Kirchenfchaffncr genannt wurden. Die Kirdienfabriken aber wurden in
ein „Corpus“ zu gegenfeitiger Unterftüffung zufammengezogen. Damit
war die Grundidee der Gencralkirdienfdiaffnei ausgefprodien, die im
Jahre 1601 ins Leben trat und fämtliche Geld- und Naturalgefälle der
verbundenen Kirdien und Kapellen vereinnahmte, verwaltete und verteilte.
Freilich muffte he fich vielfadie Eingriffe des Landesherrn gefallen
laffen, zumal nachdem im Anfang des 18. Jahrhunderts die General-
kirchenfchaffnei mit der Stiftsverwaltung von St. Arnual vereinigt worden
war, der audi die Zehnten der nidit zum Stift gehörenden Pfarreien
überwiclen wurden. Doch die einzelnen Kirchen behielten ihre befonderen
Brudermeifter oder Kirchenfchaffncr. Sie werden noch im Jahre 1778
, in der Naffau-Saarbrückifdien Kanzlciordnung erwähnt. Die Pfarr-
wittumsgüter und den Befoldungszehnten dagegen hatte der Pfarrer
in unmittelbarem Genuff. Adolf Killner zählt in feiner Gefdiidite der
Städte, 11 397 ff, die Grundftückc und Gefälle auf, die den Brudcr-
fdiaften St. Georg und St. Nikolaus im Jahre 1600 zukamen, und die
Grundftücke, welche die Schloffkirche in den Jahren 1765 bis 1791
beiaff. Dies lind wohl diefelben Grundftücke, die fpäter als Pfarr-
dotationsgüter bezeichnet und deren Erträge den einzelnen Pfarr-
ftellen zugewiefen wurden.
Aus den Jahren 1704 bis 1706 liegen uns die Kirchenredmungcn vor,
die von den Brudermciflern Johann Philipp Schropp fenior und Johann
Theobald Brudi geführt wurden. Der Beftand aus dem Vorjahre
betrug 55 Gulden, 12 Baben und 2 Pfennige. Der Graf bezahlte
alljährlich für den Abendmahlswein 4 Gulden. Die fonftigen Einnahmen
behänden aus Wiefen- und Gartenzinfen im Betrag von 65 Gulden
und 12 Pfennigen, aus der Padit eines Kirdiengutes in Fechingen,
13 Gulden, 7 Baffen und 5 Pfennigen und aus Kapitalzinfen im Be¬
trag von 17 Gulden, 9 Baffen und 15 Pfennigen. Für Almoien
wurden jährlidi von der Rentmeiiterei 5 Gulden als Zinfen von einem
Vermächtnis gezahlt. Von verkaufter Frucht wurden 3 Gulden und
10 Baffen erlölt, von einer Stiftung von 50 Gulden an Zinlen 2 Gulden,
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