Hingegen im Norden schlossen sich an das Amt Zweibrücken direkt an Nahe und
Glan die Zweibrückischen Ämter Lichtenberg mit Kusel und Nohfelden sowie Mei¬
senheim, dazu, vom Veldenzer Grafenhaus erheiratet, noch Lauterecken und Vel¬
denz an der Mosel"’. Die wenigen Veldenzer Kirchspiele16 17 gehörten der Diözese
Trier, dem Dekanat Piesport, an. Die beiden Pfarreien des Amtes Nohfelden1* lagen
im gleichen Bistum im Dekanat Wadrill. Die Masse der zweibrückischen Pfarreien in
den Ämtern Lichtenberg und Meisenheim gehörte zur Diözese Mainz. Zumeist res-
sortierten sie unter dem Archidiakonat des Mainzer Dompropstes beim Archipres-
byterat Glan bzw. Kusel19 20, einige wenige Pfarreien auch beim Archipresbyterat
Sobernheim. Von besonderem kirchlichen Gewicht in dieser Region waren im Amt
Lichtenberg die Propstei Remigiusberg bei Kusel, im Amt Meisenheim das Zisterzi¬
enserkloster Disibodenberg bei Odernheim. Diese besaßen jeweils bei einer Mehr¬
zahl der umliegenden Pfarreien die Kollaturrechte. Bei beiden Korporationen war
der Herzog von Zweibrücken Schirmherr und Vogt.
Für die Geschichte der Reformation in Zweibrücken wird von Belang, daß sich das
weit hingezogene Land kirchlich im wesentlichen auf drei verschiedene Diözesen ver¬
teilt: Metz, Speyer, Mainz. Die Bistümer Trier und Worms können hier übergangen
werden. In jedem der stärker betroffenen Bistümer wiederum liegt das Zweibrücker
Land jeweils am Rande, von Speyer aus an der Straßburger Grenze, von Metz aus an
derjenigen von Speyer und Worms, von Mainz aus im Grenzbereich zu Trier hin. So
hat es im Verlauf der Reformationsgeschichte wohl Reibungen und begrenzte Kon¬
flikte zwischen kirchlicher und landesherrlicher Gewalt gegeben, zu unterschiedli¬
chen Zeiten und bei unterschiedlicher Veranlassung. Nicht aber gab es die eine große
Kraftprobe zwischen einem einzigen bischöflichen Oberhirten und dem kirchlich
tätig werdenden Landesherrn von Zweibrücken.
Eine sachgerechte Reformationsgeschichte von Pfalz-Zweibrücken müßte den spät¬
mittelalterlichen Zustand des Kirchenwesens erhellen. Dabei müßten insbesondere
das Schicksal der Ordensreformen ebenso wie Charakter und Tendenzen landesherr¬
licher Kirchenpolitik vor der Reformation klar erfaßt werden. Und alles dies müßte
in die verschiedenen Diözesangeschichten eingepaßt sein. Leider fehlt es an solchen
Arbeiten zur spätmittelalterlichen Kirchengeschichte sehr203. Und das ist bei der Zer¬
splitterung pfälzischer Archivbestände kein Wunder. Liegt das Material doch in
München, Speyer und Zweibrücken, Koblenz, Karlsruhe und Luzern verstreut. In
16 Baumann (wie Anm. 10), S. 1220: Oberamt Lichtenberg und Meisenheim; S. 1221: Amt
Nohfelden; S. 1222-1223: Pfalz-Veldenz.
17 Über die Pfarreien Dusemond, Mülheim und Veldenz s. Fabricius (wie Anm. 4), S. 50-51;
58; 63-64.
18 Achtelsbach und Wolfersweiler, ebd., S. 120-121; 133-134.
19 Ebd., S. 346-376.
20 Aus dem Amt Meisenheim sind das Duchroth, Niederhausen, Rehborn, ebd., S. 416; 424-425;
427.
:a’ Inzwischen erschien Hans-Walter Herrmann, Ansätze eines vorreformatorischen landes¬
herrlichen Kirchenregimentes im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, in: Standfester Glaube.
Festgaben zum 65. Geburtstag von F. J. G. Goeters, hrsg. v. Heiner Faulenbach, Köln
1991 (Schriften des Vereins für Rheinische Kirchengeschichte, Bd. 100), S. 21-35.
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