mit der Ausführung seines Planes zu seinen Lebzeiten gekommen war, läßt sich
nicht erkennen, da der Wortlaut der Urkunde von 1096 keine Erkeimtmsse in dieser
Richtung zuläßt. Lediglich die erwähnte Besitzbestätigung Ennensindes von 1124
zeigt uns für diesen Zeitpunkt das Bestehen des Priorates an455.
Allerdings hat wohl der frühe Tod Alberts I. seine Bemühungen, seine politische
Stellung im Norden Oberlothringens auszubauen und zu festigen, im Keim
ersücken lassen. Seine Witwe hat ihre Mitgift wieder an sich genommen und in ihre
zweite Ehe mit dem Grafen von Namur eingebracht456. Für das Namurer
Grafenhaus waren die Besitzungen selbstverständlich eine ideale Ergänzung zu den
an sie fallenden Besitzungen aus ihrem Luxemburger Erbe457.
6. Die Dagsburger Grafen im ersten Viertel des 12. Jahrhunderts
Über die Lebenszeit und auch die politische Wirksamkeit Hugos VII., des einzigen
Sohnes von Albert L, ist sehr wenig bekannt. Dies liegt sicher zum großen Teil in
dem Umstand begründet, daß er noch in jungen Jahren verstorben ist.
Die Quellen über die politischen Aktivitäten Hugos VII. sind sehr dünn gesät. Er
wird mehrmals in Diplomen Heinrichs V, genannt. So finden wir ihn im Jahr 1114
als Intervenienten in einer Urkunde von Heinrich V., in der dieser auf Bitten der
Äbtissin Gisela von Remiremont den königlichen Schutz über die Vogesenabtei
erneuert458. In zwei weiteren Diplomen Heinrichs V. wird Hugo VII. jeweils in der
Zeugenreihe genannt. Zum einen taucht er in der am 23. Januar 1123 in Straßburg
für das Kloster Alpirsbach ausgestellten Urkunde des Saliers auf459, und um Hugo
VII. handelt es sich wohl auch bei jenem Grafen Hugo, welcher in der Urkunde
vom 27. Juni 1123 für Luxeuil genannt wird460. Dieser Umstand läßt darauf
schließen, daß sein Verhältnis zu dem Nachfolger von Kaiser Heinrich IV. nicht
gespannt gewesen sein kann und er wohl auch der Politik, die der Salier gegenüber
der Kurie in der letzten Phase des Investiturstreites einschlug, wenigstens in den
großen Leitlinien gefolgt sein dürfte.
455 Ygl. dazu den Wortlaut der in den Anmn 453 u. 454 zitierten Urkunden; siehe auch
Hirschmann, Verdun, Teil 2, S. 474 f.
456 Siehe im Kap. 'Besitzungen' den Art. 'Longvvy' u. im Kap. 'Vogteien' den Art. 'Baslieux'.
457 Zum Anfall von Luxemburg an Heinrich den Blinden von Namur siehe unten, S. 244 mit
Anm. 530.
458 Druck der Urkunde bei Bridot, Chartes, Nr. 37, S. 108-111.
459 Druck der Urkunde in Wirtembergisches Urkundenbuch, 1. Bd., Nr. 279, S. 354 f. : ...
Hugo cornes de Tagesburc, Folinarus comes de Himeburc (Zitat, ebda., S. 355),
460 Druck der Urkunde bei Grandidier, Histoire 11,2, pièces justificatives, Nr. 594, S. 249;
der in der Urkunde vom 7. Januar Î125 in dem Diplom Heinrichs V. für Kreuzlmgen,
abgedruckt bei Gerbert, Historia III, Nr. 36, S. 54 f., genannte Graf Hugo ist
wahrscheinlich Graf Hugo von Vaudémont. - Bei dem angeblichen Diplom Heinrichs V.
vom 8. Januar 1125 für die Abtei Lützel, abgedruckt bei Schöpflin, Alsatia
diplomatica I, Nr. 251, S. 201 f. u. bei Trouillat, Monuments, 1. Bd., Nr. 167, S. 246
f., in dem Hugo VII. als Zeuge genannt wird, handelt es sich um eine Fälschung. Siehe
zu beiden Urkunden oben, S. 79 f. mit Anm. 442 u. S. 81.
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