nen 230 Freistellen. Außerdem werden jetzt noch 460 Personen jährlich
gzegen Erstattung der Pflegekosten Seitens des Staats und der Gemeinden
oder als Pensionaire aufgenommen, so daß die Anstalt für 690 Pfleglinge
Raum gewährt.
Zunächst müssen nämlich im Landarmenhause diejenigen heimathlosen
Armen aufgenommen werden, deren Fürsorge dem Landarmen-Verbande zur
Last fällt. Nur soweit der Raum es gestattet, sollen auch Arme auf Rech—
nung der verpflichteten Ortsarmen-Verbände (Gemeinden) untergebracht
werden (8. 5 des Gesetzes vom 14./1. 59). Die Beiträge der Gemeinden
für Unterbringung ihrer Angehörigen im Landarmenhause sind theils regel—
näßige, wofür eine gewisse Anzahl Freistellen reservirt werden, theils außer
ordentliche für die Mehrnutzung über die Freistellen.
Schon mittelst Allerhöchstem Landtags-Abschiede vom 30. October 1832
ist bestimmt worden, daß, wie Beiträge zur Unterhaltung des Landarmenhau⸗
ses nach der Bevölkerung auf die Kreise repartirt werden, ebenso auch die
Theilnahme an den Nutzungen geregelt werden solle. Danach wird jährlich
ein sogenannter Beschickungs-Etat für die Freistellen nach der Bevölkerung
der Kreise aufgestellt und am Schlusse des Jahres abgerechnet, welche Kreise
nehr oder weniger als ihr Contingent genutzt haben. Das Mehr oder Min—
der wird dann in Geld ausgeglichen, da es nicht möglich ist, die Natural-
Nutzung gerade immer genau nach dem Beschickungs-Etat zu reguliren, hier⸗
zei vielmehr das größere oder geringere Bedürfniß maßgebend ist.
Ueber die Aufnahme entscheidet die Königl. Regierung. So gewährt
. B. der Beschickungs-Etat pro 1864 an Freistellen:
Tage für Personen
inter 140 über 14
Jahren. Jahre.
Dem ganzen Reg.⸗Bez.
Dem Kreise Merzig
(nach der Bevölkerung)
Der Kreis hat genutzt
2716 69282
3 2
3
Also 1730
5,914
mehr
1,459
Die Ausgleichung erfolgte, indem nach den jetzigen Verpflegungspreisen
dem Kreise 175 Tage von Personen unter 14 Jahren, à 5 Sgr. 5 Pf. zu
zut gerechnet, dagegen 1459 Tage von Personen über 14 Jahre à 8 Sgr.
320 Wohlthätigkeit und Armenpflege.
2. Pf. zur Last gesetzt wurden, so daß der Kreis 376 Thlr. 13 Sgr. 11 Pf.
nachzuzahlen hatte. Der etatsmäßige Beitrag des Kreises nach der Be—
völkerung an Zuschüssen der Gemeinden, welche seit 1861 nur noch im
Betrage von 12,000 Thlr. jährlich ausgeschrieben wurden, betrug 787
Thlr.
In früheren Jahren, besonders bis 1845, standen die entferntern Kreise,
auch der Kreis Merzig, gegen die näher gelegenen, besonders den Landkreis
Trier, in der Beschickung des Landarmenhauses immer zurück. 1845 und
1846 hatte der Kreis Mehr-Nutzung (zusammen 299 Thlr. 19 Sgr. 3Pf.)
1848-52 Minder-Nutzungen (zusammen 1121 Thlr., also im jährlichen
Durchschnitt 224 Thlr.); 1853—64 wieder Mehr-Nutzungen (zusammen
3143 Thlr., also im Durchschnitt 262 Thlr. jährlich).
Die Minder Nutzungen wurden s. 3. gemäß kreisständischem Beschlusse
theils auf die Beiträge des Kreises angerechnet, theils aber auch zur Ver—
pflegung armer Personen verwendet, welche wegen Raumbeschränkung im
Landarmenhause keine Aufnahme hatten finden können. Die Mehr-Nutzuu—
gen waren 185358 stärker, als 1869,64. — In der letztern Periode ergibt
sich das Verhältniß des Kreises zum Landarmenhause näher aus folgender
Uebersicht:
Jahrgang.
2. 2 —— 5— 28*
— S 531831 * 8538 5 55
3 * 53 — * —2—255 5—3 5—*
3 * * 3* 52 535 5—5 *
— 857
783 3558 388 53
O — an
1859
1860
1861
862
863
1861
Jahres⸗
Dur ittl 21p1 5151815 12118388 201103849
37 19 934 1890
218 12 888 277
1 10 120775 713
55 — 813
6 61782
1922
1124
1206
788
866
1065
1163
44
Der Kreis hatte also mit einem Kostenaufwande von 49 Thlr. pro
Kopf in den 6 Jahren 185964 jährlich 21 Personen im Landarmenhause.
Zu bemerken ist hierbei:
daß 1859 und 1860 (das gesetzliche Maximum) mit — 14,258
Thlr. wegen des Baues der Irren-Anstalt, seitdem aber jährlich
nur 12,000 Thlr. ausgeschrieben wurden;
daß die als in die Anstalten aufgenommen aufgeführten Perso—
nen nicht alle das volle Jahr in derselben befindlich gewesen sind.
3
n
N
Das Landarmenhaus zu Trier. 321
Es werden daher auch sowohl der Beschickungs-Etat (s. oben) wie
die Ausgleichungen nicht nach Köpfen, sondern nach Nutzungsta-
gen berechnet;
daß pro 1864 und in Zukunft nicht mehr der Kreis als solcher
für die Mehr-Nutzungen aufzukommen hat, sondern die Gemeinden,
welche die Freistellen für ihre Angehörigen in Anspruch genom—
men haben. (Reg.Verfüg. vom 19./10. 1864.)
Für den Unterhalt der wegen Betteln und Vagabondiren auf Grund
der 88. 117119 des Strafgesetzbuchs in der Arbeits-Anstalt detinirten
Personen (conf. oben) bezahlte der Kreis an Kosten nach dem Maßstabe
der Staatssteuern 1889 — 55 Thlr., 1860 - 47 Thlr., 1861 — 29 Thlr.,
1862 — 34 Thlr., 1863 — 31 Thlr., 1864 — 31 Thlr., zusammen —
227 Thlr., Durchschnitt der 6 Jahre — 38 Thlr. jährlich.
Durch Ober-Präsidial-Erlaß vom 28. September 1860 ist der 8. 16
des Regulativs von 1833 dahin abgeändert worden, daß den einzelnen Krei—
sen des Regierungsbezirks freisteht, bezüglich ihres Nutzungs-Antheils an
—
Anstalt aus dem Verbande auszuscheiden, wodurch denn ihre Beiträge ver—
sältnißmäßig vermindert werden.
Zur Verdeutlichung der Wirkungen eines solchen Verhältnisses wurde
bon dem Vorsitzenden der Verwaltungs-Commission (30.8. 1858) eine Be—
rechnung aufgestellt, maaßgebend für einen Kreis, dessen Bevölkerung N⸗
des ganzen Reg.-Bez. ausmacht. Für einen solchen Kreis würde damals be⸗
ragen haben der Nutzungswerth:
l. von der Heil-Anstalt ......
74 etatsmäßige Freistellen à 66 Thlr. 29 Sgr. 4
pfg. jährliche Verpflegungskosten, also 113 von 4956
Thlr.);
vom Hospita. — .
51 Freistellen à 60 Thlr. 9 Sgr. 5 Pfg. jährliche
Verpflegungskosten, also 1123 von 3076 Thlr.);
von der Erziehungs-Anstalt. 7
23 Freistellen à 40 Thlr. 1Sgr. 4 Pfg. jährliche
Veroflegungskoften, also 113 von 921 Thlr.) —
Summa 746 Thlr.
Der gesammte reglementsmäßige Beitrag desselben Krei⸗
ses — In von 14,288 Thlr. würde ausmachen1188 Thlr.
Bliebe noch zu leisten Beitrag von 442 Thlr.
zür Mitbenutzung der Irren und Arbeits-Anstalt. Der Werth der Mit—
denutzung der Irren-⸗Anstalt berechnete sich (unter den oben angenommenen
322 Wohlthätigkeit und Armenpflege.
Verhältnissen) bei 61 etatsmäßigen Freistellen und dem Verpflegungssatze
von 63 Thlr. 9 Pfg. pro Kopf auf 320 Thlr. jährlich.
Es ist denn auch 1860 zwischen den südlichen Kreisen des Reg.Bez.
über die Abtrennung vom Landarmenhause und Errichtung einer eigenen
Anstalt verhandelt worden. Die Ausführung des Projects hat sich aber als
zu kostspielig erwiesen. Es haben daher so wenig diese, als bisher andere
Kreise des Reg.Bez., obgleich doch einige derselben schon eigene größere Hos
pitäler besitzen, von dem Ablösungsrechte Gebrauch gemacht.
Die Anstalt gewährt, wie aus allen vorstehenden Berechnungen hervor⸗
geht, schon vermöge der Zuschüsse des Staats, des vorhandenen Vermögens
u. s. w. so bedeutende Vortheile, daß es den Gemeinden nicht möglich sein dürfte,
mit geringern Mitteln, als die Beiträge ausmachen, den Pflichten der Armen-
pflege zu genügen.
2. Der Landarmenfonds.
Während das Landarmenhaus nach vorstehenden Erörterungen die Ge—
legenheit bietet, landarme Personen erforderlichenfalls in geeignete Natural-
Jahr.
1860
41861
1862
4863
186⸗
Beiträge
der
Gemeinden.
—
15,0
16. 0
34.
*
13.580
E
innahmen.
Erstattungen ꝛe.
37 2
75 2
188
ñ
i
Bestand
des
Vorjahres.
2136 29
2773 5
5781
30027
536..
11
4.
56
Summa.
— —
17,174 13 11
73
11733 41
828 34
315783
Das stete Anwachsen der Ausgaben für Heimathlose erklärt sich haupt
sächlich aus der Bestimmung des Armengesetzes, wonach schon durch drei⸗—
jährige ununterbrochene Abwesenheit das bisherige Hülfsdomicil verloren geht,
während ein neues, abgesehen von den Fällen der eigentlichen Niederlassung,
erst durch dreijährigen gewöhnlichen Aufenthalt in einer und derselben Ge—
meinde wieder gewonnen wird. Letztere Bedingung trifft für die nicht an—
sässige Arbeiter-Bevölkerung, die ja das Haupt-Contingent der Unterstützungs-
bedürftigen liefert, natürlich sehr häufig nicht zu, so daß erfahrungsmäßig
der Zugang erheblicher ist, als der durch Tod, Verziehen oder Aufhören der
Bedürftigkeit entstehende Abgang heimathloser Armen.
Nichtsdestoweniger ist es geglückt, die Gesammt-Ausgaben des Fonds
atze
zez.
gen
als
ere
W⸗
Or⸗
ens
tte,
1⸗
he⸗
gl⸗
Der Landarmenfonds. 323
aflege zu nehmen, gewährt der Landarmenfonds (nebst den Zuschüssen des
Polizeiftrafgelderfonds) dem Landarmenverbande die Mittel zur Bestreitung
der Verpflegungskosten und sonstigen Unterstützungen der Heimathlosen; sowie
erner zur Unterstützung bedürftiger Gemeinden bei Ausübung der Armen—
oflege auf Grund des 8. 14 des Gesetzes vom 31. Dec. 1842 (Subsidien).
Der Landarmenfonds bildet sich durch Beiträge der Gemeinden, welche
uuf Höhe des Bedürfnisses nach dem Maaßstabe der directen Staatssteuern
hertheilt werden. (8. 6 des Gesetzes vom 14.6. 1859.)
Die Verwaltung des Fonds erfolgt durch eine Commission, bestehend aus
1. dem Regierungs-Präsidenten oder einem Stellvertreter desselben;
2. einem weitern Mitgliede der Regierung;
3. aus Deputirten der Kreisstände, deren jede Kreisversammlung ei—
nen nebst einem Stellvertreter zu wählen hat.
Diese Commission versammelt sich in der Regel alle drei Jahre ein—
nal (8. 8 des Gesetzes vom 14.6. 53).
Ueber den Stand der Verwaltung des Fonds hat die Königl. Regierung
m Amtsblatt No. 33 pro 1865 Folgendes veröffentlicht:
Ausgaben.
ch
1
yt⸗
ei⸗
ht,
1g,
ze⸗
n⸗
8⸗
zig
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98
Für
Ausländer.
Für
Heimathlose. s
An
Subsidien.
Ver⸗
waltungs⸗
Kosten.
Summa.
Bestand.
M -
39 e
—
*
—
9— 2
91
v0 3
—
**
ʒ
*
14.401
371
Bl*
13,978 20
2773;2 6
731 127
16—
37
2810
32
——
T
eit 1860 zu ermäßigen. Es war dieß nur dadurch möglich, daß die Regie—
zrung im Einverständniß mit der ständischen Commission mit großer Strenge
bestrebt war, der Neigung sehr vieler Gemeinden, die Lasten ihrer Armen—
flege auf den Landarmenverband überzuwälzen, entgegenzutreten und die
Subsidienzahlungen nach Möglichkeit einzuschränken. Es wird auch ferner-
sin auf diesem Wege um so mehr mit Nachdruck fortgefahren werden, als
die Armenpflege Seitens der verpflichteten Heimathsgemeinden selbst der Na—
ur der Sache nach eine sparsamere, strengere und zweckmäßigere sein muß,
und als die Ausgaben des hiesigen Landarmenverbandes nach dieser Seite
jin sich noch immer ungleich höher stellen, als in den übrigen Regierungs—
Bezirken der Rhein-Provinz. Der Regel nach werden als zum Anspruche
21
324 Wohlthätigkeit und Armenpflege.
auf Subsidien berechtigt nur solche Gemeinden anerkannt, in denen auf den
Kopf der Bevölkerung an jährlichen directen Staatssteuern weniger als 1
Thir. kommt, und in denen gleichzeitig an gewöhnlichen Communal-Umlagen,
alfo abgesehen von den Leistungen für Cultuszwecke, fur Neubauten, für Be⸗
soldung des Feldhüters ꝛc., mindestens 60 6060 der Staatssteuern erhoben
werden. Selbstverständlich wurde von dieser Norm in Berücksichtigung noch
anderer maaßgebenden Momente, z. B. Umfang des Gemeinde-Vermögens,
unguünstige Vertheilung des Besitzes innerhalb einer Gemeinde, ungewöhnlich
hohe Armenausgaben ꝛc., hier und da abgewichen. Immer aber wurde darauf
gehalten, daß jede unterstützte Gemeinde einen möglichst erheblichen Theil der
Armen-Ausgaben selbst trage.
Nach diesen Grundsätzen haben in 1864 noch 854 Gemeinden Subsidien
erhalten. Keine dieser Gemeinden gehörte dem Kreise Ottweiler an; der
Kreis Saarburg war nur mit einer Gemeinde (Wellen) betheiligt, Trier
Stadtkreis) und St. Wendel mit je 2 Gemeinden, Saarbrücken, Saarlouis
und Wittlich mit je 8 Gemeinden, Bitburg mit 4 Gemeinden, Bern—
kastel, Merzig und Prüm mit je 5 Gemeinden, Landkreis Trier mit 9 und
Kreis Daun mit 12 Gemeinden. In die beiden letzten Kreise sind die er⸗
heblichsten Subsidien geflossen, in den Kreis Daun nämlich im Gesammt-
Betrage von 575 Thlr., in den Landkreis Trier im Betrage von 1080 Thlr.
Hierbei ist zu beachten, daß dem Landkreise Trier die sogenannten Colonie⸗
uͤnd Hüttendörfer des Hochwaldes angehören, die in den ärmlichsten Ver—
hältnissen sich befinden; so z. B. kam in 1864 in Abtei ein Jahresbetrag
bon nur 9 Sgr. an directen Staatssteuern auf den Kopf der Bevölkerung,
wobei 148 00 der Staatssteuern an gewöhnlichen Communal-Umlagen erho—
ben wurden; Gemeindevermögen ist nicht vorhanden.
Für 1865 sind 12,000 Thaler an Gemeindebeiträgen für den Landar⸗
menfonds ausgeschrieben worden. Im Hinblick auf den beträchtlichen Be⸗
stand des Fonds läßt sich die sichere Erwartung hegen, daß jener Betrag
—
werden braucht. Wurde nun schon oben erwähnt, daß die GesammtAus-
gaben des Fonds seit 1860 sich vermindert haben, so ergibt sich eine noch
weit stärkere Verminderung in der Belastung der einzelnen Steuerpflichtigen des
Bezirks für die Zwecke des Landarmenwesens aus folagender Zust ammenstellung:
Beiträge der — auf den Kopfs Auf je ioo Thlr. an
Gemeinden. der Bevblkerung. directen Staatssteuern.
1860
1862
1864
1865
15,900
12,000
13,000
12,000
10
—
8,3
7,05
—
14
1J
18
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n
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r⸗
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—
72
e⸗
9
4
42
ch
9
13
Polizeiftrafgelder⸗Fonds. 326
Wie ein Vergleich der Jahrgänge 1862 und 1865 erkennen läßt, hat
diese Verminderung der Belastung ihren wesentlichen Grund in dem stetigen
Steigen der Steuerkraft und der Bevölkerung des Bezirks. Dieser Grund
wird auch in Zukunft fortwirken und die fraglichen Verhältnisse in den näch—
stten Jahren noch günstiger gestalten.
Die Betheiligung des Kreises an dem Fonds ergibt sich für die Jahre
186065 aus nachstehender Uebersicht.
Beitrag
der Ge⸗
meinden.
*Z
Gewährte Subsidien, auf Grund des 8. 14 des
Gesetzes vom 31. December 1842 an die
bedürftigen Gemeinden
Zumma
aller
Zubsidien.
Jahrgang.
Sar⸗ i
den- Britten. Ton⸗ Stein⸗ Unter⸗ greisbach
* J— feld. berg. nalsii Dreicham
* mu q n
1860
1861
1862
863
1864
1865
903
383
698
869
106
991
24100
9
97—
9
40
*
296
344
315
312
120
676 1
50—
Der Landarmenfonds würde größere Beiträge der Gemeinden in An—
pruch nehmen müssen, wenn ihn nicht der Polizeistrafgelderfonds in
Erfüllung seiner Verbindlichkeiten unterstützte, auf dessen Rechnung nament⸗
lich die heimathlosen, verlassenen Kinder des Bezirks untergebracht werden.
Die Königliche Regierung veröffentlicht über die Verwaltung des Fonds
im Amtsblatt 1865 No. 33 Folgendes:
„Die Einnahmen des Polizeistrafgelderfonds bestehen, abgesehen von den
Zinsen des bereits angesammelten Vermögens, aus den im ganzen Bezirke
aufkommenden Polizei- und Zuchtpolizeistrafgeldern. Nach Art. 466 des fran-⸗
zösischen Strafcoder sollten diese Gelder Behufs Verwendung für Armen-
wecke denjenigen Gemeinden zufließen, in deren Bezirk die mit Geldbuße
Jelegte strafbare Handlung begangen worden. Diese Bestimmung im Art.
466 J. c. wurde schon zur französischen Zeit suspendirt. Die Allerhöchste
Tabinets-Ordre vom 27. December 1822 wies die im ganzen Reg.Bez. er⸗
vachsenden qu. Strafgelder einem besondern Fonds zu und stellte denselben
anter die Verwaltung der Regierung. Die Hauptbestimmung des Fonds
sst, die Kosten für Pflege und Erziehung von Waisenkindern und solchen
dindern zu bestreiten, deren Eltern in Strafhaft oder in unbekannter Abwe—
senheit leben. Nachdem die Erreichung dieses wesentlichen Zweckes sicherge⸗
tellt ist, können die dann sich ergebenden Ueberschüsse des Fonds zur Unter⸗
stützung hülfsbedürftiger Gemeinden bei Erfüllung anderer Verbindlichkeiten
326 Wohlthätigkeit und Armenpflege.
oder zur Herstellung gemeinnütziger, allen Gemeinden zu Gute kommenden
Einrichtungen verwendet werden. Größere Gemeinden, welche die zur Unter—
bringung der ihnen angehbrigen verlassenen Kinder erforderlichen Anstalten
besitzen, können die in ihrem Bezirke auflaufenden Strafgelder zur eigenen
Verwaltung überwiesen erhalten und damit ihre Ansprüche auf den allge⸗
— DD——
Trier Gebrauch gemacht, sie nimmt also eine Ausnahme-Stellung ein und
hat mit dem Polizeistrafgelderfonds nichts zu thun.
Im Jahre 1864 betrugen:
a. die Einnahmen des Fonds incl. des circa 12,600 Thlr. aus⸗
machenden Bestandes aus dem Vorjahre —
26,557 Thlr. 16 Sgr. 8 Pf.
b. die Ausgaben:
für Kinder.
für gemeinnützige Institute
(3. B. die Armenbäder in Ber⸗
trich und Aachen, die Taub—
stummenschulen der Prov. ꝛc.)
an Verwaltungskosten
7700 Thlr. 17 Sgr. 9 Pf.
860,2
A—— —
Summa 8465 Thlr. 13 Sgr. — Pf.
Bestand am Schlusse des Jahres — 18,009, 3 8
Während noch bis vor wenigen Jahren die Lage des Fonds nur gestat⸗
tete, die Pflegekosten für heimathlose oder solche verlassene Kinder zu über⸗
nehmen, welche besonders dürftigen Gemeinden angehörten, werden seit eini—
ger Zeit die Kosten für Erziehung aller im hiesigen Bezirke excl. der Stadt
Trier der öffentlichen Fürsorge anheimfallenden verlassenen Kinder, mögen
fie heimathlos sein oder nicht, aus dem Fonds bestritten. Die in 1864 für
diesen Zweck verausgabten 7709 Thlr. 17 Sgr. 9 Pf. vertheilen sich auf
212 Kinder, wonach das durchschnittliche Pflegegeld pro Kind auf 36 Thlr.
jährlich oder auf circa 3 Thlr. monatlich sich herausstellte. Von den 212
Kindern waren 32 im Waisenhaus zu Bittburg, 3 in auswärtigen Erziehungs
Anstalten, die übrigen bei Privaten in Pflege untergebracht. Der Bezirk
besitzt keine öffentliche Anstalt zur Erziehung verlassener Kinder mehr, seit⸗
dem vor einigen Jahren die im Landarmenhause eingerichtete Erziehungs-
Anstalt aufgelöst werden mußte, um die für die sonstigen Zwecke des Haufes
denöthigten Räumlichkeiten zu gewinnen.
Obschon die Einnahmen des Fonds mit Sicherheit sich nicht vorherbe⸗
stimmen lassen (so waren dieselben schon mehrfach in Folge der erlassenen
Amnestien empfindlich reducirt) und obschon dieserhalb ein namhafter Reserve—
fonds bereit gehalten werden muß, um die Stetigkeit in der Erfüllung seiner
Hauptverpflichtung zu garantiren, so wird der gegenwärtige sehr günstige
Gemeinde⸗Armenpflege. 327
Stand des Fonds es doch erlauben, in Zukunft größere Verwendungen, als
hisher, für sonstige gemeinnützige Zwecke eintreten zu lassen.“
An Polizei- und Zuchtpolizeistrafgeldern sind im hiesigen Kreise aufgekom—
men und dem Fonds zugeflossen:
1859. .. 1660 Thlr.
1860... 937 ,„
1861... 618 ,
Die erheblichen Differenzen zwischen den einzelnen
sich aus der oben angeführten Bemerkung der Königl.
Jahrgängen erklären
Regierung.
