Zur Lehre vom Gemüt.
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gebende“ Gegenständliche), sondern das znständliche (d. i. das Ge¬
fühl) mit solcher neuen Besondernng belastet wird, erklärt
sich zu einem Teile wohl aus der Unklarheit jener Körper-
empiindungen, die es hindert, daß sie dem klar vorliegenden
„maßgebenden“ Gegenständlichen, das überdies ja auch zu¬
meist außer dem menschlichen Körper Gegebenes bedeutet, zu¬
geteilt werden. Zu einem anderen Teil aber ist daran, daß sie
überhaupt nicht dem Gegenständlichen zugelegt, sondern viel¬
mehr mit einer gewissen Sicherheit ohne weiteres dem Gefühl
d. i. der Lust oder Unlust als Besonderung zugeschrieben werden,
die hergebrachte Auffassung schuld, daß auch das Gefühl d. i.
Lust und Unlust sich „in uns“ d. i. „im Innern des menschlichen
Körpers“ befinde. So undeutlich auch manche Körperempfindung
noch sich bieten mag, alle bedeuten immerhin etwas „im
menschlichen Körper“, „in unserem Innern“ Gegebenes, und
da eben das „maßgebende“ Gegenständliche doch durchweg
„außer uns“ d. i. „in der näheren oder ferneren Umgebung
des menschlichen Körpers“ Gegebenes ist, so verstehen wir,
wie man dazu gekommen ist, jene Körperempfindung, da sie
als eine besondere noch nicht ist erfaßt worden und doch
als Gegebenes irgendwie untergebracht werden soll, dem
Zuständlichen jenes Zusammens d. i. dem angeblich auch, wie
die Körperempfindung, „in unserem Innern“ befindlichen
Gefühle als eine Besonderung, als sogenannte „Färbung“,
neben Art und Grad zuzulegen. Und wir begreifen dann
auch, daß die angebliche „Färbung“ des Gefühls „unbeschreib-
bar“ und nur „fühlbar“ sein soll, denn die unleugbare „Un¬
deutlichkeit“ jener Körperempfindungen, die für die so¬
genannte „Färbung“ die tatsächliche Unterlage ausmachen,
läßt das Beschreiben dieser „Färbung“ zu einem schwierigen
Geschäfte werden, so daß man sich wohl gerne bei dem Ge¬
danken beruhigt, jedem sei das, was man mit dem Worte
„Färbung des Gefühls“ meine, im „Gefühle“ unmittelbar be¬
kannt und zur Genüge gegenwärtig.
Wir leugnen eine neben Art und Grad noch gegebene
andere Besonderung des Gefühls d. i der Lust oder Unlust.
Die Verteidiger der „qualitativen“ Gefühlsbesonderung werden
aber nun ihrerseits an uns die Forderung stellen dürfen, den