zweiten Hälfte des 16. Jh. partiell Aufschluß8, alle früheren Nachrichten be¬
schränken sich auf wenige Einzelerwähnungen. Immerhin mag man Benders These
insofern zustimmen, als die Herkunft des größten Teils der Schenkgeber aus dem
deutschen Sprachgebiet auf eine Wechselwirkung zwischen Konvent und
Stifter(familien) hindeutet. Andererseits konzentrierte Weiler-Bettnach seine Han¬
delsaktivitäten auf die französischsprachige Stadt Metz, wo die Abtei schon im 12.
Jh. begütert war und einen Stadthof besaß. Sicherlich hatte Weiler-Bettnach mit
dem aus dem Metzer Bürgertum kommenden Meier einen Handlungsbevollmäch¬
tigten vor Ort, der die Gütergeschäfte des Klosters tätigen konnte, doch war dies
kein Phänomen, das sich auf geistliche Institutionen im deutschen Sprachgebiet
beschränkte. Zudem erweist sich die Rolle des Stadthofs als erheblich vielschichti¬
ger und nicht auf Immobilienverschreibungen begrenzt. In jedem Fall machen die
Errichtung des Stadthofs und der kontinuierliche Besitzerwerb in Metz deutlich,
daß es von seiten Weiler-Bettnachs nicht nur keine Vorbehalte dagegen gab, die
Sprachgrenze zu überschreiten 9, sondern daß vielmehr der Zugang zu dem zen¬
tralen Handelsplatz Metz gesucht wurde. Soweit dies die Überlieferungslage zu er¬
kennen gibt, flössen die Stiftungen durch Metzer Bürger insbesondere aus der
Mittelschicht reichlich, während die Patrizier kaum in Erscheinung traten. Ob das
tatsächlich primär auf die Lage Weiler-Bettnachs im deutschen Sprachgebiet zu¬
rückzuführen ist10, scheint fraglich, zumal Abt Johann von Gerbdviller die städti¬
schen Vertreter 1427 daran erinnerte, daß viele ihrer Vorfahren in Weiler-Bettnach
begraben sind11. Ohnehin muß man davon ausgehen, daß im Spätmittelalter
auffällig viele Personen mit deutschen Namen nach Metz übersiedelten12, die wie
Weiler-Bettnach den städtischen Markt nutzen wollten. Auf eine scharfe Abtren¬
nung voneinander scheinen weder der französisch- noch der deutschsprachige Be¬
völkerungsteil hingearbeitet zu haben.
Hinsichtlich der Personalstruktur Weiler-Bettnachs übte die Sprachgrenze offenbar
keinerlei Einfluß aus. Während des Mittelalters lenkten Äbte aus beiden
Sprachräumen die Geschicke des Klosters; in gleichem Maße sind Konventualen
aus beiden Gebieten bezeugt. Ob für die Wahl zum Abt Bilingualität eine wichtige
Rolle spielte, ist fraglich, doch wird man bei den Äbten zumindest ausreichende
Kenntnisse in beiden Sprachen voraussetzen dürfen, was die Gefahr der
Ausgrenzung von Teilen der Mönche und Konversen erheblich reduzierte. Gleiches
mag für die extern ausgerichteten Klosterämter gelten, allen voran für die Leiter des
8 Zu ihnen vgl. den Abschnitt über den Konvent.
9 Ein krasses Gegenbeispiel dazu bietet die Auseinandersetzung zwischen den deutsch- und
französischsprachigen Mönchen der Prämonstratenserabtei Justemont (Gde. Vitry-sur-Ome, Ktn.
Moyeuvre-Grande). Nach ihrer Übersiedlung von Thury (Gde. und Ktn. Woippy) unmittelbar bei
Metz nach Justemont, das direkt auf der Sprachgrenze lag, reklamierten die Bürger von Metz die
Rückkehr des Konvents. Ein Teil verblieb in Justemont, der andere ging nach Woippy (Abtei Ste.-
Croix) zurück. Vgl. dazu PARISSE: Lorraine, S. 79f.; JACQUEMIN, S. 19-22.
10 So BENDER, S. 325.
11 HMB V, Preuves, S. 56-58 [1428 III 27; dort fälschlich datiert auf 1427], hier S. 58.
12 J. SCHNEIDER: Metz, S. 460.
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