Zwangsarbeit, Ausſtellung an den Pranger, öffentlicher Brandmarkung und
einer Reihe kleinerer Nebenſtrafen büßen.
Aber nicht allein das Obergericht in Trier, auch das kleine Kantonalgericht
in Saarbrücken läßt nicht. mit ſich ſpaßen. J<H will nur erwähnen, daß es
im Namen des Königs zur Auffriſchung des Gedächtniſſes für nicht re<ht-
zeitige Anmeldung der Geburt eines Kindes dem glük-
lich unglücklichen Vater dieſes unter Umſtänden verzeih-
lichen Verſäumniſſesſe<hsTage Gefängnis, 5 ThalerGeld-
buße und die Koſten des Verfahrens auferlegte. Leute, die
wohl über einen quälenden Durſt, aber über kein Geld verfügten, waren übel
daran. Oft finden ſich Urteile wie folgt: „Ein Individuum wegen
Zehprellerei ein Jahr Gefängnis, 15 Thaler Geldbuße
und die Koſten.“ Einen verſäumten Schulbeſu< ſeines
Kindes muß der Vater mit fünf Thalern büßen. Dieſer kleine
Auszug aus der Rechtspflege des Jahres 1834 mag genügen, ſie erſcheint uns
grauſam, unbarmherzig und mutet faſt mittelalterlich an. Allein auf Rache
für das Unrecht, aber nicht auf die Beſſerung des Sünders war ſie bedacht und
eingeſtellt. „Wat to veel is, is to veel!“
Die Siegesfeier derUnbotmäßigen
über den Inſtanzenzug.
Am 2. November 1834 erfolgt die feierliche Weihe „des auf Allerhöchſten
Befehl neu-errichteten Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken“. Böllerſchüſſe
krachen vom Triller, daß ein donnerndes Eho in den Bergwäldern auflebt
und die Friedſamen aus den weichen Betten ſchrekt. Alle Kirhengloken
läuten, klingen feierlich über das Tal hin und rufen Gerechte und Ungerechte
zum Gottesdienſt. Die guten Seelen trotten durch die engen Gaſſen über das
holperige Pflaſter, die langhaarigen Zylinder in 'die Stirne gedrückt, um dem
Höchſten im Himmel für die Gnade des Allerhöd<ſten in Berlin zu danken.
Die Prediger flehen mit einer andächtigen Menge Gottes Segen auf das Werk
herab, das ihnen Allerhöchſte Königliche Huld verliehen. Im Fürſtenſtuhle der
Ludwigskirche lauſcht der Regierungspräſident mit den Honorationen der Stadt
den freudig aufrauſchenden Klängen der Orgel, er ſieht die froh bewegten
Geſichter der Bürgerichaft und mag ein Stoßgebet hinausgeſandt haben, daß
das Geheimnis ſeiner Schriftſtücke in dieſer fataben 'Sache auf immer bewahrt
bleiben möge. In der Tat ſcheint am 2. November anno domini 1834 in der
Stadt eitel Wonne und Freude geherrſcht zu haben. Die Spitzen der Behörden
und die ehrwürdigen Gemeinderäte rüſten ſich zu dem von der Stadt ge-
gebenen Feſtmahl. Auf dem mit Blumen geſchmückten Ehrenplatz ſitt der
gehorſamſt und ergebenſt eingeladene geheime Gegenſpieler in dem nunmehr
beendeten Ringen. Seine hier veröffentlichten Eingaben an den Miniſter
kennt natürlich niemand, und ſo hat er ſicherlich viel unverdiente Dankesworte
für ſein Wohlwollen über ſich ergehen laſſen müſſen. 'An einem kräftigen Hoch
auf den uns „wohlaffektionierten Förderer“ der guten Sache wird es nicht
gefehlt haben. Zu jener Zeit liebt man es hier noh von den Fürſtentagen her,
Toaſte auf hochgeſtellte Perſönlichkeiten in Reimen auszubringen. Dies gilt als
beſondere Ehrung. Wir Tfehen. im Geiſte das um ſein Gemeinweſen wohlver-
diente Oberhaupt Böcking ſich erheben, geziemende, ehverbietige Verbeugung
vor dem erſten Verwaltungsbeamten, es folgt das übliche Räuſpern und dann:
Kia