7 Balten und 5 Pfennige. Die Einnahme der Almoienkaffe betrug
3 Gulden. 7 Balten und 2 Pfennige, die Summe aller Einnahmen
174 Gulden, 13 Baben und 2 Pfennige.
An Ausgaben werden aufgeführt:
Bcfoldung für den Infpektor Beer ... 30 Gulden
„ für die beiden Brudermcifter 10
„ für den Glöckner 9 „
Für Kommunionwein und Hofiicn ... 12 „ 14 Batzen
„ Handwerksleutc 3 „ 6 „ 12 Pf,
Insgemein 17 „ 9 „ 7 „
Sa. 83 Gulden
Der tlberfduiß betrug alfo 94 Gulden, 13 Baben und 2 Pfennige
Die Rückhände beliefen fich auf 37 Gulden.
Im folgenden Jahre (1705) betrug die Einnahme 215 Gulden 5 Baben 6 Pi.
die Ausgabe 197 „ 1 „6 „
Rest 18 Gulden 4 Baben
Die Saarbrücker Kirchengüter waren im Jahre 1738 für 140 Gulden
10 Albus, im Jahre 1741 für 160 Gulden 12 Albus und 4 Pfennige
verpachtet.
Von 1703 bis 1713 war die Rechnung der Generalkirchenfchaffnei mit
der Rechnung der Stiftsverwaltung vereinigt. Vom Jahre 1713 bis 1728
wurden beide wieder getrennt geführt. Als im Jahre 1728 die Re¬
gierung an die für ftliche Linie Naflau-Ufingen überging, wurde ein
iüifthches Konfiftorium in Saarbrücken eingefebt und diefem die Ver¬
waltung des Stiftes St. Arnual und der Generalkirdienfdiaffnei untcr-
ftellt.
Fürft Wilhelm Heinrich regte im Jahre 1762 aus Beforgnis vor fran-
zöfifchen Eingriffen eine Trennung der beiden Verwaltungen vor, doch
cs blieb beim Alten. Durdi die Kanzlei- und Prozeßordnung von 1778
wurde die Verwaltung der kirchlidren Güter'genauer geregelt. Im Jahre
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