sehen Sprachraum sammeln sollte4 . Bis 1944 suchten die elf Mitarbeiter, allesamt
Mitglieder der SS, in über 260 Archiven und Bibliotheken nach den Spuren der
Hexenprozesse, werteten dabei sowohl Akten als auch Forschungsliteratur aus und
füllten mehr als 33.000 Karteiblätter. Diese „Hexenforscher“ gingen stets getarnt
zu Werke, gaben sich bei den Archivbesuchen als „harmlose“ Heimatforscher,
Studenten oder Promovenden aus. Vertreter des Sonderauftrages kamen übrigens
im Sommer 1936 auch in das damalige Staatsarchiv Koblenz, in das Stadtarchiv
Trier und in das Bistumsarchiv Trier42 43, wo sie auf die dort lagernden Akten von
Hexenprozessen, die den „Saarraum“ betreffen, gestoßen sein müssen. Nach Ger¬
hard Schormann, der als erster auf die Meta-Quelle der Hexenkartothek hinge¬
wiesen hat, scheinen sie aber nicht viel Material gefunden zu haben44 *.
Dies korrespondiert mit den seit dem Ende des 19. Jahrhunderts laut geworde¬
nen Klagen: Von den vielen vermuteten Hexereiverfahren waren nur mehr wenige
Akten erhalten geblieben. Herrschaftliche Zersplitterung, die den „Saarraum“ be¬
sonders hart treffenden Verwüstungen des 30-jährigen Krieges, nachfolgende Wir¬
ren wie auch absichtliche Kassation hatten die genuinen Hexenprozessakten offen¬
sichtlich bis auf wenige Exemplare vernichtet^.
Erst 1959 gelang Kurt Hoppstädter eine erste Gesamtsicht der „Hexenverfol¬
gungen im saarländischen Raum“46. Zu diesem Zeitpunkt war der Mitbegründer
der Arbeitsgemeinschaft für geschichtliche Landeskunde im Historischen Verein
für die Saargegend bereits als Mitglied in die Kommission für Saarländische Lan¬
desgeschichte und Volksforschung berufen worden (1951), schon mehrere Jahre
korrespondierendes Mitglied der Section d’histoire de Luxembourg und seit 1955
Geschäftsführer des Historischen Vereins für die Saargegend. Im Jahr 1959 sollte
er außerdem in den Beirat des Instituts für Landeskunde des Saarlandes berufen
werden47. Mit Akribie machte Hoppstädter sich an die Zusammenstellung der aus
Archiven und älterer Literatur auffindbaren Hinweise auf Hexereiverfahren. Seinen
Untersuchungsraum gliederte er dabei nach den „saarländischen Territorien“, be-
42 Vgl. dazu die Beiträge in: Himmlers Hexenkartothek. Das Interesse des Nationalsozialis¬
mus an der Hexenverfolgung, hg. von Sönke Lorenz, Dieter R. Bauer, Wolfgang Beh-
rigner und Jürgen Michael Schmidt, Bielefeld 1999.
4' Walter Rummel, Die Erforschung der sponheimischen und kurtrierischen Hexenpro¬
zeßakten durch Mitglieder des „H-Sonderauftrags“. Anspruch und Wirklichkeit, in: Lo¬
renz und andere, Hexenkartothek (wie Anm. 42), S. 143-164, hier S. 15 lf.
44 Gerhard Schormann, Hexenprozesse in Deutschland, Göttingen 1981, hier 2. Autl.
1986, S. 69.
43 Zur Quellenlage vgl. auch Eva Labouvie, „Gott zu Ehr, den Unschuldigen zu Trost und
Rettung ...“. Hexenverfolgungen im Saarraum und in den angrenzenden Gebieten, in:
Hexenglaube und Hexenprozesse im Raum Rhein-Mosel-Saar, Trier 1995, S. 389-403,
hier S. 39lf.
46 Hoppstädter, Hexenverfolgungen (wie Anm. 33). Ein Jahr später erschien der Aufsatz
noch einmal in gekürzter und überarbeiteter Form: Kurt Hoppstädter, Hexenwahn und
Hexenprozesse, in: Geschichtliche Landeskunde des Saarlandes. Vom Faustkeil zum
Förderturm, Bd. 1, hg. von Kurt Hoppstädter und Hans-Walter Herrmann, Saar¬
brücken 1960, S. 214-228, 333-334.
4 Angaben nach http://www.saarland-biografien.de.
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