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1. Pariser und Baden-Badener Direktiven zur Entnazifizierung
nach 1947
1.1. Direktiven für das neue Spruchkammerverfahren
Am 26. März 1947 fand erneut eine Entnazifizierungskonferenz unter dem Vorsitz
Laffons in Baden-Baden statt. Neben seinem Kabinettsdirektor Grimaud nahmen der
neue Chef des Service Epuration, Radenac, der Directeur de la Sürete, Andrieu, und
der Directeur General de la Justice, Furby, mit seinen Mitarbeitern Schmelck, Martin
und Junker teil 1 . Im Mittelpunkt der Beratungen stand die Entnazifizierung der Inter
nierten. Nach weitgehendem Abschluß der Maßnahmen im Verwaltungsbereich und
fortgeschrittenem Stadium in der Privatwirtschaft sollten jetzt die Internierten über
prüft werden. Deswegen sollte darauf geachtet werden, daß die Spruchkammern
nicht mit anderer Arbeit, insbesondere mit Einsprüchen gegen bereits rechtskräftige
Entnazifizierungsbescheide, überlastet werden würden: La tendance sera donc
d'eviter les revisions avant la fin de l'epuration administrative et economique d'une
part, et d'autre part avant le jugement des internes.
Bei der Konstituierung der neuen Organe sollten die Militärregierungen gewissenhaft
alle Personalvorschläge überprüfen, pour en eliminer les elements qui n'ont pas
donne satisfaction. Laffon gab ihnen zwei Monate Zeit, um eine akzeptable Zusam
mensetzung der Organe (elements democratiques valables et sürs du point de vue
politique) zu erreichen 2 . Die bisherigen Kontrollbefugnisse sollten nach seiner Mei
nung erhalten bleiben; die beginnende Entnazifizierung der Internierten erfordere er
höhte Aufmerksamkeit. Auch die Spruchkammerurteile würden der Genehmigung
durch die Militärregierung unterliegen: Leurs propositions ou leurs decisions restent
soumises etroitement ä votre surveillance et ä votre accord 3 .
Das Einordnungsverfahren
Die bisherigen Entnazifizierungsmaßnahmen mußten in das einheitliche Kategori
ensystem der Kontrollratsdirektive Nr. 38 eingeordnet werden. Auf dem Treffen der
Entnazifizierungsoffiziere am 24. Juli 1947 in Baden-Baden wurden - je nach Sank
tion - folgende Einstufungen beschlossen: 4
1 CCFA: "Proceis-verbal de la röunion du 26. Mars 1947 relative au probleime de l'epuration"; AOFAA
DGAP c.233 p.50.
2 Ebd.
3 CCFA/CAB/C 3427: Laffon an die Ländergouvemeure, 2.4.1947; MAE Y 1944-49 d.440/133-135.
4 CCFA/CAB/C 9938: Laffon an die Ländergouvemeure, 30.9.1947; AOFAA DGAP c.3306 p. 115.