Über die persönlichen Rechte
Ich lege fest, dass die Einzeimenschen Rechte
haben und dass diese Rechte von der gesellschaft¬
lichen Gewalt unabhängig sind, weiche sie nicht an¬
tasten kann, ohne sich der Machtanmassung schul¬
dig zu machen.
Mit der Gewalt verhält es sich wie mit den Steu¬
ern. Jeder Mensch willigt ein, einen Teil seines Ver¬
mögens zur Bestreitung der öffentlichen Ausgaben zu
opfern, deren Zweck es ist, ihm den friedlichen Genuss
dessen zu sichern, was er behält. Wenn der Staat hin¬
gegen jedem sein gesamtes Vermögen abforderte, wäre
der von ihm gewährte Schutz trügerisch; denn dieser
Schutz könnte sich auf gar nichts mehr erstrecken.
Geradeso willigt jeder Mensch ein, einen Teil seiner
Freiheit zur Sicherung des Rests zu opfern. Wenn
die öffentliche Gewalt hingegen seine ganze Freiheit
an sich risse, wäre das Opfer zwecklos.
Wie muss man sich indessen verhalten, falls sie
es wirklich tut? Wir schneiden damit die Frage des
Gehorsams gegenüber dem Gesetz an, eine jener
schwierigen Fragen, welche stets die Aufmerksam¬
keit der Menschen auf sich lenken. Wie man sich
auch immer in dieser Sache entscheidet, stets setzt man
sich unüberwindlichen Schwierigkeiten aus. Wird
man sagen, dass man den Gesetzen nur so lange ge¬
horchen solle, als sie gerecht sind? Dann wird man
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