Die Grenzabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland gehen auf den Zollver¬
ein mit Preußen von 1842 bis 1867 zurück. Dem zufolge gibt es zwischen den beiden
Ländern keine Grenzzone. Mit Deutschland gelten diesselben Regelungen wie mit
den anderen Nachbarländern: Die Abkommen von 1958 werden auch 1970 so geän¬
dert, daß der Grenzgänger seine Einkommenssteuer ausschließlich in Luxemburg be¬
zahlt.
Schlußfolgernd kann man also bemerken, daß von 1973 (Ratifizierung der Verträge
von 1970) an alle Grenzgänger, unabhängig von ihrer Nationalität, in Luxemburg auf
ihr Einkommen besteuert werden. Dies bedeutet für den Luxemburger Staat massive
Einkommen und erklärt die weitgehende Öffnung des Landes für die arbeitenden
Grenzgänger anfangs der siebziger Jahre.
Im Zeitabstand von 1974-1979 kommt es zu einer Art Stagnation des Grenzgänger¬
phänomens in Richtung Luxemburg; also einer Verlangsamung des Aufschwungs
der Grenzgängerzahlen auf dem Luxemburger Arbeitsmarkt. Die traditionelle Indu¬
strie der Großregion, die Stahlindustrie, ist durch die internationale Erdölkrise von
1973 in ihrem Kern getroffen. Nach und nach tritt eine wirtschaftliche Gleichge¬
wichtsstörung in der Region Saar-Lor-Lux-Rheinland/Pfalz-Luxembourg beige ein.
Dieses Ungleichgewicht wird den Grenzpendlerstrom in Richtung Luxemburg in di¬
rekter Weise beeinflussen. Ohne den wirtschaflichen Rückgang mit Abschaffung
von Arbeitsplätzen in den Grenzregionen hätte es nie einen Aufschwung der Grenz¬
pendler auf dem luxemburgischen Arbeitsmarkt gegeben.
Es ist der Anfang der Entwicklung Luxemburgs zu einem Land, wo proportional im
Vergleich zu dem gesamten europäischen Binnenmarkt die meisten Grenzgänger ar¬
beiten. Diese Entwicklung wurde bewußt eingeschlagen.
Graphik 1: Grenzgänger in Luxemburg 1961-1980, Quelle: STATEC, aufgerundete Zahlen.
199