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nur irgend etwas Weines gesehen; aber sie waren jetzt darauf zurückge¬
kommen, daß Alles, was sie Anfangs gesagt hätten, auf Wahrheit beruhe."
Der Präsident läßt die Erklärung verlesen, welche die Wittwe
Magd. Kunz über das am 27. Oktober von dem Geheimpolizisten über
die Aussagen ihrer Tochter aufgenommene Protokoll am 27. November
1876 veröffentlicht hat. Dieselbe lautet:
Am 27. Oktober, als die Verhaftung des Hrn. Pastor Neur.
erfolgte, wurde meine Tochter Margaretha von einem Gendarmen
abgeholt und in das Haus des Wirthes Bl. zu dem Hrn. James
Marlow, d. h. v. Meerscheidt Hüllessem, gebracht. Ich begleitete
mein Kind, blieb aber unten im Hause, während es in den
zweiten Stock zu jenem Herrn gefühlt wurde. AIs die Ankunft
des Wagens, ivorin der Hr. Pastor als Gefangener saß, er¬
wartet wurde, rief der Hr. v. Meersch.-Hülless., wie nur berichtet
wurde, den unten flehenden Gendarmen zu, sie möchten die Straße
säubern, oaß er auf den Wagen hinsehen könne. Nach der Aus¬
sage meiner Tochter stellte er diese bann auf einen Stuhl und
zeigte ihr die herankommende Droschke, worin der Hr. Pastor saß,
mit den Worten: „Siehst Du jetzt? Ihr habt eine falsche Mutter
Gottes. Sie hat Euch gesagt, wir könnten dem Pastor Nichts
machen. Wenn Tu jetzt die Wahrheit nicht sagst, wird morgen
auch Deine Mutter genommen." Das Kind antwortete: „Was
hat denn meine Mutter verbrochen?" Darauf sagte jener Herr:
„Das wirst Tu am besten wissen." Dann mußte meine Tochter
wieder, wie bei allen Verhören, das Protokoll unterschreiben,
wurde dann entlassen und ging später zur Schule. — Um 3 Uhr
wurde mein Kind durch einen Gendarmen aus der Schule ab¬
geholt und wiederum zu dem Hrn. v. Mcersch.-Hüll. gebracht.
Derselbe sagte zu meiner Tochter, er habe das früher aufgenom-
mene Protokoll verklext („verplatscht" in, Ausdruck der Mary.
Sprache) und könne es so nicht fortschicken. Es brauche jetzt nur
wieder seinen Namen zuschreiben. Das Kind unterschrieb
denn auch wieder und wende sogleich wieder in die Schule
von einem Gendarmen geführt, ohne irgend eine nennenswerthe
Zwischenzeit.
Marpingen, den 27. Nov. 1876. Wittwe Magd. Kunz.
Daraus wird das Protokoll verlesen, welches Hr. v. Meersch.-Hüll.