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Fürsorge für die Hüttenleute.
1. Der Neunkircher Knappschaftsverein.
Schon bei den alten Nassau-Saarbrücker Eisenhütten
hatten sogenannte „Bruderbüchsen“ oder „Bruderladen“
bestanden, welche wesentlich der Krankenunterstützung dienten
und freie Kur und Arznei, oft auch noch Krankengeld boten.
Sie lebten von Lohneinbehaltungen von einem Kreuzer auf
etwa anderthalben Gulden, also von etwa anderthalb v. H.
des Lohnes, und von Strafgeldern. Letztere waren sehr
bedeutend. Außerdem gab die fürstliche Kasse von Nassau—
Saarbrücken Zuschüsse. So wurde in dem Vertragsentwurfe
vom 15. August 1758, durch welchen die Fischbacher Neue
Schmelz, der Scheidter Hammer und der Plattinenhammer
an Frau Katharine Loth in St. Ingbert verpachtet werden
sollten, vorbehalten, daß die Hüttenleute, wenn sie in Zank
und Streit gerieten oder wenn sie nicht ordentlich arbeiteten,
mit einer kleinen Geldstrafe auf den Gulden oder andert—
halb Gulden ihres Lohnes zum besten der Bruderlade belegt
werden sollten. Mit dem Übergange der Eisenhütten in
Privatbesitz gingen auch die Zuschußleistungen auf die Besitzer
über. Die Leistungen der Kassen wurden auch noch auf
andere Dinge als freie Kur und regelrechtes Krankengeld
ausgedehnt. Ähnliche Kassen bestanden auf den nieder—
rheinisch-westfälischen Hüttenwerken. Aber Beiträge und
Leistungen waren nach den örtlichen Verhältnissen sehr ver—
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zu einander. Im Jahre 1860 machte die preußische Re—
gierung den Versuch, die auf den niederrheinisch-westfälischen
Hüttenwerken bestehenden Unterstützungskassen, welche Arbeiter