V.
Thomas Hobbes1
(1588—1679).
Von Belehrung und Abneigung, vom Angenehmen
und Unangenehmen und ihren Ursachen.
1. Begehrung und Abneigung unterscheiden sich von
Lust und Unlust nicht anders als das Verlangen vom Ge¬
nießen, d. h. als das Zukünftige vom Gegenwärtigen.
Denn Begehrung ist Lust und die Abneigung ist Unlust,
aber Lust und Unlust infolge von etwas Angenehmem bzw.
Unangenehmem, das noch nicht gegenwärtig ist, abervor-
herg sehen oder erwartet wird. Lust aber und Unlust
unterscheiden sich, wenngleich sie nicht als Empfindun¬
gen bezeichnet werden, von diesen nur insofern, als die
Empfindung eines äußeren Objekts infolge einer Reaktion
oder eines Widerstandes entsteht, der von dem empfin¬
denden Organ ausgeht, und folglich besteht sie in einem
Conatus des Organs nach außen hin; die Lust aber besteht
in einer passiven Einwirkung, die von einer Aktion des
Objekts hervorgerufen wird, und ist ein Conatus nach
innen hin.
2. Die Ursache also sowohl der Empfindung als auch
der Begehrung und Abneigung, der Lust und der Unlust,
sind die Objekte der Sinne selbst. Daraus folgt, daß
unsere Neigung oder unsere Abneigung nicht die Ursache
ist, warum wir dieses oder jenes begehren oder fliehen;
wir begehren nicht deshalb, weil wir wünschen, der
Wunsch selbst ist vielmehr das Begehren; und wir flie¬
hen nicht, weil wir ablehnen, sondern weil die Begierde
oder Abneigung von den gewünschten oder verabscheuten
Dingen selbst hervorgebracht ist. Durch die Dinge selbst
ist notwendig die Lust und Unlust vorbestimmt, die sie
1 Abgedruckt aus der ,.Lehre vom Menschen" Kap. 11 und
aus der ,,Lehre vom Bürger" aus Kap. 1. Deutsch herausgegeben
von Max Frischeisen-Köhler in der Philosophischen Bibliothek.
Verlag Felix Meiner, Leipzig.
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