3. Gemeinde-Armenpflege.
Die Gemeinden entledigen sich ihrer gesetzlichen Verpflichtung gegen die
Armen durch Gewährung baarer Geldunterstützungen und freier ärztlicher
Pflege; in einigen seltenen Fällen durch Gewährung von freier Wohnung.
Zu diesem letztern Zwecke sind in dem Hospital zu Merzig einige Räume
eingerichtet und Seitens der Gemeinde Hilbringen (1864) ein besonderes
Armenhaus (zu Rech) für 4 Familien gebaut worden.
Die Verpflichtungen der Armen- oder Districts-Aerzte sind in der In—
struction Königl. Regierung vom 6. Juni 1834 (Amtsbl. S. 222) vorge—
schrieben. Solche Districts-Aerzte sind im Kreise gegenwärtig 5 angestellt.
Diese 5 Districte umfassen:
1. Stadt Merzig und Bürgermeisterei Haustadt (Dr. Beuriger);
2. Landbürgermeisterei Merzig und Hilbringen (Kreis-Physicus
Dr. Hellinger);
3. Bürgermeisterei Mettlach (Districts-Arzt Schmidt);
4. Bürgermeisterei Losheim (Kreis-Chirurg Elteste);
5. Bürgermeisterei Wadern und Weiskirchen (Dr. Moriz)
Die Verhältnisse der Armenpflege in den Gemeinden und die dafür aus
Gemeindemitteln aufgewendeten Kosten ergeben sich aus nachstehender Tabelle:
Bemeinde.
Zahl der!
unter⸗ —
stützten
Armen.
olo der
Bevbl⸗
kerung.
Gehalt
des
Armen⸗
e camente.
Medi⸗
Unter⸗
stützungen.
Summa.
————
Merzig 40 6811 L,886 601181191 8509 86560 724 1085
Menningen 3 6 177117 81 15 20 29 35
Bietzen 31 i iò ro a 34 51 28 63 66
240 1002
40 180α 1840 1864
328
Wohlthätigkeit und Armenpflege.
Gemeinde.
Zahl der
unter⸗
stützten
Armen.
oso der
Bevöl⸗
kerung.
Gehalt
des
Armen⸗
Arztes.
249 1800αο⏑ I86äα gßöν 1864* 1849 1864
249 186
049 1064
Harlingen
darnge 14 Ipo 3 9
ud Merzig 2313 328
Mettlach 263 83923*
Besseringen 90 * —A
Britten l. 327 9 38 J 9
Dreisbach 33 d is 151 51
Keuchingen 395 ⸗ 3
5 646663 —X
Bürgerm. Mettlach 5 6 457
Haustadt R g 38 r 3 3 363
dntet ege 16 25 22 37
Erbringen 18 33 1433
ee 303 —XE
Hargarten 10 8 7 4133
— J — ——
Beckingen ————
2 —* F d de
üppenweiler 5 30,6 271
Bürgerm. Haustadt 18 uͤßz de 6
dosheim ——— 433
Niederlosheim vg 8* 2223
Bergen 5 31 9 3409
en 3 403177 ip 9
Dadotvbach 263 263
Deahlen — — J
Rimlingen 3 — 9 3238
Kisenhet —563 —333
e —35 10 9
* — 35 1581 19 2
Zausbac 2 F
ürgerm. Loshei
aen heim 8 80 464814
Schwemlingen * 233 38
Mechern y 2* 3
Zudlugen —
Wellingen g 33
Mondorf o —F
Silvingen — 2 —AE E
ir 2 F 2 2R
ürgm. Hilbringen! 281 730.8 14161161 66 — 356 284 57 *
41
64
24
99
J
t
1]
2
2
8
Gemeinde⸗Armenpflege.
829
Zahl der o Gehalt
unter⸗ r des Medi⸗
stützten 23 Armen⸗ t
Armen. kerung. Arztes. Lanente
040 186 240 100
Gemeinde.
Unter⸗
stützungen.
Summa.
240 180
1849 1864
1849 1864
Wadern
Niederlöstern
Oberlöstern
Noswendel
Bardenbach
Büschfeld
krettnich
dockweiler
5 —
Gehweiler
Morscholz
Wedern
Bürgerm. Wadern
Weiskirchen
Nunkirchen
Michelbach
Weierweiler )
Mitlosheim — 12
Rappweiler 795 0 3116
Lonfeld 510. Lis 8 114
Steinberg 2231 690 49 640
Thailen 4099)1 5 1166* 451 12 50
Münchweiler A* 2 * — —122
hurgui. Weiskirchen 371 360,0 1,0168 61 101111 851 3481 163 828
Kreis i313—49ö3, POSIOοTοSISO3 Bοαιοα 4αα
Die Anzahl der unterstützten Armen ist also von 1849 bis 1864 um
3 00 der Bevölkerung gestiegen; die Ausgaben der Gemeinden pro Kopf der
Unterstützten aber von Thlr. 7,2 auf Thlr. 9,3.
30
4030
X,O
—
30
47 160
117 is
5 4 13
333
139
ish 6
8
134 38 138
5357
714 237.
6 395
ié 31 3
s 2
—X 3 7
in ——
n z uß
Wohlthätigkeit und Armenpflege.
4. Besondere
Die Zahl, das Vermögen und die Leistungen der im Kreise vor—
a. Bürgerliche
Name
der
Stiftung.
1. St. Elisabethen-Hospita
zu Merzig.
2. Wohthutigkeits. Stiftung
zu Wadern
3. deßgleichen zu Losheim
4. deßgleichen zu Wahlen
5. Dillschneider'sche Stif⸗
tung zu Haustadt
Stiftung der Susanno
Dewes zu Merzig.
Zeit
der
Gründung.
Vor mehreren 100
Jahren
26. Juni 1806
sa. 28. Februar 1837
b. 26. März 1844
26. März 1844
2. Februar 1841
31. Januar 1866
Name
des
Gründers.
Mehrere unbekannte Bür—
ger Merzigs.
Pastor Hager.
Matthias Boden
Matthias Schauer.
Matthias Schauer
Wwe. Joh. Dillschneider
Susanna Dewes.
Verwaltung dieser Anstalten.
Die Verwaltung des St. Elisabethen-Hospitals zu Merzig geschieht nach
einer Verfügung Königl. Regierung zu Trier vom 28. August 1826 auf
Grund älterer französischer Gesetze und Verordnungen durch eine besondere
Commission unter der Oberaufsicht der Königl. Regierung. Diese Commis—
sion besteht aus 5 Bürgern der Stadt, zu denen der jedesmalige Bürgermeister
der Stadt Merzig als 6. Mitglied und Präsident der Commission tritt. Je—
des Jahr im December scheidet ein Mitglied aus und wird der Ersatzmann
auf Grund einer von der Commission vorgeschlagenen Liste von 5 Personen
von der Königl. Regierung aus diesen fünf ernannt. Der Rendant wird
Besondere Armenstiftungen.
Armenstiftungen.
handenen Armenstiftungen, ergibt sich aus folgenden Uebersichten:
Armenstiftungen.
Bermögen:
a. Grund⸗
ein Haus m. Kapelle,
1013 M. Ackerland,
3 M. Wiesen
Kapital⸗
5581 Thlr.
Bemerkungen.
Das Grundvermögen hat einen Werth:
das Haus von 2500 Thlr., die
übrigen Grundstücke von 1771 Thlr.
734 Thlr.
300 Thlr.
in
9
F
1
n
9
3. M. Ackerland
1 Wiese
Hat einen Werth von 150 Thlr.
Hat einen Werth von 150 Thlr.
400 Thlr.
2500 Thlr.
Die Zinsen dieses Kapitales laufen
erst vom 15. September 1866 an
and sind bestimmt: a. die Zinsen
yon 1000 Thlr. füur studirende
Jünglinge aus Merzig, welche sich
dem geistlichen Stande widmen;
b. die Zinsen von 800 Thlr. zur
Unterstuͤtzung der Armen der Stadt
—D
& Verwendung für arme Waisen⸗
inder; d. die Zinsen von 300 Thlr.
zur Disposition der barmherzigen
Schwestern in Merzig.
ꝛbenfalls auf den Vorschlag der Commission von der Regierung ernannt.
In fast gleicher Weise, nur mit dem Hinzutritt des jedesmaligen Pfarrers
als Mitglied, werden die Verwaltungen der Wohlthätigkeits-Anstalten zu
Wadern und Losheim geführt, während die Verwaltung der Dillschneider'schen
Stiftung zu Haustadt nach der Stiftungsurkunde einer Commission übertra—
gen ist, welche aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, dem Ortsgeistlichen,
wei Ortsschöffen und einem Kirchenschöffen besteht; Letzterer wird vom
Pfarrer und die beiden Ortsschöffen werden vom Bürgermeister in Vorschlag
gebracht; im Uebrigen steht auch diese Commission unter der Aufsicht der
Königl. Staatsbehörden.
Wohlthãtigkeit und Armenp flege.
Die Ermittelung der Zahl der von den Wohlthätigkeits-Anstalten unter—
stützten Personen bietet kein Interesse, da die Zahl der von den Gemeinden
unterstützten Personen durch die Zahl jener in unerheblichem Maaße ver—
mehrt wird. Dieß erklärt sich dadurch, daß in den meisten Fällen da, wo
die von der Gemeinde verabreichte Unterstützung nicht genügte, die Wohlthä—
tigkeits-Anstalten helfend hinzutraten.
b. Kirchliche Wohlthätigkeits-Stiftungen.
Im Kreise Merzig gibt es nur in der Pfarrei Merzig kirchliche Wohl—
chätigkeitsstiftungen, welche unter der Verwaltung der katholischen Kirchen—
fabrik daselbst stehen. Es sind dieß folgende:
des
Stifters.
Name Datum
der
Stiftung.
Vermögen (1864).
der
a. Kapital. b. Grun⸗
5
—A
5
—
*
Art
Verwaltung.
Für Kleidung armer
Kinder, welche zur
ersten heil. Commu—
nion gehen.
Für Kleidung armer
Schulkinder.
Zur Unterstützung d.
Armen.
Zur Unterstützung
katholischer Armen
der Stadt, Merzig.
Zur Honorirung ei⸗
nes Kaplans für
Merzig, für Unter⸗
richtung und Vorbe⸗
reitung zweier Kna⸗
hben zum Besuche
höherer Unterrichts⸗
Anstalten eventuell
ebenfalls zur Unter⸗
ttützung katholischer
Summa DDr 145 Armen Merzig's.
Bezüglich der Zahl der Unterstützten gilt dasselbe, was vorhin von der
8 durch die bürgerlichen Wohlthätigkeits-Anstalten Unterstützten ge⸗—
gt ist.
Zu den Wohlthütigkeits· Anstalten des Kreises ist auch noch der Orden
der barmherzigen Schwestern vom heil. Karl Borromäus zu zählen, aus
welchen 4 Schwestern in Merzig und 4 in Mettlach domicilirt sind—
l. Wwe. gat. Hoff·
mann zu Merzig
4
3.1. 1847. 00
25
5. derselbe
ter⸗
den
er⸗
wo
h⸗
—P
n⸗
ner
ur
⸗
ner
d.
ung
nen
T
ür
er⸗
be⸗
id⸗
sche
ts⸗
jell
er⸗
her
er
pe⸗
den
us
Besondere Armenstiftungen. 338
Von den 4 Schwestern in Merzig beschäftigen sich zwei als geprüfte
Lehrerinnen mit dem Uuterrichten zweier Mädchen-Elementarklassen, eine be⸗
orgt das Hauswesen und die vierte steht einer Schule für weibliche Hand⸗
arbeiten vor; alle vier zusammen liegen der Erziehung armer, theils auf
dosten der Gemeinde, theils auf Kosten wohlthätiger Privaten bei ihnen un—
ergebrachter Waisenkinder und der Pflege der Kranken ob. Eigenes Ver—
nögen besitzt die Anstalt nicht. Die Existenz der barmherzigen Schwestern be⸗—
ruht hauptsächlich auf der Remuneration von 350 Thalern, welche die beiden
dehrschwestern Seitens der Gemeinde beziehen, außerdem auf dem Verdienste
oon weiblichen Handarbeiten und endlich auf milden Gaben. Ihre Wohnung
haben sie in einem Flügel des katholischen Pfarrhauses.
Die 4 Schwestern in Mettlach wohnen in einem ihnen von der dortigen
Fabrik überwiesenen Hause, welch letztere auch die Sorge für den Unterhalt
derselben übernommen hat. Ihre Beschäftigung besteht hauptsächlich in dem
Unterhalt einiger arbeitsunfähigen Personen und einiger Waisenkinder, welche
auf Rechnung der Gemeinden gegen ein billiges Pflegegeld gehalten werden.
Ferner liegen sie der Pflege der Kranken ob und widmen sich der Beauf⸗
ächtigung von anderen Orten angehörigen Fabrikarbeiterinnen, welche für
einen sfehr geringen Betrag Wohnung, Kost und Pflege bei den Schwestern
erhalten. Auch werden sowohl diese Arbeiterinnen, als auch ein Theil der
veiblichen Jugend in der Anfertigung weiblicher Handarbeiten unterwiesen.
Zu den Wohlthätigkeits-Anstalten im weiteren Sinne gehört endlich auch
noch der Merziger und Mettlacher Bruderschafts-Verein zur Gewährung
kleiner Darlehen und Unterstützungen an seine Mitglieder in Krankheits-
und Sterbefällen. Das Nähere hierüber findet sich im XV. Capitel der
kreisstatistik Uuber die Verhältnisse der arbeitenden Klasse und Abwehr der
Verarmung.
5. Collecten-Wesen.
Die Genehmigung zur Ausschreibung öffentlicher Collecten in den ein—
elnen Regierungs-Bezirken oder in der Provinz ist mit Ausnahme der Kir—
hen⸗Collecten durch die A. C. O. vom 31. December 1825 den Königl.
Ober-Präsidenten überwiesen worden.
Einer gleichen Genehmigung bedarf jede öffentliche Aufforderung zu mil⸗
den Beiträgen, deßgleichen zur Einsammlung dieser Beiträge durch Verbrei⸗
ung von Unterzeichnungslisten oder persönliches Collectiren. Conf. 8. 2 der
bolizeiVerordnung Königl. Reg. zu Trier vom 2. August 1853.
Die in Privat-Zirkeln veranstalteten Collecten bedürfen keiner obrigkeit⸗
ichen Genehmigung. 8. 1 ibid.
Die Veraustaltung oder die Ausführung von Collecten sowie die Auf⸗
forderung zu milden Beiträgen und das Einsammeln derselben ohne Erlaub
334 Wohltharigkeit und Armenpflege.
niß der zuständigen Behörde wird mit Geldbuße von 10 Sgr. bis zu 10
Thlrn. oder verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe geahndet. 8. 1 ibid.
Eine Erlaubniß zum Abhalten von Collecten innerhalb der Kirchen is
nicht erforderlich, wogegen die Abhaltung von Haus-Collecten für rein kirch—
liche Zwecke der Erlaubniß des Königlichen Ober⸗Präsidiums unterliegt.
Soweit die Haus-Collecten durch die Ortsbehörden abgehalten werden,
betrugen sie in den letzten Jahren durchschnittlich 100 Thlr. jährlich. Der
Ertrag der Collecten, zu deren Abhaltung besondere Deputirte abgesandt
werden, stellt sich weit höher, kann aber nicht angegeben werden, da er nicht
zur Kenntniß der Behörden gelangte. An Kirchen-Collecten gingen in den
letzten Jahren etwa 600 Thlr. im jährl. Durchschnitt ein.
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ech⸗
hen,
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ndt
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XVII. Polizei- und Gefaͤngnißwesen.
A. Polizeiwesen.
J. der Stadt Merzig hat der Bürgermeister die Handhabung der Orts—
polizei nach Vorschrift des 8. 57 J. 1 der Städteordnung für die Rhein—
Provinz vom 15. Mai 1856. In den übrigen Bürgermeistereien haben nach
zer Bestimmung des 8. 108 der nach dem Gesetz vom 15. Mai 1856, betref
fend die Gemeinde-Verfassung in der Rhein-Provinz, revidirten Gemeinde—
Ordnung vom 23. Juli 1845, ebenfalls die Bürgermeister als die Polizei⸗
Obrigkeit des Bürgermeistereibezirkes in demselben die Polizeiverwaltung zu
hesorgen. In den einzelnen Gemeinden der Bürgermeisterei haben die Vor—
steher unter der Aufsicht und nach den Anweisungen des Bürgermeisters die
Orts-Polizei zu handhaben; conf. 8. 76 am zuletzt angeführten Orte. Die
gesammte Polizei-Verwaltung des Kreises steht unter der Aufsicht resp. Ober⸗
uufsicht des Königl. Landrathes und der Königl. Regierung.
Den Bürgermeistern stehen zur Handhabung der Polizei ihres Bezirkes
zunächst die Gemeindevorsteher und dann die Polizeidiener, Feldhüter, Wege⸗
wärter und Nachtwächter zur Seite. Deren nähere Verhältnisse ergibt fol⸗
gende Tabelle:
Name
der
Bürgermeisterei.
Merzig (Stadt)
*
—
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150 Der Polizeidiener hat
o 192 noqh Me aee ese
— Betrage von 25 Ar
d. 100 Die Feldhüter sindgleich⸗
SummaFlzeitig Polizeidiener.
336
Name
der
Bürgermeisterei
Merzig (Land)
Beckingen
Losheim
Hilbringen
Wadern
Weikirschen
Polizei⸗ und Gefängnißwesen.
81 Zahl der
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8 5318 8 * —
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3221 21223 5: z3 12335
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Summa
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Summa
579
Zemerkungen.
Die Feldhüter sind
gleichzeitig Polizeidiener
und Wegewärter.
Sämmtliche Feldhü
ter sind Polizeidiener,
aber keiner Wegewärter.
Der Wegewärter fun—
girt für die Beckingen⸗
Nunkirchener Prämien⸗
straße innerhalb d. Bür⸗
germeisterei Beckingen
und wird aus den Ein—
nahmen der Straße be⸗
zahlt.
Der Polizeidiener fun⸗
girt für die Bürger—
meisterei, deßgleichen der
Wegewärter. Von den
Feldhütern sind 9 auch
bolizeidiener.
Der Wegewärter fun⸗
girt für die Bürgermei—
sterei; die Feldhüler sind
gleichzeitig auch Polizei⸗
diener.
Der Polizeidiener fun⸗
girt für die Bürgermei⸗
sterei; die Feldhüter sind
Polizeidiener und Wege⸗
wärter.
Polizeidiener u. We⸗
gewärter fungiren für
die Bürgermeisterei; die
Feldhüter sind gleichzei⸗
tig Gemeinde⸗Polizeidie
ner und Wegewärter.
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Straf⸗ und Gefängnißwesen.
337
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Bürgermeisterei.
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Deßgleichen, nur daß
die Feldhüter keine We—
gewaͤrter, sondern Mit⸗
waldhüter sind. Der
Lohn des Wegewärters
ist kein Fixum, sondern
der durchschnittliche jähr⸗
iche Jogenn den er
seine Arbeiten er—⸗
jält.
Summa! F
Sum ma 3658226618 63 1860 14601.
44
Zur Unterstützung der Orts-Polizei — die Königl. Gensd'ar—
men, deren 5 im Kreise, und zwar ein berittener und 2 Fußgensd'armen in
Merzig und 2 Fußgensd'armen in Wadern stationirt sind. Dieselben sind
bezüglich ihrer Militair-Verhältnisse dem Königl. Districts Commando in
Trier untergeordnet. In allen übrigen Beziehungen, namentlich in Bezug
uuf die Regelung ihres Dienstes, stehen sie unter den Befehlen des Königl.
Landrathes. Die Besoldung eines Fußgensd'armen beträgt 270 Thlr. und
ie eines berittenen 290 Thlr. pro Jahr. Zur zweckmäßigen Verwendung
der Gensd'armen innerhalb des Kreises ist der letztere in 10 Patrouillenbe—
irke eingetheilt und der Dienst in der Weise nach Tages-, Nachts-, Stations⸗
ind Außen-Patrouillen geregelt, daß durchschnittlich jede Ortschaft des Kreises
nindestens 8 mal im Monat von einer Gensd'armerie-Patrouille berührt
vird. Die Durchschnittszahl der Meilen, welche ein Gensd'arm monatlich
zurückzulegen hat, beläuft sich auf circa 60 Meilen.
B. Straf- und Gefängnißwesen.
Polizei⸗Arrestlocale sind im Kreise 2 vorhanden, und zwar eines für den
Lanton Wadern, das andere für den Canton Merzig. Sie dienen theils
zur Unterbringung der Arrestaten und Transportaten, theils zur Abbüßung
er polizeigerichtlich erkannten Gefängnißstrafen, daneben auch zur Abbüßung
zuchtpolizeigerichtlich erkannter Gefängnißstrafen, wenn dieselben nur wenige
Tage umfassen. Jedem dieser Gefängnisse ist ein Gefangen-Aufseher (meist
8338 Polizei⸗ und Gefängnißwesen.
pensionirte Gensd'armen) vorgesetzt, und die Aufsicht uber die Cantons-Ge—
fängnisse wird von dem Bürgermeister des Orts geführt, wo sie liegen. Das
Cantons-Gefängniß zu Merzig ist ein geräumiges, gesundes Gebäude mit
daran anstoßenden Hofbering, in welchem sich 2 Abtritte, der Brunnen, das
Backhaus befinden und in welchem außerdem noch ein Gärtchen angelegt ist.
Das Ganze ist von einer hohen Mauer umschlossen, an welche ein größerer, zuge—
höriger Garten, 37 Ruthen 80 Fuß groß, anstößt. Das Gebäude ist 43 breit,
38“ lang, 42 Fuß hoch und zweistöckig; es enthält 6 Gefängnißlocale, sämmt
lich geräumig, gesund und zum Heizen eingerichtet; außer diesen die Woh—
nung des Gefangen-Aufsehers, bestehend aus 3Z Zimmern, 1 Kammer und!
Kuche, ebenfalls von bequemer und gesunder Beschaffenheit; zu dieser Woh
nung gehört noch ein großer Keller, ein geräumiger Speicher und eine an
das Hauptgebäude anstoßende Remise. Das Gebäude ist zu 2440 Thlr.
bei der Rheinischen-Provinzial-Feuer-Societät versichert.
Das Cantons-Gefängniß zu Wadern ist ebenfalls massiv erbaut, ge—
räumig und gesund. Es enthält 7 Arrest-Locale und eine Wohnung für den
Gefangen⸗-Aufseher, welche aus einer Stube, einer Kammer, einer Küche, einem
Speicher und einem Keller besteht, wozu noch ein Backofen, ein Stall,
ein Schuppen und ein Abtritt kommt. Das Ganze besteht aus einem
Haupt- und aus einem Nebengebände. Ersteres ist 35143* lang, 30 breit und
18 hoch und zweistöckig; Letzteres ist einstöckig, 39* lang, 12 breit und 8
hoch. Zu diesem Gebäude gehört noch ein geschlossener Hof mit Wasserpumpe
und zwei Gartenparzellen von zusammen 35 Ruthen Größe. Das Haupt⸗
Gebäude ist zu 2400 Thlr. und das Neben-Gebäude zu 200 Thlr. bei der
Rheinischen Provinzial-Feuer-Societät versichert. Das Gehalt des Gefan
gen-Aufsehers zu Merzig und Wadern ergibt folgende Uebersicht:
1. Merzig
2. Wadern
Pension Gehalt als Nutzen Mieth⸗Nutzen
als — * h wern der aus dem
Gensd'arm. Aufseher. Verpflogg. Wohnung Garten.
D⸗ w
Summa.
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1ma.
Straf⸗ und Gefängnißwesen. 339
Die Frequenz der beiden Cantonsgefängnisse ist aus folgender Tabelle
ersichtlich.
