- Neues Papier wurde verschrieben. Gerichtsräte und Anwälte belehrten
sich gegenseitig, daß sie von Rechtsprechung keine Ahnung hätten. Kurzum:
im Februar 56 wurde alles, was Saarbrücken vorgebracht hatte, restlos ver-
worfen. Und auf eine von Saarbrücken angemeldete Revision wurde am
1. Juli sehr eindeutig geantwortet, Wadgassen habe re<ht und Saarbrücken
müsse die Kosten zahlen, widrigenfalls von Reichs wegen etwas nachgeholfen
werde. Saarbrücken zog die Sache in die Länge bis in den Anfang des Jahres
1758. Als da aber das Exekutionsmandat wirklich erlassen wurde, gab Saar-
brücken klein bei und verglich sich am 10. Januar 1759 mit Wadgassen. Und
mit Stolz vernahm der Müller, dessentwegen sich die hohe Justiz ebenfalls
jahrelang bemühte, daß endgültig das Kloster die Gerichtsbarkeit erster Instanz
behielt und Verbrecher auf dem Klostergebiet niht ohne Anzeige ergriffen
werden durften. Allerdings, so hieß es, sollten diese auf Verlangen nach
Saarbrücken ausgeliefert werden.
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Saarländisches aus Amtsblättern
1. Belobung.
Die Bewohner des Kreises Saarbrücken und namentlich die Herren Pfarrer
Mügel, Conrad Forberg, Heinrih Karcher in Saarbrücken, und die
Herren Apotheker Förts< und Heinrich Eicha > er zu St. Johann sind nach
Innhalt des landräthlichen Berichts mit lobenswerther Thätigkeit bemüht, der
Noth ihrer armen und brodlosen Mitbürger abzuhelfen.
Eine Gesellschaft von mehreren Handelshäusern von Saarbrücken läßt 1000
Malter Brodfrucht von Köln kommen, um die Verlegenheit ihrer bedürftigen
Mitbürger zu mildern; bis diese Unterstüzung verabreicht werden kann und
andere vorbereitene Maaßregeln zur Anwendung reif sind, ist der Hülfsverein,
welcher sich durc< die Bemühungen jener würdigen Männer gebildet hat, darauf
bedacht, die Hülssbedürftigen auf alle mögliche Weise Arbeit und Verdienst zur
Unterstützung zu verschaffen.
Die von den biederen Bewohnern der Städte Saarbrücken und St. Johann
zu einem Unterstüßungsfonds unterzeichneten baaren Summen, betragen schon
gegen 1000 Franken, und es ist mit Zuversicht zu erwarten, daß die von dem
landräthlichen Kommissarius Herrn Derrn an die Herren Bürgermeister des
Kreises erlassenen Aufforderung die gütigste und kräftigste Theilnahme sämmts=-
liher Gemeinden zur Folge haben wird. Allen Theilnehmern und Beförderern
dieser wohlthätigen Verbindungen wünschen wir hierdurch unser dankbares
Anerkenntnis zu bringen.
Trier, den 26. Februar 1817.
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Königl. Preuß. Regierung.
2:Poit nach Saarbrücken.
Es ist von mir die Einrichtung getroffen, daß vom 23. d. M. ab, wöchent-
lic zweimal, als des Montags und Donnerstags früh um 4 Uhr eine fahrende
Post von hier über Merzig, Saarlouis nach Saarbrücken abgehen wird,
mit welcher. sowohl Personen reisen, als auch Briefe, Packete und Gelder ver-
sendet werden können. Des Dienstags und Freitags Nachmittags um 2 Uhr
wird dieselbe von Saarbrücken abgehen, und auf der nemlichen Tour
anhero kommen.
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