Türkenschatzung von 1542
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Türkenschatzung von 1542)
(Historischer Verein für die Saargegend, Abteilung VIll Nr. 7).
Innam Schatzgelt, Im ampt Otweyler zu dem gemeynen pfennig
anno d. 42 gehoben.
Erstlich das Hoffgesind im Schloß zu Olweyler.
1*fl. Schlych hengin 75btß.
bakr. Der Becker im schloß 18btß.
kr Der Müller 2 btz.
bk. Wenndel wagennknecht 6 kr.
Enngel kochmagd 2 kr.
Die Schloßmagtk 1 kr.
Die Rynnkmagt 1 kr.
Der amtmann
Synn knecht
Die magt
Capplann Im schloß
Capplann im flecken
Philips forster
Heintz koch keller
Synn magt
ort
2 kr.
17) Mit dieser, von allen Bewohnern des Reichs gemäß dem Reichsbags-
beschluß von Speier aus dem Jahre 1542 aufzubringenden Steuer sollke ein
Heer aufgestellt werden, um gegen die Türken zu Felde zu ziehen, die in Ungarn
eingefallen waren. Wie diese Steuer auf die Bewohner der Saarbrücker Lande
— die Grafschaften Saarbrücken, Otkweiler und Saarwerden — umgelegt
wurde, zeigk eine handschriftliche Aufstellung aus jener Zeit. Sie wurde erst—
malig von Rektor Jung in Band 9 der „Mitteilungen des Historischen Vereins
für die Saargegend“ veröffenklicht, in dessen Bücherei die Handschrift feit
ihrer Auffindung durch Jung um die Jahrhunderkwende sich befindek. Die Liste
hinsichtlich des das Oberamt Ottweiler betreffenden Teils wird vorliegend
wegen ihrer Bedeukung und des Zusammenhanges wegen nochmals gebracht.
Die auferlegke Steuer richtete sich nach Vermögen und Einkbommen. Von
je 100 Gulden Vermögen muß jeder einen halben Gulden geben; wer unter
hundert Gulden besitzt, gibt von je 20 Gulden 6 Kreuzer; wer unker 20 Gulden
besitzt, gibt 4 Kreutzer. 50 Gulden Zins oder Einkommen werden gleich 1000
Gulden Vermögen gerechnet. Kleider, Kleinode, Silbergeschitr und was zur
Ausübung des Berufes gehörk, werden nicht mikgerechnet. Knechte, Mägde
inz andere Diener, die unter 15 Gulden Lohn haben, zahlen von jedem Gulden
reuzer.
Der Gulden (abgekärzkefl.) ist zu 153 Batzen (btz.), ein Bahen zu 4 Kreutzer
(kr.) gerechnet. 1 Ort ist 4 Gulden. (Jun gkram angegebenen Orke.)