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— —
*
290
Polizei⸗ und Gefängnißwesen.
Die Kosten der Verpflegung der Gefangenen in beiden Cantons-Ge—
fängnissen betrugen incl. Unterhaltung des Gebäudes und Inventars, Bekö—
stigung, Heizung und Beleuchtung und dem Gefangenwärtergehalt
1859. 1860. 1861.
für den Staat: 283 Thlr. 328 Thlr. 330 Thlr.;
für die Gemeinden: 228, 20 ,„ 311,
Summa 305 Thlr. 348 Thlr. 361 Thlr.
Diese Verhältnisse haben sich in den letzten Jahren wenig geändert.
Was die Beschäftigung der Polizeigefangenen betrifft, so ist dieselbe sehr
unbedeutend, schon um deßwillen, weil die Strafe der meisten derselben nicht
über einen Tag hinausgeht. Mitunter werden sie im Interesse der Gemein⸗
den Merzig und Wadern mit Steinklopfen beschäftigt.
Der Polizei-Aufsicht unterlagen 1864 — 37 Personen. Die Stellung
unter Polizei-Aufsicht, welche nur durch ein gerichtliches Straferkenntniß, aber
niemals durch das eines Einzelrichters verhängt werden kann, hat zur Folge,
daß dem Verurtheilten der Aufenthalt an einzelnen bestimmten Orten un—
tersagt werden kann und daß Haussuchungen keiner Beschränkung hinsicht
lich der Zeit unterliegen, zu welcher sie Statt finden dürfen. Gegen Dieje⸗
nigen, welche wegen Diebstahls, Raubes oder Hehlerei verurtheilt worden
sind, kann die Ortspolizeibehörde die Aufsicht dahin erweitern, daß dieselben
während der Nachtzeit ihren Wohnort und selbst ihre Wohnung nicht verlas⸗
sen dürfen (conf. 88. 27 und 28 des Strafgesetzbuches). Die geschilderte Po—
lizei⸗ Aufsicht wird im Besondern noch gehandhabt nach den Bestimmungen
des Gesetzes vom 12. Februar 1850, in dessen 8. 11 namentlich festgesetzt
ist, daß der unter Polizei⸗Aufsicht Stehende, wenn er den ihm in Folge der⸗
selben auferlegten Beschränkungen entgegenhandelt, mit Gefängniß bis zu 3
Monaten und im Wiederholungsfalle mit Gefängniß von 14 Tagen bis zu
Jahr bestraft werden kann.
340
Die Handhabung der Polizei-Aufficht geschieht nicht bei den derselben
Unterliegenden in gleicher Weise; es wird vielmehr ein Unterschied gemacht
zwischen wiederholt rückfälligen, boshaften und besonders gefährlichen Ver—
brechern einerseits und andererseits solchen, welche nur aus Leichtsinn oder
augenblicklicher Noth zu einem Verbrechen getrieben worden sind. Bei der
etzteren Klasse kommen directe polizeiliche Beschränkungen gar nicht zur An—⸗
wendung, sondern es sucht sich bezüglich dieser die Polizeibehörde in Kennt
niß zu erhalten über ihre Führung, Erwerbsverhältnisse u. dgl. Bei der
erstern Klasse können die gedachten strengen Maaßregeln zwar Anwendung
finden, doch wird auch hierbei, um den dieser Klasse angehörigen Individuen
ein ehrliches Fortkommen nicht ohne dringende Noth zu erschweren, soweit
mit Schonung und Vermeidung jedes Aufsehens verfahren, als dieses ohne
Ge⸗
ofßz·
sehr
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zu 3
3 zu
Straf- und Gefängnißwesen. 341
Beeinträchtigung des Zweckes irgend thunlich erscheint (conf. Minist.-Verfg.
dom 22. Mai 1866).
Eine Corrections- oder Besserungs-Anstalt für die wegen Bet—
telei und Vagabondirens auf Grund der 88. 117, 118, 119 des Strafge⸗
setzbuches Verurtheilten befindet sich im Landarmenhaus zu Trier (s. das
Nähere hierüber im Kapitel XVI. Wohlthätigkeit und Armenpflege). Für
diese Individuen hat der Kreis an Kosten aufbringen müssen: 1889 — 55
Thlr.; 1860 47 Thlr.; 1861 — 29 Thlr. Mit dem Regierungsbezirke
Trier hat auch der Kreis Merzig Antheil an der Steinfelder Besserungs—
Anstalt. Dort werden Kinder katholischer Confession, vor vollendetem 16.
Lebensjahre, bei welchen auf Grund des 8. 4 des Strafgesetzbuches auf Un—
erbringung in einer Besserungs-Anstalt erkannt worden ist, detinirt. Die
Unterbringung in der Anstalt dauert so lange, als die derselben vorgesetzte
Verwaltungsbehörde solches für erforderlich hält, jedoch nicht über das zu⸗
rückgelegte 20. Lebensjahr hinaus. Mit Ermächtigung des K. Ministeriums
des Innern kann, statt der angeordneten Unterbringung in eine Besserungs⸗
Anstalt, die Ueberweisung an Privatvereine oder an geeignete und zuver⸗
lässige Privatpersonen nachgegeben werden. (A. C.O. vom 4. December
1852.) In der Steinfelder Besserungs-Anstalt befindet sich aus dem Kreise
zur Zeit nur einer.
Sonstige Kreis⸗ oder Gemeinde-Corrections- und Arbeitshäuser sind nicht
oorhanden, ebenso wie es an Privat-Anstalten für Besserungszwecke und an
Vereinen für entlassene Sträflinge fehlt.
elben
nacht
ber⸗
oder
der
An⸗
nnt⸗
der
dung
duen
weit
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XX. Peffentlicher Unlerricht.
De nachfolgende Uebersicht der Vermehrung und des Bestandes der Ge—
meinde-Elementarschulen und der Lehrerbesoldungen ergibt des Näheren, in
welchem Zustande fich das Elementar-Unterrichtswesen bei den einzelnen Ge—
meinden und im ganzen Kreise im Beginn der preußischen Verwaltung be—
Uebersicht der Vermehrung und des Bestandes der Ge—
Comperen
1362.
Schulkinder.
Schulkinder.
resp.
Schulverband.
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L. Beckingen mit Fickin
ger Knabenschule
Beckingen mit Fickin
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Düppenweiler Kna—
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Düppenweiler Mäd⸗
henschule
5. Hargarten gemischt
6. Haustadt gemischt
. Honzrath gemischt
8. Merchingen gemischt
9. Reimsbach m. Erbrin
gen und Oppener
Knabenschule
43
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50
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351 150
22
29
711 126
126
ũ
Elementarschulen und Lehrerbesoldungen. 3438
fand, wie es bis Ende 1864 gefördert worden ist und wie die Schulgehälter
aufkommen.
1816 waren 29 Schulen vorhanden, in welchen 2311 Kinder, wovon
mehr als die Hälfte (14 Schulen) nur während der Wintermonate Unter⸗
richt erhielten. Da 4481 Kinder zwischen 6 und 14 Jahren vorhanden
waren, blieben 2170 Kinder ohne Unterricht. 1864 waren 74 Schulen von
5646 Schülern besucht. Nur drei Kinder zwischen 6 und 14 Jahren blie—
ben wegen körperlicher Gebrechen ohne Schulunterricht. Die Lehrerbesol—
dungen betrugen 1816 — 97 Thlr., 1864 — 184 Thlr. durchschnittlich pro
Stelle, sind also fast auf das Doppelte gestiegen; jedoch ist jetzt, was 1816
und 1852 nicht der Fall war, der Werth der freien Wohnung mit auf das
Kinkommen angerechnet, und zwar durchschnittlich zu 150 Thlr. Dieser
Durchschnittssatz erscheint übrigens den Kosten der Gemeinden für Bau und
Unterhalt der Lehrerwohnungen gegenüber sehr gering und wird auch, wo
in einigen Fällen noch keine Dienstwohnung beschafft ist, eine weit höhere
Mieths-⸗Entschädigung gewährt.
meinde⸗Elementar⸗Schulen und der Lehrerbesoldungen.
1864.
Davon kommen auf:
Schulfinder.
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16.
Schule
resp.
Schulverband.
10. Reimsbach mit Er
bringener und Oppe
ner Moͤdchenschule
Summa
Bürgermeisterei
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Büdingen mit Wei
ler gemischt
Hilbringen mit Fit
ener Knabenschule
5 — mit Fit
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Mechern gemischt
Mondorf gemischt
Rech mit Ballern und
Ripplingen gemischt
Schwemlingen ge⸗
mischt
18. Silvingen gemischt
19. Wellingen gemischt
Summa
Bürgermeisterei
Losheim
20. Bachem gemischt
21. Bergen gemischt
22. —* gemischt
23. Losheim —T
24. id. Möädchensch.
25. id. untereSchule
gemischt
26. Niederlosheim ge—
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Oeffentlicher Unterricht.
1816.
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Schulkinder.
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Schulkinder.
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Elementarschulen und Lehrerbesoldungen.
345
1864.
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Vor 1816
Vor 1816
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Vor 1816
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42.
Schule
resp.
Schulverband.
Rimlingen gemischt,
Wiuterschule
Rissenthal srensche
Winterschule
Scheiden gemischt,
Winterschule
30. Wahlen Knabenschule
31. Wahlen Mödchensch
32. Waldhölzbach ge—
mischt
Summa
Landbürgermeisterei
Merzig.
33. Bietzen mit Harlin
gen gemischt
34. Brotdorf Knabensch
35. Brotdorf Mädchen⸗
schule
36. Menningen gemisch
Summa
Stadt Merzig.
Obere Knabenschule
Mittlere,
Untere *
Obere Mödchenschule
Untere F
Obere Mädchenschule
der barmherzigen
Schwestern
Oeffentlicher Unterricht.
Competenz⸗ Nachweisung
— 1862.
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100
801115
108 136
891 109
67
131
Elementarschulen und Lehrerbesoldungen.
347
1864
Davon kommen auf:
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Schulkinder.
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1823 Mäd⸗
chenschule.
Vor 1816
2
2151
49
166
3 8 48 10
18 —AV
TT 44 546—
987
1859
1842
4
89
134
298
240
240
200
175
65
66
109
57
64
233
174
—131
143
111
Vor 1816
1823
1834
Vor 1816
1819
12
74
4
*
4
——
1855
348
Schule
resp.
Schulverband.
43. Untere Mädchenschule
der barmherzigen
Schwestern
Elementar⸗Fortbil⸗
dungs (Knaben⸗)
Schuͤle
Summa
Bürgermeisterei
Mettlach.
45. Besseringen Knaben—
schule
46. Besseringen Mäd⸗
chenschule
47. Britten gemischt
48. Dreisbach gemischt
49. Keuchingen
O. Mettlach Knabensch.
—5. „Mödchensch.
52. Saarhölzbach gemischi
Summa
Bürgermeist. Wadern.
53. Bardenbach mit Biel
gemischt
Buschfeld gemischt
Lockweiler mit Krett
nich und Dagstuhl,
Knabenschule
56.
Lockweiler mit Krett
nich und Dagstuhl,
Mädchenschule
Oeffentlicher Unterricht.
Competenʒ· Nachweisung
1852.
34 Schulkinder. 3*
—3 —33
5 55])5 55
3 * 35 * J 73
3 * — * —X
—3— 8 — 2.
Schulkinder.
S 1873141 281 22771 7
70
—A
Damals gemischte Schule.
32 z88
331 9119
Damals 2 Schulen.
2ä g x—
14 1396
233
z0 8 3711
B5 62 BVVD— 56—
44
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71
314
90
107
49
74
128
z331 4658135
Damals gemischt.
7581 68 990
J
5
3
8
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2
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M
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7
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Elementarschulen und Lehrerbesoldungen.
349
1864.
Davon kommen auf:
Schnlkinder.
*
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82 — 2 536 *
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— 2 235 *2 —
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1844
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Vor 1816
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162
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1827
Vor 1816
31
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J 10 211 24 1817
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Vor 1816
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Vor 1816
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1843
1821
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Vor 1816
14
—A
1826
350
58.
59.
60.
Schule
resp.
Schulverband.
57. Morscholz, Ober- u
Unter⸗, gemischt
Noswendel gemischt
Oberlöstern mit Co
stenbach gemischt
Wadern mit Wederr
und Niederlöstern,
Knabenschule
Wadern mit Wedern
und Niederlöstern,
Mädchenschule
Wadrill mit Gehwei
ler, Knabenschule
63. Wadrill mit Gehwei
ler, Mädchenschule
Summa
Burgermeisterei
Weiskirchen.
64. Confeld gemischt
65. Michelbach gemischt
66. Mitlosheim gemischt
67. Nunkirchen mit
Münchweiler, Kna—
enschule
Runkirchen mit
Münchweiler, Mäd—
henschule
Rappweiler m. Zwal⸗
hach gemischt
Steinberg gemischt
Thailen, Ober- und
Unters, gemischt
Weierweiler Fnie
Weiskirchen Knaben
schule
Oeffentlicher Unterricht.
1816.
Competenz⸗Nachweisung
1852.
58 Schulkinder. 5
— 53
8335 s55
— 2 —
* 533 — —3 8* *
532 8 3— —55
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Damals gemischt.
— — — 90
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*
30
Elementarschulen und Lehrerbesoldungen.
1864.
Davon kommen auf:
8 4 24 7
— —A
3 5338538
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Schullinder.
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33
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111
252
30
Vor 1816
1845
1822
Vor 1816
1822
1822
1346
1859
1846
Vor 1816
352
Schule
resp.
Schulverband.
74. Weiskirchen Mäd—
chenschule
Summa
Kreis
Gesammt-Kinderzahl
Oeffentlicher Unterricht.
Competenz⸗Nachweisung
— 1862.
Schulkinder. 58 Schulkinder. 158
— — 53 — 35
* 78 7 —J
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130
— —
1225 1086
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2425
2904 2846
5750
8154
Organisation des Elementarschulwesens.
Gleich nach Antritt ihrer Verwaltung hatte die Königl. Regierung zu
Trier eine Revision der bestehenden Elementarschulen veranlaßt, welche rücdk—
sichtlich des Kreises Merzig das schon angeführte Resultat ergab, daß näm—⸗
lich 25 Schulen eingerichtet waren, von denen jedoch nur 11 auch den Som—
mer hindurch gehalten wurden, während 14 blos Winterschulen waren.
(Reg.⸗Verfg. vom 10./10. 1817.) Diese Letztern sollten ganz abgestellt und
im Sommer die Kinder ebenfalls wo möglich den ganzen Tag, wenigstens
aber in Abtheilungen (die Kleinen Vormittags, die Größern Nachmittags)
unterrichtet werden. (Reg. Verfg. vom 11.4. 1817.) Es hielt schwer, die
Winterschulen ganz zu beseitigen. Viele Gemeinden widerstrebten einer An—
ordnung, welche ihnen das bis dahin ausgeübte Recht, beliebig einen Lehrer
zu wählen und im Frühjahr wieder zu entlassen, und den Eltern die Hülsfe
ihrer Kinder während der Sommer-Feldarbeit entzog. (Reg.Verfg. vom
16./12. 1818.) Dieser Willkür der Gemeinden machte die Königl. Regierung
zwar sofort ein Ende, ordnete die Vermehrung der Schulen und Bildung
von Schulverbänden an, soweit kleine und arme Gemeinden nicht im Stande
waren, allein ein Schulsystem zu gründen. — Es mußten aber noch lange
einzelne Winterschulen als ein nothwendiges Uebel (Reg. Verfg. vom
18./10. 1832) tolerirt werden. Noch im Jahre 1857 (Reg. Verfg. vom 13.1.
1857) waren deren in 11 Kreisen des Reg. Bezirkes vorhanden. Im hie—
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Elementarschulen und Lehrerbesoldungen.
358
1864.
Davon kommen auf:
Schnikinder.
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5646
1822
08
mehr. In Brotdorf und Wadrill wurden bis 1857 für die Wintermonate
hülfslehrer angenommen. 1857 hat die Königl. Regierung auch die Auf—-
sebung der Sommerhalbtagsschule in Anregung gebracht.
In der Kreisstadt Merzig wurden schon seit langen Jahren sämmtliche
Schulkinder auch im Sommer zum Vor⸗ und Nachmittags-Unterrichte heran⸗
jezogen. In Folge erwähnter Anregung wurde diese Einrichtung auch im
Orte Mettlach und versuchsweise in sämmtlichenSchulen der Bürgermei⸗
tereien Wadern und Weiskirchen eingeführt. (Bericht vom 11./11. 1857.)
Die Normal-Schülerzahl, welche einem Lehrer zur Unterrichtung über⸗
viesen werden durften, hatte die Königl. Regierung (Verfügung vom 30.3.
1818) auf 90- 100 festgesetzt, das Maximum auf 120. Gemeinden, welche
nicht 40 schulpflichtige Kinder zählen und nicht im Stande wären, ein eige⸗
nes Schul-System zu begründen, sollten zu diesem Zwecke mit anderen ver⸗
inigt werden.
Schulpflicht.
Die Verpflichtung zum Schulbesuche war auf Grund Allerhöchst erklär⸗
er Willensmeinung von der Königlichen Regierung schon durch die vorläu⸗
ige Schul⸗Ordnung vom 11.4. 1817 eingeführt worden. Sie sollte danach
vom vollendeten 6. bis vollendeten 13. Lebensjahre dauern. Dieß gilt auch
etzt noch als Regel, da die Allerhöchste Cabinets Ordre vom 14.58. 1825,
vonach die Schulpflicht mit vollendetem 5. Lebensjahre beginnen soll, in die⸗
ser Beziehung gemäß Declaration vom 17./10. 1829 nur für die Kreisstädte
34 Oeffentlicher Unterricht.
Anwendung findet und mit Rücksicht auf die darin enthaltene Bestimmung,
daß der Schulbesuch bis zur Erlangung der jedem vernünftigen Menschen
lihres Standes) erforderlichen Kenntnisse ausgedehnt werden soll, doch nur
ausnahmsweise eine spätere Entlassung veranlaßt.
Schon die vorläufige Schulordnung von 1817 ordnete eine polizeiliche
Bestrafung der Aeltern, welche es unterlassen würden, ihre Kinder regelmäͤ—
ßig zur Schule zu schicken, mit 1 bis 20 Sgr. Geldstrafe an. Die A. C.
O. vom 20.6. 1835 bestimmt die Straf⸗Competenz der Bürgermeister auf
lSgr. bis 1 Thlr. Geldstrafe und bis 24 Stunden Gefängnißstrafe. Unter
dem 6.2. 1845 wurde eine Ministerial-Instruction, betreffend das Verfahren
bei Bestrafung der Schulversäumnisse, erlassen.
Die wegen Schulversäumnisse im ganzen Kreise erkannten Strafen be—
liefen sich 1858/61 durchschnittlich jährlich auf 176 Tage Gefängniß— und
273 Thaler Geldstrafe.
Besondere Unterrichtszweige.
In den Mädchenschulen wird neben dem Schulunterrichte auch Unter—
richt in weiblichen Handarbeiten ertheilt (in Erinnerung gebracht durch
diesseitige Verfügung vom 9. 6. 1852, Reg. Verfg. vom 7.8. 1857.)
Auch in dieser Beziehung ist eine merkliche Besserung der Schul-Ein—
richtung nachweisbar, denn 1816 bestand nur eine Mäödcheuschule (zu Mer—
zig) mit 167 Schülerinnen; 1882 — 10 Mädchenschulen mit 936 Schüle—
rinnen, 1864 — 18 Mödchenschulen mit 1387 Schülerinnen (1438 Mäd—
chen besuchen noch gemischte Schulen), so daß also die Gelegenheit zur Uebung
in weiblichen Handarbeiten 1864 für eine achtmal so große Anzahl Mädchen
vorhanden war, als 1816.
Dazu kommen noch die von den barmherzigen Schwestern zu Merzig
(1854) und Mettlach (1858) errichteten Nähschulen, welche 1864 von 18
resp. 20 Mädchen besucht waren.
Für die Knaben wird seit 1861 (Req. Verfg. vom 10./1.) Turn⸗Un—
terricht ertheilt.
Schon am 25.11. 1819 hat die Königl. Regierung angeordnet, daß die Ge—
meinden den Lehrern ein geeignetes Stück Land zur Anlegung einer Obst⸗
baumschule überweisen (in der Regel 13 Morgen) und die Lehrer den Kna—
ben in der Obstbaumzucht Unterricht ertheilen sollen. Diese Anordnung
ist durch Reg.Verfg. vom 11.9. 1838 mit der Bemerkung in Erinnerung
gebracht worden, daß Baumschulen, rücksichtlich welcher die Lehrer die Er—
füllung ihrer deßfallfigen Obliegenheiten vernachlässigen, von den Gemeinden
anderweit verpachtet werden sollen.
ung,
hen
nur
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C.
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1n*
Ge⸗
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ung
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Er⸗
den
Besondere Unterrichtszweige. 255
Obgleich meine Amtsvorgänger so wenig, wie ich selbst, es an Erinne—
rungen und Rügen wegen Vernachlässigung der Obstbaumschulen haben
ehlen lassen und obgleich ich zur Aufmunterung der Lehrer in den Jah—
ren 185360 * 1665 Stück Obstbäume aus ihren Baumschulen mittelst
bon den Kreisständen (Beschluß vom 16. 10. 1852) erbetener Fonds ankaufen.
and an die Gemeinden unentgeltlich vertheilen ließ, so befinden sich die Lehrer—
baumschulen im Allgemeinen doch in keinem befriedigenden Zustande und
vird der Unterricht in der Obstbaumzucht ebenfalls noch vielfach vernachlässigt.
Weder die erwähnte Regs.Verfg. von 1838, noch ein besonderes im
hiesigen Kreise mit Genehmigung der Königl. Regierung erlassenes Regle—
ment vom 18./12. 1833 haben sich vollständig durchführen lassen. Dieses
Reglement bestimmt:
1. die Lehrer sollen bei Vermeidung von Ordnungsstrafe das zur
Baumschule bestimmte Grundstück nicht zu anderen Zwecken benutzen;
2. die erste Einfriedigung ist auf Kosten der Gemeinde, von dem Leh—
rer aber eine lebende Hecke anzulegen, welche er zu unterhalten hat;
die Lehrer dürfen Bäume unter 1144“ an der Wurzel gar nicht,
und außerhalb der Gemeinde nur mit besonderer Genehmigung des
Bürgermeisters verkaufen;
die abgehenden Lehrer haben sich mit den neu eintretenden über die
etwaige Entschädigung für den Bestand an verkäuflichen Bäumen
und für verwendete außerordentliche Meliorationskosten zu einigen.
Gemäß Reg. Verfg. vom 3./11. 1841 hat die Gemeinde-Kasse den Ent—
chädigungs⸗Betrag vorschußweise zu zahlen.
Nun wenden aber die Lehrer, wenn sie angehalten werden, die Baum—
scchulen ganz zur Baumzucht zu benutzen (oft mit Recht) ein, daß das Ter—
cain abwechselnd durch Gemuͤsebau verbessert werden müsse. Sie klagen an—
derseits vielfach über den schlechten Boden der Baumschulen, während der—
elbe in den meisten Fällen durch geeignete Bearbeitung verbessert werden
önnte. Ebenso klagen sie über Mangel an Absatz, woran aber stets die
chlechte Qualität der gezogenen Bäume Schuld ift. Dieß war das Haupt-
Hinderniß für die Wirksamkeit der 1883—1860 ergriffenen Maßregel,
Bäume aus den Lehrer-Baumschulen für die Gemeinden ankaufen zu lassen.
kin anderer großer Uebelstand bleibt der häufige Wechsel in der Besetzung
der Schulstellen. Fast nur dort, wo dieser nicht eintritt und die Lehrer
Sorgfalt auf die Pflege ihrer Baumschulen verwenden, befinden sich dieselben
n befriedigendem Zuftande, haben geuügenden Absatz und gewähren einen
guten Nebenverdienst, wie viele rühmliche Ausnahmen beweifen.
