Gruben 10 JTFeiers<hihten. Gezahlt vom Gewerku- verein wurden an Barunterstüßung 3 951 666 Ir. 9. April: In der französisc<en Presse wünscht man „zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicher- heit im Saargebiet“ die Besezung des Landes dur< französisc<es Militär. Im Saargebiet herrscht aber vollkommene Ruhe. Gereizt und erregt wird allein die Bevölkerung dur< das sozialdemokra- tisQ<e Organ des Candes, die „„Dolksstimme“, deren Chefredakteur M. Braun, ehe der Hahn einmal kräht, dreimal das Daterland verrät. 12. April: Im Auswärtigen Ausshuß der französt- sjh<en Kammer sprit Abg. Fribourg über die Tage im Saargebiet und faselt über die Ein- shüchterungsversu<me, die die Hitlerbewegung in einer vom Dölkerbund abhängigen Gegend unter- nehme, Er fragt, welche Haltung die französis<e Regierung dagegen zu unternehmen gedenke. Fribourg wird beauftragt, eine Denks<rift über die Saarlaae ausSzuarbeiten. 15. April: Die Regierungskommission suspendiert am 11. April Bürgermeister Ruppersberg in Hom- burg vom Amte, weil er anläßlich des Staatsaktes in der Potsdamer Garnisonkirhe am 21. März 1933 auf dem Sc<loßberg in Homburg eine Haken- kreuzfahne gehißt und der Staatzakt selbst dur< Cautspreher am Warktplaß übertragen worden sei. Der ungeseßlicen Forderung, die Fahne sofort zu entfernen und die Uebertragung ein- zustellen, kam R. nicht nac<. Er wurde seines Amtes enthoben und soll sich disziplinarisch ver- antworten. Die Hakenkreuzfahne ist offiziell deuts<es Hoheitszeichen, das genügt. . Der Dor- wurf, durc; den Cautspreher „aufreizende Reden“ verbreitet und dadur< die Bevölkerung „beunruhigt zu haben“, trifft nic<t zu. Das Stadtverordnetenkollegium de>kt in der darauf folgenden Sißung den Bürgermeister. Erw“hnenswert bleibt nur aus einem vom Präsidenten Knox unterzeichneten Schreiben folgende Stelle: „UVa<ß der Derordnung der Regierungskommission vom 30. Juni 1924 sind im Saargebiet gestattet Jahnen in den Farben der völkerre<tliHh anerkannten jelbständigen Staaten und der versfassungsmäßigen deutschen Regierungen. Ua<H ArtikelZ3Z der Reichsverfassung sind die Reihs- farbenS<warz-Rot-Gold. Dieser Ar- tikel ist bisher nicht geändert worden. Ver Trlaß des Reichspräsidenten, den Sie in Ihrem Bericht anziehen, enthält nur eine vorläufige Regelung, eine Aenderung der Reichsverfassung enthält er ni<t. Er führt insbesondere nic<t die Farben der Hakenkreuzfahne als Farben der verfassungs- mäßigen deuts<en Regierungen an.“ Da<H der Deröffentlihung der Polizei ergab eine Derkehrsstihprobe in Saarbrüken im JIJult 1932 folgendes: Es passierten die Stelle von 17--19 Uhr: 4353 Personenautos, 410 Krafträder, 2473 Fahrräder und 820 Fuhrwerke. Die freien Gewerkschaften des Saargebiets faßten gestern eine Saarents<ließung, daß die Heimat als urdeutsc<es Cand unges<hmälert in ve deuts<e Dolksgemeinsi<haft zurückkehren müsse. 19. April: Einige Zahlen aus der Polizeistatistik für 1932. Die Geburtenkurve zeigt einen weiteren Abstieg. 1930 wurden in Saarbrücken 2063 Kin- der geboren, 1931 wurden 1891 Geburten ver- zeichnet und 1932 nur 1790. -- Während Heiraten im Jahre 1931 gegenüber 1930 um 80 zu- genommen hatten, haben sie 1932 um 181 ab- genommen, und zwar waren es im Berichtsjahr 1113 und 1294 im Dorjahr. Den 1113 Ehe- s<ließungen im Jahre 1932 stehen 105 Ehesc<hei- dungen gegenüber. 