500
derlichen Mittel gebunden. Die französische Militärregierung hatte damit im Gegen
satz zu den anderen Alliierten die wesentliche Steigerung, welche die Kriegsopferlei
stungen nach 1952 erfuhren, bereits von vornherein genehmigt und zugleich als
einzige Besatzungsmacht in Fortführung der Weimarer Traditionen mit der Spaltung
in Grund- und Zusatzrente die Struktur des späteren Bundesversorgungsgesetzes
konzeptionell akzeptiert. Sieht man von der kurzfristigen Haushaltssituation der
Jahre 1948/49 ab, so war hier grundsätzlich eine wesentlich bessere Versorgung als
in den Bizonenländern gewährleistet. Daß sie nicht mehr voll zum Tragen kam, lag
weniger an der Militärregierung als an der innerdeutschen Entwicklung, in deren
Verlauf die Kompetenz für die Sozialpolitik auf den Bund überging und das in
Rheinland-Pfalz teils realisierte, teils geplante Leistungsniveau 1950 in wesentlichen
Bereichen wieder empfindlich sank.