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Castrum verum solo coaequavit el ex opposito in S.
Petri allodio fortius castrum aedificavit etc. Saarsteyn
appellavit. (Honth.)
Verum arcem postea, ne qua dissensionis materia
resideret, dirui ac subverti voluit, Castro novo in d. Petri
fundo e regione educto, cui a praeterfluente Saravo Sa-
rensteinii cognomentum indidit. (Brow. Annal.)
Ungeachtet dieser bestimmten und übereinstimm¬
enden Angaben, dass Saarstein erbaut worden sein soll,
kann es dennoch in Zweifel und Frage gestellt werden:
ob in der That die Burg bestanden habe; denn in der
ganzen Gegend ist sie selbst dem Namen nach nicht be¬
kannt, die ältesten Leute haben yoii ihr keine Ruine ge¬
sehen, kein vaterländischer Geschichtschreiber hat davon
Meldung gethan, und was konnte überdies der Zweck
sein, hier eine Burg zu schleifen und dort gleich in der
Nähe eine neue aufzuführen?
Für das wirkliche, wenn gleich auch nur kurze Be¬
stehen der Burg Saarstein sprechen indess der Gründe
mehrere und weit überführendere. Erstens mochte
Erzbischof Balduin den ernstlichen Entschluss gefasst
haben, den beständigen Fehden und Ueberfällen auf dem
Lande, den nimmer ruhenden Vexationen und Plünder¬
ungen auf der Saar, wozu Montclair (Moncleyr, Mon-
clerium, mons clarus) durch die gestreckteste, bogen¬
förmige Umschlängelung des Flusses so äussert günstig
gelegen war, auf immer ein Ende zu machen; wollte sich
nicht begnügen damit, die Burg, wie es desselben Raub¬
getriebes ihrer Ritter wegen schon 1017 geschehen war,