Oberschultheiß teilnahm158. Da man aber ihm als einem herrschaftlichen Diener nicht
getrauet, hatte man nach seinem Abtritt von der Gerichtsstube dieses (Protestschrei¬
ben, K R.) unter sich concertirt und verabredet, daß es unter ihnen verschwiegen
bleiben sollel59 160. Vor allem die Gerichtsmänner waren auf Geheimhaltung bedacht,
weil sie als die städtischen Repräsentanten und Fürsprecher der Bürgerschaften als
erste in der Schußlinie standen, falls irgendetwas herauskam.
Am darauffolgenden Mittwoch, dem 20. August - jenem Tag, an dem eigentlich ein
Forstfreveltag zur endgültigen Publikation der Forstordnung hätte stattfinden
sollen100 - gingen der Notar, die beiden Stadtvorsteher des Vorjahres und zwei
Zeugen aus dem von-der-leyenschen Ort St.Ingbert zur Saarbrücker Regierungs¬
kanzlei und überreichten das Protestschreiben sowie das Requisitionsschreiben der
Bürgerschaft. Der Saarbrücker Regierungsrat Stutz trat heraus, las beides und sprach
die unmißverständliche Warnung an den Notar aus, sich künftig in derartigen die
landesherrlichen Jura betreffenden Angelegenheiten cirum spectra zu halten und
sich jetzt schleunigst von Saarbrücken zu entfernen, was dieser auch tat161. Die
anwesenden Zeugen wurden befragt, wer sie geschickt habe, worauf sie sagten, daß
sie von den beiden diesjährigen Stadtvorstehem ins St.Johanner Wirtshaus 'Zum
Lamm' gerufen worden seien und den Auftrag erhalten hätten, mit dem Notar zur
Regierung zu gehen162. Auf diese Weise erfuhr die Regierung einige Drahtzieher der
konspirativen Aktion, die sogleich vorgeladen und verhört wurden163. Der St.Johan¬
ner Lammwirt Philipp Schmidtbom sagte freimütig aus, wer sich sonst noch alles in
seinem Gasthaus getroffen habe: sämtliche Gerichtsleute, der Stadtschreiber Georg
Benz und der St.Johanner Bürger Thomas Meyer; außerdem erklärte er sich offen
solidarisch mit der Protestaktion164. Sofort wurden alle Mann vorgeladen und ver¬
158 Zur Einberufung der Genchtsversammlung um sechs Uhr abends, an der auch vier Bürger teilnahmen,
vgl. die Zeugenaussage des StJohanner Bürgers Meyer vor der Saarbrücker Regierung am 20.August
1732: LA SB 22/2865, fol.219 {hier die Namen der teilnehmenden Bürger).
159 Vgl. den Auszug aus dem Saarbrücker Regierungsprotokoll: LA SB 22/2865, fol,193r., hier die
Aussage des Stadtschreibers Benz.
160 Dies wurde bei der ersten Befragung der Gerichtsmitglieder über die herrschaftlichen Dekrete am
1 1.8.1732 von der Regierung festgelegt, vgl. das Saarbrücker Regierungprotokoll von diesem Tag:
LA SB 22/2865, fol.l82f.
161 Vgl. die Saarbrücker Regierungsakte v. 20.August 1732, geschrieben von Regierungsrat Stutz: LA SB
22/2865, fol.212r.-214v., zit.213r.; sowie die Anzeige des kaiserlichen Notars J.Schyier, Merzig
23.August 1732: StadtA SB Gemeins. Stadtger. 153, unpag., hier ein sehr detaillierter Rückblick auf
die Vorgänge bei der Saarbrücker Regierung am 20.August 1732, allerdings mit falscher Datums¬
angabe.
163 Vgl. die Saarbrücker Regierungsakte v. 20.August 1732, geschrieben von Regierungsrat Stutz: LA SB
22/2865, fol.212r.-214v. (zit.214r.).
163 Vgl. die Zeugenverhöre der beiden Stadtvorsteher und des Lammwirts bei der Saarbrücker Regierung
v. 20.8.1732: LA SB 22/2865, fol.214-217.
164 Vgl. die Zeugenaussage des Lammwirts Schmidtbom vor der Saarbrücker Regierung am 20.August
1732: LA SB 22/2865, fol.214v.-215v.
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