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Brauneck: „Mancher verwundert sich über sich selbst, daß er wieder
gesuno geworden: so z. B. wurde ich am 4. Marz zu einem kranken
Rottmarbeiter verlangt, und am 7. hörte ich, er sei gesund."
Bachem: „Zum Kapitel der Heilungen möchte scheine
Erklärung abgeben, welche weitere Erörterungen abschneiden kann. Wie
der Herr Präs, gesagt hat, beauftragte der Herr Reg.-Präs. den Dr.
Branneck, zu untersuchen, ob die Heilung des Kindes eine „wunder¬
bare" sei: der Dr. Brauneck selbst hat erklärt, daß seine damalige
mündliche Aeußerung nicht als ein Gutachten angesehen werden
könne; er hat das an der Zimmerthüre stehende Kind nur flüchtig
angesehen, was doch offenbar als eine eigentliche Untersuchung nicht
in Betracht kommen kann. Und doch hat Herr Dr. Brauneck behauptet,
das Kind sei noch so schwach, daß eine wunderbare Heilung
hier nicht vorliegen könne. Die Vertheidigung ist der
Ansicht, daß hier nur die Frage in Betracht kommen könne, ob die
Beschuldigten aus eigener Wahrnehmung die Heilungen
unrichtig dargestellt haben. Die Frage, ob die Heilung lückit
bloß ausfallend sei. sondern als „wunderbar" im theologisch-tech¬
nischen Sinne gelten könne, kommt nach Ansicht der Vertheidigung hier nicht
in Betracht. Für eine Wnllderprüfung im theologisch-technischen Sinne
können die Aeußerungen eines nur flüchtig prüfenden Arztes
in keiner Weise genügen; vielmehr bedürfte es das ü r in jedem ein¬
zelnen Falle eines konkurrirenden Gutachtens m e d i z i n i s ch e r u n d t h e o-
logischer Autoritäten. Ich glaube, daß der Herr Präsident
in diesem Sinne die eben gehörte Aeußerung des Hrn. Sachverständigen
auffaßt."
Präs.: „Ichverwahre mich dagegen, d a ß m e i n e Ansicht
dieselbe s e i, w i e I h r e A n s i ch t.sWelche Schlüsse das Richterkolleginm
aus den festgestellten Thatsachen ziehen wird, das wird sich im Ur¬
theile finden."
Wittwe Bonn aus Neuenahr hat ihr geisteskrankes Kind im August
1877 nach M. gebracht. Dasselbe ist zwar etwas ruhiger geworden, zeigt
aber doch keine nennenswerthe Besserung seines Zustandes. Es sollte vom
Friedensrichter vernommen werden, war aber unfähig dazu; ihr Mann
hat den Kindern Geld angeboten, diese aber haben es abgelehnt.
Woytt, Bürgerin, von Alsweiler, in St. Wendel wohnhaft, war
zugegen, als der Reg.-Präs. v. Wolfs den Pastor Neue, ausfragte;