Hauptanteil seiner Nahrung aus der Viehzucht; immer wieder machten die
Landgemeinden der Grafschaft Saarbrücken ihre usingische Regentin auf diese
Besonderheit aufmerksam, daß nämlich hierzulande der arme Landmann sich mei¬
stens mit Viehzucht nehren müße29; und in der Herrschaft Ottweiler hieß es noch
1741: Die Hauptnahrung besteht in Viehzucht und schlechtem Ackerbau30. Da in
hiesiger Landesgegend das Vieh noch bis ins 18.Jahrhundert hinein kaum in den
Ställen gehalten wurde und zudem der wenigste Teil offenes Land war, mußte das
Vieh seine Nahrung hauptsächlich im Wald und in den Hecken suchen, so daß die
Waldweide für den Lebensunterhalt der Bauern in der Tat eine "herausragende
Bedeutung" besaß, ja bei den Gemeinden mit wenig Wiesenland sogar zur
"Existenzsicherung" beitrug31. Wald und Weide - für uns heute nur noch schwer vor¬
stellbar - waren für die Menschen der damaligen Zeit geradezu identisch!
Die Waldweiderechte der Landgemeinden lassen sich unterteilen in die Schweine¬
mast bzw. Schmalzweide und in die Rauhweide der größeren Tiere, die den so¬
genannten Langhalm (Grasnutzung) genossen32. Der hohe Anteil an Laubwäldern,
der für unsere Gegend so charakteristisch ist, war wie geschaffen für die Schweine¬
mast33. Alle Gemeinden des Fürstentums hatten das Recht, ihre Schweine in Herden
und unter Aufsicht der Hirten von Michaelis (29.September) bis zum Georgentag
(23.April) in die herrschaftlichen und eigenen Waldungen zur Eichel- und Buch¬
eckermast zu treiben34. Bei der Schweinemast, dem sogenannten Eckerich, ist zu
unterscheiden zwischen der ertragreichen Schmalzweide im Herbst, wenn Buch¬
eckern und Eicheln von den Bäumen fielen, und der nicht so ergiebigen Nachmast
von Februar bis April35. Die einzelnen Gemeinden besaßen recht große Schweineher¬
den, und gerade für die ärmeren Leute lohnte sich die Schweinehaltung, weil man
sich nicht um die Fütterung zu kümmern brauchte und "diese Tiere unter allen
landwirtschaftlichen Nutztieren im Verhältnis zu dem dargereichten Futter am
meisten Fleisch und Speck lieferten"36. Der Schweineeintrieb in die Waldungen war
:v Vgl. die Petition der Landgemeinden v. 9.Februar 1729: LA SB 22/2309, S. 18.; s.a. die Petition d
Köllertaler Gemeinden v. 13.April 1730: ebd.,P.15.
3,1 Zit. nach Collet, Wirtschaftsleben, S.9.
31 Läufer, Wald, S.8 (zit.) und die Petition d. Köllertaler Gemeinden v. 13.April 1730: LA SB 22/2309,
S.81-104, P. 14.
32 Vgl. Karbach, S.128f.; Läufer, Wald;
33 Vgl. zum heutigen Anteil der Laubwälder Läufer, Wald, S.2; s.a. Collet, Wirtschaftsleben, S.ll;
Karbach, Bauernwirtschaften, S.141.
34 Vgl. rückblickend die Petition der Köllertaler Meierei an Fürst Wilhelm Heinrich um Beibehaltung
ihrer Gerechtigkeiten im Hofwald, vorgelegt am 26.April 1742: LA SB 22/2710, S.65f. u.69f.; vgl.
auch die Spezifikationsliste: LA SB 22/2309, P.70.; s.a. Karbach, Bauernwirtschaften, S.128 (mit
Verweis auf die Gerechtsame der Bannbücher), S. 141 f. u. 182 mit der Einschränkung, daß die
Gemeinde Derlen hiervon ausgenommen sei, weil sie "keine Mastschweine besaß".
35 Vgl. Läufer, Wald, S.8.
36 So v.d.Goltz, zit. nach Karbach, Bauernwirtschaften, S.142
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