20. April: Die zum Geburtstage Hitlers an den Häusern erscheinenden Hakenkreuzfahnen ließ die Regierungskommission dur< die Polizei entfernen. 23 Dpril: Christliche Gewerksc<haftsführer. Auf ver Tagung der ev. Dertrauensleute aus dem Saar- gebiet und der Westpfalz wurde eine Entsc<ließung angenommen, in der es u. a. heißt: „Keine innere oder äußere politis<Ge Umstellung im Reiche ist in der Cage, unsere nationale Ein- stellung zu ersc<üttern.“ 24. Bpril: Ein Aufruf an das ganze deuts<e Dolk erklärt den 1. Wai zum Feiertag der nationalen Arbeit. Zum Sdlusse des Aufrufs heißt es: „Der 1. Mai soll das deutsche Dolk einig und geshlossen sehen und ein Zeichen sein für die ganze Welt, daß Deutschland erwa<t ist und den Weg zu Freiheit und Brot su<t und findet. Laßt an diesem Tag die Arbeit ruhn.“ Mit hellem Jubel wird das Manifest im ganzen Saargebiet begrüßt. Alle sorgen aufs neue für sc<hwarzweiß- rote Fahnen, die verboten sind. Trotz der Riesen- lager in rotem Tu sind sie ausverkauft, man behilft si< sogar vielfac< mit rotem Federleinen. Uot madht erfinderisch Die Regierungskommission hat beschlossen: „Aud am 1. Wai sind alle öffentlichen Deranstaltungen, insbesondere öffentliche Aufzüge und öffentliche Versammlungen verboten. Zugelassen sind nur ges<lossene Deranstaltungen, und zwar für jede Partei, also au< für die Uationalsozialistische und Kommurnistisce Dartei.“ 25 April: Zum „Deutschen Tag“. Die Regierungs- kommission hat den saarländis<en Kommunal- verwaltungen mitgeteilt, daß am 1. Mai kein Gemeindebeamter beurlaubt werden darf, und zwar auc< dann nicht, wenn der erbetene Urlaub auf den JIahresurlaub verre<hnet werden soll. Bisher wurde keinem beamteten Franzosen die Feier des quatorze juillet verwehrt. Im Gegen- teil, die Beurlaubung der Ausländer am 14. Juli war selbstverständlich. Die Derordnungen der Re- gierungskommission nähern si; den Methoden Raults, die in der Jahrtausendfeier jämmerlich Sc<hiffbru<h erlitten haben. Die „Saarbrücker Zei- tung“ bemerkt zu dem Erlaß: „Die Wirksamkeit der Regierungsverfügung aufzuheben, ist in erster CQinie Sa<e der Bevölkerung. Kein Deutscher betrete am 1. Mai ein Gemeindehaus. Uiemand ers<eine irgendwo am Salter. Uiemand regele dort eine dienstlihe oder private Angelegenheit. Dann wird au< den Beamten „im Dienst“ der Feiertag der nationalen Arbeit nahegebracht, der auch im Saargebiet von deutschem S<affen und deuts<er Boffnung künden soll. 27. April: Die Regierungskommission erlaubt Schwarzweißrot und Hakenkreuz und erklärt hierzu, die deuts<e Regierung habe ihr mit- geteilt, die Fahnen seien jeßt als deutsche Vationalflaggen anzusehen. Die Regierungs- kommission will auc< die Klagen nieders<lagen, die sie wegen Hissens dieser Fahnen eingeleitet habe. Die Presse hilft dem guten Willen na< und fordert, es solle der 1. Mai wie in Deuts<land zum gesetzlichen Feiertag erklärt werden. Die Regierungskommission veröffentlicht ent- gegenkommend, die Büros und Betriebe staat- li<er und kommunaler Art bleiben am 1. Mai geöffnet, wer aber Urlaub haben will, dem set er 3u erteilen. 100 äl