Wie den beregten Uebelständen durch Begründung einer Vereins-Baum—
schule abgeholfen werden soll, ist unter „Obstbaumzucht“ erörtert.
Von den vorhandenen 48 Lehrer-Baumschulen, welche zusammen 12 M.,
23
3656 Oeffentlicher Unterricht.
im Durchschnitt jede also 4 M. Areal enthält, können nur 4 als gut und
11 als befriedigend bezeichnet werden. Von 11 muß der Zustand als sehr
mittelmäßig oder mangelhaft und bei 22 geradezu als schlecht bezeichnet
werden.
Die Frage, ob ein eigentlicher landwirthschaftlicher Fach-Unter—
richt in die Elementarschulen aufgenommen werden könne, ist auch im hie—
sigen Kreise in den 50er Jahren mehrfach Gegenstand von Besprechungen
und einzelnen Versuchen gewesen, bis das Ministerial-Rescript vom 14.1.
1860 diesen unpractifchen Experimenten ein Ende gemacht hat. — Gemäß
Reg. Verfg. vom 13.5. 1865 soll dagegen der Versuch gemacht werden, land⸗
wirthschaftliche Fortbildungsschulen neben den Elementarschulen einzurichten,
und ist damit in Brotdorf ein Anfang gemacht worden. Die Gemeinde
gibt dem Lehrer eine Remuneration von 25 Thlrn. jährlich; die Königl. Re—
gierung hat ebenfalls eine solche in Aussicht gestellt. — Bis jetzt wird die
Schule von 36 Knaben besucht.
Sonntagsschulen zur Fortbildung der aus der Schule entlassenen
Jugend sind ebenfalls an mehreren Orten errichtet worden, aus Mangel
an Theilnahme aber meist nach kurzer Zeit wieder eingegangen. Gegen—
wärtig besteht eine solche Schule zu Weiskirchen mit 20—30 Theilnehmern,
und eine ähnliche Einrichtung unter dem Namen eines Ingend-Bildungs
Vereines zu Hilbringen mit 70 Theilnehmern.
Schulen für Taubstumme.
Schulen für Taubstumme sind als Provinzial-Anstalten zu Köln seit
1834, in den Schullehrer-Seminarien zu Kempen und Brühl (Eatholische
mit zusammen 60 Freistellen) und zu Mörs und Neuwied (evangelische mit
17 Freistellen) eingerichtet seit 1842 und resp. 1884. Die Kosten wurden
meift durch Collecten und Zuschüsse des Polizeistrafgelderfonds bestritten.
Seit 1854 werden für diese Anstalten jährlich 42000 Thlr., 243 auf die Be—
oölkerung und 15 auf die Grundsteuer der ganzen Rhein-Provinz, umgelegt
Den Kreis Merzig trifft ein iährlicher Beitrag von 15—20 Thlrn.
Besondere Einrichtungen
im Kreise Merzig.
Die Wirksamkeit der wegen Schulversäumnisse verhängten Strafen ist
wesentlich von einer schleunigen Vollstreckung derselben abhängig. Das Ver—
fahren, wie diese gesichert werden soll, und die deßfallsigen Fristen sind in
der Instruction vom 6.2. 1845 genau vorgeschrieben. Zur bessern —WX
darüber habe ich durch Verfügung vom 7. Juli 1860 Controll-Liften einge
führt, welche mir jährlich zweimal vorgelegt werden mußten.
und
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net
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en ist
Ver⸗
nd in
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einge⸗
Besondere Einrichtungen ꝛc. 357
Um nach Möglichkeit die Kosten zu vermindern, welche den Gemeinden
durch die Vollstreckung der Gefängnißstrafen erwachsen, und den Bestraften
tatt dessen lieber Gelegenheit zu bieten, durch nützliche Arbeit ihre Strafe
abzuverdienen, habe ich nach dem Vorgange älterer landräthlicher Verfügun—
gen unter dem 17. Februar 1852 angeordnet, daß den Schulsträflingen, so
diel als möglich, von Gemeindewegen Arbeitsverdienst angeboten werde und
un der Auszahlung des Lohnes damit die verhängte Geldstrafe getilgt wer⸗
—XVWG
Die Königl. Regierung, welche später von diesem Verfahren Kenntniß
erhalten, hat es durch Verfg. vom 29. August 1860 gebilligt. — Um eine
essere Controlle darüber üben zu können, daß die Entlassungen aus der
Schule nach ordnungsmäßigen vorherigen Prüfungen den Bestimmungen ge—
näß erfolgen und nirgends Zweifel darüber eintreten können, ob ein Kind
entlassen sei oder nicht, habe ich die Ausstellung von Schul-Entlassungs-
Zeugnissen bei den Prüfungen durch Verfügung vom 21. Juni 1833 einge—
führt. Die Königl. Regierung hat dieß Verfahren durch Verfg. vom 26.
Januar 1860 allgemein empfohlen.
Beim Besuch von Möädchenschulen, besonders bei Prüfungen in densel
zen, fand ich öfters, daß die ärmeren Mädchen angeblich deßhalb nicht in
weiblichen Handarbeiten unterwiesen wurden, weil es ihnen an den nöthigen
Atensilien und Materialien dazu gefehlt hatte. Da dieser Unterricht aber
zinen integrirenden Theil des Unterrichts in den Mädchenschulen bilden soll
and die Königl. Regierung schon unter dem 19. Januar 1835 verordnet
hatte, daß alle erforderlichen Bücher und Schul-Utensilien für arme Kinder
auf Gemeinde-Rechnung beschafft werden sollen, so habe ich unter dem 9.
Juli 1852 ein gleiches Verfahren rücksichtlich der Beschaffung von Utensilien
und Material zu weiblichen Handarbeiten für arme Mädchen angeordnet.
Die Königl. Regierung hat diese Anordnung durch Verfg. vom 12. März
1860 gebilligt und verallgemeinert. Ebenso war die Einführung von Vor—
süngen oder Rouleaux in den Schulsälen zur Dämpfung des grellen Son—
ienlichts, welche Königl. Regierung durch Verfg. vom 27. Mai 1865 vor⸗
geschrieben hat, im hiesigen Kreise auf Grund meiner Verfg. vom 5. August
852 bereits 1853 überall erfolgt.
Die Königl. Regierung hatte schon 1818 die Anlegung kleiner Schul⸗
ehrer⸗Bibliotheken angeordnet und die Gemeinden des Kreises dazu 18 Thlr.
creditirt. Hieraus war eine kleine Kreis-Bibliothek entstanden, welche bei
neinem Amtsantritte (1830) 70 Bände zählte. Ich habe dieselbe auf 342
Bände gebracht, unter dem 15. November 1851 ein Reglement über die Be—
autzung erlassen, welches nebst Catalogen gedruckt und an sämmtliche Ge—
meinden, Schulen u. s. w. vertheilt worden ist. Die Geldmittel zur Ver—
mehrung der Bibliothek hatten mir auf meinen Antrag die Kreisstände und
358 Oeffentlicher Unterricht.
die Local⸗Abtheilung des landwirthschaftlichen Vereines bewilligt. Es sind
daher auch viele landwirthschaftliche Schriften beschafft worden, so daß die
Bibliothek für die landwirthschaftlichen Fortbildungsschulen ein werthvolles
Material enthält. Zum Neudruck des Catalogs (Nachträge waren bereits
zfters gedruckt worden) hat mir der Kreistag unter dem 15. März 1865
wieder 10 Thaler bewilligt.
Lehrer⸗Competenzen.
Nach der Reg.Verfg. vom 11. April 1817 waren die Lehrer, abgesehen
von dem Neben-Einkommen als Küster, Organisten u. s. w., welches häufig
den Haupttheil ihrer Besoldung ausmachte, auf das Schulgeld allein an—
gewiesen. Dasselbe bestand oft ganz oder theilweise in Naturalien. Für die
durch die Quoten der Armen entstehenden Ausfälle mußten die Gemeinde—
Kassen aufkommen. Neben dem Schulgeld genossen die unverheiratheten
Lehrer öfters den sogenannten Wandeltisch in der Gemeinde; ein Uebelstand,
der bei meinem Amtsantritte hier nur noch in der Gemeinde Dreisbach vor⸗
kam, auch dort aber 1852 beseitigt worden ist.
1819 (22. November) verordnete die Königl. Regierung, daß jeder Lehrer
außer freier Wohnung und 13 Morgen Gartenland wenigstens 120 Thlr.
in Geld oder Naturalien als Einkommen beziehen solle, und bestimmte zu—
zleich, daß dieses Einkommen nicht allein von den Eltern der schulpflichtigen
Kinder aufgebracht, sondern die Gemeinde einen Zuschuß gewähren solle.
Es bedurfte jedoch längerer Zeit, ehe solche Zuschüsse überall von den Ge—
meinden erlangt werden konnten. Jetzt bilden sie den überwiegenden Theil
——
stellung der Lehrer-Competenz-Nachweisungen an unter Zuziehung aller Be—
theiligten (Gemeinderäthe, Schulvorstände u. s. w.) behufs anderweiter Re—
zulirung derselben, begnügte sich aber deßfalls mit einem Minimum von
110 Thlr. neben freier Wohnung und Garten. (Verfg. vom 21./11. 18854.)
Der Stand des Einkommens bei Aufnahme der Competenz-Nachweisung von
1852 ist in deßfallsiger Tabelle nachgewiesen. Es sind jedoch dabei die freien
Wohnungen nicht veranschlagt, wie dieß 1864 geschehen ist. 1857 (24.1.)
erhöhte die Königl. Regierung das Minimum auf 120-125 Thlr., wenn
mit der Stelle ein Küster-Einkommen von wenigstens 50 Thlr. verbunden,
und auf 135— 140 Thlr., wo dieß nicht der Fall ist.
Gemäß Reg. Verfg. vom 12. Mai 1858 können Staatszuschüsse bean—
tragt werden, wenn arme Gemeinden nicht im Stande sind, das Minimum
aufzubringen. Wie weit solche seitdem gewährt worden, ist aus der Tabelle
ersichtlich.
Durch Verfügung! Königal. Regierung vom 25. October 1864 iñ
eine weitere Erhöhung des Minimalsates vorgesehen. Diese Verfüqung iñ
nd
die
les
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Unterftützungen der Lehrer.
aber noch nicht zur Ausführung gekommen. Wie die Täbelle das Nähere
ergibt, waren 1864 vorhanden:
mit einem Einkommen inel.
Werth der freien Wohnung
oder Mieths⸗-Entschädigung,
125 - 150 Thlr.,
150- 180,
180-200,
200- 250
250 -300
300 - 350
500 V
74 Stellen mit 13,665 Thlr. Einkommen.
Die freie Wohnung ist durchschnittlich mit 15 Thlr. veranschlagt und
ꝛs bleibt nach Abzug der Wohnungs-Werthe wirkliches Gesammt-Einkom—
nen — 12,555 Thlr.
Unterstützungen der Lehrer.
1846 wurde der Königlichen Regierung ein Fonds zur Unterstützung
bedürftiger Lehrer zur Dispofition gestellt, dessen Verwendung bei seiner
Beschränktheit vorerst aber nur zu Gunsten derjenigen Lehrer Statt finden
onnte, welche weniger als 90 Thlr. an fixirtem Gehalte bezogen (Reg. Verfg.
vom 15./41. 1846). — Im Laufe der Zeit ist dieser Fonds alljährlich wie—
»er bewilligt und allmälig wesentlich erhöht worden. Im Laufe des Jah⸗
tes 1864 wurden aus diesem Fonds im hiesigen Kreise unterstützt 13 Lehrer
nit zusammen 114 Thlrn.
Abgesehen von einmaligen Unterstützungen, welche Lehrern auch öfters
aus den Gemeindekassen bewilligt werden, liefert zu diesem Zwecke seit 1857
auch die Friedrich-Wilhelm-Prämien-Stiftung alljährlich ihren Bei—
trag. Diese Stiftung durch den Herrn Regierungs-Präsidenten Sebaldt aus
einem Sammelfonds gebildet, der sich 18357 mit Zinsen auf 1842 Thlr.
zclief, ist gemäß Statut vom 10. Juni 1857 dazu bestimmt, würdigen und
„edürftigen, namentlich lange gedienten Lehrern alljährlich Prämien nicht un—
er 10 Thlrn. zu ertheilen.
Solche Prämien haben im hiesigen Kreise pen 19872 1855 erhalten 15
rehrer mit zusammen 1905
IMö] rdee
dreüt
—
— — — — — — —*
iit für den Reg. Bezirk Teitr durch ministen
360 Oeffentlicher Unterricht.
1. August 1831 gegründet worden. Alle Lehrer des Reg. Bezirks sind bei⸗
tragspflichtig und haben ein Eintrittsgeld von 4 Thlr. und einen jährlichen
Beitrag von 3 Thlr. zu zahlen. Pensionsberechtigt sind die Wittwen der
Schullehrer und die hinterlassenen Kinder unter 15 Jahren, so daß im Falle
der Concurrenz von beiden Kategorien der Berechtigten die Pensionsrate zu
gleichen Theilen unter sie getheilt wird.
Die Pensionsrate wurde anfänglich auf 15 Thlr. festgesetzt, 1845 auf
20 Thlr., dann nach vielfachem Drängen der Kreis-Vorstände der Kasse 1860
auf 2214 Thlr. (Reg. Verfg. vom 10.5. 1860) und 1865 (Verfügung der
Königl. Regierung vom 13.9.) auf 26 Thlr. erhöht.
Eine weitere Erhöhung läßt der Stand des Fonds nach aufgestellten
Berechnungen nicht zu, da die Kreisvorstände, wiederholt befragt, sich gegen
eine Erhöhung der Beiträge ausgesprochen haben.
Uebrigens sind die Bestände bis jetzt in fortdauerndem Wachsen begrif—
fen. Sie betrugen:
1860 — 52,8 Thlr.,
1862 — 58,3660,
1863 — 61,236,
„1864 64,262
Letzterer Bestand bildet sich, wie folgt:
Ende
I. Bestand aus 1863 **
II. Einnahmen pro 1864,
1. Beiträge der Mitglieder
2. Antrittsgelder. ..
3. Zinsen und Kapitalien.
4. Collectengelder. ..
5. Angekaufte Staatspapiere
6. Zurückgezahlte Kapitalien
—A
61263 29 6
2,800 15,
180 n —
2,366 10,
51 82
2,2850
200 n ni
7857 32
III. Ausgaben.
1. An Pensionen .
2. Verwaltungskosten
3. Insgemein
4. Ankaufspreis von Staatspapieren.
5. Abgang von Hypothekar-Obligationen
Summa
25580 6 8
2,051 13 6
200
4,831 20 2
Mehr-Einnahmen gegen die Ausgaben 3,025 13,„
Bestand Ende 186.868... ... 64,262 12 6
Von den Lehrern im Kreise Merzig gingen im Durchschnitt 185764
hei⸗
chen
der
alle
zu
auf
360
der
ilten
egen
rrif⸗
Aufsicht über die Elementarschulen. 361
jährlich — 162 Thlr. an Beiträgen und — 7Thlr. an Antrittsgeldern
ein. 1864 Beiträge — 159 Thlr. 15 Sgr.
Antrittsgeld ⸗. 8 — „
Zusammen 167 Thlr. 15 Sgr.
Dagegen waren 1864 Pensionen zu zahlen an Wittwen — 147 Thlr.
10 Sgr., an Waisen 11 Thlr. 10 Sgr. Zusammen 158 Thlr. 20 Sgr.
Ende 1865 waren im Kreise der Wittwenkasse beigetreten:
42 verheirathete,
11 unverheirathete Lehrer,
3 Wittwer.
Summa 56 Lehrer. (Durchschn. Alter derselben 44 Jahre.
„ihrer Ehefrauen 43 Jahre.)
Es waren Ende 1865 im Kreise vorhanden 8 Schullehrer-Wittwen mit
rinem durchschnittlichen Alter von 54 Jahren und 2 Waisen von 12 Jahren.
Schulhäuser und Lehrerwohnungen.
Fuür den Bau und Unterhalt derselben müssen die Gemeinden aufkom—
men. 186961 beliefen sich die Kosten der Gemeinden für Erweiterungs
und Reparaturbauten auf 8089 Thlr.
Es wurde viel darüber geklagt, daß ein großer Theil der jährlichen Re—
paraturkosten durch Nachlässigkeit der Lehrer veranlaßt werde. Um diesen
— DD
fen, hat die Königl. Regierung durch Verfügung vom 23. August 1859 auf
meinen Antrag erklärt, daß die Lehrer gleich andern Nutznießern öffentlicher
Gebäude in Gemäßheit des Art. 1754 des bürgerlichen Gesetzbuchs zu den
kleinen Mieths-Reparaturen angehalten und auch für größere Reparaturen
verantwortlich gemacht werden sollen, wenn solche als eine Folge ihrer Nach
lässigkeit anzusehen sind.
2
6
7464
Aufsicht über die Elementarschulen.
Schon 1818 hat die Königl. Regierung das Institut der Schul⸗ Inspec⸗
toren eingeführt und denselben eine provisorische Dienst⸗ Instruction ge—
geben (21,1. 1818). Diese letztere ist durch besondere Verfugungen vielfach
modificirt und ergänzt worden. Die wesentlichste Function der Schul⸗In⸗
spectoren besteht jetzt in der Abhaltung der halbjährlichen Schul⸗Prüfungen
und Erstattung der jährlichen Schulberichte. Aus diesen lasse ich Auszüge
in Betreff der gerügten Mängel oder der Wunsche der Lehrer und Schul
Inspectoren anfertigen, um darüber mit den Gemeinden zu verhandeln.
Durch die Verfugung vom 9. September 1836 ist in den Ortsschul
362 Oeffentlicher Unterricht.
vorständen ein weiteres Organ für die örtliche Schul-Aufsicht geschaffen
worden. Der Ortsschulvorstand besteht aus dem Ortspfarrer und je einem
Mitgliede des Gemeinde- und (bei Pfarrschulen) des Kirchenraths, welche auf
Vorschlag von dem Landrath und Schul-Inspector gemeinschaftlich ernannt
werden.
Der Kreis Merzig ist in 4 Schul-Inspections-Bezirke getheilt. Der J.
umfaßt die Bürgermeistereien Merzig und Haustadt mit 22 Schulen; der
2. deßgleichen Mettlach und Hilbringen mit 17 Schulen; der 3. deßgleichen
Losheim mit 13 Schulen; der 4. deßgleichen Wadern und Weiskirchen mit
22 Schulen.
Als Reise-Entschädigung erhalten die Schul-Inspectoren für jeden Ort,
an welchem sie Schul-Prüfung abhalten 1 Thlr. 15 Sgr. (in Merzig 3
Thlr.). Dieß gründet sich auf einen schon am 22. Juli 1829 ergangenen
Kreistagsbeschluß. Die Königl. Regierung hat gleiche Bewilligungen 1857
(24./1.) in Anregung gebracht; aber (wie die Verfügung vom 24. Novem—
ber 1858 ergibt) waren nur wenige andere Kreise darauf eingegangen.
Privatschulen.
In Losheim besteht seit 1851 eine Privat-Knaben-Erziehungs-Anstalt.
Der Vorsteher der Anstalt, Herr N. Voltz, hat die Facultas docendi und
beschäftigt 2 Hülfslehrer. Es waren 1864 — 31 Knaben als Pensionaire
und 9 Knaben als Externe aufgenommen. Die Anstalt ist in mehrere
Klassen getheilt und bereitet bis zur Tertia der Gymnasien vor.
Als Privatschulen sind auch anzusehen:
1. die Mädchenschulen der barmherzigen Schwestern zu Merzig, welche
jedoch ihrer großen Schülerzahl und weil sie hauptsächlich durch Zuschüsse
der Gemeinde bestehen, in der Tabelle der Gemeindeschulen mit aufgeführt
sind:
2. die evangelische Schule, seit 1866 in Merzig und von der evange—
lischen Gemeinde unterhalten;
3. die israelitische Schule zu Merzig, welche von der israelit. Gemeinde
mit Zuschuß von 50 Thlrn. aus der städtischen Kasse (seit 1864) unterhalten
wird und 39 Schüler zählt.
—ñNi
fen
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uuf
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Her
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XXII. Militair-Verhältnisse.
ct,
3
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57
13
it.
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re
re
he
se
rt
de
27n
Ider Preuße ist nach dem Gesetz vom 3.9. 1814 dienstpflichtig in der
Armee, sofern er dazu tauglich befunden wird; und zwar vom 20. Lebens⸗
jahre an:
1. drei Jahre im stehenden Heere,
2. zwei Jahre in der Reserve,
3. sieben Jahre (bis zum 32.) im ersten,
¶. fieben Jahre (bis zum 30. Lebensjahre) im zweiten Aufgebot der
Landwehr.
Bei der seit Erlaß des Gesetzes von 1814 fast auf das Doppelte an⸗
gewachsenen Bevölkerungszahl reichten aber die seitdem nicht wesentlich ver⸗
inderten Cadres der Armee nicht mehr aus, um die Bestimmung des Ge⸗
setzes, daß alle tauglichen Dienstpflichtigen wirklich zur Einstellung gelangen
sollen, in Ausführung zu bringen. Im Durchschnitt der 3 Jahre 1855457
waren jährlich 60,000 Taugliche bei den Aushebungen ermittelt worden, wäh⸗
rend nur 40,000 eingestellt werden konnten, so daß also jährlich 20,000
Mann ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht genügen konnten
Während so viele 100,000 junge unverheirathete Leute vom Kriegsdienst
ganz frei blieben, mußten im Falle eines Krieges oder einer Mobilmachung
(wie dieß 1880 und 1859 schwer empfunden wurde) viele Familieuväter bis
zum 39. Lebensjahre aufwärts ihren Familien entzogen werden, um als Re
servisten und Landwehrleute die Armee zu complettiren.
Um diesem Uebelstande abzuhelfen, wurde 1860 eine Anzahl neuer Re—
gimenter creirt, wodurch statt 40,000 nunmehr 62,000 Mann (im Durch⸗
schnitt der Jahre 186062) jährlich eingestellt werden konnten, und eine neue
HeeresOrganisation in der Weise projectirt, daß der Dienst im stehenden
Heere incl. Reserve 7 Jahre, in der Landwehr aber nur bis zum 36. Le⸗
bensjahre dauern soll. Ein Gesetz über diese neue, den Interessen des Staats
wie der Dienstpflichtigen gleichmaͤßig entsprechende Einrichtung ist aber bei
dem Widerspruch der Landesvertretung noch nicht zu Stande gekommen.
364
Militair⸗Verhältnisse.
Die Armee bestand vor 1860
1. die Feldarmee:
a. Garde-Corps: 16 Bataillone,
in 4 Brigaden,
6 Cavallerie-Regimenter,
1 Garde⸗Artillerie-Regiment.
8 Linien-Armee-⸗Corps — 136 Ba⸗
taillone in 32 Brigaden,
32 Cavallerie⸗Regimenter
8 Artillerie-Regimenter
Zusammen Feld-Armee incl. Kriegs-Reser⸗
ven 225,560 Mann.
2. Landwehr 1. Aufgebots 116 Bataillone
und 104 Escad. Cavallerie,
Zusammen 174,616 Mann.
3. Landwehr 2. Aufgebots,
Zusammen — 157,362 Mann.
Summa 575,362 Mann.
besteht seit 1860 aus
29 Bataillone Infanterie,
8 Cavallerie⸗Regimenter,
1 Garde⸗Artillerie-Brigade.
222 Bataillone Infanterie,
40 Cavallerie-Regimenter,
8 Artillerie-Brigaden.
356,532 Mann. Dazu Ersatz
truppen 123,923 Mann.
