II. Elementarlehre. A. Analytischer Teil.
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gestalt der Erkenntnis aus, hinter welche nicht zurückzu¬
gehen möglich ist. Bezeichnen wir diese mit dem von
Kant eingeführten Namen als synthetische Einheit, so soll
mit dem Beiwort synthetisch nicht ein ursprünglicher Akt
der Erzeugung der Erkenntnis aus etwas, das noch nicht
Erkenntnis war, sondern lediglich das ausgedrückt sein,
daß mit einer jeden ursprünglichsten Denksetzung eine
Relation zwischen zwei Terminis: Einheit eines Mannig¬
faltigen, Identität eines zugleich zu Unterscheidenden gesetzt
ist, welche die Grundlage zugleich des Begriffs und des
Urteils ist.
§9. Grundmomente der synthetischen Einheit.
Soll durch die synthetische Einheit das erste Element
des Logischen zutreffend definiert sein, so müssen in der
Grundrelation des Einen und Mannigfaltigen alle gesetz¬
mäßigen Grundrelationen des Denkens beschlossen sein
und daraus sich mit strenger Notwendigkeit entwickeln
lassen. Um diese Entwicklung darstellbar zu machen,
bezeichnen wir die Grundrelation selbst durch das Symbol
a, welches besagt: ein Mannigfaltiges, übrigens nach
Inhalt und Zahl unbestimmt (x1} xs ...), fasse sich in ge¬
danklicher Einheit zusammen unter der (damit erstmals
erkannten) Inhaltsbestimmtheit a. Hier sind die beiden
Termini der logischen Grundrelation, das Mannigfaltige
und dessen Einheit, vertreten durch die Ausdrücke zu
beiden Seiten der Klammer; ihre notwendige Wechsel¬
relation findet noch ihren besonderen Ausdruck in dem
Klammerzeichen. Das Mannigfaltige, als das noch nicht
Bestimmte, erst zu Bestimmende, bezeichnen wir, nach
Analogie des Gebrauchs der Buchstaben in der Algebra,
durch x, y, z . .die Denkbestimmungen, als das an
diesem Mannigfaltigen Erkannte, durch a, b, c .. . Darin
liegt zugleich schon der Hinweis auf zwei sehr allgemeine
logische Verfahren (gesetzmässige Fortschreitungen von
Denksetzungen): das Verfahren der Zählung, auf dem die
Quantitätsbestimmung und alle Verhältnisse der Quantität,
und das Verfahren der Inhaltsvergleichung, auf dem die