der herrschaftlichen Aufsicht über alle Wälder rückte die Vormünderin allerdings
nicht mehr ab, so daß die Abhaltung der Freveltage unter Leitung eines Regie¬
rungsmitglieds und im Beisein eines Forstbediensteten und schließlich auch die
wöchentlichen Holztage weiterhin bestehen blieben. Alles in allem hatte die Fürstin
jedoch eine erstaunliche Konzessionsbereitschaft gezeigt. Der Saarbrücker Oberforst¬
meister fand gar (wenn auch maßlos übertrieben), daß die beiden Saarstädte jetzt fast
wie Reichsstädte dastünden; denn sonst nirgendwo im Reich (und auch nicht in
Frankreich) würde auf die herrschaftliche Waldaxt oder auf die Oberaufsicht eines
Forstamtes verzichtet28 285. Und die Städte, wie standen sie zu dem Kompromißangebot
der Herrschaft, das ihnen Ende Juni in Saarbrücken bekannt gemacht wurde286?
Gerichte und Bürgerschaften waren außerordentlich erfreut, daß der barmherzige
Gott uns endlich sein Gnaden Antliz wieder gnädig zugewendet hat, sie bedankten
sich von Herzen über die Gnaden Entschließung und vor allem über die dort enthal¬
tene Befreyung des Forstambts und wiedererlangte eigene[n] Aufsicht über ihre
Wälder. Wenn sie auch Vorgaben, daß durch die Bestätigung ihrer alten Waldge¬
rechtsamen alles Mißtrauen gehoben sei, so kamen sie doch nicht umhin, die Bitte
hinzuzufügen, daß die Beysitzung des zeitlichen Forstschreibers bey den Freveltagen
in allen Gnaden abgethan (werde) und wir die Waldtfrevel nach wie vor unter
Direction eines hochförstlichen Regierungsdeputirten wöchentlich unter uns ab-
[zußhun dürfen287. Den Städten war und blieb die neuinstallierte Aufsicht des Ober¬
forstamts ein Dom im Auge, mit dem sie sich einfach nicht abfinden konnten. Aber
auch sie signalisierten Entgegenkommen: Während sie noch vor fünf Jahren bei
einem Freveltag sowohl die Anwesenheit eines Regierungsmitglieds als auch die
eines Forstbediensteten zurückwiesen288, so hatten sie nun offenbar nichts mehr
dagegen, wenn jemand von der Regierung den Vorsitz bei ihren Freveltagen führ¬
te289. Damit akzeptierten sie ganz offiziell ein Stück weit die herrschaftliche Aufsicht
über ihre Forstadministration, wozu sie sich zuvor nur ’ehrenhalber' bereit erklärt
28i Bericht von Botzheims an die Usinger Fürstin, Saarbrücken 14.Juli 1737: LA SB 22/2866, fol.l92f.
(zit.l92v.).; die Umstände, warum die vormundschaftliche Herrschaft den beiden Saarstädten so weit
entgegegenkam, konnte und wollte von Botzheim nicht begreifen, wenn er auch - wie er hinzufügte -
als ein herrschaftlicher Diener den Befehlen gehorchen will und muß (ebd.).
286 Vgl. die Weisung der Saarbrücker Regierung vom 21.Juni 1737, die an diesem Tag angekommene
Resolution sofort am morgigen Samstag um acht Uhr morgens zu publizieren: StadtA SB Gemeins.
Stadtger. 320, unpag.
287 Petition der beiden Städte Saarbrücken und StJohann auf das Dekret vom 8.Juni 1737 (Konzept), o.O.
o.D. (6.Juli 1737): StadtA SB Gemeins. Stadtger. 148, unpag.; vgl. zum Datum den Bericht der
Saarbrücker Regierungsräte Stutz und Schmidt vom 13.Juli 1737: LA SB 22/2866, fol.179.
288 Vgl. den Forstfreveltag vom Ö.Oktober 1732: LA SB 22/2866, fol,273f.u.276f. und LA SB 22/4371,
unpag.; s.a. oben im Text.
289 Im Petitionskonzept vom S.Juni 1737 ist ersichtlich, daß die beiden Städte im nachhinein hinzufügten,
daß sie mit der Direktion eines Regierungsdeputierten bei Freveltagen einverstanden seien, was ja
eigentlich nicht ihren alten Gerechtsamen, auf die sie hier verwiesen, entsprach (StadtA SB Gemeins.
Stadtger. 148, unpag.).
196