116 Bataillone Infanterie,
37 Escadronen Cavallerie,
153,9603 Mann.
116 Bataillone Infanterie *
95,496 Mann.
743,294 Mann.
Der Gesammt-Friedens-Präsenzstand der Armee betrug 1888 * 151,000
Mann; seit 1861 nominell 212,000 Mann, in Folge von Beurlaubungen
zur Disvosition aber weniger (etwa 205,000).
Die Aushebung der Ersatzmannschaften erfolgte früher auf Grund der
Instruction vom 30.6. 1817 und Reglement vom 13.4. 1825;: seit 1860
nach der Instruction vom 9./12. 1858.
Die wesentlichen Grundsätze der Aushebung sind dieselben geblieben.
Eine Kreis-Ersatz-Commission, gebildet aus dem Landwehr-Bataillons-Com-
mandeur und dem Landrath des Kreises als Vorsitzenden, sowie einem mili⸗
tairischen und 4 (von den Kreisständen gewählten) Civil-Beisitzern entscheidet
in erster, eine Departements-Ersatz-Commission in zweiter Instanz über die
Einstellung. Vetztere Commission besteht aus dem betreffenden Brigade-Com⸗
mandeur und dem Militair-Departements-Rath der Regierung. Zur Vor—⸗
stellung kommen alle männlichen Individuen, welche in dem betreffenden Jahre
das 20. Lebensjahr erreichen, und die von den Vorjahren disponibel Geblie—
benen oder Zurückgestellten. Von der Einstellung in die Armee ausgeschlos⸗
sen hleiben nur
1. die körperlich,
2. die moralisch Untauglichen (mit Zuchthaus belegte, 8. 53) und
3. die wegen ihrer bürgerlichen Verhältnisse Befreiten (8. 56).
Unter den zur Aushebung tauglich Befundenen bestimmt das Loos
Militair⸗Verhältnifse. 366
die Reihenfolge der Einstellung; ihre körperlichen Verhältnisse, sowie das Be⸗
dürfniß den Truppentheil.
8⸗
Wer freiwillig eintreten will und dazu die Erlaubniß des Vaters und ein
polizeiliches Zeugniß der untadelhaften Führung beibringt, kann sich den
Truppentheil wählen (8. 109). Das Staatsgebiet ist in Bezug auf die Er—
satze Aushebung in 8 Armee-Corps-Bezirke, diese in je 4 Brigade-Bezirke
und diese in die zugehörigen Landwehr-Bataillons-Bezirke getheilt.
Der Kreis Merzig gehört zum Bezirke des 8. Armee-Corps, der 32.
Infanterie-Brigade und des 1. Bataillons (4. Compagnie) 4. Rhein. Land
wehr Regiments No. 30.
Ueber das Resultat der Aushebung und die Kriegstüchtigkeit im Kreise
Merzig geben die nachfolgenden Tabellen Aufschluß.
IJ. Vergleichs-Tabelle 1855658.
Gebiet.
Durchschnitts⸗
Bevölkerung.
Durchschnittszahl
der Tauglichen.
Es kommen auf
1000 Einwohner
Taugliche.
00
Jen
her
4. Staat
2. Rhein-Provinz
3. Westphalen —
4. Kreis Merzig
17,000,000
3,000,000
1,500,000
33,800
60,000
11,333
— 6,80
131
3,5
3
4,6
3,9
II. Vergleichs-Tabelle pro 186062.
en.
m⸗
ili⸗
det
die
m⸗
or⸗
hre
ie⸗
Is
Gebiet.
1. Staat
2. Rhein⸗Provinz
3. Westphalen
4. Kreis Merzig
Durchschnitts⸗
Bevölkerung.
17,750000
3200660
1560000
34,542
Durchschnittszahl
der Tauglichen.
Es kommen auf
1000 Einwohner
Taugliche.
69,433 3,0
13,200 44
6,230 3,9
157 4,6
98
366
Militair⸗Verhältnisse.
III. Specielle Tabelle des Kreises Merzig 1849658
nach Bürgermeistereien und der Kriegstüchtigkeit geordnet.
* Eingestellt Sergid F *
a. —A *
aue n itelau⸗ —A—
5 fende alte sende —3 —338
33 . Klasse. 58 3
55 Klasse. ss 5
Bürgermeisterei.
Wadern
Hilbringen
Weiskirchen
Losheim
Merzig
Haustadt
Mettlach
5,662 11871 635170 62
3625) 712 un 5
F vesl u
6341102 658 1
5,170 904 —
610 368
340 2 334
2832
52
157
20
195
28
235
30
85
g 30
22 126
9 26
320103
13 7 20
162 4,2
117
139 3,8
176
——
145
3,8
971 31
70 20
Kreis Summa
Durchschnitt *)
200 1233906
Ein⸗ b. 206
wohner/ 613 351 941 281 1221 901 3,6
IV. Specielle Tabelle des Kreises Merzig 184958
nach Jahrgängen.
— —— Sum⸗
1. Vorgestellt We
2. Tauglich Ie
3. Eingestellt wurden
4. Contingent
73500616621 800 640 774 603 368 528 6188
3374 33 364 313 333
iö3 8 * * 72 57 *
20 33 31 30 19 343 28190380
94 100 94 93 91 84 84 8 —519 906
vo 30 68 2 81 33u b4
*) Die mit kleinen Ziffern eingetragenen Zahlen geben die bei der Aushebung im
Jahre 1850 Behufs Mobilmachung der Armee designirten Mannschaften an, welche nicht
mit in Rechnung gezogen sind.
Militair⸗Verhältnisse.
V. Specielle Tabelle der Bürgermeistereien des Kreises 184958.
im⸗
38
14
4
39
96
im
Bürgermeisterei.
Wadern
Hilbringen
Weiskirchen
—5 *
5 8
* 2
5 8
8 8
F 8
8 —
— *
8
8. 4. J
Vorgestellt
a. b.
lau⸗
alte fende.
Klasse.
5
Tauglich
a. b. e.
lau⸗ Sum—
alte fende ma.
Klasse.
27 35
23 35
32 52
18531 56617 111 78 19 30
8523 5678 182 6216 28
s53 5641 186 75 18 *
854 5520 126 79 18 2*
s855 5454 171 59 16625
s6 3410 111 66 15114
857 8404 13109 2131— 43
— ——
—E —J
32 20 52
15
18
16
1881 3,737 723 61 965
ssez 3188 4 883
sss 3634 743 31 1233
1834 3283 6 6 6833
3 68 844164
30 3 322
5— 3308 6 311733
18581 3734 67 4 7 4
—V
16 4 20
1849
1850
3,769
3,775
46
391
19
22
20
14
17
1849
1850
5,141
314
96
101
46
54
27
20
18
11
9
09
5
27
26
2s
16
15
28
16
7
1851
1852
1853
1854
1855
3.214
—5—
0
—**—
Iges
91
91
105
113
122
48
o⸗
68
56
63 sI
t
368
Bürgermeisterei.
Militair ⸗Verhältnisse.
Vorgestellt
* 8 a. b.
alte “
— * fende.
—— —
8 Klasse.
Tauglich
a. b. .
lau⸗ Sum—
alte — ma.
Klasse.
1856 40566 233 656136 19
* 58 1063 53 7
s838. 18688 0 24
—E 000 8
19 9 28
Losheim
Merzig
Haustadt
1849 6,381
1850 6430
37 45
34 *
23 30
6501 1070 67 20 26
33309 16368 8 18
3333 16 83 280 33
—
33 55 63647
4538 5 —3853065
3337 111 6 1691 0
2 6036
6
2 7
111
111
1851
1852
1853
854
1855
1856
1857
1858
22 5117
711 2i
21 9 30
1831 5303 97 2263
852 3107 10 8331020
s863 3d16 100 A
—— 533
i865 51453 96615 31
3388 6338
isdz 53231 72 iag 3168
i8 3 68 216
—E——
21 u
1849
1850
5,080
5.255
1849 3,916
1850 3954
Wol 4032
54
—
34
42
12117
131 2015
17 26
10 1 11
61 38
Bütgermeisterei.
Militair⸗Verhältnisse.
**
— ——
ẽ 5
58
555
53
Vorgestellt
4. b.
lau⸗
alte feude
Klasse.
Tauglich
a. b. c.
lau⸗ Sum—
alie are ma.
Klasse.
3698
18582 40808 67 29 9 1 49
18533 40714 60 32 111 3114
33 7264 —3 1113
855 39811 78 86 ig 217
i856 3948 6435 3511131
1857 18 5536 6
i8581 40000 63 15 514
435708) 610 360 104 — * B F
17 9 26
Mettlach
1849
1850
851
852
1853
1854
1855
1856 —
1857
1858
3,072
3,150
61
64
90
—9
18
7
13
2
6
20
13
20
12
3,266
3,363
3414
3349
3434
30
2,732
65
70126
5026
5
1 534
28
88
3 5*
42 48
9
3
5 r
ä —33
2 9
——
1,4001 561 334 J 32 1
VI. Specielle Tabelle Kreis Merzig 186064
Bevölkerung
Contingent
2ojährige Altersklasse
21 / 77
22 4
ältere I⸗
Gesammtzahl der in den Aushebungs
listen Aufgenommenen
1860. 1861. 1862. 1868 isba.
sa 3436780, I83 86,36886., 343
134 118 126 115 126
356 —
278
229
34
403
2931352
236 218
* 95
60 467
309 298
255 251
17 26
s7 1933110011 9481036
370
Militair⸗Verhältnisse.
1860. 1861. 1862. 1863. 1864.
Davon sind:
Unermittelt geblieben (88. 41 und 42
der Instruͤction)
Andern Ersatz⸗ Commissionen über—
wiesen
Ohne Entschuldigung ausgeblieben
Als Zjährig Freiwillige dienten
XX freiwilligen Dienst be—
rechtigt
Als Theologen zurückgestellt
Moralisch untauglich
Augenfallig unbrauchbar (8. 50 der
Instruction)
Dauernd unbrauchbar
Zur Ersatz⸗ Reserve bestimmt;
a. wegen Mindermaaß nach Zma⸗
maliger Concurrenz
wegen Kleinheit nach 3maliger
Coucurrenz
wegen zeitiger Unbrauchbarkeit
nach Zmaliger Concurrenz
wegen häuslicher Verhältnisse
nach Zmaliger Concurrenz
Zum Troin designirt
Auf 1 Jahr zurück:
a. als zeitig unbrauchbar
b. wegen haͤuslicher Verhältnisse
o. wegen Ehrenstrafen
Summa
Blieben zur Aushebung
Davon wurden eingestellt:
ur Garde
Zu den Cuirassieren
u der Artillerie
Ju den Pionieren
Zu der Infanterie
Ju den Ulanen n. leichten Cavallerie
u den Jägern
‚um TrainBataillon
u den Oekonomie-Handwerkern
Jur Werftdivision)
Zum Seebataillon
89
59
38
54
88
33
82
3
82
2
2
2
34
4
34
50
2
61
I
29
2
10
—16
20
28
64
20
89
20
13
91
74
86
29
11
26
9
34
11
41
12
389 44
72 70
—
784 724 8511 8211 3814
TXVXCFTTXOC VJC
aA18 346
A
9
19
23
23
7
12
5
62
4
183
6
12
2
70
J
123
—
5
56
10
1J
9
10
1
*
C
7
3
6
l
2
—7
3
Summa
11112411501 123 7 118
34.
22
0
26
1
2
44
72
—
14
13
3
2
2
70
J
Militair⸗Verhältnisse. 371
Außerdem werden zur Completirung der Handwerks-⸗Abtheilungen im
Falle einer Mobilmachung des 8. Armee-Corps gestellt:
11 Schneider und
10 Schuhmacher.
Diese Tabellen (J und II) ergeben zunächst rücksichtlich derjenigen Pe—
rioden, für welche solche statistische Ermittelungen für den ganzen Staat und
die Provinzen angestellt worden sind (Statistische Zeitschrift Seite 65 u. f.),
daß der Kreis Merzig in der Kriegstüchtigkeit nicht zurückbleibt; vielmehr die—
selbe sich noch besser gestaltet (3,0 resp. 4,6 auf 1000 Seelen), als im gan—
zen Staate und der Rhein-Provinz (s. Tabelle J. und II.). Der Kreis
Merzig hat daher auch fast alljährlich mehr, als sein Contingent nach der
Bevölkerung betrug, stellen müssen (Tabelle VI).
Die Provinz Westphalen ist deßwegen mit in den Vergleich gezogen
worden, weil dort die Ersatzpflicht erst mit dem 21. Lebensjahre beginnt.
Es ist dadurch in der Periode 1855/58 ein günstigeres Resultat (4,6 pro
1000), als in den übrigen Provinzen, erzielt worden, während 186062 die
Provinz eben nur dem Durchschnitt des ganzen Staats gleichkommt und
hinter der Rhein-Provinz zurückbleibt.
Was den Vergleich der Kriegstüchtigkeit nach Jahrgängen betrifft, so
scheint dieselbe sich von 1849 (180) bis 1858 (99) vermindert zu haben
Tabelle IV). Diese Abnahme ist jedoch nur scheinbar und offenbar von
der milderen oder strengeren Beurtheilung der Ersatz-Commissionen bedingt ge—
wesen, welche sich wieder nach dem Bedürfniß der Armee gerichtet hat. Aus
diesem Grunde hat nach der Reorganisation die Zahl der tauglich Befunde
nen sofort erheblich wieder zugenommen und sich dann allmälig wieder ver—
mindert (Tabelle VI). Die Zahl der Tauglichen im Kreise war 184952
— 142; 186364 — 119; 1855/68 131; 186064 - 120.
Die geringste Zahl 18837 — 105; die höchste 1849 — 180.
Bestimmter gestaltet sich die Tauglichkeitsziffer in den einzelnen Gegen-
den des Kreises je nach der Lebens und Beschäftigungs-Art der Bewohner.
Die Bürgermeistereien Wadern und Hilbringen haben die beste Ziffer
(42 pro 1000); die Burgermeisterei Mettlach die schlechteste (2,9), conf.
Tabelle III.
In diesem (Fabrik-) Districte hat bei der bedeutendsten Zunahme der
Bevölkerung die Kriegstüchtigkeit constant abgenommen (conf. Tabelle V).
Ein Vergleich der einzelnen Jahrgänge und der Bürgermeistereien in der—
selben untereinander, welcher in dieser Beziehung noch eclatantere Resultate
ergeben würde, erscheint, weil diese doch nur in größere, als Jahresperio-
den von dem Einfluß von Zufälligkeiten fur frei erachtet werden können,
nicht zulässig.
2
Militair⸗Verhältnisse.
Das ordentliche Budget der Ausgaben des Kriegs-Ministeriums belief sich
vor der Reorganisation auf 32 Mill. Thlr., seitdem beträgt es etwa 37 Mill.
Thlr. (Reg.Vorlage für 1862 — 37,779,000 Thlr. *), die Mehrkosten sind
durch Erhöhungen der Staats-Einnahmen bestritten worden, darunter an
Steuer-Erhöhungen nur (seit 1800) die Mehr-Erträge der Grundsteuer und
der neu eingeführten Gebäudesteuer mit zusammen 5,645,581 Thlr. jährlich.
Diese Kosten sind jedoch nicht die einzigen, welche der Landesschutz in Preußen
verursacht. Es treten hinzu die Kosten der Kriegs-Marine (jetzt etwa 1 Mil—
lion jährlich) und die außerordentlichen Kosten, welche die Herstellung der
Kriegsbereitschaft der Armee, der Mobilmachungen und wirklicher Kriege
veranlassen; ferner die seit der Reorganisation weggefallenen Kosten der Land
wehr⸗Cavallerie-Uebungen. Auf eine Zusammenstellung dieser Kosten für den
ganzen Staat kann hier — schon deßwegen, weil die Höhe derselben von
den jeweiligen politischen Verhältnissen abhängig ist — nicht eingegangen
werden. Es genügt der Hinweis darauf, daß die Weisheit unserer Landes—
herren den Staat seit 50 Jahren inmitten der Verwickelungen der politischen
372
x) Anmerkung. Statistische Vergleiche über die Dienstpflicht und die Kosten
der Landes-Vertheidizung der Großmächte
(nach dem Gothaischen Staats-Kalender pro 1863).
J
*
35
38
3
F
Stehendes Heer.
Kriegs-Budget
Losten der Lan⸗
desvertheidigung
pro Kopf der
Bevölkerung.
wi s
11
Staat.
Friedens⸗ Kriegs⸗
Fuß. Fuß.
der Ind der
macht. Marine.
Frankreich
Großbritannien
Oesterreich
Rußland
Preußen
336,814953
Mill. Francs.
15,8] 12,6
Mill. Pfd. St.
3117
Mill. Gulden.
106,61 20,6
Mill. S. R.
B37 A
Mill. Thaler .
Durch das preußische Wehrsystem werden also mit nahezu den gering—
sten Kosten für die Bevölkerung die meisten Leute kriegstüchtig zur Landes—
vertheidigung gemacht und dabei die zum Dienst herangezogenen Individuen
die kürzeste Zeit ihrem Erwerbe entzogen. Gleichzeitig ist Preußen durch
sein Wehrsystem im Stande, größere, resp. beinahe ebenso große Armeen
in's Feld zu stellen, als die anderen ihm an Einwohnerzahl um das Doppelte
und mehr überlegenen Großstaaten Europa's.
37,5
2 90
404,000 757,000
147,000
248,680 5665,000
578,000 868,000
212,000 743,294
ef sich
Mill.
a sind
er an
r und
hrlich.
reußen
Mil⸗
ig der
seriege
Land⸗
ir den
mvon
angen
andes⸗
tischen
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r Lan⸗
digung
of der
rung.
s
9
33
13
ering⸗
andes⸗
diduen
durch
rmeen
ovelte
Militair⸗Verhältnisse. 373
Verhältnisse Europa's von der Theilnahme an allen größern Kriegen fern
zu halten gewußt hat.
Nähere Erörterung bedarf dagegen derjenige Theil dieser Kosten, welcher
nach den gesetzlichen Bestimmungen den Kreisen zur Last fällt. Es gehören dahin:
l. die Kosten der Landwehr-Cavallerie-Uebungen im Frieden. Nach der
A. C.O. vom 17. September 1831 haben die LandwehrBataillonsbezirke
und innerhalb derselben die Kreise die dazu erforderlichen Pferde nach dem
Maaßstabe der Bevölkerung auf ihre Kosten zu gestellen. Solche Uebungen
sollten nach der Landwehr-Ordnung vom 21. November 1815 (8. 54) jähr⸗
lich zwei Statt finden; dieselben wurden jedoch in der letzten Zeit so be—
schränkt, daß in der Regel nur alle zwei Jahre eine (in der Dauer von
2 Wochen) abgehalten wurde. Seit der Reorganisation der Armee kommen
sie ganz in Wegfall. Die letzten Uebungen der Landwehr-Cavallerie fanden
im diesseitigen Bezirke 1885 und 1857 Statt. (1859 Mobilmachung auch
der Landwehr-Cavallerie-Regimenter.) Die Kosten der Pferdegestellung be—
liefen sich auf 120 Thlr. für den Tag und das Stück, zusammen auf 793
resp. 796 Thlr. Ohne Ruücksicht auf die steigende Pferdemiethe kann die
Ausgabe des Kreises für die Landwehr-Cavallerie-Uebungen daher im Durch—
schnitt auf 400 Thlr. jährlich veranschlagt werden, welche Ausgabe durch die
Reorganisation fortfällt.
2. Nach der LandwehrOrdnung vom 21. November 1815 und der Al—
lerhöchften Verordnung vom 24. Februar 1834 haben die Kreise ebenfalls
sämmtliche im Falle einer Mobilmachung für die Landwehr (Infanterie
und Cavallerie) erforderlichen Pferde auf ihre Kosten anzukaufen und zu ge—
stellen. Diese Last wird ebenfalls nach dem Maaßstabe der Bevölkerung
von den Kreisen getragen. Nach der Demobilmachung erhalten dieselben die
noch vorhandenen Pferde zurück. Hiernach ist auch bei den letzten Mobil—
machungen der Armee 1850 und 1889 verfahren worden. Dem Kreise
Merzig blieben nach Verkauf der Pferde als Kosten der Gestellung 2080
und resp. 15319 Thlr. zum Belast. Man kann immerhin annehmen, daß
solche Mobilmachungen im Durchschnitt alle 10 Jahre wenigstens eine nöthig
werden und daß somit die jährliche durchschnittliche Ausgabe des Kreises für
die Pferdegestellung auf 150 200 Thlr. mindestens angenommen werden
kann, welche nach der Reorganisation ebenfalls dem Kreise erspart werden.
3. Die Kosten der Unterstützung, welche die Kreise nach Maaßgabe des
Gesetzes vom 27. Februar 1850 den Familien der einberufenen Landwehr⸗
leute und Reservisten zu leisten haben, werden durch die neue Organisation
wenigstens vermindert, weil mehr jüngere Reservisten, im äußersten Fall Land⸗
—A
läßt sich jedoch diese Ersparniß nicht nachweisen und kaum im Durchschnitts-
satz der Kosten pro Jahr berechnen, weil zu viel auf die von besondern
374 Militair⸗Verhältnifse.
augenblicklichen Verhältnissen abhängige Dauer der Abwesenheit der betref
fenden Familienväter ankommt.
Es waren einberufen:
1850. 1859.
230. 183 Reservisten.
386 370 Landwehrleute
56... 71 Trainmannschaften.
Summa 672 . .. 624 Mannschaften.
Es mußten unterstützt werden:
134 Familien, 101 Familien, mit zusammen
747 Thlr. 524 Thlr.
Unterläßt man es nun auch aus den angegebenen Gründen, die hierbei
dem Kreise durch die Reorganisation erwachsende Kosten-Ersparniß sowie
die durch verminderte Einberufung von verheiratheten Landwehrleuten ent—
stehenden national-ökonomischen Vortheile auf eine Jährlichkeit zu veran
schlagen, so erwächst dem Kreise doch (wegen des Wegfalls der Kosten zu!
und 2) eine jährliche Minder-Ausgabe von 600 Thlrn., während die durch
die Reorganisation veranlaßte Steuer-Erhöhung (Grund- und Gebäudesteuer
zusammen) nur 244 Thlr. jährlich beträgt *), durch die neue Heeres-Orga
nisation also ein baarer Gewinn von 356 Thlr. jährlich.
1. Fernere, aber durch die Reorganisation nicht berührte, Kriegslasten
erwachsen den Kreisen und Gemeinden auf Grund des Gesetzes vom 1I.
Mai 1851. Danach haben nämlich während des mobilen Zustandes der
Armee die Gemeinden
a. unentgeltlich das Natural-Quartier für Offiziere und Mannschaf—
ten sowie gewisse Dienste (Vorspann u. s. w.);
b. gegen Vergütungs-Anerkenntniß auf die Staatskasse Natural-Ver
pflegung, Fourage und alle sonstigen Armee-Bedürfnisse zu gestellen.
Das Vergütigungs-Anerkenntniß ist einem Staatsschuldscheine gleich zu
achten und wird auch der Geldwerth desselben mit 4 00 verzinst. Der
Staat macht also in Kriegszeiten auf Grund des Gesetzes Anleihen bei den
Kreisen und Gemeinden, welche zurückbezahlt werden, sobald die Mittel des
Staates es gestatten.
Die deßfalls (ad b) dem Kreise bei der Mobilmachung 1850 erwachse
nen Kosten hat die Staatskasse seiner Zeit vergütet; 1859 sind solche Lei
stuungen nicht in Anspruch genommen worden.
*) Grundstener 1864 20,857.
