Finanzierung nutzte. Statt dessen bot er ausgewiesenen Saarländern die Möglichkeit,
unentgeltlich Stellengesuche zu schalten 6 und warb für die Publikationen anderer
Verbände wie den „Rheinischen Beobachter“ oder die „Elsaß-Lothringischen
Mitteilungen“.
Nach eigener Darstellung entwickelte sich das Bundesorgan zum geistigen
Mittelpunkt der vertriebenen Saardeutschen77, doch hält diese Behauptung einer
Überprüfung nicht stand: Im Sommer 1928 mußte die Geschäftsstelle „Saar-Verein“
selbst eingestehen, daß von den etwa 5.000 Mitgliedern in den lokalen Saarvereinen
nur jeder Fünfte den „Saar-Freund“ bezogt, und in den folgenden Jahren konnte das
Verhältnis nur geringfügig verbessert werden. Als Ergebnis einer Umfrage bei den
Ortsgruppen trat Anfang der Dreißiger zu Tage, daß durchschnittlich ein Drittel der
Mitglieder den „Saar-Freund“ bezog, doch ist hier der allgemeine Kaufkraft Verlust
infolge der Weltwirtschaftskrise in Rechnung zu stellen. Weder die permanenten
Ermahnungen auf den Bundestagungen, noch die eigens aufgestellten Richtlinien™
führten demnach zu einer nennenswerten Änderung.
Nach Konsolidierung der wirtschaftlichen Verhältnisse pendelte sich die Auflage des
„Saar-Freund“ wieder auf einer Höhe von 5.000 Exemplaren ein. Ein nicht unerhebli¬
cher Teil hiervon war zur Verteilung an die reichsdeutschen Ministerien, befreundete
Organisationen und andere Redaktionen bestimmt*11. Schätzungsweise gingen etwa
zweihundert Gratisexemplare ausländischen Zeitungen zu; außerdem wurden Warte¬
säle und Züge der Reichsbahn, Bahnhofsbuchhandlungen, öffentliche Lesehallen und
Bibliotheken bestückt*1.
Ein heikles Thema war die Verbreitung des „Saar-Freundes“ im Saargebiet: Nach¬
dem der Postbezug der ersten Ausgaben bereits von der französischen Militärver¬
waltung verboten worden war, wandte sich Vogel Mitte Mai 1920 an die Regierungs¬
kommission mit der Bitte, diese Verfügung aufzuheben. Da die Antwort auf das
Schreiben ausblieb, schaltete Vogel den Völkerbundsrat ein*2. Nach einer zweijäh-
76 Vgl. SF 2 (1921) 2, S. 24; SF 4 (1923) 14. S. 200; SF 4 (1923) 16. S. 235; SF 4 (1923) 17. S. 244; SF
7(1926) 11, S. 180.
77 Vgl. SF 1 (1920) 21. S. 210.
78 Vgl. undatiertes „Verzeichnis der Postabonnenten der einzelnen Ortsgruppen der Halbmonatsschrift
,Saar-Freund“‘ vom Herbst 1925, in: LA Saarbrücken, Saar-Verein 2.
79 Vgl. SF 6 (1925) 5, S. 83; drittes Gebot des ..Katechismus des Bundes der Saarvereine“ (Juni 1929), in:
BA-R 8014/125.
80 Nach einer internen Auflistung (17.04.31. in: BA-R 8014/117) erhielten alle national „zuverlässigen“
Zeitungen des Saargebiets sowie die wichtigsten Berliner und überregionalen Blätter einschließlich des
„Vorwärts“ die Halbmonatsschrift.
81 Vgl. Brief der GSV an verschiedene ausländische Zeitungsredaktionen (02.07.27), in: BA-R
8014/1029; Vogel: Geschäftsstelle „Saar-Verein“, S. 230.
82 Vgl. Brief der GSV an die Reko (14.05.20), in: BA-R 8014/664; SF 2 (1921) 15. S. 199 f.; Brief der
GSV an den Völkerbundsrat (31.03.21). in: Arch. SDN 19-27. Sous-Section Saar Basin, R 92/11.966/2;
SF 2 (1921) 7. S. 83.
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