te, vermutlich auch wäre, ist im Falle Rigas in dieser Entschiedenheit nicht
aufrechtzuerhalten.
Die 1201 gegründete Kaufmannsstadt blieb über Jahrhunderte eine solche,
wurde durch die Kaufleute vorwiegend niederdeutscher Herkunft und
Abstammung geprägt. Dieses „deutsche“ Element war aber immer mit dem
„Undeutschen“ konfrontiert, arrangierte sich mit ihm und suchte die
sprachlichen Defizite mit einer Art Kaufmanns-Pidgin oder lingua franca zu
überbrücken. Insofern ergab sich nicht nur ein Element des Mischkulturellen,
sondern sogar ein „großes Sammelsurium“:70 kein reines Nebeneinander vieler
Kulturen, sondern eine sozusagen niederdeutsch-hanseatische Hochkultur und
daneben eine sprachliche Mischkultur mindestens durchgängig im Alltag. Über
kulturelle Sonderrollen der nichtdeutschen Nationalitäten ist nichts bzw. fast
nichts bekannt.
Das in dieser Hinsicht stimmige Bild trifft unsere Thematik dennoch nicht. In
einem relativ offenen Neuland wird nämlich in Riga das Risiko eines
missionspolitischen Straßentheaters gewagt. Auch wenn das Experiment
scheiterte, bleibt festzuhalten, daß es ein nahezu einmalig bezeugter Versuch
war und im Hinblick auf eine beabsichtigte Alternative zur Schwertmission
sogar ein faszinierendes Konzept.71
Die Rechtsordnung der Stadt speiste sich aus mehreren Quellen, für deren
Nutzung man selbst verantwortlich war, wobei Vorbildliches geleistet wurde,
wenn man eine für Jahrhunderte gültige Rechtsordnung als solches werten
darf. „Innovativ“ ist die in Riga entwickelte Schiedsordnung, für die ein
päpstlicher Legat und oberitalienischer Bischof als Anreger, Gestalter und
zeitweilig als oberste Autorität für Korrekturen und verbindliche Interpretation
verantwortlich war. Ein derartig geschlossenes Schiedsgerichtskonzept ist im
zeitgenössischen Europa außerordentlich früh; ob es auch singulär war, läßt
sich angesichts eines leider defizitären Forschungsstandes nicht sagen.
Aus quälender Not geboren war Rigas Bauordnung. Vier große Feuersbrünste
hatten in knapp 80 Jahren die immer wieder blühende Stadt heimgesucht.
Wenn der Rat 1293 energisch reagierte, so zeigt dies den Willen, aus Schaden
zu lernen. Die Rigaer Bauordnung von 1293 gehört zu den damals modernsten
Bauordnungen Europas und läßt sich in Zusammenhänge mit entsprechenden
Regelungen der oberitalienischen Großstädte Venedig und vor allem Siena
bringen. Der dem Niederdeutschen, auch der estnischen und livischen Sprache
fremde Terminus scarp weist in seiner verkürzten Form auf ital. scarpelli-
no/scalpellino, das den gehobenen Baumeister meint. Ich vermute hier direkte
70 Johansen, von zur Mühlen (wie Anm. 13) S. 379.
71 R. Schneider (wie Anm. 11) S. 116ff.
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