Nachrichten ausgetauscht36 und vielleicht sogar in Trois-Fontaines selbst der eine
oder andere Reisende befragt werden, der sich auf dem Weg nach oder zurück von
CTteaux befand.
Gleichwohl stempeln diese Überlegungen den Autor für Vorgänge noch des 12.
Jahrhunderts nicht zum Zeitzeugen. Verläßlichkeit möchte man für derart zurück¬
liegende Vorgänge vor allem dann annehmen, wenn schriftliche Vorlagen älteren
Datums zugrundeliegen. Hier hilft auch die kritische Monumenta-Edition kaum
weiter; denn gewöhnlich können nur diejenigen Partien in Kleindruck wiedergege¬
ben werden, die aus anderweitig überlieferten Texten bekannt sind37. Zu einem
stützenden Analogieschluß laden aber solche Angaben ein, für die anderweitige
Überlieferung - beispielsweise in Urkunden - vorliegt, ohne daß ein literarischer
Zusammenhang besteht. Tatsächlich verweist der Alberich-Editor für den Friedens¬
schluß, mit dem Theobalds Ermesinde-Anspruch auf Namür abgelöst worden sei,
auf eine entsprechende Vertragsurkunde38.
Alberichs Mitteilung über die Eheschließung des Barer Grafen Theobald mit der
Erbin Ermesinde wurde nämlich verwoben mit deren mittelbarer Charakterisierung
als Namürerin; habe Theobald doch ein recht großes Heer vor die Burg von Namür
geführt, weil er die einzige Tochter des blinden Grafen Heinrich, die diesem im
Greisenalter von Agnes, der Schwester des Grafen von Geldern, in einem Zufall39
geboren worden sei, zur Ehefrau genommen habe; diese habe Ermesinde geheißen
. . .40 Der „Namürer Graf Heinrich“ war durch Alberich bereits zu 1168 erwähnt
worden, wenn auch ohne das inzwischen geläufige Erkennungszeichen seiner
Erblindung; von dieser stand hier übrigens ebenfalls noch nichts in seiner teilweise
wörtlich genutzten Vorlage, nämlich den Gesta episcoporum Leodiensium III 37
des Aegidius von Orval von 1247/5141, sondern erst bei dessen wörtlicher
Entlehnung aus der Vita Alberti episcopi Leodiensis (ermordet 1192) zu 119142.
Der Namürer Graf habe als Onkel mütterlicherseits die Lütticher Bischofserhebung
36 Vgl. Prelog {wie Anm. 33), Sp. 282.
37 Die einschlägigen Nachrichten stehen in MGH SS 23 (1874), S. 870, 899 und 904 alle im Großdruck
— nur diese drei Seiten sind im Register ebd. S. 972, Sp. 3 für Ermesinde nachgewiesen.
38 SCHEFFER-BoiCHORST, in: MGH SS 23 (1874), S. 870, Anm. 52 zu Chronica Albrici zu 1193.
39 Hierzu vgl. demnächst die Abhandlungen von Jean-Louis Küpper und Michel De waha, in:
Ermesinde et Paffranchissement de la ville de Luxembourg, hg. von Michel MARGUE und D.
WAGNER, Luxemburg 1994.
40 Theobaldus, comes Barrensis, ante castrum de Namuco duxit exercitum satis copiosum, quia filiam
Henrici comitis ceci unicam, in eius senectute de Agnete, sorore comitis de Gelra, quodam accidenti
natam, duxerat in uxorem nomine Ermensendem . . .; Chronica Albrici interpolata zu 1193, S. 870, Z.
44ff. - die Fortsetzung steht oben in Anm. 29.
41 Der Kleindruck des Alberich-Texts zu 1168, S. 450, ist nur geringfügig zu ausführlich ausgefallen;
vgl. mit dem gleich zu zitierenden Alberich-Satz (in der folgenden Fußnote] Aegidii Aureaevallensis ■
Gesta episcoporum Leodiensium III 37: Post Alexandrum electus est apud Leodium Radulphus, vir
secundum saeculi dignitatem non infimus, frater scilicet Bertoldi Cyringie ducis et Conrardi [!] et
Alberti, mediante avunculo suo comite Namucensi Henrico. Qui Radulphus . . .; ed. von Johannes
Heller, in: MGH SS 25 (1880), S. 108, Z.29ff. - Bischof Alexander II. war 1167 VIII 9/10 f, Rudolf
von Zähringen wird für 1167 bis zu seinem Tod 1191 VIII 5 als Bischof geführt; Strubbe/Voet (wie
Anm. 2), S. 282. 1247/51: Matthias Werner, Aegidius von Orval, in: LThK 1 (31993), Sp. 180 mit
Hellers Einleitung zur Edition, 1880, S. 2.
42 Aegidii Aureaevallensis Gesta III 47, S. 113, Z. 19 aus Vita Alberti episcopi Leodiensis 1, 1880, S.
139, Z. 18-22, hier Z. 21 f. zu Graf Balduin V, vom Hennegau, eingerückt oben in A.19.
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