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Zur Lehre vom Gemüt.
Empfindungen, seien es Gefühle, nicht irgendwelche besondere
Einheit, also auch nicht Seele oder Seelenleben bestehen kann
oder sich aufbauen lasse, liegt klar am Tage.
Immerhin wird Alles, was als Empfindung, sowie als
Wahrnehmung, Vorstellung, Gedanke zu bestimmen ist, als
solches sich nicht minder einem seelischen Einzelwesen
zugehörig erweisen, und zwar als dessen Bestimmtheits¬
besonderheit begriffen werden müssen, wie das, was wir als
Gefühl bestimmen, der Seele Zugehöriges ist, wenngleich
das, was wir als Gefühl feststellen, überdies auch als Ge¬
gebenes schlechtweg, wie wir gezeigt haben, der Seele
Zugehöriges, nämlich Bestimmtheitsbesonderheit des zuständ-
lichen Bewußtseins bedeutet.
Das Gegebene „Lust und Unlust“, das wir Gefühl nennen,
ist also in keinem Sinne zu begreifen, es sei denn ein seelisches
Einzelwesen vorausgesetzt, dessen Bestimmtheitsbesonderheit
es bildet; hierin unterscheidet es sich von dem anderen
Gegebenen, das nicht auch als solches schlechtweg, sondern
nur als Empfindung, Wahrnehmung, Vorstellung, Gedanke die
Beziehung zu einem Bewußtsein aufweist und nur so auch als
dessen Bestimmtheitsbesonderheit bestimmt werden kann.
Ob wir also von „Gefühlen“ oder von „Lust und Un¬
lust“ reden in beiden Fällen kommt die Bestimmtheitsbesonder¬
heit des zuständlichen Bewußtseins zu besonderem Ausdruck,
und sprechen wir von „Gefühlen“, so ist damit auch das be¬
stimmte Gegebene, nämlich Lust und Unlust, dem die Bestim¬
mung „Gefühl“ zukommt, schon herausgestellt. An Lust und
Unlust denken wir daher sicherlich Alle, wenn das Wort „Ge¬
fühl“ fällt, und wenn wir von dem „Gefühl“ sagten, daß es
nicht Einziges oder Einzelwesen, sondern Allgemeines, daß es
nicht Veränderliches, sondern Unveränderliches sei, so be¬
stätigt sich dies nur, indem wir das Gegebene, das wir als
Lust und Unlust kennen, in Betracht ziehen.
Verstehen wir also unter „Gefühl“ das, was wir Lust
und Unlust nennen, so leuchtet ein, daß dieses Allgemeine
einem Einzelwesen zugehören muß, da ja überall ein Gegebenes,
das ein Allgemeines ist, ein Einzelwesen, an dem es besteht,
voraussetzt. Wir kennen im Gegebenen überhaupt kein