Grundsteuer 1866 — 16,787 21,101
Gebäudesteuer 1866 — 4,314 o⸗
Mehr 244
etref⸗
cerbei
sowie
ent⸗
eran⸗
zu!
durch
steuer
Irga⸗
lasten
II.
der
haf—
Ver⸗
ellen.
h zu
Der
den
des
ichse⸗
Lei⸗
Militair⸗Verhältnisse.
375
Militair-Verhältnisse der Dienstpflichtigen des Kreises.
Der Kreis hat, wie oben bei den Aushebungs-Resultaten bereits nach—
gewiesen, sein Contingent an Ersatzpflichtigen fast stets zu stellen vermocht
und ist in Folge seiner günstigen Tauglichkeits-Verhältnisse sogar mehrfach
zu Gestellungen für andere Kreise (resp. Regierungsbezirke) herangezogen
worden.
Es dienten 1., im stehenden Heere:
Vor Nach
der Reorganisation.
—— Ende Ende l Ende Ende
1816.1 1849. 1858. 1861. 1864
Truppentheil.
Garde
Infanterie
Cavallerie
Artillerie
Pioniere
4— 4 51
———
35 42
30
59
I.)
*
u)
39
u)
22)
*
—7
14 J 17
Train-Bataillon
Summa
Abgang
Blieben im Dienst
4
H entlafssen.
7 beurlaubt.
322
— Die 1864 unter der Linie verzeichneten Dienstpflichtigen sind die im
Laufe der Zeit a. als untauglich und b. auf Reclamation entlassenen, zu—
sammen 383, für welche nur 8 Mann als Nachersatz gestellt wurden. Au⸗
herdem waren Ende d. J. 27 zur Disposition des Regiments auf wenig—
stens 6 Monate beurlaubt. Es dienten daher in Wirklichkeit Ende 1864
nur 322. Aus gleichen Grunden kamen im Jahre 1849 und 1858 je —12
Mann in Abzug. Ende 1847 war ein Theil der Truppen in Kriegsbe⸗
reitschaft, daher damals 49 Mann mehr im Dienst, als 1858.
A
8
4
376
Militair⸗Verhältnifse.
Es gehörten 2., der Reserve und Landwehr an:
Vor Nach 8 J
der Reorganisation. 383
Ende Ende Ende — Ende — Ende 388
1816. 1849. 1858. l 1861. 1864. 8 *
Heeres⸗Abtheilung.
Reserve:
a. Garde
b. Linie
Landwehr 1. Aufgebots:
a. Garde
b. Provinzial⸗Land⸗
wehr
Landwehr 2. Aufgebots:
a. Garde
b. Provinzial⸗Land⸗
wehr
Summa
15
292
28 30
188 6482
38 86 16
εε να
1689 1175 1032] 10800 118717
Von den 1157 Landwehrleuten (pro 1864) würden also bei Durchfüh
rung der neuen Heeres-Organisation — 177 künftig vom Dienste frei
bleiben.
Rücksichtlich der Reserven und Landwehrleute 1. Aufgebots findet all—
jährlich auf Grund der Ministerial-Verordnung vom 26. November 1860
eine Classification Statt, wodurch diejenigen, welche als die einzigen Ernäh—
rer ihrer Familien zu betrachten sind, in die 8. Klasse versetzt und erst
dann zum Dienst herangezogen werden, wenn alle vorhergehenden Klassen
ihrer Waffengattung erschöpft sind.
Bis zum Erlaß der A. C.O. vom 31. Juli 1860 fand die Classifi
cation gemäß 8. 11 der Verordn. vom 26./10. 1850 jährlich 2mal Statt.
Gegenwärtig ist den im Herbst entlassenen Mannschaften gestattet, 14 Tage
nach dem Eintreffen in der Heimath besonders zu reclamiren. (Minist
Reser. vom 15. Juli 1865.)
Die Classification der Landwehr 2. Aufgebots findet erst im Falle einer
Einberufung Statt. (Minist.Reser. vom 11. Mai 1851.)
Trotz vielfacher Einnerungen Seitens der Militair- und Civil-Behör
den bleiben die Mannschaften doch selbst bei kriegerischen Eventualitäten sorg
los, bis sie durch eine wirkliche Einberufung gewarnt sind. — Nach der
Mobilmachung von 1850 belief sich die Zahl der berücksichtigten Reclama
tionen im Frühjahr 1851 auf 111; im Herbst desselben Jahres war sie
schon auf 27 gefallen. Die Besorgnisse wegen der Theilnahme Preußens
am Krimkriege (185455) vermochten nicht die Zahl der Reclamanten zu
8
128
8
32
2338
2*
8
d
Militair⸗Verhältnisse. 377
steigern, vielmehr fiel ste bis zum Herbst 1858 auf 13 (berücksichtigte). Erst
die Mobilmachung 1859 steigerte die Reclamationen wieder. 8 p
1859 wurden 45, 1860 — 82, 1861 - 103, 1864 — 104 Reservisten
und Landwehrleute in die 8. Klasse versetzt. 1865 ist die Zahl wieder auf
68 gefallen.
Entziehung von der Militair-Dienstpflicht.
(Uebersicht.)
lel
177
—
frei
all⸗
1850
trnäh⸗
erst
lassen
lassifi⸗
Statt.
Tage
Anist.⸗
eine!
Behör⸗
a sorg
ch der
clama⸗
ar sie
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28
333 — *
2 —
—EX 5
z3* —A
—A 85
23 7
358 2
— — —* —A
—328 2
—— — 5 2
558 5
8 F 3
A 3
23
88 *
55283 9
S248 343 5
35823 3* 9—
5253557 528 2
—522133585 7— — — 7 3
523255 22 2 *
5255 2 —
533 2 5* —
55353 * 323
532328 32323 8 ——
53555 3235 375 55
53385 355 34 588
332 * 3 ; J
55355 5 33 32
2333255 535 — ——
55325 EA 3
52 * —
A 53
Fahrgang.
1860
1861
1862
1863
1864
94 42 139 2 130
s4 34 68607 88s 4
84. 88 4 4 37 2
55 15 36 2 33 7
90 2 89 5 62 2
Sum ma 441 379 20 330 — av
Durchsnut 13 38 68 2685
Col. Z enthält Diejenigen, welche sich durch nicht consentirte Auswande—
rung der Militairpflicht gänzlich entzogen haben.
Col. T Diejenigen, welche, obwohl im Staate oder im Kreise anwesend,
ein oder mehrere Male vor den Ersatz-Behörden ohne Entschuldigung aus
geblieben oder zu spät erschienen sind. Die Gestellung erfolgt danach ziem
lich regelmäßig.
Col. 4 enthält die schon in Col. 2Z aufgeführten „unermittelt gebliebenen“
mit. Ein Theil der Letztern wird aber immer noch nachträglich ermittelt,
und werden nur Diejenigen, welche sich in der 3. Concurrenz befinden oder
auf deren Ruckkehr gar nicht zu rechnen ist, zur Bestrafung als Refractaire
Col. 3) eingegeben.
Bestrafungen von Landwehrmännern und Reservisten sind vorgekommen:
l. Wegen unterlafsener An- und 2. Wegen Versänmung der
Abmeldung. Controll⸗Versammlungen.
185961. 1
186264. 2
Summa 3
—
2
XXIII. Staats-Abgaben.
. Staatssteuer.
7
In den verschiedenen kleinen Staaten, unter welche das Gebiet des
jetzigen Kreises Merzig vor der französischen Revolution vertheilt war, wa—
ren sehr verschiedene Besteuerungs-Systeme eingeführt. An die Stelle der
selben traten mit der französischen Occupation (1793) willkürliche Contri—
butionen, bis 1797 ein regelmäßiges Besteuerungs-System eingeführt wurde.
Die Hauptgrundsätze dieses Steuer-Systems und des an seine Sielle getre—
tenen Preußischen werden in Folgendem in der Kürze erörtert werden.
1. Grund- und Gebäudesteuer.
Verschiedene Versuche, die Grundsteuer im ganzen französischen Reiche
gleichmäßig umzulegen, führten zu der Ueberzeugung, daß dieß nur durch
allgemeine Parzellar-Vermessung und Einschätzung des Reinertrages aller
Grundstücke ausführbar sei. Der Plan dieser allgemeinen Katastrirung
wurde 1808 entworfen und in Angriff genommen. Zur Zeit der preußi—
schen Besitznahme waren im jetzigen Regierungsbezirk Trier 428,177 Mor—
gen und 447,244 Parzellen katastrirt; darunter vom Kreise Merzig nur die
Gemeinde Düppenweiler. Die Katastrirung wurde unter preußischer Ver—
waltung fortgesetzt und in den Bürgermeistereien Merzig, Besseringen und
Hilbringen 1830, in den übrigen Theilen des Kreises 1834 vollendet.
Die in den einzelnen Theilen der. Provinzen Rheinland und Westphalen
vorgefundene Grundsteuer wurde unter preußischer Verwaltung forterhoben,
nach Maaßgabe der fortschreitenden Kataster-Arbeiten behufs Herstellung einer
gleichmüßigen Veranlagung jedoch wiederholt neu umgelegt uͤnd in den ein—
zelnen Gemeinden auf Grund eines Gesetzes von 1797 durch besondere
Steuer-Vertheiler jährlich untervertheilt. Rach Vollendung des Katasters
erschien das Gesetz vom 21. Januar 1839, welches bestimmie, daß die nach
Maaßgabe des Gesetzes vom 30. Mai 1820 und der Ordre vom 7. April
1828 für die beiden westlichen Provinzen festgestellte Grundsteuer⸗Haupt⸗
summe so lange nicht erhöht werden sollte, als der Reinertrag der Grund—
stücke im Ganzen nicht unter den fünffachen Betrag der Steuer herab⸗
A. Directe Steuern.
des
wa⸗
er⸗
ttri⸗
rde.
tre⸗
ceiche
urch
aller
rung
eußi⸗
Nor⸗
die
Ver⸗
und
alen
ben,
iner
ein⸗
dere
ters
nach
pril
ipt⸗
nd⸗
5—
Direecte Steuern.
sinken oder die Staatsbedürfnisse eine allgemeine Erhöhung der Grundsteuer
nöthig machen würden.
Außer der Grundsteuer-Hauptsumme hatten die Steuerpflichtigen auf-⸗
zubringen:
1) die Kosten der Erhebung,
2) einen Fonds zur Uebertragung der Ausfälle und zur Deckung von
Nachlässen und Unterstützungen (Remissionsfonds),
3) die Kosten der Erhaltung und Fortführung des Katasters,
M einen Beitrag zu den durch Fortschreibung des Güterwechsels ent
stehenden Kosten.
Dieses Gesetz ist aufgehoben durch dasjenige vom 21. Mai 1861, wo—
nach behufs Ausgleichung der Grundsteuer in der ganzen Monarchie und
Vermehrung der Staats-Einnahmen eine auf 10 Millionen Thaler (2,079,769
Thaler mehr, als bis dahin) fixirte Grundsteuer von allen Liegenschaften
ausgenommen Hohenzollern und das Jahdegebiet) und außerdem eine beson⸗
dere Gebäudesteuer vom 1. Januar 1865 ab erhoben wird.
Die GrundsteuerQuote des Kreises hat vielfach geschwankt; bis 1820
stand sie auf 21,287 Thaler jährlich, stieg in Folge der fortschreitenden Ka—
tastrirung 1836 bis 21,563 Thlr. und fiel durch Statt findende Ausglei-
chung bis 1804 auf 20,857 Thlr.
Die neue Grund- und Gebäudesteuer betrug 1865 zusammen 21,101
Thaler, so daß die Besteuerung der Liegenschaften um 244 Thaler ge⸗
stiegen ist. Vergleiche.
Principalsteuer.
1864.
Grundsteuer.
166 5.
Mehr.
1. Für den Staat
2. Für die Rheinprovinz
7,520231
513
322,149
—10 Mill.
1,664 ,873
266,603
16,786
Geh Ge⸗
dudes..
2,079,769
150 387*)
weniger
56,346
weniger
3571
3. Für den Req.Bez. Trier
4. Für den Kreis Merzig
20357
linck Ge⸗
baͤudest)
*) Zu dieser Erhöhung der Grundsteuer der Rhein⸗Provinz durch die neue Regu—
lirung kommt 1) die Gebäudesteuer der Provinz mit jährl. 721,764 Thlr.; 2) die Kosten
der Regulirung mit 827,019 Thlr. (2 Sgr. 4 Pfg. auf den Morgen). Im ganzen
Staate beliefen sich die Kosten auf 9,6 Mill. Thaler, für den Kreis Merzig auf 12,488
Thaler. Die Grundsteuer⸗Regulirung und Katastrirung in der Rhein-Provinz und
Westphalen in den Jahren 1818 -34 hatte schon 4,148,617 Thlr. gekostet, für die
Rhein⸗Provinz etwa 2,5 Mill.
380
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8
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Staats⸗Abgaben.
2.
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Weniger.
Bleibt mehr.
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Directe Steuern. 881
Kreis Lauenburg hatte 3596 Thlr. alte Grundsteuer, hat neue Grundsteuer
das größte) 15,929 Thlr.
Gebäudesteuer 2,166
Zusammen 18,094
Kreis Barmen hat 52 00, Ottweiler 46,5 00 mehr, 403 060 mehr,
Kreis Schleusingen hat 31 00, Landeshut 41 00 weniger (das größte). Von
ganzen Regierungsbezirken haben weniger Coblenz (2,0 00), Breslau (3,0 00)
und Münster (7,6 080).
Bürgermeisterei Mettlach hat 46,8 00 mehr,
Stadt Merzig hat 13 00 mehr,
Land „14 06 mehr,
Losheim hat 19 00 mehr,
Hilbringen hat 3,6 00 weniger,
Haustadt hat 1,2 00 mehr,
Wadern hat 15 06 weniger,
Weiskirchen hat 17 00 weniger.
Was die verhältnißmäßige Belastung der Bodenarten mit Grundsteuer
jetzt gegen früher betrifft, so gewinnt man darüber ein Bild, wenn man die
jioͤls besteuerten Culturarten mit den jetzt angenommenen Reinerträgen in
Ansatz bringt und mit der Grundsteuer vergleicht; dadurch erhält man nach
Wnttehender Berechnung 1816 auf den Thaler Reinertrag 5 Sgr. 22 Pfg.
teuer.
Culturarten 1816.
1. Ackerland
2. Gärten
3. Weinberge
4. Wiesen
5. Weiden
6. Holzungen
Summa
Grundsteuer
Pro Thaler Reiner—
trag Steuer
—
4
Morgen.
Reiner⸗
Summa
tragssatz.
Reinertrag.
43,872 39 56,908
948 63 2053
62377 159
8,698 617 19,402
18153 7 4235
57.398 93 4499
TVse
21.287
BSg. u⸗ Pf.
1865 sind 175,627 Thlr. Reinertrag mit 16,486 Thlr. besteuert, dieß
macht pro Thaler Reinertrag 2 Sgr. 9 Pfg. Steuer, also etwa die Hälfte.
Dabei ist noch unberucksichtigt gelassen, daß offenbar die besteuerten Lände—
reien 1816 nicht so hohe Erträge abgeworfen haben, als heute. Insofern
382 Staats⸗Abgaben.
ist also die Besteuerung bedeutend geringer, als früher. Die Gebäudesteuer
war pro 1865 für den Kreis Merzig auf 4321 Thlr. veranlagt.
2. Klassensteuer.
Während der französischen Occupation wurde eine Personal und Mo—
bilarsteuer nach dem Gesetze vom 3. Nivose VII. (842. 1798) erhoben.
Die Personalsteuer sollte dem Werthe von 3 Arbeitstagen des betr. Staats
dürgers gleich kommen, und der Rest der aufzubringenden Total-Summe
wurde an Mobilarsteuer 3 nach dem Maaßstabe der Bevölkerung, 25 unach
der Gewerbethätigkeit umgelegt. 1817 brachte diese Steuer im Regierungs⸗
bezirk Trier 66,689 Thlr. Durch Gesetz vom 30. Mai 1820 wurde die
Steuer aufgehoben und durch die Klassensteuer ersetzt, welche nach Verhält-
niß des Einkommens in Klassen, die höchste zu 144 Thlr. Jahressteuer, er⸗
hoben wurde. An Stelle derselben tritt in größeren Städten die Schlacht⸗
und Mahlsteuer.
Die Klassensteuer ertrug 1820 im Regierungsbezirk Trier 137, 160
Thlr., 1822 schon 198,75050 Thlr. Die Provinzialstände beantragten die
Contingentirung der Steuer, welche durch Allerhöchste Cabinets-Ordre vom
1. December 1828 auch erfolgte. Dadurch wurde das Steuer-Contingent
für die ganze Provinz auf 1,068,120 Thlr. festgestellt und alljährlich auf
die Regierungsbezirke, Kreise und Gemeinden untervertheilt. Das Con—
tingent des Regierungsbezirks (1830 — 201,830 Thlr.) schwankte auf und
ab und betrug 1880, nachdem 1840 der Kreis St. Wendel mit 19,450
Thlr. hinzugetreten war, 229,492 Thlr.
An Stelle der Klassensteuer ist durch Gefetz vom 1. Mai 1851 die
Klassen- und klassifizirte Einkommensteuer getreten. Erstere wird in 12
Stufen mit etwa'2 00 vom Einkommen unter 100 Thlr., letztere in 30
Stufen mit 3 00 des Einkommens erhoben, so daß der höchste Klassensteuer⸗
satz 24 Thlr. beträgt. Die Klassensteuer des Kreises Merzig betrug 1829,
nachdem die Contingentirung eingefuhrt war, — 16,767 Thlr., pro Kopf
18 Sgr. 1865 wurden veranlagt 19,747 Thlr. Klassensteuer und 2004
Einkommensteuer, was zusammen auf den Kopf der Bevölkerung doch nur
18 Sgr. ausmacht (conf. auch 8. 309 S. 383).
3. Gewerbesteuer.
Während der französischen Herrschaft wurde vom Gewerbebetriebe eine
Patentsteuer nach dem Gesetze vom 1. Brumaire VII. (22.10. 1798) er⸗
hoben; sie ertrug 1816 im Kreise Merzig 1686 Thlr.
Gemäß Gesetz vom 30. Mai 1820 wurde an deren Stelle eine Ge—
werbesteuer eingeführt.
Diese Steuer ist durch Gesetz vom 19. Juli 1861 einigen Abände⸗
rungen und Erhöhungen unterworfen worden und ertrug 1866 im Kreise
Merzig — 5426 Thlr.
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Direete Steuern. 388
Nachfolgende Uebersicht ergibt die Steigerung der directen Staatssteuern
im Kreise Merzig von 1816 bis 1865, zugleich aber, daß die Steuerbela—
—D
Wohlstand herrschte und wo das französische Steuer-System, neben den di—
recien Steuern, noch eine Menge höchst lästiger und drückender Verbrauchs-
steuern mit sich brachte.
Steuern.
5.Bemerkuugen.
1. Personal⸗ und Möbelsteuer
2. Thürs und Fenstersteuer
3. Klassensteuer
4. Einkommensteuer
5. Patent- resp. Gewerbesteuer
6. Grundsteuer
7. Gebäudesteuer
4380
1,998
19,747
2,004
5,426
—16,786
4321
1,686
21,287
abzüglich der Steuer
der Ausländer mit
528 Thlr.
Summal 29,351 48,284
Einwohnerzahl (Seelen) — 21,693 35,684 * den Klassen⸗
Also pro Kopf (Thaler) 135 1,361) steuer-⸗Rollen.
Anmerkung. Zur Beurtheilung der verhältnißmäßigen Steuerbela—
stung Preußens und anderer großer Staaten Europa's dient folgende Ta—
belle, entnommen der „statistischen Tafel aller Länder“ von O. Hübner pro
1864 u. 1866.
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Staat.
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Preußen
Belgien
Oesterreich
Großbritannien
Rußland
Frankreich
1864 185 140 7,36 2731 14,34
1866 192 150 7T631,8 1286
864 48 40 838 85 3624
1866 48 40,5) 8,24 9,2 34,40
1864 360 330 91686,0 49,00
1866 361 348 9,64 72,6 57,17
1864 29,3 452 15,42 94,0 176,02
1866 298 443 154 7 183,8
8od 60 370 64 1980 303
1866 600 431 74 391
i864 375 3350 85 1330 354 58946
18661 37,4 4991 133 840 224 37060 9900
Demnach hat Preußen die geringste Ziffer des Budgets, der Steuerbe—
L 269
Leu 246
183 173
Lsz 169
239 1764
2,000 2064
320 66339
2 35288
3 2250
,
384 Staats⸗Abgaben.
lastung pro Kopf und der Staatsschulden nicht nur von allen Großstaaten,
sondern selbst gegen kleinere Staaten, z. B. Belgien.
*
B. Indirecte Steuern.
An Stelle der bei Besitznahme der Rheinprovinz vorgefundenen indirec⸗
ten Steuern der douanes droits réunis, Salz-Monopol, des Enregistre⸗
ment u. s. w. u. s. w. nach und nach unter preußischer Regiernng fol⸗
gende Steuern:
—1. Zölle.
Durch Gesetz vom 26. Mai 1818, die Eingangs-, Ausgangs- und
Durchgangs-Abgaben (Zölle). Der Ertrag dieser Abgabe, soweit er im
Kreise Merzig selbst bei der hiesigen Steuer-Receptur erhoben wird, ist ein
außerordentlich geringer, da kein Grenzzoll-Amt besteht. Im ganzen Staate
sind die Zoll-Einnahmen bedeutend gestiegen, seitdem mit dem Jahre 1828
die Bildung des Zollvereins begann, welchem sich auch nach und nach alle
deutschen Staaten (mit Ausnahme Oesterreichs und Mecklenburgs) anschlos—
sen. Damit fielen die lästigen Schranken des Verkehrs im Innern von
Deutschland fort, die Grenzbewachungskosten verminderten sich und die Rein—
Einnahme stieg — abgesehen von der Zunahme des Verbrauchs — erheblich.
Die Einnahme wird nach Verhältniß der Bevölkerung auf die Mitglieder
(Staaten) des Zollvereins vertheilt.
Die Staats-Einnahmen aus den Eingangs-, Ausgangs- und Durchgangs-
Abgaben betrugen 1864 — 14 Millionen Thlr. Da der Kreis kein Grenz⸗
steuer-Amt hat, so kommen nur geringe Beträge (von Post- und Eisenbahn⸗
Sendungen ꝛc. ꝛc.) bei der Steuer-Receptur zu Merzig zur Erhebung. Die—
selben betrugen im Durchschnitt der letzten Jahre etwa jährlich — 80 Thlr.
2. Die Branntweinsteuer.
Durch Gesetz vom 8. Februar 1819 wurde behufs Besteuerung der inlän⸗
dischen Fabrikation von Branntwein ein Blasenzins angeordnet, an dessen Stelle
bald, zuerst 1821 provisorisch, dann durch A. C.O. vom 10. Januar 1824
definitiv eine Maischsteuer trat, indem die Ermittelung der Besteuerung nach
dem Blasenzins schwierig und bei Vervollkommnung der Fabrikation nicht
richtig erschien. Die Abgabe sollte 1J Sgr. 3 Pfg. vom Quart Brannt⸗
wein betragen. Die neue Steuer wurde auf 1913 Sgr. für 100 Quart
Maischraum, für ländliche Brennereien (die nur vom 1. November bis 1.
Mai im Gange sind und nicht mehr als 900 Ouart Maischraum ansagen)
auf 193 Sgr. normirt. Durch Allerhöchste CabinetsOrdre vom 16. Juni
1838 wurde die Steuer auf 2 Sgr. für je 20 Quart Maischraum (und
143 Sor. für ländliche Brennereien) erhöht. Durch Gesetz vom 1. Juni
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Indireete Steuern. 386
1854 ist die Steuer auf 3 Sgr. (resp. 2192 Sgr. für ländliche Brennereien)
erhöht worden.
