stems in sich. Zugleich symbolisieren sie die fehlende Integration der Minder¬
heit, verdeutlichen sie doch die Dominanz der Trennlinie Mehrheit/Minderheit
über alle anderen gesellschaftlichen Konfliktlinien, an denen sich sonst übli¬
cherweise Parteien bilden (vgl. dazu Oeter 1994, 497 f.).
Unterdrücken können wird man jedoch diese Phänomene der Differenz auf
Dauer nicht. Ganz im Gegenteil: der Erfolg von Minderheitenparteien müßte
den zuständigen Staat zum behutsamen Umgang mit der Minderheit mahnen,
zur Integration der Minderheit in den Prozeß der politischen Willensbildung.
Dies erfordert institutionalisierte Rücksichtnahme auf die Belange der Minder¬
heit, was Elemente eines Konkordanzsystems bedingt. Striktes Beharren auf
dem Prinzip der Mehrheitsherrschaft (das letztlich Diktatur der Mehrheit bedeu¬
ten kann, wenn festgefügte Konfliktlinien die Trennung von Mehrheit und
Minderheit strukturell festschreiben) grenzt letztlich die Minderheit völlig aus,
treibt sie in die Illoyalität, unter Umständen in die politische Gewalt. Politische
Marginalisierung der Minderheiten über Sperrklauseln, wie jüngst in Griechen¬
land geschehen, ist insoweit ein überaus zwiespältiges Instrument, stellt es doch
nur eine Scheinruhe her. Im Gegenteil erweist es sich immer wieder als ver¬
nünftig, Minderheiten ganz gezielt aus den Sperrklauseln auszunehmen, um ihre
politische Repräsentation sicherzustellen oder gar einen Grundbestand an Abge¬
ordnetensitzen von vornherein den Minderheiten vorzubehalten, wie es in meh¬
reren Staaten vorgesehen ist.
Ein System von Konsultativräten, wenn es emstgenommen wird, oder gar aus¬
geprägte Konkordanzstrukturen sind wohl die angemessenste Lösung des
Problems der politischen Einbindung der Minderheiten. Bei territorial halbwegs
konzentriert siedelnden Volksgruppen bietet sich darüber hinaus die Schaffung
von Strukturen territorialer Autonomie als Lösungsweg an (zur Territorialauto¬
nomie vgl. Veiter 1972, 238 ff.; Pemthaler 1986, 53 ff.; von Studnitz 1993, 23
f.; Oeter 1994, 509 ff.; Lapidoth 1994, 277 ff., 282 ff.). Bevor man ernsthaft
über ein Modell autonomer Gebietskörperschaften der Minderheiten nachdenkt,
sollte man jedoch der Frage der Kommunalautonomie die gehörige Beachtung
schenken. Nicht wenige Staaten vor allem Zentral- und Osteuropas kranken
bisher an einem Gefüge überzentralisierter Entscheidungsfindung, das dezen¬
trale Lösung lokaler Probleme unmöglich macht. Gar manches Minderheiten¬
problem erweist sich dort bei näherem Hinsehen als besondere Facette eines
ganz allgemeinen Problems, nämlich des Fehlens einer kräftigen und funktio¬
nierenden lokalen Selbstverwaltung. Dabei sind viele Probleme im überschau¬
baren lokalen Rahmen weit besser lösbar als auf der zentralen Ebene, auf der
sie sich in ihrer durch die Entscheidungsebene mit hervorgerufenen Komplexi¬
tät oft kaum noch sinnvoll handhaben lassen (siehe dazu Oeter 1994, 507 ff.).
Am Beispiel Rumäniens ließe sich dieser Befund wohl trefflich illustrieren.
Empirisch erweist sich gerade ein System ausgebauter kommunaler Selbstver¬
waltung als ein Puffer, der zahlreiche Probleme schon jenseits der allgemein¬
politischen Ebene abfängt. Selbst für den zentralen Bereich des Schulwesens
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