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Kap. II. § 15.
darin seinen Sinn hat, das als letztes Maß der Handlung ein
Ganzes derselben unerläßlich gefordert ist,welches dieMensch-
heit zweifellos nicht ist. Aber sie ist nun einmal unser ge¬
wiesenes Arbeits- und Kampffeld, und als solches immerhin
ein relatives Ganzes, daher auch ein relatives Maß mensch¬
lichen Handelns im besondern und einzelnen; indessen doch
immer nur so, daß es in jenem Höheren sich wenigstens ideell,
der Forderung nach, begrenzt. Diese Begrenzung im Jen¬
seitigen, im inexeiva, gehört wesentlich zu ihrem Begriff,
wenn die Begründung geschlossen und damit selbst schlüssig
sein soll.
Also gibt es eine Begründung für die Praxis, eine Philo¬
sophie der Praxis, nur im Ganzen der Philosophie, in der
Philosophie selbst als ganzer, und im Erweis ihrer Ganzheit
und Geschlossenheit. Diese aber kann sich nur erweisen in
der Geschlossenheit des kategorialen Aufbaues der Philo¬
sophie als ganzer. Damit bestätigt sich und begründet sich
tiefer das zu Anfang schon Gesagte: die Philosophie der
Praxis ist nicht bloß ein Teil, ein Ausschnitt, eine Provinz
der gesamten Philosophie, sondern es ist die Philosophie, die
ganze, aber unter dem beherrschenden Gesichtspunkt des
Praktischen, der nicht der einzige, wohl aber in nun schon
genauer bestimmtem Sinne für das Ganze der Philosophie
zentral ist und von diesem Zentrum, oder sagen wir diesem
Brennpunkt aus (denn die Kurve der Philosophie hat mehr
als einen Brennpunkt), sich auf ihr Ganzes bezieht.
§ 15. Eben diese Beziehung auf das Ganze aber kann
nur kategorial begründet sein. Fragen wir also nun, in dieser
Gedankeneinstellung, nach dem System der Kategorien, so
dürfen wir nicht ganz Vorbeigehen an dem Zweifel, ob es denn
nicht etwa verschiedene Systeme, oder ein System, das
System der Kategorien wirklich gibt, und wie dies zu be¬
gründen ist. Geschichtlich liegen nur verschiedene Anläufe
zum System vor, deren keiner das Ziel, das Ganze einheitlich