Die Steuer hat ertragen im Kreise Merzig:
Jahrgang 1869: 426 Thaler,
1860: 278
1861: 202
1862. 40
1863: 113
1864: 182
Summa: 1241,
die fast ausschließlich auf den Recepturbezirk Merzig fallen. Der Durch
schnitt beträgt 203 Thlr. pro Jahr. (Staat 1864 — 8 Mill. Thlr.)
3. Die Braumalzsteuer
wurde durch Gesetz vom 8. Februar 1819 auf 20 Sgr. für den Centner
Malzschrot festgesetzt. Demnach beträgt die Steuer auf 1 Quart gutes
Bier etwa 292 Pfg., indem man annimmt, daß 1 Ctr. Malzschrot 100
Quart Bier gibt.
Die Braumalzsteuer hat ertragen im Kreise Merzig:
Jahrgang 1869: 1743 Thaler,
1860: 1888 ,
1861: 1827
1862: 1820
1863: 1983
1864: 2205
Summa: 11436,
also im Durchschnitt der 6 Jahre, welche eine fortdauernde Steigerung des
Bierconsums nachweisen, 1909 Thlr. jährlich. Es wurden also mindestens
2863 Ctr. Malzschrot jährlich verbraucht und davon mindestens 286,300
Quart Bier gebraut, welche auch ganz im Kreise verbraucht werden dürften.
Es ergibt dieß eine Consumtion von 812 Quart pro Kopf, oder, da das
Quart 15 Pfg. Steuer zahlt, S 1 Sgr. 810 Pfg. pro Kopf und Jahr.
Im ganzen Staate berechnete man 1849 u. 1863 — 12Quart pro Kopf;
ne mehr, conf. Stat. Zeitschr. 1864. S. 129.) (Staat 1864 1,700,000
Thlr.
4. Die Rübenzuckersteuer
wurde durch Verordnung vom 21. März 1840 mit s Thlr. vom Centner
aus Runkelrüben erzeugten Rohzucker oder 10 Sor. vom Centner Rüben
belegt, 1841 jedoch schon auf das Doppelte erhöht. Da im Kreise keine
Zuckerfabriken sind, so kommt die Steuer hier nicht zur Hebung. (Staat
1864 S 6,700,000 Thlr.)
486
Staats⸗Abgaben.
5. Tabakssteuer.
Gemäß Gesetz vom 8. Februar 1819 sollte Derjenige, welcher mehr als
5 Quadratruthen von mit Tabak bestellt, 1 Thlr. Steuer vom Centner Blätter
bezahlen. 1822 wurde festgesetzt, daß erst der Käufer die Steuer zu bezah—
len habe, durch Allerhöchste Cabinets Ordre vom 29. März 1828 aber ein
ganz anderer Steuer-Modus eingeführt. Von je 6 Quadratruthen Tabaks
land werden in vier Klassen 6, 5, 4 und 3 Thaler erhoben. Der Kreis
Merzig steuert in der 3. Klasse.
Die Steuer ertrug
1889 — 207
1860 ⸗ 326
1861 — 124
1862 ⸗ 162
1863 —3533
1864 519
Summa: 1971,„
Durchschnitt der 6 Jahre — 357 Thlr. (Staat 1864 — 100,000 Thlr.)
6. Die Weinmoststeuer
wurde durch Gesetz vom 8. Februar 1819 in 4 Stufen, zu 1 Thaler, 20
Sgr., 1213 Sgr. und 7142 Sgr. auf den Eimer von der Kelter gewonnenen
Mostes festgesetzt.
Der Kreis Merzig steuerte in der 4. — 6. Klasse.
Die Steuer ertrug
1859 — 2096 Thaler,
1860 ⸗ 30
1861 31
1862 ⸗66
1863 ⸗ 109
1864 - 85.
Summa: 617
Durchschnitt der 6 Jahre — 206 Thaler.
Durch Gesetz vom 15.4. 65 ist diese Steuer in Wegfall gekommen.
7. Die Stempelsteuer
wird erhoben gemäß Gesetz vom 7. März 1822. Besteuert werden nach
dem Werthe der Verhandhung Verbrechen, Erbschaften (1 — 8 90), Pro—
zesse, Wesel (1013 00) Atteste, Bittschriften (b Sgr.), Spielkarten, Zeitungen,
Kalender (1 Sgr.) u. s. w.
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Pro⸗
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Indirecte Steuern.
Der Ertrag der Steuer war:
387
Jahrgang.
Receptur
Merzig. Wadern.
Summa.
Jahrgang.
Beide Re⸗
cepturen.
1862
1863
1864
4,728 1,556
4,784 1,823
494 2,085
6,284
6,607
6,5579 1
1859
1860
1861
6,780
296
6316
Summan 14,000 5,464 19,4701 Summal 19,392
Die einzelnen Jahrgänge differiren also wenig und die Hauptsummen
—VD
ist 6477 Thlr. pro Jahr oder 5 Sgr. 8 Pfg. pro Jahr und Kopf.
8. Die Salzsteuer.
Die Einfuhr von Salz ist verboten. Der Staat verkauft gemäß Ver⸗
ordnung vom 17. Januar 1820 die Tonne Salz von 405 Pfund (altes
Gewicht) zu 15 Thlr., welcher Preis durch Verordnung vom 22. November
1842 auf 12 Thlr. ermäßigt worden ist. Die Erzengungskosten des Salzes
in den Staatssalinen resp. die Ankaufs-, Transport- und Administrationskosten
belaufen sich auf etwa 840 des Preises, so daß 200 des Brutto-Ertrages des
Salzmonopols als Steuer angesehen werden kann. (18664 — 9, Mill.
Einnahme und 2, Mill. Ausgabe beim Salz-Monopol.) Man rechnete sonst 12
Pfund Salzverbrauch auf den Kopf der Bevölkerung und muß daher in
Grenzgegenden, wo die Controlle gegen die Einschwärzung schwierig ist, so
viel pro Kopf von den Haushaltungen angekauft werden.
Da der Staat das Salz zu 1Sgr. das Pfund verkauft, so würde da—
nach der Preis des verbrauchten Salzes pro Kopf 12 Sgr. betragen; nach
dem Ertrage des Salzmonopols stellt sich der Preis des verkauften Salzes
aber auf 143 Sgr., und die Steuer auf 10 Sgr. pro Kopf. Dabei ist
jedoch das Viehsalz, welches eigens präparirt und die Tonne zu 5 Thlr. ver⸗
kauft wird, eingerechnet. Die Salzdebit-Stelle zu Merzig verkauft jährlich
etwa 2300 Säcke (12 Tonne, nach neuem Gewicht 189 Pfund 12 Loth),
welche im ganzen Kreise vertheilt werden. In den Bürgermeistereien Wa—
dern und Weiskirchen werden noch etwa 470 Säcke jährlich theils aus Her⸗
meskeil (160), theils aus Saarlouis (220), theils aus St. Wendel (1900)
beschafft. Der Gesammt-Consum beläuft sich daher jährlich für den ganzen
Kreis auf 2770 Säcke — etwa 526,00 Pfund, also pro Kopf beinahe 15
Pfund, wobei das Viehsalz wieder eingerechnet ist. Im ganzen Ztaate wird
der Consum des Salzes zur menschlichen Nahrung auf 155 Pfund, mit
Viehsalz auf 17,5 Pfd. pro Kopf berechnet. (Stat. Zeitschr. 1864. S. 120.)
95
Staats⸗Abgaben.
Die eigentliche Steuer ertrug 1864 nach obiger Berechnung im ganzen
Staate 6,4 Mill. Thlr., im Kreise Merzig — 11,784 Thlr.
9. Die Mahl- und Stchlacht-Steuer
wird nach Gesetz vom 30. Mai 1820 nur in den größeren Städten (an
Stelle der Klassensteuer) erhoben und beträgt:
1) vom Centner Weizen S 20 Sgr.,
2) von anderem Getreide 5 Sgr.,
3) vom Centner Fleisch — 1 Thlr.
Im Kreise Merzig ist diese Steuer nirgends eingeführt. *)
—— —— — —
*) Aum. Der Gesammt⸗ (Netto⸗) Ertrag der indireeten Steuern belief sich für
den Staat 1838 auf 25,750,000 Thlr., (14 Mill. Einw.), 1865 auf 39,146,730
Thlr., und zwar ertrugen 1866
die indireeten Steuern — 87,207,633 Thlr.,
das Salzmonopol — 9,185,810 Thlrx.,
Dagegen waren Erhebungs⸗ n. Verwaltungskosten 1866
bei den indirecten Steuern — 4,461,533 Thlr.,
beim Salzmonopol — 2,785,080 Thlr.
zen
an
XXIV. Verhältnisse des Kreises zu der Staats-
Verwaltung und der Landes-Perkretung.
1. Staatsbehörden.
für
730
A« oberste Verwaltungsbehörden des Preußischen Staates sind neun Mi—
nisterien eingesetzt, nämlich:
1. das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten,
2. das Finanz-Ministerium,
3. das Ministerium der geistlichen, Unterrichtss und Medizinal-
Angelegenheiten,
4. das Ministerium des Innern,
5. das Ministerium der Justiz,
b. das Kriegs-Ministerium.
Diese bestanden schon 1815; später sind hinzugetreten:
7. das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbei—
ten (17. April 1848),
das Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten (11.
August 1848). Das durch A. C.O. vom 5. Mai 1842 er—
richtete Landes-Oekonomie-Collegium bildet seitdem eine tech—
nische Abtheilung dieses Ministeriums,
9. das Marine-Ministerium (16. April 1861).
In ähnlicher Weise, wie das Staats-Ministerium für die gesammte
Staats-Verwaltung, sind die Regierungen als Verwaltungs-Behörden der
(25) Regierungs-Bezirke organisirt, indein die Functionen der einzelnen Mit⸗
glieder (Departements-Räthe) den betreffenden Ministerial-Ressorts entsprechen.
Zwischen den Regierungen und dem Ministerium stehen gleichsam als Com—
missarien der Letztern für die gesammten Verwaltungs-Angelegenheiten der (8)
Provinzen die Ober-Präsidenten. Aehnlich ist wieder die Stellung der Land-
räthe als obere Verwaltungs Behörden der (331) Kreise zwischen den Ge—
meindebehörden einerseits und den Regierungen andererseits, als Commissa-
390 Verhaltniffe des Kreises zu
rien der Letztern. Eine Mitwirkung der Bevölkerung bei der Landes· Ad⸗
ministration findet Statt durch die eingeführten Staats-, Provinzial⸗ und
Kreisvertretungen.
2. Verhältnisse des Kreises gegenüber den all gemeinen Landtagen.
Bei der durch die Verfassungs-Urkunde vom 31. Januar 1850 in's
Leben gerufenen Landes-Vertretung ist der Kreis Merzig vertreten:
1. im Herrenhause,
indem die Rittergüter Dagstuhl und Münchweiler zum ältern (über 50
Jahre in derselben Familie befindlichen) Grundbesitze gehören. Dieser alte
und der befestigte Grundbesitz haben (88. 1 und 2 der Allerhöchsten Ver—
ordnung vom 10./11. 1866) zusammen 90 Vertreter in's Herrenhaus zu
wahlen, von diesen die Rhein-Provinz 5 und von diesen die Regierungs· Be⸗
zirke Aachen und Trier zusammen einen;
2. im Abgeordnetenhause,
Nach 8. 69 der Verfassung besteht dasselbe aus 3850 Mitgliedern, welche
durch Gesetz vom 27. Juni 1860 auf die Städte und Provinzen definitiv
oertheilt worden sind, so daß der Regierungs⸗Bezirk Trier 11 und der Kreis
Merzig mit den Kreisen Saarlouis und Saarburg zusammen 2 Abgeordnete
zu wählen haben. Merzig ist Wahlort.
Die Wahlen erfolgen durch Wahlmänner, deren einer auf 250 Seelen
gewählt wird, und zwar so, daß die Urwähler nach dem Maaßstabe der
Staatssteuern in 3 möglichst gleiche Klassen getheilt werden und die einzel⸗
nen Klassen gleich viele Wahlmänner wählen. (Art. 71 der Verfassung und
provisorisches Wahlgesetz vom 30.5. 1849.) Ueber die Anzahl der Urwähler
im Kreise Merzig, die Klassen-Eintheilung derselben und die Theilnahme an
den Wahlen, Alles im Vergleich mit dem Staate, der Provinz und dem Re⸗
gierungs-Bezirk Trier, gibt nachstehende Tabelle Nachricht.
der Staats⸗Verwaltung.
391
b.
Wahl⸗
Bezirhk.
Einwohner⸗
zahl
Ende 1861.
Zahl
der
Urwahl⸗
Bezirke.
Zahl der Wahlmänner.
Ueber⸗ r und III.! II.
haupt. Abtheilung.
9
te
u
he
tiv
is
»te
en
er
⸗
id
ꝛx
in
Staat
1862
1863
Rhein-Provinz
1862
1863
Reg.Bez. Trier
1862
18,491,220
—15,877
16,030
2,657
2,656
473
400
68, 184
68,263
12315
12,330
1,909
2004
22219
22278
4047
4044
23746
23711
42ꝛi
4244
691
3205,174
549259
654
1863
Kreis Merzig
1862
artg
694
34,598
42
421 442
1863
3:
⸗
18
Nach dieser Tabelle war die Theilnahme im Kreise Merzig derjenigen
im Regierungs-Bezirke und in der Rhein-⸗Provinz beinahe gleich (Col. 21),
stand aber hinter dem Durchschnitte des ganzen Staats sehr zurück. Wäh—
rend nämlich hier wenigstens 13 aller Urwähler sich betheiligten, beträgt bei
uns die Betheiligung nur 15; es blieben also 95 der wahlberechtigten Be—
B im Abgeordnetenhause unvertreten, im ganzen Staate durchschnitt⸗
ich 23. *)
*) Conf. „Statistische Zeitschrift“ von Engel 1865 No. 3. Dieselbe stellt A. C. O.
S. 73 über dieses Resultat folgende Betrachtungen an:
„Die Statistik der Urwahlen für das preußische Abgeordnetenhaus vom 20. Octo⸗
ber 1863 weist z. B. nach, daß von allen Urwählern nur 30,0 von 100 zur Wahl er—
schienen. Im Jahre 1861 nur 27,2, im Jahre 1862 dagegen 84,. Reduciren wir
zur Erleichterung der Rechnung alles auf 100 und nehmen wir als runde Ziffer 31
an. Diese 31 üben also, obschon eine sehr kleine Minorität, doch das Recht von 100
aus; sie wählen die Wahlmänner. Es ist nicht zu erwarten, daß diese 31 alle einer
politischen Ueberzeugung sind, einer Parthei angehören. Wenn sich die verschiedenen Par⸗
cheischattirungen in zwei große Lager vereinigen, so wird das den Sieg davontragen,
392
Verhältnisse des Kreises zu
10. 11. 12. 13.
Berechtigung.
Bezirhk.
Staat
Rhein⸗Provinz
Reg.Bez. Trier
Kreis Merzig
Zahl der Urwähler.
Durchschnitts⸗
zahl der Ur—⸗
wähler auf
eine Wahl in
J. II. II.
Abtheilung.
I.
geberhaupt.
II.VIII.
Abtheilung.
¶ ¶b igsges ugnoh 2828,870 7T.Allo,Alo
3.549,065 —7 —
660,07 32, 160 92,082. 56, 78051 7021, 1858
1863 671,605 81,06 90,3610 849,428! Ta LOn sidh
1862 118,008 7,170 18,8058. 87.Alssil 265 I8
1863 114,11 * 18,367 80, 18210, 2641149
18620 6,6681 424 1,082 6,162110 25,128
Gog 6,7386. 429 1,106 8201l10.26312
welches 16 Stimmen abzugeben hat. Die 15 Stimmen der Minorität sind damit von
der politischen Bühne entfernt. Die gewählten Wahlmänner repräsentiren (wir fetzen
hierbei voraus, daß sie Parthei- und Gesinnungsgenofssen ihrer Wähler sind) nur noch
die Ueberzeugung von 16 0/0 der Urwähler. Sie schreiten zur Wahl der Abgeordneten.
Obwohl in politischer Verwandtschaft zu einander stehend, so kann es doch sein, daß
unter den Wahlmännern dennoch mehr oder minder erhebliche Schattirungen vorhanden
und daß sie keineswegs einerlei Meinung über die Personen der zu wählenden Abgeord⸗
neten sind. Allein auch hier findet wieder eine Gruppirung in zwei große Lager Statt,
welche die Wahlschlacht schlagen. Die Parthei siegt, welche von 16 Stimmen 9 auf
ihren Candidaten vereinigen konnte. Die Abgeordneten sind leider aber nur noch die
Repräfentanten der Ueberzeugungen von 9 0,6 der Urwähler. Sie treten in's Abgeord⸗
netenhaus. Wichtige Beschlüsse sind zu fassen. Es gehen auch hierbei wiederum die
Ansichten vielfach auseinander, ohne daß es möglich ist, der einen oder der andern auf
andere Weise, als durch Abstimmung, den Sieg zu verschaffen. Die Abstimmung erfolgt,
die Stimmen stehen, die des Präsidenten gibt den Ausschlag. Mithin sind in der Ab⸗
stimmung nur noch 5 0,0 der Urwähler mit ihren politischen Ansichten vertreten, D5 040
sind eliminirt. Jene 530,0 aber hätten nach dem bestehenden Gesetze gleichwohl das
vollständige Recht, als der Ausdruck des Volkswillens zu gelten.
n
1
27
32
33
35
34
49
23
24
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15
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die
ruf
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Ib⸗
0
6
der Staats⸗Verwaltung ꝛc.
398
16. 17. 18.
Theilnahme.
An der Wahl haben Theil genommen:
Urwähler.
iI. IVI.
Abtheilung.
9.
4.
o/ aller Urwähler.
I. M. In. vunn
Abtheilung. ma.
97,832
90,791
—16,374
14,127
3,695
2986
181
221,686
202719
33,181
2n, o3⸗
6,01
5387
2o
863,013
808,954
96, 959
80965
16346
13,841
777
1,182,501
1,007,453
146514 1510036
122,124 144 209
26,792 152135
22,214 142 209
1261 1432
—DVVVDD—
343
30,9
22,2
1841
23,6
194
18
214
A
Wir können diesem Fall einen andern an die Seite stellen.
Je complieirter sich das Leben im Staate gestaltet, je mehr die verschiedenen In—
seressen sich durchkreuzen, desto mannigfaltiger werden die politischen Schattirungen und
Strebungen unter den Bürgern der so entwickelten Staaten. Allein die Nothwendigkeit,
in jedem Wahlbezirk die Stimmen (sollen sie nicht ganz verloren gehen) auf eine sehr
kleine Zahl von Candidaten zu vereinigen, zwingt jene Schattirung, in den politischen
Ueberzeugungen ihre besondern Wünsche, in der Vertretung derselben bei Bestim—
mung des Staatswillens, zu opfern und sich einer größern, an Anhangern reichern Schat—
tirung anzuschließen. Auf diese Weise kann es kommen, daß der Gewählte keineswegs
der Gewählte der Majorität ist, sondern nur der einer Majorität der Minorität. Gesetzt,
wir haben einen zu directen Wahlen berechtigten Waͤhlkörper von 100 Wahlmännern vor
ans, die einen Abgeordneten zu wählen haben, und aus drei Parteien A, B und O be—
dehen, wovon A 40, B 36 und O 24 Anhänger zählt. Die Parthei 0O, als die schwächste,
muß von vornherein die Hoffnung aufgeben, ihren Candidaten durchzubringen. Wenn
jede aber nach ihrer Neigung stimmen wollte, so würden A und Bemit einander kämpfen,
d sich der Wahl enthalten, und der Sieg fiele nothwendig der Parthei A zu. Allein
es ergibt sich, daß die Parthei C bei dem Siege der Partbei 4 ein wenig mehr zu ver⸗
lieren haben wüͤrde, als bei dem Siege der Parthei B; O gibt daher seine Stimme der
394
Verhältnisse des Kreises zu
Stener-—
Bezirhk.
Steuerleistung sämmtlicher Urwähler.
J.
n. u. 5
Abtheilung. m m a.
25,776,409
23,664,814
4,471,938
4,133,650
683,255
618,929
42,516
38,243
Was die Steuer-Verhältnisseder Urwähler betrifft, so steht der Kreis
Merzig gegen die in Vergleich gezogenen andern Bezirke sehr zurück. Denn
bei Merzig beträgt der Maximalsatz der directen Staatssteuern abgerundet
im Durchschnitt 500 Thlr., im Regierungs-Bezirk 1000 Thlr., in der
Rhein-Provinz 4000 Thlr., im Staate (Provinz Schlesien) 13,165 Thlr.
Die Rhein-Provinz hatte 1862 nächst den Provinzen Preußen (2000), Po—
sen (2800) und Sachsen (3400) noch den niedrigsten der Maximalsätze, in—
dem sich letztere in den Provinzen Brandenburg auf 5100,. Pommern auf
Staat
1862
9206,617
8461, 683
1,51,718
1434,010
232,820
209. 985
14618
18631 13,101
8416,620 8, 184, 172
,605,387 7,507, Vä
1482461 1,487,780
1,366,887 1,8332,758
227,049 223,67
205,0181 20,926
14,117 13781
126681 12484
Parthei B, und B siegt nun. In Wahrheit repräsentirt der Gewählte der Parthei B
nur die Ueberzengungen von 36 Wählern, während 64 desienigen Vertreters entbehren,
der ihnen am meisten zugesagt hätte.
Nach letzterem, der Wirklichkeit entnommenen, Vorgange erklärt es sich, daß heute
eine Parthei noch denjenigen Candidaten (ihrer Gegenparthei) auf's Heftigste angreift,
ihn als unfähig, vielleicht sogar als unwürdig der Wahl hinstellt und doch morgen schon
aus volitischen Partheirücksichten gezwungen ist, ihm alle ihre Stimmen zu geben. Edle,
unabhängige Naturen muß ein solches Partheispiel freilich mit Eckel erfüllen; sie werden
28 unter solchen Umständen vorziehen, sich der Ausübung ihres Wahlrechts zu enthalten.
eis
nn
det
der
ir.
o⸗
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uf
B
211,
ute
ift,
jon
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den
N.
der Staats⸗Verwaltung ꝛc.
395
26. 27. 0 . 29.
Beträge.
—W
4
Durchschnittsbetrag der Steuern
der Urwähler.
Die höchsten Steuerbeträge
eines Urwählers beliefen sich
Einwohnerzahl
der Urwahl⸗
bezirke.
u. ill. sSamma
Abtheilung.
3.
II. III.
Abtheilung.
5704
58
48.
45,2
32
290
34,8
18,8
164
164
154
120
II,
9— 24 1
13166 1604 338
32 218
13,166 2260 340
112 35 172
3973 324 113
— —
4516 212 58
—— 55 28
ozg 84 35
134 * 13
899 78 30
218 355
2,6 6 634 80 14
22 75 2
240068 Iz2 v61713
176
—
bezirk.
33
dito.
51
dito.
12110800
Seelen im
Wahlbezirke.
3085 11,01
7400 und Westphalen auf 9400 Thlr. erhoben. Wohlbemerkt, beziehen sich
diese Zahlen auf die Zeit vor Ausgleichung der Grundsteuer, wo also der
gewöhnlichen Annahme gemäß die größern Grundbesitzer in den östlichen
Provinzen zu niedrige Steuern gegen die Rhein-Provinz bezahlten.
In den Mittelsätzen steht der Kreis Merzig günstig, indem für die zweite
Wählerklasse der Steuersatz mit 7—58 Thlrn., im Reg.Bezirk mit 4æ55, in
der Rhein-Provinz mit 3 und im Staat mit 2 Thlrn. beginnt.
3. Verhältniß zur Provinz.
Die Provinzial-Vertretung besteht aus den Standesherren und gewähl
ten Vertretern der Ritterschaft, der Städte und der Landgemeinden der Pro—
vinz.
Im Stande der Ritterschaft wählen die Regierungs-Bezirke Trier und
Coblenz zusammen 12 Abgeordnete.
Im Stande der Städte wählt die Stadt Merzig mit den Städten
Saarburg, Prüm, Wittlich und Bernkastel gemeinschaftlich einen Abgeordne⸗
ten. Die Städte wählen indirect, indem der Stadtrath auf je 150 Fener—
stellen einen Bezirkswähler ernennt (Art. 12 der Verordnung vom —13./7.
396 Verhältnisse des Kreises ꝛe.
1827 und Ober-Präsidial-Instruction vom 18.6. 1858). Die Bezirkswãh⸗
ler der genannten Städte, welche mindestens 10 Thlr. directer Staatssteuern
entrichten müssen, treten zur Wahl des Abgeordneten zusammen. Dieser
muß mindestens 15 Thlr. directe Steuern, darunter wenigstens 8 Thlr. Ge—
werbesteuer zahlen. (Art. 10 a. a. O.)
Die Landgemeinden des Reg.Bez. Trier wählen zusammen 5 Abge—
ordnete. Die Wahl ist ebenfalls eine indirecte. Wahlberechtigt sind die
ländlichen Grundbesitzer, welche wenigstens 3 Thlr. Grundfteuer entrichten.
Auf je 50 Wahlberechtigte wird ein Bezirkswähler gewählt. Um als solcher
wählbar zu sein, wird ein Grundsteuersatz von 10 Thlrn. erfordert. Die
gewählten Bezirkswähler treten zur Wahl der Abgeordneten zusammen, wozu
wieder nur solche Grundbesitzer gewählt werden dürfen, welche mindestens
20 Thlr. Principal-Grundsteuer entrichten. (Art. 1219 des Gesetzes vom
27.3. 1824, Art. 11 der Verordnung vom 13.7. 1827).
Der gesammte Provinzial-Landtag besteht aus 5 Standesherren, 25 Ab⸗
geordneten der Ritterschaft, 25 Abgeordneten der Städte und 25 Abgeordneten
der Landgemeinden. (Art. 129 der Verordnung vom 13.7. 1827.)
Die Provinzialstände sind berufen:
1. Gesetzesentwürfe, welche speciell die Provinz angehen, zu berathen;
2. Bitten und Beschwerden dem Könige vorzutragen;
3. über die Communal-Angelegenheiten der Provinz zu beschließen.
(Gesetz vom 5.6. 1823.)
Demnach haben die Provinzialstände auch eine Mitwirkung bei der Ver—
waltung aller früher schon bestandenen oder neu errichteten Provinzial- und
Bezirks-Institute, wie dieß betreffenden Orts näher erörtert werden wird.
ö— — —
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30m
Ab—
ten
XXV. Kreis-Verwaltung und Vertretung.
en;
21.
er⸗
nd
Durch die Kreis-Ordnung für die Rhein-Provinz und Westphalen vom
13. Juli 1827 ist eine Vertretung der Kreise für ihre communalen In—
teressen in's Leben gerufen worden.
Die Kreis-Vertretung besteht (abgesehen von den Standesherren, deren
im hiefigen Kreise keine angesessen find):
1. aus den Besitzern der in die Matrikel der Ritterschaft aufgenom—
menen Güter (8. 4 B der Kreisordnung) und, sofern deren nicht
wenigstens 5 im Kreise vorhanden sind, aus gewählten Vertretern
der größern Grundbesitzer zur Ergänzung der Zahl fünf, als
Vertreter des größern Grundbesitzes (Allerhöchste Verordnung vom
26./3. 1839). Der Census der Wählbarkeit ist für den hiesigen
Kreis auf 20 Thlr. Principal-Grundsteuer festgestellt worden.
Da im hiesigen Kreise 2 Rittergüter, Münchweiler und Dag—
stuhl, vorhanden find, die Vertretung des erstern aber wegen
gemeinschaftlicher Besitz-Verhältnisse zur Zeit ruht (8. 14 des
Gesetzes vom 27. März 1824 und Art. 6 der Verordnung
vom 13. Juli 1827 wegen Anordnung der Provinzialstände),
so sind noch 4 Vertreter des größern Grundbesitzes gewählt. —
Die zur eigenen Vertretung berechtigten Rittergüter müssen we—
nigstens 1000 Thlr. Reinertrag abwerfen und 75 Thlr. Grund⸗
steuer bezahlen (8. 8 des Gesetzes vom 27.3. 1824 und Art. 6
No. 2 der Verordnung vom 13.7. 1827).
398
Kreis⸗Verwaltung ꝛe.
2. Die Stadt Merzig wählt durch eine aus dem Bürgermeister, den
Beigeordneten und dem Stadtrathe gebildete Wahlversammlung
einen Vertreter (Art. 8 B der Verordnung vom 13./7. 1827.)
aus ihrer Mitte (8. 12 der Kreisordnung vom 13./7. 1827).
Der Vertreter muß jedoch mit einem Hause im Stadt-Bezirke
angesessen sein (A. C.O. vom 5.4. 1836).
3.
Die fieben Bürgermeisterei-Versammlungen der Landgemeinden
wählen mit dem Bürgermeister und den Beigeordneten je einen
Vertreter (8. 4 D der Kreisordnung) aus ihrer Mitte (8. 18
daselbst), welcher im Bürgermeisterei⸗Bezirke mit einem Hause
und ländlichen Grundstücken angesessen ist (Allerhöchste Cabinets-
Ordre vom 5./4. 1836).
Der zur Vertretung auf dem Kreistage berechtigende Grundbesitz muß
bei den Rittergutsbesitzern (8S. 5 No. 1 der Verordnung vom 27./3. 1824)
— Erbgang eingerechnet — mindestens ein 10jähriger, bei andern Vertre
tern des größern Grundbesitzes (5. 2 der Verordnung vom 26.53. 1839)
und bei den Stadt- und Landgemeinden eine fünfjährige Dauer haben (8.
5 der Verordnung vom 26.8. 1839).
Die Vertretung des Kreises Merzig besteht also aus 13 Mitgliedern
(zu 1 5, zu 2 1, zu 37)).
Die Kreis-Versammlungen haben über die Communal-Verwaltungs-
Angelegenheiten des Kreises nach Maaßgabe der bestehenden Gesetzgebung zu
berathen und zu beschließen. (K.O. F. 1.) Durch Verordnung vom 9.
April 1846 ist ihnen die Befugniß beigelegt, die Kreis-Eingesessenen zu Bei—
trägen für gemeinnützige Einrichtungen und zur Beseitigung eines Nothstan—
des zu verpflichten, in der Regel jedoch nur auf 2 Jahre und bis auf
Höhe von 10 056 der directen Staatssteuern (88. 1 und 5). Aus-
nahmen bedürfen der Genehmigung der Königlichen Regierung (8. 6). Ueber
die jährlichen Nutzungen des Kreis-Communalfonds können die Kreisstände
ohne Genehmigung der Königlichen Regierung) disponiren (8. 2). Jede
in Gemäßheit dieser Verordnung den Kreisständen vorzulegende Proposition
muß die Angabe des Zweckes, die Art der Ausführung, die Summe der auf—
zubringenden Kosten und die Aufbringungsweise enthalten und 4 Wochen
vorher den betreffenden Stadt- und Bürgermeisterei⸗Vertretungen zum Gut—
achten sowie den Mitgliedern des Kreistages schriftlich zugestellt werden.
Nach 8. 14 des Jagdpolizeigesetzes vom 7. März 1850 haben die Kreis—
stünde über die Verwendung der eingehenden Jagdscheingelder zu beschließen.
en
ug
—J.)
)J.
·ke
en
en
13
ise
3
Kreis⸗Verwaltung ꝛc. 399
Die Beschlüsse der Kreisstände bedürfen mit den angegebenen Ausnah—
men zur Ausführung der Genehmigung der Königlichen Regierung (8. 23
der K.O. und 8. 3 der Verfg. vom 9.4. 1846).
Der Landrath führt in den Berathungen den Vorsitz und vollzieht die
Beschlüsse (88. 18 und 25 der K. O.).
Der- Landrath und zu seiner Stellvertretung zwei Kreisdeputirte wer—
den aus den notabelsten Grundbesitzern des Kreises gewählt (88. 1 und 2
der Verfg. vom 17.3. 1828 conf. auch oben zu 1). Sofern sich unter den
gedachten Grundbesitzern keine qualificirten Personen befinden, macht die Re—
gierung Vorschläge (8. 14 daselbst), worauf die Königl. Entscheidung erfolgt.
Die Bestätigung der gewählten Kreis-Deputirten steht der Regierung
zu (8. 5 daselbst).
Uebersicht der Beschlüsse der Kreisstände seit ihrer Einsetzung.
uß
3
9
ye
n
Datum.
9.7. 1828.
5.12. 18209.
15.8. 1831.
23.11. 1833.
6./7. 1837.
9.6. 1838.
9.1. 1841.
14.7. 1842.
Gegenstaud.
Constituirung der Kreisstände.
Wahl von Kreis-Deputirten (Fabrikbesitzer Boch—
Buschmann zu Mettlach und Bürgermeister Artois
zu Merzig).
3. Pflaster-Anlage in den Ortschaften.
Festsetzung der Remuneration der Kreistagsmitglieder.
2 Behandlung von Wegebau-Angelegenheiten.
1. Wegebau⸗Angelegenheiten.
2. Remuneration der Schul⸗Inspectoren.
3. Remuneration der Friedensrichter in Forstsachen.
Remuneration des Communal-⸗Oberförsters.
l. Straßenbau von Wadern nach Dagstuhl auf Kosten
des Kreises.
Festsetzung des Grundsteuerbetrages für notabeln
Grundbesitz.
1. Festsetzung (wie vor zu 2).
2. Anstellung eines Communal-Baumeisters.
Landrathswahl.
1. Erhöhung der Remuneration der Distriects⸗Aerzte.
2. Vertheilung des dem Kreise von der aufgelösten
Coblenz⸗ Trier schen Feuer⸗Societät competirenden Be
standes.
Erlaß eines Regulativs über Wiesenverbesserungen.
100
Datum.
28.4. 1843.
8.. 1844.
22./10. 1845.
LO. 1846.
3.2. 1847.
Kreis⸗Verwaltung ꝛc.
Gegenstand.
Derselbe Gegenstand. — Der von der Königlichen
Regierung nicht genehmigte Entwurf soll den Pro—
vinzialständen eingereicht werden.
Klassification der Gemeindewege. — Es sollen Kreis-
traßen creirt und vom ganzen Kreise gebaut werden.
Antrag auf Erhebung der Straße von Wadern nach
Nunkirchen zur Bezirksstraße.
Beschwerden wegen Bevorzugung einzelner Kreise bei
der Verwaltung des Landarmenhauses.
Anstellung eines Kreis-Thierarztes, dem ein Gehalt
odon 100 Thlr. jährlich unter gewissen Bedingungen
auf so lange ausgesetzt wird, bis der Staatsgehalt
bewilligt worden.
Erhöhung des Gehalts des Kreis-Communal-Bau—
meisters von 250 auf 300 Thlr. unter der Bedin⸗
gung, daß derselbe seinen Wohnsitz nach Merzig
verlegt.
Remuneration der Districtsärzte im Canton Merzig
auf zusammen 300 Thlr. festgesetzt (für Impfung
und Armenpflege).
Einkommen des Communal-Oberförsters.
Antrag, die Verordnung über die Strohdächer dahin
abzuündern, daß jeder Neubauende verpflichtet wird,
feuerfest zu decken, zu welchem Zwecke Arme zu un—
terstützen sind.
Antrag, daß unzahlfähige Polizeisträflinge zu Ge—
meinde-Arbeit statt Gefängnißstrafe angehalten wer—
den sollen, wobei 10 Sgr. Strafe für einen Tag
Arbeit zu rechnen.
Die Kreisstände erklären ihr Einverständniß, daß der
Kreis Merzig vom Hypothekenamte zu Saarbrücken
getrennt und dem von Trier zugelegt werde.
Zur Abhülfe des durch die Mißerndte von 1846 ent⸗
ftandenen Nothstandes haben die Gemeinden des
—D
ligt. Den Gemeinden muß diese Fürsorge auch fer—
ner überlassen bleiben, da die Kreisstände es nicht
4
5
zn
42
32
it.
ch
ei
ilt
en
It
17*
1
ig
ig
dq
Datum.
31.3. 1847.
20.11. 1847.
5.6. 1851.
Kreis⸗Verwaltung ꝛe.
Gegenstand.
für angemessen erachten, Kreisstraßen auf gemein—
schaftliche Rechnung des Kreises ausbauen zu lassen
(weil dieß den fleißigen Gemeinden zum Nachtheil ge⸗
reichen würde), auch keine Kreis-Fonds vorhanden
sind. Königl. Regierung wird dagegen gebeten, die Be
zirksstraßenstrecke zwischen Mitlosheim und Rapp—
weiler und zwischen Wadern und Dagstuhl aus
bauen zu lassen.
Wird die Vereinigung der Bürgermeistereien Haus—
bach, Los heim und Wahlen zur Bürgermeisterei Los⸗
heim beantragt.
Deßgl. die Umänderungen der Benennungen der Bür⸗
germeisterei Besseringen und Weierweiler in Mett⸗
lach und Weiskirchen.
Werden Veränderungen in den Bürgermeistereibe—
zirken derart beantragt, daß die Gemeinde Merchin—
gen zur Bürgermeisterei Merzig, dagegen Oppen zur
Buürgermeisterei Haustadt gelegt werde.
Anderweite Besetzung der Communal-Oberförsterstelle
wird beantragt.
Deßgl. die Verwendung der aufkommenden Polizei⸗
strafgelder im speciellen Interesse des betreffenden
Kreises.
Antrag, die im 8. 14 des Gesetzes vom 31. Decem—
ber 1842 über die Armenpflege begründeten Pflich⸗
ten des Landarmen-Verbandes zur Unterstützung be—⸗
dürftiger Gemeinden mögen auf die Kreis-Verbände
übertragen werden.
Vereinigung der Gemeinde Brotdorf mit der Bür
germeisterei Merzig beantragt.
Antrag, das Dienstverhältniß des Communal-Baumei—
sters aufzuheben und den Gemeinden zu überlassen,
im Bedürfnißfall ihren Baumeister zu wählen.
Der Kreis hat eine Mindernutzung von 667 Thlr. am
Landarmenhause, wovon 407 den Gemeinden zurück⸗
gezahlt, 260 Thlr. aber zur Unterbringung armer
Kinder verwendet werden sollen, welche im Landar⸗
menhause kein Unterkommen finden konnten.
2
3
4
5
ß.
2
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102
Datum.
22.10. 1851.
30.3. 1852.
16./10. 1852.
25./4. 1858.
27./9. 1853.
Kreis⸗Verwaltung ꝛc.
Gegenstand.
Die Kreisstände beschließen, von den eingehenden Jagd-
scheingeldern 24 Thlr. zur Vermehrung der Kreis—
Bibliothek zu verwenden, den Rest dem Landrath
zu Gratificationen für würdige Communal-Unter⸗
beamte zur Disposition zu stellen.
Der Vorschlag des Landraths, eine Kreis-Darlehnskasse
mit den für gelieferte Naturalien und veräußerte
Pferde (bei der Demobilmachung) erhaltenen Sum—
men von 2470 und 2979 Thlr. zu begründen, wird
gebilligt; jedoch soll die für gelieferte Naturalien
vom Staate vergütete Summe (2470 Thlr.) den
Bemeinden zurückgezahlt werden.
Der Antrag des Vorsitzenden, die Jagdscheingelder fort
dauernd a. zur Vermehrung der Kreis-Bibliothek,
b. zu Gratificationen, ec. zum Ankauf von Bäumen
in den Lehrerbaumschulen (deren unentgeltliche Ver—
theilung an Schulkinder und Gemeinden Statt fin⸗
den soll) wird genehmigt.
Deßgl. wird die Anstellung eines Kreis-Wiesenbau—
meisters beschlossen.
Das Kreistagsmitglied Boch stellt dem Kreise den
Rest eines Sammelfonds mit 180 Thlr. Behufs Un—
terstützung der Angehörigen einberufener Reservisten
und Landwehrmänner zur Disposition.
Antrag desselben auf Besteuerung der vom Mili—
tairdienst freigebliebenen Dienstpflichtigen.
Antrag auf Cumulirung der Kreis-Communalbau-
meister⸗ mit der Kreis-Wiesenbaumeisterstelle.
Billigung eines Gefetz⸗ Entwurfs, betreffend die Be—
gründung einer ländlichen Creditkasse für den Reg.
Bez. Trier.
Für die Stadt Merzig wird dem Schul-Inspector
eine jährliche Remuneration von 3 Thlrn. bewilligt.
Baron von Zandt und von Louisenthal zu Kreis—
Deputirten gewählt an Stelle der abgegangenen
Herren Boch-Buschmann und M. Artois.
2. Der Beschluß über den Antrag des Landraths auf
J
Datum.
17.8. 1854.
14.12. 1854.
8.3. 188565.
2.8. 1855.
10.12. 1856.
5.10. 1857.
2./3. 1859.
—4.57. 1859.
23.7. 1861.
4.11. 1862.
2.7. 1863.
Kreis⸗Verwaltung ꝛec.
Gegenstand.
Begründung von Kreis- oder Communal-Vorraths—
speichern wird wegen der hohen Fruchtpreise vertagt.
Es soll von Kreis wegen das Project über den Ausbau
einer Prämienstraße von Merzig nach Remich auf—
gestellt werden.
Die vorgelegten Statuten einer Kreis-Spar- und
Darlehnskasse wurden genehmigt.
Zur Begründung von Nothspeichern sollen die Mit—
tel durch Umlagen von 5 00 auf die Staatssteuern
aufgebracht werden.
Die Ausführung des letztern Projects (ad 2) auf 1856
vertagt (25.9. 1856 ganz davon Abstand genommen).
Die Befreiung der Düngerkalkfuhren vom Chausseegeld
beantragt.
Einführung der Städte-Ordnung in der Stadt Mer—
zig beantragt.
Antrag, die Jagdpächter zur Bestreitung der Kosten für
polizeiliche Jagden auf Schwarzwild zu verpflichten.
Antrag, die Erziehungs-Anstalt des Landarmenhauses
aufzulösen.
Die Fourage und sonstigen Bedürfnisse der mobilen
Truppen sollen durch Unternehmer von Kreis wegen
beschafft, die Kosten aber von den Gemeinden nach
dem Steuerfuße eingezogen werden.
Fundirung eines Capitals von 400 Thlrn. aus den
Jagdscheingeldern zu einem Sammelfonds bei der
Stiftung, Nationaldank“ Behufs Unterstützung hülfs—
bedürftiger Veteranen.
Die Remuneration des Rendanten der Kreis-Com—
munalkasse wird auf 2 00 von den jährlich wieder⸗
kehrenden und 1 04 von den außerordentlichen Ein—
nahmen festgesetzt.
Von dem vom Landrathe v. Briesen herauszugeben⸗
den geschichtlichen Werke über den Kreis Merzig
werden auf Kreiskosten 225 Exemplare übernommen.
Die gewählten Mitglieder der Einkommensteuer-Veran⸗
lagungs-Commission sollen in Zukunft zugleich als
Mitglieder der Klassensteuer-Reclamations-Commis—-
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2
40*
104
Datum.
26.7. 1864.
15.3. 1865.
14.7. 1865.
Kreis⸗Verwaltung ꝛc.
Gegenstand.
sion fungiren und die in ersterer Eigenschaft bezo—
gene Remuneration gleichzeitig als Entschädigung für
ihre Mühewaltung bei letzterm Geschäfte betrachten.
Die Kosten für Miethe und Einrichtung eines eigenen
kreisständischen Locals werden bewilligt.
Bewilligung von 100 Thlrn. zur Hebung der Pfer—
dezucht im Kreise.
Einziehung des Mobilmachungsfonds (von etwa
500 Thlrn.) aus der Depositenkasse und Anlegung
desselben bei der Kreis-Spar- und Darlehnskasse
Behufs erhöhter Rentabilität und vermehrter Wirk-
samkeit der Darlehnskasse.
Zur Errichtung einer Ackerbauschule im südlichen Theile
des Regierungs-Bezirks Trier werden auf 6 Jahre
jährlich 100 Thlr. bewilligt mit dem Vorbehalte,
diese Bewilligung nach drei Jahren zurückzuziehen,
wenn bis dahin die Anstalt nicht wenigstens 16 Zög⸗
linge zähle.
2
In der Regel sind, namentlich seit 1881, jährlich 2 bis 3 Kreistage ab—
gehalten worden; die Beschlüsse derselben, welche nur Wahlen oder sonst Ver—
handlungen von untergeordnetem oder vorübergehendem Interesse betrafen,
sind aber vorstehend nicht aufgenommen worden.
Kreis⸗Haushalt.
Der Kreis hat seit 1851 eine eigene Kreis-Communalkasse zur Verwal—
tung seiner gemeinschaftlichen Ausgaben und Einnahmen und seiner Kreis—
Communal-Fonds. Als solcher ist nur der im Jahre 1851 aus dem Erlöse
der verkauften Mobilmachungs-Pferde (2979 Thlr.) entstandene Fonds
vorhanden. Derselbe war bisher bei der Depositenkasse in Trier als
jederzeit kündbarer Mobilmachungsfonds und daher nur zu 3 000 Zinsen
hinterlegt. Er hatte sich dadurch bis Ende 1864 auf 4300 Thlr. erhöht.
Mit Rücksicht auf die veränderten Verhältnisse haben die Kreisstände auf
meinen Antrag unter dem 20. März 1865 beschlossen, diesen Fonds bei der
Kreis⸗Sparkasse durch Verwendung zu Darlehnen nutzbarer zu machen. Au—
ßer den Zinsen dieses Fonds, welche, wie gesagt, bisher immer zum Kapital
geschlagen wurden, hat der Kreis als solcher nur noch die Erträge der Jagd-
scheingelder (100 - 120 Thlr. jährlich) als gemeinschaftliche Einnahme.
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Ueber diese haben die Kreisstände theils allgemein (wie sich aus den
oben angeführten Beschlüssen ergibt), theils in einzelnen Fällen Behufs. De
ckung kleiner gemeinsamer Ausgaben des Kreises verfügt. In der Haupt
sache mußten aber die gemeinschaftlichen Ausgaben der Gemeinden des Krei—
ses, nämlich die Besoldung der Kreis-Communalbeamten und die Beiträge
zu den Provinzial-Instituten durch Beiträge der Gemeinden bestritten werden.
Die Rechnung pro 1864 weist solcher Ausgaben nach:
1. Gehalt des Communal-Baumeisters — 250 Ir deee aufgebracht v. d.
2. Gehalt des Kreis-Wiesenbaumeisters — 150 Thlr.Gemeinden nach d. Steuerf.
3. Gehalt des Communal-Oberförsters — 600 Thlr. (nach der Waldfläche),
4. Remuneration des Kreisthierarztes — 50 Thlr. (gleichheitlich von den
Bürgermeistereien).
Außerdem die Beiträge zu den Provinzial-Instituten, welche betreffendeü
Orts näher angegeben worden sind.
Die Jagdscheingelder erbrachten 1864 113 Thlr., wovon 12 Thlr. für
Vermehrung der Kreisbibliothek verwendet wurden.
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291 80.B
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0003192929
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414044.
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